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35. Tagungsabschnitt

· 341 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (81)SPD (75)AfD (70)GRÜNE (69)fraktionslos (2)

Grant Hendrik Tonne SPD

Finanzielle Spielräume für Verteidigung nutzen - militärisch relevante Hafeninfrastruktur in Niedersachsen stärken

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung, weil ich es hier nicht stehen lassen will, dass eine Entscheidung eines demokratisch legitimierten Bundestages als Staatsstreich bezeichnet wird. Es ist Ausdruck des fehlenden Demokratieverständnisses der AfD-Fraktion, dass man sich hier hinstellt und eine solche These aufstellt. Ich bin nicht bereit, das hier unwidersprochen in den Protokollen des Niedersächsischen Landtages stehen zu lassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Antrag. Ich glaube, dass wir hier in der Debatte sehr deutlich und an dieser Stelle übrigens auch sehr einig festgestellt haben, dass die niedersächsischen Seehäfen eine herausragende Bedeutung haben, natürlich als logistische Drehscheiben, aber auch mit einem unmittelbaren Bezug zur Bündnis- und zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Deswegen ist es auch richtig, dass den Seehäfen eine Schlüsselrolle im Hinblick auf Mobilität von Truppen, von Gütern, von Ausrüstung zukommt. Als Bundeswehrland Nummer eins haben wir natürlich auch den Anspruch, dass der Aufwuchs der Streitkräfte auch bei den Häfen entsprechend berücksichtigt wird. Also, insoweit haben wir in der Sache, glaube ich, eine relativ einhellige Einschätzung. Dann ist die Frage aufgekommen: Ja, warum kann man denn dem Antrag nicht zustimmen? - Na, weil der Antrag Dinge enthält, die längst gemacht werden, lieber Herr Moorkamp. Sie schmeißen sich hinter einen fahrenden Zug, gucken dann in die Runde und fragen: Warum stimmt ihr dem Antrag denn nicht zu? - Die Antwort ist ganz einfach: Wir machen das längst. Wir machen in unserer Arbeit längst alles das, was da drinsteht. Lassen Sie mich, lieber Herr Moorkamp, sagen, dass ich eben gerade schon ein bisschen bei Ihrer Einsortierung gestaunt habe, als Sie gesagt haben, welche Rolle denn der Bund und welche Rolle das Land Niedersachsen einnimmt. Erstens, ich erinnere mich gut an die Nationale Maritime Konferenz, bei der sich der Bundeskanzler hinstellte und sagte: Ja, die Bedeutung der Seehäfen, der Häfen insgesamt ist groß, Geld gibt es aber nicht. - Das hat er mit dem Verfassungsrecht begründet und gesagt: Mehr Geld können wir nicht geben. Er hat den gesamten Raum, die gesamte Nationale Maritime Konferenz mit einer maximalen Enttäuschung zurückgelassen, nicht einmal ein Dialogangebot hat er hinterlassen. Dann haben Sie hier eben gerade von der Hafenallianz gesprochen - in der Tat ein wirklich wichtiger Zusammenschluss. Niedersachsen ist dort selbstverständlich mit der Landesgesellschaft NPorts vertreten. Das ist übrigens ein Unterschied zu vielen anderen Ländern: Dort gibt es solche Landesgesellschaften nicht. Ich kann Ihnen sagen: Ich war bei der Veranstaltung in Berlin, habe dort mit auf dem Podium gesessen, habe die Forderungen in Richtung des Bundes mitformuliert. Wen ich nicht gesehen habe, Herr Moorkamp, das waren Sie. Also, vielleicht sortieren wir das noch einmal ein bisschen ein bezüglich der Fragen, wer hier welche Rolle zu spielen hat und wer welche koordinierende Funktion wahrgenommen hat. Die CDU habe ich dort nicht gesehen, meine Damen und Herren. Und ja, es ist natürlich richtig, dass ausreichend Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, damit die Aufgaben erfüllt werden können. Das bekommen wir in Niedersachsen übrigens immer wieder und wieder mit einzelnen Maßnahmen hin. Das muss jetzt aber koordiniert stattfinden. Und die Landesregierung stellt selbst erhebliche Landesmittel ein, um das hinzubekommen. Es wird nicht nur der Haushaltsansatz durchgeschrieben, sondern wir haben auch zusätzliche Mittel für die Hafeninfrastruktur zur Verfügung gestellt. Aber wem müssen wir das immer wieder und wieder sagen? Insbesondere dem Süden des Landes. Lieber Herr Moorkamp, nehmen Sie die Aufgabe gerne auf sich das können wir auch gemeinsam machen, zum Beispiel Bayern die Bedeutung der Küstenländer klarzumachen. Wenn wir hier unsere Arbeit zwei, drei Tage einstellen würden, liefe im Süden des Landes nichts mehr. Gelegentlich vergessen die das da aber ganz gerne. Und das bedeutet dann auch, dass aus dem Bund das Signal kommen muss, dass endlich entsprechende Mittel aus dem Verteidigungs- und aus dem Verkehrsetat zur Ertüchtigung und zum Ausbau der strategisch wichtigen Häfen in Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden müssen. Dafür werden wir uns auch weiter einsetzen. Aber noch einmal: In diesem Antrag steht nichts, was wir nicht schon lange machen. Herzlichen Dank.

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Thordies Hanisch SPD

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Frau Hanisch! Herr Dr. Kerzel, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie zeigen gerade, wie wichtig Ihnen der ökologische Zustand unserer Meere ist. Können Sie vielleicht auch noch darauf eingehen, welche Auswirkungen die Erwärmung der Meere auf das Ökosystem Meer hat? Sie brauchen nur auf einen Kutter zu steigen und weiter hinauszufahren, dann sehen Sie es. Geht es Ihnen um einzelne Arten, zum Beispiel um Pazifische Austern?

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich komme Ihnen jetzt mit einem vermeintlich sehr drögen Thema, nämlich dem amtlichen Vermessungswesen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass es sich zwar dröge anhört, aber überhaupt nicht dröge ist, denn das amtliche Vermessungswesen ist die elementare Grundlage für viele Dinge, die Behörden unsere Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger brauchen. Deswegen müssen wir es novellieren. Das amtliche Vermessungswesen sorgt nämlich dafür, dass Grundstücke, Gebäude und Eigentumsverhältnisse zuverlässig erfasst und nachvollziehbar dokumentiert sind. Aktuelle und verlässliche Geodaten sind heute wichtiger denn je - bei Bauvorhaben, bei Planungsprozessen, beim Grundstücksverkehr und auch für eine moderne Verwaltung. Stellen Sie sich vor, Sie haben Besitz und könnten diesen gar nicht richtig eintragen lassen! Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf wollen wir das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen sowie das Niedersächsische Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und ‑ingenieure an aktuelle fachliche, technische und organisatorische Anforderungen anpassen. Meine Damen und Herren, ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Frage, wie wir die Daten im Liegenschaftskataster aktuell halten können. Denn in der Praxis vergeht derzeit häufig einige Zeit zwischen der Fertigstellung eines Gebäudes und seiner Erfassung im Kataster, und das ist nicht gut, meine Damen und Herren. Ziel ist ein Datenbestand, der die tatsächlichen Verhältnisse möglichst zeitnah widerspiegelt und damit eine verlässliche Grundlage für Verwaltung, für Wirtschaft und für Planung bietet. Um dies zu erreichen, wollen wir das Verfahren der Gebäudevermessung weiterentwickeln. Grundstückseigentümerinnen und ‑eigentümer sollen zukünftig verpflichtet bleiben, neu errichtete oder veränderte Gebäude vermessen zu lassen und deren Eintragung zu veranlassen. Sie wissen, wenn Sie selber ein Haus besitzen, müssen Sie das tun und sind dafür zuständig; das soll auch so bleiben. Aber wir wollen diese Verpflichtung klarer regeln und stärker am Zeitpunkt der Vermessungsreife ausrichten. Zugleich schaffen wir ein ergänzendes Verfahren für das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen. Künftig kann das LGLN tätig werden, wenn Vermessungsaufträge nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraums bearbeitet werden. Damit sollen die Verfahren effizienter und schneller werden, meine Damen und Herren. Darüber hinaus wollen wir die Bereitstellung von Geobasisdaten vereinfachen. Behörden und viele weitere Nutzer sollen schneller und einfacher auf die benötigten Daten zugreifen können. Wenn Sie berücksichtigen, was diese Daten alles bewegen, dann können Sie sich vorstellen, dass es wichtig ist, dass sie so breit wie möglich zugänglich sind. Auch beabsichtigen wir einige Anpassungen am Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und ‑ingenieure. Ziel sind klarere Regeln und die Ermöglichung einer engen Zusammenarbeit untereinander, um Engpässe bei der Aufgabenerledigung besser aufzufangen und Abläufe insgesamt zu beschleunigen. Beide, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und ‑ingenieure und die weiteren LGLN-Kolleginnen und -Kollegen, können besser zusammenarbeiten; davon sind wir überzeugt. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen also am späten Nachmittag nicht zu viel versprochen: Das amtliche Vermessungswesen wird unterschätzt - politisch und inhaltlich. Ich hoffe, ich habe Sie für unseren Gesetzentwurf interessiert, und ich wünsche Ihnen eine gute und konstruktive Beratung im Fachausschuss. Herzlichen Dank.

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Volker Bajus GRÜNE

Vollzugslockerungen für Mörder - wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?

Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Frau Hermann, Sie retten diese verfehlte Aktuelle Stunde auch nicht damit, dass Sie hier noch zusätzliche Redezeit beantragen. Das ist einfach so. Auch Frau Machulla hat das schon gemacht. Sie hat hier Fragen gestellt, die eigentlich nur rhetorisch sind und die Stimmung machen sollen. Wenn Sie diese Fragen ernst meinen: Warum stellen Sie sie dann nicht morgen während der Unterrichtung im Ausschuss oder warten erst einmal ab, ob Sie Antworten bekommen? Sie sind da überhaupt nicht sprechfähig, wenn Sie es ernst meinen. Aber Sie meinen es gar nicht ernst, Sie wollen Stimmung machen, und das ist das Problem. Frau Hermann, wenn Sie mir vorwerfen, uns ginge es nicht um Aufklärung, dann lesen Sie noch mal nach ich gebe Ihnen das gerne noch mal schriftlich: Jedes zweite Wort in meinem Redebeitrag war „Aufklärung", und es geht eben ausdrücklich auch um strukturelle. Und die Ministerin hat gerade noch mal vorgetragen ich glaube, ich habe es in meiner Rede auch genannt, es ist ein lernendes System. Man lernt aus Fehlern, man lernt aus Aufklärung. Die Ministerin hat noch mal beschrieben, wie gut sich das in den letzten Jahren entwickelt hat. Das heißt, dieses System, aus den Fehlern zu lernen, funktioniert ja auch. Dann haben Sie gerade noch mal das wundert mich bei einer Juristin wie Ihnen, die sich doch auskennen müsste, wirklich, und ich glaube, Sie wissen es auch besser, aber Sie wollen die Öffentlichkeit hier im Unklaren lassen der Ministerin vorgeworfen, einen Tag lang sei die Öffentlichkeit nicht informiert worden. Meines Wissens Sie können das hier gerne noch mal klarstellen ist das allein eine Entscheidung der ermittelnden Staatsanwaltschaft, der ermittelnden Sicherheitsbehörden - allein von denen, und eben nicht der Ministerin! Sie sagen hier so etwas wider besseres Wissen. Das zeigt: Es geht Ihnen eben nicht um seriöse Aufklärungsarbeit, es geht Ihnen nur um die Show. Und das finde ich beschämend. Vielen Dank.

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Ulf Thiele CDU

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Herr Thiele, gerne! Bitteschön! Frau Ministerin, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade den gleichen rhetorischen Trick versucht haben wie die Rednerin Ihrer Fraktion, nämlich eine Aussage, die von fast 100 Förderschulen in Niedersachsen gekommen ist, dem Kollegen Fühner zuzuschreiben: Was sagen Sie denn zu dem Brandbrief, den die Förderschulen auch aus meinem Wahlkreis Ihnen geschrieben haben? Was sagen Sie den Förderschulen, die dieses Schulgesetz in Existenznöte bringt, weil es dazu führen wird, dass Schülerinnen und Schüler, die bisher dort beschult werden, in Zukunft dort nicht mehr beschult werden können bzw. bestimmte Schülerinnen und Schüler nicht mehr auf diese Schulen werden gehen können? Ich möchte gerne wissen, was Sie der Schule am Deich in Leer sagen, die zum Teil wirklich schwerst gehandicapte Schülerinnen und Schüler fördert. Wie soll sie die Schülerzahlen auf dem geforderten Niveau halten, während das inklusive Schulsystem immer mehr belastet wird? Herzlichen Dank, Herr Thiele. Als könnte ich Ihre Gedanken

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Rüdiger Kauroff SPD

Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Ihnen heute den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025 vorstellen zu dürfen. Das Petitionsrecht ist ein essenzieller Bestandteil unserer Demokratie. Jeder Mensch hat das Recht, sich mit den eigenen Anliegen, Sorgen und Vorschlägen an das Parlament zu wenden. Das Petitionsrecht schafft damit eine direkte Verbindung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Politik. Genau an dieser Schnittstelle arbeiten wir, der Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages. Kein anderer Ausschuss ist so nah an den alltäglichen Anliegen der Menschen. Hier werden Probleme geschildert, Missstände aufgezeigt und Verbesserungen angeregt. Der Petitionsausschuss ist mit seiner Gremienarbeit deshalb ein verlässlicher Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Die Themen, die uns erreichen, sind vielfältig - so vielfältig, wie unser Bundesland selbst auch ist. Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 zeigt eindrucksvoll, welchen Stellenwert das Petitionswesen in Niedersachsen innehat. Im Berichtsjahr haben den Niedersächsischen Landtag insgesamt 585 Einsendungen erreicht. Das entspricht einem Anstieg von knapp 17 % gegenüber dem Jahr 2024. Diese Entwicklung macht deutlich: Die Menschen nutzen ihr Petitionsrecht aktiv. Sie möchten ihre Anliegen einbringen, politische Entscheidungen begleiten und gesellschaftliche Entwicklungen mitgestalten. Das ist ein gutes Zeichen für unsere Demokratie. Im Petitionswesen gibt es neben den nicht öffentlichen Individualpetitionen auch die Möglichkeit, Petitionen öffentlich zu machen. Dadurch können sich Menschen mit demselben Anliegen zusammenschließen und ihre Unterstützung sichtbar machen. Damit eine Petition veröffentlicht werden kann, muss es ein Thema von öffentlichem Interesse sein. Über die Veröffentlichung entscheidet die Präsidentin des Landtages auf Empfehlung des Petitionsausschusses. Auch hier zeigen die Zahlen eine bemerkenswerte Entwicklung: Im Berichtsjahr 2025 wurden 53 Petitionen mit der Bitte eingereicht, sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landtages zu veröffentlichen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg von 47 %. Im Jahr 2024 waren es 36 Anträge auf Veröffentlichung. Insgesamt haben im Berichtsjahr 64 514 Menschen in Niedersachsen veröffentlichte Petitionen durch ihre elektronische Mitzeichnung unterstützt. Hinter jeder dieser Mitzeichnungen steht ein Mensch, der sich mit dem Anliegen auseinandersetzt und dieses aktiv unterstützt. Das zeigt, dass das Interesse an politischer Beteiligung groß ist und dass Bürgerinnen und Bürger die gegebenen Möglichkeiten des Petitionswesens aktiv nutzen. Erreicht eine öffentliche Petition mindestens 5 000 elektronische Mitzeichnungen, werden die Petentinnen und Petenten vom Petitionsausschuss in einer gesonderten Sitzung angehört. Sie erhalten damit die Möglichkeit, ihr Anliegen unmittelbar vor dem Ausschuss vorzutragen und Fragen der Abgeordneten zu beantworten. Im Jahr 2025 lagen neun Petitionen bei einer solchen Mitzeichnungszahl. Die jeweiligen Petentinnen und Petenten wurden deshalb in öffentlichen Sitzungen vom Ausschuss angehört. Die meisten Mitzeichnungen erhielt eine Petition, die die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens forderte. Sie wurde von 10 281 Menschen digital unterstützt. Solche Beteiligungszahlen zeigen ganz deutlich, dass das Instrument der öffentlichen Petitionen politische Debatten anstößt und gesellschaftliche Bewegung sichtbar macht. Die Zahlen sprechen insgesamt eine deutliche Sprache. Das Petitionswesen bleibt ein beliebtes und wirkungsvolles Instrument der Bürgerbeteiligung. Es ermöglicht Menschen, ihre Anliegen direkt an das Parlament heranzutragen und sich aktiv in demokratische Prozesse einzubringen. Unsere Aufgabe im Petitionsausschuss besteht darin, Brücken zu bauen - Brücken zwischen Bürgerinnen und Bürgern und staatlichen Institutionen. Gerade diese sachliche und konstruktive Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg zeichnet die Arbeit des Petitionsausschusses aus. Denn bei aller politischen Unterschiedlichkeit steht für uns immer das Anliegen der Petentinnen und Petenten im Mittelpunkt. Jede Petition gibt die Möglichkeit, gehört zu werden, und jede Petition stärkt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen unseres Landes. Ich hoffe deshalb, dass der vorliegende Tätigkeitsbericht viele Menschen ermutigt, von ihrem Petitionsrecht Gebrauch zu machen und sich mit ihrem Anliegen an den Niedersächsischen Landtag zu wenden. Mein besonderer Dank gilt den Mitgliedern des Petitionsausschusses für die stets konstruktive, engagierte und kollegiale Zusammenarbeit. Ebenso danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die die Arbeit des Ausschusses mit großer Kompetenz und hohem Einsatz vorbereiten und begleiten. Ohne diese Unterstützung wäre die Arbeit des Petitionsausschusses in dieser Form nicht möglich. Ich wünsche Ihnen viel Spaß, wenn Sie den Tätigkeitsbericht dann auch in der Hand haben und ihn nachlesen, und danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Mülbrecht

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Uwe Dorendorf CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes

Das verstehe ich nicht ganz. Können Sie das noch einmal erläutern? Herzlichen Dank für Ihre Frage. Gerade heute entscheiden wir ja etwas, und Sie hätten bestimmte Entscheidungen einfach besser mit reinnehmen können. Dann hätten wir die Möglichkeit, das viel stärker zu kontrollieren. Das haben Sie aber leider nicht gemacht. Daher sage ich noch einmal: Ich hätte mir da einfach mehr gewünscht. Dabei kennen Sie doch die Bedrohung: Ihr eigenes Ministerium dokumentiert 2 500 % mehr illegales Glücksspiel zwischen 2013 und 2015 - 2 500 %!

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Omid Najafi AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes

sich zu Wort gemeldet: der Abgeordnete Omid Najafi. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist bereits angeklungen: Es geht um eine Verschiebung der Schließzeiten von 0 bis 6 Uhr auf 3 bis 9 Uhr. Dem stimmen wir selbstverständlich zu. Das hatte ich bereits in der letzten Rede in der ersten Beratung so angesprochen. Andere Bereiche des Spielhallengesetzes werden nicht berührt und können wir auch an anderer Stelle debattieren. Dieser Gesetzentwurf ist aber völlig unschädlich. Wir stimmen zu. Wir hätten auch schon in der ersten Beratung zustimmen können. Vielen lieben Dank. Das war es schon. Danke schön. - Für die Fraktion der SPD hat

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal stelle ich fest, dass diese Veranstaltung von Schülerinnen und Schülern und nicht staatlich organisiert wurde und sich die Stadt Hannover entschieden hat, das Ehrenamt dieser Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, die übrigens vor zwei Jahren bereits eine Veranstaltung ähnlichen Kalibers anlässlich „75 Jahre Grundgesetz" organisiert haben. Da habe ich nicht wahrgenommen, dass das zu ähnlichen Wogen irgendwo geführt hätte. Aber heute scheint es interessant zu sein. Sie ist privat organisiert, und es gibt in Hannover eine Stelle die ich gar nicht näher kenne, weil ich nicht der Bürgermeister bin, die Engagement für Demokratie unterstützt und sich entschieden hat, den Schülerinnen und Schülern Unterstützung zuteilwerden zu lassen, weil das vor zwei Jahren ganz schön aufwendig war. Insofern ist es eine private Veranstaltung. Die Schulleitungen und die Schulen haben den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, an dieser Demokratieveranstaltung teilzunehmen. Das ist eine gängige Praxis sowohl im Umgang mit bestimmten Demonstrationen, die dem Bildungsauftrag entsprechen, als auch im Zusammenhang mit der Demokratiebildung mit Veranstaltungen. Insofern ist ein Einsatz für die Demokratie und das Lernen von Demokratiebildung immer gut investierte Zeit. Vielen Dank. - Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage

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Karola Margraf SPD

Schulabsentismus gemeinsam und präventiv begegnen - für einen altersgerechten und wirksamen Umgang mit Schulabsentismus in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Stellen Sie sich eine Jugendliche vor, bei der aus einem Fehltag zwei werden, aus zwei Tagen eine Woche, und irgendwann traut sie sich gar nicht mehr in die Schule, weil die Lücken zu groß, die Scham zu stark, die Probleme zu Hause oder im Kopf zu belastend werden. Genau um solche Kinder und Jugendliche geht es beim Thema Schulabsentismus. Es geht nicht um bequeme Schulschwänzer, sondern um junge Menschen, die Hilfe brauchen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen geraten oft in einen Teufelskreis. Wer lange fehlt, verliert den Anschluss, schämt sich, erlebt die Schule als Ort des Versagens und bleibt dann noch häufiger weg. Oft stecken dahinter psychische Belastung, Mobbing, familiäre Krisen, Armut oder chronische Erkrankungen - nicht Faulheit oder fehlender Wille. Genau hier wollen wir ansetzen: Schulabsentismus darf nicht vorschnell als bloße Schulverweigerung abgestempelt werden, sondern muss als Signal für Unterstützung verstanden werden. Schulabsentismus ist leider kein Randphänomen. Aus der Praxis wird berichtet, dass unregelmäßige Schulpräsenz und Fehlzeiten zunehmen und die Anforderungen an frühzeitige Unterstützung wachsen. Der Landesrechnungshof hat im Kommunalbericht 2024 untersucht, wie in Niedersachsen mit Schulpflichtverletzungen umgegangen wird. In den geprüften Kommunen führten 3 177 Bußgeldbescheide gegen Schülerinnen und Schüler in 492 Fällen zu Jugendarrest, weil mildere Sanktionen nicht erfüllt wurden. Diese Verfahren entsprechen zwar der geltenden Rechtslage, aber aus pädagogischer und entwicklungspsychologischer Sicht bleiben sie problematisch. Bußgeld und Jugendarrest setzen an den Ursachen von Schuldistanz kaum an. Sie tragen selten dazu bei, junge Menschen nachhaltig wieder an Schule zu binden - im Gegenteil. In Familien mit geringen finanziellen Ressourcen verschärfen sie die Belastung zusätzlich und vergrößern die Distanz zur Schule. Unser Antrag zieht daraus die Konsequenz. Unter dem Leitgedanken „Betreuen statt Einsperren" soll Niedersachsen den Schwerpunkt klar auf präventive, ambulante und sozialpädagogische Ansätze legen und den Jugendarrest bei Schulabsentismus perspektivisch überwinden. Wir müssen uns die Frage stellen: Was hilft jungen Menschen in ihren individuellen Krisen wirklich? Ein Bußgeldbescheid für die Eltern, ein Arrestbeschluss? Oder eine verlässliche Beziehung, ein multiprofessionelles Team, ein Hausbesuch, ein kluger Übergang in eine andere schulische oder berufliche Perspektive? Gute Praxis gibt es bereits heute, und an diese wollen wir anknüpfen. Im Landkreis Harburg gibt es zum Beispiel ein koordiniertes Verfahren zum Umgang mit Schuldistanz, das auf Unterstützung, Struktur und Kooperation setzt. Zudem hat Ministerin Julia Willie Hamburg die Schulsozialarbeit ausgebaut, multiprofessionelle Teams gestärkt und mit regionalen Initiativen wie dem Netzwerk Schulabsentismus der Südniedersachsen-Stiftung vor Ort Strukturen geschaffen, die die Schulen unterstützen. Zu den bereits bestehenden Modellen gehört unter anderem das ambulante Angebot „Comeback - Zurück in Schule" mit aufsuchender Arbeit, Hausbesuchen und Elternberatung, das teilstationäre Angebot „Learning by Doing - Tu was" für Jugendliche mit vollständigem Schulrückzug, die Spezialambulanz für Schulabsentismus in Göttingen sowie Pro Aktiv Center bei Arbeit und Leben und Jugendwerkstätten, die den Übergang von Schule zu Beruf begleiten und alternative Wege eröffnen. Mit der heute vorliegenden Entschließung schärfen wir diesen Kurs nach. Wir geben der Landesregierung das Mandat, gemeinsam mit Kommunen, Jugendämtern und Schulen ein landesweites koordiniertes Verfahren im Umgang mit Schulabsentismus zu entwickeln und dabei das Prinzip „Hilfe vor Sanktion" verbindlich zu verankern. Bestehende Lösungsansätze werden ausgewertet und, wo sinnvoll, landesweit zugänglich gemacht. Gleichzeitig bitten wir die Landesregierung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, Jugendarrest als Reaktion auf Schulabsentismus zu überwinden und stattdessen präventive, ambulante, sozialpädagogische Angebote flächendeckend zu stärken. Das ist kein Angriff auf die Arbeit der Jugendarrestanstalten. Im Jahr 2025 wurden dort 335 schulabsente Schülerinnen und Schüler professionell und engagiert betreut. Es geht um eine klare pädagogische Neuausrichtung. Mit diesem Entschließungsantrag machen wir deutlich: Wir wollen junge Menschen nicht durch Bußgelder und Arrest verlieren, sondern sie durch Beziehung, Unterstützung und gute Pädagogik in die Schule zurückholen. Bildung ist ein Grundrecht, das allen Menschen zugänglich sein soll. Wir wollen ein Niedersachsen, in dem kein Kind wegen Angst, Armut oder Überforderung aus dem Bildungssystem fällt. Helfen wir gemeinsam dabei, dass Schulabsentismus früh erkannt, klug bearbeitet und mit starken pädagogischen und sozialpädagogischen Angeboten beantwortet werden kann, damit jedes Kind die Chance auf einen guten Bildungsweg hat! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Peer Lilienthal AfD

Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Diallo Hartmann, man kann wirklich alles behaupten. Aber dass Sie in Niedersachsen Vorreiter sind, das ist einfach nur falsch. Sie beziehen sich hier auf einen Bericht, der sechs Jahre alt ist. Die Kommission hat diesen Bericht schon vor sechs Jahren vorgelegt und hatte da schon fast zwei Jahre getagt. Also, das ist kalter Kaffee. Niedersachsen ist da tatsächlich eher im Hintertreffen. Als ich dieses Thema ich hätte jetzt fast gesagt gefangen habe das habe ich vom Kollegen Moriße geerbt, der gerade in Wilhelmshaven in einer wichtigen Sitzung ist, habe ich mich gefragt: „Gibt es das eigentlich?", weil ich persönlich damit noch nicht konfrontiert war. Ich habe mich deshalb auf den Weg gemacht und mir diesen Bericht mal durchgelesen, habe aber auch neuere Periodika zu dem Thema gelesen. Und ich muss sagen: Ich bin wirklich schockiert gewesen, gerade darüber, was der BGH hier an Urteilen gesprochen hat, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg. Wer sich mal gruseln will, sollte mal diese Urteile lesen. Ich gebe mal ganz kurz den Tenor wieder: Es ging um die Aufarbeitung des Unrechts gegen die Sinti und Roma aus der Zeit des Dritten Reichs. Da hat der BGH sozusagen gesagt: Naja, ihr wurdet gar nicht ethnisch verfolgt. Das lag daran, dass ihr alle kriminell seid. - Das ist also schon ein ziemlich heftiger Tobak, den man aufarbeiten muss - keine Frage. Leider ist das Problem: Die BGH-Urteile sind sehr alt; das war in den 50er-, 60er-Jahren, also vor meiner Erlebenszeit. Was aber in meiner Erlebenszeit war, war eine Studie aus der Stadt Hannover, die im Grunde genommen eine ähnliche Denke transportiert hat. Davon war ich wirklich schockiert. Von daher ist es also völlig richtig, das Thema zu bearbeiten. Ich habe aber, wenn ich den Antrag lese, auch das schale Gefühl, dass es vor allem um Stellen, um Tischrunden und so etwas geht und das der Sache selbst gar nicht zuträglich ist. Ich muss auch sagen: Ich habe bei meiner Recherche viele Institutionen gefunden. Darunter ist auch die Polizei sie muss man da lobenswert erwähnen, die sich dieser Studie schon damals angenommen hat und möglicherweise schon links und rechts an uns als Landtag vorbeigewachsen ist. Wie Sie Ihren Antrag ganz konkret in tatsächliche Unterstützung für diese Gruppe umsetzen wollen, können Sie dann mit dem Kollegen Moriße im Ausschuss diskutieren. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Lilienthal.

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Wir haben eben wieder sehr viel hören können - und eigentlich nichts Konkretes. Auch auf meine Fragen hin war wieder nichts Konkretes zu erwarten gewesen - ich bin auch nicht davon ausgegangen. Keine konkreten Antworten! Die schulden Sie aber auch den Bürgern. Leider sagen Sie nie, dass die ganzen Klimaberechnungen tatsächlich Modellberechnungen sind und der Weltklimarat oder IPCC in den letzten Monaten von den ganzen Berechnungen gravierend abgewichen ist. Das muss man wirklich mal unterstreichen! Wen wollen Sie denn eigentlich damit zum Wahnsinn treiben? Die Bürger, die dann immer irgendwelche schlechten Nachrichten bekommen es wird noch heißer, es wird noch heißer und noch heißer? Das geht so nicht. Sie können so mit dem Bürger nicht umgehen - auch nicht mit den Finanzen. Ich hatte konkret gefragt: Haben Sie denn überhaupt eine Vorstellung davon, was das kosten soll? Was soll denn eine Abkühlung um 1 Grad kosten? 1 Billion? 2 Billionen? 10 Billionen? Oder wie viel? Das kann doch kein Mensch sagen. Kein Mensch kann doch auch die Sonnenwinde oder die Erdachse irgendwie beeinflussen. Auch das spielt alles bei den klimatischen Veränderungen eine ganz gravierende Rolle. Herr Meyer, es geht nicht um Kleinigkeiten, sondern ganz konkret laut Landesrechnungshof es geht um 1,8 Millionen Euro, die für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen wurden, ohne dass deren Wirkung in zentralen Punkten tatsächlich belastbar nachgewiesen wurde. Der Landesrechnungshof macht tatsächlich deutlich, dass es an einer wirksamen Erfolgskontrolle fehlt. Genau das ist der Kern des Problems; das habe ich gerade schon angesprochen. Wie viel Geld muss man eigentlich noch ausgeben, damit irgendwelche Ziele erreicht werden? Ich kann ja auch nicht irgendwas in einen Rennwagen reinpumpen in der Hoffnung, dass dieser Sprit oder sonst was das Auto sonst wohin katapultiert. Das funktioniert einfach nicht. Sie sind der Realität komplett enthoben. Leider ist das so. Und wie viele Moorleichen wollen wir denn noch haben, wenn wir so viele Moore machen? Das ist ja direktes Geldversenken. Das sagen Sie den Bürgern auch nicht. Das ist ganz seltsam - diese ganzen Verschwiegenheiten. Das wird nicht gemacht. Besonders gravierend ist der Befund, dass nur 8 von fast 100 Maßnahmen überhaupt auf eine konkrete Minderung von Treibhausgasen abzielen. Das ist übrigens kein Randaspekt, das ist ein Offenbarungseid. Wenn ein Klimaschutzprogramm überwiegend aus Maßnahmen besteht, deren unmittelbarer Beitrag zur Emissionsminderung gar nicht klar im Vordergrund steht, dann stimmt irgendwas mit den Prioritäten nicht. Hinzu kommt, dass es an einer komplexen und zugleich unzureichenden Datenerhebung und einer Datenauswertung mangelt. Also man sammelt Daten, aber nicht so, dass daraus irgendwie mal eine klare Steuerung entsteht. Man verwaltet, aber man steuert nicht wirksam. Das ist wirklich hanebüchen. Was wollen wir denn den Bürgern verkaufen, wenn Sie da noch mehr Windräder hinknallen? Die Akzeptanz soll der Bürger dann auch noch mit Programmen bezahlen - das wissen wir ja. Also ich muss es mir selbst erkaufen, damit ich es akzeptiere. Das geht so nicht! Insofern kann ich nur sagen zurück zum Wassergesetz!: Lassen Sie das Geld nicht noch mehr verdunsten wie Wasser. Vielen Dank. Vielen Dank. Bevor ich dem Kollegen Dr. Andreas Hoffmann

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Jürgen Pastewsky AfD

Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten

Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftssteuer gerechter gestalten" - na dann! Die Verbotspartei hat wieder etwas gefunden, was sie verbieten möchte: Überreichtum. „Überreichtum" - das klingt nach einer Krankheit, die man heilen möchte. Die Betroffenen leiden quasi unter finanzieller Fettleibigkeit und sollen von ihrem Kummer erlöst werden. Ab welcher Höhe leidet man denn unter finanzieller Adipositas? Befürworten Sie eine staatliche Begrenzung von Vermögen? Sonst lehnen Sie doch Obergrenzen ab, vor allem da, wo sie sinnvoll wären. Worum geht es Ihnen? Die Leistungsträger dieser Gesellschaft sollen bekämpft werden. Die, die trotz der links-grünen Politik und ihrer verheerenden Folgen noch nicht ruiniert sind, sollen dann über ihre Erben zumindest teilenteignet werden. Neid ist kein sinnvolles Mittel in der politischen Auseinandersetzung. Jedes Vermögen, das vererbt oder auch verschenkt wird, muss zuvor von wem auch immer erarbeitet werden. Hierbei fallen Ertragssteuern an. Mit der Erbschaftssteuer werden also Beträge versteuert, die bereits mindestens einmal der Besteuerung unterlagen. Diese Doppelbesteuerung widerspricht einem wichtigen Grundsatz: der Steuergerechtigkeit. Aber offensichtlich haben die Grünen mit erfolgreichen und auch mit fleißigen, engagierten Menschen ein Problem. Sie neiden den Wohlstand. Sie wollen lieber denen, die noch etwas haben, mehr wegnehmen, um es denen zu geben, die nicht arbeiten. Und daher betreiben sie das ist konsequent eine wohlstandsvernichtende Politik, leider mit Unterstützung der SPD und auch der von manchen nur noch „Club" genannten CDU. - Frau Hartmann, bleiben Sie ganz entspannt, bleiben Sie ganz locker. Wir können uns doch gerne unterhalten. Ich bin mir sicher, wir finden eine Lösung für Ihre politischen Probleme. Wir können uns im Foyer unterhalten. Beachten Sie bitte Folgendes: Jedes Gespräch mit mir ist für Sie eine Weiterbildung. Meine Damen und Herren, schon vor Jahren gab es die Frage, wie ein Banker ein kleines Vermögen für seine Kunden erwirtschaftet. Übertragen auf die Initiatoren dieser Aktuellen Stunde: Wie erwirtschaften Grüne ein kleines Vermögen? Man muss ihnen vorher ein großes zur Verwaltung übertragen! Insbesondere der Mittelstand würde noch mehr belastet. Erben verfügen häufig nicht über ausreichende Liquidität. Wollen Sie, dass noch mehr Betriebe schließen müssen? Hören Sie auf, immer mehr staatliche Eingriffe zu fordern! Lassen Sie die Leistungsträger endlich in Ruhe mit Ihren Angriffen! Und ja, es gibt Unternehmen bzw. Personen, die es sich leisten können, über Stiftungen und andere Gestaltungsmöglichkeiten Steuerlasten zu senken. Andere können dies nicht. Ein einfacher und auch gerechter Weg wäre die vollständige Abschaffung dieser Steuer, ein Entlastungsprogramm auch für unsere Finanzbeamten. Wir hören doch immer, Sie wollen Bürokratie abbauen, und das ist auch dringend nötig. Hier wäre eine gute Gelegenheit. Steuerberater das gebe ich zu mögen dies wohl eher nicht. Von daher: Schluss mit Neid und Missgunst! Schluss mit wirtschaftsfeindlicher Politik! Schluss mit immer mehr Steuern und Abgaben! Zeit für Vernunft! Zeit für den Wechsel! Zeit für AfD! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Lara Evers CDU

Sport stärkt - Ehrenamt wirkt. Gemeinsam für ein starkes und solidarisches Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines steht für uns außer Frage: Ohne die vielen Ehrenamtlichen in unseren Sportvereinen würde Niedersachsen nicht funktionieren. Sie trainieren Kinder und Jugendliche, organisieren Wettkämpfe, pflegen Sportanlagen, übernehmen Verantwortung im Vorstand und sorgen dafür, dass Woche für Woche Sport möglich ist. Sie investieren unzählige Stunden ihrer Freizeit nicht für sich selbst, sondern für unsere Gesellschaft. Dafür gebührt ihnen unser aufrichtiger Dank. Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe als Politik, ihnen den Rücken freizuhalten und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Ehrenamt nicht zur Belastung wird, sondern Freude macht. Denn wir reden heute über die Zukunft unserer Sportvereine - über die Frage, unter welchen Bedingungen Ehrenamt in Niedersachsen auch künftig funktionieren kann. Genau daran muss sich der vorliegende Entschließungsantrag messen lassen. Meine Damen und Herren, das Ziel dieses Antrages teilen wir ausdrücklich. Auch wir wollen starke Sportvereine und ein starkes Ehrenamt. Doch wer den Antrag aufmerksam liest, stellt schnell fest: Der Blick zurück überwiegt. Programme, Strategien und Initiativen der Landesregierung werden ausführlich dargestellt. Was dagegen fehlt, sind konkrete Antworten auf die Herausforderungen, vor denen unsere Sportvereine stehen. Denn Vereinsvorstände interessiert nicht, wie viele Programme beschlossen wurden. Sie wollen wissen, wie ihre konkreten Probleme gelöst werden. Sie fragen: Wie erhalten und modernisieren wir unsere Sportstätten? Wie finanzieren wir notwendige Investitionen? Wie gewinnen wir neue Übungsleiter und Ehrenamtliche? Wie bauen wir Bürokratie ab? Wie kommen wir zuverlässig an Fördermittel? Das sind die Fragen, die in den Vereinsheimen und auf den Sportplätzen diskutiert werden. Viele Vereine wissen längst, wie sie investieren müssten: Das Dach muss saniert werden, die Umkleiden sind in die Jahre gekommen, der Kunstrasen muss erneuert werden oder die Sportanlagen müssen barrierefrei umgebaut werden. Doch häufig scheitern diese Vorhaben nicht am Engagement der Vereine, sondern an den finanziellen Möglichkeiten. Der Sanierungsstau wächst. Dabei sind Investitionen in Sportstätten weit mehr als Investitionen in Gebäude. Sie sind Investitionen in Gesundheit, Gemeinschaft und Lebensqualität. Sport beugt Krankheiten vor, stärkt die körperliche und physische Gesundheit und bringt Menschen aller Generationen zusammen. Gerade angesichts einer älter werdenden Gesellschaft und steigender Gesundheitskosten gewinnt dieser Beitrag immer mehr an Bedeutung. Wer in Sport investiert, investiert deshalb auch in Prävention und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit Sport diese Wirkung entfalten kann, braucht es Menschen, die Verantwortung übernehmen. Doch genau das wird immer schwieriger. In vielen Vereinen stellt sich inzwischen nicht mehr die Frage, wer den Vorsitz übernehmen möchte, sondern ob sich überhaupt noch jemand findet. Das Ehrenamt lebt vom Engagement der Menschen - nicht von immer neuen Formularen! Wer sich ehrenamtlich engagiert, möchte Zeit für Menschen haben und nicht für Bürokratie. Gerade hier bleibt der Antrag erstaunlich vage. Bei den Förderprogrammen zeigt sich der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit besonders deutlich. Rot-Grün feiert die Mikroförderung als Erfolg. Viele Vereine haben sie dagegen als Wettlauf gegen die Zeit erlebt. Wenn ein Förderprogramm bereits nach wenigen Tagen ausgeschöpft ist ‑ oder nach wenigen Stunden, dann zeigt das vor allem eines: Der Unterstützungsbedarf ist deutlich größer als das Angebot. Unsere Vereine brauchen verlässliche Förderprogramme und echte Planungssicherheit. Verlässlichkeit ist dabei kein neuer Gedanke. Mit dem Niedersächsischen Sportfördergesetz wurde unter CDU-Innenminister Uwe Schünemann die Grundlage für eine dauerhafte und planbare Sportförderung geschaffen. Auf diesem Fundament können wir heute aufbauen. Genau diesen Anspruch brauchen wir auch künftig. Ein weiteres Beispiel ist die umsatzsteuerliche Behandlung der Sportvereine. Es ist richtig, dass das Thema auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Entscheidend ist aber, dass unsere Vereine endlich Rechtssicherheit erhalten. Nur so können sie verlässlich planen. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage, welche Erwartungen wir insgesamt an unsere Sportvereine richten. Sport vermittelt Fairness, Respekt und Teamgeist. Er stärkt Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sportvereinen dürfen nicht immer neue gesellschaftspolitische Aufgaben übertragen werden. Ihr eigentlicher Auftrag ist klar: Menschen zusammenbringen, Bewegung ermöglichen, Gesundheit fördern und Gemeinschaft stärken. Diese Eigenständigkeit des Sports sollten wir bewahren. Meine Damen und Herren, Wertschätzung für das Ehrenamt zeigt sich nicht in Anträgen, sondern in guten Rahmenbedingungen. Sportpolitik muss sich an den Bedürfnissen der Vereine orientieren. Sie muss Bürokratie abbauen, Investitionen ermöglichen, Rechtssicherheit schaffen und Ehrenamtliche entlasten, damit sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: den Sport, die Gemeinschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Unsere Ehrenamtlichen fragen nicht, wer sich im Landtag auf die Schulter klopft. Sie fragen, ob Ihre Politik sie unterstützt. Sie erwarten eine Politik, die Bürokratie abbaut, Investitionen ermöglicht, Rechtssicherheit schafft und den Vereinen den Rücken freihält. Dafür steht die CDU. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Evers. - Herr Meyn hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Er hat noch eine

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Gerald Heere

Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten

Ich war gerade bei den Wohnungen. Die Begünstigungen können natürlich weiterhin an unternehmerische Leistungen anknüpfen; das finde ich auch gerechtfertigt. Aber was nicht passieren darf, ist, dass sie in Einzelfällen ausgenutzt werden und nur der Verschonung großer Vermögen dienen. Deshalb braucht es auch bei den Wohnungen klare und rechtssichere Kriterien für alle. Wir müssen über Freibeträge und Tarife sprechen. Da gibt es unterschiedliche denkbare Modelle, etwa einen Lebensfreibetrag anstelle der bisherigen Freibeträge, die im Zehnjahresrhythmus mehrfach genutzt werden können. Wichtig ist mir dabei: Wir führen die gesamte Diskussion ergebnisoffen. Maßstab müssen Verteilungsgerechtigkeit, mindestens stabile, besser noch erhöhte Einnahmen der Länder sowie eine unbürokratische Umsetzung, und zwar sowohl für den Staat als auch für die Unternehmen, sein. Eines lehnen wir aber fundamental ab, nämlich die Regionalisierung der Erbschaftsteuer, die die bayerische Landesregierung immer fordert. Denn ein Wettbewerb der Länder über Steuersätze wäre der falsche Weg. Die Höhe der Steuersätze darf nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand wohnt. Apropos Bayern: Dort heißt es in der Landesverfassung wörtlich: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern." Ich hoffe, daran werden sich auch die CSU-Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung erinnern. Und ich habe nach dieser Debatte den Eindruck, auch bei der CDU könnte das manchem guttun, wenn wir bald das lange erwartete Verfassungsgerichtsurteil zur Erbschaftsteuer erhalten. Denn es besteht dringender Reformbedarf auf Bundesebene. Gerade auch vor dem Hintergrund der Vorschläge der Rentenkommission, die ich im Grundsatz in dieser Dimension richtig finde, darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Lasten des Sozialstaates und die Lasten der Reformen ungleich verteilt werden. Daher: Ein gerechtes Steuersystem stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und genau dafür wird sich die Landesregierung auch bei der Erbschaftsteuer weiterhin einsetzen. Herzlichen Dank.

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Gerald Heere

Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten

die Sie damit ruinieren? Ist Ihnen das eigentlich klar? Herr Hilbers, ich bedaure vor allen Dingen, dass Sie die Problemlage nicht erkennen. Die Problemlage besteht darin, dass wir ein Erbschaftsteuerrecht mit pauschalen Ausnahmetatbeständen haben. Wir wollen ein Erbschaftsteuerrecht, das zielgenaue Ausnahmetatbestände und pauschale Möglichkeiten zu Stundungen enthält. Das ist der Unterschied. Deshalb passt das Gerechtigkeitsmodell, das wir als fünf norddeutsche Finanzministerinnen und Finanzminister aufgebaut haben, auch sehr gut in die Debattenlage. Denn wir müssen und dazu komme ich gleich in dieser Debattenlage auch darüber diskutieren, wie bei dieser Reformnotwendigkeit in diesem Land die Lasten verteilt werden. Dafür ist es richtig, jetzt auch die Erbschaftsteuer anzufassen. Das ist die richtige Antwort auf diese Debatte.

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Stephan Bothe AfD

Arbeitspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber konsequent umsetzen - Integration fördern, Kommunen entlasten, gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

nach vorne! Sie haben das Wort. Bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die CDU einen Entschließungsantrag einbringt, der letzten Endes nichts weiter einfordert, als geltendes Recht zur Anwendung zu bringen, dann fragt man sich einmal mehr: Warum ist das eigentlich nicht längst geschehen, Herr Kollege Plett? Warum hat die CDU in der letzten Legislatur, als sie ja noch in der Regierung mit dabei waren, das nicht auf den Weg gebracht? Keine einzige Initiative Ihrer Fraktion. Oder die CDU-Landräte, Sie haben zwar ein paar genannt, die sich auf den Weg gemacht haben. Aber ich kann Ihnen zahlreiche CDU-Landräte nennen, die das nicht auf den Weg gebracht haben, die das nie zur Umsetzung gebracht haben. Mein Landkreis Lüneburg ist dabei ein Beispiel. Die Antwort auf die Frage, warum es diesen Antrag gibt, liegt auf der Hand: Weil es Ihnen, der CDU, nicht um konsequentes Handeln geht, sondern nur um politische Inszenierung. Wir als AfD fordern seit Jahren in den Kommunen, dass Asylbewerber, die Leistungen des Staates beziehen, im Rahmen der bestehenden Gesetze zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden. Seit Jahren fordern wir, dass der Grundsatz „Fördern und Fordern" auch tatsächlich in der Praxis angewandt wird. Und was hörten wir auch vereinzelt vielleicht aus Ihrer Partei? Diese Forderungen seien unmenschlich, populistisch, rechtlich problematisch. Die Grünen sahen darin sogar eine rassistische Ideologie, wenn geltendes Recht umgesetzt wird. Der Landkreis Peine da haben Sie recht; das ist ein positives Beispiel hat das mit einer Fraktionsgemeinschaft aus CDU und FDP auf den Weg gebracht. Wir sind gespannt auf die Umsetzung. Aber machen wir uns mal ehrlich: Worum geht es denn wirklich in den Kommunen? Die Kommunen werden ja nicht dadurch entlastet, dass Asylbewerber Parkbänke reinigen oder wenn sie Grünflächen mit bearbeiten. Nein, die Kommunen werden entlastet, wenn sie dauerhaft befreit werden von dem Zuzug illegaler Migranten, und dies gilt für ganz Niedersachsen. Zudem werden sie entlastet, wenn endlich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer konsequent zurückgeführt werden. Dann passiert eine wirkliche Entlastung. Man muss dazu sagen: Wir sind ausdrücklich für diese Arbeitspflicht, wir begrüßen das. Auf der anderen Seite muss man den hohen bürokratischen Aufwand der Kommunen in diesem Bereich auch sehen. Das haben Sie dort auch erlebt in Ihrem Landkreis, wo Sie sich auf den Weg machen. In Celle ist es ähnlich. Es muss Personal bereitgestellt werden. Es muss eine große Infrastruktur bereitgestellt werden. Es sind hohe bürokratische Hürden in diesem Bereich, die auch zu erheblichen Kosten in diesem Bereich für die Kommunen führen werden. Wir haben hier hohe Kosten, höherer Personalaufwand, hohe Bürokratie und auf der anderen Seite meistens ein relativ geringes Ergebnis, wenn diejenigen, die dann zur Arbeit verpflichtet werden, dank einiger Flüchtlingsinitiativen beispielsweise Möglichkeiten erhalten, sich dieser Arbeit zu entziehen. Das gehört auch zur Wahrheit, Herr Plett. Wir gehen in die Ausschussberatung. Ich bin gespannt, was Sie dazu beizutragen haben. Ich bin auch gespannt, wie sich die Landesregierung dazu verhält. Und dann wollen wir mal schauen, ob wir demnächst eine landesweite Arbeitspflicht in die Umsetzung bekommen. Vielen Dank. Eine ganz kurze Rückfrage zur Klärung: Herr Plett, haben Sie die Kurzintervention hochgezogen oder einfach

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Reinhold Hilbers CDU

Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten

Vielen Dank für das Zulassen dieser Zwischenfrage. Ich komme noch einmal auf die Unternehmensbesteuerung zurück. Sie waren ja gerade schon bei den Wohnungen, aber ich habe mich noch zu den Unternehmen gemeldet. Ist Ihnen eigentlich klar, dass Sie, wenn Sie das mit einer Stundung regeln, ein mittelständisches Unternehmen, das sich im Privateigentum befindet, damit trotzdem erheblich mit Steuern belasten, während auf der anderen Seite zum Beispiel bei einer Aktiengesellschaft dieses Phänomen nicht auftritt und bei einer Kapitalgesellschaft diese Steuerlast auch nicht gestundet und auch langfristig nicht gezahlt werden muss, sodass diese Unternehmen einen deutlichen Wettbewerbsvorteil haben gegenüber den mittelständischen Unternehmen, die Sie damit ruinieren? Ist Ihnen das eigentlich klar? Herr Hilbers, ich bedaure vor allen Dingen,

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Gerd Hujahn SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Frank Henning SPD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Ihrer Fraktion oder der Landesregierung geben wird? Vielen Dank, Frau Hopmann. Was glauben Sie denn, welches Ziel wir mit diesem Entschließungsantrag verfolgen? Selbstverständlich wird es zu Änderungen kommen, weil wir, wie mit jedem Entschließungsantrag, eine politische Initiative entfalten und unsere Landesregierung natürlich mit im Boot ist. Unsere Landesregierung hat diesen Entschließungsantrag mit uns gemeinsam entworfen und wird ihn mit uns gemeinsam natürlich umsetzen. Das wird sicherlich nicht in allen Punkten der Fall sein. Das ist ein Verhandlungsauftrag, das will ich Ihnen auch noch mal sagen. Wenn Sie den Antrag gelesen haben, dann haben Sie gesehen, dass das ein ganz groß angelegter Verhandlungsauftrag der Landesregierung mit der Klosterkammer ist. Die eigentliche Arbeit geht jetzt nämlich erst los. Die Landesregierung wird mit unserer Unterstützung in den Gesprächen mit der Klosterkammer die Punkte, die wir vorgeschlagen haben, erörtern. Wir haben drei Punkte vorgeschlagen: Kappungsgrenze, Zehnjahresmedian, sozialverträgliche Begrenzung der Zinsen. All das wird besprochen. Härtefallregelungen will die Klosterkammer übrigens selber. Darüber habe ich gestern Abend noch mit Dr. Nagel gesprochen. Es wird eine Härtefallregelung geben. Glauben Sie mal, wir werden dort was erreichen. Sie mit Ihrer Blockadehaltung haben eigentlich nur deutlich gemacht, wo Sie stehen, nämlich abseits der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Wir stehen an der Seite der Bürger. Um auf die Bedenken der Klosterkammer und auch Ihre Bedenken noch einmal einzugehen: Es geht ausdrücklich nicht

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Matthias Arends SPD

30. Eingabenübersicht

Jetzt klappt das. Danke, dass die Zwischenfrage dann doch noch zugelassen wurde. Meine Frage ist, Herr Bothe: Wieso greifen Sie die Landesregierung an, wohl wissend, dass Staatssekretär Wunderling-Weilbier in Neuhaus eindeutig gesagt hat, dass das Land zu der Verantwortung und den 75% steht? Warum treffen Sie diese Aussage hier? Sehr geehrter Herr Kollege Mennen, ich bin ja dankbar, dass Sie sich überhaupt mal zu diesem Thema äußern. Das haben Sie nämlich bisher nicht, Sie ducken sich da seit Jahren weg.

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Alfred Dannenberg AfD

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

für die Fraktion der AfD stellt Herr Kollege Dannenberg. Bitte! Danke schön, Herr Präsident. - Jetzt kommt die entscheidende Frage zum Schluss, sehr geehrte Frau Ministerin Hamburg. Angesichts dessen, dass Sie jetzt mindestens dreimal auf die Verantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler für die Organisation hingewiesen haben, und angesichts dessen, dass Sie Ihre eigene Verantwortung für eine Veranstaltung zurückgewiesen haben, zu der Schulen aber aufgerufen haben und sogar unterrichtsfrei gegeben haben: Werden Sie zukünftig zu solchen Veranstaltungen politische Ausgewogenheit einfordern? Frau Ministerin!

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und über die Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG)

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frau Ministerin hat ja durchaus recht, wenn sie davon spricht, dass staatlicher Geheimschutz in Zeiten, in denen beispielsweise immer wieder auch linke Terrorzellen lebenswichtige Infrastrukturen angreifen ‑ das passiert, Herr Schulz-Hendel, glauben Sie mir, ein überaus wichtiges Thema ist. Sie haben natürlich auch recht, dass es eine Bedrohung durch scheinbar fremde Mächte gibt, sei es durch Cyberattacken oder die von Ihnen immer wieder ins Spiel gebrachten Spionageflüge. Das zeigt, dass das Thema Geheimschutz eine überaus wichtige Rolle spielt. Aber das beste Gesetz bringt nichts, wenn die Landesregierung auf dem linken Auge blind ist und bleibt. Ein Gesetz wie dieses muss Freiheits- und Sicherheitsbedürfnisse ausgewogen berücksichtigen. Ein Gesetz wie dieses ist dann gelungen. Aber ob dieses dann am Ende gelungen ist, das bleibt doch abzuwarten. Ein großer Sicherheitsgewinn durch einen instrumentalisierten und weisungsgebundenen Verfassungsschutz ist kaum noch erkennbar. Positiv hervorzuheben ist aber zumindest die Zielsetzung, die Gesetzgebung auf Landes- und Bundesebene zu vereinheitlichen. Das ist wirklich eine gute Sache. Es ist auch lobenswert, wenn Sie das Gesetz der Lebenswirklichkeit anpassen, also die Digitalisierung in diesem Bereich mit einbinden. Allerdings ist dies vor dem Hintergrund der IT-Pannen in der niedersächsischen Justiz auch eine potenzielle Schwachstelle, auf die man schauen muss. Es liest sich zwar schön in Ihrem Gesetzentwurf, muss aber auch entsprechend sachkundig umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, potenziell problematisch ist natürlich der relativ eng gefasste Begriff der Ausnahmeregelung zum Verzicht auf Sicherheitsüberprüfungen im Katastrophenfall. Die Praktikabilität dieser Regelung in der Praxis ist fraglich. Auch die Auswertung der Angaben bei der Sicherheitserklärung bleibt in Bezug auf die Praktikabilität zweifelhaft. Wer fällt am Ende darunter? Sind es am Ende vielleicht sogar die Kirchen? Da bleibt Ihr Gesetzentwurf auch unkonkret. Meine Damen und Herren, Geheimschutz ist in unseren Zeiten ein wichtiges Thema. Wir werden es im Ausschuss konstruktiv begleiten. Vielen Dank. Von der Fraktion der CDU hat sich Frau Buschmann

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Lukas Reinken CDU

Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

dass Kinder kein Handy mit zur Schule nehmen sollen? Und wie bewerten Sie eigentlich die grundrechtlichen Fragen dahinter? Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage, die wir ja auch gestern schon sehr ausführlich diskutiert haben, wenn auch nicht ich, sondern mein Kollege Herr Fühner. Im Gesetzentwurf steht drin, dass eine Nutzung von Handys oder Smartphones, Smartwatches und digitalen Endgeräten in der Schule außerhalb von unterrichtlichen Konzepten nicht erlaubt ist, wenn nicht die Schule ein entsprechendes Öffnungskonzept erstellt. Und damit sind auch die grundrechtlichen Fragen hinreichend abgehandelt. Meine Damen und Herren, Sie tun ja übrigens immer so,

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Es wird für Kinder einfacher und klarer, die richtige Förderschule für sie zu finden.

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Christian Meyer

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gerade einmal „AfD Wal Timmy" bei Google eingegeben. Da findet man viele schlimme Videos, Nachrichten und Pressemitteilungen Ihrer Bundestagsfraktion und Ihrer Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern. Wenn Sie behaupten, Sie hätten da keine Shows gemacht: Ich kenne genug gefakte Videos, in denen es heißt: „Den Wal rettet nur die AfD." Das kommt alles aus Ihrem rechten Umfeld. Das haben viele Abgeordnete von Ihnen gelikt und haben da fiese Kampagnen gemacht. Man kann sich das alles anschauen, was aus Ihren Kreisen gekommen ist, um den Staat zu diskreditieren. Jetzt wollen Sie als Tierarzt offenbar sagen, Sie seien der Walexperte. Ich habe eben mal bei Wikipedia geguckt: Sie haben Ihre Promotion an der TiHo in Hannover über, ich glaube, die Ovulation von Schweinen geschrieben. - Ich habe nicht promoviert, ich habe keinen Doktortitel. Das steht in Ihrem Wikipedia-Eintrag. Ihre Doktorarbeit ist doch öffentlich. Herr Minister Meyer, stopp! - Wir machen erst weiter, wenn hier Ruhe eingekehrt ist. Das gilt übrigens auch für die Fraktion der AfD - ganz besonders für die Fraktion der AfD! Ich wollte nur sachlich feststellen Sie haben ja behauptet, Sie wären Walexperte, dass ich davon nichts gefunden habe. Sie können mir ja gerne mal nachreichen, was Sie für Erfahrungen mit der Rettung von Buckelwalen haben. Herr Kerzel hat ja gemeint, er kenne sich da aus.

