Josefine Paul
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Parlament muss sich selbstverständlich in seiner Arbeits- und Funktionsweise immer wieder hinterfragen und Entwicklungen einbeziehen. Das ergibt sich aus der heutigen Debatte und auch aus den Stellungnahmen der Sachverständigen. Man sollte allerdings nicht der voreiligen Versuchung erliegen, vermeintlich sehr einfach klingende Lösungen in den Raum zu stellen, zumal Sie, wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren, eigentlich eine Expertenkommission einsetzen wollen, mit Ihrem Antrag das gewünschte Ergebnis aber bereits vorwegnehmen. Die Sachverständigenanhörung hat sehr deutlich gemacht, dass die von Ihnen vorgeschlagene Reduzierung auf eine Soll-Größe von 129 Mandaten und eine Halbierung der Wahlkreise an dem vorbeigeht, was unsere parlamentarische Demokratie ausmacht. Es ist gerade schon sehr deutlich geworden: Unser Land braucht ein starkes Parlament. Es stellt auch den Kern unserer Demokratie dar. Unser Wahlsystem stellt eine Kombination aus der personalisierten Direktwahl und dem Verhältniswahlrecht der Zweitstimme dar. Es ist also eine personalisierte Verhältniswahl. Das trägt einerseits der so wichtigen Repräsentation der Menschen vor Ort Rechnung und gleichzeitig der genauso wichtigen Repräsentation unterschiedlicher politischer Interessen und Ausrichtungen. Entscheidend ist bei allen Überlegungen, dass einerseits die Nähe zu den Bürger*innen und Einwohner*innen erhalten bleibt, andererseits aber auch die fachliche Arbeitsweise des Parlaments. Beides ist sehr intensiv in den Stellungnahmen diskutiert worden. Schon heute – darauf hat Kollegin Müller-Witt gerade hingewiesen – ist es in Nordrhein-Westfalen so, dass die einzelnen Abgeordneten mehr Einwohner*innen und Wahlberechtigte vertreten als in jedem anderen Bundesland. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass wir das größte Bundesland sind und wir dement-17.06.2026 sprechend immer von allem das meiste haben – also auch die meisten zu vertretenden Einwohner*innen und Wahlberechtigten –, sondern es liegt daran, dass die Anzahl der einzelnen Wahlberechtigten und Einwohnenden insgesamt hier in Nordrhein-Westfalen von Abgeordneten vertreten werden muss. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass sich Bürger- und Bürgerinnennähe dadurch ausdrückt, dass man die Zahl derer, die zu vertreten sind, noch einmal erhöht. Denn – auch das ist bereits mehrfach angesprochen worden – vor Ort sein zu können, im direkten Austausch stehen zu können, Kontakt mit den Menschen, Initiativen, Einrichtungen, Betrieben und Unternehmen vor Ort haben zu können, ist ein zentraler Teil der Aufgabe und Arbeit von Abgeordneten. Und das lässt sich trotz aller digitalen Tools, die wir auch nutzen, nicht alles online machen. Die Erreichbarkeit vor Ort und die Repräsentanz von Wahlkreisen und seiner Einwohnenden lässt sich nicht einfach mal so durch ein schnelles TikTok-Video für die eigene Fanbase ersetzen. Um dies für die Landespolitik in angemessener Art und Weise wahrnehmen zu können, ist eine Halbierung der Wahlkreise gerade nicht das richtige Mittel. Landespolitik zeichnet sich in besonderer Art und Weise dadurch aus, dass sie Schnittstelle zu den Kommunen ist. Es geht in besonderer Art und Weise um die regionale Repräsentation, und zwar noch mehr, als dies bei Ihrem Verweis auf die Bundestagswahlkreise der Fall ist. Gleichzeitig geht es natürlich auch um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Aktuell zählt der Landtag 25 Ausschüsse und Unterausschüsse. Dazu kommen noch Enquetekommissionen und Parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Auch hier gilt: Ein deftiger Post oder ein kantiges Video ersetzt keine fundierte Facharbeit. Es muss allen Fraktionen möglich sein, alle Ausschüsse und Gremien besetzen zu können, und zwar so, dass eine fundierte Sacharbeit möglich ist. Die Soll-Größe des Landtags auf 129 Mandate zu reduzieren, trägt daher auch dieser wichtigen Aufgabe des Parlaments nicht Rechnung. Auch das ist in der Anhörung deutlich geworden. Klar ist natürlich auch: Ohne Mitarbeitende oder ohne die Hinzuziehung von Expertinnen und Sachverständigen ist unsere parlamentarische Arbeit so nicht möglich. Aufgaben von gewählten Abgeordneten können und sollen nicht auf Dritte ausgelagert und übertragen werden können. Die Wähler*innen mandatieren in einer repräsentativen Demokratie die gewählten Abgeordneten. Die Kolleginnen und Kollegen haben es bereits betont. Natürlich ist auch das veränderte Wahlverhalten immer zu berücksichtigen. Das heißt aber eben auch, dass unsere lebendige Demokratie sich auch in ihrer Zusammensetzung immer wieder verändert. Landtag Das heißt, dass man auch immer wieder Antworten darauf finden muss, aber eben nicht in Schnellschüssen und eben nicht mit Formulierungen, die suggerieren, möglicherweise ginge es bei der Sitzverteilung im Landtag nicht mit rechtskonformen Dingen zu. Wir haben eine differenzierte Regelung zur Wahl unseres Parlaments, das gerade auch Überhangund Ausgleichsmandate vorsieht. Die Implikationen des Antrags sind – wie so oft bei der AfD – populistisch oder mindestens verkürzt und irreführend. Unsere Demokratie lebt gerade von Repräsentanz, vom Diskurs, von der Beteiligung und nicht zuletzt vom Vertrauen der Menschen in die Demokratie und ihre Institutionen. Und wir sind gut beraten, das bei allem immer im Blick zu behalten, auch und gerade, wenn es um die Frage geht, wie der Landtag in Nordrhein-Westfalen sich zusammensetzen soll. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
