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Marcel Hafke

FDP 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Vierte Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes klingt erst einmal nach einem Vorgang für Spezialisten, nach Paragrafen, Verweisen und technischer Bereinigung. Man könnte sagen: Das klingt nach einem Thema, bei dem selbst die Aktenordner etwas gähnen. 17.06.2026 Genau das ist aber falsch. Denn hier geht es nicht um eine juristische Korrektur. Hier geht es um die Frage, wer in Nordrhein-Westfalen welche Sicherheitsbefugnisse bekommt. Es geht um das Verhältnis von Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden, und es geht um die Frage, ob wir unsere Sicherheitsarchitektur mit Augenmaß weiterentwickeln oder ob wir sie Stück für Stück verschieben. Für uns Freie Demokraten ist klar: Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates. Wer öffentliche Räume nutzt, muss sich dort sicher fühlen können. Kommunale Ordnungsdienste leisten in unseren Städten und Gemeinden eine wichtige Arbeit. Sie sind sichtbar, ansprechbar und oft die Ersten, die vor Ort Konflikte wahrnehmen. Dafür verdienen sie Respekt, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Respekt vor ihrer Arbeit heißt aber nicht, dass wir aus Ordnungsbehörden schrittweise eine zweite Polizei machen. Die Polizei ist die oberste Sicherheitsgewalt in unserem Land. Sie ist für Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung und schwere Eingriffe in Grundrechte ausgebildet sowie ausgestattet und kontrolliert dementsprechend. Kommunale Ordnungsbehörden haben andere Aufgaben – auch wichtige Aufgaben, aber eben andere. Es ist richtig, dass das Ordnungsbehördengesetz klarer gefasst wird. Handlungsfähige Kommunen sind gut. Ein nachvollziehbares Gesetz ist ebenfalls gut. Aber gleichzeitig werden neue Befugnisse geschaffen, und da reicht es nicht, zu sagen: Das ist praktisch. – Praktisch ist vieles, aber nicht alles ist rechtsstaatlich. Besonders deutlich wird das beim Aufenthaltsverbot. Ein Aufenthaltsverbot ist mehr als ein Platzverweis. Es wirkt länger, es wirkt weiter, und es greift spürbar in die Freiheit ein. Das kann im Einzelfall notwendig sein. Aber dann braucht es auch eine tragfähige Begründung. Effizienz allein ist kein Argument, mit dem man Grundrechtseingriffe rechtfertigt, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen. Nun kommt der Änderungsantrag von der Koalition. An einigen Stellen wird nachgeschärft; das sehen wir. Aber beim Pre-Recording der Bodycams wird es interessant – oder sagen wir etwas deutlicher: Es wird merkwürdig. Für kommunale Ordnungsbehörden soll Pre-Recording ermöglicht werden, während es bei der Polizei in dieser Form nicht vorgesehen ist. Das muss man sich einmal vorstellen: Die kommunalen Ordnungsbehörden dürfen ab jetzt mehr als die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Das ist kein kleiner technischer Nachtrag, sondern eine politische Frage mit enormer Sprengkraft. Wir würden dazu inhaltlich nicht grundsätzlich Nein sagen, weil es Situationen vor Ort gibt, die sehr schnell Landtag eskalieren können, und dann muss man auch über die Eigensicherung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sprechen. Wenn aber eine solche Befugnis ausgerechnet den kommunalen Ordnungsbehörden, nicht aber der Polizei erteilt wird, darf man schon fragen: Ist das der Einstieg durch die Hintertür, meine Damen und Herren? Wird hier etwas eingeführt und mittels eines Änderungsantrags eingebracht, ohne die eigentliche Grundsatzdebatte offen zu führen, Frau Dr. Höller? Ich hätte es richtig gefunden, dazu eine große inhaltliche parlamentarische Debatte zu führen, weil es eben nicht nur um eine Einführung beim KOD geht, sondern um die Grundsatzfragen, was für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtig ist und was Eingriffe in die Privatsphäre von Menschen sind. Auch der Antrag der SPD überzeugt uns nicht. Alkoholkonsumverbotszonen klingen nach schneller Handlungsfähigkeit. Aber ein Verbotsschild hat noch keinen Platz in Nordrhein-Westfalen sicherer gemacht. Wir kennen das von Messerverbotszonen. Wer glaubt, dass Sicherheit dadurch entsteht, dass man eine Zone benennt, verwechselt Symbolik mit Wirkung. Entscheidend sind Präsenz vor Ort, ausreichend Personal, Kontrollen, Prävention und konsequentes Einschreiten. Ohne diese Punkte bleibt ein Alkoholverbot vor allem eins: eine schöne Überschrift für eine neue Pressemitteilung. (Beifall von der FDP und Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Noch kritischer sehen wir als Bürgerrechtspartei die vorgeschlagene Videoüberwachung durch kommunale Ordnungsbehörden. Das ist aus unserer Sicht ein Schritt zu viel, liebe SPD. Videoüberwachung ist kein Instrument für jedes Problem im öffentlichen Raum. Wenn sie überhaupt eingesetzt wird, dann nur an kriminalitätsbelasteten Orten unter engen Voraussetzungen und in Verantwortung der Polizei, aber doch nicht – wie es zum Beispiel die SPD mit der Oberbürgermeisterin Miriam Scherff in Wuppertal vorschlägt –, um Müllkippen zu überwachen. Vermüllung bekämpft man mit Stadtreinigung, Präsenz, Beleuchtung, konsequenten Bußgeldern und guter Stadtentwicklung, also mit guter Kommunalpolitik, aber nicht mit Videoüberwachung im öffentlichen Raum, Frau Kampmann. (Beifall von der FDP und Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Meine Damen und Herren, im Ergebnis geht es darum, dass wir starke Kommunen, handlungsfähige Ordnungsbehörden und öffentliche Räume, in denen Menschen sich sicher fühlen, wollen. Wir wollen aber keine schleichende Einführung einer Kommunalpolizei, und wir wollen keine Politik, die Freiheitsrechte Stück für Stück verschiebt und am Ende so tut, als sei nichts passiert. Deswegen werden wir uns beim 17.06.2026 Gesetzentwurf enthalten und den Vorschlag der SPD ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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