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Dirk Wedel

FDP 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wahlrecht ist von zentraler Bedeutung für unser demokratisches System, weil es bestimmt, wie die Umsetzung von Wählerstimmen auf Mandate im zu wählenden Parlament erfolgt. Eine Reform des Wahlrechts ist daher stets – unabhängig von ihrer Tragweite und dem mit ihr verfolgten Ziel – mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Sorgfalt zu diskutieren. Dem vorliegenden Antrag der AfD, der eindringlich vor einem übergroßen Landtag warnt und vermeintlich eine Lösung dieses Problems präsentiert, fehlt es jedoch an dieser Ernsthaftigkeit und Sorgfalt. Konkret sieht der Vorschlag der AfD vor, die Anzahl der Wahlkreise von derzeit 128 auf 64 zu reduzieren, um sich hinsichtlich der Anzahl der Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen der Anzahl der Bundestagswahlkreise anzugleichen. Grundsätzlich ist eine Reduzierung der Wahlkreise angesichts der Tatsache, dass der Anteil der Wahlkreismandate mit 71 % im Bundesländervergleich am höchsten und deutlich über dem in den meisten anderen Bundesländern üblichen Niveau von 50 % liegt, geboten. Gleichzeitig hat die Sachverständigenanhörung im Ausschuss gezeigt, dass eine Reduzierung der Wahlkreise die Anzahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten potenziell senkt. Wie Professor Behnke in seiner Stellungnahme im Rahmen der Sachverständigenanhörung betonte, ist eine Verhinderung von Überhang- und Ausgleichsmandaten selbst bei einem Anteil der Direktmandate von 50 % 17.06.2026 angesichts der derzeitigen Verteilung der politischen Kräfteverhältnisse nicht mehr verlässlich möglich. Ein durchdachter Vorschlag für eine Verhinderung des Anwachsens des Landtags durch Überhang- und Ausgleichsmandate müsste also gerade darauf drängen, den Anteil der Direktmandate in Relation zur Ausgangsgröße des Landtags maximal zu senken. (Beifall von der FDP) Dem jedoch stehen die Anforderungen politischer Repräsentation entgegen. Der Vorschlag der AfD entpuppt sich als blanker Populismus, indem er die Reduktion der Wahlkreise mit einer Reduktion der Ausgangsgröße des Landtags kombiniert. So regt die AfD in ihrem Antrag an, die vermeintliche Sollgröße des Landtags von 181 Abgeordneten auf 129 Abgeordnete zu reduzieren, was die Wahrscheinlichkeit von Ausgleichs- und Überhangmandaten bei einer Anzahl von 64 Wahlkreisen wieder erhöhen würde. Dies zeigt zudem, dass es der antragstellenden AfD an einem Verständnis für den Umgang mit der im Landeswahlrecht angegebenen Größe des Landtags fehlt. § 14 Abs. 2 Satz 2 Landeswahlgesetz normiert keine Sollgröße des Landtags, sondern eine Ausgangsgröße, die Grundlage zur Berechnung nach dem Sitzzuteilungsverfahren ist. Etwaige Überhangund Ausgleichsmandate sind damit nicht „überzählig“ oder Mandate wider den Vorgaben des Landeswahlrechts, wie es der Antrag der AfD suggeriert. Das folgt nicht nur aus der Gesetzesbegründung zur Einführung des aktuellen Landtagswahlrechts, sondern ist unserem Wahlrecht, in dem der Wähler eine Wahlkreisstimme und eine Zweitstimme zur Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse im Parlament hat, systemimmanent. Vollkommen abwegig in einer parlamentarischen Demokratie ist der Ansatz der AfD, wegfallende Abgeordnete durch Experten und Mitarbeiter kompensieren zu wollen. Das insgesamt sonderbare Verständnis für die Funktionsweise parlamentarischer Demokratie, das dem Antrag zugrunde liegt, wird jedoch nicht nur bezüglich der fehlenden Konsistenz der im Antrag geäußerten Vorschläge deutlich. Auch die Tatsache, dass im Antrag ein eigener Vorschlag zur Veränderung des Wahlrechts platziert wird und zugleich im Widerspruch dazu die Einrichtung einer pluralistisch besetzten Kommission zur Erarbeitung von Reformvorschlägen gefordert wird, ist bemerkenswert. Obendrein ist fraglich, wie ein ungestörtes Arbeiten dieser Kommission und eine seriöse Umsetzung der von ihr erarbeiteten Vorschläge gelingen soll, wenn die nächste Landtagswahl bereits im nächsten Frühjahr bevorsteht. Abschließend ist festzuhalten, dass es dem Antrag nicht gelingt, sauber zwischen einer Verkleinerung Landtag des Parlaments und einer Verhinderung des übermäßigen Auftretens von Überhang- und Ausgleichsmandaten zu differenzieren. Ersteres erscheint mit Blick darauf, dass in keinem Bundesland so viele Menschen auf einen Landtagsabgeordneten kommen wie in Nordrhein-Westfalen, als der falsche Ansatz. Für seriöse Vorschläge zur Eindämmung des Auftretens von übermäßig vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten stünden wir hingegen zur Verfügung. (Beifall von der FDP) Darunter fällt jedoch nicht der vorliegende Antrag, den wir daher ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