Klaus Esser
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenund Wegegesetzes des Landes NRW und anderer Gesetze. Die Landesregierung verkauft diesen Gesetzentwurf als Beitrag zu schnelleren Verfahren und hin zu einer moderneren Verkehrsinfrastruktur. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die entscheidenden Probleme nicht gelöst werden. Deshalb – das darf ich vorwegnehmen – lehnen wir als AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Ein zentraler Punkt ist die Regelung bei den Planfeststellungsverfahren zur Planungsbeschleunigung bei Brückenprojekten. Hier wurde am Gesetzentwurf nachgebessert: statt nur 500 m nun bis 1.000 m Länge; wir haben das gerade schon gehört. Aber ist das ausreichend? Die Experten in der Anhörung hatten mehrheitlich ganz andere Dimensionen gefordert. Da wurden 1.500 bis 2.000 m genannt. Eine Planungsbeschleunigung an einer starren Meterzahl festzumachen, ist unsinnig. Das wirkt ein wenig wie diese 12:00-Uhr-Tankpreisregelung, die ähnlich schlecht funktioniert hat. Insofern ist das, was auf den ersten Blick nach Fortschritt klingt, nur Stückwerk. Tatsächlich bleibt die Regelung weit hinter den praktischen Erfordernissen zurück. So verfehlt der Gesetzentwurf die Realität im Land. Landtag Gerade in NRW stehen wir vor enormen Herausforderungen bei der Sanierung und dem Neubau von Brücken. Die zahlreichen maroden Brückenbauwerke auf unseren Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sind seit Jahren ein wachsendes Problem. Besonders deutlich wird dies bei den Rheinbrücken. Diese Bauwerke gehören zu den wichtigsten Verkehrsverbindungen unseres Landes und haben regelmäßig deutlich größere Dimensionen als die nun vorgesehene 1.000-m-Grenze. Wer ernsthaft Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen möchte, muss die Realität dieser Großprojekte zur Kenntnis nehmen. Eine Regelung, die bei vielen der tatsächlich relevanten Brückenbauwerke weiterhin nicht greift, verfehlt am Ende ihr Ziel. Die Landesregierung schafft hier den Eindruck von Handlungsfähigkeit, ohne die strukturellen Hindernisse tatsächlich zu beseitigen. Das ist umso erstaunlicher, als dass die Probleme seit Jahren bekannt sind. Unsere Bürger, Pendler, Unternehmen und Kommunen erleben täglich die Folgen überlasteter oder sanierungsbedürftiger Brücken. Sie erwarten zu Recht Lösungen, die sich an den tatsächlichen Gegebenheiten orientieren. Stattdessen wird eine Grenze festgelegt, die für zahlreiche bedeutende Infrastrukturprojekte weiterhin keine ausreichende Entlastung oder Beschleunigung bringt. Das ist leider kein Einzelfall, sondern Ausdruck einer grundsätzlichen Fehlentwicklung. Die Landesregierung setzt Prioritäten, die nicht den dringendsten Herausforderungen unserer Verkehrsinfrastruktur entsprechen. Besonders deutlich wird dies bei den Regelungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen entlang von Landesstraßen. Während die dringend notwendige Beschleunigung von Brücken- und Straßenbauprojekten nur halbherzig verfolgt wird, werden gleichzeitig neue Möglichkeiten geschaffen, Photovoltaikanlagen fast unmittelbar an Straßenrändern zu errichten. Für die Funktionsfähigkeit unserer Verkehrsinfrastruktur lösen Abstandsregelungen von PV-Anlagen aber kein einziges drängendes Problem. Die Bürger in Nordrhein-Westfalen stehen nicht vor gesperrten Straßen und kilometerlangen Umleitungen, weil zu wenige Photovoltaikanlagen an Verkehrswegen errichtet werden. Sie stehen im Stau, weil Brücken gesperrt werden müssen. Unternehmen leiden nicht unter fehlenden Solarmodulen an Straßenrändern, sondern unter unzuverlässigen Verkehrswegen, steigenden Transportkosten und Planungsunsicherheit. Deshalb ist die Schwerpunktsetzung in diesem Gesetzentwurf falsch. Sie offenbart die Handschrift einer Landesregierung, die ihre politischen Prioritäten stärker an ideologischen Zielsetzungen als an den tatsächlichen Infrastrukturproblemen des Landes ausrichtet. Die notwendige Modernisierung und Erhaltung der Straßenverkehrsinfrastruktur erhält nicht 17.06.2026 die Aufmerksamkeit, die sie angesichts des Investitionsstaus und des bestehenden Sanierungsbedarfs verdienen würde. Dieser Gesetzentwurf ist aus den zuvor erwähnten Gründen lediglich Ausdruck von mangelndem Mut zu echten Reformen. Die AfD-Fraktion kann dem vorliegenden Gesetzentwurf – ich habe es bereits erwähnt – in der vorliegenden Form nicht zustimmen. NRW braucht eine Verkehrsinfrastrukturpolitik, die sich konsequent an den praktischen Herausforderungen und den realen Bedürfnissen orientiert, Verfahren wirksam beschleunigt und die Sanierung unserer Straßen und Brücken zur obersten und einzigen Priorität macht. Mit diesem Gesetzentwurf wird dies aus unserer Sicht nicht gelingen. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
