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Sonja Bongers

SPD 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Umgang mit straffällig gewordenen Menschen mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist ein Thema, das viele Menschen in diesem Land bewegt. Das ist eine Gerechtigkeits- und eine Sicherheitsfrage. Die Situation in unseren Gefängnissen ist aber leider komplexer, als es die AfD-Fraktion in dem vorliegenden Antrag darzustellen versucht. Meine Kollegin Frau Erwin hat es gerade sehr ausführlich beschrieben – Sie kennen mich; ich stimme ihr nicht sehr häufig zu, aber heute hat sie vollkommen recht –: Sie als AfD-Fraktion haben verschiedene rechtspolitische Themen miteinander vermischt. Sie haben gesellschaftspolitische Themen in den Bereich der Justiz gezogen. Das wissen Sie genau: Der Kollege, der gerade gesprochen hat, ist auch Anwalt und wird Gesetze, so wie wir auch, lesen können. Insofern ist das eine bewusste und keine fahrlässige Handlung. Sie vermischen das Aufenthaltsgesetz mit Vollstreckungsgesetzen. Sie vermischen das Wort „Abschiebung“ mit dem juristischen Begriff der Ausweisung. Es mag in der Bevölkerung gut ankommen, wenn man solche Dinge einfach in einen Topf wirft und immer nur einen Schuldigen sucht, nämlich Geflüchtete, Menschen, die zwei Pässe haben, oder Menschen, die vielleicht schon sehr lange in Deutschland leben und nicht hätten da sein dürfen. Darüber sind wir uns einig: Diejenigen, die kein aktives Bleiberecht haben, müssen über kurz oder lang Klarheit und auch eine Perspektive zu Hause haben. Das ist ganz klar. Das trifft natürlich in erster Linie auf Straftäter zu. Aber das, was die AfD-Fraktion mit diesem Mischmasch-Antrag anstellt, ist juristisch unterirdisch. Ihnen geht es gar nicht darum, hier etwas rechtspolitisch ordnungsgemäß zu diskutieren, sondern Sie Landtag wollen wie immer, dass sich einfach nur alles wunderbar bzw. zauberhaft populistisch anhört. Dem Antrag fehlt jede fachliche Seriosität. Wäre es Ihnen ernst gewesen, hätten Sie ihn heute nicht zur direkten Abstimmung gestellt, sondern eine Diskussion in den Fachausschüssen gesucht. Sie hätten eine Anhörung mit Experten beantragen können. Das haben Sie aber mit Sicherheit bewusst nicht getan, weil Sie jetzt schon wissen, dass auch die Ihnen erklärt hätten, wo die Unterschiede zwischen Abschiebung, Ausweisung und einem insgesamt gesellschaftspolitischen Diskurs liegen. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass in den letzten Tagen auch die Innenministerkonferenz der Länder unter der Federführung des Sozialdemokraten Andy Grote noch einmal das Thema „Ausweisung“ angegangen ist und sich dafür einsetzen wird, auf Bundesebene gesetzliche Hürden etwas zu senken, sodass wir nicht nur ausweisen können, wenn es um staatsgefährdende Dinge geht. Insofern wird es diskutiert. Es ist in Arbeit. Wichtig ist, dass man das seriös und auch mit den Mitteln macht, die wir als Menschen in diesem Land haben, nämlich mit Gesetzen und mit der ordentlichen Ausführung dieser Gesetze. In diesem Sinne können wir diesem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, Matthias Kerkhoff [CDU], Dr. Julia Höller [GRÜNE] und Dr. Werner Pfeil [FDP])

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