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Anne Kura GRÜNE

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Mehr als 300 000 Wale und Delfine sterben jährlich weltweit insbesondere als Beifang der Fischerei durch Geisternetze, durch Plastikmüll, Lärm, Schifffahrt und Schadstoffe. Auch an unserer niedersächsischen Nordseeküste kommt es immer wieder zu Funden von toten Walen, insbesondere von Buckel-, Pott-, Zwerg- und Schweinswalen. Auf der letzten Umweltministerkonferenz forderten daher zwölf Bundesländer, darunter Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen, wirksame Maßnahmen für den Meeres- und Walschutz. Sie wiesen auf „den besorgniserregenden Zustand der Ökosysteme, Lebensräume und Arten der Nord- und Ostsee hin. Beide Meere sind aufgrund stofflicher Einträge und vielfältiger menschlicher Nutzungen zu hohen Belastungen ausgesetzt." Der Verbesserung des Zustandes unserer Meere müsse daher eine höhere Dringlichkeit eingeräumt werden. Dies ist auch eine Forderung der vom 27. bis 29. Mai 2026 in Esbjerg, Dänemark, durchgeführten 15. trilateralen Ministerkonferenz zum Schutz unseres Weltnaturerbes Wattenmeer. Unser Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer feiert als Niedersachsens erster und großflächigster Nationalpark und als UNESCO-Weltnaturerbe in diesem Jahr sein 40-jähriges Jubiläum. Dabei gehören das Wattenmeer und die Nordsee zu den ökologisch schutzwürdigsten und wirtschaftlich bedeutendsten Lebensräumen Europas. Sie erfüllen wichtige Funktionen wie den Erhalt der Biodiversität, den Küstenschutz, leisten einen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz und bilden gleichzeitig die Grundlage für Fischerei, Tourismus, Schifffahrt und die Energiewende. Mit einer Fläche von 3 450 km² ist der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer der zweitgrößte deutsche Nationalpark und bildet die Kernzone des UNESCO-Biosphärenreservats. Trotz starker Schutzbestrebungen stehen das Wattenmeer und die Nordsee vor großen Herausforderungen. Die Folgen der Klimaerwärmung in Kombination mit der Biodiversitätskrise, der steigende Meeresspiegel, das Verschwinden von Seegrasflächen, die Umweltverschmutzung durch stoffliche Einträge wie Plastikmüll, der steigende Schiffsverkehr oder geplante Eingriffe wie etwa die Gasförderung am Rande des Nationalparks setzen die Meeres- und Küstenökosysteme zunehmend unter Druck. 1. Welche Vorschläge hat Niedersachsen zum Schutz der Meere, Wale und Delfine auf der Umweltministerkonferenz konkret unterstützt? 2. Wie setzt sich die Landesregierung vor dem Hintergrund der Konferenz von Esbjerg in Kooperation mit anderen Anrainern des Weltnaturerbes Wattenmeer für den Schutz dieses einzigartigen Naturraums ein? 3. Wie unterstützt die Landesregierung gegebenenfalls zusammen mit dem Bund Maßnahmen für die Wiederherstellung von Salzwiesen, Seegras, Riffen und gegen Plastikmüll, Geisternetze, und Munitionsaltlasten für einen besseren Schutz im Wattenmeer? Vielen Dank. - Minister Meyer wird antworten. Bitteschön!

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Vanessa Behrendt AfD

Soziale Beratung in Niedersachsen weiterentwickeln - Zugänge verbessern und Menschen wirksam unterstützen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Mir wurde gerade der Vorwurf gemacht, ich sei bei der Sitzung nicht anwesend gewesen. Das ist richtig. Aber meine Kollegin Frau Klages hat an der Sitzung teilgenommen. Ich finde es eine Unverschämtheit wie auch bei meinem Kollegen Herrn Lilienthal, uns vorzuwerfen, dass wir nicht da waren, und dass Sie das so darstellen, als ob niemand von uns da gewesen wäre. Natürlich ist immer ein Vertreter vor Ort. Ich kann das menschlich absolut verstehen. Im Jahr 2027 werden Sie nicht mehr mit so vielen Abgeordneten hier sitzen. Frau Behrendt, das ist keine persönliche Erklärung mehr. Dass da untereinander vielleicht Messer gewetzt werden, dass man nicht miteinander redet - alles nachvollziehbar. Bei uns läuft das nicht so, wir tauschen uns untereinander aus. Vielen Dank.

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Hartmut Moorkamp CDU

Finanzielle Spielräume für Verteidigung nutzen - militärisch relevante Hafeninfrastruktur in Niedersachsen stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Matthias Arends, ich habe mich berufen gefühlt, auf Ihren Redebeitrag zu antworten, um klarzustellen, dass wir als CDU-Fraktion überhaupt nicht NPorts oder die Aktivitäten in den niedersächsischen Häfen, die in den letzten Jahren auf den Weg gebracht worden sind, kritisieren wollten. Diese wissen wir sehr wohl zu schätzen. Da ist einiges in Bewegung. Aber wir haben im Unterausschuss auch das ist deutlich geworden fraktionsuntergreifend immer dieselben Diskussionen um die Frage der Finanzierung. Es ist einiges mehr möglich, aber wir sind uns doch alle einig, dass es einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes bedarf, weil wir hier in Niedersachsen Aufgaben von nationaler Bedeutung übernehmen - bei der Energiewende, bei der Versorgungssicherheit und jetzt auch bei der Verteidigungsfähigkeit. Acht deutsche Häfen schließen sich zusammen, um das in Berlin geltend zu machen, inklusive NPorts. Die Initiative, die wir auf den Weg gebracht haben, bezweckt, für Niedersachsen Gelder für den Ausbau dieser Infrastruktur zu bekommen - egal, ob Dual-Use, egal, ob speziell fürs Militär gebaut wird. Unser Ziel ist, daran zu partizipieren und dass wir hier in Niedersachsen die Kosten bei allen Anstrengungen, die schon unternommen werden, nicht alleine tragen müssen. Das war die Zielrichtung dieses Antrags, und ich habe auch eine große Zustimmung wahrgenommen. Sehr geehrter Herr Kollege Arends, ich habe gerade nicht verstanden, mit welcher Begründung der Antrag am Ende abgelehnt wird. Ich plädiere noch einmal dafür, dass Sie in sich gehen und angesichts dieses wichtigen Themas am Ende zustimmen, weil es hier grundsätzlich auch von Rot und Grün immer Zustimmung gab. Vielen Dank. Herr Arends, Sie können gerne antworten.

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Britta Kellermann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Claudia Schüßler SPD

Freiheit und Selbstbestimmung auch im Tod stärken - niedersächsisches Bestattungsrecht modernisieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Klages, vieles, was Sie gesagt haben, ist sicher richtig. Der Tod gehört zum Leben. Das wissen wir alle. Und trotzdem weichen sehr viele Menschen diesem Thema gerne aus, weil der Tod eben sehr häufig von Themen wie Krankheit, schmerzlichem Verlust und Trauer begleitet wird. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist das Thema Beerdigung auch ein sehr emotionales Thema - jedenfalls für sehr viele Menschen. Wenn wir also über Beerdigungen sprechen, dann sollten wir ein wenig sensibel dafür sein, dass es für diesen letzten Abschnitt in einem Leben sehr unterschiedliche Ideen gibt, und das Thema wenig nutzen, um die Spaltung in der Gesellschaft voranzutreiben. Das ist wahrscheinlich für alle schädlich. Ich will mich deshalb mit Ihrem Antrag inhaltlich auseinandersetzen. Ich fange mal damit an, dass ich zu diesem Thema in den vergangenen Jahren sehr, sehr viele Rückmeldungen bekommen habe. Ich will aber auch sagen, dass es sehr unterschiedliche Rückmeldungen waren. Ich habe gespiegelt bekommen: Es gibt nicht die eine Meinung zum Thema Beerdigung. Diese sehr unterschiedlichen Sichtweisen rühren daher, dass man eine bestimmte Vorstellung davon hat, wie man sein Lebensende gestalten möchte: Die einen finden es gut, wenn man eine seit vielen Jahrhunderten das kann man so sagen gelebte Tradition mit einer traditionellen Beerdigung durchführt. Es gibt auch Angehörige, die es wichtig finden, dass es einen Platz auf dem Friedhof gibt, an dem sie trauern können. Das ist eine Sicherheit, die viele nicht missen möchten. Es gibt aber auch Menschen, die diese traditionelle Bestattungsform auf dem Friedhof zwar richtig finden, aber keine Zeit und aufgrund ihrer Lebensumstände auch keine Möglichkeit haben, Grabpflege zu betreiben, und die deshalb nach anderen Möglichkeiten der Bestattung suchen. So gibt es Menschen, die einen Friedwald als richtig empfinden das ist ein Trend, der seit vielen Jahren zunimmt, es gibt den Wunsch nach Flussbestattungen, nach Aufbewahrung der Urne zu Hause; das haben Sie im Antrag angesprochen. Das alles hängt mit veränderten Lebensumständen, mit einer veränderten Gesellschaft zusammen. Dann will ich einmal ansprechen wir alle haben das mitbekommen, dass Rheinland-Pfalz, Bremen und Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr ihre Bestattungsgesetze novelliert und neue Bestattungsformen zugelassen haben. Aber auch dort gibt es Regeln, und ich will erklären, warum das so ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird hier bei den Dingen, die wir tun müssen, immer ein Unterschied zwischen Zwang und Regeln gemacht. Regeln in den meisten Fällen Gesetze sorgen für eine gewisse Grundordnung - und das ist auch nicht das Gegenteil von Freiheit. Denn Regeln schaffe ich, um Schwächere zu schützen. Natürlich ist es wichtig, diese Regeln zeitgemäß anzupassen, wenn Anpassungen erforderlich sind. Und deshalb sind wir auch grundsätzlich für eine Modernisierung des Bestattungsrechts offen; das will ich an dieser Stelle deutlich sagen. Denn gesellschaftliche Bedürfnisse verändern sich. Menschen haben eben unterschiedliche Vorstellungen von Abschied, von Trauer und von Erinnerungen. Gleichzeitig geht es auch um sensible Fragen von Pietät, Gesundheitsschutz und praktischer Umsetzbarkeit. Das braucht sorgfältige Abwägung, und daran das will ich Ihnen auch sagen arbeiten wir bereits, wir haben nur eine andere Vorstellung vom Gang der Dinge. Sie fordern in Ihrem Antrag zum Beispiel die Landesregierung auf, während der Gesetzesberatung mit den unterschiedlichen Trägern von Friedhöfen, mit Religionsgemeinschaften und Kommunen zu reden. Wir glauben, dass dies ein breites Thema ist und dass der gesellschaftliche Dialog von uns der Politik, den Politikerinnen und Politikern geführt werden muss, um herauszufinden: Was möchten die Menschen denn eigentlich? Ich kann nicht erst das Gesetz machen und dann sagen: Redet mal mit denen! Ich finde, dieses hoch sensible Thema braucht genau den umgekehrten Weg, und dafür stehen wir ein. Wir werden diese Gespräche führen, da dürfen Sie sicher sein. Dann habe ich gedacht, in Ihrem Antrag kommt noch was - aber der Antrag ist tatsächlich wenig konkret geworden. Sie sprechen von der rechtssicheren Totenfürsorgeverfügung. Die braucht man in Rheinland-Pfalz, weil man dort sozusagen bestimmte Bestattungsformen mit dieser Verfügung in Einklang gebracht hat. Das heißt, die Menschen müssen vorher selber festlegen, welche Bestattungsform sie haben möchten. Und wenn sie das nicht tun, dann werden sie trotz Gesetz nicht nach diesem neuen Maßstab beerdigt. Auch das muss man einmal besprechen. Denn es wird dann Menschen geben, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben und für die das dann möglich ist, und für andere nicht. Bereits jetzt kann ich schon eine individuelle Vorsorgeverfügung erstellen. Ich kann sagen, wie ich beerdigt werden will - auch das wollte ich noch ergänzen. Aber noch etwas ist in Ihrem Antrag neu; Sie sagen: keine weiteren Dokumentationspflichten - die hat auch keiner geplant. Und manche Verpflichtungen sind, wie ich finde, auch sinnvoll, zum Beispiel die zweite Leichenschau in dem Fall, in dem jemand eine Feuerbestattung wünscht. Das dient der Sicherheit, in dem überprüft wird, dass dieser Mensch wirklich eines natürlichen Todes gestorben ist. Denn das kann im Falle einer Feuerbestattung nicht nachträglich nachgewiesen werden. Ein weiteres Beispiel ist die Kennzeichnung des Sargs mit einer Marke, damit ich als Hinterbliebener weiß, dass ich tatsächlich die Asche der Person bekomme, die ich im Krematorium abgegeben habe. Das halte ich wirklich für unerlässlich. Mir haben Bestatterinnen und Bestatter gesagt, dass es im europäischen Ausland durchaus anders ist und manchmal das hört sich vielleicht pietätlos an fünf Särge gleichzeitig im Krematorium verbrannt werden, und dann bekommt man nur einen Teil der Asche. Sorry, aber das halte ich für keine gute und pietätvolle Art, mit dem Tod umzugehen. Deshalb glaube ich: eine solche Kennzeichnung ist geboten. Frau Klages, ich will noch etwas ergänzen, weil ich finde, dass das Thema einen sachlichen Umgang verdient. Ich habe im Rundblick gelesen, dass Sie sich in diesem Rahmen auch für eine Tuchbestattung aussprechen. Nun können Sie mir widersprechen, denn hier haben Sie das nicht gesagt, aber im Rundblick wurde es als Ihr Statement gebracht. Das steht aber nicht in Ihrem Antrag das muss man der Vollständigkeit halber sagen; Sie fordern das nicht. Deshalb bin ich sehr gespannt, ob Sie den Antrag in der Folge vielleicht noch korrigieren. Wir würden dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen; die gesellschaftliche und politische Debatte halten wir aber für notwendig. Danke schön. Herzlichen Dank, Frau Schüßler. - Die nächste Wortmeldung kommt aus der CDU-Fraktion. Frau Ramdor, bitte! Sie haben das Wort.

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Dr. Frank Schmädeke CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Dr. Andreas Philippi

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe Ihre Frage verstanden, aber Sie haben mir ja eben zugehört: Dieses eine Jahr wirkt sich finanziell nicht aus. Kein Krankenhaus wird wegen einer verzögerten Zuteilung der Leistungsgruppen im nächsten Jahr nur einen Cent weniger an Geld haben - weil es im Gesetz so festgelegt ist, dass die Konvergenzphase im ersten Jahr im übernächsten Jahr praktisch kostenneutral stattfinden wird. Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für

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Claudia Schüßler SPD

GKV-Reform mit Augenmaß: kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen

sehr gerne. Bitteschön, Frau Schüßler! Ich bedanke mich ganz herzlich, Frau Klages, dass Sie die Frage zulassen. Ich wollte Sie jetzt wirklich fragen, wo Sie denn gehört haben, dass wir hier Betroffenheit zum Thema gemacht haben. Ich habe in meiner Rede ganz klar darauf hingewiesen, dass es um eine Weichenstellung für die Zukunft geht. Ich jedenfalls habe das in dieser Form nicht gesagt. Meine Uhr läuft hier weiter, aber doch sicherlich nicht für die Beantwortung der Frage. Machen Sie mal!

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Falko Mohrs

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes

Herr Minister Mohrs, bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Zunächst einmal einen herzlichen Dank an die Abgeordneten, die dieses Gesetz sehr zügig und einmütig beraten haben. Dieses Gesetz ist insbesondere für Oldenburg ein wichtiger Meilenstein; das ist eben schon erwähnt worden. Wir haben mit den Haushalten 2025 und 2026 die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, und mit diesem Gesetz wird klar: Ab dem Wintersemester dieses Jahres wird es in Oldenburg 200 Plätze für Studienanfänger in der Humanmedizin geben. Lassen Sie es mich mit den Worten der letzten Tage sagen: Das ist groß, das ist großartig. Vielen Dank dafür! Das ist ein wichtiger Schritt für Niedersachsen und für die medizinische Versorgung in unserem Bundesland. Insgesamt werden sich aber viele Hochschulen über diese Gesetzesänderung freuen, denn mit ihr machen wir in Sachen Zulassung einiges präziser: Die Bestimmungen werden aktualisiert, es wird flexibler werden. Und es geht wir haben es in der Debatte eben schon gehört um internationale Studienangebote, es geht um Kooperation durch Angleichungen und um Möglichkeiten über die Landesgrenzen hinweg. Das schafft Möglichkeiten für den Wissenschafts- und Studienstandort in Niedersachsen. Wir brauchen die Fachkräfte, wir brauchen die richtigen Menschen, die sich für ein Studium bei uns und hinterher eben auch für die Arbeit bei uns entscheiden. Dafür ist genau dieses Gesetz ein wichtiger Schritt nach vorne. Vielen Dank für diese gute Beratung in dieser Sache, meine Damen und Herren. Außerdem wird einem lang gehegten Wunsch des Sports und zwar sowohl des Spitzensports in den Olympiastützpunkten als auch des Parasports entsprochen. Denn sowohl für die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler als auch für die Menschen mit Behinderung gibt es damit zusätzliche Studienplätze in den zugangsbeschränkten Studiengängen. Das ist wichtig für den Sportstandort Niedersachsen. Dieser lang gehegte Wunsch wird hiermit endlich realisiert. Auch damit zeigt sich: Das ist eine richtige und wichtige Novelle im Jahr 2026. Lassen Sie mich mit dem Dank an das MWK für die Erarbeitung Herr Dorenbusch ist genannt worden enden. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich auf eine breite Zustimmung zu diesem wichtigen Gesetz. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Mohrs.

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Holger Kühnlenz AfD

Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2025 hat gezeigt, wie wichtig der Petitionsausschuss für unsere Demokratie ist. Bürger können sich direkt an den Landtag wenden und erwarten zu Recht, dass ihre Eingaben unabhängig und fair behandelt werden. Als AfD haben wir erlebt, dass auch Petitionen beraten wurden, die sich ausdrücklich gegen unsere Partei richten, etwa die Forderung nach Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Während andere Parteien dies teilweise unterstützten, hatten wir selbstverständlich eine andere Auffassung. Genau darum geht es in der Demokratie: Nicht nur Mehrheits‑, sondern auch Minderheitsmeinungen müssen gehört werden. Der Petitionsausschuss darf kein Instrument politischer Ausgrenzung sein, sondern muss ein Ort bleiben, an dem Argumente ausgetauscht und Anliegen sachlich geprüft werden. Wir stehen dafür, eine Petition ernst zu nehmen, unabhängig davon, ob sie unserer Überzeugung entspricht. Zugleich erwarten wir, dass auch unsere Anliegen, unsere Wähler und Bürger mit anderen Ansichten mit demselben Respekt behandelt werden. Der Petitionsausschuss lebt von Offenheit, Fairness, Respekt vor unterschiedlichen Meinungen. Genau das macht ihn zu einem wichtigen Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie. Und im Übrigen vielen Dank ans Eingabenbüro, weil: ohne hätten wir wahrscheinlich viel mehr Probleme. Danke schön. Nun hat die Kollegin Schütze von der Fraktion der SPD das Wort. Bitteschön!

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Eike Holsten CDU

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass wir sehen wir sprachen darüber, dass Sie in vielen Krankenhäusern unterwegs sind, um Förderbescheide zu übergeben die hoffentlich in Strukturen fließen, die nachher tatsächlich mit Leistungsgruppen adressiert sind und dann auch Sinn und Zweck gehabt haben, und dabei sicherlich, so wie wir, viele Gespräche mit den Geschäftsführern dieser Kliniken führen die nach meinem Eindruck hinsichtlich der Priorität eigentlich nur ein einziges Thema haben, und das ist die Planungssicherheit, frage ich: Was sagen Sie diesen Geschäftsführern der Kliniken, die so sehr nach Planungssicherheit rufen, auf die Frage, warum Niedersachsen das einzige westdeutsche Flächenland ist, das diese Planungssicherheit bis Ende 2026 nicht herstellen kann? Herr Minister!

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

äsident! Sehr geehrte KollegInnen! Dieser TOP behandelt ein Thema, das uns alle angeht: der Kampf gegen Antiziganismus. Ja, das geht uns alle an, denn Sinti und Roma leben seit Jahrzehnten in der Mitte unserer Gesellschaft. Dieser Kampf gegen Antiziganismus ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine Frage der Würde, der Demokratie und der Zukunft unseres Landes. Mit diesem Antrag zeigen wir als rot-grüne Koalition nun: Niedersachsen handelt. Endlich! Andere Bundesländer sind bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus schon weiter als wir. Aber wir machen jetzt endlich auch in Niedersachsen einen großen, richtigen und wichtigen Schritt nach vorne. Mit diesem Antrag setzen wir ein klares Zeichen: Antiziganismus hat in unserem Land keinen Platz. Dieser Schritt ist erst der Anfang; weitere werden folgen, denn wir lassen nicht zu, dass Hass und Ausgrenzung in unserer Gesellschaft Wurzeln schlagen. Die Melde- und Informationsstelle MIA verzeichnete in ihrem vierten Jahresbericht eine erneute drastische Zunahme der erfassten antiziganistischen Vorfälle in Deutschland. Die Veröffentlichung am 9. Juni also vor ein paar Tagen verzeichnete ganze 2 076 antiziganistische Vorfälle. Deshalb ist es so wichtig, dass wir diesen Schritt endlich gehen. Die Geschichte sollte uns doch lehren: Wer die Würde von Menschen infrage stellt, stellt die Grundfeste unserer Demokratie infrage. Die nationalsozialistischen Verbrechen an Sinti und Roma wurden nach 1945 lange geleugnet. Die sogenannte zweite Verfolgung, das fortgesetzte Unrecht nach dem Krieg, wurde erst vor wenigen Jahren offiziell anerkannt. Dafür hat sich damals unser Bundespräsident Herr Steinmeier im Namen Deutschlands entschuldigt. Das ist gut, das ist richtig, aber Worte alleine reichen nicht. Es braucht Taten, und jetzt handeln wir. Unser Antrag ist ein Fahrplan für Gerechtigkeit und für Teilhabe von Sinti und Roma in Niedersachsen. Wie so oft ist Bildung der Schlüssel, das wissen wir. Wir wollen deshalb Bildungsungleichheiten abbauen, und zwar mit Modellprojekten, wie es sie bereits in Hamburg oder Ostfriesland gibt, mit Vertrauensverhältnissen in Zusammenarbeit von Schulen und Selbstorganisationen, mit der Vermittlung von mehr Wissen über die Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma im Unterricht. Sichtbarkeit und Teilhabe: Wir wollen einen runden Tisch, eine unabhängige Monitoringstelle und die bundesweite Aktionswoche gegen Antiziganismus fördern. Es geht uns dabei wirklich um Sichtbarkeit und ums Zuhören. Wir schaffen auch Gerechtigkeit für die Opfer der Ausbürgerungen von Sinti und Roma im Nationalsozialismus. Ich sage das hier ganz deutlich, denn diese Idee verbirgt sich auch hinter dem Konzept der Remigration, das aktuell von rechtsextremistischer Seite propagiert wird. Dieses Unrecht muss aufgearbeitet werden - wissenschaftlich, historisch und vor allem gemeinsam mit den Betroffenen. Antiziganismus darf nirgends geduldet werden, weder in Behörden noch bei uns in der Mitte der Gesellschaft. Zum Zweck des Schutzes und der Sensibilisierung stärken wir deshalb beispielsweise die Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz, damit sie Diskriminierung erkennen und bekämpfen können. Sehr verehrte KollegInnen, lassen Sie mich eines klar sagen: Vielfalt ist unsere Stärke, Vielfalt schützt unsere Demokratie. Sie macht uns widerstandsfähiger gegen ExtremistInnen, gegen VerfassungsfeindInnen und gegen alle, die unsere Gesellschaft spalten wollen. Die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma hat entscheidend zur Entnazifizierung und Demokratisierung beigetragen. Dafür sind wir ihr dankbar. Ihr Engagement ist unverzichtbar für die Aufklärung über die Verbrechen der Vergangenheit und für den Kampf gegen den Antiziganismus von heute. Dieser Antrag ist ein Aufruf an uns alle: Schauen wir nicht weg, wenn die Würde von Menschen angegriffen wird! Setzen wir uns für eine Gesellschaft ein, an der jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft oder Identität gleichberechtigt teilhaben kann. Unser Land Niedersachsen hat heute die Chance, Vorreiter zu sein: ein Land, das sagt: „Hier gibt es keinen Platz für Hass", ein Land, das Vielfalt lebt und schützt, ein Land, das aus seiner Geschichte gelernt hat und lernt. Dafür werben wir heute, dafür werden wir uns weiter einsetzen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Diallo Hartmann. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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Anne Kura GRÜNE

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

von Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Anne Kura. Vielen Dank, Herr Präsiden. - Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass der Schweinswal, der einzige Wal, der in der Nordsee heimisch ist, stark gefährdet ist: Was tut die Landesregierung zum Schutz des Schweinswals? Bitteschön, Minister Meyer! Vielen Dank,

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Sebastian Penno SPD

Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung für Niedersachsen

Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Bothe, ich war anwesend, ich habe mir angehört, was die Landesregierung vorgetragen hat. Aber ich glaube, Sie haben mir eben nicht zugehört. Ich habe gefragt: Was konnten Sie von den Punkten beantworten, nach denen wir immer wieder gefragt haben? Diese Fragen: Wie wird eine solche Schlösserverwaltung aussehen? Wie wird sie finanziert? Welche Punkte Frau Machulla hat sie ja angesprochen werden übernommen? Das konnten Sie alles nicht beantworten. Sie haben gerade eben damit angefangen, Fragen zu beantworten. Das ist viel zu spät. Sie unterstellen uns, dass wir das alles nicht ernst nehmen und dass wir das alles irgendwie schnell beraten haben wollten. Aber gucken Sie mal, wann Sie Ihren Antrag eingebracht haben. Wir hatten dazu sogar zwei Unterrichtungen. Ich frage nicht, was irgendwer dazu sagt, sondern was Sie dazu sagen. Und Sie konnten Fragen nie richtig beantworten. Sie haben immer wieder kurz irgendwas erklärt, Sie haben uns Vorwürfe gemacht, aber Sie konnten die Probleme und die Fragen, die wir hatten, nicht ausräumen. Das will ich hier noch einmal ganz klar sagen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. Vielen Dank. - Dann kommen wir zur nächsten Wortmeldung: von Bündnis 90/Die Grünen Frau Viehoff. Bitte! Kommen Sie gern nach vorne!

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Anna Bauseneick CDU

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Vielen herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage zum Thema der Förderschulen. Sie haben jetzt viel dazu ausgeführt, dass Sie diese ja auch erhalten wollen. Wie erklären Sie aber, dass in Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gerade der Punkt Bildung eine ganz bedeutende Rolle spielt und deswegen die Förderschulen in Niedersachsen bisher ebenfalls als inklusiv betrachtet wurden, sie aber zukünftig wie es der Landeselternrat gesagt hat aus dem inklusiven Schulsystem rausgedrängt werden sollen? Vielen Dank für die Zwischenfrage,

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe gerade gemerkt, Herr Meyer, dass Sie das irgendwie nicht so ganz verstanden haben. Es geht wirklich darum, dass man doch mal wissen muss, wie viel Geld man eigentlich investieren muss oder will, damit das, was angeblich eintreten soll eine Klimaerwärmung um soundso viel Grad wieder zurückgeht. Da müssen Sie doch mal ganz konkret eine Summe nennen können, die das hervorbringt. Das ist eine ganz konkrete Frage. Ich erwarte, dass ich darauf auch eine konkrete Antwort bekomme. Vielen Dank. Herr Minister! Herr Präsident!

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Christian Meyer

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Bitteschön, Minister Meyer! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Beschluss, den ich vorgelesen habe, ist zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern getroffen worden. Wir arbeiten da zusammen. Was ich anders machen würde? So wie ich es gesehen habe, hat es dort eine massive Kampagne der AfD gegeben, die sich auf einmal für den Meeres- und den Walschutz interessiert hat, obwohl sie sonst, wenn es um Umwelt- und Klimaschutz geht, keinerlei Interesse zeigt. Ich glaube, ich hätte deutlicher gemacht, dass die AfD nicht die Partei war, die, wie Sie es in vielen Postings dargestellt haben, den Wal retten wollte. Es war ja Ihr Druck, der dazu führte, dass Herr Backhaus Rettungsversuche unternehmen musste. Das fand ich ziemlich Ich will jetzt nicht unparlamentarisch werden. Aber was die AfD für eine Kampagne betrieben hat, um diesen einen sterbenden Wal für den parteipolitischen Kampf zu nutzen, und wie Sie meinen Kollegen Till Backhaus angegriffen haben Er war nicht dafür verantwortlich, dass der Wal da angeschwemmt wurde. Er ist ein sehr geschätzter Kollege, der sich darum gekümmert, dafür eingesetzt und viele Tage da verbracht hat. Das ist etwas anderes als einfache populistische Kampagnen, die von ganz rechts außen in diesen Fragen kommen. Die nächste Wortmeldung: wiederum aus der Fraktion der AfD

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Christian Fühner CDU

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Es ist extrem warm, und es ist extrem unruhig. Es ist einfach uns allen gegenüber hier im Plenarsaal nicht fair, wenn hier eine solche Unruhe herrscht. - Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Kollegin Nzume hat vorhin den Landesschülerrat angesprochen, und es ist auch gesagt worden, was das für ein tolles Schulgesetz sein soll. Ich will nur ein Zitat aus der Anhörung ich hätte von den Kommunen auch noch welche mitbringen sollen; die zeige ich Ihnen gleich vom Landesschülerrat vorlesen, weil die im Grunde ganz klar gesagt haben, was sie von diesem Gesetz halten. Der Vorsitzende Otto Ellerbrock hat zu diesem Schulgesetz gesagt: „Wenn ich die Hausaufgabe bekommen hätte, diese Schulgesetznovelle zu schreiben, dann hätte ich nach der Abgabe eine Notiz von meinem Lehrer am Heft und müsste die Hausaufgabe noch mal nachholen und erneut abgeben." Das ist das, was die Schüler in diesem Land zu Ihrem Schulgesetz sagen, denn das, was Sie hier regeln, reicht überhaupt nicht aus. Sie reden ständig von Demokratieförderung an unseren Schulen, aber Sie wollen den Politikunterricht in der 11. Klasse abschaffen. Im Übrigen sei mir hier der Hinweis gestattet: Im Positionspapier der SPD steht auf einmal drin, dass Sie das doch nicht wollen, obwohl Frau Hamburg hier etwas ganz anderes vorgelegt hat. Also auch hier wieder ein Widerspruch! Es ist scheinheilig, was von Ihnen kommt, und Sie brauchen nicht zu sagen: Die Schüler finden das klasse. Das Gegenteil ist der Fall. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss noch ein wichtiges Thema ansprechen, und zwar das Thema unserer Tagesbildungsstätten. Ich glaube, es ist grundsätzlich richtig, dass wir das fraktionsübergreifend in dem Gesetz regeln und die Finanzhilfe für die Tagesbildungsstätten ausgezahlt wird. Was wir nicht regeln können, ist die Frage der Personalanerkennung, die Frage der Fortbildung und die Frage der Umsetzung. Das, Frau Ministerin, müssen Sie regeln. Ich war gestern bei einer Einrichtung, die mit Menschen mit Behinderungen arbeitet und auch eine Tagesbildungsstätte betreibt. Die haben mir schon auf dem Flur die Frage gestellt: Wann kommt denn nun endlich dieser Erlass? Wann ist er denn endlich da? Wann kriegen wir Klarheit? Frau Ministerin, ich gebe die Frage weiter: Wann kommt dieser Erlass? Wir haben das im letzten Plenum gefragt, da haben Sie gesagt: Er ist in Arbeit, er wird bald kommen. Er ist immer noch nicht da. Morgen haben wir wieder alle Verbände vor dem Landtag stehen. Es wird Zeit, dass Sie Ihre Arbeit machen, dass wir diese Umwandlungsfragen endlich geklärt bekommen, damit Klarheit herrscht. Wir sind es den Kindern in unseren Tagesbildungsstätten schuldig, dass wir diese Transformation vernünftig und pragmatisch hinbekommen. Und das geht nicht, indem wir ständig für Unsicherheit sorgen. Sehen Sie zu, dass dieser Erlass kommt, und sehen Sie zu, dass er so ist, dass damit gearbeitet werden kann! Herzlichen Dank.

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Sebastian Zinke SPD

Demokratie und Grundordnung schützen - Antifa- und Klimaterrorismus wirkungsvoll bekämpfen!

geehrten Damen und Herren! Es gibt sie, die richtig guten Märchen - auch aus Niedersachsen. Märchen sind früher dadurch entstanden, dass man Geschichten immer und immer wieder erzählt und weitererzählt hat. Daraus sind so wunderbare Geschichten entstanden wie die der Bremer Stadtmusikanten. Es soll Leute geben, die tatsächlich glauben, dass der Esel der Bremer Stadtmusikanten aus einer Ortschaft der Stadt Walsrode kommt. Diese Märchen gibt es noch. Meine Damen und Herren, das Märchen, das wir im Laufe dieser Wahlperiode immer wieder von der Seite der AfD gehört haben, ist das Märchen, dass die Landesregierung oder dass die Sicherheitsbehörden in Niedersachsen auf dem linken Auge blind sind; Sie haben es gerade wieder ausgeführt. Sie tun so, als würde hier nichts passieren, als würde man diese linken Chaoten gewähren lassen und als wäre das für uns keine Form von Extremismus. Das muss man mit aller Entschiedenheit zurückweisen - das ist ein Märchen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden kümmern sich um das Thema Extremismus - um Linksextremismus, um Rechtsextremismus und um Extremismus aus Glaubensgründen. Das, was Sie hier zu vermitteln versuchen, ist ein Märchen. Das muss man an dieser Stelle auch mal sagen. Und dazu, Herr Bothe, muss man gar nicht Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums sein und aus den vertraulichen Sitzungen plaudern. Da reicht ein Blick in den Verfassungsschutzbericht. Erst kürzlich hat die Ministerin den Bericht zur politisch motivierten Kriminalität vorgestellt. Darin wird das alles ganz klar benannt, darin wird auch die Entwicklung aufgezeigt, die wir in diesem Bereich haben. Eines ist klar: Diese Landesregierung ist nicht auf dem linken Auge blind. Das ist ein Märchen, meine Damen und Herren. Uns muss bei einem solchen Tagesordnungspunkt und weil Sie immer und immer wieder versuchen, das zu verfestigen umtreiben, ob wir uns eigentlich von Extremisten erzählen lassen wollen, wie wir mit anderen Extremisten umgehen, meine Damen und Herren. Dazu muss man nicht mehr tun, als eine Pressemitteilung zu zitieren. Ich zitiere die Pressemitteilung des unabhängigen Verwaltungsgerichts Hannover: „Der Charakter der Partei sei durch diese Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt. Im Einstufungsgutachten 'des Verfassungsschutzes' sei eine große Anzahl von verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen innerhalb der Landespartei aufgeführt, die sich durch alle Ebenen des Landesverbandes ziehe. Gegenpositionierungen seien keine erfolgt und gemäßigte Strömungen innerhalb der niedersächsischen AfD seien nicht mehr erkennbar. Es lasse sich deshalb ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild attestieren." - Ja, Sie lachen! Und weiter oben steht: „Die Bewertung entspricht inhaltlich der im allgemeinen Sprachgebrauch verbreiteten Bezeichnung,gesichert rechtsextremistisch'." Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gerichtlich geprüft und bestätigt: Sie sind eine rechtsextremistische Partei. Und wir lassen uns von Extremisten nicht erklären, wie wir mit Extremismus umzugehen haben, meine Damen und Herren! Und dieses Attest, Herr Wichmann Sie können ja darüber lachen, gibt Ihnen nicht eine Partei, die Sie als links bezeichnen. Dieses Attest gibt Ihnen auch nicht der Verfassungsschutz, den Sie ins Lächerliche ziehen. Nein, dieses Attest gibt Ihnen ein unabhängiges deutsches Gericht - und Sie sollten sehr, sehr vorsichtig sein, das ins Lächerliche zu ziehen. Meine Damen und Herren, wir nehmen den Linksextremismus in all seinen Abstufungen sehr, sehr ernst. Aber wir müssen uns von Rechtsextremisten nicht erklären lassen, wie wir mit Extremismus umgehen. Herzlichen Dank. Herr Zinke, Sie können in der Nähe bleiben. Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention von Herrn Bothe. - Herr Bothe, Sie kennen den Ablauf.

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Hartmut Moorkamp CDU

Finanzielle Spielräume für Verteidigung nutzen - militärisch relevante Hafeninfrastruktur in Niedersachsen stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Sicherheitslage in Europa grundlegend verändert. Deutschland und seine Bündnispartner müssen für ihre Verteidigungsfähigkeit nachhaltig mehr machen und diese stärken. Bundeskanzler Friedrich Merz hat dazu erklärt: „Wir wollen uns verteidigen können, damit wir uns nicht verteidigen müssen." Genau das ist auch unsere Überzeugung als CDU-Fraktion hier im Niedersächsischen Landtag. Doch Verteidigungsfähigkeit bedeutet mehr als moderne Streitkräfte. Sie braucht eine funktionierende Logistik und leistungsfähige Infrastruktur. Häfen, Straßen, Schiene und Umschlagsplätze - all das muss im Ernstfall funktionieren. Genau deshalb haben wir diesen Antrag hier eingebracht. Unsere niedersächsischen Seehäfen sind zentrale Knotenpunkte für Versorgung, Logistik und Sicherheit. Schon heute werden über Häfen wie Emden und Nordenham Militärgüter transportiert. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und unserer Bündnispartner. Besonders hervorzuheben ist das Marinestützpunktkommando Wilhelmshaven. An diesem größten Standort der Bundeswehr werden zentrale Aufgaben für die Marine wahrgenommen. Die NATO stellt höhere Anforderungen an ihre Mitgliedstaaten, und Deutschland wird mehr Verantwortung übernehmen müssen. Truppen, Material und Versorgungsgüter müssen im Krisenfall schnell und zuverlässig verlegt werden können. Für die CDU-Fraktion hier ist auch glasklar: Wir wollen unsere Häfen dabei unterstützen, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Niedersachsen übernimmt mit seinen Seehäfen eine Aufgabe von nationaler Bedeutung. Weil diese Infrastruktur der nationalen Sicherheit dient, ist es folgerichtig, dass sich der Bund auch deutlich stärker an der Finanzierung beteiligen muss. Von SPD und Grünen hören wir nahezu in jeder Debatte dieselben Schlagworte: Resilienz, kritische Infrastruktur, Dual-Use und Lieferketten. Auch im Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt" wurden von den regierungstragenden Fraktionen diese Punkte und die Bedeutung unserer Häfen ausdrücklich betont. Was schlagen SPD und Grüne jetzt letztendlich vor? Nicht die Modernisierung militärisch relevanter Hafeninfrastruktur, auch nicht die Ermittlung konkreter Bedarfe und auch nicht eine stärkere Beteiligung des Bundes, sondern die Ablehnung unseres Antrags, ohne auch nur einen einzigen Vorschlag hier selber einzubringen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich finde das absolut nicht nachvollziehbar und bei dieser wichtigen Frage auch für die regierungstragenden Fraktionen schlichtweg unwürdig. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, während unser Hafenminister keine koordinierende Funktion bei diesem wichtigen Thema übernimmt, schließen sich in der letzten Woche acht deutsche Häfen zusammen und zeigen in Berlin Flagge für die nationale Bedeutung der Häfen in allen Fragen der Energiewende, der Versorgungssicherheit und drittens in allen Fragen der Verteidigungsfähigkeit. Dazu eingeladen hatte die Allianz Deutsche Häfen, der sich unter anderem auch unsere landeseigene Gesellschaft NPorts angeschlossen hat, die bekanntlich mit Holger Banik an der Spitze hervorragende Arbeit für Niedersachsen leistet. Warum hat man das gemacht? Man möchte in Berlin proaktiv agieren, anstatt ständig zu reagieren. Man möchte dauerhaft Präsenz zeigen, anstatt abzuwarten. Und man möchte weitsichtig handeln, anstatt kurzsichtig zu navigieren - kurzum: das genaue Gegenteil der Landesregierung. Meine Damen und Herren, es reicht nicht, über Resilienz zu sprechen. Man muss sie aufbauen. Infrastruktur mit militärischer Relevanz muss systematisch erfasst und weiterentwickelt werden. Wer Resilienz ernst meint, muss dafür sorgen, dass Hafeninfrastruktur auch unter Belastung funktionsfähig bleibt. Dabei steht der Bund in der Verantwortung, aber auch die Niedersächsische Landesregierung und vor allen Dingen Sie, Herr Wirtschaftsminister Tonne. Sie fordern regelmäßig einen deutlich erhöhten Hafenlastenausgleich und eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes. Ich frage Sie: Was ist das heute für ein Signal in Richtung Berlin, wenn Anträge zur besseren Finanzierung der niedersächsischen Seehäfen von den regierungstragenden Fraktionen ohne einen eigenen Gegenvorschlag hier im Parlament abgelehnt werden? Dabei begrüßen wir als CDU-Fraktion ganz ausdrücklich die Bundesförderung für den Hafen in Bremerhaven in Höhe von 1,35 Milliarden Euro. Das ist ein wichtiges Signal für alle Häfen hier in Deutschland. Aber dieses Signal darf nicht an der Landesgrenze Bremens enden. Emden wird zwar als möglicher neuer Marinestandort diskutiert - und das auch aus guten Gründen. Aber unabhängig davon erfüllen unsere Häfen bereits heute Aufgaben von nationaler verteidigungspolitischer Bedeutung. Deshalb müssen Investitionen auch aus verteidigungspolitischen Mitteln des Bundes mitfinanziert werden. Doch genau hier liegt ein weiteres Problem: SPD und Grüne haben die sicherheitspolitische Bedeutung unserer Hafenstandorte offenbar nicht ausreichend im Blick. Wenn es um Zukunftsprojekte und neue militärische Fähigkeiten geht, ist Niedersachsen regelmäßig nicht dort, wo es sein könnte. Nehmen wir das maritime Innovationszentrum der Bundeswehr: Wo entsteht es? In Kiel. Maßgeblich mitentwickelt wird das Konzept von Rainer Sacher, dem Leiter des Marinearsenals in Wilhelmshaven, also einem Experten aus Niedersachsen. Und wer ist der Bundesverteidigungsminister? Richtig, Boris Pistorius - ebenfalls ein Niedersachse. Und trotzdem geht der Zuschlag woanders hin. Das sollte uns allen zu denken geben. Ehrlich gesagt, ist es niemandem zu vermitteln, dass Niedersachsen trotz bester Voraussetzungen hier leer ausgeht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kurz zusammengefasst: Wir haben die besten Standorte, wir haben das Know-how, wir haben das notwendige Personal, und wir haben die maritime Kompetenz. Für die CDU-Fraktion ist deshalb klar: Wer über Verteidigungsfähigkeit spricht, darf nicht den Status quo verwalten und zusehen, wie andere Bundesländer die Zukunftsprojekte erhalten. Meine Damen und Herren, unser Antrag fordert nichts Unvernünftiges. Er fordert ausreichende Bundesmittel für militärisch relevante Hafeninfrastruktur. Er fordert die Ermittlung konkreter Bedarfe gemeinsam mit den Häfen und den Unternehmen. Und er fordert einen Bedarfsplan sowie die Stärkung unserer Wettbewerbsposition im Militärumschlag. Wer von Resilienz kritischer Infrastruktur und Verteidigungsfähigkeit spricht, muss auch bereit sein, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Genau das tun SPD und Grüne heute nicht. Das ist der Unterschied zwischen den Ankündigungen und dem Handeln. Unser Antrag verbindet die richtigen Worte mit den notwendigen Taten. Deswegen werbe ich hier noch einmal um Zustimmung bei Rot und Grün für unseren Antrag. Danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Fühner CDU

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Herzlich Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Gesetze, die prägen ein Land über Jahre. Es gibt Gesetze, die zeigen, wie eine Regierung auf Herausforderungen ihrer Zeit reagiert. Unstrittig ist, dass die Bildungspolitik in Niedersachsen eine der großen Herausforderungen ist. Denn unsere Schulen stehen nach wie vor vor gewaltigen Herausforderungen: Lehrkräftemangel, Unterrichtsausfall, Digitalisierung, Ganztag, Inklusion, zunehmende Gewalt, Integrationsfragen, zunehmende psychische Belastungen von Kindern und Jugendlichen und die Frage, wie wir unsere jungen Menschen auf die digitale Welt vorbereiten. Deshalb haben auch viele Schulen, Verbände, Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler auf dieses Schulgesetz geschaut und schon lange darauf gewartet und gehofft, dass es Antworten gibt, die diese Probleme lösen. Das, was heute hier zur Abstimmung steht, ist, Herr Mennen, ganz sicher kein großer Wurf. Im Gegenteil: Diese Novelle ist vor allen Dingen eins: völlig ambitionslos. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt sie, die einzelnen Regelungen, die sinnvoll sind und die wir auch mittragen können: digitale Durchführung von Konferenzen, einzelne organisatorische Anpassungen, einzelne Maßnahmen, die in diesem Gesetz umgesetzt werden. Es ist normal, wenn man ein Schulgesetz novelliert, dass es Veränderungen gibt. Wir sehen auch, dass Handlungsbedarf beim Thema Nachteilsausgleich und Notenschutz besteht und dass dort Regeln eingeführt werden, wenngleich ich vorwegsagen will, dass wir uns sehr genau ansehen müssen, ob das ausreicht, ob das, wie es dann umgesetzt wird, ausreicht und ob da das Diagnoseverfahren noch mal in den Blick genommen werden muss. Ich glaube, dass eine Evaluierung an dieser Stelle auf jeden Fall Sinn macht. Richtig finden wir auch, dass gesetzliche Grundlagen für das Thema Schüler-ID geschaffen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir allerdings nicht mittragen können ich finde es bezeichnend, dass die Kolleginnen und Kollegen der Grünen gar nichts zu diesem Thema gesagt haben, ist die Demontage unseres Förderschulsystems in Niedersachsen. Frau Hamburg, es reicht nicht aus, dass Sie die Förderschulen Lernen in diesem Land schon abgeschafft haben. Jetzt wollen Sie weitere Förderschulen schließen. Welch ein Wahnsinn, wenn wir uns ansehen, wie es mit den Förderbedarfen von Schülerinnen und Schülern aussieht! Diese Politik kann von uns nicht mitgetragen werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Landeselternrat spricht zu Recht von einem „Rückschritt in der Inklusion", die kommunalen Spitzenverbände äußern erhebliche Bedenken, und jetzt kam ein Brief von fast 100 Schulen. Ich kann mich nicht erinnern, dass es das in den letzten Jahren mal gegeben hat: dass 100 Schulen sich zusammenschließen und einen Brief schreiben. Und die Kollegin und der Kollege von den Grünen verlieren nicht ein Wort zu dieser Thematik sie wollen ja Schule besser machen, obwohl 100 Schulen sich gegen dieses Schulgesetz sperren und erhebliche Bedenken mitteilen und der Ministerin im Grunde auch sagen: Das kann so nicht umgesetzt werden, weil wir hier große Probleme sehen! Ich will aus diesem Brief zitieren: Die Förderschulen in Niedersachsen haben sich nämlich über Jahre hinweg nicht nur als Lernort für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung etabliert, sondern haben zugleich auch als sonderpädagogische Förderzentren fachliche Expertise für die Schulen in ihrem Umfeld bereitgestellt. Weiter heißt es: Besonders kritisch erscheint in diesem Zusammenhang neben der geplanten Streichung der ausdrücklichen gesetzlichen Verankerung der Förderzentrumsfunktion die vorgesehene Einschränkung des Zugangs zur Förderschule für Schülerinnen und Schüler mit ausschließlichem oder vorrangigem Unterstützungsbedarf. Sehr geehrter Herr Kollege Fühner, lassen Sie eine Zwischenfrage Ihres Kollegen Scharrelmann zu? Sehr gerne. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Kollege Fühner, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Auch wenn wir regelmäßig miteinander reden, möchte ich Sie dennoch hier fragen, weil diese Bildungsinitiative eine der scheinbar wichtigsten Initiativen dieser rot-grünen Landesregierung ist das ist in den vorherigen Reden sehr deutlich geworden: Die Ministerin ist hier, aber der Ministerpräsident verkündet regelmäßig, dass Arbeit und Bildung für ihn höchste Priorität haben. Der Ministerpräsident ist heute bei dieser Debatte nicht im Saal. Was halten Sie davon, dass der Ministerpräsident dieses Thema nun scheinbar doch nicht für so wichtig hält, wie er es in öffentlichen Reden immer darstellt? Ein Hinweis für alle Kolleginnen und Kollegen im Saal: Die Uhr wird nicht angehalten, wenn jemand aus derselben Fraktion eine Frage stellt. Der Kollege Fühner hat jetzt das Wort. Herr Kollege Scharrelmann, vielen Dank für das Wegnehmen der Redezeit. Vor allen Dingen will ich die Frage beantworten, weil sich der Ministerpräsident in den letzten Wochen in die Debatte um die Schulgesetznovelle immer eingeschaltet hat, aber nicht als Ministerpräsident, sondern als SPD-Landesvorsitzender. Man muss sich das mal vorstellen: Wir diskutieren ein Schulgesetz, die Grünen haben gerade erklärt, wie lange man daran gearbeitet hat teilweise zehn Jahre, und was macht die SPD in Niedersachsen? Statt die konkreten Vorschläge in dieses Schulgesetz hineinzuarbeiten, schreibt sie ein Zehn-Punkte-Positionspapier, in dem Sachen stehen, die nicht in diesem Schulgesetz stehen. Ich frage mich wirklich, wer in diesem Land eigentlich in der Bildungspolitik regiert. Und dass er jetzt nicht da ist, ist ein Zeichen dafür, wie ernst die SPD die Bildungspolitik in diesem Land nimmt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir können gerne gleich bei der SPD bleiben, weil es hier natürlich auch um weitere Punkte geht, die diskutiert werden. Das Thema, das die SPD gerne aus dem Positionspapier umsetzen möchte, Herr Lies, ist die Sprachförderung von Kindern im Alter von vier Jahren. Unser Gesetzesvorschlag dazu steht im Raum und wird diskutiert. Was macht die SPD? Sie schreibt in das Positionspapier, dass sie das möchte, aber lehnt es im Landtag ab. Auch in diesem Schulgesetz: keine Spur von Sprachförderung! Und Herr Lies schreibt in seinem Positionspapier als SPD-Landesvorsitzender, er möchte Bundesinvestitionsmittel für die Sanierung von Kitas einsetzen. Wofür nutzt Herr Lies aber hier im Landtag als Ministerpräsident die Bundesinvestitionsmittel? 800 Millionen Euro ein Wahnsinn! für Tablets in unseren Schulen! Im Gesetzgebungsverfahren ist sehr deutlich geworden: Das ist nicht ausgereift. Hier gibt es tausend Fragen. Die Kommunen sagen, das Geld reicht vorne und hinten nicht für die Wartung und Etablierung. Deswegen ist das alles nicht ausgereift, wirklich ein falscher Einsatz und konträr zu dem, was Sie in Ihre Positionspapiere schreiben. Und wenn man Schulen fragt, wofür sie das Geld brauchen, dann sagen sie häufig als Erstes: Wir brauchen Schulsozialarbeit in einem Stufenplan. Dann schaue ich mal, was der SPD-Landesvorsitzende Olaf Lies schreibt. Er sagt: Wir schaffen einen Stufenplan. In fünf Jahren soll jede Schule eine halbe Stelle mit landesfinanzierter Schulsozialarbeit haben. - Sie haben in den letzten drei Jahren hier im Landtag Jahr für Jahr unsere Anträge zum Ausbau der Schulsozialarbeit abgelehnt! Das, was Sie jetzt fordern, findet in diesem Schulgesetz keinen Niederschlag. Die GEW hat gesagt: Schreiben Sie es doch ins Schulgesetz, wenn Ihnen das so wichtig ist! - Ich lese wieder mal gar nichts! Das, was Sie sagen, und das, was Sie machen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das ist scheinheilig, liebe Sozialdemokraten. Scheinheilig ist das! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres Beispiel, wie wenig Mut in dieser Novelle steckt, zeigt auch das Thema der Smartphone-Nutzung. Auch hier will ich mal wieder die SPD zitieren, die schreibt: Wir brauchen ein klares Verbot für Handynutzung in den Grundschulen. - Unser Gesetz mit klaren Regeln an den Schulen wird hier mitdiskutiert. Wir sind viel weitgehender. Aber wenn Sie nur die Grundschulen regeln wollen: Bitte, dann machen wir das als Erstes! Aber auch hier finde ich im Gesetz wieder gar nichts, was da geregelt werden soll. Das Einzige, was Frau Hamburg macht, ist, Handlungsempfehlungen auszusprechen. Wollen wir unsere Kinder in diesem Land wirklich mit Handlungsempfehlungen schützen? Wir haben Schülerinnen und Schüler, die haben 16 Stunden Bildschirmzeit, also auch in der Schule. Das lösen wir nicht mit Handlungsempfehlungen, sondern mit klaren Regeln, die in unseren Schulen umgesetzt werden müssen. Herr Kollege Fühner, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: der Kollegin Lansmann. Wenn ich dafür dann Redezeit kriege, denn die läuft mir hier langsam ab. Ja. Bitteschön! Vielen Dank für

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne die 95. Sitzung im 35. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 32: Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Wir beginnen die heutige Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 33, das ist die Fortsetzung der Aktuellen Stunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 19:25 Uhr enden. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Sc hriftführer Axel Miesner mit. Bitteschön, Herr Miesner! Einen schönen guten Morgen! Entschuldigt haben sich für heute: von der Landesregierung Herr Mi nisterpräsident Lies, Herr Minister Heere, von der SPD-Fraktion Herr Güldner, von der CDU-Fraktion Herr Toepffer ab 13 Uhr und Herr Wille. Alle anderen sollen hier sein. Vielen Dank, Herr Miesner. Wir freuen uns über die rege Teilnahme. Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 33: Aktuelle Stunde Wie gestern bereits angekündigt, setzen wir die Aktuelle Stunde heute mit den Anträgen

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Immacolata Glosemeyer SPD

Neues Motto für Niedersachsen - ist das groß?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir in Niedersachsen sind dafür bekannt, Dinge nüchtern zu betrachten. Wir sind pragmatisch und krempeln die Ärmel hoch, um anzupacken. Unser Naturell ist es, Taten für sich sprechen zu lassen. Deshalb kann ich gut verstehen, dass der Slogan der neuen Standortkampagne „Niedersachsen. Das ist groß." bei einigen zunächst einige Fragezeichen ausgelöst hat. Ist das ein Slogan, der zu uns passt? Ich sage: Ja, denn wir sind groß. Flächenmäßig sind wir das größte Bundesland, zumindest nördlich des Weißwurstäquators. Wir bieten landschaftliche Vielfalt, Küste, Berge. Wir haben eine wirtschaftliche Breite mit der Automobilindustrie, der Landwirtschaft und vielen weiteren Industrien. Wir sind an der Spitze mit unserer Wissenschaft und Forschung und haben mehrere Nobelpreisträger hervorgebracht. Deshalb sage ich: Der Slogan passt sehr gut zu uns! Die Standortkampagne ist viel mehr als ein Slogan. Sie verfolgt klare Ziele, die Außenwahrnehmung zu stärken, Investitionen zu gewinnen, Fachkräfte anzusprechen, Innovation und Forschungskooperationen zu fördern, Branchen und Cluster weiterzuentwickeln, den Tourismus zu beleben sowie die Vernetzung von Wirtschaftsförderern, Kommunen und Unternehmen zu verbessern. All das soll durch KPIs wie Ansiedlung, Investitionsvolumen, neu geschaffene Arbeitsplätze und Reichweite messbar erfolgen. Manche fragen sich wir haben es gehört: Ist es der richtige Zeitpunkt? Und: Ist die Kampagne ihr Geld wert? Auch da sage ich ganz klar: Ja. ‑ Denn das ist auch mein Geld, auch ich zahle Steuern. ‑ Hören Sie doch lieber zu! Das haben Sie ja von Beginn an schon nicht gemacht. Vielleicht sollten Sie jetzt mal Ihre Ohren aufsperren, Dann verbreiten Sie auch keine weiteren Fakenews mehr, sondern vielleicht auch mal das, was Fakt ist. Denn, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Das Allensbacher Institut hat festgestellt, dass gerade mal 9 % der Bürgerinnen und Bürger in anderen Bundesländern den Eindruck haben, sie hätten ein genaues Bild von Niedersachsen. Mehr als jede vierte befragte Person ‑ Das Bild, das Sie von Niedersachsen haben, haben Sie hier ja schon dargestellt. Das war sehr klein, klein, klein. ‑ Ja, ja, okay. Aber diese Ausgangslage und das, was Sie hier vorgetragen haben, ist wirklich alarmierend. Denn wir stehen im Wettbewerb um die besten Köpfe, Ideen und Investitionen. Gleichzeitig zeigt die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft: Niedersachsen belegt im sogenannten Chancenindex beim zukünftigen Wachstum im bundesweiten Vergleich den zweiten Platz direkt hinter Bayern und noch vor Baden-Württemberg. Wir haben die besten Voraussetzungen für eine starke Energie- und Innovationsbasis, eine stabile Wirtschaft und eine ausgesprochen gute Lebensqualität. Mit anderen Worten: Die Außenwahrnehmung ist oft klein, die tatsächlichen Chancen sind aber groß. Besonders eindrucksvoll zeigt sich in dem mittlerweile sehr beliebten Video von unserem Braunschweiger Basketballstar Dennis Schröder, auf den wir sehr stolz sind, welche Möglichkeiten sich aufgrund der hervorragenden Rahmenbedingungen in Niedersachsen für jeden Einzelnen bieten. Genau diese Schere zwischen Wahrnehmung und Wirklichkeit adressiert die Kampagne. Sie sagt nicht: Wir sind besser als alle anderen, sondern sie sagt: Wir sind besser, wir sind größer, wir sind vielfältiger und chancenreicher, als viele glauben. Das entspricht genau der norddeutschen Art: nicht angeben, sondern sagen, wie es ist, und sich nicht kleiner machen, als man ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was sind eigentlich die nächsten Schritte der Landesregierung, und warum hat die Kampagne denn 10 Millionen gekostet? Im Herbst folgt eine Wirtschaftskampagne, die gezielt Investorinnen und Investoren sowie Fachkräfte anspricht, sowohl national wie international, gerade an den Grenzen zu unseren Nachbarn, zu den Niederlanden. Sie bündelt und professionalisiert das Standortmarketing. Parallel werden die Schwerpunkte gesetzt, um gezielt Branchen wie Wasserstoff, erneuerbare Energie, Agrarwirtschaft und Lebensmittelindustrie, Automobil, Zulieferer, Logistik da kann man sehen, wie breit wir aufgestellt sind, maritime Wirtschaft und auch Tourismus zu stärken. Lob kam auch von den Unternehmerverbänden, Kammern und Gewerkschaften in Niedersachsen. Der Arbeitgeberverband NiedersachsenMetall, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer Volker Schmidt, begrüßt den selbstbewussten Slogan und das damit verbundene Auftreten des Landes. Er sieht darin viele Ansätze, um den Wirtschafts- und Industriestandort angemessen zu repräsentieren, und betont, dass er die Kampagne mit den weiteren Maßnahmen unterstützen wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen hat einen Investitionshaushalt von über 14,5 Milliarden Euro für das kommende Jahr auf den Weg gebracht. Das Geld fließt direkt in die Schulen, Straßen und Brücken, in den Schienenverkehr, in Krankenhäuser und weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge. Wir investieren also massiv in die Substanz unseres Landes. Dadurch wird unser Standort noch attraktiver. Die 10 Millionen Euro für eine Standortkampagne sind auch dazu gedacht, den Standort bei den Investoren bekannter zu machen und die Wirkung unserer Investitionen durch gezieltes Standortmarketing zu multiplizieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Niedersachsen ist ein echter Chancen-Champion, ein Land mit Raum für Wachstum, ein Zuhause für viele Menschen, die Großes leisten. Das Ehrenamt wurde gerade angesprochen. Kein Land hat so viele Ehrenamtliche wie Niedersachsen! Lassen Sie uns selbstbewusst unser großartiges Bundesland vertreten! Denn: Niedersachsen. Das ist groß.

