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Dietmar Brockes

FDP 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Mit dem vorliegenden Landesfischereigesetz schaffen wir einen moderneren Rechtsrahmen für die Fischerei in Nordrhein-Westfalen. Digitalisierung, weniger Bürokratie und einfachere Verfahren sind 17.06.2026 richtige Ziele. Deshalb begrüßen wir Freie Demokraten viele Elemente dieser Reform ausdrücklich. Der lebenslange Fischereischein, digitale Antragsverfahren und der Abbau unnötiger Verwaltungsschritte entlasten Bürgerinnen und Bürger, und es macht Behörden effizienter. Genau das erwarten die Menschen von einem modernen Staat. Besonders positiv ist aus unserer Sicht die Abschaffung regelmäßiger Verlängerungen des Fischereischeins. Wer die erforderliche Sachkunde einmal nachgewiesen hat, sollte nicht immer wieder dieselben Verwaltungsvorgänge durchlaufen müssen. Der lebenslange Fischereischein reduziert Bürokratie, spart Zeit und entlastet die Kommunen. Gleichzeitig bleibt die Fischereiabgabe als Steuerungsinstrument erhalten. Das ist ein vernünftiger und ausgewogener Ansatz. Ebenso richtig ist die Digitalisierung der Verfahren. Onlineanträge, digitale Nachweise und moderne Kontrollmöglichkeiten müssen 2026 zum Standard gehören. Weniger Behördengänge und schnellere Verfahren sind ein Gewinn für Bürger, Vereine und Verwaltung. Positiv bewerten wir auch die Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Die bisherige Sonderregelung wird durch einen Fischereischein mit Begleitung ersetzt. Gleichzeitig werden diskriminierende Automatismen bei Versagungsgründen abgeschafft und durch Einzelfallprüfungen ersetzt. Das stärkt die Teilhabe und entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nachwuchsförderung. Die Absenkung des Mindestalters für die Fischereiprüfung auf 12 Jahre geht in die richtige Richtung. Sachkunde, Verantwortungsbewusstsein und ein respektvoller Umgang mit Natur und Tierwelt sollten früh vermittelt werden. Der Rheinische Fischereiverband und der Fischereiverband NRW haben in der Anhörung überzeugend dargestellt, welche positiven Effekte eine frühere Heranführung an die Fischerei haben kann. Aus Sicht der FDP wäre hier allerdings noch mehr möglich gewesen. Wir hätten uns eine Absenkung auf 10 Jahre gewünscht, und auch die vollständige Abschaffung des Jugendfischereischeins wäre der konsequente nächste Schritt gewesen. Das bisherige Nebeneinander unterschiedlicher Scheine erzeugt unnötige Bürokratie, zusätzliche Verwaltungsverfahren und vermeidbare Abgrenzungsfragen. Eine einheitliche Regelung wäre einfacher, verständlicher und bürgerfreundlicher gewesen. Sie hätte jungen Menschen frühzeitig den Erwerb von Sachkunde ermöglicht und zugleich die Vereine bei der Nachwuchsgewinnung unterstützt. Landtag Kritisch sehen wir hingegen die Einführung eines zentralen Fischereiregisters. Digitalisierung darf nicht zulasten von Datenschutz und Bürgerrechten gehen. Deshalb erwarten wir klare Regelungen zu Zugriffsrechten, Löschfristen und Datensicherheit. Gerade bei zentralen Registern muss der Grundsatz gelten: so viele Daten wie nötig, aber so wenige wie möglich. Unter dem Strich enthält dieses Gesetz viele richtige Ansätze: mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie und eine modernere Verwaltung. Gleichzeitig bleibt die Aufgabe, Datenschutz, kommunale Praxistauglichkeit und Bürgerrechte dauerhaft im Blick zu behalten. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den eingeschlagenen Weg. Bei der Nachwuchsförderung hätten wir uns allerdings mehr Mut gewünscht. Eine Absenkung auf 10 Jahre und die vollständige Abschaffung des Jugendfischereischeins wären konsequenter gewesen. Denn moderne Politik bedeutet, Regeln einfacher zu machen, Verantwortung früher zu ermöglichen und den Menschen mehr zuzutrauen. Dem Gesetz stimmen wir zu.

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