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Jule Wenzel

GRÜNE 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir eine gezielte, aber für die Betroffenen bedeutsame Änderung im Landesbetreuungsgesetz vor. Im Mittelpunkt steht die „erweiterte Unterstützung“. Dahinter verbirgt sich der Ansatz, Menschen dabei zu helfen, ihre rechtlichen Angelegenheiten weiterhin selbstständig zu regeln und dadurch die Bestellung einer rechtlichen Betreuung in geeigneten Fällen zu vermeiden. Unser Ziel ist es nicht, Entscheidungen für Menschen zu treffen, sondern sie darin zu stärken, ihre Entscheidungen selbst treffen zu können. Wir wollen Selbstbestimmung dort fördern, wo sie möglich ist, und Unterstützung anbieten, bevor eine rechtliche Stellvertretung überhaupt erforderlich wird. Als Nordrhein-Westfalen die Regelung im Jahr 2022 in das Landesbetreuungsgesetz aufgenommen hat, war vorgesehen, die erweiterte Unterstützung zunächst in Modellprojekten zu erproben. Das war ein sinnvoller und bedachter Ansatz. Inzwischen liegen umfassende Erfahrungen vor – nicht nur aus Betreuungsbehörden in Nordrhein-Westfalen, die dies bereits freiwillig umsetzen, sondern vor allem aus anderen Bundesländern. Dabei hat sich gezeigt, dass die Zahl der Fälle, in denen eine erweiterte Unterstützung tatsächlich geeignet ist, deutlich geringer ausfällt als angenommen. Aber bei den Fällen, bei denen eine erweiterte Unterstützung infrage kommt, verändert sie tatsächlich Lebensrealitäten. Auch vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention ist es jetzt wichtig, die Möglichkeit der erweiterten Unterstützung ab 2027 allen Menschen in Nordrhein-Westfalen landesweit zugänglich zu machen. Denn auch wenn die Fallzahlen gering sind: Hinter jedem dieser Fälle steht ein Mensch, dessen Selbstbestimmung erhalten werden kann. Genau dafür lohnt sich dieses Instrument. Wer mit gezielter Unterstützung seine Angelegenheiten weiterhin selbst regeln kann, behält ein höheres Maß an Eigenverantwortung und Selbstbestimmung. Durch die Möglichkeit, die erweiterte Unterstützung an Betreuungsvereine oder Berufsbetreuer zu delegieren, kann ein breites Spektrum an betreuungs- und sozialrechtlichem Fachpersonal niedrigschwellig und fallspezifisch tätig werden. Einen Aspekt gilt es noch aus den bisherigen Erprobungsmodellen hervorzuheben: Es entstanden Synergien innerhalb der sozialen Hilfesysteme, zwischen psychiatrischer Versorgung, Schuldnerberatung und Pflegediensten. Genau das zeigt: Gute Unterstützung entscheidet sich nicht am Paragrafen, sondern daran, ob die Systeme für die Menschen zusammenarbeiten und dadurch die Hilfe passend bei Betroffenen ankommt. Genau dieses Ziel verfolgt das Betreuungsrecht. Landtag Diese Änderung am Gesetz steht für einen konsequenten Schritt: Wir stärken die Selbstbestimmung der Betroffenen und schaffen Klarheit für die Betreuungsbehörden. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

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