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Arbeitspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber konsequent umsetzen - Integration fördern, Kommunen entlasten, gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

allo Hartmann. Bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Dieser Antrag der CDU-Fraktion ist mehr als populistisch. Sie machen hier eine Phantomdebatte auf, die die AfD bespielt, und wundern sich dann, warum Sie deren Zustimmungswerte nicht halbiert bekommen. Dabei geht es um ein sehr wichtiges Thema: Wie kriegen wir es hin, dass Menschen, die hier Asyl suchen, möglichst schnell arbeiten und hier selbstständig und selbstbestimmt leben können? Dafür eine Arbeitspflicht zu fordern, ist allerdings aus vielerlei Gründen ein absolut fehlgeleiteter Ansatz. Erstens fordern Sie hier Überflüssiges, denn die Kommunen werden bereits selbstständig tätig, wo sie es für sinnvoll erachten - Stichwort „kommunale Selbstverwaltung". Die Kommunen vor Ort entscheiden selbst, ob sie Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbewerberInnenleistungsgesetz im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung ausbauen wollen. Von daher erwarte ich von Ihnen, dass Sie den niedersächsischen Kommunen zutrauen, dass sie ihre Angelegenheiten selbst regeln können, wo sie es für richtig erachten. Zweitens. Arbeit ist ein wichtiger Faktor für eigenverantwortliche Lebensführung. Dafür braucht es keine Arbeitspflicht, liebe CDU, sondern eine Öffnung des Arbeitsmarkts für Geflüchtete, wie es doch unter anderem Ihre KollegInnen in Schleswig-Holstein nicht weit weg, im Norden gemeinsam mit den Grünen zeigen. Sie setzen sich vehement dafür ein, dass Geflüchtete hier ankommen können, Arbeitsmöglichkeiten haben, schulische Ausbildungsmöglichkeiten erhalten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das ist der Weg, den wir hier als rot-grüne Koalition gehen, und dafür bin ich dankbar. Dieser Antrag der CDU-Fraktion zielt auf Ausbeutung von AsylbewerberInnen ab. Sie sollen für sage und schreibe - Das werden Sie sich gefallen lassen müssen, wenn Sie hier so einen Antrag einbringen! Bitte warten Sie, Frau Diallo Hartmann! Entschuldigen Sie bitte! Sie haben die Möglichkeit, Zwischenfragen zu stellen. Sie haben die Möglichkeit einer Kurzintervention, die Herr Plett gerade genutzt hat. Und jetzt wäre es gut, wenn wir wieder ein bisschen ruhiger werden. - Danke. AsylbewerberInnen sollten, wenn sie 40 Stunden arbeiten würden, für sage und schreibe 128 Euro Monatseinkommen arbeiten. Das ist ein Skandal für eine sozialdemokratische - Verzeihung! Tut mir leid! - für eine christdemokratische Partei - mehr als ein Skandal für Sie als christdemokratische Partei! Das sind Vorschläge, die uns nicht weiterbringen. Damit wäre ich bei drittens, und zwar dem Mangel an Wertschätzung. Wer Kontakt mit Geflüchteten hat und ich lade Sie herzlich dazu ein, - Nein, tun Sie nicht! Sonst würden Sie so was nicht einbringen! - weiß, dass die meisten, die hier ankommen, sich wünschen, dass sie arbeiten dürfen, am besten in den Berufen, die sie gelernt haben, eigene Wohnungen zu haben und die Sprache zu lernen. Und das ist der Weg, der zu gehen ist. Deswegen arbeiten wir hier in der rot-grünen Koalition daran, diese Möglichkeiten zu schaffen. Die von Ihnen gewünschte Akzeptanz in der Bevölkerung für die Aufnahme von Geflüchteten wird sicher nicht erhöht, wenn Sie hingegen keine Gelegenheit auslassen, Geflüchtete als Gruppe darzustellen, die hier nur Schaden anrichtet. Das ist das, was Sie machen. - Hören Sie doch zu! - Sie müssen schon zuhören, um zu hören, wie es richtig gehen kann, bevor Sie hier solche Anträge einbringen! Im Ergebnis kann man nur sagen: Sie bringen hier einen Antrag ein, der uns überhaupt nicht voranbringt. Was ich von Ihnen erwarte, ist, dass Sie dafür Sorge tragen, dass Herr Dobrindt und da ist mein Appell in Richtung von Herrn Lechner als Mitglied im Präsidium und im Bundesvorstand Frau Diallo Hartmann, entschuldigen Sie bitte noch mal! Ich möchte das noch einmal sagen: Das wird in die Ausschüsse überwiesen; Sie können das im Ausschuss diskutieren. Wir führen hier keine Debatten über die Tische hinweg. Das ist immer noch ein Parlament. Jetzt hören Sie bitte einmal zu! Lassen Sie die Rednerin zum Ende kommen! Dann kommt die Kurzintervention. Lassen Sie uns hier respektvoll miteinander umgehen. Bitte, Frau Diallo Hartmann, reden Sie! Die nehmen mir ja auch meine Redezeit! Noch mal, liebe CDU-Fraktion: Ich lade Sie herzlich ein auch Herrn Lechner und Frau Carina Hermann als Mitglieder des Bundesvorstands, herbeizuführen, dass Herr Dobrindt endlich eine Strategie vorlegt, um es AsylbewerberInnen zu ermöglichen, vom ersten Tag an zu arbeiten, und das unabhängig von der Bleibeperspektive. Denn das ist das, was auch die Unternehmen wollen. Sie wünschen sich das! Reden Sie mit den Unternehmen! Das ist wichtig und notwendig. Das wäre gut im Sinne der Geflüchteten und ebenfalls im Sinne der Wirtschaft. Ich glaube, Sie sind noch nicht angekommen, was den demografischen Wandel betrifft. Sonst würden Sie nicht mit solchen Dingen ankommen, sondern mit einer Arbeitsoffensive, die es ermöglicht, - Frau Diallo Hartmann, kommen Sie bitte zum Schluss! - dass wir den Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel in diesem Land beheben. Vielen Dank.

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Annette Schütze SPD

Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Petitionen sind ein direkter Weg für Bürgerinnen und Bürger, sich mit konkreten Anliegen an uns als Landtagsabgeordnete zu wenden. Sie schildern in der Regel eine Lage oder einen Sachverhalt und machen Vorschläge, dass und häufig auch was wir verändern sollten. Nicht immer können wir diesen Vorschlägen folgen und dem Anliegen entsprechen. Häufig gibt es bereits Gerichtsurteile oder Gesetze und Regelungen, die dem Anliegen entgegenstehen. Grundsätzlich aber haben wir als Abgeordnete verschiedene Möglichkeiten, ein Votum abzugeben, die zugegebenermaßen etwas kompliziert sind. Vielleicht sollte man das in Zukunft ändern, damit die Bürgerinnen und Bürger die Voten besser verstehen. Vor jedem abschließenden Votum findet ein längerer Prozess statt. Dabei geht es nicht nur um ein einfaches Ja oder Nein. Sieben verschiedene Voten sind möglich, die differenzierte Handlungsspielräume aufzeigen und Transparenz für die Petentinnen und Petenten herstellen sollen. Das häufigste Votum ist die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage. Im Jahr 2025 haben wir bei 65,4% der Petitionen so votiert. Mit diesem Votum wird ausgedrückt, dass dem Anliegen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht entsprochen werden kann. Die Hintergründe für diese Entscheidung sind so vielfältig wie die Eingaben selbst. Umso wichtiger sind eine detaillierte und ausführliche Erläuterung und Einordnung der Sachlage durch die fachlich zuständigen Ministerien. Hinter dem technisch klingenden Begriff „Sach- und Rechtslage" steht das, was das Petitionsverfahren auszeichnet: eine offene, wertfreie Antwort und eine fachlich fundierte Auseinandersetzung mit dem Anliegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein emotional schwieriges Anliegen, mit dem wir uns im vergangenen Jahr beschäftigt haben, war die öffentliche Petition zum Erhalt des Aegidius-Hauses Auf der Bult in Hannover. Wir haben uns im Petitionsausschuss lange und intensiv mit der Petition auseinandergesetzt. Bereits am 18. Dezember 2024 fand die öffentliche Anhörung dazu statt. In der Folge informierte sich der Ausschuss im Februar 2025 vor Ort über die Situation der Einrichtung und führte zahlreiche Gespräche mit Unterstützern, Betroffenen und Entscheidungsträgern. Jede Möglichkeit, die Einrichtung zu erhalten, wurde vom Ministerium geprüft, und es wurden verschiedene Lösungswege entworfen. Die Petition wurde abschließend der Landesregierung zur Erwägung überwiesen und die Petentin zudem über die Sach- und Rechtslage unterrichtet, wodurch eine maximale Transparenz der Lage sichergestellt wurde und dem Wunsch der weiteren finanziellen Unterstützung durch das Land entsprochen werden konnte. Dass trotz der großen Unterstützung aus Bevölkerung und Politik das Aegidius-Haus Ende letzten Jahres seine Türen schloss, war für uns alle ein Schock. Klar ist aber auch: Nicht der mangelnde politische Rückhalt, sondern Personal- und vor allem dauerhafte Finanzierungsprobleme des Trägers jenseits der Zuschüsse des Landes waren am Ende dafür ausschlaggebend. Die Petition hat aber dazu beigetragen, dass Klarheit über die Gründe der Schließung herrscht. Vielen Dank deshalb auch an die Petenten, sodass wir die Möglichkeit hatten, diese Klarheit auch herzustellen. Neben den Voten „Material" und „Erwägung" steht uns auch das Votum „Berücksichtigung" zur Verfügung. Im vergangenen Jahr haben wir vier Eingaben zur Berücksichtigung an die Landesregierung überwiesen. Ein Beispiel ist die Forderung nach der Wiedereinführung des Niedersachsen-Menüs, die Teil einer Petition der LandesAstenKonferenz Niedersachsen war. Mit der erneuten Finanzierung und Wiedereinführung des Niedersachsen-Menüs Anfang des Jahres wurde diesem Wunsch vollumfänglich entsprochen. Vielen Dank an dieser Stelle auch an Wissenschaftsminister Mohrs. Ich hoffe, dass wir diese Entlastungsmaßnahmen für Studierende auch in den kommenden Jahren fortführen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um den Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und politische Prozesse sowie Mechanismen unseres Rechtsstaats besser zu erklären und Schwachstellen aufzuspüren, wollen wir das Petitionswesen auch weiterentwickeln - mit Rederechten für Petentinnen und Petenten und direktem Kontakt zwischen Antragstellenden und den Abgeordneten. Ich hoffe, dass uns das in dieser Legislatur noch gelingen wird. Ich bedanke mich an dieser Stelle auch bei der Landtagsverwaltung für die gute Betreuung und natürlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses für die gute Zusammenarbeit. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Schütze. - Nun hat das Wort: die Kollegin Bode von der CDU. Bitteschön!

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Thomas Uhlen CDU

Soziale Beratung in Niedersachsen weiterentwickeln - Zugänge verbessern und Menschen wirksam unterstützen

Herr Uhlen, bitte! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Verschaffen wir uns erst einmal einen Überblick!" - Herr Lo ttke, das ist der Standardsatz, mit dem Sie eigentlich jede Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beginnen, um dann zu schauen, wie gerade die Konstellation im Ausschuss ist, wer anwesend und einsatzbereit ist. Der Landesregierung scheint der Überblick über das Feld der sozialen Beratung verloren gegangen zu sein. Herr Lottke, Sie haben gerade gesagt, externe Unterstützung sei notwendig, um die Untersuchung objektiv zu machen. Wenn das so wäre, müsste das Ministerium dem Ausschuss schon etwas vorlegen können. Wir müssten doch eigentlich wissen, welche Institutionen mit Landesmitteln gefördert werden. Aber genau das ist das Problem, das sich im Ausschuss gezeigt hat: Dieser Überblick liegt anscheinend gerade nicht vor. 400 000 Euro haben Sie über die politische Liste bereitgestellt, um herauszufinden, welche Stellen der sozialen Infrastruktur derzeit durch das Land gefördert werden. Bereits bei der Unterrichtung des Ausschusses wurde deutlich ich zitiere, dass deutlich mehr Angebote und Stellen durch das Land gefördert werden, als das Ministerium selber erwartet hätte. Das war anscheinend die erste Erkenntnis des Ministeriums, nachdem es einmal genauer hingeschaut hat, wen und was es alles fördert. Ich möchte gar nicht auf konkrete Fälle in der letzten Zeit eingehen. Trotz Buchungen, trotz Controllings, trotz Dokumentation und Evaluation steht anscheinend die Frage im Raum: Was macht soziale Beratung in Niedersachsen eigentlich? Sie macht einiges - auch einiges, was eigentlich Aufgabe des Landes wäre. Ich möchte ein konkretes Beispiel nennen: Wir haben über die Härtefallhilfen für Privathaushalte diskutiert, die in Corona-Zeiten geleistet wurden. Da wurden Fördermittel des Landes weitergereicht. Schon in der Förderrichtlinie hieß es: Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags brauchen, dann wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die freie Wohlfahrtspflege. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Verschiebebahnhof, den wir viel zu häufig aufmachen: Wir programmieren Verwaltungsleistungen und sind dann nicht in der Lage, sie in den verschiedensten Institutionen und auf allen Ebenen umzusetzen. Stattdessen sagen wir: Geht im Zweifelsfall zur Diakonie, zur Caritas, zur AWO oder einem anderen Wohlfahrtsverband und holt euch dort Beratung! Es gäbe viele Möglichkeiten, das zu vereinfachen. Es gäbe die Möglichkeit, die Verwaltungsvereinfachung voranzutreiben. Es gäbe die Möglichkeit, automatisierte Leistungen anzubieten. Es gäbe die Möglichkeit, überforderte Strukturen endlich zu entlasten und mehr Bürgernähe zu schaffen. Im Übrigen, liebe Kollegin Schendel, tut die CDU in anderen Bundesländern genau das. In NRW hat man mit der Sozialplattform einen guten digitalen Zugang zu verschiedensten Sozialleistungen geschaffen. Auch andere Bundesländer machen uns das vor. In Niedersachsen aber passiert in diesem Bereich einfach nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen. Orientierungslosigkeit, Ratlosigkeit, Hilflosigkeit - das ist das, was wir leider viel zu häufig feststellen. Und dabei wissen wir doch das haben Sie als Regierungskoalition auch in Ihren Antrag geschrieben, dass es eine Möglichkeit gibt, vielen Menschen erste Orientierung im sozialen System zu geben. Diese Möglichkeit bieten die allgemeinen sozialen Beratungsstellen, die zumeist aus Spenden oder auch aus kirchlichen Mitteln finanziert werden, jedenfalls aus Mitteln, die nicht vom Land gesteuert werden. Diese Stellen bieten niederschwellig Unterstützung dabei an, sich im Hilfesystem zu orientieren. Sie sind auch in der Lage, einige Probleme selbst zu lösen. Das ist sinnvoll und notwendig. Ein solcher Berater ist bei sozialen Problemen das, was ein Hausarzt bei gesundheitlichen Problemen ist: eine erste Anlaufstelle, eine Vertrauensperson, ein Wegweiser und Lotse. Das ist uns bekannt, und das ist auch Ihnen bekannt; das haben Sie mit in Ihren Antrag geschrieben. Aber warum passiert da nichts? Warum muss erst eine große Untersuchung angesetzt werden, um herauszufinden, welche Unterstützungsstrukturen wir haben dieser Überblick müsste uns doch, wie gesagt, eigentlich schon vorliegen, bevor wir die Entscheidungen treffen, die einfach anstehen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist relativ einfach. Die Regierungskoalition ist gerade wie ein Kutscher, der seinem Pferd, das zu kollabieren droht das ist unsere soziale Beratungsinfrastruktur, eine Möhre vors Maul hält. Mit der Möhre erweckt er bei dem Pferd den Eindruck, dass es demnächst etwas bekommen könnte. Die Regierungskoalition erweckt also den Eindruck, dass demnächst große neue Beratungsstrukturen vom Land gefördert werden könnten. Diese Möglichkeit gibt es aber nicht. Die meisten wissen bereits, dass die Möhre eine Mogelpackung ist. Denn es ist keinem bewusst, was die wahren Ziele der Regierungskoalition im Landtag sind. Wo wollen Sie hin? Was soll mit der sozialen Beratung in Niedersachsen, was soll mit der Beratungsinfrastruktur passieren? Und wer soll das am Schluss bezahlen? Das ist bei dem Mehrebenensystem in Niedersachsen die entscheidende Frage. Die Kommunen zahlen für Beratungsleistungen, Private erbringen Leistungen, und auch das Land zahlt. Wir müssen schauen, dass wir das gemeinsam sortieren. Wir müssen das haben Sie eben zu Recht gesagt, Herr Lottke Doppelstrukturen abschaffen und ein effizienteres System etablieren. Wir müssen eine Struktur wie im Gesundheitssystem schaffen, in dem der Hausarzt nicht alles machen muss, sondern auf eine kompetente Facharztinfrastruktur verweisen kann, die in der Lage ist, die Probleme fachgerecht zu bearbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird notwendig sein, dass die SPD und die Grünen zeigen, dass sie es ernst meinen. Das muss noch in dieser Wahlperiode passieren, Herr Kollege Lottke. Im nächsten Doppelhaushalt müssen Mittel eingestellt werden. Ansonsten war die Möhre, die Sie der Wohlfahrtspflege vorgehängt haben, nichts anderes als eine Fata Morgana. Sie haben offensichtlich den Überblick verloren. Wir möchten es Ihnen aber ermöglichen, dass Sie den Überblick finden. Deswegen wollen wir dem Antrag nicht entgegenstehen. Wir werden uns jetzt enthalten und sind ganz gespannt, ob Sie in den Haushaltsberatungen den Worten auch Taten folgen lassen. Herzlichen Dank.

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und über die Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG)

Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verspreche Ihnen: Bei diesem Punkt wird es etwas spannender als bei dem Punkt eben. Es geht nämlich um das Thema Sicherheitslage in Niedersachsen insgesamt und darüber hinaus. Wir haben in diesem Landtag schon oft darüber gesprochen, dass sich die Sicherheitslage sehr stark verändert hat. Deswegen müssen wir die Sicherheitsarchitektur des Landes Niedersachsen stärken und wie man heute so schön sagt resilient aufstellen. Das wollen wir mit der Novelle des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes machen. Unser aktuell gültiges Gesetz stammt im Kern aus dem Jahre 1998. Die letzte große Änderung liegt mehr als 20 Jahre zurück. Angesichts der Sicherheitsentwicklung und der Lageentwicklung brauchen wir also dringend eine Neujustierung unseres Sicherheitsüberprüfungsgesetzes. Denn die Lebenswirklichkeiten haben sich sehr verändert. Wir haben vor allen Dingen im Bereich der Digitalisierung und der Bedrohung neue Herausforderungen, denen wir begegnen müssen. Wir stellen auch in Niedersachsen fest: Wir haben eine zunehmende Gefahr durch Extremismus, durch Spionage, durch Sabotage, durch hybride Bedrohung, und es gibt immer mehr Versuche, auf lebens- und verteidigungswichtige Einrichtungen und deren Informationen einzuwirken. Das passiert auf unterschiedlichsten Wegen. Daher gehört zum staatlichen Geheimschutz nicht nur, sich gegen physische Angriffe von außen wehren zu können. Es gilt auch, dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, keine Zweifel an ihrer Deswegen setzt genau hier die Neufassung des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes an. Unsere Instrumente zum Schutz sensibler Informationen und sicherheitsrelevanter Bereiche müssen auf der Höhe der Zeit sein. Daher brauchen wir vor allem, was das Thema digitale Kommunikationsräume angeht, eine neue Bedeutung und ein neues Hinschauen. Daher sollen Sicherheitsüberprüfungen künftig stärker an die Realität des digitalen Zeitalters angepasst werden. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit ergänzender Internetrecherchen. Öffentlich zugängliche Informationen können heute wichtige Hinweise auf sicherheitsrelevante Sachverhalte liefern. Sie können Erkenntnisse über die Zuverlässigkeit, die Verfassungstreue oder auch die mögliche Angreifbarkeit von Personen liefern. Dabei geht es ausschließlich um die Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen, soweit sie für die Sicherheitsüberprüfung notwendig sind. Die Befugnisse bleiben hier bewusst begrenzt, meine Damen und Herren. Darüber hinaus sollen nunmehr auch Regelungen zum materiellen Geheimschutz also zu baulich-technischen Sicherungen in das Sicherheitsüberprüfungsgesetz eingearbeitet werden, um deren Bedeutung weiter zu stärken. Wir brauchen also beides: Wir brauchen sowohl die Personenüberprüfung als auch den materiellen baulich-technischen Schutz. Auf diese Weise erfolgt eine ganzheitliche Stärkung des Schutzniveaus in personeller und, wie gesagt, in materieller Hinsicht. Die Novellierung, die wir Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete, vorlegen, orientiert sich in vielen Bereichen an den kürzlich beschlossenen Neuregelungen des Bundes. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für ein einheitliches Sicherheitsniveau. Es macht ja keinen Sinn, dass 16 Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben, sondern wir brauchen eine Regelung, die in ganz Deutschland funktioniert. Denn auch die Sicherheitsarithmetik und die Sicherheitsarchitektur in Deutschland sind auf die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer angewiesen und sind nicht autark zu betrachten. Meine Damen und Herren, wir leisten hier einen wichtigen Fortschritt beim Thema Sicherheit. Wir wollen beim Thema Sicherheit vor allen Dingen den Schutz sensibler Informationen und staatliche Handlungsfähigkeit zusammenbringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir dafür ein modernes und zeitgemäßes Fundament, das in diesen Zeiten, in dieser Sicherheitslage, dringend notwendig ist. Ich wünsche mir deswegen Unterstützung von Ihnen allen bei diesem Gesetzentwurf und wünsche Ihnen eine konstruktive Beratung im Fachausschuss. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. -

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Corinna Lange SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verlängern wir die befristeten Flexibilisierungsmaßnahmen aus dem Jahr 2024, die unseren Kitas in Zeiten des Fachkräftemangels mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von Personal geben. Gleichzeitig nehmen wir die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in das Gesetz auf und setzen damit einen Beschluss um, den wir in diesem Haus im vergangenen Jahr gemeinsam gefasst haben. Die Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren haben eines deutlich gemacht: Die Herausforderungen in unseren Kitas bestehen fort. Als Fachsprecherin für frühkindliche Bildung habe ich jede dieser Stellungnahmen aufmerksam gelesen, und als jemand, der selbst in einer Kita gearbeitet hat, konnte ich viele der geschilderten Herausforderungen sehr gut nachvollziehen. Denn die Realität in unseren Einrichtungen ist unverändert anspruchsvoll. Der Fachkräftemangel stellt viele Träger weiterhin vor große Herausforderungen. Hinzu kommen kurzfristige und längerfristige Krankheitsausfälle, Beschäftigungsverbote während Schwangerschaften und die tägliche Aufgabe, trotz all dieser Faktoren verlässliche Betreuungsangebote sicherzustellen. Die Rückmeldungen aus der schriftlichen Anhörung waren dabei aber durchaus unterschiedlich. Die einen haben darauf hingewiesen, dass die Verlängerung allein die strukturellen Probleme nicht lösen wird. Andere haben davor gewarnt, dass aus befristeten Ausnahmen irgendwann dauerhafte Standards werden könnten. Beide Hinweise sind wichtig, und beide Hinweise nehmen wir ernst. Aber aus diesen Hinweisen folgt für mich nicht, die Regelungen auslaufen zu lassen. Daraus folgt vielmehr, die notwendigen Übergangsregelungen zu verlängern und gleichzeitig eine umfassende Reform vorzubereiten. Und genau deshalb verlängern wir heute die Flexibilisierungsmaßnahmen aus dem Jahr 2024 bis ins Jahr 2028. Dazu gehören die Regelungen für den Personaleinsatz in Randzeiten, die erweiterten Vertretungsmöglichkeiten, die Übergangsregelungen zur dritten Kraft in Krippengruppen sowie weitere Instrumente, die den Einrichtungen helfen, den Betrieb unter schwierigen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Ich möchte dabei ausdrücklich sagen: Diese Verlängerung ist keine Abkehr von unserem Qualitätsanspruch für die niedersächsischen Kindertagesstätten. Sie ist auch keine Einladung zu dauerhaften Standardabsenkungen. Sie ist eine Brücke zwischen den Herausforderungen von heute und den Lösungen, die wir für morgen schaffen wollen. Denn die Alternative wäre nicht mehr Qualität. Die Alternative wären mehr Gruppenschließungen, mehr Einschränkungen der Betreuungszeiten und noch mehr Belastungen für Familien und Fachkräfte. Und genau das wollen wir verhindern. Wir schaffen aber nicht nur Flexibilität, sondern auch konkrete Entlastungen. Künftig wird beispielsweise ein gesondertes Konzept für die Betriebserlaubnis erst bei Einrichtungen mit mehr als sieben Gruppen erforderlich sein. Das reduziert Verwaltungsaufwand und schafft Freiräume für die eigentliche pädagogische Arbeit. Liebe Kollegin Bauseneick, es wundert mich doch sehr, wenn Sie schon eine Einzelabstimmung beantragen, dass Sie einen Punkt, der Bürokratieabbau für unsere Kindertagesstätten und Träger in Zukunft möglich macht, darin nicht mit aufnehmen. Sie sollten Ihren Kommunen und Trägern vor Ort vielleicht mal erklären, warum die CDU-Fraktion gegen einen Punkt zum Bürokratieabbau stimmt. Wir als SPD-Fraktion und Grünen-Fraktion bauen unnötige Bürokratie ab und schaffen mehr Zeit für das Wesentliche, für die Arbeit mit den Kindern. Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Aufnahme der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe in das NKiTaG - das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon genannt. Dass wir diesen Beschluss jetzt gesetzlich verankern, zeigt, dass gute Ideen eben nicht an Fraktionsgrenzen scheitern müssen. Frau Lange, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Christian Fühner zu? Nein, danke. Fahren Sie fort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade im Bereich der Prävention können wir Kindern damit frühzeitig helfen, Gesundheitschancen zu verbessern. In der Debatte wurde mehrfach die Frage gestellt, warum wir heute keine umfassende Novellierung des NKiTaG beschließen. Ich will darauf ganz offen antworten: weil eine gute Reform mehr braucht als gute Überschriften. Sie muss Antworten auf die Fachkräftefrage geben, sie muss Qualität und Verlässlichkeit zusammenbringen, sie muss bürokratische Hemmnisse abbauen, und sie muss gemeinsam mit den Menschen entwickelt werden, die jeden Tag Verantwortung in unseren Kitas tragen. Die Revision des NKiTaG wird im kommenden Jahr ein zentraler Schwerpunkt unserer Arbeit im Kultusausschuss sein. Ich habe meinen Wunsch nach einer umfassenden Reform hier im Hause bereits mehrfach deutlich gemacht, und ich bleibe dabei: Wir müssen über Übergänge hinausdenken und ein Gesetz schaffen, das Qualität, Verlässlichkeit und gute Arbeitsbedingungen dauerhaft sichert. Hinzu kommt, dass derzeit auf Bundesebene wichtige Weichenstellungen vorbereitet werden. Das angekündigte Qualitätsentwicklungsgesetz wird maßgebliche Auswirkungen auch auf die Länder haben. Es ist deshalb richtig, diese Entwicklungen einzubeziehen, damit wir nicht mehrfach nachsteuern müssen, sondern eine Reform schaffen, die langfristig trägt. Gleichzeitig dürfen wir die Einrichtungen jetzt nicht im Unklaren lassen. Die bestehenden Regelungen würden auslaufen, das Problem draußen aber nicht. Deshalb können wir nicht warten, bis eine umfassende Reform greift, und Stabilität im Alltag und strukturelle Weiterentwicklung gehören zusammen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende geht es nicht um Paragrafen und Gesetzesnummern. Es geht um Kinder, die jeden Morgen in ihre Kita kommen. Es geht um Eltern, die sich darauf verlassen können müssen, dass Betreuung funktioniert. Und es geht um die vielen Erzieherinnen und Erzieher, sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten, Leitungen und Träger, die jeden Tag in Niedersachsen Verantwortung übernehmen. All diese Menschen sollen die Zeit und die Rahmenbedingungen haben, sich auf das zu konzentrieren, weshalb sie diesen Beruf gewählt haben: Kinder begleiten, fördern und vor allen Dingen stark machen. Dafür schaffen wir heute die notwendige Stabilität, und deshalb arbeiten wir gleichzeitig an besseren Strukturen von morgen. Denn gute Kitas brauchen beides: Verlässlichkeit im Alltag und eine klare Perspektive für die Zukunft. Danke schön.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema faires Erbbaurecht als Grundlage auch für bezahlbares Wohnen wird bereits seit unglaublich vielen Jahren hier im Landtag erörtert. Ich darf seit 2008 Mitglied des Landtages sein. Mindestens seit dieser Zeit wird das Thema diskutiert. Jetzt liegt dazu zum ersten Mal ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen auf dem Tisch. Das macht deutlich, wie kompliziert es ist. Aber es ist gut, dass wir dazu jetzt endlich eine Vorlage im Landtag miteinander diskutieren. Warum ist das so kompliziert? Ich glaube, es liegt an der Ausgangslage, mit der wir uns konfrontiert sehen. Überall dort, wo es um die Erneuerung von Erbbaupachtverträgen geht, erleben wir eine große Verunsicherung der Betroffenen. Was heißt das eigentlich? Kann ich in Zukunft hier wohnen bleiben? Kann mein Heim mein Heim bleiben? Ist das eigentlich bezahlbar? Unabhängig davon, ob die Sorge, die die Menschen haben, der Wirklichkeit, der Realität, den Tatsachen entspricht: Dass diese Sorge immer wieder besteht, ist wirklich Gift. Deswegen bedarf es einer politischen Debatte. Wir müssen uns an die Seite dieser Menschen stellen und fragen: Was können wir miteinander dafür tun, um ihnen diese Sorge und diese Ängste zu nehmen? Deswegen ist dieser Antrag richtig. Dafür lohnen sich die Mühen, die sich die Fraktionen und dieser Landtag gemacht haben, im Rahmen einer Anhörung und eines Austausches zu gewährleisten, dass klar wird: Ja, diese Sorgen werden gehört, und sie werden auch gewichtet. Sie werden das wird am Abstimmungsverhalten deutlich unterschiedlich gewichtet; das ist Teil einer solchen Debatte. Aber auch das ist etwas Wertvolles. Ich bin gerade an einer Stelle, an der ich sagen kann: Der Entschließungsantrag und auch die Debatte wirken ja schon. Wir erleben Bewegung in dieser ganzen Diskussion. Ich will darauf verweisen, dass im Januar dieses Jahres die Klosterkammer ein neues Modell für die Berechnung des Erbbauzinses ermöglicht hat. Das führt zu einer Entlastung von Bestands-Erbbaurechtsnehmern. Es stellt sich natürlich immer die Frage: Wie kriegen wir ein ausgewogenes Ergebnis hin, dass die wirtschaftlichen Interessen der Klosterkammer und die Interessen von Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmern berücksichtigt? Ich will die Gelegenheit nutzen, einen Dank in Richtung der Klosterkammer auszusprechen - dafür, dass es diese Bewegung und auch diese Diskussionsbereitschaft gibt. Und bei all dem, was jetzt passiert, ist übrigens allen Beteiligten auch völlig klar: Neue Verträge können logischerweise nicht zu den Bedingungen von vor zig Jahrzehnten wieder aufgelegt werden. Erbbaurecht ist immer komplex, und Erbbaurecht ist immer emotional. Von daher ist es gut, wenn wir diese Diskussion immer wieder versachlichen - auch mit solchen Beiträgen und Entschließungsanträgen. Denn ja, bei Weitem nicht jede Befürchtung, die es gibt, entspricht auch der Wahrheit. Und deswegen ist Transparenz ein hohes Gut. Mit diesem Entschließungsantrag wird dieser Weg weiter beschritten. Die Beratungen haben zum einen gezeigt, dass die Vertragspraxis der Klosterkammer rechtskonform ist. Sie haben übrigens auch gezeigt, dass die Vorschläge, die hier im Entschließungsantrag stehen, ebenso umsetzbar sind. Auch das ist Ergebnis der Beratung, die man durchgeführt hat. Natürlich gilt es jetzt als Ausblick, die vorhandenen Punkte weiter in die Beratung zu bringen und zu schauen: Wie kriegt man das umgesetzt? Mir liegt sehr viel daran, dass wir insbesondere auch über soziale Härtefallregelungen weiter miteinander reden, dass wir Menschen, die seit vielen Jahrzehnten in ihrem Haus leben, Sicherheit geben, dass sie weiter in diesem Haus leben können. Wenn wir das erreichen, dann ist viel getan. Das würde nämlich genau diese Angst und Sorge nehmen. Und genau das täte uns allen gut. Herzlichen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Vielen Dank für den Hinweis. Das Land ist groß, Niedersachsen ist groß, und deshalb haben wir auch sehr viel Verantwortung, sehr vorsichtig vorzugehen. - Verzeihung, ich vergaß: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können sicher sein: Wir haben das mit sehr vielen besprochen. Ich glaube, ungefähr 50 % aller Geschäftsführer im Land haben meine Telefonnummer, und ich bin mit denen im Gespräch. Wir haben das sehr klar besprochen, insbesondere auch mit der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, die den Beschluss gefasst hat, diesen Weg so mit uns zu gehen. Ich sage es noch mal klar: Die Planungssicherheit entsteht nicht dadurch, dass wir jetzt Leistungsgruppen verteilen, sondern die Planungssicherheit entsteht dadurch, dass wir sie wasserfest machen, dass man sich dann anschließend darauf verlassen kann und dass wir vor allen Dingen nächstes Jahr durch eine stabile Finanzierung das heißt, ein budgetneutrales Aufkommen nicht mehr Geld dafür ausgeben müssen. Vielen Dank. - Als fraktionsloses Mitglied hat Herr Rakicky

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Melanie Walter

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Ein wesentlicher Grund dafür ist das Geschäftsmodell der Plattformen. Ihre Algorithmen sollen uns möglichst lange fesseln. Aufmerksamkeit bringt Geld. Wie das erreicht wird ob durch Desinformation, Hass, Gewalt oder pornografische Inhalte, ist dabei egal. Ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige wäre ein klares Signal, den Plattformen dieses Geschäftsmodells zu entziehen und sie so zu zwingen, zum Beispiel eine jugendkonforme und nach EU-Recht arbeitende Social-Media-Version auf den Markt zu bringen. Wir brauchen klare Regeln, und zwar genauso selbstverständlich wie für den Straßenverkehr oder den Konsum von Alkohol. Gleichzeitig gilt: Medienbildung ist unverzichtbar, kein Verbot kann sie ersetzen. Bevor Kinder und Jugendliche uneingeschränkt soziale Medien nutzen, sollten sie zuerst Medienkompetenz aufbauen. Dazu braucht es altersgerechte und sichere Angebote. Der Handlungsdruck ist hoch. Er betrifft ganz Europa. Globale Plattformen lassen sich nicht allein national regulieren. Die EU hat das nötige Gewicht, um klare Grenzen gegenüber den Plattformen zu setzen, die teils von den Regierungen in den USA und China unterstützt werden. Es ist ein gutes und wichtiges Signal, dass sich die EU-Kommission und das Europäische Parlament des Themas angenommen haben und handeln. Altersverifizierung mit der EUDI-Wallet wird für Ende dieses Jahres tatsächlich in der gesamten EU eingeführt. Strafzahlungen und die Entwicklung von europäischen Angeboten sind erste weitere Schritte. Andere europäische Länder gehen mutig voran. Auch wir dürfen nicht länger zusehen, wie junge Menschen in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden. Es geht darum, digitale Räume sicherer zu machen. Ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Teilhabe bleibt dabei eine Daueraufgabe. Was wir brauchen, ist ein klarer europäischer Rahmen, eine verbindliche und datensparsame Altersüberprüfung, mehr Verantwortung und Transparenz seitens der Plattformen, insbesondere bei suchtfördernden Instrumenten, die sie nutzen, und eine konsequente Stärkung der Medienkompetenz - für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Medienkompetenz ist heute keine Zusatzqualifikation mehr, sondern eine Basisfähigkeit. Entscheidend ist, dass Menschen aller Generationen mit digitalen Medien kritisch und verantwortungsbewusst umgehen können. Dafür wird in unserem Land viel getan. Wir haben die Strategie „Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2030" im September letzten Jahres im Kabinett beschlossen. Damit ist die Strategie des Landes weiterentwickelt worden. Wir setzen dabei auf die erfolgreiche fach- und ressortübergreifende Arbeit bei der Medienbildung. Besonderer Schwerpunkt ist natürlich die politische Medienbildung zur Stärkung der demokratischen Werte. Und damit komme ich zum Kern: Unsere Demokratie ist nicht wehrlos, aber wir müssen sie widerstandsfähig machen gegenüber den Risiken sozialer Medien. Das beginnt bei denjenigen, die unseren besonderen Schutz verdienen: unseren Kindern und Jugendlichen. Vielen Dank. Vielen Dank. Damit ist die Beratung beider Tagesordnungspunkte abgeschlossen.

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Sebastian Zinke SPD

Demokratie und Grundordnung schützen - Antifa- und Klimaterrorismus wirkungsvoll bekämpfen!

Herr Bothe, Sie haben nicht verstanden, was ich Ihnen sagen wollte. Sie sind in einer extremistischen Partei. Sie können das ja von sich weisen. Vor ein paar Wochen standen Sie hier und haben gesagt: Das Verwaltungsgericht wird eindeutig zu unseren Gunsten entscheiden. Sie müssen sich mit der Realität beschäftigen! Sie haben die Möglichkeit, aus dieser Partei auszutreten. Sie haben die Möglichkeit, die extremistischen Bestrebungen aus Ihrer Partei zu entfernen. Aber Sie tun es nicht, weil Sie das unterstützen. Das hat das Verwaltungsgericht Ihnen ins Stammbuch geschrieben, und das in einer Eindeutigkeit, die selbst mich überrascht hat - und Sie offensichtlich auch. Dass Ihnen das nicht gefällt, verstehen wir. Sie haben aber alle Möglichkeiten, sich von diesen Dingen zu distanzieren, Leute wie Herrn Höcke aus Ihrer Partei zu entfernen. Das könnten Sie alles machen. Aber das tun Sie nicht, weil Sie das, was dort vertreten wird, unterstützen. Nichts anderes habe ich gesagt. Und deshalb, meine Damen und Herren: Wir müssen wir uns hier nicht von Extremisten erklären lassen, wie wir mit Extremisten umgehen. Das habe ich gesagt - und mehr nicht. Im Übrigen distanziere ich mich sehr, sehr klar das macht die niedersächsische SPD insgesamt von den Äußerungen, die in der Partei Die Linke geäußert werden, insbesondere wenn es um Antisemitismus geht. Eine Partei, die in dieser Form antisemitisch unterwegs ist, ist in jedem Fall nicht regierungsfähig. Wir werden alles dafür tun, dass sie diesem Hause nicht angehört. Herzlichen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Kollenrott, bitte! - Ich bitte um etwas Ruhe! Auch in der AfD-Fraktion;

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Corinna Lange SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Rykena, ich nehme meine Rolle als Sprecherin für frühkindliche Bildung sehr ernst und kann das leider nicht so stehen lassen - zum wiederholten Male. In der ersten Debatte hier im Landtag hat die AfD behauptet, den Kindern würden irgendwelche Substanzen auf die Zähne geschmiert werden. Heute sagen Sie, die Eltern bekämen das nicht mit. Wenn die Eltern der Kita-Kinder nicht mitbekommen, dass es in der Kita Besuch gibt, dann hat das ganz andere Gründe: weil Eltern heutzutage ganz viel im Stress sind und ganz andere Dinge um die Ohren haben, als vielleicht morgens mal auf die Infowand zu schauen. Aber, Herr Rykena, diese Untersuchung, die Gruppenprophylaxe, gibt es in der Kita schon, und zwar seit ganz vielen Jahren. Das ist gar nicht neu. Es geht einfach nur darum, dass viele Kinder aufgrund der Situation in den Familien, weil man vielleicht dieses Formular mal vergisst, nicht an diesen Untersuchungen teilnehmen können. Und das ändern wir jetzt. Diese Kinder fallen dann nicht mehr durchs Raster. Ich glaube, ehrlich gesagt, das haben Sie immer noch nicht verstanden, Herr Rykena. Dann wird einmal ganz kurz in den Mund geguckt und wenn das Kind das nicht möchte, dann passiert das nicht, und wenn eine Auffälligkeit besteht, dann gibt es für zu Hause einen Zettel mit der Bitte, das Kind noch mal beim Zahnarzt vorzustellen. Es ist also ganz einfach Mund auf, reingucken, wieder nach Hause gehen und glücklich sein, Herr Rykena. Bitteschön!

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Julius Schneider SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt in der Tat Gesetze, die große Schlagzeilen machen. Ein solches wird dieses Gesetz nicht sein. Aber es gibt auch Gesetze, die dafür sorgen, dass unser Gemeinwesen im Alltag funktioniert - und genau ein solches wird das Gesetz sein, über das wir heute beraten. „Niedersachsen. Das ist groß." lautet unser neuer Landeslogan. Ich finde ihn ganz gelungen. Woran denken wir normalerweise, wenn wir das sagen? An unsere Stahlindustrie zum Beispiel Peiner Träger oder einen mittelständischen Autobauer im Osten unseres Landes oder an die Vielfalt unseres Landes oder die Chancen, die Niedersachsen bietet, unabhängig vom Elternhaus. Aber es gibt eine Berufsgruppe das sind die Vermessungsingenieure in unserem Land, die fragt: Wie groß eigentlich ganz genau? Ein modernes Vermessungswesen klingt zunächst vielleicht nach einem technischen Thema, tatsächlich geht es aber um etwas sehr Konkretes: um einen Rechtsstaat, der funktioniert, um Digitalisierung, um weniger Bürokratie und darum, dass wir einen zuverlässigen Staat haben, der ordentlich arbeitet. Denn wenn Menschen bauen wollen, wenn Kommunen planen, wenn Unternehmen investieren oder wenn Grundstücke verkauft werden, dann braucht es verlässliche Daten. Dafür gibt es das amtliche Vermessungswesen. Es sorgt dafür, dass Eigentumsverhältnisse nachvollziehbar sind und dass es Planungssicherheit in unserem Land gibt. Mit diesem Gesetzentwurf bringen wir das Vermessungswesen Niedersachsen auf die Höhe der Zeit. Wir sorgen dafür, dass Geobasisdaten künftig einfacher und digitaler zur Verfügung stehen. Das schafft Transparenz, erleichtert Planung und spart Zeit. Davon profitieren Kommunen, Unternehmen und am Ende auch die Bürgerinnen und Bürger. Besonders wichtig ist es mir, den Abbau von Bürokratie zu erwähnen. Denn wenn Verfahren effizienter werden, dann wird es für die Bürgerinnen und Bürger auch einfacher. Die Zuständigkeiten werden klarer, die Abläufe werden vereinfacht, und die Zusammenarbeit im Vermessungswesen wird verbessert. Wir schaffen moderne Rahmenbedingungen für unsere Beschäftigten. Das ist übrigens auch ein wesentlicher Faktor im Kampf um Fachkräfte, denn nur wenn diese Menschen gute Arbeit leisten, entsteht Vertrauen in den Staat vor Ort. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch das, was die Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns erwarten dürfen: dass Genehmigungsverfahren funktionieren, dass Register aktuell sind, dass Daten verfügbar sind und dass die Verwaltung als oberstes Ziel hat, Dinge möglich zu machen. Da dieser Gesetzentwurf mehr Effizienz bringt und die Rechtssicherheit stärkt, sorgt er dafür, dass Verwaltung und Wirtschaft auch in Zukunft verlässliche Grundlagen haben, auf die sie bauen können. Deswegen freue ich mich, dass uns dieser sinnvolle Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt. Ich freue mich auf die Beratung im Fachausschuss. Glück auf, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Schneider. - Von der Fraktion der

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Stephan Christ GRÜNE

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD versucht einmal mehr, ein Schreckgespenst an die Wand zu malen, und baut auf heftigen Widerspruch. Abseits der allgemeinen Konsumzurückhaltung infolge der weltweiten Krisen und der negativen Folgen für zahlreiche Branchen damit ist natürlich auch die Flugwirtschaft gemeint sind unsere niedersächsischen Flughäfen vergleichsweise gut aufgestellt. Die Fluggäste wissen ihr Flugerlebnis hierzulande sehr zu schätzen. Bei der Umfrage eines Fluggastrechteportals kürten sie gerade erst den Airport Hannover zum beliebtesten Flughafen Deutschlands. Wir können uns als Niedersachsen wirklich freuen, wenn die Menschen hier bei uns in Hannover-Langenhagen gerne in den Urlaub fliegen. Das kann man auch mal anerkennen! Meine Damen und Herren, ja, der Antrag springt wie so oft zu kurz. Im Beschreiben von Problemen gibt sich die AfD ja immer mächtig Mühe. Der Flugverkehr gehört zur globalisierten Welt dazu und ist nicht wegzudenken. Richtig ist auch, dass die Luftverkehrswirtschaft nach Corona bundesweit unter Druck geraten ist und Unterstützung benötigt. Gleichzeitig tragen wir Verantwortung, sorgsam mit unserer Welt umzugehen. Fliegen ist eine der klimaschädlichsten Transport- und Verkehrsarten. Das dürfen wir nicht vernachlässigen - und, ehrlich gesagt, wird das auch immer so bleiben. Wir tun gut daran, den Flugverkehr wettbewerbsfähig aufzustellen und gleichzeitig auch andere klimafreundliche Verkehrsträger zu stärken, Verkehre zu verlagern, wo es geht, und auf alternative Treibstoffe zu setzen. Eine Stellschraube, Verkehrsströme zu steuern, ist die Luftverkehrsabgabe. Die wurde in mehr als 50 Ländern unter anderem deswegen eingeführt, um die Benachteiligung anderer Verkehrsträger auszugleichen und um die klimaschädlichen Folgen abzubilden. Der Flugverkehr ist der Teil des Verkehrssektors, der nicht mit einer CO₂-Steuer oder Kerosinsteuer bepreist wird. Damit werden die echten Kosten für Klimaschäden nicht abgebildet. Es braucht einen fairen Anreiz, Alternativen zu entwickeln. Meine Damen und Herren, eine Abschaffung der Luftverkehrsabgabe kann ich deshalb nicht mittragen. Mit Maß und Verstand die Luftverkehrsbranche zu unterstützen, ist hingegen klug und nachhaltig. Der Bund hat sich auf den Weg gemacht und ein Maßnahmenpaket geschnürt und beschlossen. Eine Maßnahme ist, die Steuersätze der Luftverkehrssteuer zum 1. Juli wieder auf das Niveau von 2024 zu senken. Auch Ihre Forderung, die Luftsicherheitsgebühren zu senken, wird insofern schon umgesetzt, als versucht wird, die Effizienz in den Abläufen zu erhöhen, ohne dabei die Sicherheit zu schleifen. Auch die Entlastungen bei der Finanzierung der deutschen Flugsicherung sind im Rahmen der Luftverkehrsstrategie der Bundesregierung aufgegriffen. ‑ Angesichts meiner verbleibenden Redezeit kürze ich das ab. Aus unserer Sicht sind die Forderungen in dem vorliegenden Antrag entweder erledigt oder aber ökologisch wie ökonomisch kontraproduktiv. Wir lehnen den Antrag daher ab. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Vielen Dank, Herr Kollege Christ. - Auf Ihren Wortbeitrag

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Kirsikka Lansmann SPD

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

dass die Diskussion in eine ganz verkehrte Richtung geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich wissen wir, dass dieses Schulgesetz nicht jede Herausforderung unseres Bildungssystems lösen wird. Das behauptet auch niemand. Aber es macht unsere Schulen moderner, es stärkt die Mitbestimmung, es verbessert die Unterstützung für Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen, es schafft mehr Planungssicherheit, es stärkt die Digitalisierung, es sorgt dafür, dass Bildungschancen immer weniger davon abhängen, mit welchen Voraussetzungen ein Kind ins Leben startet. Genau das ist für mich der Kern guter Bildungspolitik: Jedes Kind verdient die Chance, seinen Weg zu gehen. Und genau dafür schaffen wir heute bessere Rahmenbedingungen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Lansmann. - Es gibt den Bedarf nach einer Kurzintervention:

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Uwe Schünemann CDU

Neues Motto für Niedersachsen - ist das groß?

Wort gemeldet: der Abgeordnete Uwe Schünemann. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat Mut. Der letzte Claim „Niedersachsen. Klar." hat ihn fast das Ministeramt gekostet: Rücktritt von Staatssekretärin Behrens, Rücktritt von Staatssekretär Rüter, fatale Vergabefehler! Und jetzt wollte er wirklich alles richtig machen. Zugegeben: Die Vergabe war okay. Und dann sollte der neue Claim ganz groß auf dem Fest der Landesregierung in Berlin präsentiert werden. Nationale Presse war eigentlich garantiert. Und dann: die Enthüllung. Die Reaktion: vergleichsweise klein, auf dem Fest kaum ein Thema. Aber wenn, dann war die Reaktion ziemlich einhellig: Das passt nicht zu Niedersachsen! Wir machen nicht auf dicke Hose! Wir sind sturmfest und erdverwachsen! Meine Damen und Herren, wir arbeiten hart und engagiert, wir sind stolz auf das Erreichte, aber wir prahlen nicht damit, und wir verstecken uns nicht hinter großen Sprüchen, sondern glänzen mit Taten - also genau das Gegenteil von dieser Landesregierung, meine Damen und Herren. Der Ministerpräsident hat doch bestimmt schon jeden zehnten Niedersachsen umarmt, aber das Gefühl für unsere Menschen, wie sie ticken, das hat er bereits im ersten Jahr verloren, meine Damen und Herren. Ohne Zweifel: Niedersachsen ist ein Land voller Chancen. Und, Herr Bajus, Sie haben recht: Niedersachsen ist Energieland. 70 % der europäischen Salzstöcke befinden sich in Niedersachsen - ideale Wasserstoffspeicher. Aber was macht der Ministerpräsident? Pilotprojekte - klar! Aber Planungssicherheit? Nein. Priorisierte Genehmigung? Nein. Finanzielle Anreize? Nein. Rechtssicherheit? Nein. Fazit: Das Land ist groß, die Regierung klein. Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist Forschungsland, auch im Bereich der Energie. Und was macht der Ministerpräsident? Er verzichtet bzw. verbietet den Beitritt zur Allianz zur Fusionsforschung - mit fatalen Folgen! Ansiedlung von Kernfusionsunternehmen in Stade - Fehlanzeige! Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern treiben Allianzen für Fusionsforschung voran. Niedersachsen: Fehlanzeige! Fazit: Das Land ist groß, die Regierung klein. Niedersachsen ist Ehrenamtsland, auch in den Räten und Kreistagen. Und was macht der Ministerpräsident? Verweigert den Kommunen einen fairen kommunalen Finanzausgleich! Niedrigste Pro-Kopf-Quote aller 13 Flächenländer, 35 % weniger als der Bundesdurchschnitt. Jeder Bürger, jede Bürgerin ist dem MP 323 Euro weniger wert. Fazit: Das Land ist groß, die Regierung klein. Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist Autoland. 25 % unserer Industriearbeitsplätze sind vom Auto abhängig. Und was macht der Ministerpräsident und frühere Wirtschaftsminister? Erst Kämpfer gegen Technologieoffenheit und führt damit VW in die größte Krise seiner Geschichte, und jetzt verschläft er den Aufbau von Softwarekompetenz und Deep-Tech-Cluster. Damit verpassen wir die digitale Wertschöpfung. Meine Damen und Herren, das Fazit: Das Land ist groß, die Regierung klein. Meine Damen und Herren, so könnte ich das für alle Politikbereiche weiterführen. Nehmen wir nur noch einmal den Bildungsbereich: Platz 14 bei den MINT-Fächern, im letzten Drittel bei der Gesamtstundenzahl. Und was macht der Ministerpräsident? Als Regierungschef: Nichts. Als SPD-Landesvorsitzender: Fensterreden. Meine Damen und Herren, den Kindern in unserem Land bringt das nichts. Und jetzt aufgepasst! Fazit: Unsere Kinder sind groß, die Regierung klein. Meine Damen und Herren, die großartigen Menschen in unserem Land haben das nicht verdient. Meine Damen und Herren, die Regierung muss die großen Chancen dieses Landes nutzen. Daher ein ganz klarer Appell an den Ministerpräsidenten: Überwinden Sie Ihre Entscheidungsschwäche! Diese Regierung braucht Wachstum. So ist diese Regierung, gemessen an den Chancen dieses Landes, schlichtweg zu klein. Vielen Dank.

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Christian Meyer

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

die Klimaziele für Niedersachsen nach hinten zu verschieben? Herr Minister! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die aktuellen Entwicklungen, die wir weltweit sehen nicht nur die aktuelle Wetterlage, die Zunahme von Stürmen und des Meeresspiegelanstiegs, zeigen uns, dass wir eher eine Schippe drauflegen müssen. Das ist ja auch die Meinung der 16 Energieminister der Länder. Auch vor dem Hintergrund der fossilen Inflation, die wir im Iran erlebt haben und die wir mit Putin immer noch erleben, müssen wir die heimischen Energien stärken. Daher bin ich froh, dass SPD-Minister, CDU-Minister, Grünen-Minister, BSW-Minister alle! gesagt haben: Wir müssen jetzt bei der Energiewende schneller werden, um Klimaziele zu erreichen und um uns unabhängig und resilienter zu machen. Deshalb sehe ich nicht die Notwendigkeit, dass wir jetzt die Ziele nach hinten schieben, wie es von der CDU beim Klimagesetz gefordert wurde, was der Landtag abgelehnt hat. Vielmehr müssen wir schauen, wie wir die Ziele schneller, effizienter und besser erreichen können. Ich glaube, es ist gut für die Menschen, wenn wir das Signal geben: Wir halten beim Klimaschutz zusammen und tun etwas, um die genehmigten Anlagen jetzt auch wirklich umzusetzen und dabei auch zu unterstützen. Ich merke, dass uns die Bevölkerung gerade für Klimaschutz und für Erneuerbare weiterhin einen großen Rückenwind bietet.

