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Simon Rock

GRÜNE 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Aufgrund des engen haushaltswirtschaftlichen Rahmens hat das Land bereits entschieden, auf 17.06.2026 eine Fortentwicklung des Rechnungswesens des Landes in Richtung Produkthaushalt und Konzernabschluss zu verzichten. Ziel ist es stattdessen, auf eine effektive und effiziente Haushaltssteuerung im Wege einer angereicherten Kameralistik auf Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Rahmen des bestehenden doppischen Systems hinzuwirken. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Landeshaushaltsordnung (LHO) mit der geplanten Fortentwicklung des Rechnungswesens in Einklang gebracht. In einer schriftlichen Sachverständigenanhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf im Haushaltsund Finanzausschuss hat der Sachverständige Professor Tappe von der Universität zu Köln klargestellt, dass rechtlich keine Einwände gegen die Änderung der LHO und das vorgesehene „Erweiterte Rechnungswesen“ bestehen. Ferner hat Professor Tappe festgehalten, dass die Fortentwicklung in Richtung eines Produkthaushaltes den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu folgen hat. Genau dies ist Gegenstand der Richtungsentscheidung der Landesregierung. Die Kommunalen Spitzenverbände haben keine Einwände gegen die konkrete Änderung der LHO zum Ausdruck gebracht, von der sie sich auch nicht direkt betroffen sehen. Neben der Landeshaushaltsordnung werden auch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung und das Haushaltsgesetz 2027 entsprechend angepasst. Voraussetzung für eine Anpassung des Haushaltsgesetzes 2027 ist eine rechtzeitige Änderung der LHO. Daher begrüßen wir die Möglichkeit, das Gesetzgebungsverfahren heute abschließen zu können, und stimmen der Änderung der LHO zu.

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