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Dietmar Brockes

FDP 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Tierseuchen machen nicht Halt – nicht an Gemeindegrenzen, nicht an Kreisgrenzen und nicht an Landesgrenzen. Die Afrikanische Schweinepest, die Geflügelpest und andere Tierkrankheiten zeigen uns immer wieder: Schnelles Handeln ist wichtig. Rechtssicheres Handeln ist wichtig. Und entschlossenes Handeln ist wichtig. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passt Nordrhein-Westfalen sein Landesrecht an das europäische Tiergesundheitsrecht an. Das ist notwendig und richtig. Deshalb wird die FDP-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Der Entwurf enthält zahlreiche sinnvolle Modernisierungen. Diese begrüßen wir ausdrücklich. Erstens. Verfahren werden beschleunigt. Künftig können tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Internet wirksam werden. Gerade in Krisensituationen zählt jede Stunde. Schnelle Entscheidungen helfen, die Ausbreitung von Tierseuchen einzudämmen. Und sie helfen, erhebliche wirtschaft-17.06.2026 liche Schäden für landwirtschaftliche Betriebe zu verhindern. Zweitens. Das Gesetz sorgt für mehr Rechtssicherheit. Die Anpassung an das europäische Tiergesundheitsrecht schafft klare Zuständigkeiten und verständliche Regelungen. Davon profitieren die Behörden und die Betriebe. Drittens. Die FDP begrüßt ausdrücklich die rechtliche Absicherung der Kadaversuchhundeeinheiten. Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Wer sich hier engagiert, braucht Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Gleichzeitig ist es richtig, dass die Mitarbeit freiwillig bleibt und dass kein zusätzlicher bürokratischer Zwang entsteht. Viertens. Mit dem neuen einheitlichen Tierwertermittlungsverfahren werden Abläufe vereinfacht, und die Veterinärämter werden entlastet. Einheitliche Standards für ganz Nordrhein-Westfalen sorgen für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Auch die Stärkung der Tierseuchenkasse und die Vereinheitlichung der Regelungen zu tierischen Nebenprodukten gehen in die richtige Richtung. Verwaltungsverfahren werden effizienter und Doppelstrukturen werden abgebaut. Als Freie Demokraten unterstützen wir Maßnahmen, die Digitalisierung fördern, die Entbürokratisierung voranbringen und Verwaltungsabläufe effizienter machen. Genau diese Ziele verfolgt dieser Gesetzentwurf. Gleichzeitig werden wir die Umsetzung aufmerksam begleiten. Neue Strukturen und zusätzliche Ausgleichsregelungen dürfen nicht dazu führen, dass die Kosten dauerhaft steigen – weder zulasten der Betriebe noch zulasten der Steuerzahler. Deshalb erwarten wir Kostentransparenz, eine regelmäßige Evaluation und die konsequente Überprüfung, ob die vorgesehenen Regelungen tatsächlich den gewünschten Nutzen bringen. Der Gesetzentwurf schafft mehr Rechtssicherheit. Er beschleunigt Verfahren. Er stärkt die Tierseuchenvorsorge, und er reduziert bürokratische Hürden. Damit ist er ein sinnvoller Schritt, um Nordrhein-Westfalen besser auf künftige Herausforderungen vorzubereiten. Aus diesen Gründen stimmt die FDP-Landtagsfraktion dem Gesetzentwurf zu.

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