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Dr. Werner Pfeil

FDP 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Nach der verheerenden Kürzung der Referendarstellen vor zwei Jahren: nun wieder? Mit der vergleichsweise minimalen Einsparung haben Sie damals bewirkt, dass die Wartezeiten für Referendarstellen landesweit auf über 12 Monate gestiegen sind – und wir reden heute nicht von ein paar Stellen. Sie planen, ein Viertel der bestehenden Ausbildungsplätze des Rechtspflegerdienstes zu kürzen. Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern arbeiten bereits heute an ihrer Belastungsgrenze. Und bitte kommen Sie mir jetzt nicht wieder mit PEBB§Y-Zahlen, die schon lange nicht mehr die Realität abbilden. Menschen, die am Limit arbeiten und immer mehr Arbeit von fehlenden und kranken Mitarbeitern übernehmen müssen, fühlen sich auf den Arm genommen, wenn ihnen vom Justizminister immer wieder vorgerechnet wird, dass eine Überlastung in der Theorie gar nicht gegeben sei. Vielen mag die Bedeutung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für den Rechtsstaat gar nicht so deutlich bewusst sein. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie sind sachlich unabhängig und haben einen sehr weiten Aufgabenbereich, der wichtige Teile der Rechtspflege umfassen. Ich nenne nur ein paar Beispiele: – Entscheidungen in Grundbuchsachen – Entscheidung über Eintragungen in Registersachen – Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen – Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts – Aufgaben des Nachlassgerichts – Aufgaben des Vollstreckungsgerichts – Bearbeitung von Insolvenzverfahren – Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften – Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung 17.06.2026 Zu Recht wendet sich auch die Deutsche Justizgewerkschaft scharf gegen die Reduzierung der Studienplätze und beklagt einen politisch provozierten Personalmangel in der Rechtspflege. Selbst wenn aktuell nicht alle Plätze im Rechtspflegerdienst besetzt werden können, ist es doch eine Milchmädchenrechnung, als Reaktion die Studienplätze zu kürzen. Damit manifestiert man doch den Mangel für die Zukunft! Der demografische Wandel schreitet voran. Allein in den Jahren 2025 bis 2030 scheiden 5.000 Beschäftigte planmäßig aus der Justiz in Nordrhein-Westfalen aus. Wenn also in ein paar Jahren viele in den Ruhestand gegangen sind, aber nicht mehr genügend Nachwuchs ausgebildet wird, kann es gar nicht mehr genug Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auf dem Markt geben. Eine solche Kurzsichtigkeit in der Politik stimmt mich fassungslos. Ich kann nur – ähnlich wir vor zwei Jahren bei der Kürzung der Referendarstellen – alle hier im Saal an ihre Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zur Stärkung und Erhaltung des Rechtsstaates erinnern. Die geplante Kürzung muss zurückgenommen werden! Wenn nicht genügend Plätze im Rechtspflegerdienst besetzt werden können, muss doch die logische Folge genau das Gegenteil sein: Die Zahl der Ausbildungsplätze muss erhöht werden, um für die Zukunft mehr ausgebildete Fachkräfte auf dem Markt zu haben. Die Rechtspflegerausbildung ist so umfassend, dass damit vielfältige Karrierewege im gesamten Justizbereich eröffnet sind. Durch die Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung hat sich erfreulicherweise die öffentliche Wahrnehmung des Rechtspflegerberufs etwas verbessert. Sollen jetzt wirklich interessierte junge Menschen keinen Studienplatz erhalten, weil der Justizminister – vermutlich auf Druck des Finanzministers – erneut minimale Einsparungen vornehmen möchte? Ich darf bei der Gelegenheit daran erinnern, dass wir als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger nicht nur Verantwortung für die bestehende Legislaturperiode, sondern auch für die Zukunft haben. Unter diesem Aspekt kann eine erneute Kürzung für die Ausbildung der ohnehin schon am Limit stehenden Justiz keine Option sein. Eine starke Justiz braucht eine starke Ausbildung! Ich bitte Sie daher um Unterstützung unseres Antrags. Landtag

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