André Kuper
Herr Schalley, zur Mäßigung in der Wortwahl habe ich gerade schon eine Ausführung getätigt. Diese wiederhole ich hiermit ein zweites Mal. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In dem vorliegenden Antrag wird ein für die Landwirtschaft und für den Gartenbau sehr wichtiges Thema aufgegriffen, nämlich der sachgerechte und rechtssichere Einsatz von Rodentiziden. Eines muss an dieser Stelle deutlich gemacht werden: Die Bekämpfung von Schadnagern ist in vielen landwirtschaftlichen Betrieben unverzichtbar. Wer Tiere hält oder Nahrungsmittel für Tier und Mensch lagert, trägt ein sehr hohes Maß an Verantwortung, und zwar für Hygiene, für Tiergesundheit und für Seuchenprävention. In dem Antrag wird zugleich praxisnah und ausgewogen hervorgehoben, dass beim Einsatz von Rodentiziden die wachsenden Anforderungen an Umwelt-, Gewässer- und Artenschutz gleichzeitig berücksichtigt werden müssen. Denn wenn Mittel zur Schadnagerbekämpfung unsachgemäß angewendet werden, können Umwelt und Gewässer geschädigt, Nichtzielorganismen beeinträchtigt sowie die Entwicklung von Resistenzen in Schadnagerpopulationen begünstigt werden. Ein sachgerechter Ausgleich zwischen den Anforderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes einerseits und den praktischen Erfordernissen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe Landtag andererseits sowie ein rechtlich klar geregelter Umgang sind daher, wie auch im Antrag beschrieben, unerlässlich. Gleichwohl ist es sinnvoll, an bestehende Strukturen der Qualifizierung anzuknüpfen. Die Fachkräfte in den Grünen Berufen verfügen bereits im Rahmen ihrer Ausbildung über grundlegende Kenntnisse in Hygiene, Prävention, Vorratsschutz und Schädlingsmonitoring. Viele von ihnen sind in das Sachkundesystem nach Pflanzenschutzrecht eingebunden, das durch regelmäßige und praxisnahe Fortbildungen eine kontinuierliche Aktualisierung des Fachwissens sicherstellt. Die bestehenden Strukturen haben sich bewährt. Aus Sicht der Landesregierung ist es daher folgerichtig, an die bisherigen Qualifizierungswege anzuknüpfen und diese weiterzuentwickeln, statt parallele Qualifizierungswege zu schaffen. Schon jetzt erfüllen die Betriebe umfangreiche Qualifizierungs- und Fortbildungspflichten. Der Sachkundenachweis Pflanzenschutz hat sich bereits in den Betrieben etabliert. Würden ihnen darüber hinaus weitere bürokratische Lasten auferlegt, ginge dies über das notwendige Maß hinaus und stände in keinem Verhältnis mehr zum praktischen Nutzen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Durch die Umsetzung über die bestehenden Schulungen zum Pflanzenschutz wird an ein etabliertes Fortbildungssystem angeknüpft. Der Aufbau neuer Strukturen ist damit nicht erforderlich, wodurch eine bürokratiearme Implementierung der geltenden rechtlichen Anforderungen garantiert wird. Die Landesregierung unterstützt daher insbesondere das Anliegen, bei zukünftigen Regelungen stärker zwischen Anwendergruppen zu differenzieren und bestehende Berufsabschlüsse angemessen zu berücksichtigen. Ebenso befürworten wir die Weiterentwicklung der Fortbildungsangebote, damit der sachgerechte Einsatz von Rodentiziden praxisnah, flächendeckend und auch rechtssicher vermittelt wird. Wir stehen für eine Landwirtschaftspolitik, die Verantwortung und Praxistauglichkeit miteinander in Einklang bringt. Der vorliegende Antrag von CDU und Grünen trägt genau diesem Anspruch Rechnung, indem er bewährte Fachkompetenzen stärkt, die Anforderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes berücksichtigt und zugleich praktikable Lösungen für die Betriebe schafft. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
