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Christof Rasche

17.06.2026 Sitzungen 18/124

Für die Landesregierung hat nun Minister Nathanael Liminski das Wort. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lokaljournalismus ist nah an den Menschen, und gerade diese Nähe macht ihn so wichtig, aber diese Nähe macht ihn auch so verletzlich. Wer vor Ort berichtet, wer Missstände aufdeckt, wer bei Demonstrationen recherchiert, wer Namen nennt, wer Verantwortung sichtbar macht, der bleibt nicht anonym. Deshalb ist klar: Wenn Journalistinnen Landtag und Journalisten bedroht, eingeschüchtert oder angegriffen werden – körperlich, verbal oder digital –, dann richtet sich das nicht nur gegen einzelne Personen, sondern dann ist das ein Angriff auf die Pressefreiheit, auf freie Berichterstattung und damit gegen unsere demokratische Öffentlichkeit. Darüber darf es in diesem Hohen Haus keinen Zweifel geben. Leider geschehen solche Vorfälle trotzdem jeden Tag. Als Landesregierung haben wir den Anspruch, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Journalisten sicher, frei und ohne Einschüchterung arbeiten können. Wir leisten Präventionsarbeit, wir stärken den Selbstschutz, und wir sorgen dafür, dass der Staat dort handelt, wo Schutz und Strafverfolgung notwendig sind. Dafür gibt es in Nordrhein-Westfalen bereits konkrete Strukturen. Ich will zum Beispiel die Arbeit des Innenministeriums gemeinsam mit dem Deutschen Journalistenverband NRW nennen, die gemeinsam aufklären und für mögliche Gefahrensituationen sensibilisieren – analog wie digital – und die Initiative „Verfolgen statt nur löschen“ der Landesanstalt für Medien, die Vertreter von Medienaufsicht, Strafverfolgungsbehörden und Medienhäusern zusammenbringt, um gezielt und auf kurzem Wege strafrechtlich relevante Inhalte an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime zu melden. Jedes Jahr schließen sich mehr Medienhäuser an. Das hat einen ganz einfachen Grund: Was wirklich Wirkung hat, das wird auch in Anspruch genommen. Wir haben damit ein schlagkräftiges Instrumentarium für Erkennung, Aufdeckung und Verfolgung von Unrecht zur Hand. Ich denke auch an die Schwerpunktbildung des Innenministeriums in der Aus- und Weiterbildung der Polizei zum besonderen Schutz von Journalisten bei Demonstrationen. Klar ist: Wir haben gemeinsam die Pflicht, zu garantieren, dass Journalisten auch in schwierigen, aufgeheizten Situationen ihre Arbeit machen können. Präventionsschutz und Strafverfolgung gehören dabei zusammen. Bis hierhin kann ich die Zielrichtung des Antrags im Übrigen nachvollziehen. In den konkreten Forderungen allerdings geht dieser Antrag in eine Richtung, die wir so nicht mittragen können. Wir haben dazu im Ausschuss für Medien und Kultur – das wurde erwähnt – bereits ausführlich berichtet. Angesichts der Bedeutung des Themas möchte ich die Punkte gerne noch einmal in Erinnerung rufen: Erstens. Zum Thema „Anlaufstelle gegen SLAPP-Verfahren und juristische Einschüchterung“: Unsere Justiz stellt bereits heute über ihre Kanäle Informationen zu zivilrechtlichen Verfahren bereit. Soweit sich durch die Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie weiterer 17.06.2026 Anpassungsbedarf ergeben sollte, sind wir natürlich dafür offen, nachzubessern. Zweitens. Zum Thema „Änderungen am Gesetzentwurf“: Das Ziel des Gesetzentwurfs wird von der Landesregierung begrüßt. Der Justizminister hat bereits im Bundesrat im Januar dafür plädiert, die Entwicklung auf dem Gebiet missbräuchlicher Klagen eng im Blick zu behalten. Außerdem sollen zeitnah weitere gesetzgeberische Schritte folgen, um Personen, die sich öffentlich beteiligen, noch besser zu schützen – zum Beispiel mit Blick auf außergerichtliche Drohungen. Das alles tun wir.

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