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Simon Rock

GRÜNE 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz. Der Name ist ähnlich komplex wie die Inhalte, die dahinter stecken. Denn wir müssen eine im Konkreten nicht immer einfache Abwägung zwischen dem Spielerschutz auf der einen Seite und unserem Bestreben auf der anderen Seite treffen – das hat der Kollege Golland vollkommen richtig ausgeführt –, die Menschen, die Glücksspiel betreiben oder an Glücksspiel teilnehmen wollen, nicht in die Illegalität zu treiben. Das ist im Einzelnen keine leichte Abwägung, und es ist auch das erklärte Ziel des Glücksspielstaatsvertrags und des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag, den Spielerschutz hochzuhalten, ohne die Leute in die Illegalität zu treiben. Für unsere Fraktion und für diese Koalition hat Kinder- und Jugendschutz eine extrem hohe Priorität. Das ist auch Ausfluss der Beratungen, die wir in den letzten anderthalb Jahren zu diesem Gesetzentwurf miteinander geführt haben. Für uns ist klar, dass Spielhallen nicht in der Nähe zu Schulen betrieben werden sollen, denn das Ganze führt zu einer Normalisierung und dazu, dass der Anreiz, in einer Freistunde oder unmittelbar nach Schulschluss die Spielhalle aufzusuchen, erhöht wird. Deshalb ist eine Nachsteuerung, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, vollkommen richtig. Der Kollege Golland hat natürlich recht, dass wir bei dem Bestandsschutz eine differenzierte Lösung brauchen. Ursprünglich war vorgesehen, dass mit Blick auf die 350-m-Abstandsregel zu Schulen grundsätzlich ein Bestandsschutz gelten soll. Wir haben im Gesetzentwurf in Kombination mit dem Änderungsantrag eine differenzierte Lösung gefunden, wonach, wenn die 350 m unterschritten werden, grundsätzlich das Mindestalter von 21 Jahren für den Eintritt zu Spielhallen eingehalten werden soll. Das liegt auch daran, dass wir in Schulen auch viele volljährige Schülerinnen und Schüler haben, die von dem Spielerschutz profitieren sollen. Deshalb ist die Grenze von 21 Jahren für diese Fälle, wo die 350 m Mindestabstand unterschritten werden, vollkommen sachgerecht und aus unserer Sicht auch nachvollziehbar. Landtag Ferner stellen wir klar, dass der Bestandsschutz im Allgemeinen nur dann gilt, wenn ein verkürzter Mindestabstand von 100 m eingehalten wird. Die ganzen Regelungen sollen zum 01.01.2029 scharfgestellt werden. Darüber hinaus ist für uns nicht ersichtlich, warum es auf der einen Seite verboten sein soll, Alkohol zu konsumieren, wir aber auf der anderen Seite bei Cannabisprodukten wegschauen. Wenn wir wollen, dass die Spielerinnen und Spieler beim Spielen einen klaren Kopf haben, dann müssen wir Alkohol und Cannabis gleichbehandeln. Das haben wir mit dem Änderungsantrag aus meiner Sicht vollkommen zu Recht so klargestellt. Ich will auch noch etwas zum Thema „Werbeverbot an Wettbüros“ sagen. Das regelt § 13a des Gesetzentwurfs. In der Tat stand im Gesetzentwurf – Frau Müller-Witt, insofern haben Sie recht –, dass es nur ein Verbot von übermäßiger Werbung an Wettbüros geben soll. Möglicherweise ist Ihnen unser Änderungsantrag entgangen, den wir letzte Woche miteinander diskutiert haben, wo wir genau dieses „übermäßig“ gestrichen haben. Auf Deutsch gesagt: Es bleibt bei der bisherigen strengen Regelung, dass es ein absolutes Werbeverbot an Wettbüros gibt. Dass Sie das jetzt hier wahrheitswidrig behauptet haben, finde ich nicht ganz in Ordnung. Deshalb will ich noch mal sagen: Es bleibt gemäß der ursprünglichen gesetzlichen Regelung bei dem absoluten Werbeverbot an Wettbüros. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Gestern hat uns der Änderungsantrag der FDP erreicht, in dem an einer Stelle in der Begründung tatsächlich ein Punkt aufgegriffen wurde, wo wir sehr kurzfristig überlegt haben, nachzuschärfen. Deshalb an der Stelle: Vielen Dank für diesen Oppositionsantrag. Auch wenn wir ihn inhaltlich nicht teilen können, hat er doch an einer Stelle einen wichtigen Hinweis bezüglich der Frage gegeben, dass wir das Einzahlungsverbot nicht nur gesetzlich normieren, sondern auch eine Sanktionsmöglichkeit in dem Ordnungswidrigkeitentatbestand am Ende von § 23 schaffen wollen. Das schärfen wir jetzt mit dem sehr kurzfristig eingereichten Änderungsantrag nach. Ich will damit schließen, dass Spielerschutz insgesamt für uns höchste Priorität hat. Das zeigt der Gesetzentwurf als Ganzes, und das zeigen die Änderungen, die wir im parlamentarischen Verfahren vorgenommen haben. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf heute mit sehr gutem Gewissen zustimmen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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