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Berivan Aymaz

17.06.2026 Sitzungen 18/124

Vielen Dank. – Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg aus dem Januar 2026 verweisen – es ist noch sehr jung –, das auf das Thema „schulische Einzelnoten“, die im Sinne der bisherigen Rechtsprechung unanfechtbar bleiben, Bezug nimmt. Das finde ich zum Verständnis sehr wichtig. Dazu hatte ich eben schon ausgeführt. Ich möchte hier noch einmal sehr deutlich machen, dass schon heute nicht diskriminiert werden darf. Das finde ich sehr wichtig. Darüber haben wir, glaube Landtag ich, ein gemeinsames Verständnis. Das sagt der Artikel … (Ralf Witzel [FDP]: Grundgesetz!) – Genau, das steht im Grundgesetz, das ist ganz klar. Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz besagt sehr klar: Es darf nicht diskriminiert werden. Ich habe ein sehr hohes Vertrauen in unsere Landesbeschäftigten und auch in unsere Lehrkräfte, dass es grundsätzlich keine Diskriminierung gibt. Gleichwohl müssen wir konstatieren, dass es immer wieder in Einzelfällen zu Beschwerden kommen kann. Das erleben wir auch. Wir haben vor Kurzem den RIAS-Bericht vorgestellt. Ich habe das gemeinsam mit der RIAS-Meldestelle gemacht, die auf die sehr dramatischen Zahlen zum Anstieg von Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen hingewiesen hat. Sie hat sehr deutlich hervorgehoben, wie wichtig dieses LADG ist, auch im Kontext von Schule. Frau Müller-Rech, Sie sagen, es würden neue Dokumentationspflichten entstehen. Da muss ich Ihnen widersprechen, denn das ist nicht der Fall.

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