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Melanie Reinecke CDU

Schwerlasttransporte: Rückgrat der niedersächsischen Häfen und der Energiewende

Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir über die Energiewende sprechen, dann sprechen wir häufig über Windräder, Stromtrassen, Wasserstoff oder den Netzausbau. Viel zu selten sprechen wir über das, was all diese Projekte überhaupt erst möglich macht, nämlich die Logistik dahinter. Denn wie wir alle wissen: Eine Windkraftanlage entsteht nicht am Standort. Rotorblätter, Gondeln, Turmsegmente oder auch die Transformatoren müssen zunächst erst mal dorthin gelangen. Genau hier kommen Großraum- und Schwertransporte ins Spiel. Sie sind das unverzichtbare Rückgrat unserer Industrie, unserer Häfen und unserer Energiewende. Genau deshalb bringen wir als CDU-Fraktion heute diesen Antrag ein. Niedersachsen ist Windenergieland Nummer eins. Unsere Häfen sind zentrale Umschlagplätze für Komponenten von Offshore- und Onshore-Windparks. Von dort aus müssen die oft riesigen Bauteile zuverlässig und termingerecht zu den für sie bestimmten Orten transportiert werden. Doch genau an dieser Stelle erleben Unternehmen immer häufiger Probleme: Genehmigungsverfahren dauern zu lange, Zuständigkeiten sind zersplittert, Anhörungsverfahren ziehen sich über Monate hin, und eine Infrastruktur mit sanierungsbedürftigen Brücken sorgt zusätzlich für Umwege, Mehrkosten und Verzögerungen. Die Folgen sind klar: Projekte verzögern sich, Investitionen werden erschwert, und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes leidet. Dabei wissen wir seit Jahren, wo die Probleme liegen. Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage nahezu ausschließlich auf die Arbeit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Bereits 2023 wurde diese eingesetzt. 2024 lag ein Abschlussbericht mit zahlreichen Maßnahmen vor. Doch die Antwort der Landesregierung macht auch deutlich: Eigene Initiativen in Niedersachsen gab es bisher so gut wie gar nicht. Meine Damen und Herren, genau hier liegt das Problem: Wer immer nur auf den Bund verweist, übernimmt nicht die Verantwortung für die Herausforderungen im eigenen Land. Wir als CDU-Fraktion sagen deshalb: Niedersachsen muss hier endlich selbst aktiv werden! Unser Antrag enthält dafür konkrete und praxisnahe Vorschläge. Erstens. Wir brauchen ein modernes und leistungsfähiges VEMAGS-System. Das digitale Genehmigungsverfahren sollte eigentlich für Vereinfachung sorgen, in der Praxis berichten Unternehmen aber immer noch von komplizierten Abläufen, langen Bearbeitungszeiten und völlig unnötiger Bürokratie. Deshalb fordern wir eine umfassende Modernisierung mit einer nutzerfreundlichen Oberfläche, automatisierten Prüfungen, intelligenten Routenvorschlägen und künftig auch KI-gestützten Assistenzsystemen für Standardverfahren. Zweitens. Wir brauchen eine bessere Koordinierung. Wenn Polizei, Kommunen, Straßenbaulastträger, die Autobahn GmbH und viele weitere Stellen beteiligt sind, darf ein Antrag nicht zwischen den Zuständigkeiten verloren gehen. Deshalb schlagen wir eine zentrale Koordinierungsstelle für Großraum- und Schwertransporte vor, insbesondere für länderübergreifende Transporten. Drittens. Wir brauchen ausreichend Personal, und zwar an den richtigen Stellen. Die Digitalisierung allein löst keine Probleme, wenn die zuständigen Behörden personell überlastet sind. Wer schnellere Verfahren will, muss auch für ausreichende Kapazitäten sorgen. Deshalb fordern wir eine angemessene personelle Ausstattung der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Viertens. Wir müssen unsere Infrastruktur besser nutzbar machen. Unternehmen benötigen aktuelle Informationen über Brückenlasten, Baustellen, Sperrungen und Umleitungen. Deshalb setzen wir uns für eine zentrale digitale Streckendatenbank und ein modernes Infrastrukturmonitoring ein. Fünftens. Wir brauchen mehr Priorität für die Energiewende im Genehmigungsrecht. Wenn wir auf der einen Seite den Ausbau von Windenergie beschleunigen wollen, dann müssen wir auf der anderen Seite auch die Transporte der dafür notwendigen Komponenten beschleunigen. Wer Windenergie will, der muss auch die Logistik dafür ermöglichen. Meine Damen und Herren, unsere Häfen entlang der niedersächsischen Küste sind längst nicht mehr nur Umschlagplätze, sie sind zentrale Industrie- und Energiedrehscheiben für ganz Deutschland. Auch die Windenergiewirtschaft sorgt für Wertschöpfung, Arbeitsplätze und vor allen Dingen für Zukunftsperspektiven. Doch jeder Hafen ist nur so leistungsfähig wie seine Anbindung an das Hinterland. Wenn Transportgenehmigungen Wochen oder Monate auf sich warten lassen, verlieren wir Zeit, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen. Das können wir uns weder wirtschaftlich noch mit Blick auf die Ausbauziele der Energiewende leisten. Besonders kritisch ist dabei, dass die Landesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage selbst einräumt, auf eigene Initiativen weitestgehend verzichtet zu haben, und stattdessen auf die Beratung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe verweist. Drei Jahre nach deren Einsetzung darf Niedersachsen aber nicht weiter nur Zuschauer sein. Wer führendes Energie- und Hafenland sein will, der muss auch bei der Modernisierung von Verfahren und Infrastruktur vorangehen. In der Antwort auf unsere Kleinen Anfrage verweist die Landesregierung darauf, dass sich Bund und Länder bereits mit Verbesserungen beschäftigen. Tatsächlich wurden erste Schritte eingeleitet, und einige Änderungen der Verwaltungsvorschriften wurden bereits beschlossen. Das begrüßen wir ausdrücklich, aber das reicht bei Weitem nicht. Denn die Herausforderungen bestehen heute. Die Unternehmen brauchen heute Planungssicherheit. Unsere Häfen brauchen heute verlässliche Infrastruktur und Transportketten, und die Energiewende braucht heute funktionierende Genehmigungsverfahren. Niedersachsen darf nicht weiter darauf warten, dass irgendwann alle bundesweiten Prozesse abgeschlossen sind. Niedersachsen muss selbst gestalten und endlich ins Handeln kommen. Unser Antrag verbindet Wirtschaftspolitik, Infrastrukturpolitik und Energiepolitik. Er stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Häfen, unterstützt die Energiewende und hilft den Unternehmen, die täglich dafür sorgen, dass große Projekte überhaupt umgesetzt werden können. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam dafür sorgen, dass Schwerlasttransporte nicht zum Nadelöhr der Energiewende und unserer Häfen werden. Ich freue mich auf die Beratung im Fachausschuss. Herzlichen Dank.

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Volker Bajus GRÜNE

Neues Motto für Niedersachsen - ist das groß?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Büttenrede von Herrn Wichmann in der Aktuellen Stunde der AfD zeigt doch vor allen Dingen eines: Die neue Kampagne funktioniert. Über sie wird geredet - nicht nur auf Marktplätzen, in Redaktionen oder in den sozialen Medien, sondern auch hier im Landtag. Klar, man kann über den Claim streiten. Man kann ihn mögen oder nicht mögen. Aber das Schlimmste, was einer Kampagne passieren kann, ist nicht Kritik. Das Schlimmste ist Gleichgültigkeit, und die gibt es hier genau eben nicht. Ich erinnere an „THE LÄND". Was wurde gespottet, gelacht und gewitzelt, als dieser Slogan in Baden-Württemberg vorgestellt wurde! Heute gilt diese Kampagne als Erfolgsmodell. Der erste Reflex ist eben nicht immer das richtige Urteil. Natürlich sind die Stimmen der Kritiker oft lauter als die der Unterstützerinnen und Unterstützer. Das ist bei neuen Kampagnen doch fast immer so. Die Frage, die im Mittelpunkt stehen sollte, ist doch: Was soll diese Kampagne eigentlich bewerben? Meine Damen und Herren, sie soll für Niedersachsen werben, für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort, für ein Land, das Talente, Investitionen und Unternehmen anziehen will. Und genau das tut sie. Sie erzählt Geschichten, die viele eben nicht erwarten: Pferdeland - klar. Das wussten wir alle. Aber Hand aufs Herz: Hätten Sie gewusst, dass wir Babyland Nummer eins sind? Das ist doch wirklich eine tolle, tolle Botschaft! Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist groß: Energieland Nummer eins, starkes Industrieland vom Auto bis zum Stahl, Agrarland, Kartoffeln, Lebensmittel, Schweine, Hühner und vieles, vieles mehr. Das ist nicht klein, nicht durchschnittlich - das ist groß! Werbung muss ich Ihnen das erklären? muss doch nicht denen gefallen, die sie beauftragen. Der Köder muss dem Fisch und nicht dem Angler schmecken! Das ist doch eine alte Weisheit. Meine Damen und Herren, der Claim spielt mit unserer Bescheidenheit. Ja, mit unserem Understatement, das ja durchaus auch sympathisch ist. Wer auf den Weltmärkten mit Autos, mit Windkrafttechnik, mit Stahl oder landwirtschaftlichen Produkten bestehen will, der muss selbstbewusst für sich trommeln können. Und das können wir. Dafür muss man auch mal Geld in die Hand nehmen. Dafür muss man auch mal in Werbung investieren. Dafür sind die 10 Millionen, Herr Wichmann. Das wissen Sie. Aber hier behaupten Sie etwas anderes, denn mit der Wahrheit haben Sie es ja bekanntlich nicht so. Meine Damen und Herren, dass die AfD nicht versteht, was diese Kampagne ist, überrascht mich nicht. Erinnern Sie sich? Das ist knapp ein Jahr her: ARD-Sommerinterview 2025. Frau Weidel wurde gefragt, ob sie drei gute Dinge über Deutschland sagen kann. Nur drei. Sie wusste kein einziges - kein Brot, kein Bier, kein Leibniz und kein Erich Maria Remarque. Nicht einmal die vielen Ehrenamtlichen sind ihr eingefallen, die jeden Tag in diesem Land in Feuerwehren, Sportvereinen oder sozialen Einrichtungen das Land zusammenhalten. Meine Damen und Herren, wer wie Sie stets nur miesepetrig auf das Land schaut, der kann keine Größe mehr erkennen. Denn er ist selber so klein, so kleinlich, kleinkariert und kleinmütig. Meine Damen und Herren, ein Privileg unseres Mandates ist doch, dass wir in Niedersachsen viel herumkommen: von der Grafschaft Bentheim bis ins Wendland, von Hannoversch Münden bis nach Leer. Niedersachsen ist verdammt groß: an Vielfalt, an Fläche, an Menschen, an Möglichkeiten. Ich freue mich wirklich sehr auch wenn er ein Braunschweiger ist, dass Dennis Schröder der Schirmherr di eser Kampagne ist - ein Weltmeister, ein fantastischer Spieler. Und das ist groß! Sein Namensvetter Deniz Undav, der auch ein Niedersachse ist, wird ihm nacheifern. Wir alle drücken heute Abend die Daumen! Vielleicht kommt er ja als Weltmeister nach Hause. Meine Damen und Herren, am interessantesten ist doch, was nach dem Start passiert ist. Viele haben den Claim weitergedacht. Die Sportjugend machte daraus „spektakulär", „eiskalt" und „goldig", die DGB-Jugend „fair", „bezahlbar", „verlässlich". Ein Osnabrücker Start-up-Accelerator hat daraus gemacht: „Niedersachsen - das ist machen". Meine Damen und Herren, erinnern Sie sich noch? Zu „Niedersachsen. Klar." hat kaum jemand einen Spin gedreht, außer vielleicht einen Schnapswitz. Der war allen egal. Aber hier wird das Ganze von den Menschen im Land da draußen weitergedreht. Genau das ist der Punkt. Niedersachsen, das ist Meer. Niedersachsen, das ist Moor. Niedersachsen, das ist grün. Und: Niedersachsen, das ist Zukunft. Mäkeln dagegen, meine Damen und Herren, hat noch kein Land besser gemacht. Die AfD gibt hier den Meckerpott, den Miesmacher und den Muffelkopp. Auf solche Schultern baut man kein Land! Wir dagegen sagen: Niedersachsen ist groß. Ja, großartig. Niedersachsen ist Zuhause. Niedersachsen ist Zukunft und hat allen Grund, selbstbewusst zu zeigen, was in uns steckt. Vielen Dank und einen schönen Tag.

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Omid Najafi AfD

Entwurf eines Gesetzes zum Rückbau kommunaler Bürokratie und zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen (Kommunales Bürokratierückbaugesetz)

Wort gemeldet: der Abgeordnete Omid Najafi. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich einen Mixer vor, in den Sie folgende Zutaten hineingeben: Gurken, Senf, Nutella, Mett, Weingummi und Koriander. Wenn Sie dann einmal kräftig umrühren, kommt dieser Gesetzentwurf heraus. Eine Hawaii-Pizza ist dagegen homogen. - Ich komme noch darauf zurück. Aber gut, wir arbeiten ihn mal ab. Sie wollen die Kommunen davon entlasten, jährlich einen Energiebericht anfertigen zu müssen, und verlangen zusätzlich die Streichung der Pflicht zur Erstellung eines Entsiegelungskatasters. Das begrüßen wir. Weiter wollen Sie, dass die Mittel aus der finanziellen Teilhabe der Kommunen an den Windrädern und PV-Anlagen frei verausgabt werden können. Nach der aktuellen Rechtslage haben die Gemeinden und Landkreise die Finanzmittel aus der Akzeptanzabgabe für Maßnahmen zur Steigerung und Erhaltung der Akzeptanz von Windenergieanlagen oder Freiflächenanlagen zu verwenden. Was für eine konfuse Erklärung! Wie investiert man in Akzeptanz für Windenergie? Windenergie und Freiflächenphotovoltaik das haben wir schon oft erwähnt rentieren sich nur, wenn Subventionen vom Staat fließen, sonst werden sie nicht gebaut. Diese Art der wetterabhängigen sprich: zufälligen Stromproduktion ist völlig unbrauchbar und unwirtschaftlich. Aber gehen wir mal weiter. Zum Schulgesetz: Sie wollen, dass die Frist zur schriftlichen Erklärung der Eltern zum einjährigen Aufschieben der Einschulung sprich: wenn sie mit sieben eingeschult werden sollen statt mit sechs auf den 1. März vorgezogen wird, anstatt dass sie wie bisher zum 1. Mai abgegeben werden muss. Okay. Dann definieren Sie in § 112 den neuen Begriff „Verwaltungskräfte", obwohl im selben Satz das Wort „Verwaltungspersonal" verwendet wird. Und diese Verwaltungskräfte sollen „die Schulleitung bei administrativen, organisatorischen und koordinierenden Aufgaben unterstützen" und vom Land bezahlt werden - Stellenaufwuchs also. Warum nicht lieber die Bürokratie dahinter abschaffen? Dann brauchen wir diese Stellen auch nicht. In §§ 120 und 120a wollen Sie die Schulträger von der Aufsicht durch die Schulbehörden befreien. Das ist ein gefährlicher Punkt. Hiermit öffnen Sie der Möglichkeit für die Kultusministerin, Frau Hamburg, Tür und Tor, jede Verantwortung von sich weisen zu können, wenn die Schulträger nicht ihren Anforderungen entsprechen. Das ist gefährlich. Dann wollen Sie in Kitas die Anzahl der zu betreuenden Kinder von fünf auf sieben erhöhen, sodass erst ab dem achten Kind ein Antrag auf ein gesondertes Konzept notwendig wird. Sie wollen des Weiteren die schriftliche Anzeigepflicht der Kitas gegenüber dem Landesjugendamt bei der Ausweitung der Kernzeit auf über sechs Stunden abschaffen. Das schauen wir uns beides gerne an; da sind wir nicht abgeneigt. Außerdem wollen Sie weiteres Personal zur Sprachbildung und Sprachförderung einstellen. Wenn das Personal auch wirklich qualifizierte Sprachförderung einbringt und diese stattfindet, wären wir auch diesem Punkt nicht abgeneigt. Weiter: Sie fassen das Denkmalschutzgesetz an, das Gesetz über das Halten von Hunden, das Fischereigesetz. Ich hätte an Ihrer Stelle separate Gesetzentwürfe eingebracht, um eine vernünftige Auseinandersetzung und Bearbeitung in den jeweiligen Ausschüssen zu ermöglichen. Vielleicht hätten Sie dann auch vier Plenartage erwirken können. Aber so können Sie auch gleich den gesamten Landtag zur Ausschussberatung einladen. Wir sind gespannt auf die Unterrichtung bzw. die Beratung im Ausschuss. Vielen lieben Dank. - In den Ausschüssen, ja! Vielen Dank, Herr Najafi. -

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

Frau Kultusministerin Hamburg. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und täglich ich müsste sagen: monatlich grüßt das Murmeltier. Kaum findet an unseren Schulen eine Veranstaltung zur Demokratiebildung statt, warten wir schon gebannt auf die nächste Anfrage der AfD-Fraktion. Und das nicht etwa, weil unsere Schulen das falsch machen, sondern weil es System hat: Sie wollen damit Schulen verunsichern und auch in der Gesellschaft den Eindruck erwecken, unsere Schulen wären nicht glaubwürdig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das weise ich an dieser Stelle entschieden zurück. War es vor Kurzem noch eine Lesung, wenig später der fahrende Adenauerbus, der Sie hier in Rage versetzt hat, so sind es nun hannoversche Schülerinnen und Schüler, die sich für die Demokratie, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und für Menschenrechte einsetzen, für ein solidarisches Miteinander auf die Straße gehen, die Sie hier in Rage bringen. Für Demokratinnen und Demokraten ist sowas eine Selbstverständlichkeit, für andere in diesem Saal offensichtlich ein Ärgernis. Das lasse ich jetzt einfach mal so stehen. Und auch heute gebe ich Ihnen wieder eine klare Antwort und stärke dabei unseren engagierten Schulen den Rücken, die vorbildhafte Arbeit machen: Ich bin als Niedersächsische Kultusministerin das sage ich in aller Deutlichkeit stolz darauf, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler für Demokratie engagieren und hier ein lautes und starkes Zeichen setzen. Und ich bin ebenso stolz auf Lehrkräfte und Schulleitungen, die zu Fragen der Demokratie und zur Frage der Freiheit eine klare Haltung beziehen, dass sie Schülerinnen und Schüler bei ihrem Engagement unterstützen. Denn Schulen sind bei Fragen des Grundgesetzes, bei Fragen unserer Demokratie und der Freiheit genau das: Orte der Haltung - und eben nicht wertneutral, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern auf dem Pfad unseres Grundgesetzes unterwegs. Die von vielen Schulen veröffentlichten Mitteilungen und Berichte zum Sternmarsch kann ich nur unterstreichen: „Wir ... setzen ... ein Zeichen für eine pluralistische, offene und bunte Gesellschaft." „Ziel war es, Demokratie durch gemeinsames Engagement erlebbar zu machen und ein Zeichen dafür zu setzen, dass die Politik der Jugend mehr Beachtung schenkt, da es sich um unsere Zukunft handelt." „Der Sternmarsch zeigte eindrucksvoll, dass Demokratie nicht nur im Unterricht vermittelt, sondern auch aktiv gelebt werden kann." Ich finde, das alles spricht für sich. Ich frage Sie als AfD-Fraktion: Was haben Sie hieran eigentlich auszusetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen? Der „Sternmarsch für Demokratie" zeigte hiervon konnte ich mir auch persönlich vor Ort ein Bild machen auf eindrucksvolle Weise, wie Schülerinnen und Schüler engagiert, kritisch, selbstbewusst, aber auch selbstwirksam für die Demokratie eintreten. Ich finde es höchst beachtlich, dass sie ehrenamtlich ein so großes Projekt organisiert haben. Ich will auch deutlich sagen: Das, was wir in der Schule als gesellschaftlichen Bildungsauftrag formuliert und gesetzlich im Schulgesetz niedergelegt haben Mündigkeit auf der Grundlage einer klaren Werteorientierung und kritischen Haltung, kam hier gleich tausendfach zum Ausdruck. Eines möchte ich an dieser Stelle ganz entschieden zurückweisen: Es ist schlicht und ergreifend geschichtsvergessen das möchte ich hier auch so deutlich sagen, diesen Sternmarsch mit den Propagandamärschen der DDR zu vergleichen. Wer das tut, verwischt die Unterschiede zwischen Demokratie und Diktatur und verkennt den Zustand der Unfreiheit und der Staatsgewalt, dem die Menschen in diesem Unrechtsstaat damals ausgesetzt waren. Insofern ist es leider auch bedauerlich, dass es darüber hinaus rechte Nachrichtenportale gibt, die sich auf Schülerinnen und Schüler stürzen und diese in dieser Form verunsichern. An die Fraktion der AfD möchte ich Folgendes sagen: Bevor Sie unsere Schulen an dieser Stelle wieder mal kritisieren, Schulleitungen und Lehrkräfte attackieren und unsere Schülerinnen und Schüler an den Pranger stellen: Machen Sie doch bitte zunächst einmal Ihre Hausaufgaben! Wieder einmal zeigen Sie, dass sie den Beutelsbacher Konsens, vor allem aber die Frage der parteipolitischen Neutralität, die eben keine allgemeine Neutralitätspflicht darstellt, sondern das Grundgesetz als Grundlage hat, im Gegensatz zu unseren Lehrkräften, Schulleitungen und den Schülerinnen und Schülern nicht richtig verstanden haben oder nicht verstehen wollen. Auch können oder wollen Sie den Anlass und die Zielsetzung des Sternmarsches der Schülerinnen und Schüler offenbar missverstehen oder nicht verstehen und offensichtlich nicht unterstützen. Denn wenn sich Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines solchen Sternmarsches kritisch mit Rechtsextremismus auseinandersetzen, dann ist das deren gutes, grundgesetzlich garantiertes Recht, und dann müssen Sie es als Fraktion auch aushalten, dass Menschen ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Umgekehrt sind es eigentlich doch Sie, die sich hier für einseitige Indoktrination, für Denk- und Redeverbote starkmachen. Denn wenn Sie beispielsweise nach Sachsen-Anhalt gucken, wo Sie Lehrkräften unter dem mindestens irreführenden Verweis auf die vermeintliche Neutralität ihre Meinung verbieten wollen, dann missachtet das nicht nur unser Schulgesetz, sondern auch unsere Verfassung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade Sie, die Sie mit Ihren Verdächtigungen und den ständigen Skandalisierungs­versuchen im Verbund mit einschlägigen Online-Portalen einen vermeintlichen Konformitätsdruck in unseren Schulen anprangern, tragen doch vor allem selbst ein Klima der Unsicherheit in unsere Schulen. Denn eigentlich wollen Sie offenbar genau das, nämlich Konformität in Ihrem Sinne, und dass es niemand wagt, die Politik Ihrer Partei zu kritisieren. Das ist ein interessantes Demokratieverständnis, kann ich an dieser Stelle nur feststellen. Unsere Schülerinnen und Schüler lernen im Zuge einer klugen Medienbildung, nicht allen Behauptungen im Internet zu glauben, und das ist auch gut so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die soeben erschienenen Ergebnisse des Deutschen Schulbarometers weisen übrigens aus, dass Lehrkräfte in ostdeutschen Bundesländern also in Bundesländern, in denen Sie besonders stark vertreten sind häufiger von Unsicherheiten im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Neutralitätsgebot berichten als Lehrkräfte in den westdeutschen Bundesländern. Ich vermute, dass das kein Zufall ist. Aber es bestärkt uns hier in Niedersachsen wie auch bundesweit darin, dieser Verunsicherung entgegenzutreten und unseren Schulen den Rücken zu stärken, den Beutelsbacher Konsens umzusetzen und das Grundgesetz aktiv zu verteidigen. Ich danke insofern allen beteiligten Schülerinnen- und Schülervertretungen, den Lehrkräften und Schulleitungen, aber auch der Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus der Landeshauptstadt Hannover für ihren Einsatz. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler am Leben in der Schule und bei der Entscheidung über schulische Angelegenheiten ergibt sich aus dem Bildungsauftrag der Schule. Entsprechend dem Schulgesetz soll die Schule den Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich sind. Die Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem lernen, erstens an der Gestaltung ihres eigenen Lebensraums aktiv mitzuwirken und zweitens staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung beizutragen. Zudem dürfen Schülervertretungen durchaus zu Demonstrationen aufrufen, sofern diese zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule beitragen. Dies ist angesichts der öffentlich kommunizierten Zielsetzung nämlich ein Aufruf zur Demokratie des Sternmarsches in Hannover der Fall. Zweitens. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen, Herr Rykena, wurde die Veranstaltung durch die Landeshauptstadt Hannover finanziell und organisatorisch unterstützt, nicht jedoch durch Landesbehörden. Zur Ihrer dritten Frage: Es trifft nicht zu, dass die Teilnahme verpflichtend war. Dies ist im Vorfeld auch entsprechend kommuniziert worden. Das Neutralitätsgebot im Sinne des § 33 des Beamtenstatusgesetzes wird hier insofern nicht berührt.

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Alfred Dannenberg AfD

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

Danke schön, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Ministerin Hamburg, ist eine Podiumsdiskussion mit Oberbürgermeisterkandidaten ausgewogen, wenn die Kandidatin der stimmenanteilsmäßig relevanten AfD nicht dazu eingeladen worden ist? Frau Ministerin!

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Falko Mohrs

Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung für Niedersachsen

Kommen Sie gerne ans Rednerpult! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es hat in der Tat historische Gründe die Abgeordneten haben es schon richtig beschrieben, dass es in Niedersachsen keine solche zentrale Verwaltung gibt. Sie kennen die Geschichte: Das Land Niedersachsen ist aus den Vorgängerländern Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe entstanden. Allein aus dieser kurzen Einleitung wird schon deutlich Frau Machulla hat das, finde ich, treffend beschrieben, dass es in der Geschichte des Landes Niedersachsen eben nicht diese eine Staatengeschichte gegeben hat, aus der sich eine zentrale Verwaltung entwickelt hat, sondern dass es eben vielfältig ist. An der Liste der 24 besonders herausragenden Baudenkmäler, die das Landesamt für Denkmalpflege herausgegeben hat, sieht man wir haben es gehört, wie unterschiedlich die Nutzung ist: von Universitäten über Amtsgerichte und Landesmuseen bis hin zu anderen Verwendungen. All das ist sozusagen die Realität. Und viele der Baudenkmäler, die in Ihren Gedanken, Frau Schülke, wahrscheinlich eine Rolle spielen, sind im privaten Eigentum. Ich nehme nicht an, dass Sie die Besitzer enteignen wollen. Das zeigt, wie ein schnell daherkommender Vorschlag, der erst mal trivial klingt und für manche vielleicht auch einleuchtend ist, in der konkreten Umsetzung am Ende alles komplizierter und teurer macht. Das Ganze ist eine Frage, mit der sich die Landesregierung in der Vergangenheit mit Sicherheit schon abstrakt beschäftigt hat. Im Moment messen wir ihr aber keine Priorität zu, weil die unterschiedliche Verwaltung der Kulturdenkmäler, die es in Niedersachsen gibt, funktioniert. Deswegen ist eher die Frage, wie wir das stärken, und nicht, wie wir eine Verwaltungsstruktur schaffen, die uns in der eigentlichen Aufgabe am Ende keinen Schritt weiterbringt. Lassen Sie mich ein paar Beispiele nennen, an denen Sie sehen, dass das etwas ist, was wir, glaube ich, alle miteinander ernst nehmen und was auch der Haushaltsgesetzgeber in den letzten Jahren immer wieder ernst genommen hat: Ich erwähne das Vieweghaus in Braunschweig, ein Teil des Landesmuseums und ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Erbes, welches mit viel Aufwand, aber auch mit hohen finanziellen Mitteln im Moment grundständig saniert wird. Einige haben am Tag der Niedersachsen bestimmt die Möglichkeit genutzt, dass man die Baustelle besuchen konnte. Ich finde, es ist großartig, was dort passiert. Ein weiteres Beispiel: In Oldenburg wird gerade die Sanierung der Fassade des Schlosses in Angriff genommen. Auch das zeigt: Das ist uns wichtig. Das alles passiert übrigens auch in der Breite des Landes Niedersachsen. Insofern sieht man hier unsere Priorität. Ein drittes Beispiel: die Marienburg. Sie haben es wahrgenommen: Endlich geht es voran! Und da ist nicht die Frage, ob es eine zentrale Verwaltung gegeben hat, sondern ob diejenigen, die in der dortigen Stiftung in der Verantwortung stehen, ihren Auftrag so ernst nehmen, dass die Sanierung vorangeht. Die Baustraßen sind eingerichtet, die Sanierung geht voran. Das ist gut für die Marienburg, die nebenbei übrigens auch geöffnet wird. Lassen Sie mich ein letztes Beispiel nennen, damit Sie sehen, wie unterschiedlich die Realität ist. Das Schlossmuseum Jever zeigt, wie Verantwortung in einem kommunalen Zweckverband gelebt wird. Das ist, finde ich, ganz vorzüglich. Auch dort wird es weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten geben. Warten Sie noch ein paar Tage ab! Insofern: Sie sehen, das ist Teil unserer Priorität. Es geht uns nicht um Verwaltungsstrukturen, sondern darum, das kulturelle Erbe Niedersachsens voranzubringen, zugänglich zu machen, zu erforschen. Das ist das, was die Menschen im Land von uns erwarten; Verwaltungsstrukturen sind es nicht. Ich glaube, das ist der richtige Weg, und den gehen wir ganz offensichtlich mit breiter Rückendeckung dieses Landtags. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/6800 ablehnen will,

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Stephan Bothe AfD

30. Eingabenübersicht

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich spreche zur Petition 01660/11/19 „Schülerbeförderung zwischen der Gemeinde Amt Neuhaus und dem Schulzentrum Bleckede". Meine Damen und Herren, in Deutschland herrscht Schulpflicht, und dadurch ist der Staat auch hier in der Pflicht, gleichwertige Lebensverhältnisse für jeden Bürger auch in diesem Bereich herzustellen. Wenn aber Schulkinder, wie im letzten Jahr wegen des massiven Niedrigwassers oder im Winter wegen Eisgangs, regelmäßig vor einer stillstehenden Elbfähre stehen, dann ist das kein tragbarer Zustand nein!, sondern dann ist das Staatsversagen einer verfehlten Infrastrukturpolitik. Es ist und bleibt unzumutbar, wenn Kinder und deren Eltern Schulwege von über zwei Stunden mir wurde zum Teil auch schon von Schulwegen von drei Stunden berichtet für eine Fahrtstrecke abverlangt werden. Und die Landesregierung erklärt sich in ihrer Stellungnahme für nicht zuständig in diesem Fall. Erstaunlich ist, dass sich Frau Ministerin Staudte, die gerade leider nicht da ist und die sich seit ihrem Amtsantritt zur Brückenbekämpferin Nummer eins mauserte warum auch immer, hier plötzlich sehr wohl zuständig fühlte. Ich persönlich bin den Eltern in Amt Neuhaus sehr dankbar für diese Petition und dafür, dass sie den Mut haben, immer wieder für ihre Kinder zu kämpfen. Heute bringt der Kreistag Lüneburg die Brücke auf den Weg, und Ihnen, liebe Brückengegner, gehen langsam die Ausreden aus. Lange hieß es, es sei kein Geld für die Brücke da. Das sagte ja auch der scheidende Ministerpräsident Weil. Jetzt steht das Geld plötzlich zur Verfügung - aus dem Schuldensondervermögen für Infrastruktur. Dies wäre ja ausnahmsweise mal eine sehr richtige Investition in die Zukunft. Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Und die von Ihnen viel beschworene Niedrigwasserfähre bleibt eine grüne Nebelkerze und ein Rohrkrepierer. Es wurde bis heute von Ihnen kein Finanzierungsmodell vorgelegt, geschweige denn ein Konzept; von der technischen Umsetzung wollen wir hier gar nicht erst sprechen. Aber jetzt gilt es für die Landesregierung und auch für den Ministerpräsidenten, Wort zu halten. Die Brücke ist zu 75 % förderfähig auf Landesseite. Am Ende heißt es daher für die SPD, Farbe zu bekennen. Schaffen Sie es, sich aus dem Würgegriff Ihres grünen Koalitionspartners zu befreien bei großen Infrastrukturprojekten in Niedersachsen sei es beim Bau der A 39 oder hier bei der Elbbrücke? - Herr Schulz-Hendel, die Schüler brauchen eine Brücke, um zur Schule zu kommen, und das verhindern Sie seit Jahren. Das ist auch Ihre Verantwortung Ihre persönliche Verantwortung, dass Sie sich da nicht schämen für die Politik, die Sie hier betreiben! Die Landesregierung will einerseits 800 Millionen Euro für Tablets an Schulen ausgeben, andererseits will sie keine 75 Millionen Euro für ein Infrastrukturprojekt investieren, das Generationen überdauern wird. Das ist ein Beispiel für falsche Prioritätensetzung. Meine Damen und Herren, es ist Zeit, die deutsche Einheit zu vollenden, und es ist vor allem Zeit, dass die Landesregierung ihre Spielchen beendet. - Nein. Herr Bothe hat den Wunsch nach einer Zwischenfrage gesehen. Ich frage Sie: Lassen Sie die Zwischenfrage zu? Sehr gerne. Bitteschön! Jetzt klappt das. Danke, dass die Zwischenfrage dann doch

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Peer Lilienthal AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Herr Lilienthal, bitte! Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Üblicherweise muss man als Opposition einen wesentlich besseren Vorschlag machen. Den habe ich, zumindest wenn ich bei Ihrem System der Grundsteuer bleibe Sie wollen sie ja nicht abschaffen, sondern weiter behalten, auch wegen der knappen Zeit nicht. Das muss man ganz klar sagen. Ich will aber voranstellen, dass ich es richtig finde, dass das Gesetz jetzt angefasst wird. Lieber Kollege Beck, Sie haben die drei großen Problemfelder adressiert. Ich glaube, die sind unstrittig. Ich will auch voranstellen, dass wir uns die Kritik in der Anhörung, dass Flächengrößen definiert waren, nicht zu eigen machen. Irgendwo muss man bei einer Änderung eines Gesetzes Zahlen hineinschreiben, und irgendwann erwischt es immer einen. Ich glaube aber, die hier angenommenen Werte sind gar nicht so schlecht. Die große Kritik, die wir nichtsdestotrotz haben deshalb enthalten wir uns, betrifft zweierlei. Erstens verlagert man das Problem, das wir hier erkannt haben, auf die Kommunen, ohne Konnexität ist ja im Moment in aller Munde den Kommunen auch entsprechende Mittel oder Personal zur Verfügung zu stellen. Die Komplexität ist also bei aller Richtigkeit der Ansätze unverändert noch vorhanden, sie ist nur jetzt auf die Kommunen verlagert, die noch dazu in dem Nachteil sind, dass sie alle Daten zur Grundsteuer, die bis jetzt gesammelt worden sind, die die Finanzbehörden erhoben haben, nicht haben. Das ist ein großes Problem. Zweitens. Es ist kein Geheimnis, dass ich mir eine tiefergehende Beratung gewünscht hätte. Ich verstehe schon, dass hier zeitlicher Druck herrscht, weil bei den Betroffenen wir bekommen wahrscheinlich ähnliche Zuschriften wie Sie der Baum brennt. Nichtsdestotrotz: Das Problem ist, dass man aus meiner Sicht das Gesetz mit Beginn der nächsten Legislatur noch mal wird anfassen müssen. Denn wir haben hier jetzt sehr schnell beraten, ohne eine Anhörung in personam. Die Anzuhörenden waren nicht persönlich da, sondern haben sich nur schriftlich eingelassen. Ich glaube, es hätte der ganzen Sache sehr gutgetan, wenn man das noch ein bisschen geschoben hätte. Insoweit haben wir es auch geschoben, aber eben auf die nächste Legislatur. Ich wiederhole: Wir enthalten uns aus diesen Gründen zu dieser Initiative. Die nächste Wortmeldung kommt von der CDU-Fraktion:

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 94. Sitzung im 35. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 14: Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 15, das ist die Aktuelle Stunde. Anschließend setzen wir die Beratung in der Reihenfolge der Tagesordnung fort mit Ausnahme des bereits gestern behandelten Tagesordnungspunktes 26. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 18:45 Uhr enden. Die Parlamentarische Vereinigung lädt heute wieder zum Runden Tisch ein und freut sich über Ihre Teilnahme. Zur Berichterstattung und Diskussion ist der ehemalige Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Christian Dürr vorgesehen. Das Treffen zum Thema „Warum die Parteien der Mitte Mut brauchen" beginnt um 13:15 Uhr im Forum im Erweiterungsgebäude. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Axel Miesner mit. Bitteschön! Auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen! Entschuldigt haben sich: von der Landesregierung Herr Minister Dr. Ph ilippi, von der SPD-Fraktion Herr Ebken, Frau Dr. Lesemann bis 11 Uhr, Frau Prell nach der Mittagspause, von der CDU-Fraktion Herr Reinken ab 15 Uhr, Herr Dr. Thümler ab 11 Uhr, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Weippert ab 17 Uhr und Herr Lühmann. Vielen Dank, Herr Miesner. Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 15: Aktuelle Stunde Wie aus der Tagesordnung zu

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Carina Hermann CDU

Vollzugslockerungen für Mörder - wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Es ist, wenn im Land ein Straftäter, der wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung verurteilt worden ist, aus dem Vollzug flieht und bis nach Italien kommen kann, dann mehr oder weniger durch Zufall wieder gefasst wird und die Möglichkeit hat, mit einem Motorrad während eines Ausgangs zu entweichen, unsere Aufgabe als Opposition, lieber Herr Bajus, hier Strukturen im Justizvollzug und in der Praxis des Justizministeriums zu hinterfragen. Dass Sie das hier infrage stellen, verwundert mich schon sehr. Sie wissen genau, (Wiard Siebels 'SPD': Das hat er nicht infrage gestellt. Mit keinem einzigen Wort! im Unterausschuss für Justizvollzug wird dieser Fall vertraulich unterrichtet. Hier im Plenum haben wir natürlich die Aufgabe, auch Strukturen des Justizvollzugs zu hinterfragen, und das haben wir heute mit unserer Aktuellen Stunde gemacht, Herr Bajus. Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben keine Antworten darauf gegeben, ob Sie die Erlasspraxis des Justizministeriums zu den Lockerungen hinterfragen. Natürlich steht die CDU für Resozialisierung, und wir wissen auch, dass es Lockerungen im Strafvollzug geben muss. Aber klar ist doch auch, dass jemand, der wegen Mordes und schwerer versuchter Vergewaltigung verurteilt ist, eine Gefährlichkeitsprognose erhält und genau geschaut werden muss, ob solche Straftäter in Zukunft Ausgang bekommen oder ihnen nicht vielmehr eine Ausführung mit Begleitung von Justizvollzugsbeamten zugestanden wird. Sie haben auch nichts dazu gesagt, ob, wenn schon ein Justizvollzugsbeamter mit dabei ist, dieser zumindest auch Sicherheitsaufgaben übertragen bekommt und dafür sorgen muss, dass so jemand dann nicht entweicht. Sie haben auch keine Ausführungen dazu gemacht, ob Sie als Justizministerin und als rot-grüne Landesregierung die Kraft haben, in einen Erlass zu schreiben, dass es bei schweren Straftätern und solchen Straftaten und einer solchen Qualität nicht jeden Monat einen Ausgang gibt, sondern möglicherweise nur vier Ausgänge pro Jahr, so wie es das Bundesverfassungsgericht vorsieht. Frau Hermann, Sie müssen zum Ende kommen, bitte. Außerdem haben Sie als Justizministerin die Bevölkerung einen Tag lang überhaupt nicht informiert, dass ein solcher Straftäter frei herumläuft. Auch da müssen Sie sich fragen, wie Ihr Kommunikationsmanagement im Justizministerium läuft. Es ist Ihre Aufgabe als Ministerin, auch das hier zu erklären.

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Christian Fühner CDU

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Frau Kollegin Lansmann, ich kann Ihnen gerne noch mal kurz erklären, was das Wort „Verbot" bedeutet. Verbote resultieren aus gesetzlichen Vorschriften. Verbote resultieren nicht aus Handlungsempfehlungen. In Ihrem Positionspapier steht für die Grundschulen das Wort „Verbot". Herr Ko llege Fühner, es gibt den Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage: vom Kollegen Mennen. Lassen Sie diese zu? ‑ Herr Bajus, Ihr Kollege möchte eine Zwischenfrage stellen,

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Pippa Schneider GRÜNE

Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Ihre Oma Erna ist gestorben, die Gute hat drei Häuser gehabt, die Sie Ihnen vererbt hat. Sie zahlen darauf ganz normal Erbschaftssteuer. Und nun eine andere Situation: Es ist nicht Ihre Oma Erna, sondern ein Immobilieninvestor. Er hat in seinem Leben 300 Häuser gekauft, und er vererbt Ihnen diese 300 Häuser. Mit ein paar Kniffen und Tricks zahlen Sie darauf gar keine Erbschaftssteuer - klingt unfair, und das ist es auch! Es ist endlich Zeit, dass die Erbschaftssteuer reformiert wird und dass wir hier Gerechtigkeitslücken schließen, nicht auf Kosten von Oma Erna und ihrem Häuschen, sondern bei Überreichen, die mit Steuertricks komplett um die Erbschaftssteuer herumkommen. In Deutschland wird jedes Jahr Vermögen in Höhe von Hunderten Milliarden Euro vererbt, aber gerade die größten Erbschaften werden häufig kaum besteuert. Warum? Weil großes Betriebsvermögen voller Ausnahmen und Schlupflöcher steckt. Für uns ist klar: Kleinere und mittlere Erbschaften müssen entlastet werden. Auch Familienbetriebe gehören geschützt, damit sie weitergegeben werden können, ohne kaputtgespart zu werden. Das heißt: Omas Wohnung oder Einfamilienhaus soll steuerfrei bleiben. Aber wer riesige Unternehmenspakete erbt, der muss endlich stärker besteuert werden. Es kann nicht sein, dass sich die reichsten Erben aus der Verantwortung ziehen. Steuertricks für Multimillionenerben gehören abgeschafft - für eine gerechte Steuerpolitik. Und eine Reform der Erbschaftssteuer ist auch eine ganz klare Gerechtigkeitsfrage. Warum fehlt das Geld für Schulen, für Schwimmbäder und für Busse, während die Vermögen der reichsten Familien in Deutschland ins Unermessliche wachsen? Warum besitzt der reichste Mann in Deutschland 46 Milliarden Euro und zahlt auf seine Milliardengewinne übrigens weniger Steuern als alle anderen, während sich eine Pflegekraft kaum noch die Miete leisten kann? Diese Fragen stellen sich immer mehr Menschen, und die müssen wir beantworten. Vor diesem Hintergrund ist es sehr wichtig und sehr gut, dass sich die norddeutschen FinanzministerInnen in der letzten Woche auf ihrer Konferenz mit eben diesem Thema beschäftigt haben und eine Reform der Erbschaftssteuer fordern. Aber schauen wir uns mal detailliert an, was das eigentlich bedeutet. Bei der Vererbung von besonders großen Vermögen ab 26 Millionen Euro gibt es eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung, also eine Prüfung, ob für den Erben eine Steuerverschonung notwendig ist. Hierfür werden häufig Familienstiftungen gegründet, um sich bei diesen Verschonungsbedarfsprüfungen mittellos zu rechnen. In 2024 gab es 45 Fälle, in denen 3,4 Milliarden Euro von 3,6 Milliarden Euro fälliger Steuern einfach erlassen worden sind - 95 % der Erbschaftsteuer: weg! Das eigentliche Ziel hinter dieser Regelung ist die Sicherung von Arbeitsplätzen, aber dieses Ziel wird in der Praxis konterkariert. Stattdessen führen die Regelungen dazu, dass sehr große Betriebsvermögen annähernd steuerfrei übertragen werden können. Aber was kann man jetzt eigentlich tun? Die Verschonungsbedarfsprüfung gehört dringend grundlegend reformiert. Die Möglichkeit, sich mithilfe von Familienstiftungen mittellos zu rechnen, muss mindestens eingeschränkt werden, und die Verschonungsabschläge müssen reduziert werden. Im Gegenzug können dann Stundungsmöglichkeiten ausgeweitet werden. Das führt dazu, dass eine hohe sofortige Belastung vermieden wird. Frei werdende Spielräume könnten dann sogar dafür genutzt werden, um weniger vermögende ErbInnen zu entlasten, zum Beispiel durch eine Anpassung der Freibeträge. Das Ganze nützt am Ende dann wieder allen. Vielen Dank, Frau Schneider. - Für die Fraktion der AfD hat sich zu Wort gemeldet: der Abgeordnete Jürgen Pastewsky.

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Dann sitzen wir hier noch lange herum. ‑ Ich bin auch nicht dazu bereit, hier jetzt eine Fragerunde zu einzelnen Tierarten zu machen. Wir wissen ja ganz genau, was in der Anfrage steht. Sie hätten sich ja daran beteiligen können. ‑ Ja, Ihre Erwärmung. Alles klar! Ich könnte jetzt noch weiter ausführen. Das lasse ich besser. Ich will ja keinen überfordern. Ich komme zum Schluss und bedanke mich für Ihre grandiose Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung zum Schlussstatement:

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Jörn Domeier SPD

Immobilienrente fair und transparent gestalten - Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, Altersvorsorge stärken, Eigentum sichern

Sehr geehrte Frau Präsidentin! „Scheine oder Steine - so haben es, ganz platt, Hochglanzbroschüren und Werbeversprechen gesagt, wenn es um die Immobilienrente geht. In diesen Broschüren sieht das alles wunderbar aus: Wenn man zu Hause wohnt, einfach Geld für einen Teil seines Hauses bekommt und damit Angehörigen etwas Gutes tun kann oder sich selbst einfach etwas gönnt. Der Markt hat ein neues Produkt erfunden, und der Segen der Finanzwelt ist unterwegs und soll gerade unsere Seniorinnen und Senioren beglücken. Doch der unregulierte Markt hat auch Schattenseiten. Ich finde das ganz besonders verwerflich, weil wir hier über Seniorinnen und Senioren sprechen, die jetzt in Rente sind. Gerade die älteren Mitbürger haben sich wirklich in schwersten Zeiten ihr Eigenheim erarbeitet und dafür schwer ackern müssen. Respekt vor dieser Lebensleistung bedeutet für uns, ganz besonders denen zu helfen, die sich nicht selbst helfen können. Diese Vertragskonstruktionen, die die Finanzwelt da aufgestellt hat, sind höchst unübersichtlich. Die Gerichte korrigieren das gerade mühsam. Sie selbst sagen: Das Ganze zu durchdringen, ist wirklich schwierig. Aber Papier ist geduldig. Und auf dem Papier haben wir in Niedersachsen ganz besonders oft reiche Menschen - Stein-reich, aber Bargeld-arm. Und ja, es wird da irgendwo schon diese Verträge geben, die genau passen, über die man sagen kann: Da hat die Hochglanzbroschüre recht. Bei der Kraft der hohen Zahlen ist das kein Wunder. Es wird diesen Fall bestimmt geben. Aber Verbraucherschutz darf für uns kein Zufall sein. Verbraucherschutz ist für uns Transparenz über alle Kosten. Verbraucherschutz ist, dass es, wie auch bei den anderen Finanzprodukten, eine klare Dokumentation und eine klare Beratung gibt. Verbraucherschutz ist auch die Deckelung von Gebühren, damit Senioren eben nicht in die Kostenfalle tappen und aus dem Haus ohne Abtrag nicht doch zumindest indirekt ein Haus wird, für das eine Miete fällig wird. Das ist für uns von der SPD Niedersachsen Respekt vor der Lebensleistung. Das ist Selbstbestimmung statt Angst der älteren Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich auf diese Beratung und bin gespannt, wie wir aus dieser Beratung gehen und ob wir Produkte und Maßnahmen finden werden, die den Markt in diesen Sachen sinnvoll regulieren. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt aus der CDU-Fraktion. Frau Jensen, bitte! Sie haben das Wort.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Niveau halten, während das inklusive Schulsystem immer mehr belastet wird? Herzlichen Dank, Herr Thiele. Als könnte ich Ihre Gedanken lesen, wollte ich gerade genau darauf eingehen. Denn das ist natürlich durchaus ein ernstes Thema. Ich kann Ihnen versichern, dass wir mit den Förderschulen intensiv über diese Frage geredet haben. Wir müssen uns einmal anschauen: Warum haben diese Schulen das geschrieben? Sie haben mir das am Ende nicht wegen der von Ihnen immer wieder zitierten Schwerpunkte im Bereich der Förderbedarfe geschrieben, sondern sie haben mir geschrieben, weil ihre Sorge ist, dass ihnen durch die Abschaffung der Förderzentren Anrechnungsstunden verloren gehen. Das ist der eigentliche Hintergrund dafür, dass sie diesen Brief geschrieben haben. Das ist auch vollkommen legitim. Ich kann Ihnen sagen, dass schon heute ein vorrangiger Förderbedarf festgelegt wird. Das ist überhaupt nichts Neues. Wir haben die Schulen darüber intensiv informiert. Ich kann Ihnen zusichern, dass keine einzige Schule wegen dieser Frage zum neuen Schuljahr geschlossen wird. Das kann ich Ihnen ganz sicher sagen, weil wir bei der Begutachtung überhaupt keinen Förderbedarf benachteiligen und die Schulen natürlich gemeinsam mit den Begutachtenden überlegen, welche Schule die beste für welches Kind ist. Ich sage Ihnen aber auch deutlich: Eine Förderschule beispielsweise mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung sollte gar kein Kind mit Förderbedarf im Bereich emotional-soziale Entwicklung oder auch im Bereich körperlich-motorische Entwicklung beschulen. Das wäre für das Kind auch gar nicht gut. Die Kinder sollen auf diejenigen Förderschulen gehen, auf die sie gehören und auf denen sie bestmöglich gefördert werden können. Und bei doppeltem Förderbedarf können die Eltern gemeinsam mit der Schule entscheiden, welches der richtige Förderschwerpunkt für das jeweilige Kind ist. Insofern gibt es an dieser Stelle kein Problem. Und zu der anderen Frage: Wir sehen natürlich den Arbeitsaufwand, der an den Schulen an dieser Stelle entsteht.

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Britta Kellermann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Frank Henning SPD

Clearingstelle des Landes Niedersachsen auflösen

Bitte sehr! Die anderthalb Minuten, Frau Präsidentin, werde ich nicht brauchen. Gucken Sie doch einfach mal in die Bestimmungen zur Clearingstelle! Die Clearingstelle hat ein Initiativrecht. Sie kann von sich aus tätig werden. Es geht nicht nur um die erhebliche Mittelstandsrelevanz. Gerade mit dem MW dem Wirtschaftsministerium, in dem es im Kern darum geht, Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen der Wirtschaft abzubauen arbeitet die Clearingstelle aufgrund ihres Initiativrechts hervorragend zusammen. Das kann man alles noch ausbauen, das kann man alles noch besser machen. Aber Sie tun so, als habe die Clearingstelle nichts zu tun. Das stimmt schlicht und einfach nicht. Letzte Bemerkung: Drehen wir den Spieß doch einmal um! Jedenfalls bei mir beklagen sich gerade Unternehmen immer wieder über bürokratische Hemmnisse und bürokratische Gesetze. Ich antwortete denen jedes Mal: Das ist doch ganz einfach. Wendet euch an den Mittelstandsbeirat, in dem ihr Unternehmer vertreten seid, zum Beispiel durch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern! Ihr könnt über den Mittelstandsbeirat in Zusammenarbeit mit der Clearingstelle direkt Einfluss nehmen, um bürokratische Hemmnisse abzubauen. Aber wenn Unternehmen sich bei mir über bürokratische Hemmnisse beklagen und ich sie nach konkreten Punkten frage, die man ändern könnte, dann kommt meist nicht viel. Man kann dann immer schön sagen: Wendet euch an den Mittelstandsbeirat, in dem ihr als Wirtschaft selbst vertreten seid! Der Mittelstandsbeirat wird es dann schon zusammen mit der Clearingstelle richten. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die Kollegin Thiemann möchte ihre Restredezeit

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Dr. Andreas Philippi

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wiederhole gerne, was ich eben erläutert habe: Diese Entscheidung haben wir gemeinsam im Planungsausschuss diskutiert. Wir haben festgestellt, dass die Frage 30. September bedeutet: Wir brauchen an dieser Stelle einen politischen Prozess, eine Beteiligung des Landtags. Wir haben ein Gesetz und darin die Spielregeln gesetzt. Das ist auch gut so. Deshalb haben Sie als Abgeordnete die Möglichkeit, sich an dem Prozess, der ungefähr 20 Wochen dauern wird, zu beteiligen. Sie werden dann ganz transparent informiert werden, an welcher Stelle welche Leistungsgruppe aufgerufen wird. Sie können sicher sein, dass wir die Dinge, die jetzt aus dem MD zurückkommen, schon sehr deutlich vorsortiert haben. Wir haben eine sogenannte grüne Liste, die zeigt, dass wir uns bei vielen Dingen völlig im Klaren sind, was kommen kann. Trotzdem fehlt halt noch das endgültige MD-Gutachten dazu. Wir wollen uns auch nichts hinsichtlich der Gründlichkeit vorwerfen lassen. Ich habe nämlich keine Lust, wie in Nordrhein-Westfalen zu 50 % der Fälle Klagen auf dem Tisch zu haben. Wir wollen dazu Rechtssicherheit haben. Es ist Ihnen ja unbenommen, wenn der Gesetzgebungsprozess losgeht, die Dinge, die Sie dann wissen, sozusagen weiterzugeben. Wir sind da offen. Sie wissen, dass ich das die ganzen drei Jahre über so gehalten habe. Ich habe immer mit allen darüber gesprochen, auch mit denjenigen bevor es die Öffentlichkeit erfährt, wo wir kritische Situationen in der Leistungsgruppenverteilung sehen. Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für

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Harm Rykena AfD

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Drei Tagesordnungspunkte aus dem Bereich Bildung, die außer eben diesem Umstand nichts miteinander zu tun haben, in einer Debatte zu vermischen, das bezeichne ich zumindest als unglücklich. Angesichts der Redezeit zu zwei Punkten nur kurz vorweg: Erstens. Bei der Regelung zur Nutzung mobiler digitaler Endgeräte an Schulen stiehlt sich die Regierung feige aus der Verantwortung und lädt die Bürde der Auseinandersetzung mit der Schülerschaft und damit den Schwarzen Peter den Schulen auf. Das ist nicht richtig, und wir werden daher dem Gesetzentwurf der CDU zustimmen. Zweitens. Zum Antrag bezüglich der Entwicklung der Tagesbildungsstätten ist Folgendes zu sagen: Der beschrittene Weg ist aufgrund von Gerichtsurteilen und den daraus folgenden Problemen bei der Finanzierung wohl notwendig. Gleichwohl ist die Begründung des Antrags hanebüchen. Es wird einerseits umfangreich auch im Titel auf die Anforderung der Inklusion verwiesen, um deshalb dann neue Förderschulen zu gründen. Andererseits werden in anderen Bereichen Förderschulen mit dem Hinweis auf Inklusion abgeschafft. Ja, was denn nun? Ihre Bildungspolitik ist da ziemlich widersprüchlich. - Sie ist widersprüchlich. Kommen wir zum Hauptteil meiner Rede: „Schulschock! Schüler können immer schlechter Mathe!" - so betitelte die Bild-Zeitung einen Artikel von letzter Woche anlässlich des nationalen Bildungsberichts. Und Mathematik ist dabei nur ein Anzeiger dafür, was alles an deutschen Schulen schiefläuft. Zusammenfassung: Es steht nicht gut um das deutsche Bildungssystem, und das gilt auch und ganz besonders für niedersächsische Schulen. Und im Angesicht dieses Zustands veröffentlicht Rot-Grün nun ein neues Schulgesetz. Dieses dreht zwar nur an einigen Schrauben, aber dieser sind es sehr viele: Oberstufenreform, Regelungen zum Distanzunterricht, Erleichterungen für die Umwandlung von Oberschulen zu Gesamtschulen, Einschränkungen für Förderschulen, mehr Berufsorientierung, jahrgangsübergreifender Unterricht an Grundschulen und noch einiges andere mehr. Man könnte also durchaus sagen, dass es sich nicht nur um eine kleine Anpassung handelt, sondern schon um ein Vorhaben mit größeren Auswirkungen. „Schulschock! Schüler können immer schlechter Mathe!" Nun, dann schauen wir uns einmal die größten Baustellen im Bildungssystem an: Lehrermangel - die Schulgesetznovelle sagt dazu: nichts. Gewalt an Schulen nimmt immer mehr zu - die Schulgesetznovelle sagt dazu: nichts. Immer mehr Schüler sprechen kaum noch richtig Deutsch - die Schulgesetznovelle sagt dazu: nichts. Immer mehr Schüler lernen nicht mehr richtig lesen und schreiben - die Schulgesetznovelle sagt dazu Sie ahnen es schon: nichts. Und es wird noch schlimmer: Im Gesetz geht es auch um Diskriminierungsschutz, und gleichzeitig geht es überhaupt nicht darauf ein, dass die am meisten diskriminierten Schüler im niedersächsischen Schulsystem diejenigen sind, die sich nicht klar von der AfD abgrenzen. Und dann der Leistungsgedanke: Dieser kommt unseren Schülern immer mehr abhanden. Leistungswille und Leistungsfähigkeit unserer Schulabgänger nehmen stetig ab. Und was macht das neue Schulgesetz? Es streicht weitere Anforderungen und erhöht gleichzeitig die Nachteilsausgleiche. Und daraus folgend: Unsere Schüler sind immer weniger studierfähig, und das neue Schulgesetz höhlt durch die Umwandlung des 11. Jahrgangs die Funktionsfähigkeit unseres Gymnasiums noch weiter aus. Sie sehen: Dieser nicht unbedeutende Gesetzentwurf beschäftigt sich mit allem Möglichen, aber nicht mit der Lösung der drängendsten Probleme, die unsere Schulen haben. Und in Teilen betreibt er sogar massive Verschlimmbesserung. Solch ein Gesetz brauchen wir nicht, das kann weg. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf deswegen ab. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das Wort: die Kultusministerin Hamburg. Bitteschön!

