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Daniel Hagemeier

CDU 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute unter diesem Tagesordnungspunkt mit dem Antrag der AfD-Fraktion zur Verkleinerung des Landtags. Ich sage gleich zu Beginn meiner Rede sehr deutlich: Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Gerade deshalb braucht es eine starke parlamentarische Vertretung. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]) Eine Verkleinerung des Landtags mag auf dem Papier effizient erscheinen, für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet sie vor allem längere Wege zur 17.06.2026 Politik und weniger persönliche Vertretung ihrer Anliegen. Auch die Auswertung der Anhörung von Sachverständigen zu diesem vorliegenden Antrag war mehr als eindeutig. Herr Professor Sydow wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass jedenfalls eine wesentliche Verkleinerung des Landtags mit den Grundprinzipien der Landesverfassung nicht im Einklang steht, insbesondere mit Blick auf die verfassungsrechtlich festgeschriebene interne Struktur und die Arbeitsweise in den Ausschüssen sowie die Repräsentationsfunktion. Auch ließe sich eine konkrete Anzahl an Abgeordneten aus der Verfassung nicht ableiten. Deutlich wurde in der Anhörung auch, dass gerade die Repräsentation des größten Bundeslandes eines hinreichenden Maßes an Bürgernähe, Präsenz und Erreichbarkeit der Abgeordneten in ihren Wahlkreisen bedarf. Grundsätzlich ist es legitim, über Wahlrecht, Überhangsmandate und Ausgleichsmandate zu sprechen. Auch ein Parlament muss sorgfältig mit Steuergeldern umgehen. Aber ein Landtag ist keine Verwaltungskostenstelle, die man nach Belieben zusammenstreichen kann. Ein Parlament ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Seine Arbeitsfähigkeit muss gegeben sein, es muss die Vielfalt unseres Landes abbilden, und es muss erreichbar bleiben. Aber genau daran scheitert dieser Antrag. Sie sprechen von einem XXL-Landtag und von angeblich überzähligen Abgeordneten. Das klingt griffig, ist aber sachlich schief. Die Zahl von 181 Abgeordneten im Landeswahlgesetz ist keine starre Soll-Obergrenze des Landtags. Sie ist die Ausgangsgröße für die Berechnung der Sitzzahlen. Überhang- und Ausgleichsmandate sind kein Betriebsunfall, sondern gesetzlich vorgesehen und notwendig, damit das Verhältnis der Stimmen auch im Parlament korrekt abgebildet wird. Mit anderen Worten: Sie tun so, als müsste der Landtag auf eine angeblich gesetzeskonforme Zahl zurückgeführt werden. Diese Formulierung ist suggestiv und in der Sache falsch. Die Gesamtzahl an Landtagsabgeordneten NRW nach Überhang- und Ausgleichsmandaten ist seit mehreren Legislaturperioden rückläufig. Im aktuellen Landtag machen die 14 Überhang- und Ausgleichsmandate lediglich 7,18 % der Gesamtmandate aus. Es gibt auch keine empirischen Belege dafür, dass bei den nächsten Landtagswahlen grundsätzlich Veränderungen dieser Erfahrungswerte zu erwarten sind. Sie schlagen in Ihrem Antrag unter anderem vor, die Zahl der Wahlkreise massiv zu reduzieren. Wer so etwas aufschreibt, sollte sich einmal anschauen, was Wahlkreisarbeit tatsächlich bedeutet. Landtag Schon heute vertritt jede und jeder Abgeordnete im Schnitt weit über 100.000 Bürgerinnen und Bürger. Eine weitere Vergrößerung dieser Distanz stärkt nicht die Demokratie, sondern schwächt ihre Verankerung in der Bevölkerung. Gerade wenn sie einen ländlichen Wahlkreis zu vertreten haben, wissen die zuständigen Wahlkreisabgeordneten, von welchen Distanzen ich gerade spreche. Man ist als Abgeordnete und Abgeordneter in vielen Städten und Gemeinden unterwegs, von Unternehmensbesuchen über Kontakte zu Vereinen bis hin zu vielen Bürgergesprächen, sei es in Abendveranstaltungen oder auch an den Wochenenden. Die Herausforderungen in der Landespolitik werden größer: innere Sicherheit, Bildung, Digitalisierung, Infrastruktur, Energiewende und viele weitere Bereiche. Gleichzeitig soll aber das Parlament mit weniger Abgeordneten dieselbe Kontroll- und Gesetzgebungsarbeit leisten. Das überzeugt nicht. Auch die Vorstellung, man könne Aufgaben von Abgeordneten einfach stärker auf Experten, Mitarbeiter oder externe Beratung verlagern, verkennt den Kern parlamentarischer Demokratie. Nicht Gutachter, nicht Fraktionsmitarbeiter und nicht Experten tragen das Mandat, sondern gewählte Abgeordnete tragen Verantwortung. Sie entscheiden, sie vertreten. Das gilt auch für die Arbeit in den Ausschüssen. Ein Landtag braucht eine substanzielle Zahl von Abgeordneten, um seine verfassungsrechtlichen Aufgaben ordentlich erfüllen zu können. Dieses Land braucht ein arbeitsfähiges Parlament mit hinreichender Präsenz in der Fläche. Festzuhalten gilt: Der Antrag der AfD ist der Versuch einer populistischen Irreführung. Es wird die Sorge um die Demokratie vorgegaukelt, doch im Kern ist das ein weiterer Ansatz, unsere Demokratie zu schwächen. Dass die antragstellende Fraktion die intensive, flächendeckende Arbeit der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger offensichtlich nicht kennt, spricht Bände. Der Antragsteller versucht, den Eindruck zu vermitteln, dass die Abgeordnetenzahl eine beliebige, verhandelbare Größe sei. Daran zeigt sich aus meiner Sicht ein zumindest fragwürdiges Demokratieverständnis. Überzeugende Begründungen bestehen weder für die Gesamttendenz des Antrags noch für dessen heterogene Einzelziele. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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