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Meral Thoms

GRÜNE 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Gerade in den Gesundheitsfachberufen sehen wir seit Jahren, wie dringend qualifizierte Fachkräfte gebraucht werden. Gleichzeitig erleben viele Menschen, die bereits eine Ausbildung oder ein Studium im Ausland abgeschlossen haben, langwierige, komplizierte und teilweise wenig transparente Anerkennungsverfahren. Das ist weder für die Betroffenen noch für unser Versorgungssystem zufriedenstellend. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden verschiedene Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen angepasst. Ziel ist es, die Verfahren rechtssicherer, schneller und praxisnäher auszugestalten. Dazu wird der Anwendungsbereich des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW erweitert. Außerdem können englischsprachige Unterlagen künftig leichter akzeptiert werden, die elektronische Einreichung von Unterlagen wird erleichtert und die zügige Bearbeitung der Anträge wird ausdrücklich betont. Das sind keine rein technischen Änderungen. Sie bedeuten konkrete Verbesserungen für Menschen, die ihre Qualifikation hier einbringen wollen, und sie sind zugleich ein wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung in Nordrhein-Westfalen. Aus Gesprächen mit Betroffenen und Fachakteuren wissen wir aber auch, dass viele praktische Hürden im Verwaltungsvollzug und beim Übergang in die Berufsausübung liegen. Dazu gehören etwa fehlende Transparenz über Verfahrens-Landtag stände, lange Bearbeitungszeiten, Gutachterengpässe oder Unsicherheiten bei Arbeitgebern im Umgang mit Berufserlaubnissen. Deshalb ist wichtig, dass die gesetzlichen Verbesserungen nun auch in der Praxis ankommen. Anerkennung darf nicht an unnötiger Bürokratie scheitern. Wer eine Qualifikation mitbringt, soll eine faire, transparente und realistische Chance bekommen, diese auch in Nordrhein-Westfalen einzusetzen. Gleichzeitig bleiben Qualitätsstandards und Patient*innensicherheit selbstverständlich maßgeblich. Die Fraktion der Grünen teilt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und stimmt daher zu.

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