Yvonne Gebauer
Vielen lieben Dank, Herr Präsident. – Liebe Frau Ministerin, die Deutsche Polizeigewerkschaft hat in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass der Gesetzentwurf gegen den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstoße, weil Beschäftigte des Landes weder den genauen Regelungsinhalt noch die rechtlichen Folgen ihres Handelns verlässlich erkennen könnten. Auch andere Sachverständige haben die unklaren und offenen Tatbestände kritisiert. Ich darf Sie deswegen fragen: Wie sollen Landesbedienstete ihr Verhalten rechtssicher an den Vorgaben des LADG ausrichten, wenn selbst die Sachverständigen – nicht alle, aber zahlreiche – und Rechtswissenschaftler die gesetzlichen Tatbestände als bisher unbestimmt und auslegungsbedürftig bewerten? Oder planen Sie im Rahmen der Bearbeitung des Gesetzentwurfs noch weitere Ausführungen dazu?