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Frau Präsidentin! Lieber Kollege Nacke, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben jetzt schon mehrfach darauf Bezug genommen, und wir wissen ja, dass diese Kommission schon längere Zeit auf der Bundesebene arbeitet, was wir auch gut finden. Wissen Sie, ob in dieser Kommission auch Kinder- und Jugendorganisationen vertreten sind? Da es eine Expertenkommission ist, würde ich vermuten, dass darin keine Kinder- und Jugendorganisationen vertreten sind. Die Liste der Einzelnen bin ich vorhin noch einmal durchgegangen. Ich kenne das Alter dieser Personen

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Spitzenverbänden an dieser Stelle nicht erwarten. Ich finde es immer wieder interessant, wenn Sie so tun, als wären Empfehlungen des Ministeriums „nice to have". Ich empfehle ja nicht, morgens einen blauen Pullover anzuziehen, sondern ich mache Vorgaben. Wenn eine Ministerin etwas empfiehlt, dann sind das Orientierungspunkte, die umzusetzen sind. Unser Musterschulordnung für die Grundschulen sieht vor, dass Handys nicht zu nutzen sind. Insofern gibt es an dieser Stelle ein Verbot. Ich glaube, darüber brauchen wir überhaupt nicht weiter zu diskutieren. Darüber hinaus führen wir „Werte und Normen" in den Grundschulen ein - ein guter Schritt, der wirklich überfällig ist. Wir regeln Fragen zur Antidiskriminierung. Wir regeln ein Recht auf diskriminierungsfreie Bildung, und ich bin den Fraktionen sehr dankbar, dass sie auch die Antidiskriminierungsstellen in den Regionalen Landesämtern ins Schulgesetz aufnehmen. Ich bin auch froh, dass wir Minderjährige nicht mehr wegen Schulabsentismus mit Ordnungswidrigkeitsverfahren belegen. Das ist dringend überfällig. Darüber hinaus regeln wir die Berufsorientierung an allen Schulformen. Das liegt den berufsbildenden Schulen besonders am Herzen. Dieses Gesetz legt einen großen Schwerpunkt auf das Thema Teilhabe und Beteiligung. Meine feste Überzeugung ist, dass es überhaupt keinen Sinn macht, über Demokratiebildung zu reden, wenn man Demokratie nicht gleichzeitig lebt. Deshalb regeln wir künftig Schülervertretungen für alle Schulformen, auch für die Grundschule. Wir führen den Klassenrat flächendeckend ein. Wir ermöglichen digitales Tagen an der Schule. Und dank der Änderung durch die Fraktionen stärken wir den Landesschülerrat in seiner Arbeit. Herr Fühner, es gehört nun einmal zum Wesen des Landesschülerrates als einer Organisation von jungen Menschen, dass er immer noch mehr will. Das gehört zum Wesen aller Verbände. Ich kann das sehr verstehen. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass durchaus viele Aspekte dezidiert übrigens auch vom Landesschülerrat gelobt wurden, und zwar, wenn Sie mich fragen, vollkommen zu Recht. Wir regeln darüber hinaus den Rechtsanspruch auf Ganztag an den freien Schulen, sodass diese künftig mit Geld für diese Aufgabe rechnen können. Und wir treffen diverse pragmatische Regelungen, zum Beispiel zum Distanzunterricht bei Extremwetterlagen das hat uns im letzten Winter sehr beschäftigt; es ist gut, dass wir hier jetzt Rechtssicherheit haben und zur Aufnahme von Sporttalenten. Zu den Förderschulen möchte ich Ihnen Folgendes sagen, Herr Fühner: Ich verwahre mich gegen Ihren Vorwurf, die Demontage unserer Förderschulen zu betreiben oder diese gar abschaffen zu wollen. Das Gegenteil ist der Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen. Natürlich unterstützen wir die wichtige Arbeit der Förderschulen und sind dankbar dafür, dass sie ihre Expertise immer im Sinne der Schülerinnen und Schüler einbringen. Und Sie wissen genauso gut wie ich Frau Ministerin, ich unterbreche Sie ungern. Aber es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Thiele. Lassen Sie die zu? Ach, Herr Thiele, gerne! Bitteschön! Frau Ministerin, herzlichen Dank,

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Jessica Miriam Schülke AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Novellierung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes, kurz: NHZG, enthält nachvollziehbare Anpassungen an die heutige Realität. Insgesamt aber hat die Landesregierung in den Ausschussberatungen am Ende einige Fragen unbeantwortet gelassen. Ein positiver Ansatz ist der umgesetzte Ausbau im Fach Humanmedizin an der Universität Oldenburg. Angesichts des drastischen Ärztemangels ist dies ein unverzichtbarer Schritt, um die medizinische Versorgung unserer Bürger langfristig zu sichern. Auch die stärkere Durchlässigkeit von beruflicher Bildung und Hochschulbildung ist vor allem aus wirtschaftlicher Perspektive positiv zu bewerten. Hier weise ich allerdings auf die Stellungnahme der IHK hin, die auch eine Berücksichtigung von zulassungsbeschränkten Studiengängen mit hoher Nachfrage dringend fordert. Andere Punkte sind aus unserer Sicht kritisch zu sehen. Dazu gehört etwa die von der Landesregierung angestrebte neue Praxis bei Eignungsprüfungen in internationalen Studiengängen. Hier sollen künftige ausländische Standards gelten dürfen. Aber was ist, wenn diese Standards weit unter unseren liegen? Wir müssen auf Qualität und Studierfähigkeit der Studenten bestehen! Gleichzeitig soll die Quote für Studenten aus Drittstaaten auf über 50 % steigen können. Damit könnte für einheimische Studenten ein Verdrängungseffekt eintreten. Wir sagen: Um dem Fachkräftemangel insbesondere im MINT-Bereich entgegenzutreten, ist es dringend geboten, den Fokus auf die Ausbildung von Nachwuchsakademikern aus dem eigenen Land zu legen. Ein weiterer kritischer Punkt im neuen NHZG ist die sogenannte Profilquote. Eigentlich soll sie nur die Studiermöglichkeiten von Spitzensportlern verbessern, was positiv zu bewerten ist. Mit den vorliegenden Änderungen könnte daraus aber ein Entscheidungsrecht für Hochschulen werden, Studienplätze nach sozial-gesellschaftlichen Maßstäben zu quotieren. Schließlich erlaubt der Gesetzentwurf abweichende Auswahlverfahren für weiterführende Studiengänge, die nicht auf ein konkretes Berufsziel hinführen. Diese Klausel wirkt wie ein Einfallstor vor allem für Studiengänge wie die sogenannten Gender Studies. Die Verankerung ideologischer Nischenangebote lehnen wir jedoch strikt ab. Mein Fazit: Trotz einzelner vernünftiger Ansätze drohen die vorliegenden Änderungen am NHZG, unsere Qualitätsstandards abzusenken. Darüber hinaus schaffen sie unklare Sonderrechte. Einige Begriffe bleiben ungeklärt. Dem Gesamtpaket können wir daher nicht zustimmen. Wir werden uns deshalb enthalten. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat das Wort: aus der Fraktion der CDU der Kollege Reinken. Bitteschön!

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Dr. Andreas Hoffmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Herr Dr. Hoffmann, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Präsidentin! Liebe KollegInnen! Das Flächen-Lage-Modell ist ein Erfolgsmodell. Das Finanzgericht hat erst in der letzten Woche die Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Insgesamt gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern muss man sagen, dass die Grundsteuerreform hier gut gelungen ist. Heute fügen wir quasi den letzten Baustein hinzu: die Härtefallregelung. Wir haben in den letzten Monaten und Jahren zugehört, evaluiert und eine pragmatische Lösung gefunden. Das Ziel der Reform des Gesetzes war eine einfache und transparente Lösung - kein Bürokratiemonster mit tausend Einzelfalllösungen. Das haben wir geschafft. Kurz zur Beschwerde des Kollegen von der AfD, nicht genug Beratungszeit zu haben: Das ist ein bisschen eigenartig, da Sie selbst nur an der Hälfte der Beratungen teilgenommen haben und in letzter Zeit eher durch Abwesenheit glänzen. Aber gut! Der GBD mahnt klare Begrifflichkeiten und Handlungsanweisungen an. Das haben wir zur Kenntnis genommen. Es ist aus der Sicht des GBD absolut nachvollziehbar und berechtigt, mehr Sicherheit für die Kommunen zu schaffen. Gleichwohl geben starre Regelungen aus unserer Sicht eben nicht den Spielraum für lokale Lösungen, wie wir ihn gerne hätten. Kommunale Eigenverantwortung und Einfachheit sind nun gerade Kernanliegen des Flächen-Lage-Modells. Erlauben Sie mir zum Abschluss noch eine letzte Anmerkung: Die Grundsteuer ist derzeit die einzige Vermögenssteuer, die in Deutschland noch erhoben wird. Sie kommt allein den Kommunen zugute. Genau so muss es sein. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt von unserem

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Philipp Meyn SPD

Sport stärkt - Ehrenamt wirkt. Gemeinsam für ein starkes und solidarisches Niedersachsen

Bitte sportlich! Sehr geehrte Präsidentin! Ein kurzer Sprint. Sportlerinnen und Sportler kennen das. Da geht man in den Zweikampf, und danach sucht man aber auch wieder Gemeinsamkeiten. Sie haben aber eben ausschließlich versucht, Unterschiede herauszuarbeiten. Lesen Sie den Antrag noch einmal durch! Ich glaube, Sie selber haben bislang einen Antrag zur Sportpolitik geschrieben. Darin ging es um dunkle Container. Dieser Antrag ist viel weiter gefasst. Darin geht es genau um die Unterstützung, die Sie anprangern. Mit dem vereinseigenen Sportstättenprogramm haben wir in zwei Jahren mehr geschafft als bei dem großen Sportstättenprogramm. Das waren damals nur 20 Millionen Euro für vereinseigene Sportstätten innerhalb von fünf Jahren. Das machen wir in zwei Jahren! Insofern ist das eine Verbesserung. Ich hoffe, dass die Ausschussdiskussionen etwas zielorientierter, etwas ergebnisorientierter sind. Denn Niedersachsen ist Sportland. Vielen Dank. Damit sind die Beratungen abgeschlossen.

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Christoph Bratmann SPD

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

Ebenfalls 90 Sekunden. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir können das relativ kurz machen. Ich habe ja die Zahlen aufgezeigt. Erst einmal: Die Zuständigkeiten liegen beim Bund, ganz klar. Wir haben es in der Luftverkehrsbranche mit erheblichen Kostensteigerungen zu tun, wie wir auch in anderen Verkehrsbranchen mit erheblichen Kostensteigerungen zu tun haben. Woran liegt das? Das liegt unter anderem an internationalen Krisen und Kriegen, das liegt an der Verteuerung von Brennstoffen, das liegt an der Verteuerung von Material, das liegt an erhöhten Sicherheitsaufwendungen. Deswegen geht es darum, dass der Bund versucht das hat er bereits getan, diese Kosten zu senken und die Kostensteigerungen mit aufzufangen, damit die Tickets für die Passagiere bezahlbar bleiben. Noch einmal: Kostensteigerungen haben wir in allen Verkehrsbranchen, im Luftverkehr ganz besonders. Der Bund ist dazu angehalten, diese Kosten aufzufangen. Das passiert bereits. Das ist seriöse Politik. Nichts anderes kann ich hier sagen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bratmann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die nächste Rednerin aufrufe,

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Christian Meyer

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Herr Minister! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der Erwiderung auf den Landesrechnungshof ja auch zu diesen vier genannten Maßnahmen geantwortet. Das eine sind eben die statistischen Daten, die man immer erst nachträglich bekommt. Eine dieser Maßnahmen ist nach meiner Erinnerung der Klimarat, der jetzt eingerichtet worden ist. Er hat Geld dafür bekommen, dieses wissenschaftliche Monitoring zu machen. Er arbeitet daran. Ich habe Ihnen aber auch gesagt, dass wir diese Gutachten erstellt haben. Die Schwierigkeit, die alle Länder haben, die, wie Baden-Württemberg, auch solche Klimagesetze haben übrigens auch der Bund, besteht beim Monitoring darin, dass man diese Maßnahmen erst im Nachhinein und nicht schon im Voraus gut bewerten kann. Wir machen das ja auch im Nachhinein. Wir machen das ja auch, damit wir dann für die einzelnen Sektoren die Daten zusammenkriegen. Aber es wäre eben ein riesiger Wust an Bürokratie. Wenn wir zum Beispiel den Gebäudebereich nehmen, müssten wir ja alle privaten Hausbesitzer abfragen: Wie ist eure Heizung, wie viel habt ihr letztes Jahr verbraucht? Ich glaube, die CDU kann nicht wollen, dass wir ein Monitoring machen, für das wir den Leuten jetzt Fragebögen schicken, wie der Energieverbrauch ist. Von daher ist es so: Ein Monitoring kann eben nur eine Schätzung sein. Das habe ich Ihnen eben erläutert. Es kann eben nur eine Entwicklung grob darstellen. Denn wir können nicht den Verbrauch von jedem bis auf die Kilowattstunde genau erfassen, und das werden wir als Landesregierung auch nicht tun. Von daher wird ein Monitoring in solchen Bereichen wie dem Klimaschutz immer auch etwas im Ungefähren und in Schätzungen bleiben. Es kann nicht so detailliert sein wie vielleicht ein Kassenbericht. Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für

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Frank Henning SPD

Clearingstelle des Landes Niedersachsen auflösen

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Thiemann, im Wesentlichen kann ich mich fast Ihren Ausführungen anschließen. Aber ich möchte mit etwas anderem beginnen. Herr Najafi, Sie sollten sich für das, was Sie hier beantragt haben, und dafür, wie Sie hier agiert haben, schlicht schämen. Sie haben ja nicht mal das Kreuz, mit den Betroffenen persönlich zu reden. Sie ziehen hier über eine Kollegin her, machen sie nieder, sprechen ihr die Qualifikation ab, und das in einer Art und Weise, die typisch für die AfD ist. Ich will die Zwischenrufe mal aufgreifen: Sie sitzen selber im Glashaus. Sie beschäftigen Schwestern, Tanten, Onkel, Familienangehörige in Ihren Reihen und machen sich damit sogar noch rechtlich angreifbar, und Sie wollen uns vorwerfen, dass Frau Liebelt Geschäftsführerin der Clearingstelle geworden ist? Das war ein normales Auswahlverfahren nach fachlicher Leistung, Eignung und Befähigung, wie das im öffentlichen Dienst, aber eben nicht bei der AfD der Fall ist. Gucken Sie sich mal in Ihren eigenen Reihen um, wen Sie da alles beschäftigen - abgesehen davon, dass Sie auch noch Faschisten in Ihren Reihen beschäftigen! Aber das ist noch ein anderes Thema. Der Antrag der AfD trägt den Titel Clearingstelle auflösen. Meine Damen und Herren, das klingt vordergründig nach Bürokratieabbau, ist aber im Ergebnis das genaue Gegenteil. Wer Bürokratie abbauen will, der schafft nicht ein Bürokratieabbauinstrument wie die Clearingstelle ab, weil die Clearingstelle beim Entstehungsprozess von Gesetzen eingebunden wird. Sie wird bei erheblicher Mittelstandsrelevanz beteiligt, und aufgrund unseres Einsatzes hat sie ein eigenes Initiativrecht, kann von sich aus tätig werden. Wenn neue Gesetze entstehen, wird sie tätig das ist sie auch schon geworden und kann Bürokratie schon im Ansatz verhindern. Sie haben das Thema Bürokratieabbau heute auf die Tagesordnung gesetzt. Ja, zu viel Bürokratie beschäftigt uns alle. Aber Sie ziehen die völlig falschen Schlussfolgerungen. Übrigens auch da wieder Fake News: Die Clearingstelle verbraucht keine 3 Millionen Euro Steuergeld, wie Sie hier behaupten. Es ist genau die Hälfte: 1,5 Millionen Euro. Vielleicht informieren Sie sich mal richtig, inwieweit die Mittel abgerufen worden sind! Wer hier mit solchen Zahlen, mit solchen Fake News arbeitet, der hat eigentlich jegliche Seriosität verloren. Die tatsächlich abgerufenen Mittel betragen deutlich unter 3 Millionen Euro. Ich habe es gerade gesagt: Es sind 1,5 Millionen Euro. Im Übrigen wird die Verwendung der Mittel jährlich geprüft. Es gab 2025 sowie in den vorherigen Prüfungsberichten keinerlei Beanstandungen. Von einer unsachgemäßen Mittelverwendung, von einem „Skandal", wie Sie das hier genannt haben, kann also keine Rede sein. Sie übersehen, dass die Arbeit der Clearingstelle eben nicht nur darin besteht, Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren einzubringen, sondern sie hat auch weitere Aufgaben, die wir ihr zugeordnet haben. Dazu gehören Stakeholder-Abfragen, dazu gehört die Nachverfolgung von Antworten aus den Ressorts, dazu gehören Stellungnahmen auf Wunsch des Mittelstandsbeirats gerade zu EU-Themen denn gerade bei der EU stehen häufig Bürokratiethemen im Vordergrund, Praxischecks und Werkstattgespräche, ein Workshop gemeinsam mit dem Mittelstandsbeirat und dergleichen mehr. Im Übrigen: Wie naiv formulieren Sie eigentlich Ihre Anträge? Da steht tatsächlich drin, die Clearingstelle wird deswegen nicht gebraucht, weil die Stellungnahmen im Laufe der Jahre immer kürzer geworden sind. Ich habe mich totgelacht, als ich das gelesen habe. Denn das ist doch wirklich ein so schlichter Maßstab: die Arbeit der Clearingstelle daran zu bemessen, wie lang die Stellungnahmen sind! Ich finde sogar, dass ein kurzes, prägnantes, präzises Papier eher zum Bürokratieabbau beiträgt als ein 40-seitiges Papier, das sowieso kein Mensch liest. Im Übrigen wurden die Stellungnahmen laut Frau Liebelt wenn Sie sich mal mit ihr unterhalten hätten, dann wüssten Sie das bewusst gekürzt, um sie besser lesbar und nutzbar zu machen - vielleicht sogar auch für Sie nutzbarer zu machen, damit Sie dieses Bürokratieabbaupapier endlich mal verstehen. Wenn also die AfD kürzere Stellungnahmen als Beleg für Wirkungslosigkeit wertet, verwechselt sie Papierumfang mit politischer Substanz. Bürokratieabbau entsteht eben nicht durch möglichst viele Seiten, sondern durch klare Vorschläge. Ich habe das ausgeführt - ich will es auch abkürzen. Die Clearingstelle ist aus meiner Sicht kein bloßes Papierbüro, sie ist Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Verwaltung und politischer Entscheidungsebene. Ich will noch ein weiteres Thema ansprechen. Haben Sie eigentlich jemals mit der IHK und der Handwerkskammer gesprochen? Das ist eine gemeinsame Clearingstelle von IHK, Handwerkskammer, Mittelstandsbeirat und natürlich auch Landesregierung. Wir machen uns gemeinsam Gedanken über die Stellungnahmen der Clearingstelle und auch über die Stellungnahmen des Mittelstandsbeirates. Die IHK und die Handwerkskammer bewerten die Arbeit der Clearingstelle in völlig anderer Weise, als Sie das hier als AfD tun. Ich weiß nicht, warum Sie sich nicht mal zumindest mit der IHK als den Wirtschaftsvertretern hier im Land und den Aktiven aus dem Bereich Wirtschaft unterhalten, um die Arbeit der Clearingstelle wirklich vernünftig bewerten zu können. Sie dient im Übrigen auch der Wirtschaft und gerade kleinen mittelständischen Unternehmen, die nicht wie Großkonzerne über große Rechtsabteilungen und dergleichen verfügen. Diese kleinen mittelständischen Betriebe können sich über den Mittelstandsbeirat und über die Clearingstelle sozusagen in den Entstehungsprozess eines Gesetzes einklinken. Auch das ist wirtschaftsfreundlich und dient gerade kleineren und mittleren Unternehmen, die eben nicht über die Ressourcen von Großkonzernen verfügen. Meine Damen und Herren, ich finde, die AfD liefert hier keinen überzeugenden Vorschlag zum Bürokratieabbau. Sie schwächt die Bürokratie. Ich bin natürlich wie Frau Thiemann, der Meinung: Das ist kein Allheilmittel. Ich glaube auch, dass wir im Ausschuss noch einmal darüber reden sollen, inwieweit man die Clearingstelle tatsächlich noch stärken kann. Wir müssen gucken, was wir da gemeinsam hinkriegen. Vielleicht können wir weitere Initiativrechte oder weitere Punkte, die die Clearingstelle noch stärken, aufnehmen. Aber Bürokratieabbau gelingt eben nicht, indem man die Stimme der Praxis leiser stellt, und das ist die Stimme der Praxis im bürokratischen Sinne. Bürokratieabbau gelingt, indem man die Clearingstelle früher, verbindlicher und wirksamer in Entscheidungen einbindet. Deshalb ist die Abschaffung der Clearingstelle auch der völlig falsche Weg. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Henning. - Herr Najafi hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitteschön!

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Dannenberg, das Ganze wurde von Schülerinnen und Schülern organisiert, die nach vollkommen eigenem Ermessen entscheiden können, wen sie zu ihrer Veranstaltung einladen oder nicht. Es obliegt mir insofern nicht, das an dieser Stelle zu bewerten. Vielen Dank. - Die vierte Zusatzfrage für die Fraktion

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Jens Nacke CDU

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Lassen Sie die Frage zu? Ja, gerne. Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Können Sie mir kurz erläutern, warum Sie als nicht zuständige Ministerin hier jetzt das Wort ergreifen, während der zuständige Ministerpräsident draußen im Vorraum am Kaffeetrinken ist? Melanie Walter, Ministerin für Europa und Regionale Landesentwicklung: Wir als Niedersächsische Landesregierung sind davon überzeugt, dass hier nur eine europäische Regelung sozusagen den nötigen

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Jan Schröder SPD

Vollzugslockerungen für Mörder - wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Flucht eines Strafgefangenen, noch dazu eines verurteilten Mörders, ist ohne Frage ein hochgradig ernster Vorgang, ohne Wenn und Aber. Es ist völlig verständlich und legitim, dass ein solches Ereignis die Menschen in unserem Land besorgt und tiefe Fragen aufwirft. Ich sage es ganz unmissverständlich vorweg: Jeder einzelne Fall einer Flucht ist ein Fall zu viel, denn der Schutz der Bevölkerung muss in einem funktionierenden Rechtsstaat immer an allererster Stelle stehen! Deshalb sind wir alle in erster Linie erleichtert, dass der flüchtige Mann nach einer intensiven internationalen Fahndung am vergangenen Donnerstag südlich von Verona in Italien festgenommen werden konnte und sich nun wieder in sicherem Gewahrsam befindet. An dieser Stelle möchte ich meinen herzlichen Dank für den erfolgreichen länderübergreifenden Einsatz aussprechen. ‑ Der hat einen Unfall gebaut, und dann wurde er festgenommen. Vollkommen richtig. Doch wie reagiert die CDU-Fraktion auf diesen sensiblen Vorfall? Sie verfällt augenblicklich in den Modus des billigen politischen Pointensammelns. Mit dem reißerischen Titel dieser Aktuellen Stunde: „Vollzugslockerungen für Mörder - wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?" versuchen Sie, ein singuläres, wenn auch schwerwiegendes Ereignis zu einem systematischen und strukturellen Versagen der rot-grünen Landesregierung aufzubauschen. Das ist durchschaubarer Populismus. Das widerspricht den Tatsachen und Fakten und wird der Komplexität eines modernen Strafvollzugs in keinster Weise gerecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns doch einmal die konkreten Fakten an, die die Diskussion der letzten Woche bestimmt haben. Der fragliche Häftling aus der JVA Celle befand sich am Dienstag letzter Woche auf seinem insgesamt 38. begleiteten Ausgang seit September 2023. Bei den vorherigen 37 Ausgängen gab es keinerlei Beanstandungen oder Auffälligkeiten. Die Justizvollzugsbehörden haben hier also keineswegs leichtfertig oder blind gehandelt. Sie haben auf der Basis einer langjährigen bewährten Risikoprüfung agiert. Dass der Mann diesen Ausgang bei seiner Mutter in Peine zur Flucht nutzte, dass er einen unbeobachteten Moment in einer Garage abpasste, um mit einem Motorrad zu entkommen, das zeugt von hoher krimineller Energie. Das war ein Versagen im konkreten Moment, und genau das muss nun lückenlos und minutiös aufgeklärt werden. Aber, meine Damen und Herren von der CDU, Vollzugslockerungen sind kein links-grünes Luxusprojekt und kein ideologisches Geschenk an Straftäter. Sie sind eine verfassungsrechtliche und gesetzliche Pflicht. Sie dienen dem elementaren Ziel der Resozialisierung, um Gefangene schrittweise auf ein straffreies Leben nach der Haft vorzubereiten und so die Rückfallquote massiv zu senken. Das bitte ich zunächst zur Kenntnis zu nehmen. Zu behaupten, unter einer rot-grünen Regierung stünde die Sicherheit des Strafvollzugs zur Disposition, ist nicht bloß unsachlicher Populismus, sondern verdreht die rechtlichen Realitäten unseres Landes. Sie machen die Vorkommnisse in Peine am heutigen Mittwoch zum Gegenstand einer Plenardebatte. Sie fordern lauthals Aufklärung, klagen an und inszenieren sich medienwirksam als die Hüter von Recht und Ordnung -und das, obwohl Sie ganz genau wissen: Die umfassende, detaillierte und fachliche Unterrichtung durch das Justizministerium zu genau diesem Vorfall steht bereits fest auf der Tagesordnung, und zwar für morgen, Donnerstag, im zuständigen Unterausschuss während der Plenarpause. Herr Schröder, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Mohrmann zu? Ich würde jetzt gerne fortfahren. Vielen Dank. Bitteschön! Sie können oder wollen offenbar nicht abwarten, bis alle gesicherten Fakten auf dem Tisch liegen. Und warum tun Sie das? Weil Ihnen die sachliche Aufklärung im Ausschuss völlig egal ist. Ihnen geht es nicht um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen - Ihnen geht es einzig und allein um die schnelle Schlagzeile! Seriös wäre es, die Unterrichtung im Fachausschuss abzuwarten, die Berichte der Ermittler und der JVA-Leitung zu analysieren und auf dieser soliden Basis Kritik zu üben. Herr Schröder, es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage. Nein, ich möchte weiter fortführen. Vielen Dank. Sie dagegen zünden lieber Nebelkerzen im Plenum, bevor überhaupt alle Untersuchungsergebnisse offiziell vorgetragen wurden. Das ist respektlos gegenüber der hochprofessionellen Arbeit unserer Justizbediensteten. Wir vertrauen darauf, dass das Justizministerium den Fall Peine im Ausschuss am Donnerstag transparent, sachlich und schonungslos aufarbeitet. Wenn Fehler im System oder im konkreten Ablauf gemacht wurden, müssen sie klar benannt und korrigiert werden. Aber wir lassen nicht zu, dass Sie das Vertrauen in unseren funktionierenden Strafvollzug durch durchschaubare Schaufensteranträge untergraben. Vielen Dank.

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Lukas Reinken CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes

CDU der Kollege Reinken. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heute zu beratenden Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes werden einige Regelungen für die Zulassung von Studienbewerbern an den niedersächsischen Hochschulen vorgeschlagen. Ich sage es gleich vorab: Der Gesetzentwurf enthält vernünftige Änderungen bestehender Regelungen, und deswegen werden wir heute zustimmen. Denn Punkte wie die Drittstaaten-Quote oder auch die Berufsqualifizierten-Quote hat es auch vorher schon gegeben, sie werden jetzt nur gesetzlich verankert. Da kann ich nur sagen: Man tau! Dem wollen wir uns nicht entgegenstellen. Ein wichtiger Punkt wird jedoch neu aufgenommen: Künftig soll die Möglichkeit für Hochschulen bestehen, Bewerberinnen und Bewerber auch aufgrund ihrer zum Beispiel besonderen sportlichen Fähigkeiten zulassen. Dass ich hier mal eine Rede zum Thema Sportförderung halte, hätte ich auch nicht gedacht, aber da sind wir jetzt. Dieser Schritt der Sportförderung ermöglicht hoffentlich künftig noch mehr Spitzensportlern, in Niedersachsen eine gute Studienbildung zu erhalten. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Sportförderung, damit wir bei künftigen Weltmeisterschaften nicht nur Deniz Undav und Waldemar Anton, sondern auch vielen weiteren niedersächsischen Spitzensportlern zujubeln dürfen. Ersteren vielleicht ja schon zum Ende dieser Plenarwoche. Auch der stärkere Fokus auf die internationale Kooperation von Hochschulen bei gemeinsamen Studiengängen ist eine positive Nachricht, und diesen Punkt unterstützen wir gerne. Frau Schülke, es geht nämlich nicht darum, dass man die Standards absenkt, wenn man Kooperationen zwischen niedersächsischen und ausländischen Hochschulen schafft. Sondern bei einer Kooperation zum Beispiel mit den Universitäten in Schottland, wo wir als Wissenschafts- und Kulturausschuss gemeinsam waren und mit denen eine engere Kooperation angedacht und gewünscht ist kommt es darauf an, dass man sich auf gemeinsame Zulassungsmöglichkeiten einigt. Das ist ein großer Gewinn für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und damit auch für die Fachkräftegewinnung in Niedersachsen. Ich selber habe meinen Master in einem internationalen Studiengang gemacht. Diese Studiengänge profitieren davon, dass man Studienbewerber aus der ganzen Welt nach Niedersachsen holt und von ihnen auch entsprechend Leistung und Wissen erwarten darf. Schließlich, meine Damen und Herren, regelt der Gesetzentwurf auch den Aufwuchs der Medizinstudienplätze in Oldenburg. Ich kann Ihnen aus dem Oldenburger Land berichten: Das ganze Oldenburger Land hat sich auf den Weg gemacht: Die Region steht fest an der Seite der Uni-Medizin Oldenburg. Dass der nächste Schritt der Erhöhung der Studienplätze nun auch gesetzlich abgesichert ist, begrüße ich ausdrücklich. Gleichwohl, meine Damen und Herren, ist es mir wichtig, zu betonen das wird diejenigen aus dem Wissenschaftsausschuss auch nicht verwundern, dass 200 Studienplätze in Oldenburg den Ärztemangel in Niedersachsen aus unserer Sicht nicht werden beheben können. Zu dem ganzen Komplex der Medizinstudienplätze hatten wir bereits vor einiger Zeit im Wissenschaftsausschuss eine sehr interessante Anhörung, in der die Fachleute von deutlich höheren Zahlen an Studienplätzen gesprochen haben, um an den drei medizinischen Fakultäten in Niedersachsen so viele Ärztinnen und Ärzte ausbilden zu können, wie es unserem langfristigen Bedarf entspricht. Unser Anspruch sollte sein, dass Niedersachsen seine Ärzte selbst vollumfänglich ausbilden kann. Wir als CDU-Fraktion haben hierzu in der Vergangenheit einige Vorschläge vorgelegt. Unser Angebot steht weiter: Lassen Sie uns auch nach der Verabschiedung dieses Gesetzes weiter daran arbeiten, die Uni-Medizin Oldenburg zukunftssicher zu machen! Denn das haben wir ja gelernt nicht nur Niedersachsen ist groß - auch die Uni-Medizin Oldenburg soll es werden. Das wollen wir gerne gemeinsam machen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Reinken. - Als Nächstes hat das Wort: der Kollege Penno von der Fraktion der SPD. Bitteschön!

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

welche Auswirkungen die Erwärmung der Meere auf das Ökosystem Meer hat? Sie brauchen nur auf einen Kutter zu steigen und weiter hinauszufahren, dann sehen Sie es. Geht es Ihnen um einzelne Arten, zum Beispiel um Pazifische Austern? Oder was meinen Sie ganz konkret? Dann sitzen wir hier noch lange herum. ‑ Ich bin auch nicht dazu bereit,

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Colette Thiemann CDU

Clearingstelle des Landes Niedersachsen auflösen

Bitte sehr! Vielen Dank. - Wer anscheinend noch nicht einmal die Systematik kennt wer nicht weiß, dass die IHK Teil des Mittelstandsbeirats ist und der Mittelstandsbeirat faktisch als Kontrollgremium der Clearingstelle fungiert, der hat nicht nur keinen Kontakt zu der Clearingstelle, der hat nicht nur nicht zugehört und der hat nicht nur keine Ahnung von der Arbeit der Clearingstelle, sondern der hat sich mit dem ganzen System nicht befasst. Und das ist leider das muss ich sagen Ihre Arbeitsweise. Auch der Kollege Najafi möchte noch seine Restredezeit von 1:05

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Guido Pott SPD

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich der Ausbau der Photovoltaik in Niedersachsen in den letzten Jahren entwickelt? Herr Minister. Vielen Dank,

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Stephan Bothe AfD

Demokratie und Grundordnung schützen - Antifa- und Klimaterrorismus wirkungsvoll bekämpfen!

Sie kennen den Ablauf. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Kollege Zinke, ich bin dankbar, dass Sie von Märchen gesprochen haben, denn dann kann ich mal mit Ihrem Redebeitrag aufräumen. Das Erste ist: Ja, es gibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Sie ist aber nicht rechtskräftig. Und damit kommen wir vom Märchen in die Realität zurück. Wir haben Beschwerde eingelegt, und darüber wird im Eilverfahren das OVG Lüneburg entscheiden. Ich glaube, das Thema ist noch lange nicht vorbei. Wir sind sicher, dass das OVG Lüneburg eher zu unseren Gunsten entscheiden wird. Das zweite Märchen, wenn man Ihrem Vortrag folgen will, ist, dass Sie auf dem linken Auge nicht blind seien. Ich glaube, das sind Sie sehr wohl. Das haben beispielsweise die Veröffentlichung und die Vorstellung des Verfassungsschutzberichts gezeigt. Weder die Ministerin noch der Verfassungsschutzpräsident konnten glaubhaft darlegen, warum die Linkspartei kein Beobachtungsobjekt ist. Genug extremistische Bestrebungen sind dort schließlich erkennbar. Es hieß zunächst das haben Sie damals noch im Parlament gesagt, es gebe Teilorganisationen, die beobachtet würden. Aber bei der Vorstellung im Ausschuss kam heraus: Bei der Linkspartei wird gar nichts beobachtet. Man würde das ja schon sehen, aber es gibt am Ende keine glaubhafte Darlegung, warum diese Partei nicht beobachtet wird. Das zeigt am Ende deutlich: Hier geht es um politischen Kampf gegen die Opposition. Hier geht es um Mehrheiten, die Sie zukünftig erhalten wollen - und um nichts anderes. Vielen Dank. Herr Zinke möchte erwidern. Bitte! Herr Bothe, Sie haben nicht verstanden, was ich Ihnen sagen wollte. Sie sind in einer extremistischen Partei.

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Martina Machulla CDU

Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung für Niedersachsen

Frau Präsidentin! Ihr Vortrag, Frau Schülke, ist nicht wirklich nachzuvollziehen. Denn: Wenn Sie nicht zentral bündeln wollen, wie Sie in Ihrem Vortrag unterstellt haben, dann bleiben wir bei der Vielfalt. Dann macht das Ganze doch gar keinen Sinn! Natürlich sind wir als CDU durchaus innovativ und immer wieder und gerne bereit, neue Wege zu gehen. Nur: Neue Wege können doch nicht darin bestehen, neue Bürokratiestrukturen zu schaffen, noch eine Ebene einzubauen, die dann mit all denen redet, die mitmachen wollen, und mit denen, die nicht mitmachen wollen. Das sorgt am Ende nur für mehr Durcheinander; das kostet mehr, dafür wird mehr Personal benötigt, und das wird am Ende wenig effektiv sein. Sicherlich macht es Sinn, an dieser Stelle immer wieder zu gucken, ob wir als Land genügend Geld bereitstellen, um dahin zu kommen, wo wir hinwollen, nämlich dahin, dass solche Institutionen erhalten bleiben. Aber neue Bürokratiegeschichten lehnen wir bei Ihnen genauso ab wie bei den regierenden Fraktionen, wenn sie hier neue Institutionen einführen wollen - davon hatten wir ja schon einige in dieser Legislatur. Das kann nicht der Weg sein. Danke. Danke schön. - Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der SPD. Herr Penno, bitte!

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Vanessa Behrendt AfD

Soziale Beratung in Niedersachsen weiterentwickeln - Zugänge verbessern und Menschen wirksam unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gab mal einen Fall in den USA, wo eine Ehefrau vermisst wurde. Der Mann hatte rund um den Zeitpunkt ihres Verschwindens gegoogelt: „Beste Säge zum Zerlegen von Gliedmaßen", „Kann man wegen Mordes verurteilt werden, auch wenn keine Leiche gefunden wird?" und „Zehn Wege, einen toten Körper loszuwerden, wenn es wirklich dringend ist". Wenig überraschend sind ihm die Ermittler auf die Schliche gekommen, und er wurde verurteilt. Jetzt haben Sie von SPD und Grünen natürlich niemanden umgebracht - Gott bewahre! Aber was Ihren Antrag mit diesen Google-Anfragen verbindet, ist der Grad an fast bemitleidenswerter Naivität bei gleichzeitiger Selbstbelastung. Sie fordern hier öffentlich die Erstellung einer Bestandsanalyse der Sozialindustrie, und zwar nicht irgendeiner Sozialindustrie, sondern der Sozialindustrie, die Sie selbst fördern. Wissen Sie nicht, wofür und warum Sie unser Steuergeld ausgeben? Wenn Sie es wüssten, bräuchte es diese Erfassung nicht. Wenn Sie es aber wissen, wofür dann diese Erhebung? Aber die Logiklöcher in Ihrem Antrag sind ungefähr so groß wie das Loch in der Kasse des Integrationsvereins Kronsberg e.V. - Sie wissen schon, die SPD-nahe NGO, die Sie jahrelang gepäppelt haben. „Ein Paradebeispiel für gelungene Integrationsarbeit", hieß es, bis dann rauskam, dass SPD-Ratsfrau Hülya Iri die Millionenförderung veruntreut haben soll. Die Ermittlungen laufen, und ich wette, wo das herkommt, gibt es noch viel, viel mehr, meine Damen und Herren. Sie wären damit in guter Gesellschaft, denken Sie nur an die geradezu groteske Veruntreuung vieler Black-Lives-Matter-Akteure, also Vertreter der Bewegung, die Sie nach dem Tod von George Floyd mit aus der Taufe gehoben haben. Eine Leiterin von BLM hat sich von den Spendengeldern mehrere Luxusreisen, sechs Häuser, Autos und am Ende sogar die privaten Lebensmitteleinkäufe bezahlt. Zugegeben, dagegen sieht selbst Hülya Iri vom Kronsberg e.V. bescheiden aus, meine Damen und Herren. Aber um die Aufdeckung solcher Fälle geht es in Ihrem Antrag gar nicht. Sie wollen überhaupt erst einmal erfassen, wer denn da eigentlich alles staatliches Geld erhält und wie man das in Zukunft handhaben kann. Und schon wieder bin ich verblüfft: Warum machen Sie das nicht einfach? Sie regieren doch! Warum muss das hier mit viel Tamtam im Plenum beraten werden? Ein besonders finanziell herausforderndes Projekt kann das ja nicht sein. Zumindest legen Sie in Ihrem Antrag keine konkreten Zahlen vor. Und noch haben Sie die Mehrheit, um hier zu beschließen, was immer Sie wollen. Ein halbes Jahr war Ihr Vorhaben jetzt im Ausschuss unterwegs. Wofür? Dafür, dass Sie es jetzt gleich sowieso unverändert beschließen! Böse Zungen meinen, dass Ihre Erhebung jetzt bereits längst fertig sein könnte. Sie geben sich bei der Begründung für Ihren Antrag weniger Mühe als George Bush bei der Begründung des Irakkriegs. Sie oder Ihr Referent schreiben: Die Lebenslagen der Ratsuchenden hätten sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Probleme würden heute oft nicht isoliert auftreten, sondern griffen ineinander. Finanzielle Sorgen können mit psychischen Belastungen zusammenfallen. - Ach was! Haben die Menschen früher einen Jobverlust einfach gleichgültig hingenommen? Um meinen Teil zur Rettung der Sozialdemokratie in Deutschland beizutragen, habe ich Ihren Antrag einmal durch den KI-Scanner gejagt. Dabei kamen Werte rund um die 70 % bis 80 % heraus. Vielleicht gehen Sie dem auch mal nach. Ihren Antrag jedenfalls lehnen wir ab, und das ist für Sie und den Steuerzahler völlig kostenlos. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der SPD-Fraktion.

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Julius Schneider SPD

Entwurf eines Gesetzes zum Rückbau kommunaler Bürokratie und zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen (Kommunales Bürokratierückbaugesetz)

Wort gemeldet: der Abgeordnete Julius Schneider. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es hervorragend, dass Frau Hermann in der zweiten Hälfte ihrer Rede auch auf den Gesetzentwurf eingegangen ist. Aber vielleicht noch zu Herrn Najafi: Wenn es in einer Kommune in der Tat eine Belastung gibt, wenn man ein Windrad baut, und das Geld in die Kommune fließt, um damit beispielsweise den Weiterbetrieb eines Schwimmbads zu finanzieren, dann erhöht das selbstverständlich die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, die auf das Windrad schauen. Diese Akzeptanz kann man natürlich kaufen - das ist doch logisch. Was die Reden angeht, die hier dazu gehalten wurden: Wir haben gerade über die Erbschaftsteuer gesprochen, wir haben gerade über die auskömmliche Finanzierung des Staatswesens gesprochen, gerade über Ländersteuern. Und dann reden wir darüber, wie wir die Kommunen finanzieren können. Sie wollen ja mehr Kohle für die Kommunen haben, und das auch vollkommen zu Recht - das hätte auch ich gerne. Aber wir hätten gerade die Möglichkeit gehabt, sich auch mal dazu zu bekennen, dass wir dafür auch eine hinreichende Einnahmesituation haben müssen. Wir werden uns in den nächsten Monaten zu den Haushaltsberatungen wiedertreffen, und dann werden Sie die grob 1 Milliarde Euro, die jetzt von den Kommunen gefordert wird, mit Sicherheit einstellen, und zwar da bin ich mir sicher gleichzeitig mit einer schwarzen Null, sodass sie ihrem eigentlichen Anspruch auch gerecht werden. Ich finde, wenn wir über Kommunalpolitik reden, dann sollte das eigentlich nicht so konfrontativ sein, wie das hier gemacht wird. Denn, ehrlich gesagt, finde ich die Vorschläge, die gemacht werden, gar nicht so schlecht. - Ja, selbstverständlich! Da kann man noch mal darüber reden, was vernünftig ist. Sie werden aber heute nicht beschlossen. Deswegen ist das Einzige, dem wir zustimmen können, den Gesetzentwurf in den Fachausschuss bzw. in die Fachausschüsse zu überweisen. Und das werden wir mit Sicherheit auch tun. Ich finde, wir sollten unser Land aber auch nicht ständig schlechtreden und darüber reden, dass nichts vorangeht. Wenn wir uns beispielsweise mal das Kommunalfördergesetz angucken, dann sehen wir, dass das genau der Weg ist, um Förderprogramme einfacher zu machen. Das entspricht doch genau dem Sinn auch des Gesetzentwurfs, den Sie hier vorlegen. Darüber verlieren Sie aber leider kein Wort. Wir reden darüber, dass wir weniger Bürokratie für Investitionsprogramme brauchen. Das ist doch genau das, was diese Landesregierung jetzt gerade, in der jüngeren Vergangenheit, umgesetzt hat: Der Pakt für Kommunalfinanzen ist genau das. Wir sagen: Es soll investiert werden, aber wo und in was - das entscheiden die Menschen in den kommunalen Gremien, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Das ist eine Kultur des Vertrauens, und das ist richtig so. Genau diesem Vorbild folgt auch das Sondervermögen, die 4,7 Milliarden Euro, die an die Kommunen weitergegeben werden; auch da folgt man dem gleichen Prinzip. Wir bekommen sogar schon Anrufe aus anderen Ländern: Macht ihr das wirklich so? Meint ihr das ernst, dass ihr so wenig Vorgaben macht und dass die Kommunen das machen können? Ja, wir meinen das ernst, denn wir vertrauen der kommunalen Ebene, und das ist auch richtig so. Und weil wir dieses Vertrauen haben, wird es ein Tariftreue- und Vergabegesetz geben. Die Vergabegrenzen werden vervielfacht. Das ist eine der größten Entbürokratisierungsmaßnahmen, die man überhaupt machen kann. Und ich finde das hochgradig richtig. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dieses Landes werden schon von verschiedensten Ebenen kontrolliert. Wir brauchen nicht einengende Grenzen bei der Frage, wie Vergaben gemacht werden können, sondern wir sollten vertrauen. Die haben kein Geld zu verschenken, das werden sie nicht tun. Deswegen geben wir ihnen dieses Vertrauen, und das ist auch richtig so. - Herr Hilbers, alles gut! Sie demonstrieren, weil wenig Geld da ist, und ich kann auch verstehen, dass sie das machen. - Wir lassen es lieber. Diese Linie des Vertrauens werden wir weiterführen. Ich habe es schon gesagt: Die Intention Ihres Gesetzentwurfs finde ich gut. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen es werden ja sehr viele Ausschüsse mitberatend sein, weil wir dann mal schauen können, was von den Vorschlägen, die gemacht worden sind, tatsächlich übrig bleibt. Ich reiche Ihnen aber ganz ausdrücklich die Hand. Denn wir haben ein gemeinsames Interesse daran, dass die kommunale Familie funktioniert und dass wir möglichst wenig Vorschriften haben, die wir nicht brauchen. Die wenigsten Menschen vor Ort brauchen jemanden aus Hannover, der ihnen den Stift hält. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass wir gute Bedingungen für die kommunale Familie schaffen. Wir werden dem jedenfalls nicht im Weg stehen. Glück auf, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Kollege Schneider. -

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Peer Lilienthal AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen

zu Wort gemeldet. Bitteschön! Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Landesregierung legt hier etwas vor, was man auch direkt hätte überweisen können, aber sei es drum. Was der Digitalisierung der Verwaltung zuträglich ist, das befürworten wir auf jeden Fall grundsätzlich. Wir halten es auch für gut, dass die Zuständigkeiten klar geregelt werden. Die Problembereiche sind in der Begründung klar adressiert worden. Das geht schon mal in die richtige Richtung. Bei der Synchronisation der Daten zwischen Kataster und Grundbuch gibt es ja im Moment eine ganz besondere Herausforderung. Das liegt allerdings vor allem daran liegt, dass die Eintragung ins Grundbuch heute unverhältnismäßig viel länger dauert als noch vor einigen Jahren. Aber nichtsdestotrotz: Wenn dieser Punkt angegangen wird, dann ist das begrüßenswert. Was wir für problematisch halten, sind die Fristen für die Meldung beim Katasteramt, weil der Bauträger oder der spätere Eigentümer diese Meldeverpflichtung vielleicht noch aus einer Zeit kennt, in der zwischen Beginn des Baus und Fertigstellung wenige Monate gelegen haben oder vielleicht etwas über ein Jahr gelegen hat. Aber das ist heute nicht mehr die Regel. Die Gründe dafür kennen wir alle. Dafür muss man eine Regelung finden dazu wird der Kollege Bothe im Ausschuss bestimmt noch intensiv nachfragen, die den Bürger mitnimmt und nicht bestraft, weil er etwas macht, was in dieser Zeit ohnehin sehr schwierig ist, nämlich bauen und damit letztendlich auch Wohnraum schaffen. Vielen Dank. Abschließend zu Wort gemeldet hat sich:

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir zur Abstimmung kommen.

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Dr. Frank Schmädeke CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Claudia Schüßler SPD

GKV-Reform mit Augenmaß: kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen

Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Botschaft ist längst bei allen angekommen: Den Krankenkassen droht ein Defizit in einem unzumutbaren Ausmaß, unzumutbar insbesondere für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Als Konsequenz wurde auf der Bundesebene eine Kommission eingesetzt, die Vorschläge unterbreitet hat, mit welchen Veränderungen eine solche Beitragserhöhung in Zukunft vermieden werden kann. Das ist zunächst einmal ein gutes Ziel. Das hat aber auch zu einer breiten Debatte darüber geführt, welche Auswirkungen diese Maßnahmen haben könnten, und diese Debatte dauert an. Ausfluss dieser Debatte sind zum Beispiel die Demonstrationen in der vergangenen Woche anlässlich der GesundheitsministerInnenkonferenz hier in Hannover. Es ist wichtig, dass jetzt auf die Konsequenzen bestimmter Entscheidungen aufmerksam gemacht wird. Das ist auch Teil einer lebendigen Debatte, für die ich mich ausdrücklich bedanken möchte. Deshalb ist auch diese Aktuelle Stunde wichtig. Die Entscheidungen der Bundesregierung in dieser Sache werden nämlich das Leben der Menschen ganz unmittelbar betreffen, und sie erfordern darüber hinaus auch Weichenstellungen im Land. Es ist wichtig, die Frage zu beantworten: Welche Auswirkungen haben einzelne Vorschläge, und was bedeuten sie zum Beispiel für die Versorgung der Menschen im Krankenhaus? Dazu wünsche ich mir eine Einordnung durch die Landesregierung, die die Menschen mitnimmt und Klarheit schafft, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Aktuelle Stunde bietet aber auch die Möglichkeit das will ich so deutlich sagen, dass wir aus dem Parlament heraus eine Einschätzung der Situation vornehmen können. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass es mir in dieser Aktuellen Stunde überhaupt nicht darum geht, eine Debatte über Schuldzuweisungen zu führen, weder gegenüber der Bundesebene noch gegenüber anderen Ebenen. Das ist zwar sehr leicht. In den vergangenen 20 Jahren gab es aber ganz viele sehr unterschiedliche Menschen, die für das Gesundheitsministerium verantwortlich waren. Trotzdem ist es nicht gelungen, in einem großen Prozess eine breite Reform durchzutragen. Das muss man einfach so sehen. Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem diese Frage ganz notwendig geworden ist. Deshalb müssen wir diese Reformvorschläge betrachten und uns anschauen: Was bedeutet das, und gibt es über die kurzfristigen Stabilisierungsmaßnahmen, die jetzt vorgeschlagen worden sind, hinaus vielleicht noch andere, die zu einer wirklichen Veränderung führen? Die Beitragsstabilität, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein wichtiger Faktor, weil höhere Beiträge für die Menschen immer ein Minus in ihrem Portemonnaie bedeuten. Beitragsstabilität ist wichtig für das Haushaltseinkommen. Das gilt im Übrigen für die Sozialversicherung insgesamt. Deshalb lohnt es sich, den Beitragssatz stabil zu halten. Das will ich ganz ausdrücklich sagen. Deshalb kann man auch nicht jede Maßnahme, die heute vorgeschlagen wird, verdammen. Wir würden uns aber wünschen das will ich auch so deutlich sagen, dass neben der Frage einer kurzfristigen Stabilisierung, um die es bei den vorgeschlagenen Maßnahmen geht, auch mitgedacht werden kann und soll, wie man das System mittel- und langfristig stabilisiert. An dieser Stelle ganz wichtig ist die Frage: Ist das auch gerecht? Denn das treibt die Menschen um, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine Frage in diesem Zusammenhang lautet: Ist das doppelte Versicherungssystem, das wir immer noch haben, eigentlich zeitgerecht? Ich wundere mich, dass wir diese Debatte nicht offensiver führen, weil wir alle wissen, dass das nicht der Fall ist. Wir sehen, dass sich die gesetzlich Krankenversicherten sehr häufig als Krankenversicherte zweiter Klasse empfinden, und wir wissen auch, dass die Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung für viele Menschen gerade am Ende ihres Lebens zu fast unzumutbaren Beiträgen führen. Beides ist nicht gut. Deshalb glaube ich, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, darüber zu reden. Natürlich muss man auch darüber nachdenken, andere Gruppen mit in die Beitragsfinanzierung einzubeziehen. Ich weiß das von mir selbst. Ich hätte mich privat versichern können und war aus einer großen Überzeugung heraus immer gesetzlich krankenversichert, weil ich dieses System als gut empfunden habe, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mir läuft hier wirklich die Zeit weg. Es gibt noch so viel zu sagen; es gibt noch so viele Punkte zu bereden. Für uns ist es ganz wichtig das will ich noch sagen, dass Veränderungen im Pflegebudget nicht zulasten der Beschäftigten gehen. Wir haben jetzt erreicht, dass wieder mehr Menschen diesen wichtigen Beruf in der Krankenpflege aufnehmen. Eine Veränderung zu deren Lasten würde dazu führen, dass genau diese Sicherheit in der Versorgung aufgegeben würde. Veränderungen mit Augenmaß ja, aber nicht für die Menschen, die diesen wichtigen Job machen! Das ist für uns wirklich existenziell. Das will ich hier noch sagen. Ich glaube, dass Reformen gelingen können, wenn wir sie jetzt beherzt angehen. Ich wünsche mir dafür, dass wir alle gemeinsam nach Lösungen suchen. Vielen Dank.

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Marie Kollenrott GRÜNE

Demokratie und Grundordnung schützen - Antifa- und Klimaterrorismus wirkungsvoll bekämpfen!

es ist Ihr Antrag! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Die AfD-Fraktion möchte sich ja aber auch gar nicht thematisch auseinandersetzen, sondern, wie schon gesagt wurde, gerne agitieren und für Aufregung sorgen. Wir fühlen uns von diesem Antrag jedenfalls auch terrorisiert. Deswegen lassen Sie uns über etwas Schönes reden: Sprechen wir über den Einsatz für Klimaschutz und eine lebenswerte Zukunft! Sprechen wir von den vielen Menschen, die sich für den Schutz unserer Demokratie einsetzen! Wie großartig, dass es neben dem staatlichen Engagement besonders vorbildlich in Niedersachsen mit dem starken Zubau der erneuerbaren Energien, mit der Unterstützung für unsere Wirtschaft bei der Transformation so viele Menschen gibt, die sich in unserem Land einbringen! Sie werden lautstark und entschlossen zum Korrektiv, sie legen ihren Finger in die Wunde, sie fordern ein, dass in Sachen Klimaschutz mehr passiert, sie setzen sich für die eigene Zukunft und die Zukunft ihrer Kinder ein, sie nehmen ihr im Grundgesetz verbrieftes Demonstrationsrecht wahr, sie suchen das Gespräch mit ihren Abgeordneten, sie bestimmen den Diskurs mit. Das ist bürgerschaftliches Engagement, das ist ihr gutes Recht, aber das erfordert eben auch Entschlossenheit, sich ein Herz zu fassen. Das erfordert Mut. Danke dafür! Das Bundesarbeitsministerium hat gerade Zahlen veröffentlicht. Die derzeitige Hitzewelle kostet die deutsche Wirtschaft jeden Tag 431 Millionen Euro. Hitzebedingte Erkrankungen und Unfälle verursachen 76 500 Fehltage im Jahr. Durch den Klimawandel werden Hitzetage, also Tage mit mehr als 30 Grad Lufttemperatur, deutlich häufiger. Laut Deutschem Wetterdienst waren es zwischen 1961 und 1990 durchschnittlich 4,2 Tage pro Jahr, zwischen 1991 und 2020 waren es schon 8,9 Tage und im vergangenen Jahr 11 Tage. Heiße Tage sind auch für Arbeiterinnen gefährlich. Wer körperliche Arbeit verrichtet, kann bei Hitze weniger leisten und wird schneller müde. Also, alles spricht dafür, mehr für Klimaschutz zu machen. Mehr Klimaschutz vonseiten der Bürgerinnen einzufordern, ist nur konsequent. Wir freuen uns über die orientierten und mündigen Bürgerinnen, die genau das tun, liebe Kolleginnen. Liebe Kolleginnen, wir sind alle Antifaschistinnen, also alle Abgeordneten von SPD, Grünen und von der CDU, alle außer Sie, rechtsextrem außen. Unsere wehrhafte Demokratie hat nicht nur Demokratinnen im Parlament, die für den Schutz unserer Verfassung und der Grundrechte Verantwortung tragen, sondern sie hat Millionen Demokratie-Ultras, die sich täglich dafür einsetzen, dass wir in einer freien, pluralistischen, demokratischen Gesellschaft leben. Gott sei Dank! Wer also demokratieschützende, klimaschützende, zukunftsschützende Menschen kriminalisiert, macht eigentlich nur eines: sich selbst diskreditieren. Jemand, der das tut, muss sich fragen lassen, wie er es selbst mit den demokratischen Werten hält. In diesem Fall ist das nur eine rhetorische Frage. Denn wir alle, auch Sie selbst von der rechtsextremen NoAfD, kennen die Antwort schon. Autoritäre Demokratiefeinde gehören eben nicht in demokratische Parlamente. Rechtsextreme Parteien gehören verboten. Danke schön. Vielen Dank. Frau Kollenrott, auf Ihren Beitrag gibt eine Kurzintervention von Herrn Bothe. Bleiben Sie also in der Nähe! - Bitte, Herr Bothe! Anderthalb Minuten,

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Delia Klages AfD

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, was sind Ihre ganz konkreten Planungen, wenn in der Zwischenzeit, bis die Leistungsgruppen zugeteilt werden, Krankenhäuser und Kapazitäten abgebaut worden sind: Mit welchen Maßnahmen machen Sie Niedersachsen für den Krisen- und Kriegsfall resilient?

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Eike Holsten CDU

GKV-Reform mit Augenmaß: kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen

Bitteschön! Herzlichen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile den Tenor auf der Gesundheitsministerkonferenz zur GKV-Reform des Bundes. Da gab es nicht etwa ein schlichtes „Nein" zu hören, sondern ein deutliches „So nicht". Der Adressat dieser unserer Länderbotschaft ist klar: das Parlament in Berlin, unsere Kolleginnen und Kollegen dort, die jetzt ihren Teil der Verantwortung bei der Gesetzgebung tragen. Wir sind es nicht, die in Berlin beraten. Aber die Verbände und Interessengruppen aus Niedersachsen stehen bei uns auf der Matte - aus gutem Grund: mit der Erwartungshaltung, dass wir auf unsere Kolleginnen und Kollegen im Bund Einfluss nehmen mögen. Wir stehen als Sozial- und Gesundheitspolitiker der CDU im Moment nahezu täglich mit unseren Berliner Kolleginnen und Kollegen im Austausch und thematisieren genau diese Anpassungsbedarfe, die wir im Gesetzgebungsverfahren sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unsere Erwartungshaltung ist: Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht zulasten der stationären Versorgung erfolgen. Eingriffe in die Krankenhausfinanzierung dürfen nicht die Umsetzung der Krankenhausstrukturreform gefährden und keine zusätzlichen wirtschaftlichen Risiken für unsere Krankenhausträger begründen. Daran, dass das nicht passiert, wird meines Wissens in Berlin gerade sehr intensiv gearbeitet. Stichwort „Krankenhäuser": Insbesondere bei den Pflegepersonalvorgaben sehen wir erheblichen Anpassungsbedarf. Pflegepersonaluntergrenzen und weitere personelle Mindestvoraussetzungen dürfen nicht dazu führen, dass Krankenhäusern Leistungsgruppen allein aufgrund aktuell bestehender Personalengpässe nicht zugewiesen werden können. Darüber hinaus erwarten wir eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher und versicherungsfremder Leistungen. Wir alle das weiß ich hier im Haus sind uns doch einig, dass es ein großes Unding ist, dass die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten die Kosten der Grundsicherungsempfänger im System trägt und nicht der Steuerzahler. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen kann nur gelingen, wenn der Bund seiner Finanzverantwortung in angemessenem Umfang nachkommt. Das bedeutet übrigens nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, dass der Finanzminister 2 Milliarden Euro Steuerzuschuss herausnimmt und retour 250 Millionen Euro für die Grundsicherungsempfänger hineingibt, die mit wahrscheinlich etwas über 12 Milliarden Euro Volumen das Zigfache dieser Summe in der GKV ausmachen. Das ist also wirklich ein Dilemma der Kollegen in Berlin, mit denen wir, glaube ich, in diesen Tagen an dieser Stelle nicht tauschen wollen. Sie verhandeln gerade mehr über ein Spargesetz und weniger über die notwendigen Strukturreformen; die Kollegin Schüßler hat es richtigerweise angesprochen. Beides ist aber wichtig. Weil die Finanzlast die Krankenkassen drückt, liegt der Schwerpunkt vorweg auf dem Sparen und im Weiteren dann auf den Strukturreformen. Das ist kein Widerspruch. Denn zur Wahrheit gehört doch, dass die Sozialabgaben das Netto der Menschen hart beschneiden. Wir brauchen die Debatte darüber, wie wir unseren Sozialstaat bezahlbar halten. „Koste es, was es wolle" dann braucht es halt höhere Beiträge bestimmter Bevölkerungsgruppen, ohne dass wir auf Sinn und Zweck der Ausgaben gucken ist nicht unsere Politik. Unsere Politik muss den Ausgleich zwischen der Solidargemeinschaft der Sozialversicherten, die das System mit ihrem Geld tragen, den Leistungserbringern, die eine gute Versorgung sichern, und denen, die auf dieses System angewiesen sind, suchen. Dieser Spagat ist nicht leicht für die Kolleginnen und Kollegen in Berlin, egal in welchem Bereich sie unsere Sozialgesetzgebung gerade anfassen müssen. Aber ich erlebe in Diskussionen auch beispielsweise gestern hier auf dem Platz und vor allem mit Akteuren im Gesundheitswesen: Alle Beteiligten haben sehr konstruktive Vorschläge zur Verbesserung des Systems. Weniger Bürokratie, also mehr Vertrauen und Zutrauen in die handelnden Akteure, gehört dazu, ebenso die dringend benötigte Digitalisierung, vor allem bessere Steuerung. Wir kennen die notwendigen Strukturreformen. Die Debatten dazu, wie wir unseren Sozialstaat wieder auf die Spur bringen effizient und bezahlbar, werden uns noch eine ganze Weile in Berlin begleiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Gesundheitspolitiker müssen auch die Zukunft adressieren. Neben den notwendigen Anpassungen des Systems braucht es einen viel stärkeren Fokus unserer Politik auf die Themen Vorbeugung, Prävention, Vorsorge und Gesundheitskompetenz. Da können wir auch als Land vorangehen. Dann machen wir als Nächstes im Landesparlament auch wieder landespolitische Themen zum Anlass unserer Aktuellen Stunde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Holsten. - Für die Fraktion der AfD hat

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Harm Rykena AfD

Schulabsentismus gemeinsam und präventiv begegnen - für einen altersgerechten und wirksamen Umgang mit Schulabsentismus in Niedersachsen

Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schulabsentismus ist ein ernstes Problem. Wer regelmäßig nicht zur Schule geht, verliert Bildungschancen, soziale Kontakte und Zukunftsperspektiven. Deswegen ist es auch richtig, dass wir uns damit beschäftigen. Richtig ist auch: Hinter Schulabsentismus können psychische Erkrankungen, familiäre Probleme, Mobbing oder andere Belastungen stehen. Solche Fälle brauchen tatsächlich Unterstützung, Beratung, passgenaue Hilfen - und das begrüßen wir auch grundsätzlich. Aber und genau da beginnt unsere Kritik der Antrag von SPD und Grünen betrachtet Schulabsentismus fast ausschließlich als Unterstützungsproblem. Er spricht viel über Beratung, Netzwerke, Sozialarbeit und Prävention, aber kaum über Verantwortung, Verbindlichkeit und über die Durchsetzung des Schulbesuchs. Dabei ist nicht jeder Fall auf psychische Erkrankungen oder schwierige Lebenslagen zurückzuführen. Es gibt bewusstes Schulschwänzen, es gibt Eltern, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, und es gibt Jugendliche, die sich den Regeln dauerhaft entziehen. Der Staat hat nicht nur einen Bildungsauftrag, sondern auch die Pflicht, schulische Ausbildung durchzusetzen. Wer ausschließlich über Hilfe spricht und Sanktionen grundsätzlich infrage stellt, höhlt die Verbindlichkeit der staatlichen Bildungsverantwortung aus. Besonders deutlich wird das bei der Forderung, den Jugendarrest als letztes Mittel abzuschaffen. Meine Damen und Herren, beim Jugendarrest geht es nicht um die erste Reaktion auf nur einen einzigen Fehltag. Ihm gehen zahlreiche Schritte voraus. Gespräche, pädagogische Maßnahmen, Unterstützungsangebote, Bußgelder und Arbeitsauflagen - der Jugendarrest steht am Ende einer langen Kette. Man kann über seine Wirksamkeit diskutieren. Aber was geschieht, wenn alle vorherigen Maßnahmen scheitern? Welches Instrument bleibt dem Staat dann noch? Darauf gibt der Antrag keine überzeugende Antwort. Hinzu kommt, der Antrag blendet wesentliche Ursachen aus. Gewalt an Schulen, Mobbing, massive Unterrichtsstörungen und Integrationsprobleme werden kaum thematisiert. Viele Lehrkräfte berichten jedoch, dass Schüler aus genau diesen Gründen nicht mehr gern zur Schule gehen. Sie haben schlicht Angst - und zwar in erster Linie vor Mitschülern. Ebenso fehlt eine belastbare Datengrundlage. Niedersachsen hat bis heute keine umfassende landesweite Statistik zum Schulabsentismus, zieht aber dennoch weitreichende Schlüsse. Unser Ansatz lautet deshalb: Ja zu früher Hilfe und Prävention, Ja zu besserer Zusammenarbeit von Eltern und Jugendhilfe, aber ebenso Ja zur Pflicht auf Bildung, Ja zur Verantwortung von Eltern und Schülern und Ja zu verbindlichen Konsequenzen, wenn alle Hilfsangebote ausgeschöpft sind. Hilfe und Verantwortung sind keine Gegensätze. Schauen wir mal, was die Beratungen im Ausschuss ergeben. Vielen Dank. - Nun spricht: von der Fraktion der SPD die Kollegin Margraf. Bitteschön!

