Susanne Schneider
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Werte Frau Ministerin, die Landesregierung behauptet gerne, es gebe eine Schutzlücke, die mit dem Landesdiskriminierungsgesetz geschlossen werden soll. Alle Rechtswissenschaftler, auch die von der Koalitionsseite, haben bei der Expertenanhörung die Existenz einer Schutzlücke explizit bestritten. Ich frage Sie: Welche Diskriminierungsfälle soll das LADG zukünftig im Einzelnen verbieten, die heute nach Ihrer Auffassung erlaubt sein sollen? – Danke schön.
