André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Die Ministerin hat jetzt das Wort zur Beantwortung. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja, sehr gerne. Ich hatte zum Thema „Staatshaftungsrecht“ bereits ausgeführt, als ich eingeleitet habe und die Frage von Herrn Witzel beantwortet habe. Aus unserer Sicht ist es so, dass auch bestehende Staatshaftungsansprüche nicht gegen ein Antidiskriminierungsgesetz sprechen. Denn das allgemeine Staatshaftungsrecht ist in Deutschland nur lückenhaft und oft gewohnheitsrechtlich geregelt und deshalb für Betroffene häufig schwer durchsetzbar. Im Weiteren verweise ich auf die einführenden Worte, die ich vorhin gesagt habe.