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Colette Thiemann CDU

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

von der Fraktion der CDU Frau Kollegin Thiemann. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Niedersachsen ein Luftfahrtland ist, ist unstreitig. Die dortigen Beschäftigten entwickeln Zukunftstechnologien, sichern Wertschöpfung, schaffen Innovationen und sorgen dafür, dass Niedersachsen auch künftig ein wettbewerbsfähiger Industrie- und Technologiestandort bleibt. Unbestritten steht die Luftverkehrswirtschaft vor erheblichen Herausforderungen: Die Folgen der Pandemie wirken nach, hohe Energiepreise, steigende Standortkosten, Regulierung, internationale Konkurrenz - alles das setzt die Branche unter Druck. Das ist richtig. Aber richtige Problembeschreibungen machen keine gute Politik. Denn Politik beginnt da, wo die Schlagzeile endet, und da bleibt der Antrag bemerkenswert dünn. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen ein bekanntes Muster: Man nehme ein reales Problem, formuliere daraus eine provokative, griffige Überschrift und präsentiere eine vermeintlich einfache Lösung - und hoffe möglichst, dass keiner genau hinschaut. Die AfD macht es sich einfach - zu einfach. Denn die Zukunft der Luftfahrt entscheidet sich nicht an einem Hebel, sondern an Infrastruktur, Forschung, Fachkräften, Digitalisierung, Investitionen und Innovationskraft. Wer das auf „Steuern runter Problem gelöst!" reduziert, verfehlt die Realität. Ja, wir müssen über die Wettbewerbsfähigkeit unserer Flughäfen sprechen. Der Hannover Airport ist ein zentraler Standortfaktor. Er verbindet Unternehmen, sichert Arbeitsplätze, stärkt Messen, Kongresse und den Tourismus. Regionale Flugplätze erfüllen wichtige Aufgaben für Wirtschaft, Luftrettung und Ausbildung. Und es gilt, die gewaltigen technologischen Veränderungen, die derzeit die Luftfahrt prägen, mitzudenken. KI, automatisierte Flugsicherung, digitale Zwillinge, autonome Systeme, Drohnen und neue Antriebe - hier entstehen die Märkte von morgen. Niedersachsen hat die besten Voraussetzungen. In Braunschweig wird am DLR, an der TU und im Forschungszentrum für Luftfahrt an Zukunftstechnologien gearbeitet. Diese Innovationslandschaft ist ein strategischer Vorteil. Aber auch die sicherheitspolitische Dimension wächst. Wirtschaft und Sicherheit gehören zusammen. Niedersachsen spielt dabei mit Industrie und Forschung eine zentrale Rolle. Der Antrag blendet das weitgehend aus. Bemerkenswert ist vielmehr, worüber der Antrag nicht spricht: Innovation, Forschung, Fachkräfte und technologische Souveränität. Stattdessen dominieren einfache Botschaften ohne Substanz. Ich sage Ihnen eines, liebe Kollegen von der AfD: Die Wirklichkeit wird nicht einfacher, nur weil man sie wörtlich vereinfacht. Verantwortungsvolle Politik muss Folgen, Kosten und Wirkungen benennen. Der Antrag hätte eine Chance sein können. Denn auch wir sehen Handlungsbedarfe: zu lange Genehmigungsverfahren, zu viel Bürokratieaufladung, zu wenig Tempo bei Investitionen. Das sind entscheidende Fragen aus Landessicht. Stattdessen richtet sich der Antrag vor allem nach Berlin und Brüssel. Das hilft uns hier in Niedersachsen nur begrenzt. Die CDU steht für leistungsfähige Flughäfen, weniger Bürokratie, mehr Forschung und eine starke Luft- und Raumfahrtindustrie. Wir wollen, dass Niedersachsen Luftfahrtland Nummer 1 bleibt. Dafür braucht es Sachverstand und Verantwortung. Zugleich müssen wir uns ehrlich machen über strukturelle Hemmnisse, die wir im politischen Alltag selbst mit verursachen. Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern zu lange, Investitionen werden gebremst, Innovationen kommen zu langsam in die Anwendung. Das ist ein echter Standortnachteil im internationalen Wettbewerb. Europa und Deutschland stehen im Wettbewerb der Umsetzung und nicht der Ankündigung. Niedersachsen muss seine Potenziale konsequent heben, Forschung stärken, Verfahren beschleunigen und Kooperationen verbessern. Denn nur wenn Politik, Wissenschaft und Wirtschaft enger zusammenarbeiten, bleibt unser Land führend in der Luftfahrt. Besonders wichtig ist auch, dass wir die Schnittstellen zwischen Landes-, Bundes- und EU-Ebene besser koordinieren und synchronisieren. Zu oft scheitern hier in Niedersachsen gute Projekte an Zuständigkeitsfragen und langsamen Abstimmungen. Das kostet Zeit, Vertrauen und Wettbewerbsfähigkeit. Wenn wir das ändern wollen, müssen wir Verwaltungsprozesse digitalisieren, Planungsrecht modernisieren und Genehmigungsbehörden stärken. Nur so gelingt es, dass gute Ideen schneller Realität werden und Niedersachsen im Wettbewerb dauerhaft und nachhaltig erfolgreich ist. Im Kern zeigt der vorliegende Antrag auch ein grundsätzliches Verständnisproblem mit Blick auf Industriepolitik. Wettbewerbsfähigkeit entsteht nicht durch isolierte Einzelmaßnahmen, sondern durch ein Zusammenspiel aus Infrastruktur, Innovation und verlässlichen Rahmenbedingungen. Wer nur an einer Stellschraube dreht, verkennt die Komplexität globaler Märkte. Niedersachsen hat im Übrigen die Stärke, diese Komplexität zu gestalten. Unsere Aufgabe ist es, Standortpolitik nicht zu vereinfachen, sondern wirksam zu machen. Deshalb werden wir weiterhin auf eine Politik setzen, die Wachstum ermöglicht, Investitionen erleichtert und technologische Entwicklung beschleunigt. Dabei bleibt entscheidend, dass wir nicht in Symboldebatten verharren, sondern konkrete Fortschritte erzielen. Für uns ist klar: Zukunft entsteht nicht durch Überschriften, sondern durch Umsetzungskraft und Verantwortung in der politischen Praxis. Daran messen wir im Übrigen auch die Qualität politischer Vorschläge im Landtag. Entsprechend dieser klaren Haltung in der CDU zu einem Antrag, der diesen Anspruch in keinster Weise erfüllt, kann unser Votum nur „Ablehnung" heißen. Denn ein besseres Niedersachsen ist machbar, aber wie auch dieser Antrag zeigt wieder einmal definitiv nicht mit der AfD. Vielen Dank, Frau Kollegin Thiemann. -

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Eva Viehoff GRÜNE

GKV-Reform mit Augenmaß: kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen

zu Wort gemeldet: die Abgeordnete Eva Viehoff. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass wir die Herausforderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung angehen müssen. Umso mehr sind wir enttäuscht über das, was am 29. April von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Die Ausgaben des Gesundheitssystems steigen deutlich schneller als die Einnahmen. Hierauf muss reagiert werden; das ist klar. So kann man heute schon sehen, dass die Leistungsausgaben im ersten Halbjahr 2025 um 8% gestiegen sind. Demgegenüber stehen Einnahmen von 5,3 %. Man sieht, dass hier gehandelt werden muss. Besonders stark sind die Krankenhauskosten gestiegen um 9,6 % und die Arzneimittelausgaben - um 6 %. Ohne Gegenmaßnahmen steuern wir auf ein sehr großes Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung zu. Der vorliegende Gesetzentwurf ist unserer Einschätzung nach deutlich zu kritisieren. Und da sind wir nicht allein, denn die Kritik kommt aus dem gesamten Gesundheitswesen, sie kommt von den kommunalen Interessenvertretungen, von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, von den Versicherten, von den ArbeitgeberInnen. Mein Postfach ist voll von vielen solchen Zuschriften, weil die Erwartungen an dieses Gesetz überhaupt nicht erfüllt worden sind. Wir müssen festhalten, dass es sich um ein Sparpaket handelt, das die Falschen belastet und wesentliche Kostentreiber schont. Auch wir sind ja der Auffassung, dass das Ziel ist, auch in Zukunft stabile Beiträge zu haben, aber doch nicht nur auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Versicherten! Besonders hart trifft es die Krankenhäuser, und das nicht nur weil es das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gibt. Über die Regelungen im KHAG werden Krankenhäuser doppelt belastet, weil im KHAG zentrale Steuerinstrumente wie die Vorhaltevergütung, die bundeseinheitlichen Leistungsgruppen und verbindliche Qualitätsvorgaben deutlich aufgeweicht worden sind. Qualität ist es, was die Gesundheitsversorgung braucht, und nicht das Krankenhaus vor der Tür. Gelegenheitsversorgung führt nicht zu einer guten gesundheitlichen Versorgung und bedeutet auch, dass das System zu teuer bleibt. Auch wir kritisieren natürlich wie alle hier und ich hoffe und glaube, dass die Bundesregierung noch eine Lösung dafür findet, wie die Tarifrefinanzierung funktioniert. Als kulturpolitische Sprecherin kann ich Ihnen sagen, was passiert, wenn man Tarifsteigerungen nicht übernimmt. Also: Das muss passieren! Die Krankenhäuser werden da stark unter Druck stehen. Für mich bedeutet das auch einen Eingriff in die Tarifautonomie von Krankenhäusern und Beschäftigten. Wir brauchen nicht verschlechterte Arbeitsbedingungen, sondern wir brauchen eine langfristig gesicherte gute Versorgung. Da wundert es mich, dass die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie nicht nachwirken. Denn erinnern wir uns: Es reicht eben nicht aus, Beifall zu spenden. Vielmehr brauchen wir eine gute Finanzierung und gute Arbeitsbedingungen, damit sich Menschen im System wohlfühlen, im System bleiben und im System arbeiten. Ich habe es am Anfang schon gesagt: Die Lastenverteilung ist doch sehr ungleich. Das 16,3‑Milliarden-Euro-Sparpaket für 2027 zeigt auf, dass 7 Milliarden Euro über höhere Belastungen für Patientinnen und Patienten, Versicherte und ArbeitgeberInnen finanziert werden. Das sind über 40 % des Gesamtsparvolumens. Die eingesetzte Finanzkommission hatte damals vorgeschlagen, dass der Anteil nicht über 21 % steigen soll. Ich hoffe sehr, dass in den Verhandlungen hierüber noch ein Ausgleich erfolgt. Das ist eine überproportionale Belastung der gesellschaftlichen Mitte. Das ist nicht förderlich für die Gesundheitsversorgung, aber auch nicht für unsere Demokratie. Es gibt allerdings auch Folgewirkungen für Länder und Kommunen. Defizite von Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern müssen ausgeglichen werden. Das gibt neue Haushaltsprobleme und zusätzliche Einschränkungen der kommunalen Haushaltsspielräume. Wir brauchen also eine Strukturentwicklung, die alle einbezieht. Da erwarten wir auch eine wirksame Arzneimittelreform - auch die Pharmaindustrie muss beteiligt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung muss deutlich nachgebessert werden, weil wir sonst auch bei den Krankenhäusern in eine kalte Strukturreform gehen, und genau das wollten wir alle nicht. Ich bin sicher, dass unser Sozialminister als Vorsitzender der GMK hierbei noch seinen Einfluss auf den Bund geltend macht und wir deutliche Verbesserungen erfahren.

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Pascal Mennen GRÜNE

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Dieses Gesetz macht Schule. Dieses Gesetz macht Schule besser. Dieses Gesetz macht Schule gerechter. Dieses Gesetz macht Schule zukunftsfester, und dieses Gesetz macht Schule freier. Warum macht das neue Schulgesetz Schule besser? Es war ein langes und teils mühsames, aber notwendiges Ringen um eine dringend erforderliche, in Teilen wirklich grundlegende Reform des Schulgesetzes. An einigen Themen wurde zehn Jahre oder sogar Jahrzehnte nicht weitergearbeitet - sogenannte dicke Bretter, die mit diesem Gesetz nun gebohrt sind. Mein Dank an die, die an diesem Gesetz mit Leidenschaft, Energie und Geduld mitgearbeitet haben, ist nicht der obligatorisch dahingesagte. Der GBD hat bis zum Schluss Änderungsvorschläge für uns geprüft. Das halbe Ministerium hat uns mehrfach im Ausschuss Rede und Antwort gestanden. Verschiedenste Verbände habe immer wieder Feedback gegeben und sind zu Beratungen zu uns oder ins Ministerium gefahren. Sie alle haben dieses konstruktive Gesetzgebungsverfahren begleitet, das Gesetz besser gemacht, und dieses Gesetz macht nun Schule besser. Dieses Gesetz macht Schule klarer. Beispiel Distanzunterricht: Bei winterlichem Wetterchaos ist ab sofort Digitalunterricht möglich, ebenso bei nicht planbaren Ereignissen in den Schulen, etwa Gebäude- oder Wasserschäden. Wir tasten dabei übrigens das Grundprinzip des Präsenzunterrichts nicht an. Schon gar nicht bügeln wir vermeintlichen Lehrkräftemangel aus. Sie wissen: Kein Bundesland stellt gerade so viele neue Lehrkräfte ein wie Niedersachsen. Wir statten außerdem alle SchülerInnen und Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten aus, regeln die Administration der Geräte mit den Kommunen und geben rechtlich geprüfte Empfehlungen zur Handynutzung aus - auch hier: endlich mehr Klarheit. Dieses Gesetz macht Schule aber auch freier. Oberschulen erhalten den notwendigen Spielraum zur jahrgangsbezogenen Unterrichtsgestaltung. Und Grundschulen können nun auch die Schuljahrgänge 1 bis 4 als pädagogische Einheit, also jahrgangsübergreifend, führen. So erhöhen wir die Durchlässigkeit der Bildungswege. Das ist auch sozial gerecht. Schließlich wird auch die Reform der gymnasialen Oberstufe im Schulgesetz integriert. Ziel ist hier eine individuelle Profilbildung, also eine Fokussierung auf persönliche Stärken. Auch das sorgt für Klarheit. Und so macht dieses Gesetz Schule eben auch gerechter. Zusätzlich wollen wir Minderjährige, die der Schule fernbleiben, weil sie beispielsweise gemobbt oder mit familiären Problemen nicht fertig werden, nicht mehr in den Jugendarrest stecken. Das schaffen wir mit diesem Gesetz ab und wollen stattdessen die Betreuung und Unterstützung der jungen Menschen stärken. Dieses Gesetz macht Schule zukunftsfest. Beispiel Werte und Normen an Grundschulen: In einer immer pluralistischeren Gesellschaft, die immer offener für verschiedene Denk- und Glaubensrichtungen wird, müssen unverhandelbare Werte und Normen verankert werden, und diese werden an Grundschulen nun auch überall vermittelt. Sehr geehrte Abgeordnete, das Gesetz reagiert auf Veränderungen, auf Wandel und stärkt die Eigenverantwortung und Freiheit. Das hat Ministerin Julia Hamburg mit einer umfassenden Einbindung derer, die den Schulalltag leben, erreicht. Sie wissen, ich finde es wichtig, sich vor Ort in den Schulen schlau zu machen. Da hören wir wirklich viel Lob, vor allem auch für die dicken Bretter, die meine Kollegin Lena Nzume jetzt noch einbringen wird. Vielen Dank, Herr Kollege Mennen. Sie haben Ihre Kollegin Nzume schon angekündigt,

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Dr. Karl-Ludwig von Danwitz CDU

Schulabsentismus gemeinsam und präventiv begegnen - für einen altersgerechten und wirksamen Umgang mit Schulabsentismus in Niedersachsen

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Schulabsentismus fängt mit Schulunlust und Schulschwänzen an und kann im nächsten Schritt zur Schulverweigerung führen. Und dann? Oftmals kein Schulabschluss, keine Ausbildungsstelle, kein Einkommen und keine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - und leider manchmal der Weg in die Kleinkriminalität. Die Folgen des Schulabsentismus können den Lebensweg von jungen Leuten weitreichend beeinflussen und ihnen viele berufliche Möglichkeiten verschließen. Das geschieht nicht von heute auf morgen. Schülerinnen und Schüler entfernen sich immer mehr von den gewohnten Abläufen und besuchen auf einmal immer häufiger nicht mehr die Schule. Um das zu verhindern, muss möglichst schnell, bei ersten Auffälligkeiten, die Entwicklung umgekehrt werden, bevor die Fehlzeiten überhandnehmen. Deswegen muss schnell gehandelt werden. Zum Ersten muss nach den Ursachen für das Fehlen in der Schule gesucht werden. Wird die Schülerin oder der Schüler überfordert, weil die Eltern vielleicht zu ehrgeizig sind oder man den Schullaufbahnempfehlungen nicht gefolgt ist? Wird in der Schule gemobbt? Gibt es Probleme im Elternhaus? Sind falsche Freunde da, die auch häufig die Schule schwänzen? Gibt es Sucht- oder psychische Probleme? Und man sollte auch darauf achten: Sind Schülerinnen und Schüler nur körperlich anwesend? Dieses passive Schulschwänzen ist oft der Anfang vom Ende. Zum Zweiten: Die schulischen Ansprechpartner müssen sehr schnell aktiviert werden - der Klassenlehrer, die Klassenlehrerin, der Vertrauenslehrer, die Schulsozialarbeit und die Schulpsychologen. Und zum Dritten: Die außerschulischen Ansprechpartner müssen eingeschaltet werden - die Erziehungsberatung, das Jugendamt, die Jugendhilfe. Schnell muss gehandelt werden, sofort und früh muss gegengesteuert werden, umgehend sind die Eltern einzubinden - also insgesamt: frühe Kontaktaufnahme mit den zuständigen Ansprechpartnern. Sonst, meine Damen und Herren, wird da Schulschwänzen zur Routine, der Schulstoff fehlt, die Ergebnisse werden schlechter. Deswegen muss an den Schulen klar geregelt werden, wie mit unentschuldigtem Fehlen gegangen werden soll. Den Schülerinnen und Schülern, aber insbesondere auch den Eltern, müssen die Konsequenzen klar aufgezeigt werden, wenn Kinder die Schulpflicht nicht erfüllen. Ich bin hier immer für klare Ansagen: Wenn nicht ..., dann folgt das und das! Ein Zeitplan muss erstellt werden. Es muss bis dahin gehen, dass man zur Unterstützung beim Aufstehen vielleicht auch mal einen Wecker aushändigt. Und wenn wieder erste Erfolge eingetreten sind, dann darf auch mal gelobt werden. Es ist nicht so einfach für einen jungen Menschen, dass es ihm gelingt, wieder einem strukturierten Tagesablauf zu folgen. All das muss aber schnell eingeleitet werden. Was bei diesen Themen auch helfen kann, sind Schülerpatenschaften Erwachsene oder auch Mitschüler, die bis hin zum Abholdienst dafür sorgen, dass wieder am Unterricht teilgenommen wird. Was natürlich auch immer hilft, ist interessanter Unterricht, der zum Lernen animiert und Lust auf Schule macht. Auch die Angebote im Ganztag können dazu beitragen, dass man gerne zur Schule geht. Und es darf natürlich auch gerne unterstützt werden, wenn fehlender Unterrichtsstoff nachgeholt werden muss. Meine Damen und Herren, manche Eltern und Kinder darf man dabei ruhig etwas zu ihrem Glück zwingen. Es hilft ihnen, den Eltern, aber es hilft auch uns als Gesellschaft, die jeden jungen Menschen befähigen sollte, am Leben teilzuhaben. Unsere Kinder müssen doch im Mittelpunkt stehen. Kein Kind darf verloren gehen! Was also ist zu tun, insbesondere von der Landesregierung? Verbindliche Verfahrenswege müssen aufgezeigt werden - in der Schule und außerhalb der Schule. Und wer sollte die Hauptarbeit in diesem schwierigen Bereich machen? Wir wissen doch alle, dass Lehrkräfte mit der Arbeit in den Schulen schon gut ausgelastet sind. Also brauchen wir mehr Schulsozialarbeit, was wir als CDU schon lange fordern. Alle Schulformen müssen Stellenzuweisungen bekommen, auch die Gymnasien. Wir müssen wieder, wie wir das vor einigen Jahren in der Großen Koalition gemacht haben, einen stetigen Aufwuchs an Schulsozialarbeit an allen Schulen auf den Weg bringen. Unser klarer Finanzierungsvorschlag dafür liegt vor: Nicht jeden mit einem kostenlosen iPad zwangsbeglücken, sondern das Geld lieber für die personelle Unterstützung an den Schulen einsetzen! Wir brauchen diese personelle Unterstützung bei der Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die leider zu oft nicht am Unterricht teilnehmen. Als Verein Sprungbrett im Heidekreis, dessen Vorsitzender ich bin, beschäftigen wir uns mit straffälligen Jugendlichen und im Rahmen des Bundesprogramms „Deine Chance" mit vier Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern über acht Jahre auch mit dem Thema Schulabsentismus. Hier sind vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv unterwegs, die die Schülerinnen und Schüler zu Hause abholen, die sie besuchen und sofort alle Maßnahmen einleiten, die eben von mir beschrieben wurden, einschließlich einer Ursachensuche, und dann alle schulischen und außerschulischen Ansprechpartner einbeziehen. Die Konzepte und Praxisbeispiele einige wurden hier angeführt liegen vor. Packen wir es an! Wir sind es unseren Kindern schuldig. Einen Punkt müssen wir aber noch kurz besprechen: SPD und Grüne sprechen sich nun dafür aus, den Jugendarrest bei minderjährigen Schulschwänzern nicht mehr zu verhängen und bei älteren Schülerinnen und Schülern nur noch als allerletztes Mittel anzuwenden. Auch ich bin der Meinung, dass Wegsperren nicht die Lösung ist, aber die Abschaffung ist ein falsches Signal. Denn es muss doch wenigstens die Möglichkeit geben, spürbare Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die sich nicht an die Spielregeln unserer Gesellschaft halten. Haben Sie diese Initiative eigentlich mit der Justizministerin abgesprochen? Ich denke nicht. Im Tagesspiegel vom 3. Januar 2026 war Folgendes zu lesen: „Das niedersächsische Justizministerium verteidigte die Praxis. Der Arrest für Schulabstinenzler sei ein,grundsätzlich taugliches Mittel, um auf Jugendliche einzuwirken'." „Grundsätzliche fachliche Bedenken gegen das derzeitige Sanktionierungssystem bestünden nicht." Ich denke, das ist bezeichnend für den Zustand der Koalition. SPD und Grüne fordern, den Jugendarrest weitestgehend abzuschaffen, und das Justizministerium sah vor einem halben Jahr dazu keinen Anlass. Über diesen Punkt sollten wir im Ausschuss, denke ich, intensiv reden. Bis dahin! Ansonsten Ihnen allen eine schöne ausschussfreie Zeit im Sommer! Herzlichen Dank. Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: der Kollege Rykena von der Fraktion der AfD. Bitte sehr! Vielen

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Uwe Dorendorf CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes

Ich hätte mir da einfach mehr gewünscht. Dabei kennen Sie doch die Bedrohung: Ihr eigenes Ministerium dokumentiert 2 500 % mehr illegales Glücksspiel zwischen 2013 und 2015 - 2 500 %! Und trotzdem gibt es in einigen Monaten, wie im März 2026, in Niedersachsen keine einzige Razzia. Bremen kontrolliert siebenmal häufiger! Sie bleiben untätig. Sie fesseln den legalen Markt und schauen zu, wie der illegale floriert. Das ist mein Vorwurf. Das ist kein Spielerschutz - das ist das Gegenteil! Wann endet endlich dieses Wegsehen, und wann beginnt Ihre richtige Offensive? Wir werden uns bei dieser Abstimmung enthalten. Herzlichen Dank.

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Delia Klages AfD

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister Philippi, Sie haben jetzt mehrfach erwähnt, dass Sie diesem Prozess mehr Zeit geben wollen. Aber haben Sie einen Überblick darüber, welche Krankenhäuser im Moment noch nicht die Voraussetzungen für die Leistungszuweisungen erfüllen? - Vielen Dank.

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Lukas Reinken CDU

Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

Und damit sind auch die grundrechtlichen Fragen hinreichend abgehandelt. Meine Damen und Herren, Sie tun ja übrigens immer so, als gebe es nicht genügend Bundesländer, die entsprechende Regelungen schon auf den Weg gebracht hätten. Ich darf das mal vortragen: Sie ignorieren immer, dass es in Bremen, in Hessen, in Sachsen, in Schleswig-Holstein, in Brandenburg, in Thüringen und im Saarland Handyverbote in unterschiedlichen Ausprägungen gibt. Wenn ich richtig recherchiert habe, sind das nicht ausschließlich CDU-Alleinregierungen, die in diesen Ländern unterwegs sind. Meine Damen und Herren, Sie wollen diese harte Debatte einfach nicht führen. Und damit komme ich zum letzten Antrag, der heute ja mitberaten wird. Da geht es um Ihre in Antragsform gegossene Pressemitteilung zur Bereitstellung von Schultablets. Meine Damen und Herren, der seriöse Weg wäre es gewesen, diesen Antrag heute wieder aus dem Verfahren zu nehmen, denn er ist ja erledigt; die Auslieferung der Tablets erfolgt ja bereits. Aber Sie wollen sich noch einmal an diesem Projekt ergötzen. Das sei Ihnen zugestanden. Es bleibt aber dabei: Die Finanzierung aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität ist völlig unsicher über die Dauer des Sondervermögens hinaus. Es gibt keinerlei Konzept, wie künftige Schülergenerationen eigentlich mit Tablets ausgestattet werden sollen. Ihr Motto, meine Damen und Herren, ist: Nach mir die digitale Sintflut! - Ja, Herr Mennen, aber Grundlagen reichen nicht, wenn Sie überhaupt keinen Ansatz haben, wie Sie das über das Sondervermögen hinaus finanzieren wollen. Man kann dem Finanzminister und der Frau Kultusministerin und, ehrlich gesagt, uns allen nur wünschen, dass Sie bis dahin nicht mehr im Amt sind. Was für ein Hohn gegenüber der Öffentlichkeit! Sie suggerieren, dass jetzt für alle Zeiten Tablets für Schülerinnen und Schüler bereitstehen. Fakt ist: Viel mehr als zwei Auslieferungsrunden werden Sie gar nicht finanzieren können. Das sollten Sie endlich zugeben oder einen Finanzierungsplan über das Sondervermögen hinaus vorlegen. Sie hatten ja auch vorher keinen Plan, wie Sie das Wahlgeschenk finanzieren wollen, und wurden dann vom Sondervermögen des Bundes quasi überrascht: 800 Millionen Euro, die vom Bund für den Ausbau von Infrastruktur vorgesehen waren. Meine Damen und Herren, Infrastruktur im Schulbereich sind Schulgebäude, vielleicht der ÖPNV oder wären Radwege auf dem Weg zur Schule - okay, aber doch keine Tablets, die maximal vier Jahre halten! Das ist keine Infrastruktur, die über dieses Sondervermögen abzubilden ist! Wenn also das ifo-Institut grundsätzlich sagt, dass beim Sondervermögen eine erhebliche Zweckentfremdung stattfindet, dann sind Ihre Schultablets dafür ein glühendes, ein krasses Beispiel, meine Damen und Herren. Dieses Vorhaben ist übrigens auch pädagogisch aus der Zeit gefallen. Während andere Länder wir waren ja alle gemeinsam mit dem Kultusausschuss in Skandinavien den Masseneinsatz von Tablets wieder schrittweise zurückfahren, um Konzentration und Lernfähigkeit zu erhöhen, schmeißt sich Rot-Grün im Grunde nicht nur hinter einen abgefahrenen Zug, nein, der Zug ist quasi schon in der Gegenrichtung unterwegs. Und anders als Sie gestern behauptet haben, war die Aussage der kommunalen Spitzenverbände übrigens nicht voll des Lobes. Weil Rot-Grün gestern den Städtetag zitiert hat, will ich schon darauf hinweisen, dass in derselben Pressemitteilung die ist ja bei dpa nachzulesen auch zu lesen ist, dass die Kommunen weiterhin finanzielle Mehrbelastungen sehen, und zwar für die Administration der Geräte. Wieder einmal denkt sich der Landtag hier also etwas Schönes aus, um dann so zu tun, als würden wir das für die Kommunen kostenneutral hinbekommen. Dem ist nicht so, und Sie sollten aufhören, so zu tun. Denn ich weiß, dass die Landräte und Bürgermeister im Land nicht nur uns anrufen, sondern auch Sie. Dieser Vorschlag, liebe Kolleginnen und Kollegen, verbrennt dringend benötigtes Geld und ist auch sozialpolitischer Unfug. Er ist völlig aus der Zeit gefallen. Wir brauchen endlich eine Schuldigitalpolitik mit Verstand, die zwei Dinge in den Mittelpunkt stellt: die Erhöhung der Leistungsfähigkeit unserer Schülerinnen und Schüler und ihre mentale Gesundheit. Beides verfehlt diese Landesregierung auch heute. Es bleibt ein Trauerspiel. Vielen Dank. - Nun hat das Wort: der Kollege Rykena aus der Fraktion der AfD. Bitteschön!

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Britta Kellermann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Journalismus transparent gestalten

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Veränderungen unserer Gesellschaft durch KI sind rasant und ein allgegenwärtiges Thema. Auch der Journalismus steht zwangsläufig Vorteilen und Risiken dieser Technik gegenüber. KI kann zweifelsohne auch für Journalistinnen und Journalisten ein hilfreiches Werkzeug sein. Ich nenne als Beispiel: umfangreiche Datenbanken in Sekundenschnelle auswerten. Oder sie kann auch darauf trainiert werden, Ungenauigkeiten in Nachrichtenartikeln zu entdecken. So kann KI die Arbeitsbelastung im Journalismus verringern. Was sie aber nicht kann und das ist ganz entscheidend, ist, Journalismus ersetzen. Sie besitzt nicht das Urteilsvermögen, um kritisches Denken und die Intuition von JournalistInnen zu ersetzen. Und sie genießt vor allem nicht das Vertrauen, das wir gemeinsam seriösem Journalismus entgegenbringen. Gerade weil KI immer nur so gut ist wie die Daten, auf deren Grundlage sie trainiert wird, ist das so. Wir brauchen einen starken Journalismus, und KI ersetzt nicht die Arbeitskräfte. Sind Daten verzerrend oder sogar diskriminierend, spiegelt sich diese Verzerrung und Diskriminierung logischerweise auch in den Ergebnissen wider. Ich will ganz kurz zwei Sätze zum Antrag sagen. Erstens müssen Menschen erkennen können, ob Nachrichtenartikel KI-generiert sind oder aus der Feder von Journalisten stammen. Zweitens schauen wir uns genau die Daten an, mit denen KI trainiert wird. Wir müssen ich komme zum Ende eine faire, angemessene, rechtssichere Vergütung für die UrheberInnen der Werke sicherstellen. KI im Journalismus kann ein sinnvolles Werkzeug sein, aber wir brauchen eindeutige und klare Rahmenbedingungen, und die stellen wir mit diesem gemeinsamen Antrag sicher. Danke schön. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat sich Ministerpräsident Olaf Lies

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute abschließend den EA zu fairem Erbbaurecht auf der Tagesordnung. Und das ist gut so, denn die Menschen draußen im Land, die von den Erbbauregeln betroffen sind, haben es verdient und können von uns erwarten, dass wir im politischen Raum die Sache endlich so regeln, dass sie wieder in Ruhe schlafen können. Meine Fraktion hat mich vor einem guten Dreivierteljahr mit dem Auftrag losgeschickt, eine sozialverträgliche Lösung zu finden, die keine Verliererin hinterlässt. Ich denke, da ist gelungen: mit der Einführung einer Kappungsgrenze, mit der Berücksichtigung des Zehnjahresmedians der örtlichen Bodenrichtwerte und mit der Absenkung des Erbbauzinses auf zum Beispiel 1,25% . Mit diesen Maßnahmen ist der Weg geebnet für ein faires Erbbaurecht. Leider ist mit der heutigen Beschlussfassung der Weg nicht zu Ende beschritten. Vielmehr geben wir die Aufgabe in andere Hände. Unser heutiger Beschluss ist von daher erst einmal nicht viel mehr als eine höfliche Bitte an unseren Minister Falko Mohrs. Er hat nun die Aufgabe, zusammen mit der Klosterkammer Hannover ein Verfahren zu vereinbaren, das bei auslaufenden und zu erneuernden Erbbauverträgen Anwendung findet. Auch wenn es neben der Klosterkammer noch eine Reihe von anderen Erbpachtgebern gibt Kommunen, Kirchengemeinden, auch das Land Niedersachsen, wird die künftige Ausgestaltung der Erbbauverträge der Klosterkammer aufgrund der hohen Anzahl an Verträgen bundesweit hat sie den größten Bestand an Erbpachtverträgen eine Blaupause dafür sein, wie Erbbaurechtsverträge in unserem Land abgeschlossen werden. Zur Klosterkammer möchte ich noch sagen: Auch sie ist keine Verliererin. Die Klosterkammer wird nur etwas weniger Mehreinnahmen haben. Aber nach unseren Vorschlägen steht sie auch dann besser da, als sie jetzt mit ihren Altverträgen dasteht. Denn natürlich soll sie ihre Aufgaben im kulturellen und sozialen Bereich und der Förderung erfüllen und dies nach Kräften auch ausbauen. Das sollte ihr aber auch nicht schwerfallen. Denn sie bekommt, wie gesagt, mehr, und bei einer Ergebnisrücklage Stand: 31. Dezember 2024 von 137 Millionen Euro, davon knapp 54 Millionen Euro freie Rücklagen, sollte diese Aufgabe auch gelingen. Daher lässt mich die harte Haltung der Klosterkammer bei den Verhandlungen über die neue Berechnungsgrundlage doch ein Stück weit ratlos zurück. Ich bin kein Christ, stehe aber zu den sozial-christlichen Traditionen und den Normen und Werten, die daraus für unsere Gesellschaft erwachsen sind. Viele Erbbaunehmer können sich die neuen Verträge, die sie jetzt abschließen müssen, eigentlich nicht wirklich leisten. - Uli, es wäre schön, wenn du auch zuhören würdest. - Es kann doch nicht das Ziel sein, dass Menschen, für die wir vor über 70 Jahren das Erbbaurecht geschaffen haben, nun aus diesen Verträgen herausgedrängt werden. Das ist nicht im Sinne unserer Tradition. Daher bitte ich alle, die jetzt verhandeln und die neuen Berechnungsgrundlagen festlegen, Erbbaurechtsregeln auszuhandeln, die im Sinne dieses EAs sind und die in diesem Bereich auch wieder zum sozialen Frieden beitragen. Danke schön.

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Marie Kollenrott GRÜNE

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Meyer, gefährden aus Ihrer Sicht die Pläne von Frau Bundeswirtschaftsministerin Reiche in Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien die Klimaziele und die wirtschaftliche Kraft in Niedersachsen sowie der anderen Nordländer? Herr Minister! Vielen Dank. - Herr Präsident!

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Christian Fühner CDU

Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

Bitteschön! Vielen Dank, Herr Kollege Güldner, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sprechen von Vertrauen in die Schulleitung und sagen, die können das selber regeln. Was sagen Sie dazu, dass der Schulleitungsverband in der Anhörung den Wunsch geäußert hat, das gesetzlich zu regeln, damit man das alles nicht auf Vertrauensbasis selber machen muss, damit man nicht die Auseinandersetzung mit den Eltern und den Schülern hat. Wenn der Wunsch aus der Praxis da ist, dann stellt sich die Frage, warum man dem nicht nachkommen möchte. Vielen Dank, Herr Fühner. Ich glaube, wir haben auch andere Stellungnahmen lesen können.

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Christian Frölich CDU

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines vorweg: Herr Henning, ich finde es schwierig, dann, wenn jemand eine andere, differenzierte Meinung hat, zu sagen, das sei mit fehlendem Engagement für die Bürger und für die Betroffenen gleichzusetzen. Das wird der Sache nicht gerecht. Da bin ich, ehrlich gesagt, etwas enttäuscht von Ihren Ausführungen hier. Meine Damen und Herren, wir beraten heute abschließend über einen Antrag, der bei vielen Betroffenen wirklich Hoffnung geweckt hat. Ich will ausdrücklich sagen: Diese Sorgen sind berechtigt; das ist ganz klar. Wer ein Haus auf einem Erbbaugrundstück gebaut hat, es über Jahrzehnte abbezahlt hat und dies vielleicht auch als Altersvorsorge verstanden wissen will, darf nicht plötzlich das Gefühl bekommen, dass ihm diese Lebensleistung unter den Füßen durch zu hohe Erbpachtzinsen aufgrund gestiegener Bodenrichtwerte entwertet wird. Deshalb war es richtig, dass wir uns mit diesem Thema ernsthaft auch parteiübergreifend durch viele Gespräche mit den Bürgerinitiativen, bei denen ich mich ganz herzlich für ihr Engagement, dieses Thema hier so zu platzieren, bedanken möchte; wir haben zusammen eine große Podiumsdiskussion in Hildesheim geführt beschäftigt haben. Aber gerade weil es für die Betroffenen so ernst ist, darf man keine Erwartungen wecken, die man später nicht erfüllen kann. Und genau das ist das Problem dieses Entschließungsantrags von SPD und Grünen. Am Anfang wurde hier Großes angekündigt: Wir machen jetzt grundlegende Änderungen. Es war die Rede von stärkerer Kontrolle, von Aufsichtsratsstrukturen, von weitergehenden Eingriffen in die gute Ertragslage der Klosterkammer. Das klang nach entschlossenem Handeln - und alles wohl mit Rückendeckung von höchster Ebene aus Fraktionen und Landesregierung. Man könnte auch sagen: Gut gebrüllt! Nur war in den abschließenden Beratungen im Wirtschaftsausschuss am 12. Juni 2026 davon nicht mehr viel übrig. Da hieß es dann sinngemäß, die Landesregierung werde aus dem Antrag schon etwas Vernünftiges machen, und das mit dem Gremium oder einem Aufsichtsrat sei ja nur ein Prüfauftrag gewesen. Meine Damen und Herren, das ist dann eben nicht der große Wurf. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn es hier nur um parlamentarische Rhetorik ginge. Aber es geht um Menschen, die konkrete Hilfe von uns erwarten, und denen ist nicht geholfen, wenn man ihnen erst große Lösungen verspricht und am Ende dann nur einen Prüfauftrag übriglässt. Die Beratungen haben sehr deutlich gezeigt: Der ursprüngliche Antrag von Rot-Grün ist rechtlich, haushaltsrechtlich, wirtschaftlich, verfassungsrechtlich an vielen Stellen nicht sauber durchdacht. Die Landesregierung bzw. die betroffenen Ministerien haben bei der Unterrichtung auf zentrale Grenzen hingewiesen: Die Klosterkammer unterliegt nicht einer politischen Fachsteuerung nach Belieben. Es geht um Stiftungsvermögen. Es geht um die Landeshaushaltsordnung. Es geht um die Frage, wann Rechtsaufsicht endet und unzulässige Fachaufsicht beginnt. Ihr Versuch, die Bodenrichtwertsteigerungen durch eine Zehnjahresmedian-Betrachtung zu bereinigen und eine Kappungsgrenze je Anpassungsintervall einzuführen, verschiebt die Problematik in die Zukunft. Bei der Kappungsgrenze sind sich die BIs auch gar nicht sicher, ob es nicht vielleicht eher doch zu ihren Ungunsten geschieht. In der abschließenden Ausschusssitzung haben Sie vorgetragen, das seien ja nur Ideen, und diese sollten nicht im Sinne von „sowohl als auch", sondern eher im Sinne von „entweder oder" gelten. Auch die Forderung, zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus auf bis zu drei Viertel des Erbbauzinses für Zeiträume von bis zu 75 Jahren zu verzichten, stellen Sie ins Schaufenster. Diese Forderung hat mit den Anliegen der Betroffenen gar nichts zu tun, erweckt aber den Anschein, im Bereich „sozialer Wohnungsbau" jetzt noch mal aktiv zu werden und einen Spielstein aufs Feld zu setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns bitte politisch ehrlich bleiben. Erstens. Die Klosterkammer ist nicht für sozialen Wohnungsbau verantwortlich, allenfalls die WohnRaum Niedersachsen GmbH. Zweitens. Wenn der Klosterkammer auf Dauer erhebliche Einnahmen entzogen werden, dann berühren wir ihre Fähigkeit, ihre Stiftungszwecke zu erfüllen. Wir brauchen eine Lösung, die rechtssicher, wirtschaftlich tragfähig und sozial verantwortbar ist. Diese Lösung muss zusammen mit der Klosterkammer, die sich übrigens von Ihrem Entschließungsantrag gar nicht richtig mitgenommen gefühlt hat, im Konsens erarbeitet werden. Dann könnten nämlich auch Lösungen erarbeitet werden. Dann könnten individuelle Lösungen erarbeitet werden, beispielsweise auch für das Studentenwerk in Göttingen, zum Beispiel, dass die Klosterkammer dort eventuell sogar als Investor auftritt. Denn niemandem ist geholfen, wenn am Ende ein Antrag beschlossen wird, der Erwartungen weckt, aber anschließend vor dem Staatsgerichtshof oder in rechtlichen Auseinandersetzungen lange vor sich hindümpelt. Dann haben die Betroffenen nichts gewonnen. Im Gegenteil: Das Ganze verschlechtert sich dadurch. Wir haben also gesagt: Ja, es gibt Handlungsbedarf. Ja, insbesondere in Regionen mit stark gestiegenen Bodenrichtwerten entstehen soziale Härten. Ja, es muss möglich sein, diese Härten abzufedern. Die Klosterkammer ist hier nicht irgendein Gegner. Sie ist Teil der Lösung. Wer glaubt, man könne über die Klosterkammer hinweg eine gute Lösung erzwingen und dann auch noch einen Aufsichtsrat installieren, der verkennt die rechtliche und tatsächliche Lage. Unser Ansatz ist deshalb: Wir müssen den neuen Rechtsrahmen, das verfügbare Stufenmodell und die bestehenden Instrumente konsequent auf soziale Härten überprüfen. Zusätzlich müssen wir der Klosterkammer Werkzeuge an die Hand geben, damit sie in den betroffenen Fällen besser reagieren kann. Dazu gehören aus unserer Sicht zum Beispiel weitere Abschläge bei vorzeitiger Verlängerung. Dazu gehören besondere Regelungen für Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer auf angespannten Wohnungsmärkten. Dazu gehören transparente Härtefallregelungen. Dazu gehört aber auch eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen, und dazu gehört auch, nicht mit einer Gießkanne zu arbeiten. Dazu gehört auch, Erschließungskosten, Grundstücksgrößen und tatsächliche Nutzbarkeit stärker zu berücksichtigen. Besonders unverständlich ist für mich, dass Rot-Grün offenbar kein Interesse hatte, das von der Bürgerinitiative aus Hildesheim vorgelegte und mit der Klosterkammer positiv diskutierte Bodenwertstaffelzinsmodell noch einmal gemeinsam mit der Klosterkammer im Ausschuss zu diskutieren. Das wäre genau der Ansatz gewesen, den es aus unserer Sicht jetzt noch gebraucht hätte. Genau diese Fragen hätten wir gemeinsam vertiefen müssen. Stattdessen verweisen Sie diese Fragen Originalton im letzten Ausschuss an die Landesregierung nach dem Motto: Die werden das schon richten. Gerade weil uns die Betroffenen nicht egal sind, lehnen wir daher Ihren Antrag ab, der mehr Erwartungen geweckt hat, als er am Ende einlösen wird. Was wir brauchen, ist nicht der lauteste Antrag, der mit der Gießkanne arbeitet. Was wir brauchen, ist eine Lösung, die am Ende bei den Betroffenen ankommt, und das gemeinsam als Verhandlungsergebnis mit der Klosterkammer. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Stephan Christ GRÜNE

Schwerlasttransporte: Rückgrat der niedersächsischen Häfen und der Energiewende

um Herrn Christ zuzuhören. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich ist es ein hoch relevantes Thema für unser Land. Frau Reinecke hat es ja gerade schon gesagt: Der vorliegende Antrag der CDU beschäftigt sich mit einem Thema, das für Niedersachsen von immenser Bedeutung ist - dem Ausbau der Windenergie und den dafür und für viele andere Zwecke notwendigen Großraum- und Schwertransporten. Ich möchte gleich zu Beginn sagen, dass wir hier alle das Ziel teilen. Wir alle wollen, dass Windenergieanlagen schneller errichtet werden können; wir alle wollen, dass notwendige Transporte effizienter, digitaler und verlässlicher genehmigt werden können. Frau Reinecke, in Ihrer Historie haben Sie aber leider eines vergessen: Genau deshalb haben wir als rot-grüne Koalition uns diesem Thema doch bereits in dieser Legislatur gewidmet. Im Jahr 2024 haben wir einen Antrag mit dem Titel „Ausbau der Windenergie beschleunigen - Rahmenbedingungen für Lkw-Transporte verbessern - Genehmigungsverfahren zukunftsorientiert aufstellen!" eingebracht und haben ihn im September 2024 beschlossen. Vielleicht erinnern Sie sich ja noch. Unser Ziel war damals schon klar: Wir müssen die Verfahren verbessern, wir müssen Digitalisierung nutzen, und wir müssen die Rahmenbedingungen für die Energiewende weiterentwickeln. Was mich deshalb am vorliegenden Antrag der CDU etwas verwundert: Er erweckt den Eindruck, als habe es diesen Beschluss unseres Parlaments nie gegeben, als habe die Landesregierung in den vergangenen Monaten nicht daran gearbeitet, als sei der Wirtschaftsausschuss nicht auch darüber unterrichtet worden und als würden die bestehenden Probleme erst jetzt erkannt. Das entspricht aber nicht der Realität. Herr Christ, entschuldigen Sie. Es gibt den Antrag auf eine Zwischenfrage: von Frau Reinecke. Ich würde gerne fortfahren. Okay. Die Landesregierung hat in ihrer Unterrichtung nämlich ausführlich dargestellt, welche Maßnahmen bereits laufen, unter anderem auf Grundlage der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Großraum- und Schwertransporten. Der vorliegende Antrag befasst sich insbesondere mit dem Verfahrensmanagement für solche Transporte. Die CDU fordert eine umfassende Modernisierung des Systems. Aber genau das wird ja gemeinsam in der Arbeitsgruppe gemacht! Und es ist auch nur sinnvoll, das bundesweit gemeinsam zu erarbeiten. Es sind also keine neuen Erkenntnisse, die die CDU hier einbringt. Neu sind vielmehr konkrete technische Forderungen, wie eine bestimmte Nutzeroberfläche, zusätzliche Plausibilitätsprüfungen oder der Einsatz von KI. Natürlich kann man darüber sprechen, wie moderne digitale Anwendungen aussehen müssen. Aber lohnt sich dafür wirklich dieser Antrag? Meine Damen und Herren, nicht nur der Ausbau der Windenergie braucht leistungsfähige Transportwege und funktionierende Genehmigungsverfahren - daran besteht kein Zweifel. Wir brauchen keine politische Erzählung, dass Niedersachsen bisher untätig gewesen sei. Der bereits genannte Antrag aus dem Jahr 2024 hat den richtigen Rahmen gesetzt. Die Landesregierung hat darauf aufbauend Maßnahmen umgesetzt, und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat mithilfe Niedersachsens weitere Vorschläge entwickelt. Unser Anspruch bleiben schnellere Verfahren, eine moderne Verwaltung und eine erfolgreiche Energiewende. Ich freue mich dennoch auf die Beratung zu Ihrem Antrag, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Christ. - Für die Fraktion der AfD hat sich zu

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Heike Koehler CDU

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Frau Koehler! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Wal an unserer Küste angespült wird, bewegt das viele Menschen. Solche Bilder machen deutlich, wie eng das Schicksal von Walen und Delfinen mit dem Zustand unserer Meere verbunden ist. Deshalb ist es richtig, heute über den Schutz von Nordsee und Wattenmeer zu sprechen. Allerdings sollte man dabei auch die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, stellen Ihre Fragestunde unter die Überschrift „Wale retten". Sie verweisen auf weltweit mehr als 300 000 tote Wale und Delfine pro Jahr. Das ist ohne Zweifel alarmierend, aber in den allermeisten Fällen entzieht sich das eigentlich dem unmittelbaren Einfluss unserer niedersächsischen Landespolitik. Deshalb stellt sich schon die Frage, welchen konkreten Erkenntnis­gewinn diese Fragestunde eigentlich bringen soll. Wer ernsthaft über Meeresschutz sprechen will, darf sich nicht auf einzelne emotionale Bilder beschränken. Meeresschutz bedeutet mehr als Walschutz. Es geht um das gesamte Ökosystem. Es geht um Seegraswiesen und Salzwiesen, es geht um Fischbestände, es geht um Seehunde, Kegelrobben, Rochen und viele weitere Arten. Und es geht um die Menschen an unserer Küste, deren Lebens- und Wirtschaftsraum von einer intakten Nordsee abhängt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wattenmeer ist nicht irgendein Naturraum. Es ist Nationalpark, UNESCO-Weltnaturerbe, Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten und zugleich Heimat, Wirtschaftsraum und Identitätsort für die Menschen an unserer Küste. In diesem Jahr feiern wir 40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Das ist ein Anlass, auf Erfolge zurückzublicken, aber auch die Herausforderungen klar zu benennen. Die Belastungen sind bekannt: Plastikmüll, Geisternetze, Schadstoffeinträge, steigender Nutzungsdruck und die Folgen des Klimawandels setzen Nordsee und Wattenmeer unter Druck. Bemerkenswert ist: Vieles von dem, was die Grünen heute ansprechen, ist seit Jahren bekannt. Die Grünen verweisen auf Beschlüsse der Umweltministerkonferenz, sie verweisen auf die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit, sie verweisen auf die Maßnahmen der Landesregierung. All das wird von einem Umweltminister verantwortet, der den Grünen angehört. Deshalb lautet die eigentliche Frage heute nicht, ob Handlungsbedarf besteht. Darüber herrscht sicherlich Einigkeit. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Welche konkreten Verbesserungen wurden eigentlich erreicht? Welche Maßnahmen zeigen Wirkung? Wo hat sich der Zustand von Nordsee und Wattenmeer tatsächlich verbessert? Wo besteht weiter Handlungsbedarf? Denn Meeresschutz wird nicht an der Zahl von Konferenzbeschlüssen gemessen, Meeresschutz wird an Ergebnissen gemessen. Für uns als CDU ist ganz klar: Wir wollen einen wirksamen Schutz von Nordsee und Wattenmeer. Wir wollen den Erhalt der Artenvielfalt, wir wollen die Wiederherstellung der geschädigten Lebensräume, und wir wollen, dass Maßnahmen nicht nur angekündigt, sondern konsequent umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Das Wattenmeer gehört zu den bedeutendsten Naturräumen Europas. Sein Schutz verdient Sichtbarkeit statt Symbolpolitik, Ergebnisse statt Schlagzeilen und einen Blick auf das gesamte Ökosystem statt auf eine einzelne, besondere öffentlichkeitswirksame Art. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Koehler. - Die nächste Wortmeldung

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Jessica Miriam Schülke AfD

Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung für Niedersachsen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Penno, ich habe den Antrag mehrfach im Ausschuss auf die Tagesordnung genommen. Das Ministerium hat mehrfach dazu ausgeführt, schriftlich und auch mündlich. Von Ihnen kam da immer relativ wenig. Ich habe auch eine Anhörung beantragt, die Sie, sehr geehrte SPD, und natürlich auch Sie von der Grünen-Fraktion abgelehnt haben. Warum haben Sie das getan? Sie wollten diesen Antrag schnellstmöglich bearbeitet haben, weil er nicht in Ihre links-woke Ideologie passt, die Sie in Ihrer Kulturpolitik hier schon seit Jahren vorantreiben. Deshalb lasse ich es nicht auf mir sitzen, dass ich hier nichts ausgeführt hätte. Noch einmal: Das Einzige, was Sie mir nicht unterstellen können, ist vielleicht, dass ich gar nicht da war, weil ich immer noch die Ausschussvorsitzende bin und von daher immer da bin. Herr Penno, Sie möchten erwidern? - Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja,

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Falko Mohrs

Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen heute den Entwurf einer Hochschulgesetznovelle vorstellen und zur Beratung übergeben zu können. Dieses Gesetz stellt die Weichen für die Zukunft unserer Hochschulen und damit für die Zukunft unseres Landes. Nach einem Vierteljahrhundert wurde es Zeit für eine umfangreiche Modernisierung. Über drei Viertel aller Paragrafen wurden überarbeitet. Jetzt sind wir wieder auf dem Weg zu einem der modernsten Hochschulgesetze in Deutschland. Wir alle wissen: Die Leistungsfähigkeit eines Bundeslandes hängt maßgeblich von der Stärke seiner Hochschulen und ihren Impulsen für Wirtschaft und Gesellschaft ab. Das Niedersächsische Hochschulgesetz bildet hierfür den zentralen Rahmen. Diesen gilt es zu modernisieren und strategisch weiterzuentwickeln. Genau das leistet die hier vorgelegte Novelle. Wir wollen unsere Hochschulen wettbewerbsfähig, autonom, innovativ, und zugleich wollen wir sie in ihrer Verantwortung für die Gesellschaft stärken. Lassen Sie mich einige der wichtigsten Änderungen dieser umfangreichen Novelle hervorheben. Ein Kernpunkt der Reform ist die deutliche Stärkung der Autonomie. Künftig erhalten unsere Hochschulen Freiheiten bei der Wahl der Studiengänge, die sie anbieten, bei deren Einrichtung, Änderung oder auch Schließung. Das Land beschränkt sich bei den Vorgaben auf das Wesentliche, nämlich auf die Studiengänge mit besonderem Landesinteresse. Das Berufungsrecht für Professorinnen und Professoren kann dauerhaft auf die Hochschulen übertragen werden. All das sind ganz konkrete, spürbare Erleichterungen, auch hinsichtlich einer vereinfachten Bürokratie für unsere Hochschulen. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhalten die Möglichkeit für ein eigenes Promotionsrecht. Damit greifen wir den Entschließungsantrag dieses Landtages auf. Das stärkt die Attraktivität der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, deren wissenschaftlichen Nachwuchs und die Innovationskraft unseres Landes. Zudem sollen die Hochschulen mit Bauherrenverantwortung ein eigenes Baubudget erhalten. Das bewirkt eine Vereinfachung der Prozesse und eine Beschleunigung der Bauverfahren. Das alles bedeutet: weniger Detailsteuerung, mehr Agilität, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität bei Konzentrierung der strategischen Verantwortung dort, wo sie hingehört, nämlich vor Ort bei unseren Hochschulen. Ein weiteres Herzstück dieser Novelle ist die Stärkung der sogenannten Third Mission, also dem Transfer der Erkenntnisse in die Wirtschaft und in die Gesellschaft. Hochschulen sollen gezielt die berufliche Selbstständigkeit und Unternehmensgründungen durch zum Beispiel den Zugang zu ihrer Infrastruktur, zu Laboren und IT fördern können. Hierfür setzen wir einfache und klare Rahmenbedingungen und ermöglichen dadurch die Nutzung dieser Infrastrukturen. Das erleichtert den Gründungsprozess und löst ein seit vielen Jahren mehrfach an uns herangetragenes Problem. Zudem werden die Beteiligungen an und Gründungen von Unternehmen vereinfacht und entbürokratisiert und dies mit der Möglichkeit eines Gründungsfreisemesters für Lehrende flankiert. Sie sehen also, dass wir hiermit die Hochschulen deutlich stärken, damit sie Impulse für die Gesellschaft und unsere Wirtschaft geben können. Ein weiterer Fokus der Novelle liegt auf Verbesserungen für Studierende durch die Einführung eines Orientierungsstudiums, bessere Möglichkeiten zur Erbringung und Anerkennung von Studierendenleistungen sowie die stärkere Berücksichtigung individueller Lebenslagen, beispielsweise für Menschen mit Behinderungen oder Studierende, die im Mutterschutz sind. All das kann genauso wie die Frage der Pflege von Familienangehörigen in Zukunft besser berücksichtigt werden. Auch kann soziales Engagement beim Studienguthaben berücksichtigt und können finanzielle Härten in der Abschlussphase des Studiums verhindert werden. Auch das ist ein Beitrag zum gesellschaftlichen Engagement der Studierenden in unserem Land. Im Bereich der Governance schaffen wir klarere und leistungsfähigere Strukturen. Die Stärkung der Präsidien und ihrer Strategiefähigkeit, klarere Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse und die Erweiterung strategischer Kompetenzen sichern deren Weiterentwicklung. Gleichzeitig sichern wir auch die demokratischen Mitwirkungen und stärkeren Beteiligungsrechte unterschiedlicher Beteiligter. Ein zentrales Element dafür sind zum Beispiel die gesetzliche Verankerung von Landeskonferenzen, unter anderem für die Studierenden, die Personalräte oder die Gleichstellungsbeauftragten. Und noch ein weiterer wichtiger Punkt wird mit dieser Novelle aufgegriffen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir verbessern die Arbeitsbedingungen an unseren Hochschulen. Wir greifen die Empfehlungen des Wissenschaftsrates auf und führen neue Karrierewege, neue Personalkategorien und damit alternative Karrierewege neben der Professur an unseren Hochschulen ein. Das erhöht die Attraktivität der Hochschulen, schafft bessere Karriereperspektiven im Mittelbau und vereinfacht die Personalgewinnung unter anderem auch bei unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften; ich hatte auf das Promotionsrecht hingewiesen. Außerdem führen wir verpflichtende Dauerstellenkonzepte für unsere Hochschulen ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines intensiven Beteiligungsprozesses mit vielen Beteiligten. Ich kann Ihnen sagen: Noch bevor wir in die Verbandsanhörung gegangen sind und dann auch in der Verbandsanhörung selbst gab es sehr viele positive Rückmeldungen, weil wir in diesem intensiven Beteiligungsprozess die Anregungen, die Wünsche, die Notwendigkeiten aufgenommen haben. Mit der Einbringung dieses Gesetzes in den Landtag beginnt nun das parlamentarische Verfahren. Diese Novelle ist weit mehr als eine technische Anpassung. Sie ist ein vielschichtiger und umfassender strategischer Schritt für die Zukunft unseres Wissenschaftsstandortes. Dieses Gesetz bringt mehr Autonomie, bessere Arbeitsbedingungen, stärkt den Transfer von Wissen und Innovation in die Gesellschaft, schafft mehr Chancengerechtigkeit und moderne Strukturen. Es ist ein Gesetz für die Hochschulen von morgen! Für die intensive Arbeit, die sie an dieser Gesetznovelle in den letzten Monaten ich kann fast sagen: Jahren geleistet haben, danke ich besonders Frau Dr. Birr, Frau Dr. Hundertmark, Frau Dr. Waske, Herrn Jungeblodt und Frau Professorin Krügel. Das hat richtig viel Energie gekostet, aber es ist ein großartiges Ergebnis. Dafür von meiner Seite vielen herzlichen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie nun, dieses Vorhaben gemeinsam im Interesse unserer Hochschulen und für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes voranzubringen. Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Minister. - Als Nächstes hat sich

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Eike Holsten CDU

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?" Mit dem Krankenhausanpassungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber den Ländern im Rahmen der Krankenhausplanung eine Ausnahmeregelung eröffnet. Diese kann angewendet werden, sofern die Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 erfolgt und zum 1. Januar 2027 wirksam wird. Dadurch können Krankenhäusern Leistungsgruppen auch dann zugewiesen werden, wenn sie die in Absatz 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen. Im Falle einer Nichtzuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 entfällt die Möglichkeit, die vom Bundesgesetzgeber geschaffene Ausnahmeregelung im Rahmen der Krankenhausplanung anzuwenden. Dies betrifft Krankenhäuser, die die Voraussetzungen für einzelne Leistungsgruppen nicht vollständig erfüllen, zugleich jedoch für die Sicherstellung der stationären Versorgung in einer Region von Bedeutung sind. Darüber hinaus kann die Regelung bei laufenden oder geplanten Strukturveränderungen im Krankenhausbereich, insbesondere bei Zusammenschlüssen von Krankenhäusern oder der Fortführung einzelner Standorte, Berücksichtigung finden. Die fristgerechte Zuweisung der Leistungsgruppen ist Voraussetzung dafür, dass die den Ländern eingeräumten Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Krankenhausreform genutzt werden können. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist steht dieser Gestaltungsspielraum nicht mehr zur Verfügung. Entscheidungen über die Zuweisung von Leistungsgruppen hätten dann ausschließlich auf Grundlage der regulären gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Dies kann im Einzelfall den Fortbestand einzelner Leistungsangebote beeinflussen und dazu führen, dass Fachabteilungen oder Krankenhausstandorte nicht in ihrer bisherigen Form weiterbetrieben werden können, auch wenn sie bislang einen Beitrag zur regionalen Versorgung leisten. Zugleich hat die Gesundheitsministerkonferenz 2026 betont, dass eine leistungsfähige Krankenhausstruktur auch Teil der zivilen Verteidigung und des Krisenmanagements im Gesundheitswesen sei. Deswegen stellen sich bei der Zuteilung von Leistungsgruppen auch strategische Fragen der zivilen Verteidigung und des Krisenmanagements. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Beabsichtigt die Landesregierung, die Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 abzuschließen? Falls nein, warum nicht? 2. Welche Konsequenzen sind für die Kliniklandschaft in Niedersachsen zu erwarten, wenn die Zuweisung der Leistungsgruppen nicht bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen ist? 3. Plant die Landesregierung, bei der Einteilung der Leistungsgruppen strategische Aspekte der zivilen Verteidigung und des Krisenmanagements zu berücksichtigen, wie unter anderem im Umlaufbeschluss 3/2026 der Gesundheitsministerkonferenz vorgesehen? Vielen Dank.

