Martin Metz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist jetzt schon später – zehn vor acht –, und das merkt man auch an der Stimmung, die im Laufe des Tages teilweise deutlich entspannter geworden ist, zumindest was die Art der Kommunikation angeht. Das kann manchmal über die Wichtigkeit bestimmter Punkte hinwegtäuschen. Dieses Straßen- und Wegegesetz ist nämlich wirklich verdammt wichtig. Ich habe das mal nachgerechnet: Damit werden die Rechtsverhältnisse von über 100.000 km an Straßen in Nordrhein-Westfalen und ganz viele relevante Punkte geregelt. Uns wurde von der Landesregierung ein Gesetzentwurf zur umfassenden Modernisierung eben dieses Gesetzes vorgelegt. Der ist, wie auch schon gesagt wurde, in der Sachverständigenanhörung auf breite Zustimmung gestoßen. Gleichzeitig haben wir wertvolle Hinweise erhalten, die wir dann auch aufgenommen haben. Das Ergebnis ist ein Gesetz, das in vier Punkten echte Fortschritte für schnellere Verfahren für die Verkehrswende und eine moderne Infrastruktur in NRW bringt – wobei ich jetzt einiges wiederhole, was die beiden Vorredner schon gesagt haben. Erstens entbürokratisieren wir Planungsverfahren im Straßenbau. Das ist ein großes, wichtiges Thema. Wir machen es digital, wir schaffen zielgenaue Verfahren und sind praxisnah. Bei der Digitalisierung haben wir jetzt noch mal mit zwei Änderungsanträgen nachgearbeitet. Wir haben gesagt: Da ist noch manches in Papierform unterwegs, was eigentlich zukünftig digital ablaufen sollte. Wir gehen mit dieser 1.000-Meter-Grenze auch in den Bereich des Ersatzneubaus von Brücken hinein. Ich kann mir schon vorstellen, dass der Kollege Rasche dies gleich kritisieren wird – ich hoffe, du enttäuscht mich nicht, lieber Christof –, deshalb möchte ich im Vorgriff darauf erwidern, dass das in der Tat wichtig ist, der allergrößte Teil der Brücken bei den Landesstraßen anders als bei den Autobahnen und Bundesstraßen jedoch deutlich unter 500 m und erst recht deutlich unter 1.000 m lang ist. Die Frage, was mit Brücken von über 1.000 m Länge wäre, ist deshalb praktisch kaum relevant. Das möchte ich betonen, vor allem deshalb, weil wir da nur über Ausbaumaßnahmen reden, also nicht über den reinen Brückenersatz, sondern bei einer Landesstraßenbrücke über den Ersatz inklusive eines Ausbaus über 1.000 m. Mir ist zumindest kein Beispiel bekannt, in dem das praktisch relevant sein dürfte. Mit diesem Gesetz werden Ersatzneubauten für Brücken zukünftig deutlich schneller geplant werden können. 17.06.2026 Damit unterstützen wir eben das 400-Brücken-Ersatzneubauprogramm dieser Landesregierung. Zweitens stärken wir den Radverkehr, nämlich in dem Bereich, in dem die Radwege häufig fehlen, also in den ländlichen Räumen. Wir haben Regelungen aufgenommen, denen zufolge der Radweg als Ausbau der bestehenden Straße gilt und damit häufiger auf aufwendige Planungsverfahren verzichtet werden kann. Auch die Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen werden angepasst. Damit unterstützen wir das Ziel dieser Landesregierung, bis 2027 1.000 km an zusätzlichen Radwegen zu schaffen. (Beifall von den GRÜNEN) Drittens übernehmen wir Bundesregelungen zu erneuerbaren Energien, zum Neubau von Wind- und Solaranlagen an Straßen. Da haben wir noch in einem kleinen Bereich nachgebessert. Damit wird auch klar, dass der Raum an Straßen für die Energiewende, die wir alle so dringend brauchen, zur Verfügung stehen kann. Dabei handelt es sich oft bzw. manchmal um einen gewissen Restraum, in dem man eben keine Hindernisse wie die Anbaubeschränkungszone haben sollte, sondern den man genau für solche Anlagen nutzen können sollte. Das heißt: Wo heute Verkehr fließt, kann zukünftig eben auch erneuerbare Energie fließen. Damit nutzen wir jede Chance für eine Energiewende in NRW. Der vierte Punkt wurde zu Recht sehr stark in den Medien bespielt. Es geht um das digitale Baustellenmanagement, wo wir, wie Frau Kollegin Kahle-Hausmann gesagt hat, noch mal etwas nachgebessert haben, weil das wirklich ein Gamechanger ist. Entscheidend ist: Heute gibt es da die Zettel mit den Anordnungen, dann wird irgendwann mal ein PDF geschickt, und man hat dann eine Baustelle, aber keiner weiß von dem anderen. Wir sagen klar: Es werden Nordrhein-Westfalen standardmäßig alle Baustellen digital nach einem Standard hinterlegt. Das wird die Grundlage dafür sein, um Baustellen frühzeitig zu koordinieren, damit sie sich eben nicht beißen und die Umleitungen zueinander passen. Das zeigt, dass wir jetzt auch diesen Bereich ins 21. Jahrhundert transferieren, um mit den Herausforderungen im Verkehrsnetz umzugehen. Diese vier Punkte sind schon wesentliche Fortschritte. Unser Dank gilt Minister Krischer und seinem gesamten Team im Ministerium, den Sachverständigen sowie unserem Koalitionspartner CDU, aber auch ausdrücklich der SPD-Fraktion für die konstruktive Zusammenarbeit zu diesem Gesetz. Wir gehen einen großen Schritt nach vorne, für schnellere Verfahren, mehr Radwege, erneuerbare Energien und ein digitales Verkehrsmanagement. Da stimmen wir natürlich gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Landtag