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

der Abgeordnete Ingo Kerzel. Herr Präsident, vielen Dank. - Herr Meyer, ich weiß nicht, ob da irgendetwas populistisch dran gewesen ist oder was Sie da im Einzelnen meinen bezüglich irgendwelcher Kampagnen der AfD. Also, ich wüsste da nichts. Ich frage Sie jetzt ganz konkret Sie wissen ja, was ich beruflich bin: Wo ist bei diesem Wal-Anliegen denn überhaupt der Tierschutz geblieben? Ist er komplett eingehalten worden oder nicht? Und welche Fachkräfte haben in der Umweltministerkonferenz beraten oder auch nicht beraten? Bitteschön, Minister Meyer!

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Olaf Lies SPD

Den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Journalismus transparent gestalten

zu Wort gemeldet. Bitteschön, Herr Lies! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Künstliche Intelligenz prägt zunehmend öffentliche Kommunikation und natürlich auch unseren Journalismus. Für den journalistischen Bereich das haben wir gehört ist das auch eine große Chance. Man muss sehen, was damit gemacht werden kann: Die schnelle Recherche, neue Darstellungsformen, die man nutzen kann, innovative Angebote, die wir in vielen Bereichen erleben, sind positiv. Aber damit wächst gleichzeitig die Verantwortung, Transparenz und Qualität zu sichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Transparenz ist der Schlüssel für Vertrauen. Bürgerinnen und Bürger müssen erkennen können, ob Inhalte von Menschen oder von Maschinen erstellt wurden. Und ich glaube nicht, dass wir das Problem haben, dass niemand von Maschinen erstellte Inhalte nutzen würde. Man muss sie kennzeichnen, um mehr geht es an dieser Stelle gar nicht. Es geht auch gar nicht um Bürokratie, sondern es geht um demokratische Grundprinzipien. Es geht um Nachvollziehbarkeit, Verantwortlichkeit, und es geht um Glaubwürdigkeit, und davon lebt unsere Demokratie mit der pluralen Medienvielfalt, die wir haben. Mit der europäischen KI-Verordnung liegt uns ein umfassender Rechtsrahmen vor, der Transparenzpflichten klar benennt und die Mitgliedstaaten eben auch verpflichtet, entsprechende Aufsichtsbehörden zur Überwachung vorzusehen, und zwar mit Blick darauf, dass es gerade die von KI-generierten Inhalte der großen Tech-Unternehmen sind, die Meinungs- und Willensbildung beeinflussen können. Wir dürfen das nicht unterschätzen, sondern müssen sehr genau darauf achten, was dort passiert. Deswegen brauchen wir eine Aufsicht, die nah dran ist, die schnell reagieren kann und die die Besonderheiten der Medienlandschaft versteht. Ich glaube, das ist die Grundlage. Wir müssen und ich bin dankbar, dass wir das in so großer Übereinstimmung machen die Zuständigkeiten regeln. Der aktuelle Entwurf des Digitale Medien-Staatsvertrags, Teil 1, weist die Aufsicht den Landesmedienanstalten zu. Das ist auch genau richtig. Die Landesmedienanstalten verfügen über wertvolle Erfahrung, über die Fachkompetenzen und über etablierte Strukturen der Medienaufsicht. Ich finde, an dieser Stelle ist das richtig, und die Länder sind da auf einem guten Weg. Was aber dazukommt, ist: KI und Plattformökonomie verändern Geschäftsmodelle. Globale Anbieter verschieben damit auch die Machtachsen der Kommunikation. Die Frage nach der Zukunft journalistischer Wertschöpfung drängt und damit verbunden die nach der Sicherung unserer publizistischen Vielfalt, Pressefreiheit, Demokratie. Einmal zu dem, wo wir sind: Die Länder haben im föderalen Zusammenspiel eine Struktur geschaffen, die zu den vielfältigsten Medienlandschaften Europas und der Welt zählt. Das ist ein hoher Wert, den wir erreicht haben, und, ehrlich gesagt, auch ein hoher Anspruch, den wir sichern müssen. Ein zentraler Baustein dieser Entwicklung ist der Medienstaatsvertrag von 2020, der schon früh und umfassend Regeln für Plattformen und Intermediäre eingeführt hat. Aber die Zeiten haben sich verändert. Gleichzeitig verlangt die zunehmende Digitalisierung eine stetige Weiterentwicklung dieses Rahmens im Gleichklang mit gesellschaftlichen und technologischen Dynamiken. Die Länder sind im Wesentlichen für die Medienordnung verantwortlich, aber das sind Herausforderungen, die wir nicht alleine lösen können. Deswegen brauchen wir das Zusammenspiel und nicht nur eine einzelne Ebene. Das heißt, die Länder sind verantwortlich für die Weiterentwicklung der Medienstaatsverträge, die Stärkung der Medienaufsicht und die Sicherung der Vielfalt, der Bund ist für die Schaffung stabiler und wirtschafts- und innovationspolitischer Rahmenbedingungen zuständig wir müssen ja auch dafür sorgen, dass die journalistische Vielfalt im Wettbewerb überleben kann und die Europäische Union für die Regulierung global agierender Plattformen, die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen, Verbraucherschutz, Interoperabilität und Standardisierung. Ich bleibe dabei: Eigentlich war unser Wunsch, dass die großen Tech-Plattformen ihre Algorithmen offenlegen. Wir wollen ihnen nicht sagen, was sie tun sollen, aber wir wollen wissen, wie sie funktionieren, weil sie mit ihren Algorithmen natürlich Einfluss darauf haben, wie sich Kommunikation und Inhalte verbreiten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Medienvielfalt ist nur möglich, wenn journalistische Angebote refinanziert werden. Das ist etwas, was wir erleben und worüber wir uns Sorgen machen müssen. Das erfordert eine faire Vergütung von Urheberinnen und Urhebern, deren Inhalte das erleben wir oft in KI-Systemen genutzt werden oder auch schon an anderer Stelle ohne KI genutzt werden; dieses Thema hatten wir ja auch schon sehr intensiv diskutiert. Die Länder arbeiten deshalb sehr intensiv daran, die Medienstaatsverträge fortzuentwickeln. Der Schutz von Verwertungsrechten gegenüber KI-Systemen und Plattformbetreibern ist dabei eines der aktuellen Schwerpunktthemen. Kreative Leistungen müssen geschützt und honoriert werden. Davon lebt die Qualität unseres Journalismus, und nur so sichern wir am Ende die wirtschaftliche Grundlage für unabhängigen Journalismus und kreative Vielfalt. Wenn wir es schaffen, damit plurale Medienlandschaft und Medienvielfalt und die hohe journalistische Qualität zu sichern, dann leisten wir auch einen ganz zentralen Beitrag für die Stabilisierung unserer Demokratie. Deswegen vielen Dank für die breite Unterstützung. Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor.

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Eva Viehoff GRÜNE

Freiheit und Selbstbestimmung auch im Tod stärken - niedersächsisches Bestattungsrecht modernisieren

Frau Viehoff, bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der AfD möchte eine weitreichende Lockerung der Bestattungsregeln, die im niedersächsischen Bestattungsgesetz festgelegt sind. Dazu gehört die private Verwahrung von Urnen und die Möglichkeit, aus sterblichen Überresten persönliche Erinnerungsstücke herzustellen. Auf den ersten Blick das haben auch meine VorrednerInnen schon gesagt klingt das nach mehr Freiheit und persönlicher Entscheidung. Aber die eigentliche politische Frage für uns muss doch lauten: Welche Verantwortung tragen wir als Gesellschaft im Umgang mit Tod, Trauer und Erinnerung? Denn die Bestattung ist keine ausschließlich private Angelegenheit. Die Bestattungskultur verändert sich bereits heute; auch das wurde schon von meinen VorrednerInnen erwähnt. Wir haben verschiedene Bestattungsformen und Bestattungsorte und natürliche auch neue Verfahren, wie zum Beispiel die in der letzten Woche in Schleswig-Holstein als reguläre Bestattungsform eingeführte Reerdigung. Diese Entwicklungen zeigen: Unsere Gesellschaft ist offen für neue Wege, und die Politik sollte das ernst nehmen. Das tun wir von Bündnis 90/Die Grünen. Wir haben auf unserem Landesparteitag im Frühjahr genau diesen Beschluss gefasst, die Modernisierung des niedersächsischen Bestattungsgesetzes voranzutreiben und den Menschen mehr Wahlmöglichkeiten und zeitgemäße Regelungen zu geben. Aber das ist nicht allein eine parteipolitische Entscheidung, sondern sie muss mit der Gesellschaft und den gesellschaftlich Verantwortlichen, mit den Kirchen, mit den Menschen vor Ort diskutiert werden. Dazu sind wir schon jetzt in intensiven Gesprächen. Modernisierung ist etwas anderes als Entgrenzung. Der Tod eines Menschen betrifft immer nicht nur die Hinterbliebenen, sondern auch die Gemeinschaft. Deshalb berücksichtigt unser Bestattungsrecht nicht nur den letzten Willen, sondern schafft auch öffentliche Räume für Trauer und Gedenken. Trauer braucht Struktur, Rituale und konkrete Orte. Sie geben Orientierung, und Friedhöfe können solche geschützten Räume sein. Für viele Menschen sind sie wichtig, um Verlust zu verarbeiten. Das aktive Erinnern wird oft unterschätzt. Die Grabpflege bedeutet für viele Hinterbliebene, weiterhin etwas tun zu können. Neue Bestattungsformen entbinden uns eben nicht von der Frage, wie wir Orte des Erinnerns für alle, die trauern, erhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Friedhöfe sind auch mehr als Begräbnisorte: Sie sind soziale Räume, Orte der Begegnung und wichtige Grünflächen mit Bedeutung für das Stadtklima und das Gemeinwohl. Beim Bestattungsgesetz geht es nicht um Bevormundung des Einzelnen. Es geht um den Ausgleich zwischen individueller Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung. Diesen Ausgleich leistet der AfD-Antrag leider nicht. Ich bin gespannt auf die weiteren Beratungen. Danke. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Antrag soll im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beraten werden. Ich bitte um das Handzeichen, dass wir so verfahren können. -

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Marie Kollenrott GRÜNE

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Kollenrott. Bitte! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Meyer, ich frage die Landesregierung: Hat sie die Absicht, angesichts der dramatischen klimatischen Veränderungen, die sich gerade mit der Hitzewelle bemerkbar machen, die Klimaziele für Niedersachsen nach hinten zu verschieben? Herr Minister! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

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Delia Klages AfD

GKV-Reform mit Augenmaß: kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat heute die Aktuelle Stunde unter die Überschrift „... kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen" gestellt. Kein neuer Druck! Die eigentliche Frage lautet doch: Wer hat denn den alten Druck aufgebaut? Wer hat die Krankenhäuser überhaupt erst in diese Lage gebracht? Wer hat über Jahrzehnte eine Gesundheitspolitik mitgetragen, die immer mehr Ökonomisierung, immer mehr Wettbewerb und immer mehr betriebswirtschaftliches Denken in die Versorgung gebracht hat? Und wer regiert heute im Bund? Dort werden nach eigener Aussage der Landesregierung die wesentlichen Weichen der Gesundheitspolitik gestellt. Wir haben es immer wieder hier gehört. Es ist die Koalition aus CDU und SPD. Ausgerechnet die SPD beantragt also heute die Aktuelle Stunde gegen die Folgen einer Politik, die sie selbst mitverantwortet. Da fragt man sich schon, ob die niedersächsische SPD bemerkt hat, dass ihre Partei in Berlin mitregiert. Die Probleme unseres Gesundheitswesens sind über einen langen Zeitraum und viele unsinnige Gesundheitsreformen entstanden. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen. Und deshalb können sich die Verantwortlichen heute hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Meine Damen und Herren, jahrelang wurde uns erzählt: Mehr Wettbewerb macht alles besser. „Trägervielfalt" heißt das im Gesetz. Kommunale Krankenhäuser wurden verkauft. Private Klinikbetreiber expandierten. Gesundheit wurde zunehmend wie ein Wirtschaftsgut behandelt. Und was ist das Ergebnis? In guten Zeiten konnten Gewinne erzielt werden, und heute erleben wir, dass die finanziellen Lasten bei den Beitragszahlern, Steuerzahlern und vor allen Dingen auch bei den Kommunen landen. Nun stellt man fest, dass ein Gesundheitssystem eben nicht wie ein beliebiges Wirtschaftsunternehmen funktioniert. Es ist die Erkenntnis, dass kommunale Krankenhäuser ein tragender Teil der Daseinsfürsorge sind, wenn private Angebote wegbrechen. Plötzlich sieht man die wohnortnahe Versorgung gefährdet. Nur: Wer hat diese politische Entwicklung begleitet? SPD und CDU waren über Jahrzehnte an den entscheidenden gesundheitspolitischen Weichenstellungen beteiligt. Deshalb überzeugt diese Aktuelle Stunde nicht. Sie beklagt die Symptome und verschweigt, wer die Verursacher sind. Die SPD versucht heute, die Rolle der Kritikerin einzunehmen. Tatsächlich gehört sie aber zu den politisch Mitverantwortlichen dieser Entwicklung. Diese Aktuelle Stunde wirkt wie der Versuch, politische Verantwortung in politische Betroffenheit umzudeuten. Besonders bemerkenswert dabei ist die Rolle Niedersachsens, denn unser Gesundheitsminister Andreas Philippi ist derzeit der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz. Frau Klages, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Schüßler zu? Ja, sehr gerne. Bitteschön, Frau Schüßler! Ich bedanke mich ganz herzlich, Frau Klages, dass Sie die Frage zulassen.

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Christian Meyer

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Minister Meyer wird antworten. Vielen Dank, Herr Präsident. - Weil der Schiffsverkehr und die Risiken zunehmen, gibt es natürlich zusätzliche Bedarfe, diese aber nicht nur an Übungen, sondern auch an Ausstattung. Wir haben hier das Havariekommando mit Sitz in Cuxhaven. Das ist eine Bund-Länder-Einrichtung, bei der die Länder, auch Niedersachsen, und der Bund zahlen. Das Kommando steht unter der Federführung des Umweltministeriums. Dort gibt es gerade neue Schiffe. Es ist ein neues Mehrzweckschiff im Bau bzw. sogar schon fertig gebaut, wobei ich jetzt nicht versprechen will, dass es noch dieses Jahr in Dienst genommen wird. Das alte Ölbekämpfungsschiff hieß übrigens Thor. Das neue wird anders heißen. Dieses Ölbekämpfungsschiff ist nicht nur modern und klimagerechter. Es wird in den Phasen, in denen wir keine Ölkatastrophen haben und das ist ja hoffentlich der Regelfall, gemeinsam mit dem NLWKN den Meeresboden erforschen, also gleichzeitig als Mehrzweckschiff dienen. Damit stärken wir unser Havariekommando. Die Notwendigkeit dafür haben wir gemerkt, als der Autofrachter aus Bremerhaven vor der Küste brannte und die Menschen große Sorgen hatten. Eine Ölpest im Wattenmeer würde dieses Ökosystem auf Jahrhunderte massiv zerstören. Das wäre für die Touristen, für die Region und für die Umwelt natürlich ein Riesenschaden. Deshalb müssen wir alles tun, um auf Vorsorge zu setzen. Es sind jetzt erhöhte Beiträge für das Havariekommando zu zahlen. Ich bin froh, dass Niedersachsen, dank des Finanzministers, dort nicht kürzt, sondern seine Beiträge weiterhin aufrechterhält, weil das letztlich der Schadensminderung dient. Denn das Havariekommando ist natürlich auch ein Seenotrettungsteam. Es schützt auch die Menschen, wenn es zu Kollisionen oder Unfällen kommt. Auch in diesem Bereich müssen wir unsere Meere besser schützen. Und ich glaube, wir müssen manchmal ein bisschen mehr dafür tun, dass die Rettungsinfrastruktur auf See verstärkt wird. Außerdem wollen wir an Land, wenn es zu Ölpesten kommt, dafür sorgen, dass der Vogelschutz und die Ölrettung besser gewährleistet sind. Auch da stehen wir gerade kurz davor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Das Wichtigste ist aber, dass es nie zu einer Schiffskatastrophe am Wattenmeer kommen darf. Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion

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Anna Bauseneick CDU

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Möchten Sie diese zulassen? Selbstverständlich, Frau Bauseneick. Bitteschön! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben gerade Ausführungen zu dem vorrangigen oder ausschließlichen Förderbedarf gemacht. Im Gesetzentwurf wird ja das Wort „insbesondere" gestrichen. Das heißt, es wird jetzt nur noch der ausschließliche und der vorrangige Förderbedarf berücksichtigt. Im Ausschuss wurde vonseiten des Ministeriums dargelegt, dass gerade dann auch die Schulstruktur vor Ort zu berücksichtigen sei. Sie haben hingegen ausgeführt, dass es am Kind orientiert sein soll, welcher Förderbedarf als vorrangig definiert wird. Wie kann das in Einklang gebracht werden, insbesondere mit Blick darauf, dass nicht an jedem Ort eine Förderschule existiert? Ist der Förderbedarf nun anhand der Bedarfe der Schüler und Schülerinnen zu definieren oder anhand der Schulstruktur vor Ort? Sehr geehrte Frau Kollegin Bauseneick, die Begutachtung erfolgt immer anhand des Bedarfs der Schülerinnen

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Heike Koehler CDU

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung über das Monitoring hinaus, um die Einwanderung gebietsfremder Arten in Nordsee und Wattenmeer tatsächlich zu begrenzen? - Vielen Dank. Bitteschön, Minister Meyer! Vielen Dank, Herr Präsident. - Die kurze Antwort wäre

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Omid Najafi AfD

Finanzielle Spielräume für Verteidigung nutzen - militärisch relevante Hafeninfrastruktur in Niedersachsen stärken

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das bloße Ansinnen, unsere Häfen aus der Perspektive der militärischen Relevanz zu unterstützen und finanziell auszustatten, ist an und für sich zustimmungswürdig. Sie, die Kollegen der CDU, schreiben in Ihrem Antrag, dass dies mit den „verfügbaren finanziellen Ressourcen" gestemmt werden soll. Wir verstehen das so, dass jetzt endlich mal der Versuch angestrengt wird, vernünftig zu haushalten und mit den Mitteln auszukommen, die auch verfügbar sind, ohne Schulden aufzunehmen. Und da wir in anderthalb Jahren, nach der nächsten Landtagswahl, in Regierungsverantwortung sein werden, ist dieser Antrag ja durchaus an uns gerichtet. Es ergeben sich allerdings einige Fragen. In Ihrem Einleitungstext schreiben Sie, dass nach der Bundestagswahl 2025 für Verteidigungsausgaben über 1% des Bruttoinlandsproduktes die Schuldenbremse ausgesetzt wurde. Sie haben jedoch vergessen, dass Sie diesen Putsch gegen unser Grundgesetz mit einem abgewählten Bundestag durchgeführt hatten und Friedrich Merz damit seine Wahlversprechen konsequent gebrochen hat. Weiter erwähnen Sie, dass die NATO beschlossen habe, bis 2035 5 % des Bruttoinlandsproduktes für Verteidigung, Rüstung, Kriegsgüter auszugeben. Das wären aktuell für Deutschland 200 Milliarden Euro. Also, erstens war das der Befehl von US-Präsident Trump, dem Sie damit gehorchen. Und zweitens frage ich Sie bei dieser kriegswahnsinnigen Aufrüstung: Gegen wen geht es eigentlich? Gegen Verteidigungsfähigkeit spräche ja nichts, deswegen stimmen wir ja zu. Aber was wollen Sie dann anschließend mit 200 Milliarden Euro bezwecken? Vor Ihrem Staatsstreich gegen unser Grundgesetz lagen unsere Verteidigungsausgaben bei etwa 60 Milliarden Euro. - Es war ein abgewählter Bundestag, es war in der Tat ein Staatsstreich. 60 Milliarden Euro - und irgendwo ist das Geld versickert. Davon will niemand etwas wissen. Unsere Bundeswehr ist nicht verteidigungsfähig. (Wiard Siebels 'SPD': Das war ein demokratischer Vorgang! - Das war ein abgewählter Bundestag. - Was Sie als Recht verstehen, ist auch zu bedenken. Herr Najafi, jetzt habe ich das Wort. Es kehrt hier Ruhe ein, und wir schreien uns hier nicht gegenseitig an. Sie überlegen sich, was Sie hier vorne vortragen. - Herr Najafi, ich hatte Sie gerade eben ermahnt. Überlegen Sie sich, was Sie hier vorne vortragen. Wir befinden uns in einem Parlament. Ich habe Ihnen noch nicht wieder das Wort erteilt. Jetzt ist Ruhe. Fahren Sie jetzt fort! Frankreich hat ein recht ähnliches Militärbudget - mit dem Unterschied, dass deren Heer einsatzbereit ist. Unsere Aufgabe ist es, meine Damen und Herren, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, nicht aber, uns bis an die Zähne für Angriffskriege zu bewaffnen. Wir stimmen dem Antrag zu, die verteidigungsrelevante Hafeninfrastruktur zu stärken. Und Hartmut, wie heißt du mit Nachnamen? - Moorkamp! Sorry, danke. - Herr Moorkamp, Sie haben ja auch das Landeskommando in Wilhelmshaven angesprochen. Das ist in der Tat auf jeden Fall zu stärken, doch wir müssen an dieser Stelle auch eine Warnung aussprechen. Auf Bundesebene gibt es ja bereits die Debatte. Die Sozialkassen sind leer, die gesundheitliche Versorgung ist nicht mehr gewährleistet, die Renten sind nicht mehr sicher die Rentenkommission hat einen Vorschlag eingebracht, und das hat verheerende Auswirkungen. Wenn Sie weiterhin so arg in die militärische Infrastruktur investieren, ohne vernünftig zu haushalten und ohne die Schulden zu betrachten, und unseren Sozialstaat damit gefährden, dann halte ich das für sehr bedenklich. Dieser Antrag an sich ist aber absolut zustimmungswürdig. Deswegen stimmen wir zu. Vielen lieben Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von unserem Minister für Wirtschaft, Verkehr und Bauen. Herr Tonne, Sie haben das Wort. Bitteschön!

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Sophie Ramdor CDU

Freiheit und Selbstbestimmung auch im Tod stärken - niedersächsisches Bestattungsrecht modernisieren

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Thema, das uns alle berührt: den Umgang mit dem Tod und die Art und Weise, wie wir in unserer Gesellschaft Abschied nehmen wollen. Der Tod eines geliebten Menschen gehört zu den schwersten Momenten im Leben. Aus Sicht der CDU gilt der Grundsatz: Der Wille eines Menschen verdient auch über den Tod hinaus Respekt. Deshalb ist es richtig, über Modernisierung im Bestattungsrecht nachzudenken und offen zu prüfen, welche Regelungen noch zeitgemäß sind und welche möglicherweise angepasst werden sollten. Es geht heute somit um die Selbstbestimmung über den eigenen Tod hinaus. Gleichzeitig müssen wir jedoch sorgfältig abwägen. Denn beim Thema Bestattung geht es auch um die Bedürfnisse der Hinterbliebenen und um die Frage, wie Trauer langfristig ermöglicht wird. Es geht also auch um den Umgang mit dem Thema für die Trauernden und die praktische Umsetzung. Besonders deutlich wird das bei Diskussionen um die Aufbewahrung von Urnen im privaten Bereich. Viele Menschen empfinden den Gedanken als tröstlich, einen verstorbenen Angehörigen in ihrer Nähe zu wissen. Trauernde Menschen brauchen in dieser Situation aber auch Halt und einen Ort, an den sie gehen können. Was bedeutet es in der heutigen Zeit, wenn Urnen privat aufbewahrt werden können? Wir leben nicht mehr in den Familienstrukturen vergangener Jahrzehnte. Wir haben Patchworkfamilien, geschiedene Ehepartner, neue Partner, Kinder aus unterschiedlichen Beziehungen und nicht selten auch Streitigkeiten innerhalb der Familien. Wenn die Urne im Wohnzimmer eines einzelnen Angehörigen steht, werden andere Hinterbliebene faktisch ausgeschlossen. Der gemeinsame Ort der Trauer wird privatisiert. Wie wird ein dauerhafter und für alle Angehörigen zugänglicher Ort des Erinnerns gewährleistet? Wer entscheidet, wer die Urne zu Hause aufbewahren darf, und wer entscheidet über den Zugang zur Urne? Was passiert, wenn verschiedene Angehörige eines Verstorbenen sich Jahre nach dessen Tod nicht mehr einig sind und einigen der Zugang gewährt wird und anderen nicht? Aus einem Ort des Zusammenkommens wird möglicherweise ein neuer Streitpunkt innerhalb der Familie. Kann dann der Wille des Verstorbenen sicher abgebildet werden? Auch andere Fragen müssen durchdacht werden: Was passiert mit der Asche des Verstorbenen, wenn die Person, bei dem die Asche aufbewahrt wird, verstirbt? Wird man die Asche eines Verstorbenen vererben können, und wie steht das im Zusammenhang mit dem letzten Willen des Verstorbenen? Oder wird sie eingelagert, wird sie gar vergessen? Wer übernimmt die Verantwortung dafür? Diese Fragen zeigen, dass es hier nicht um etwas geht, worauf man schnelle Antworten finden kann. Die Änderungen des Bestattungsrechts müssen sehr sorgfältig abgewogen werden. Klar ist aber auch: Gesellschaftliche Vorstellungen verändern sich. Menschen wünschen sich mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Bestattung. Und selbstverständlich muss auch das Bestattungsrecht von Zeit zu Zeit überprüft werden. Einige Bundesländer haben bereits Öffnungen vorgenommen und erlauben es zum Beispiel, kleine Aschemengen für Erinnerungsstücke wie Gedenkdiamanten zu nutzen. Für uns stellen sich Modernisierung und Bewahrung in keinem Widerspruch dar. Wir sollten offen für neue Entwicklungen sein, wenn sie sinnvoll und verantwortungsvoll sind. Deshalb sollten wir Änderungen sorgfältig prüfen, unterschiedliche Interessen berücksichtigen und am Ende Lösungen finden, die Selbstbestimmung ermöglichen, ohne die Würde des Verstorbenen oder die Bedürfnisse der Hinterbliebenen außer Acht zu lassen. Wir stehen heute hier am Anfang der Beratung dieses komplexen und vor allem emotionalen Themas. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Viehoff, bitte!

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Christian Meyer

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Klimawissenschaftler sind Sie nicht - und auch nicht Volkswirt, glaube ich; ich weiß es nicht. Aber es ist ja klar auch weltweit unter den Nationen und in der Wissenschaft eindeutig, dass jeder Euro, den wir in Klimaschutz investieren, nicht nur vierfache oder fünffache volkswirtschaftliche Wirkung hat, sondern auch volkswirtschaftliche Katastrophen wie Hitze, wie Überschwemmungen, wie Ernteausfälle in Milliardenhöhe vermindert. Es gibt weltweit viele Studien, die zeigen, dass die Klimaerhitzung zu einem riesigen Arbeitsplatz-Wirtschaftsfaktor-Krisenfall führt. Das kann man nicht leugnen. Es bleibt dabei: Wer in Klimaschutz investiert, investiert gleichzeitig auch in eine resiliente, zukunftsfähige Wirtschaft und in heimische Arbeitsplätze. Außerdem sorgt er dafür, dass solche Wetter- extreme deutlich weniger werden. Denn jedes dieser Extreme stört unsere Biosysteme und unsere Lebensräume und gefährdet die Menschen. Wenn die AfD meint, wir sollten nicht in Klimaschutz investieren, muss sie den Leuten erklären, dass wir die Deiche dann noch höher machen müssen. Wenn Grönland komplett abschmilzt, haben wir weltweit einen Meeresspiegelanstieg um sieben Meter. Das können Sie den Menschen an der Küste gerne erklären, wenn die AfD meint, wir müssten dazu nicht beitragen! Noch einmal: Alles, was wir hier tun und wir sind auf einem sehr guten Pfad, führt dazu, dass wir weniger solche Extreme haben. Wären wir jetzt schon das haben wir ja letztes Mal diskutiert auf dem Worst-Case-Pfad, weil wir die Klimaziele nicht hätten, würden wir bis Ende des Jahrhunderts auf eine Erhitzung um 5 Grad zusteuern. Das haben wir ja letztes Mal auf Ihre Pseudo-Anfrage hin diskutiert. Dann hätten wir hier eine Hitzewelle, die immer stärker werden würde. Deshalb ist es gut, was wir tun. Alles, was wir hier tun, dämpft und kühlt auch ein bisschen die Gemüter und kühlt vielleicht auch ein bisschen den Verstand bei uns allen. Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, der Wal, der spuckte den Menschen Jonas aus. Ich glaube, er würde es heute noch mehr tun als damals. Doch damals war die Intention eine ganz andere, denn der Jonas hatte einen Auftrag zu erfüllen. Welchen Auftrag Herr Meyer zu erfüllen hat, das weiß ich bis heute nicht. Auch mit seinen ganzen Antworten, die er so gibt, ist es ziemlich weit hergeholt. Das geht dann auch noch in die persönliche Ebene hinein. Das muss man mal ganz doll hinterfragen, ob das so in Ordnung ist. Als ich das erste Mal diese Anfrage gelesen habe, fand ich das sehr grotesk und dachte als Erstes: Na ja, das ist wieder so eine typische Alibi-Anfrage: Wir bauen die Offshore-Windkraftanlagen in die Nordsee, und jetzt denken wir auch mal daran: Was macht denn der Schweinswal oder die ganzen anderen Wale so? - Aber das passt irgendwie nicht zueinander. Ich werde Ihnen das mal sagen. Momentan haben wir 500 m² Fläche an Windparks in der Nordsee. Das soll zukünftig in der AWZ bzw. EEZ, also in unserer Nähe, auf 3 500 km² Meeresfläche gesteigert werden. Man sollte sich mal wirklich fragen, ob man sich da noch hinstellen und behaupten kann: Ich schütze die Umwelt. - Nein, das kann man gar nicht mehr! Der Schutz der Meere und der Schutz der Wale an unserer Nordseeküste sind sehr wichtig. Die Nord- und auch die Ostsee stehen durch menschliche Aktivitäten unter erheblichem Druck. Der Zustand der Meere muss dringend verbessert werden. Das ist keine abstrakte Debatte, obwohl das hier zu einer abstrakten Debatte gemacht wird, sondern es betrifft ganz konkrete Lebensräume, die Artenvielfalt und auch die ökologische Stabilität unserer Küstenregion. Das Wattenmeer ist nicht nur Nationalpark, sondern auch UNESCO-Weltnaturerbe. Wir alle wissen, dass das mittlerweile sehr infrage gestellt wird und die Aberkennung droht. Unsere Heimat endet auch nicht direkt an der Waterkant. Das einzige Ökosystem ist zugleich zahlreichen Bedrohungen ausgesetzt. Wer den Schutz von Walen und Meeren ernst meint, darf diese Gefährdung nicht relativieren, sondern muss wirksame Maßnahmen benennen und umsetzen. Dazu gehört natürlich auch, dass man mal sein Gewissen befragt: Wie weit nach draußen wollen wir noch mit den ganzen Offshore-Anlagen? Man hat jetzt schon festgestellt: Je weiter draußen diese Anlagen gebaut werden, desto schwieriger wird auch noch die Rettung. Deshalb muss eine Taskforce zum Beispiel für Hubschrauber eingesetzt werden. Industrieanlagen haben wir dann nicht nur auf dem Acker, wo wir sie in Niedersachsen schon jetzt sehen, sondern auch noch im Wasser, im Schelfmeer Nordsee. Wohin soll das noch führen? Das ist unfassbar! Es geht dabei nicht nur um einzelne Arten, sondern um zusammenhängende Lebensräume. Ich frage mich: Wie lange soll deren Wiederherstellung dauern, wenn sie erst einmal kaputtgemacht worden sind? Werden wir das noch erleben, oder soll die nächste Generation auch das noch ausbaden? Notwendig ist auch eine konsequente Bekämpfung von Müll und Geisternetzen. Da sind wir uns vollkommen einig. Aber die Maßnahmen dazu sind immer noch zu schwach. Leider haben Sie kaum Gesetze angegeben. Es gibt zum Beispiel das Bonner Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden Tierarten, die sogenannte CMS. Dazu gehören tatsächlich nicht nur Zugvögel, sondern auch die Wale. Dieses Übereinkommen wurde durch das ASCOBANS ergänzt, ein spezielles Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee. Diese bestehenden Strukturen zeigen: Meeresschutz kann gar nicht an der Landes- oder Staatsgrenze enden. Das funktioniert nur in einer koordinierten Zusammenarbeit. Deshalb ist die Kooperation mit den Anrainern, auch auf trilateralen Ministerkonferenzen, von besonderer Bedeutung. Sie muss abgestimmt, überprüfbar und verbindlich sein. Bezüglich der Offshore-Anlagen frage ich mich wirklich: Wird das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Praxis eingehalten, wenn da etwas mit irgendwelchen Rammen in den Meeresboden gerammt wird? Jeder fragt sich: Warum ist denn der Timmy so weit von seinem Weg abgekommen? Wie ist das möglich? ‑ Fragen können Sie später stellen. Solch eine Ramme ist 200 dB laut. Sie können sich ja einmal das Gehör eines Wals angucken. Es hat eine ganz feine Anatomie. Wale hören auch Geräusche unter 20 Hz und nutzen sie zur Kommunikation. Der Infraschall solcher Rammen beeinflusst Wale massiv. Wenn Sie sagen, dass die Offshore-Anlagen keinerlei Einfluss auf Wale haben, dann finde ich das mehr als stümperhaft. Sie können gerne einmal Tiermedizin studieren. Das kann ich nur empfehlen. Herr Dr. Kerzel, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Hanisch zu? Von mir aus. Bitteschön, Frau Hanisch! Herr Dr. Kerzel,

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Dennis Jahn AfD

Vollzugslockerungen für Mörder - wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?

der Abgeordnete Dennis Jahn. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst mal vielen Dank, Herr Schröder. Sie haben schon einiges aus meiner Rede übernommen bzw. selber geschrieben. Ich würde in den gleichen Tenor einstimmen. Ein wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung verurteilter Straftäter verlässt im Rahmen einer Vollzugslockerung die Justizvollzugsanstalt. Er fährt in Begleitung eines Justizvollzugsbeamten zu seiner Garage. Er hat Zugang zu seinem Motorrad. Und am Ende dieses Tages befindet sich dieser Straftäter nicht mehr im Gewahrsam des Staates, sondern auf der Flucht. Allein diese wenigen Sätze erklären bereits, warum dieser Fall die Menschen in Niedersachsen so bewegt. Denn die Bürger stellen sich eine einfache Frage: Wie kann so etwas passieren? Wie kann ein wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung verurteilter Straftäter überhaupt in eine Situation gelangen, in der eine Flucht möglich wird? Und noch wichtiger: Wie kann der Staat sicherstellen, dass sich so etwas nicht wiederholt? Das sind berechtigte Fragen, und genau deshalb wird es morgen noch vor der Sommerpause eine Sondersitzung geben, denn die Bürger haben ein Recht auf Aufklärung und Transparenz. Ich hoffe deshalb ausdrücklich, dass die Unterrichtung des Ausschusses weitestgehend öffentlich erfolgen wird. Meine Damen und Herren, was mich an dieser Debatte allerdings stört, ist die erstaunlich kurze Erinnerung mancher Kollegen. Wenn man den heutigen Ausführungen der CDU folgt, könnte man glauben, Niedersachsen habe erst seit dem Amtsantritt von Frau Wahlmann ein Problem mit Entweichungen oder Nichtrückkehrern aus Vollzugslockerungen. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Wer heute den Eindruck erweckt, dies sei ausschließlich ein Problem der aktuellen Ministerin, betreibt keine Aufklärung - er betreibt politische Instrumentalisierung. Schaut man sich nämlich die Zahlen der Entweichungen bzw. Nichtrückkehrer im Zusammenhang mit Vollzugslockerungen an, sprechen diese für sich. Unter der grünen Justizministerin Frau Niewisch-Lennartz wurden acht entsprechende Fälle registriert, unter der CDU-Justizministerin Frau Havliza fünf und unter der SPD-Justizministerin Frau Wahlmann aktuell drei. Acht, fünf, drei. Aber die Behauptung, die Lage werde immer schlimmer, wird durch diese Zahlen eben nicht gestützt. Jeder einzelne Fall für sich ist einer zu viel. Aber die Entwicklung zeigt vielmehr, dass wir es mit einem Problem zu tun haben, das Niedersachsen seit Jahren begleitet - unter Grün, unter CDU und heute unter SPD. Deshalb sollten wir die Debatte nicht auf die Frage reduzieren, welche Partei gerade das Justizministerium führt. Die entscheidende Frage lautet doch: Warum passieren solche Fälle überhaupt? Hier kommen wir zu einem Punkt, über den nach meiner Auffassung viel zu selten offen gesprochen wird: Vollzugslockerungen dienen der Resozialisierung. Der Ansatz mag bei einigen Straftätern sinnvoll sein, aber müssen wirklich für alle Straftäter dieselben Maßstäbe gelten? Ist ein wegen Mordes verurteilter Straftäter mit einem gewöhnlichen Strafgefangenen gleichzusetzen? Ist ein schwerer Sexualstraftäter mit einem Betrüger oder einem Dieb gleichzusetzen? Ich meine ganz klar: Nein. Genau deshalb müssen wir die grundsätzliche Diskussion führen, ob bestimmte Tätergruppen überhaupt noch in den Genuss von Vollzugslockerungen kommen sollten. Wer einen Menschen ermordet hat, wer schwerste Gewaltverbrechen begangen hat oder wer schwerste Sexualstraftaten verübt hat, stellt ein anderes Risiko dar als der durchschnittliche Strafgefangene. Der Rechtsstaat muss resozialisieren wollen, aber er darf niemals vergessen, dass seine erste Aufgabe nicht die Hoffnung auf den Täter ist, sondern der Schutz der Bevölkerung. Dieser Schutz, meine Damen und Herren, muss immer Vorrang haben. Ich werde heute weder Frau Wahlmann pauschal verteidigen noch sie vorschnell verurteilen. Dafür liegen aktuell nicht genügend Erkenntnisse vor. Genau deswegen findet morgen ja die Sondersitzung statt. Sollten Fehler gemacht worden sein, dann müssen diese benannt werden. Sollten Konsequenzen notwendig sein, dann müssen diese gezogen werden. So einfach ist das! Aber wir sollten uns davor hüten, aus einem Problem, das Niedersachsen seit mindestens drei Legislaturperioden begleitet, plötzlich ein parteipolitisches Alleinstellungsmerkmal der aktuellen Landesregierung zu machen. Die Bürger erwarten von uns mehr als Empörung. Sie erwarten Ehrlichkeit, sie erwarten Transparenz, und sie erwarten Lösungen. Wenn diese Debatte dazu führt, dass wir die Regeln für Vollzugslockerungen kritisch überprüfen und die Sicherheit der Bevölkerung stärken, dann hat sie ihren Zweck erfüllt. Denn am Ende geht es nicht um Schlagzeilen, sondern um die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen. Unser Ziel muss daher sein: Aus acht werden fünf, aus fünf werden drei, und aus drei werden null. Vielen Dank.

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Ulrich Watermann SPD

Arbeitspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber konsequent umsetzen - Integration fördern, Kommunen entlasten, gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, der Verlauf der Debatte und die Zwischenrufe dienen dem Thema gar nicht. Vielleicht kann ich Sie ja mal abholen, indem wir uns angucken, über was wir hier eigentlich reden. Ich glaube, da wird sehr viel durcheinandergebracht. Wir reden davon, dass Arbeit das ist, was Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht. Diese Teilhabe müssen wir für alle Menschen erreichen. Dabei haben wir welche, die Leistungen bekommen, weil sie anerkannte Asylbewerber sind, aber keine berufliche Perspektive haben, weil sie keine entsprechende Qualifikation haben oder aus anderen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Das haben wir bei Bürgergeldempfängern übrigens genauso. Deshalb ist die unterschiedliche Bewertung von Asylbewerbern und Bürgergeldempfängern aus meiner Sicht eher problematisch. Ich würde das schon für beide Gruppen sehen. (Zuruf von der SPD: Das ist richtig! Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, dass und das sage ich auch in Richtung von Frau Diallo Hartmann Bürgergeldempfänger und auch Asylbewerber schon die Möglichkeit haben sollten, an gesellschaftlicher Arbeit teilzuhaben. Das kann aber nicht die oberste Zielsetzung sein. - Noch mal tief durchatmen! Die Hitze kann ja dazu führen, dass es ein bisschen hitziger wird. Tief durchatmen! Wir reden hier über Menschen, die in Not sind und denen wir helfen wollen. - Ja, aber doch nicht mit solchen Debatten! - Nee, die Art und Weise, wie diese Debatten geführt werden, geht an der Sache vorbei. Ich bemühe mich jetzt, das einzufangen, weil ich finde, dass das der Sache nicht gerecht wird. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn solche gesellschaftliche Teilhabe für Asylbewerber oder Bürgergeldempfänger organisiert wird. Das können sehr sinnvolle Projekte sein, das kann auch hilfreich sein. Aber es muss eine Zielsetzung daneben geben: Den Leuten müssen Qualifikationen ermöglicht werden, wenn sie sie nicht haben, oder es muss Schulausbildung organisiert werden. Das muss die oberste Priorität sein. Und die noch höhere Priorität muss sein, dass wir es hinkriegen, dass Menschen, die Qualifikationen haben, diese schneller anerkannt werden, damit schneller die Möglichkeit geschaffen wird, dass sie hier bei uns arbeiten können. Deshalb sage ich ganz deutlich: Wenn wir in die Ausschussberatung gehen, dann werden wir diese Aspekte mit einbeziehen. Ich bin auch strikt dagegen, dass wir von hier aus den Kommunen sagen, was sie zu machen haben, denn dagegen wehren sie sich in der Regel. Vielmehr sollten wir gemeinsam überlegen, wie wir bestehende Probleme lösen können. Das ist am besten und am hilfreichsten. Denn viele Menschen sind aus Not hier und übrigens anerkannte Asylberechtigte, Herr Bothe. Die sind bereits anerkannt und nicht mehr ohne Status und auch nicht illegal - aber darum geht es Ihnen ja überhaupt nicht. Sie führen immer reine Ausgrenzungsdebatten, und deshalb sind Sie an diesem Prozess auch nicht zu beteiligen, weil es Ihnen im Prinzip nicht um die Menschen geht. Deshalb sage ich ganz deutlich: Wir können gucken, wo wir den Kommunen helfen können. Aber meine erste Zielsetzung ist und da müssen wir viel besser werden, zu schauen, wie wir qualifizieren, wie wir berufliche Qualifikation anerkennen, wie wir zu Schulabschlüssen kommen können. Denn wir brauchen diese Menschen in unserem Arbeitsmarkt, weil unsereins den Arbeitsmarkt irgendwann mit 69 verlassen und dann noch eine schöne Infrastruktur vorfinden will. Vielleicht schaffen wir es ja noch, das Thema angemessen zu debattieren. Das war jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt aus meiner Sicht eher nicht der Fall. Ich wünsche mir, dass wir das in der Ausschussberatung anders machen. Vielen Dank. Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

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Sebastian Zinke SPD

Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und über die Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG)

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon viel über dieses spannendste Thema des heutigen Tages gesagt worden. Frau Ministerin, ich frage mich nur, warum die Medienvertreter bei diesem spannenden Thema nicht da sind. Aber das können wir heute wahrscheinlich nicht mehr klären. Meine Damen und Herren, in einer idealen Welt gäbe es maximale Transparenz. Alle staatlichen Entscheidungen, alle Abwägungsprozesse könnten für jede Bürgerin und für jeden Bürger öffentlich einsehbar sein. Vielleicht gibt es auch in diesem Raum Menschen, die sich eine solche ideale Welt wünschen und gerne maximale Transparenz bei staatlichen Entscheidungen hätten. Wir haben das in manchen Gesetzen. Das gälte dann auch für Baupläne von Industrieanlagen, die ins Internet gestellt werden, oder für Protokolle der Kabinettssitzungen der Niedersächsischen Landesregierung oder für Protokolle sämtlicher Besprechungen von Runden innerhalb des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Man könnte auch gleich im Internet übertragen. In einer idealen Welt wäre das möglich, meine Damen und Herren. Leider leben wir aber nicht in einer solchen idealen Welt, und wir müssen sehr genau überlegen, wer welche Informationen bekommen darf und wer welche Informationen in welcher Form weitertragen darf. Das gilt insbesondere für Informationen der öffentlichen Hand, für Informationen der Sicherheitsbehörden oder auch für den Bereich besonderer Forschungseinrichtungen. Dafür gibt es seit Jahren und Jahrzehnten ein abgestuftes System, das sich bewährt hat. Und dieses bewährte System bekommt jetzt ein Update. Ich selber bin mal überprüft worden, als ich zur Polizei kam. Als Führungskraft bin ich dann für den Grad vertraulich überprüft worden. Als einer derjenigen, der in diesem Hohen Hause im Kontrollgremium sein darf, habe ich die höchste Stufe absolviert. Ich habe den einen oder anderen Redebeitrag gehört den von Herrn Bothe zum Beispiel, bei dem ich den Eindruck gewonnen habe, dass nicht bekannt ist, was da eigentlich vor sich geht, um was es eigentlich genau geht und welche Abläufe es da gibt. Meine Damen und Herren, diejenigen, die in linken Terrorzellen tätig sind so wie Herr Bo the sie beschreibt, kriegen ein Problem bei der Freigabe von Informationen. Aber, Herr Bothe, genauso kriegen diejenigen ein Problem, die in einer gesichert rechtsextremen Partei gerichtlich geprüft sind. Deswegen, meine Damen und Herren von der AfD, kann ich verstehen, dass auch Sie damit Ihre Schwierigkeiten haben. Es ist richtig, dass wir jetzt dieses Update durchführen, dass wir zukünftig das Internet und soziale Medien als Recherchemöglichkeit nutzen können und dass wir eine Anpassung ans Bundesrecht vornehmen. Denn die Ministerin hat es gesagt es macht Sinn, dass die Überprüfungen bei den Bundesländern und Bundesbehörden gegenseitig anerkennungsfähig sind und wir die Regelungen des materiellen Geheimschutzes mit aufnehmen und die Verfahren digitalisieren. Wir leben nicht in einer idealen Welt, sondern wir leben in einer Situation, in der die allgemeine Gefährdungslage unverändert hoch ist. Spione und Saboteure sind unter uns. Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden und auch andere staatlichen Einrichtungen absichern und auch das Land selbst sicherer machen. Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist vielleicht doch nicht das spannendste, was wir heute beraten. Aber es ist ein Baustein dafür, unser Land und unsere staatlichen Einrichtungen sicherer zu machen. Insofern freuen auch wir uns auf die Ausschussberatungen. Herzlichen Dank. Vielen Dank Herr Zinke. Damit ist die erste Beratung

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Martina Machulla CDU

Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

Frau Kollegin Hartmann, wir sind überhaupt nicht dagegen, das Thema Antiziganismus anständig zu bearbeiten. Dass aber eine Kommission mag sie auch von Herrn Seehofer eingesetzt worden sein zu einem Ergebnis kommt, das für alle Bundesländer übergreifend gilt, heißt ja noch lange nicht, dass wir das in Niedersachsen genau so machen müssen. Wie wäre es denn damit, erst mal festzustellen, welche Strukturen wir haben, wie unsere Strukturen arbeiten und wo es tatsächlich eine Lücke gibt, anstatt irgendetwas draufzusetzen, das unter Umständen zu Doppelstrukturen führt und gerade keine vernünftigen Lösungen bringt? Ich hätte mir gewünscht, dass man zunächst mal die Betroffenen mit ins Boot holt, mal fragt, was in Niedersachsen gewünscht wird und dann einen Antrag stellt. Das sehe ich hier aber aktuell nicht, und deshalb bleibe ich bei dem, was ich dazu gesagt habe.

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Pascal Mennen GRÜNE

Schulabsentismus gemeinsam und präventiv begegnen - für einen altersgerechten und wirksamen Umgang mit Schulabsentismus in Niedersachsen

Einbringung übernimmt der Kollege Mennen von Bündnis 90/Die Grünen. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Als Pädagoge möchte ich unbedingt eines voranstellen: Wenn Kinder und Jugendliche regelmäßig nicht zur Schule gehen, dann ist das zunächst einmal ein Problem für deren Bildungschancen - und das darf uns hier nicht egal sein. Es ist aber oft auch ein Signal dafür, dass etwas anderes nicht stimmt, und da schauen wir jetzt genauer hin. Auch wichtig ist mir, nicht das Wort „Schulschwänzen" zu benutzen, denn das klingt so, als ob da einfach wer keinen Bock hätte. Aber das ist den meisten Fällen eben nicht der Grund. Die Forschung zeigt, dass die Gründe für Schulabsentismus vielfältig sind: psychische Belastungen, Angststörungen, Depressionen, Mobbing, familiäre Krisen oder Schwierigkeiten im schulischen Umfeld. Als Lehrer habe ich solche Krisen häufig selbst begleitet: ein Schüler, der erst aufhörte zu reden und dann nicht mehr zur Schule kam, nachdem er mit ansehen musste, wie seine Mutter an einer Überdosis starb; ein anderer, bei dem zu Hause sich niemand dafür interessierte, wo er sich den Tag über aufhielt, und dessen Vater man alkoholisiert vor einem Supermarkt antraf. Ich weiß, dass sich viele von Ihnen solche Schicksale nicht vorstellen können, weil sie in unserem separierenden Schulsystem damit nicht in Berührung gekommen sind. Ich selbst hatte ebenfalls keine Vorstellung. Gerade die Häufigkeit von Verwahrlosung und auch von mentalen Problemen hat mich im Beruf regelmäßig erschüttert. Ich spreche hier von jungen Menschen, die vor allem Unterstützung brauchen, keine Bestrafung. Sehr geehrte KollegInnen, genau deshalb müssen wir darüber sprechen, wie wir als Gesellschaft und als Politik mit Schulabsentismus umgehen wollen. Das Kultusministerium hat das erkannt und zuallererst einen umfassenden Handlungsleitfaden zum Schulabsentismus veröffentlicht. Denn eines ist klar: Wenn SchülerInnen über längere Zeiträume hinweg nicht am Unterricht teilnehmen, dürfen wir das nicht einfach so hinnehmen. Regional in Celle, in Hannover, in Oldenburg und in der Bildungsregion Südniedersachsen haben wir bereits gute Projekte, die den Fokus auf Unterstützung und Hilfe legen. Diese möchten wir mit diesem Antrag stärken und ausweiten, und ich möchte mich explizit für deren sehr gute Arbeit bedanken. Sehr geehrte KollegInnen, lange Zeit stand bei Schulpflichtverletzungen vor allem die Sanktionierung im Vordergrund. Der Landesrechnung hat im Kommunalbericht 2024 untersucht, wie in Niedersachsen mit Schulpflichtverletzungen umgegangen wird. In den geprüften Kommunen haben 3 177 erfasste Bußgeldbescheide gegen SchülerInnen in 492 Fällen zu Jugendarrest geführt, weil eine zuvor verhängte mildere Sanktion nicht umgesetzt wurde. Bußgelder, Ordnungswidrigkeitsverfahren und in letzter Konsequenz Jugendarrest sollten die Schulpflicht durchsetzen. Um an meine zuvor beschriebenen persönlichen Erfahrungen anzuknüpfen: Das war in diesen Fällen ähnlich. Die Schule hat angezeigt, andere Behörden haben Verfahren eingeleitet, ich als Pädagoge war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingebunden. Ich weiß, dass Briefe in einer der beschriebenen Familien bestenfalls ungeöffnet auf einem Haufen gelandet sind - bestenfalls! Diese sogenannten OWi-Verfahren richten sich ab einem Alter von 14 Jahren an die SchülerInnen selbst. Wenn ihnen familiäre Unterstützung fehlt, kann das ordentlich schieflaufen. Auch die Erfahrungen aus der Praxis und die Erkenntnisse aus Pädagogik und Entwicklungspsychologie zeigen, dass der Weg der Bestrafung über Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht erfolgversprechend ist. Sehr geehrte KollegInnen, um es deutlich zu sagen: Sanktionen setzen nicht an den Ursachen kann. Sie lösen keine Angststörungen, sie beenden kein Mobbing, sie stabilisieren keine belastete Familiensituation. Im Gegenteil, gerade bei jungen Menschen können solche Maßnahmen bestehende Probleme verschärfen und die Distanz zur Schule weiter vergrößern. Deshalb gehen wir mit diesem Antrag nun einen deutlich besseren Weg. Vorgestern haben wir mit dem neuen Schulgesetz bereits die Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Minderjährige und damit auch den Arrest für diese Gruppe abgeschafft. Unser Antrag macht deutlich, dass Schulabsentismus früh erkannt und früh bearbeitet werden muss, nicht erst dann, wenn sich Fehlzeiten bereits verfestigt haben. Er fordert den Ansatz der multiprofessionellen Zusammenarbeit, während wir weiter kontinuierlich die Schulsozialarbeit ausbauen. Aber es geht eben nicht nur um Schule. Erfolgreiche Prävention gelingt nur da, wo wirklich alle zusammenarbeiten: von den Lehrkräften über die schulischen Angebote und die Jugendhilfe bis hin zu den Beratungsstellen, die sich an Eltern richten, und vielen weitere. Deshalb sind auch in diesem Antrag mehrere Ebenen und Ministerien adressiert. Wir haben auch in mehreren Arbeitskreisen daran gearbeitet. Wir haben an diesem Antrag sehr intensiv gearbeitet. Wir haben Arrestanstalten besucht, wir haben uns über die Erfahrungen aus der Jugendhilfe berichten lassen und können feststellen, dass überall wirklich gut gearbeitet wird und dass es bewährte ambulante sozialpädagogische Angebote gibt, die genau das zeigen: Hilfe statt Bestrafung ist der richtige Weg. Es muss unser Anspruch sein, den in der Schule fehlenden Kindern und Jugendlichen die Hand zu reichen. Das ist zumindest meine pädagogische, aber auch politische Vorstellung von einer würdigen Bildungs- und Schulpolitik. In diesem Sinne bedanke ich mich bei allen und das sind wirklich viele, die an diesem Antrag mitgearbeitet haben, für diesen neuen Weg zum Schulabsentismus, den wir beschreiten. Vielen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort: der Kollege Dr. von Danwitz aus der CDU-Fraktion. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Schulabsentismus fängt mit Schulunlust und Schulschwänzen an und kann

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Christian Fühner CDU

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Und für genau diese Familien machen wir das. Sehr geehrter Herr Kollege Mennen, ‑ Herr Mennen, dann müssen Sie meiner Antwort auch zuhören! Sie können ja noch mal in die Tagesordnung schauen, worum es bei dem Tagesordnungspunkt 5 geht. Dabei geht es um einen Gesetzesvorschlag zum Schulgesetz. Wir werden in dieser Woche noch das Thema Entbürokratisierung für Kommunen diskutieren. Da sind Änderungen zum Schulgesetz vorgesehen. Sie können all dem zustimmen. Aber mit Ihrer Frage zu sagen, wir hätten keine Vorschläge, wie wir das Schulgesetz ändern können, widerspricht wirklich den Tatsachen. Hier liegen ganz konkrete Vorschläge dafür vor, wie wir das Schulgesetz ändern wollen. Da Sie im Grunde zwei Fragen gestellt haben, will ich Ihnen auch klar sagen: Ich war in der Anhörung dabei, bei der die kommunalen Spitzenvertreter alle da waren. Sie können das alles sehr gerne im Protokoll nachlesen. Ich kann es Ihnen gleich auch noch mal zeigen. Es ist sehr deutlich geworden. Das sagen Ihnen auch die Bürgermeister. Sie können ja mal mit den Leuten reden, die in Lüneburg jetzt als Bürgermeister kandidieren. Es wird nicht ausreichen. Die Administration wird damit nicht flächendeckend bezahlbar sein. Das haben Herr Trips und alle anderen in der Expertenanhörung gesagt. Die Zitate kann ich Ihnen alle nachreichen, Herr Mennen. Erzählen Sie hier nicht, dass das nicht stimmt! Das ist in der Anhörung sehr klar gesagt worden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss

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Brian Baatzsch SPD

30. Eingabenübersicht

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal vorweg: Natürlich verstehen wir, dass das ein Thema ist. Es ist ein Thema für die Menschen vor Ort, wenn die Schülerinnen und Schüler sich damit befassen, wie man zur Schule kommt. Und wenn es länger dauert, ist das ein Problem. Das ist offensichtlich, und das nehmen wir auch wahr. Aber es ist nun mal nicht so einfach, wie das hier dargestellt wird. Zum einen: Herr Bothe, der Kollege Meyn hat Ihnen eine Frage gestellt. Sie zielte darauf ab, dass Sie eine Falschaussage getätigt haben. Der Staatssekretär hat sich dazu geäußert, und damit gibt es die Aussage der Landesregierung, dass eine Förderung potenziell möglich wäre. Also wäre es falsch, hier etwas anderes zu behaupten. Das möchte ich noch einmal so zusammenfassen. Frau Bode, wir haben uns damit auch schon befasst. Am 9. Oktober 2025 hat sich dieses Plenum damit befasst, und das in fast der gleichen Zusammensetzung. Die geschätzte Kollegin Kötter ist hinzugekommen, der geschätzte ehemalige Kollege Raulfs ist aus dem Landtag ausgeschieden. Alle anderen Kollegen haben sich zu dem Zeitpunkt damit befasst, und wir haben auch eine Entscheidung getroffen. Die Entscheidung war, dass wir zwei Anträge abgelehnt haben, zum einen den der AfD und zum anderen den der CDU; das stimmt, aber das wurde damals auch gut begründet. Frau Dr. Dörte Liebetruth aus unserer Fraktion hat das sehr gut vorgetragen, und ich bitte, das auch zu berücksichtigen. Es sind zwei Landkreise, die sich über so eine Brücke einig werden müssen. Die Landkreise sind im Rahmen der Schülerbeförderung zuständig. Beide Landkreise diskutieren das - der Landkreis Lüneburg, wie richtig ausgeführt, heute; die tagen seit 14 Uhr. Die werden, wie es aussieht, nach dem Planfeststellungsverfahren jetzt auch zustimmen, dass dort eine Brücke hinkommt. Hingegen hat die Gemeinde Neu Darchau letzte Woche schon angekündigt und auch einen Ratsbeschluss herbeigeführt, aus dem das hervorgeht, dass sie klagen wird. Ich finde es problematisch, als Niedersächsischer Landtag zu versuchen, den Weg an einem potenziellen Gerichtsverfahren vorbeizuführen und einer Klärung unter den beiden Gemeinden, die sich ohnehin schon nicht einig sind, vorzugreifen. Es ist vielmehr richtig, das abzuwarten, damit wir ein sauberes Verfahren haben, und nicht einen erneuten Querschuss zu wagen. Das wäre ganz schön weitgehend. Daher haben wir uns für „Sach- und Rechtslage" entschieden. An dieser Position halten wir fest. Wie gesagt, es ist eine gerichtliche Klärung in Aussicht gestellt. Wir haben bereits vor acht Monaten darüber diskutiert und entschieden, dem nicht zu folgen. An der Sach- und Rechtslage hat sich nichts geändert, und daher bleiben wir dabei. Danke. Vielen Dank, Herr Kollege Baatzsch. Weitere Wortmeldungen zur Beratung der strittigen Eingaben liegen uns

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Christian Meyer

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Herr Minister. Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir haben einen riesigen Zubau. Die Hälfte aller Solaranlagen, die die Menschen, die Unternehmen und auch das Land auf die Dächer geschraubt haben, sind in den letzten drei Jahren auf die Dächer gekommen. Nach der Altmaier-Delle sieht man einen richtig schönen Anstieg. Wir hatten 2024 einen Zuwachs um 1,52 Gigawatt, und davor hatten wir 1,72 Gigawatt. Also über 3,5 Gigawatt Zubau, und das alleine 2024 und 2025. Ich habe letztens eine Statistik gesehen, die mich sehr gefreut hat: Bei Balkonkraftwerken ist Niedersachsen auf Platz 1 in ganz Deutschland, wenn man das auf die Zahl der Haushalte bezieht. Ich habe das schon mehrfach gelobt, weil man das dem Norden nicht zutraut. Ich glaube, die Stadt Oldenburg war jetzt zweimal Bundesliga-Spitzenreiter in der Solartabelle - und nicht Freiburg oder so. Das ist eine Leistung - nicht dieser Landesregierung, sondern das Großartige ist, dass die Menschen gesagt haben: Wir nehmen Solaranlagen auf die Dächer. Da investieren wir, denn damit machen wir uns unabhängig und resilient. Und das ist eben auch eine gute Sache für das Klima und die Umwelt. Vielen Dank. - Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion

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Nico Bloem SPD

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Herzlichen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen ist Küstenland. Wir reden wir heute auch darüber, dass wir unsere Meere schützen wollen. Für viele Menschen da draußen ist die Nordsee ein Urlaubsziel. Aber für uns und für diejenigen, die entlang der Küste wohnen, ist sie mehr: Sie ist Heimat, sie ist Identität, sie ist Verbundenheit. Deswegen will ich für unsere Fraktion gleich sagen: Selbstverständlich hat jeder vor Ort und darüber hinaus ein Interesse daran, die Küste, die Meere, das Wattenmeer zu schützen. Ich sage aber auch sehr deutlich: Wir reden bei unserer Küste nicht nur über einen Naturraum, sondern auch über einen starken Wirtschaftsfaktor. Wir wollen beides: unsere Wirtschaft stärken und die Meere schützen. Das gelingt nur gemeinsam, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn ich mit den Menschen bei mir vor Ort rede, dann reden wir vielleicht über Timmy, aber ansonsten, ehrlich gesagt, nicht unbedingt über die Wale. Wir reden vielmehr über die Arbeitsplätze, wir reden über die Häfen, wir reden über die Energiewende, wir reden über den Tourismus, über unsere starke Fischerei und darüber, wie es uns gelingen kann, die wirtschaftliche Entwicklung und den Schutz der Meere in Einklang zu bringen. Damit auch das gleich klar ist: Wir sagen natürlich, dass beides nur zusammen funktioniert. Ich habe gerade schon angedeutet, dass es nur funktioniert, wenn Umwelt und Wirtschaft Hand in Hand daran arbeiten. Dafür, dass es funktioniert, gibt es viele Beispiele. Auch das haben wir eben schon gehört. Das wissen wir zum Beispiel von unseren starken Fischerinnen und Fischern. Wir wissen nämlich, dass sie die Nordsee nicht nur aus Gutachten kennen, sondern jeden Tag auf ihr unterwegs sind und sehen, wie sich die Nordsee verändert. Sie tragen auch Verantwortung für den Meeresschutz und machen sehr deutlich, dass sie mit dafür sorgen, dass Plastik und Geisternetze aus dem Meer verschwinden. Sie bringen ihr Know-how in Forschungsprojekte ein und sorgen für nachhaltige Fischerei. Deswegen herzlichen Dank an die Fischerinnen und Fischer! Das Gleiche gilt für die Schifffahrt. Ich sage das bewusst, weil oftmals nicht heute hier, aber manchmal draußen der Eindruck erweckt wird, dass hier unsere Probleme liegen. Ich sage: Nein, die Fischer und auch die Schifffahrt sind Teile der Lösung, nämlich durch die Arbeit, die dort geleistet wird. Das erleben wir beim Aufbau unserer maritimen Wirtschaft. Ich denke an GreenShipping, ich denke an das Maritime Kompetenzzentrum. Dort wird auch an emissionsfreier, klimaneutraler, klimafreundlicher Schifffahrt gearbeitet wird. Das alles geschieht natürlich auch in Verantwortung für den Meeresschutz. Denn auch unsere maritime Wirtschaft weiß um dessen Bedeutung. Deswegen herzlichen Dank an alle Beteiligten, die dort täglich daran arbeiten! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen sind groß. Wir haben eben vom Meeresspielanstieg gehört. Ja, liebe AfD-Fraktion, den gibt es. Das ist kein Märchen. Das hat man sich nicht ausgedacht, sondern das gibt es. Wir haben Probleme mit Plastik im Meer auch das erleben wir immer häufiger, insbesondere mit Mikroplastik. Wir wissen auch generell um die Herausforderungen vor Ort. Wir sind uns aber unserer Verantwortung bewusst. Deswegen will ich abschließend klar sagen: Wir wollen Gute Arbeit, wir wollen eine starke Wirtschaft, wir wollen eine starke Fischerei, wir wollen einen starken Tourismus - wir wollen aber auch eine gesunde und gute Nordsee. Das alles gibt es nur, wenn man es in Einklang bringt. Das geht nicht mit einer Entweder-oder-Politik, sondern nur gemeinsam: Wirtschaft und Umwelt. Herzlichen Dank. Alles Gute!

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Lukas Reinken CDU

Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Eine Studie der Universität Leipzig aus dem Jahr 2025 hat sehr deutlich gezeigt, dass die Aufmerksamkeitsspanne von Schülerinnen und Schülern, die eine sehr hohe tägliche Bildschirmzeit haben, deutlich geringer ausfällt als bei Schülerinnen und Schülern ohne hohe Bildschirmzeiten. Und ehrlich gesagt, erkennen wir das doch auch an uns selber: Ist das Handy in der Nähe, dann gelingt das mit der Konzentration nicht so recht. Es könnte ja doch eine wichtige Nachricht reingekommen sein. - Herr Bajus schaut schon, ob was gekommen ist. Genau! Meine Damen und Herren, wir sehen also, dass wir hier durchaus ein Thema haben. In den letzten Wochen habe ich in meinem Wahlkreis viele Schulen und auch Kindergärten besucht. Was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mir dort berichtet haben, ist oft sehr ähnlich: Die Kinder und die Schülerinnen und Schüler werden unruhiger, sie sind weniger konzentriert und sind auch durch das, was manchmal so auf dem Schulhof gefilmt wird oder an Filmchen herumgeht, stark belastet. Lehrkräfte übrigens auch in unserer Anhörung im Kultusausschuss berichten von gestiegenen Fallzahlen von Cybermobbing, Cybergrooming und mentalen Problemen. Auch die Schülerinnen und Schüler haben das längst erkannt. Wir waren gestern Vormittag mit dem Kultusausschuss auf der IdeenExpo und dort auch am Stand des Landesschülerrates. Eines der ersten Themen, die die Vertreterinnen und Vertreter des Landesschülerrates angesprochen haben, war ihr wichtigstes Anliegen: Mental Health bei Schülerinnen und Schülern. Natürlich hat nicht jeder Fall von Mobbing oder mentalen Krisen direkt mit dem Handy in der Schule zu tun. Aber es lässt sich eben auch nicht leugnen, dass sie in der Praxis oft ein Problem im Schulalltag darstellen. Meine Damen und Herren, wir machen in unserem Antrag konkrete Vorschläge zum Ausbau der Medienbildung und zum Ausbau von Präventionsstrukturen im Schulalltag. Medienkompetenz lässt sich dabei übrigens nicht nur direkt am Gerät lernen, sondern auch ohne den Einsatz eines solchen Gerätes vermitteln; dazu gibt es genügend Beispiele. Meine Damen und Herren, wir wissen, die Beschränkung der Nutzung von Smartphones oder Smartwatches muss eingebunden sein in ein klares Medienbildungskonzept, welches unser Antrag fordert. Die Schulen brauchen entsprechend einen Maßnahmenkatalog, mit dem sie die Lage in den Griff bekommen können. Dazu zählen eben auch der deutliche Ausbau von Schulsozialarbeit und die Weiterbildung von Lehrkräften. Aber dazu zählen eben auch klare Rechtssicherheit und eine Landesregierung, die sich hier nicht wegduckt. Die äußerst ausführliche Anhörung, die wir alle gemeinsam dazu im Ausschuss hatten, hat ergeben: Der überwiegende Teil der Verbände im Schulsystem wünscht sich klare Regeln. Ich darf dazu mal beispielhaft zwei Aussagen konkret zitieren. Der Schulleitungsverband führte in der Anhörung aus: „Angesichts der ... verheerenden Auswirkungen" ‑ sie sprechen über die Smartphones in der Schule „halten wir eine gesetzliche Regelung für eine Antwort auf angemessenem Interventionsniveau. Wer will, dass Kinder und Jugendliche ohne Pornografie und Gewalt aufwachsen und mit Freude und Erfolg lernen, sollte das stärkste zur Verfügung stehende Instrument wählen, um das zu garantieren." Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte sagte: „Aus Sicht der Lehrkräfte ist eine gesetzliche Regelung erforderlich und sachlich geboten. Die Problemlage ist eindeutig. Die Auswirkungen sind im Schulalltag täglich spürbar. Die bisherigen schulindividuellen Regelungen reichen nicht aus. Eine landesweit einheitliche gesetzliche Regelung ist das einzig wahre angemessene Instrument." Ich verstehe nicht, warum Sie sich trotz dieser klaren Äußerungen immer noch mit Handlungsempfehlungen zufriedengeben können und eben keine Rechtssicherheit in den Schulen schaffen wollen. Es geht nämlich auch darum, sich schützend vor die Lehrkräfte, schützend vor die Schulleitungen zu stellen, die auch manchmal damit konfrontiert sind, dass Eltern bestimmte Regelungen, die eben nicht gesetzlich, sondern nur schulintern gefasst worden sind, nicht akzeptieren. Erst gestern hat die Ministerin hier wieder ausgeführt Herr Me nnen hat das auch getan, dass ihre Handlungsempfehlungen die Handynutzung in der Grundschule verbieten würden. Das Gegenteil ist doch der Fall! Erst letzte Woche war ich bei einer Grundschulleiterin in meinem Wahlkreis und sie berichtete mir: „Das ist ja schön und gut. Und dann kommen die Eltern zu mir und sagen: Ja, wo steht es denn, dass es wirklich verboten ist. Ich möchte, dass mein Kind jeden Tag ein Handy mit zur Schule nimmt und habe kein Interesse daran, dass es ein Verbot gibt." Was machen wir denn in solchen Fällen? Da geht es auch darum, sich schützend vor die Lehrkräfte und die Schulleitungen zu stellen. Wir haben hier einfach ein massives Umsetzungsproblem. Dass Sie das noch nicht mal bei Kindern zwischen sechs und zehn Jahren umsetzen wollen, halte ich, ehrlich gesagt, für fatal und für dramatisch. Herr Kollege Reinken, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Güldner zu? Gerne. Bitteschön! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

gemeldet: für die Landesregierung Herr Minister Tonne. Bitteschön! Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist richtig und deswegen lohnt es sich, das auch zu betonen, dass die Luftverkehrswirtschaft für Niedersachsen von hoher Bedeutung ist. Das wurde von den Vorrednern, wie ich finde, völlig korrekt dargestellt. Ich will das ausdrücklich unterstreichen. Ich will die Gelegenheit nutzen, um meinen herzlichen Dank in Richtung Flughafen Langenhagen, aber auch in Richtung der Regionalflughäfen, die wir haben, zu richten. Dort wird nicht nur gute Arbeit, sondern für Niedersachsen insgesamt eine wertvolle und unverzichtbare Arbeit an unseren Flughäfen gemacht. Wir haben einen Entschließungsantrag vorliegen, der die Herausforderungen beschreibt. Da wären wir, glaube ich, sogar auch noch beieinander. Die Ableitungen allerdings sind allesamt schlicht und ergreifend zu dünn, zu kurz und, ehrlich gesagt, regelmäßig auch an die falsche Adresse gerichtet. Da Herr Najafi ja ein zahlenaffiner Mensch ist, wie er uns gerade dargelegt hat, will ich das mit einem einzigen Punkt zum Thema „Ausbau des Flughafens Langenhagen" verdeutlichen. Der Flughafen hat Kapazitäten für 10 Millionen Passagiere. Momentan reden wir über 5,34 Millionen, die den Flughafen nutzen. Das macht deutlich, dass in diesem Antrag Potenzial und Bedarf verwechselt werden. Es ist nicht der Ausbau, sondern gerade der Erhalt, die Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur am Flughafen das ganz Entscheidende, was dort geschehen muss. Und genau das, meine Damen und Herren, findet seit vielen Jahren statt und wird fortgesetzt. Das ist ein symptomatisches Beispiel dafür, dass dieser Antrag schlicht und ergreifend reihenweise die falschen Schlussfolgerungen zieht. Das wurde allerdings von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern hier en détail dargelegt. Ich verweise bei den einzelnen Punkten insbesondere auf die Ausführungen meines Kollegen Bratmann und schließe mich deswegen der Schlussfolgerung an: Ablehnung. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt

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Philipp Meyn SPD

Sport stärkt - Ehrenamt wirkt. Gemeinsam für ein starkes und solidarisches Niedersachsen

Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Sport stärkt - Ehrenamt wirkt" - diesen, man kann schon sagen, weltmeisterlichen Antrag möchte ich erst einmal mit zwei Fragen starten. Frage 1: Wird Deniz Undav, unser Achimer, heute in der Startelf stehen? ‑ Hier höre ich viel „Ja", dort höre ich „Nein". - Ja! Und die Frage 2: Was macht Waldemar Anton? Er ist hier in Linden-Süd an der Humboldtschule gewesen. Kriegt er heute seine erste Einsatzzeit in der Innenverteidigung oder als Außenverteidiger? ‑ Da ist man eher skeptisch. Was wir aber festhalten können, ist: Wir drücken unserer Mannschaft die Daumen und fiebern mit. Wenn wir über den Sport in Niedersachsen reden, dann reden wir über emotionale Höchstleistungen und über herausragende Athletinnen und Athleten. Denn Niedersachsen, das ist Spitzensport, großer Spitzensport! Wir freuen uns in diesem Zusammenhang auch auf die Finals Ende Juli hier in Hannover. Dabei ist das Land nämlich auch ganz stark eingestiegen und unterstützt das. Der große Unterschied zur WM, bei der man teilweise 3 000 Dollar pro Eintrittskarte zahlen muss, ist: Die Finals, die vier Tage Ende Juli, sind für alle kostenfrei. Spitzensport kostenfrei hier in Niedersachsen! Das ist ein ganz tolles Angebot, das auch unbedingt wir alle wahrnehmen sollten. Doch neben der glänzenden Spitze sprechen wir heute vor allem über das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts - über rund 9 000 Sportvereine mit 2,7 Millionen Menschen in Niedersachsen. Das ist fast jeder dritte Einwohner. Der Organisationsgrad ist ganz knapp hinter Rheinland-Pfalz auf Platz 2 im Bundesvergleich. Deswegen halten wir fest: Niedersachsen, das ist großer Breitensport. Hinter dieser beeindruckenden Zahl steht eine unbezahlbare Kraft, nämlich das Ehrenamt. Die Trainerinnen, die Trainer, die Platzwartin, die Vorstände, sie alle spenden das Kostbarste, was sie haben: ihre Freizeit, ihre Leidenschaft. Sie tun das für unsere Kinder, für die Gesundheit und für das soziale Miteinander vor Ort. Kurzum: Sport stärkt und Ehrenamt wirkt. Genau deshalb bringen wir heute diesen Antrag ein, weil dieses Engagement unsere volle politische Unterstützung verdient. Dabei wissen wir: Die Politik stellt die Weichen, und der Landessportbund ist der starke, verlässliche Partner an unserer Seite. Die Autonomie des Sports wird vorbildlich gelebt. In der Mitbestimmung der Fachverbände der 47 Kreissportbünde sind alle eingebunden. Diese Anerkennung erschöpft sich aber nicht in warmen Worten. Anerkennung braucht verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen. Kurzum, als Sportler sagt man: Wichtig ist auf dem Platz. Diese rot-grüne Koalition liefert starke Ergebnisse. Schauen wir uns das an: 35,2 Millionen Euro Förderung über das Sportfördergesetz. Diese gesetzliche Regelung ist einmalig in Deutschland. Hinzu kommen die Glücksspielabgaben - auch auf einem Rekordkurs mittlerweile. Rot-Grün hat das Glücksspielgesetz noch leicht verändert. Mittlerweile sind wir bei 16,5 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Landessportbund. Die Energiekrise mit zusätzlich 30 Millionen Euro und jetzt in diesem Haushaltsjahr der Sportstättenbau-Booster: 19,35 Millionen Euro für die vereinseigenen Sportplätze. Das sind dann wenn man sich anschaut, was das bewirkt 789 Modernisierungs- und Baumaßnahmen im ganzen Land! Ich weiß von vielen Kollegen, die auch mal die Kreissportbünde vor Ort besuchen und schauen: Was passiert mit dem Geld? Da gibt es ganz unterschiedliche Beispiele. Ein Beispiel aus meinem Kreissportbund: Da gibt es den HC Lüneburg. Die bauen dort jetzt Ich habe die Glocke wegen der Lautstärke im Plenarsaal benutzt. Ja, es gibt hier gewisse Personen, die nicht so am Sport interessiert sind, aber das überstehen wir. Ich wollte zum HC Lüneburg kommen. Die konnten mit dem Geld ganz maßgeblich, bis zu 40 % eine Padel-Anlage bauen. Beim Padel-Tennis spielt man zwei gegen zwei. Das ist eine Mischung aus Tennis und Squash. Ziel des Vereins ist es, neue Mitglieder zu gewinnen und eben nicht nur gewerbliche Anbieter in diesem Bereich zu haben. Insofern bringen diese Investitionen Rahmenbedingungen, die dazu führen, Lust auf das Sporttreiben zu haben, aber auch ein neues Angebot zu schaffen. Insofern ist das vorbildlich. Aber ich möchte nicht nur nach hinten gucken, sondern uns interessiert ja auch: Wie geht es weiter? Genau hier setzt unser Antrag an. Wir bitten die Landesregierung ausdrücklich, diese kraftvolle Förderung in allen Kreissportbünden fortzusetzen und die vereinseigenen Sportstätten weiter zu berücksichtigen. Die Haushaltsberatungen stehen ja an. Ich setze dabei ganz stark auf die Landesregierung und auf unsere Sportministerin. Wir wollen das ist uns wichtig den Sport nicht nur finanziell stärken, sondern ihn moderner, vielfältiger, sicherer und unbürokratischer machen. Ich nenne Ihnen die Kernforderungen unseres Antrags ganz in Kürze: Bürokratiebremse lösen. Dazu zählen beispielsweise feste Ansprechpartner im Behördendschungel, praxisnahe feste Kontakte in den Finanzämtern. Es geht darum, Doppelstrukturen abzubauen. Beispielsweise wollen wir Anzeigen-, Nachweis- und Dokumentationspflichten systematisch auf den Prüfstand stellen. Dann ist es ein schöner Mix aus wenig Bürokratie und finanzieller Förderung. Die Mikroförderung war ein Riesenerfolg beim letzten Durchgang. Es gilt, diese Mikroförderung auszubauen und weiter durchzuführen. Es geht aber auch um einen Aspekt, der in der Sportfamilie zentral ist, nämlich: Demokratie verteidigen und Schutzräume schaffen. Dabei ist der Landessportbund auf einem sehr guten Weg, und wir wollen dort den Rücken stärken. Programme wie „Sport mit Courage", „Vielfalt verstetigen", das Projekt „Vielfalt in Bewegung" mit dem Queeren Netzwerk Niedersachsen sowie das Jugendprogramm „Bewegt was!" zur Jugendbildung werden dauerhaft gestärkt. Und ganz zentral ist auch das Programm PSG. Das bedeutet: flächendeckende Unterstützung des Kinderschutzkonzeptes „Prävention Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport". Hier machen sich Vereine und Kreissportbünde auf den Weg, präventive Konzepte, die genau auf den Verein zugeschnitten sind, gemeinsam zu erarbeiten. Denn Kinder und Jugendliche brauchen Schutzräume. Liebe Sportsfreundinnen und Sportsfreunde, mit diesem Antrag setzen wir den Weg unserer Ehrenamtsstrategie und des Konzepts zur Stärkung der Zivilgesellschaft konsequent fort. Wir zeigen den 2,7 Millionen Sportlerinnen und Sportlern und all den unermüdlichen ehrenamtlichen Niedersachsen: Wir stehen an eurer Seite und stärken euch den Rücken! Denn ihr seid das Rückgrat unserer Demokratie und unserer Gesellschaft. In diesem Sinne: Packen wir es an auf den Plätzen im Land und im nächsten Monat auch auf den Plätzen in Amerika! Vielen Dank.

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

. Mohrmann. Bitteschön! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die rot-grüne Novellierung des Jagdgesetzes kommt nun ihrem Finale immer näher. Am 17. Mai 2022 haben wir das Jagdgesetz umfangreich mit breiter Mehrheit modernisiert. Praktiker und Verbände wurden umfangreich beteiligt. Frau Ministerin Staudte, ich sage Ihnen: So macht man gute Politik, die über Parteigrenzen hinweg der Sache dienlich ist. Ihr Politikverständnis hingegen hat zu 20 000 und mehr Menschen hier vor dem Landtag geführt. Die haben ihrem Unmut laut und deutlich Luft verschafft - das allerdings ohne jeden Populismus. Sie sind sachlich und verbindlich im Ton geblieben. Zur Sache selber: Wir alle wissen, dass ein Verweis auf einen Wolfsmanagementplan hermusste. Das Bundesrecht gibt uns dankenswerterweise die Möglichkeit, ab 1. Juli in die lange überfällige Regulation der Wolfsbestände einzusteigen. Und der Feinschliff liegt nun mal nicht hier im Gesetz, sondern im Managementplan. Der hat den Charakter einer Verordnung. Es gibt keine parlamentarische Beteiligung, aber wir haben solche Entwürfe natürlich schon mal gesehen. Wir bleiben dabei: Sie nutzen eben nicht die Möglichkeiten, die Ihnen der Bund gegeben hat. Ihr angedachtes Jahreskontingent von 27 adulten Wölfen bleibt auch weiterhin eine deutliche Einschränkung des Bundesrechtes. Die Idee mit den Interventionsgebieten und vollständigen Rudelentnahmen ist allerdings grundsätzlich gut. Aber Sie wollen nun den Riegel davorschieben mit drei vorher notwendigen Rissen übrigens bei vorhandenem Grundschutz. Die Weidetierhalter müssen es also weiterhin ausbaden. Die Möglichkeiten zum Schnellabschuss nach einem Rissgeschehen hören sich wiederum ganz vernünftig an. Alles andere wäre nun aber auch wirklich nicht mehr zu erklären gewesen. Warum Sie sich aber, Frau Ministerin Staudte, beim Bestandsmanagement so schwertun, wird vermutlich auch heute Ihr Geheimnis bleiben. Um es auf den Punkt zu bringen: Ihr Wolfsmanagementplan ist im Kern ein Rissreaktionsplan. Ein systematisches Bestandsmanagement der zu großen Wolfspopulationen gibt er weiterhin nicht her. Das halten wir für einen großen Fehler. Denn eins ist ja klar: Aus dem Kreis der harten Wolfsfreunde werden Sie auch für das, was Sie jetzt schaffen wollen, keinen Beifall bekommen. Da hätten Sie den Knoten auch gleich richtig durchschlagen können. Die sozialdemokratischen Ankündigungen hierzu waren im letzten Plenum hinlänglich Thema. Und ich ahne wohl, dass es erheblichen Druck gab, hier etwas liefern zu müssen. Richten soll es nun, nach dem, was wir wissen, das Nachholen eines potenziell zu geringen Abschusses in diesem Jahr erst ab dem 1. Juli 2027. So frei nach dem Motto: Nun zog es sich schon so viele Jahre hin, da können wir auch noch ein weiteres Jahr obendrauf packen. Das ist unmöglich. Ich will Ihnen dazu noch eins sagen: Sie bedienen sich ja auch weiterhin der in dieser Frage, ehrlich gesagt, völlig sinnfreien bio-geografischen Regionen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass den atlantischen Rüden irgendwo im Südosten dieses Landes in der Ranzzeit so gar nichts davon abhalten wird, sein biologisches Werk mit der kontinentalen Fähe zu verrichten, wenn die Hormone beider Beteiligten ihr zärtliches Liedchen trällern. Im Übrigen sind wir gespannt mit Blick auf das Versprechen einer Evaluation bezüglich eines aktiven Bestandsmanagements ab 1. Juli 2027. Das ist voraussichtlich ungefähr dreieinhalb Monate vor der nächsten Landtagswahl in einer entsprechend politisierten Stimmung. Wir versprechen Ihnen, dass wir Sie an diese Evaluation erinnern werden. Kurzum: Hier sitzen viele Abgeordnete, die in Wirklichkeit wissen, dass der Änderungsantrag der CDU zu Ihrem Gesetzentwurf der bessere Weg gewesen wäre. Sie haben übrigens noch die Chance! Also: Die letzte Ausfahrt können Sie gleich noch nehmen. Kommen wir zum eigentlichen Jagdgesetz: Dass wir vom Verbot der Jagd am Naturerdbau nichts halten, ist hinlänglich bekannt. Der von mehreren Seiten ins Spiel gebrachte Sachkundenachweis und die verpflichtende Ortungstechnik wären ein vernünftiger Kompromiss gewesen, der beiden Seiten sehr gerecht geworden wäre. Übrigens geht so auch wieder Wissen um eine quasi jahrhundertealte Praxis über die Jahre verloren - und das zulasten der Bodenbrüter. Stichwort „Bodenbrüter": Warum Sie den Punkt mit dem Schicksal von in Fallen gefangenen Katzen außerhalb des 350-m-Radius nicht geklärt haben, dürfte ebenso Ihr Geheimnis bleiben. Ich zitiere ja immer gerne den Kollegen Willeke. Der sagte im Ausschuss: „Wir sind uns einig, dass in Fallen gefangene Katzen getötet werden sollen." Ich will mal kurz daran erinnern: So ein Ausschuss ist eine öffentliche Veranstaltung. Also: Mutige Worte! Respekt! Dann kamen allerdings zwei Sätze, die ich auch zitieren will: „Das ist für uns klar. Da gibt es auch keine Uneinigkeit zwischen Rot und Grün." Ja, wie wir heute wissen, war das vermutlich weit aus dem Fenster gelehnt. Denn klar ist jetzt nur eins: Wenn die in den Fallen gefangenen Katzen demnächst ihren Weg in die Tierheime der Kommunen antreten, werden diese sich ganz bestimmt und tüchtig freuen. Die Kommunen haben ja bekannterweise auch gerade keine anderen Sorgen, als sich darum zu kümmern. Das übrigens haben Ihnen GBD und die kommunalen Spitzenverbände sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben. Genutzt hat es leider gar nichts. Übrigens auch das noch mal zur Erklärung: Wir sprechen jetzt von Katzen, die in einem Radius von 350 m, also einem Gebiet von 38 ha oder um es für die, die in der Agrar-Bubble nicht so unterwegs sind, zu übersetzen 54 Fußballfeldern nach FIFA-Norm, 24/7 und das ganze Jahr über tun und lassen können, was sie wollen. Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen: Das ist von Ihnen handwerklich schlicht und ergreifend nicht gut gemacht. Und was das für die Vogelwelt bedeutet, Herr Schroeder, wissen Sie alle ganz genau. Meine Damen und Herren, natürlich nehmen wir auch zur Kenntnis, dass eine ganze Reihe von Zumutungen vom ersten Gesetzentwurf bis zum heutigen Tag auf der Strecke geblieben sind - um mal die Jägersprache zu bemühen. Das ist vor allem dem unentwegten Einsatz der Landesjägerschaft, aber auch allen anderen Mitstreiterinnen und Mitstreitern zu verdanken, die sich hier so aktiv eingesetzt haben. Trotzdem bleibt diese Gesetzesnovelle überflüssig. Wir lehnen ab. Herzlichen Dank.

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Thomas Uhlen CDU

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

der CDU stellt Herr Kollege Uhlen. Bitteschön! Herr Präsident! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie bei den Fragen zur Sicherstellung der Versorgung im Krisenfall vorhin noch sehr vage geblieben sind: Könnten Sie bitte noch einmal ganz konkret ausführen, welche Gesetzesvorhaben, Verordnungen und ähnliche Entscheidungen in welchem Zeitplan zu treffen sind? - Danke schön.

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Klaus Wichmann AfD

Neues Motto für Niedersachsen - ist das groß?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Niedersachsen. Das ist groß." Was Sie beklatschen, hat 10 Millionen Euro gekostet - 10 Millionen Euro! Nein, keinen falschen Eindruck erwecken: Die Landesregierung hat nicht etwa bei einer Kabinettssitzung den Hut rumgehen lassen und das Geld privat eingesammelt. Nein, das ist schon Steuergeld. 10 Millionen! Das sind 1 Million pro Buchstabe oder umgerechnet 3,33 Millionen pro Wort. Bei 10 Millionen hätte man dann ja auch den Slogan nehmen können: Niedersachsen, wir ham's ja! Vielleicht meinte Finanzminister Heere von den Grünen ja auch das, als er vor einigen Monaten hier vor dem „ängstlichen Festhalten von Steuergeld" warnte - Originalzitat! - Niedersachsen. Alles muss raus. Meine Damen und Herren außerhalb dieses Saals, machen Sie sich bitte klar, was für eine Regierung Sie haben. Dafür gehen Sie arbeiten. Kleine Info am Rande: Der vorherige Reklamespruch für Niedersachsen hat 350 000 Euro gekostet, und irgendwie war der auch noch besser. Die Aussage „Klar." war zwar ein bisschen übersichtlich, aber gerade dadurch war sie doch norddeutsch: spracharm, aber ehrlich. „Niedersachsen. Klar." Jetzt haben wir „Niedersachsen. Das ist groß." Ich befürchte allerdings, meine Damen und Herren: Dem einen oder anderen war vorher schon mal mindestens der Verdacht gekommen, es handele sich bei Niedersachsen tatsächlich um ein Flächenland. Also: Es sei groß. Zumindest größer als Bremen oder Hamburg. Nur, was meinen Sie mit „groß" darüber hinaus? Die Verschuldung? Ja, das könnte passen. 60 Milliarden Verschuldung haben wir bald, und diese 10 Millionen kommen jetzt ja auch noch obendrauf. Herr Wichmann, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Hanisch zu? Das möchte ich nicht. Ich möchte gerne geschlossen ausführen. ‑ Als ob Sie das nie getan hätten, liebe Kollegen von der SPD! Sie lassen jede Zwischenfrage zu, das ist ja hier bekannt! Oder meinen Sie vielleicht die Zahl der Insolvenzen in Niedersachsen? 1 910 Anträge auf Unternehmensinsolvenz - ein Plus von 4,7 % zum Vorjahr! Wow, so sieht Wachstum aus! Das ist wirklich groß - nur leider nicht großartig. Sechs von neun Vorstandsmitgliedern bei VW halten die Existenz des Konzerns für gefährdet. Die anderen sind ähnlich gestimmt. Wann hatten wir jemals so große Probleme? Oder die Anzahl von Gruppenvergewaltigungen. Im Jahr 2024 erreichte Niedersachsen mit 100 bekannt gewordenen Fällen 100 bekannt gewordenen Fällen, Frau Kollegin! Platz 3 in Deutschland. Das ist groß. Eine große Schande ist das! Oder ist die Verschuldung der Kommunen gemeint? Ich schaue immer mal wieder auf der Seite des Niedersächsischen Landesamts für Statistik vorbei; da findet man ja so etwas. Doch auch da prangt seit Neuestem erst mal in dicken roten Lettern der neue Niedersachsen-Slogan: „Niedersachsen. Das ist groß.", und zwar direkt über den Zahlen der kommunalen Verschuldung und der Tatsache, dass allein innerhalb der letzten drei Jahre die kommunalen Schulden um 54,5 % auf rund 23 Milliarden Euro wuchsen. Mein lieber Herr Gesangsverein, das meinen Sie also mit groß, wenn es doch extra da drübersteht! Wir könnten diese Beispiele lange fortsetzen, wirklich lange. Denn die Liste der Missstände ist groß: Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist groß. Der Unterrichtsausfall ist groß. Der Ärztemangel ist groß. Die Inflation ist groß. Die Bürokratie ist riesengroß. Die Unzufriedenheit ist groß. Die Wechselstimmung ist längst da. Ich höre jetzt einige im Saal, die quasi bis hierhin laut denken: Was regt sich denn der Wichmann wieder so auf? Das ist doch bloß ein Werbespruch! Aber das ist eben ein Spruch, der mit der Realität wenig zu tun hat, ein Spruch, wie bestellt bei der Werbeagentur Potemkin. 10 Millionen! - Sie merken, ich komme über diese 10 Millionen einfach nicht hinweg. Ich finde, das ist viel. Ich glaube, wenn wir uns hier gemeinsam eine Stunde lang einen Kopf machen würden, dann käme dabei etwas Besseres heraus, für maximal ein paar Brötchen und Kaffee. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Ich könnte mir zum Beispiel spontan vorstellen Herr Siebels, ich fange jetzt einfach mal an: Niedersachsen, hier fahren wir rechts! Herr Siebels: Niedersachsen. The wind of change. Und wenn Sie es wirklich lieber unpolitischer mögen, ganz einfach, Herr Siebels: Niedersachsen. Das Beste am Norden. „Niedersachsen. Das ist groß." ist jedenfalls unkreativ, es ist bieder, es traut sich nichts, und es verschwendet massiv Geld. An wen erinnert mich das bloß? ‑ Ganz genau, diese Landesregierung! Vielen Dank.

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Omid Najafi AfD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Vielen Dank, Herr Kollege Henning. - Herr Kollege Najafi möchte antworten. Anderthalb Minuten, bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Henning, Sie hatten richtig viel Schaum vorm Mund. Man sollte meinen, dass Sie Angst um Ihren Sitz nach der nächsten Landtagswahl haben. Ein paar Worte! Ich habe gerade in meiner Rede gesagt: ein, zwei Sitzungen mehr, damit wir die Klosterkammer noch einmal anhören können. Wir hatten eine Anhörung der Klosterkammer. Die Frau Dr. Wernstedt war da, und sie war von diesem Antrag nicht begeistert. Das wissen Sie. Sie ignorieren aber diesen Fakt. Sie war nicht davon begeistert, dass hier in die Autonomie der Klosterkammer eingegriffen wird. Die Klosterkammer hat einen eigenen Vorschlag eingebracht, der auf die Zehnjahresanleihe des Bundes ausgerichtet war. Dort gab es auch Einsparpotenzial. Das hätte natürlich auch die Mehreinnahmen der Klosterkammer beschnitten. Es gab also den Willen der Klosterkammer, sich zu bewegen und zu einer Lösung beizutragen. Wir hätten gemeinsam etwas erarbeiten können. Deswegen enthalten wir uns an dieser Stelle. Sie haben hier ganz viel vorgeschlagen. Aber sobald es konkreter wird, können wir genau in medias res gehen, und dann kriegen Sie auch eine Antwort. Jetzt zu Ihren Nebenschauplätzen: Der Mindestlohn ist in unserer Parteiseele fest verankert, und das ist auch gut so. Er steht in unserem Parteiprogramm. Ihr Gelächter zeigt, dass Sie sich nicht mit unserem Parteiprogramm auseinandergesetzt haben. Das Einzige, was Sie können, ist Polemik. Das reicht nicht. Vielen lieben Dank.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Kind in Zukunft einfacher oder schwieriger wird, eine Förderschule besuchen zu können? Es wird für Kinder einfacher und klarer, die richtige Förderschule für sie zu finden.

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Oliver Lottke SPD

Soziale Beratung in Niedersachsen weiterentwickeln - Zugänge verbessern und Menschen wirksam unterstützen

Herr Lottke, bitte! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegin von der AfD, das Problem ist natürlich: Sie haben relativ wenig zum Antrag gesagt. Und als die Unterrichtung der Landesregierung war, sind Sie auch gar nicht im Ausschuss dabei gewesen. Jetzt werden Sie wahrscheinlich entgegnen, das haben Sie im Protokoll nachgelesen. Ich glaube aber, Sie haben lückenhaft nachgelesen. Ich will diese Polemik gar nicht weiter kommentieren. Ich kann nur für Sie hoffen, dass Sie nicht mal irgendwann in die Lage kommen, dass Sie Unterstützung von der sogenannten Sozialindustrie benötigen, dass Sie oder Familienmitglieder in Not geraten und Sie Beratung benötigen. Ich hoffe für Sie, dass das nie so weit kommen wird. Aber kommen wir zum Thema! Wir haben uns in der Plenardebatte am 28. Januar 2026 das erste Mal mit diesem Antrag beschäftigt. Wir als SPD-Fraktion setzen uns für eine strategische Weiterentwicklung der sozialen Beratungsangebote in Niedersachsen ein. Das Ziel ist, Menschen in belastenden Lebenssituationen besser zu erreichen, Orientierung zu geben und sie wirksamer zu unterstützen. Hintergrund ist, dass die soziale Beratung in Niedersachsen vor wachsenden Herausforderungen steht. Immer mehr Menschen benötigen Hilfe bei zunehmend komplexeren Problemlagen. Gleichzeitig erschweren Fachkräftemangel, steigende Kosten und unübersichtliche Strukturen die Arbeit in den Beratungsstellen spürbar. Deshalb sagen wir: Die Beratungslandschaft muss sich verändern, um auch in Zukunft wirksam helfen zu können. Wir sind daher sicher: Der Antrag trifft einen Nerv der Zeit und bietet auch und das ist wichtig durch den wissenschaftlichen Ansatz eine seriöse Grundlage für politische Lösungen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Ausschussberatung hat uns das Ministerium über den Stand der Umsetzung informiert. Für die Weiterentwicklung der sozialen Beratung stehen über die politische Liste in diesem Jahr 400 000 Euro zur Verfügung. Das Ministerium hat bereits mit den Vorbereitungen begonnen, weil eine wissenschaftliche Untersuchung geplant ist, die nach einem Vergabeverfahren in ein externes Institut vergeben werden soll. Die Vergabe soll möglichst noch vor der Sommerpause oder vor dem 3. Quartal des Jahres beginnen. Sie ist also eigentlich kurz davor, an den Start zu gehen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden für das Frühjahr 2027 erwartet. Folgende Inhalte sollen Bestand der Untersuchung sein: eine Bestandsaufnahme der sozialen Beratungslandschaft in Niedersachsen. Es soll eine Erfassung und eine Analyse der vom Land geförderten Beratungsangebote geben. Das Ministerium hat festgestellt, wir haben eine ganze Reihe von vom Ministerium geförderter Projekte. Deswegen wurde eine Auswahl getroffen, weil die Mittel begrenzt sind, sowohl in der Höhe als auch im Zeitrahmen. Die ersten Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesarbeitsgemeinschaft wurden geführt sie wurden positiv geführt, und es gab eine große Bereitschaft zur Mitwirkung. Das ist das Entscheidende an dieser Stelle, weil auch die kommunale Ebene und auch die LAG FW ein großes Interesse daran hat, qualitativ in die Fortschreibung der Beratungsstrukturen reinzugehen. Das war uns auch wichtig, denn wir müssen bei der Weiterentwicklung der Beratungsstrukturen natürlich diejenigen mitnehmen, die seit Jahren in Niedersachsen gute Arbeit leisten. Wir wollen das nicht gegeneinander machen, sondern miteinander. Weiter sollen laut dem Sozialministerium Zukunftsperspektiven herausgearbeitet werden. Es soll untersucht werden, wie eine flächendeckende, niedrigschwellige und langfristig tragfähige Sozialberatung in Niedersachsen gestaltet werden kann. Betrachtet werden sollen Fragen der Steuerung und der Weitervermittlung an spezialisierte Beratungsstellen. Auch die Ergebnisse der bundesweiten Diskussion zur Sozialstaatsreform sollen berücksichtigt werden. Wir begrüßen diese Untersuchung, weil wir glauben, dass mit ihr eine objektive Grundlage für strategische Entscheidungen geschaffen werden kann. Ich weiß, die CDU hat auch gesagt: Warum kann das Ministerium das nicht selber machen? Aber ich glaube, es geht darum, eine objektive Darstellung der Beratungsstruktur zu haben, weil das bei den Anbietern letztendlich eine größere Akzeptanz haben wird. Wir finden es auch richtig, dass die Ergebnisse der Diskussion zur Sozialstaatsreform in die Untersuchung einfließen sollen, damit unsere Strategie auf die Entwicklungen auf Bundesebene abgestimmt werden kann. Es geht eben nicht nur darum, zusätzliche Angebote zu schaffen, sondern wir müssen die ganze Beratungslandschaft neu betrachten und verbessern. Wir müssen gegebenenfalls bestehende Doppelstrukturen vermeiden und Beratungsprozesse durch eine bessere Vernetzung vorhandener Strukturen optimieren. In der Unterrichtung durch das Ministerium wurde uns gesagt, dass ein Zwischenergebnis zur Bestandsaufnahme im Ausschuss denkbar ist, aber konkrete Handlungsempfehlungen voraussichtlich erst mit dem Abschlussbericht vorliegen werden. Ich gebe zu wahrscheinlich wird Herr Uhlen gleich dazu sprechen: Ich hätte mir gewünscht, dass wir schon in dieser Legislaturperiode zu Ergebnissen und auch zu einzelnen Umsetzungsschritten kommen. Aber wir müssen ein Stück weit ehrlich sein: Ich sehe den Zeitbedarf, den eine gründliche Untersuchung erfordert. Und hier muss man wirklich sagen: Gründlichkeit geht ganz klar vor Schnelligkeit. Die Ergebnisse müssen eine gute Grundlage für die Beratungsstruktur der Zukunft sein. Die Untersuchung bietet die große Chance, dass Niedersachsen bei der Reform der Beratungsstruktur vorweggeht. Andere Bundesländer schauen an dieser Stelle auf uns. Sie nehmen ganz interessiert zur Kenntnis, was wir hier gerade betreiben. Die Untersuchung soll neue Erkenntnisse über Strukturen und Entwicklungsmöglichkeiten liefern, die das Ministerium allein eben nicht erarbeiten könnte. Auch Aspekte wie Digitalisierung und KI in der Beratung sowie Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Räumen sollen berücksichtigt werden. Gerade der letzte Punkt ist für ein Flächenland wie Niedersachsen sehr wichtig. Es geht eben darum, auch in der Fläche, im ländlichen Raum eine gut erreichbare, qualitativ gute, niedrigschwellige Beratungsstruktur anzubieten. Dem Sozialausschuss wurde seitens des Ministeriums zugesichert, dass er nach Abschluss der Vergabe über Studiendesign und Untersuchungsumfang informiert wird. Jetzt komme ich noch einmal zu den Kolleginnen und Kollegen der CDU. Sie haben sich bei der Abstimmung im Ausschuss enthalten. Für mich wurde in der Ausschussberatung aber deutlich, dass Sie eine Reform und Weiterentwicklung der Beratungsstruktur in Niedersachsen grundsätzlich begrüßen und für sinnvoll erachten. Ich würde Sie gerne einladen, unseren Antrag zu unterstützen, damit wir gemeinsam mit einer demokratischen Mehrheit fachlich und ideologisch kann man die AfD an dieser Stelle nicht gebrauchen dieses Thema weiterentwickeln. Ich denke, bei den anstehenden Herausforderungen, die wir im sozialen Bereich haben, ist eine konstruktive Zusammenarbeit ein sehr gutes Zeichen nach draußen, auch für die Player. In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen könnten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und für die konstruktive Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.

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Pascal Mennen GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Wort gemeldet: der Kollege Pascal Mennen. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte mit dem beginnen, was mir bei diesem Gesetz besonders am Herzen liegt und worin sich die demokratischen Fraktionen in diesem Haus auch einig sind: die Zahngesundheit unserer Kinder. Künftig wird es in niedersächsischen Kitas eine Gruppenprophylaxe für alle geben - niedrigschwellig, alltagstauglich und für alle Kinder erreichbar. Mir war dabei wichtig: Wir stärken die Prävention, ohne das elterliche Erziehungsrecht anzutasten. Wer nicht möchte, dass sein Kind an einer zahnärztlichen Untersuchung teilnimmt, der kann widersprechen. So drehen wir das Verfahren sinnvoll um. Das ist unbürokratischer, das ist praktikabler, und das entlastet Einrichtungen wie auch Eltern. So verbinden wir Kinderschutz, Gesundheitsvorsorge und Verwaltungsvereinfachung in einem einzigen Schritt. Dass dieses Anliegen fraktionsübergreifend Unterstützung findet, begrüße ich deshalb sehr. Der zweite Schwerpunkt unseres Gesetzes betrifft die Situation in den Kitas insgesamt. Wir wollen die Flexibilisierungsmaßnahmen nicht aus einer Laune heraus verlängern, sondern weil die Realität es verlangt. Die Einrichtungen arbeiten seit Jahren am Limit: Hohe Belegungszahlen treffen auf einen sich nur langsam entspannenden Fachkräftemangel. Mit der letzten, kleinen Novelle haben wir bewusst befristete Spielräume geschaffen, damit Öffnungszeiten verlässlich bleiben und Leitungen handlungsfähig sind. Diese Befristung war richtig, und die Maßnahmen haben vielerorts Wirkung gezeigt. Heute sehen wir zweierlei: Der Druck ist weiterhin hoch. Gleichzeitig zeigen die Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung Wirkung: mehr Ausbildungsplätze, mehr Absolventinnen und Absolventen und perspektivisch eine demografische Entwicklung, die in diesem Bereich für etwas Entspannung sorgen dürfte und mit der wir vor allem die Qualität wieder in den Blick nehmen wollen. Darüber hinaus nutzen wir die Gelegenheit, an konkreten Stellschrauben des Gesetzes zu drehen, beispielsweise bei der Pflicht zu einem gesonderten Konzept für große Einrichtungen. Diese greift künftig erst ab mehr als sieben Gruppen statt wie bisher ab fünf. Das bedeutet in der Praxis weniger Papier, weniger Abstimmungsschleifen und mehr Zeit für das Wichtige, nämlich die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen. Und darum geht es schließlich. Ich will aber auch klar sagen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Ersatz für die anstehende grundlegende Revision des niedersächsischen Kitagesetzes. Die systematische Weiterentwicklung kommt im nächsten Jahr, sobald der Bund mit seinem angekündigten Qualitätsentwicklungsgesetz den Rahmen festgelegt hat. Dann werden wir uns strukturell mit Qualitätssteuerung und weiterem Bürokratieabbau befassen. Was wir heute vorlegen, ist deshalb bewusst pragmatisch: konkrete Verbesserungen, sofort wirksam, ohne große Nebenwirkungen, mehr Prävention für Kinder, mehr Luft für Einrichtungen, weniger Bürokratie, wo sie nicht gebraucht wird. Deshalb bitte ich um Unterstützung. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Mennen. - Für die Fraktion der

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Danke, Herr Präsident. Ich kann das so nicht stehen lassen, Herr Frölich, und ich bin auch schon ein bisschen enttäuscht. Sie haben die Podiumsdiskussion in Hildesheim angesprochen, bei der wir zusammen agiert haben. Während dieser Podiumsdiskussion und danach habe ich gedacht: Prima, da haben wir jetzt vielleicht die Möglichkeit, mit den demokratischen Parteien zusammen eine Form zu finden und gemeinsam einen Antrag zu stellen. Seit der letzten Ausschusssitzung und auch heute reden Sie diesen Antrag schlecht, obwohl Sie sich vorher durchaus positiv dazu geäußert haben. Sie werfen uns vor, nicht sauber gearbeitet zu haben. Wir haben diesen Antrag vor über acht Monaten eingebracht und dann diskutiert. Da kann ich mich nur dem Kollegen Frank Henning anschließen: Wann ist denn jemals von Ihnen ein Antrag gekommen? Ja, dieses diskutierte Staffelmodell aus Hildesheim ist interessant. Wenn es Ihnen so wichtig ist: Warum haben Sie nicht einen Änderungsantrag gestellt? Warum haben Sie zu den vielen Punkten, die Sie jetzt hier heute runterbeten, während der Diskussion im Ausschuss nicht einmal einen Änderungsvorschlag gemacht? Das Einzige, was passiert ist, war das Schlechtreden des Antrags durch Sie und Herrn Hilbers. Es gab aber keinerlei produktives Dazutun Ihrerseits, um diesen sozialen Konflikt zu lösen. Das enttäuscht mich dann schon sehr von einer Partei, die sich vor die Klosterkammer wirft, das „christlich" im Namen trägt, aber nicht so handelt. Sorry! Kollege Frölich möchte antworten.

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Verena Kämmerling CDU

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Wie erklärt die Landesregierung den Umstand, dass sie zwar ambitionierte Klimaziele vorgibt, ausgerechnet dort aber zurückhaltender wird, wo diese die eigene Landesverwaltung betreffen, etwa bei dem vom Landesrechnungshof im Vergleich zu anderen Bundesländern als nicht ambitioniert bewerteten Flächeneinsparungsziel von 10 % für landeseigene Gebäude? Herr Minister! Vielen Dank. -

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Eike Holsten CDU

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie über Land in den Kliniken unterwegs sind und Förderbescheide verteilen: Werden diese Finanzierungsentscheidungen der jüngeren Vergangenheit bei der Zuweisung von Leistungsgruppen berücksichtigt? Sind das nachhaltige Investitionen?

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Martina Machulla CDU

Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Franz vom Verband der Sinti, den ich hier herzlich begrüßen möchte! Es gibt leider viel zu oft Debatten in diesem Haus, bei denen ich mich frage: Worum geht es eigentlich? Geht es hier wirklich um Menschen, oder geht es doch wieder vor allem nur um neue Strukturen und neue Behörden? Darum darf es aber, wenn wir über Antiziganismus sprechen, nicht gehen. Bei diesem Thema sollte doch klar sein, dass es um die Frage gehen muss, wie wir als Gesellschaft mit einer Minderheit umgehen, die in Deutschland über Jahrhunderte ausgegrenzt, verfolgt und entrechtet wurde. Deshalb will ich das hier auch einmal ganz deutlich sagen: Antiziganismus ist real - leider. Antiziganismus ist nicht mit der nationalsozialistischen Verfolgung verschwunden - leider. Und Antiziganismus hat in Niedersachsen keinen Platz. Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Kultur oder ihrer Zugehörigkeit zu den deutschen Sinti und Roma abwertet, greift die Würde dieser Menschen an, und wer ihre Geschichte relativiert, verkennt einen Teil deutscher Geschichte. Deshalb ist es richtig, dass wir uns hier mit diesem Thema befassen. Meine Damen und Herren, Niedersachsen trägt diese Verantwortung bereits. Wir haben Erinnerungsorte, wir haben Gedenkorte, wir haben Bildungsarbeit, wir haben engagierte Selbstorganisationen, wir haben den Niedersächsischen Verband Deutscher Sinti als wichtigen Ansprechpartner, wir haben Beratungsangebote, und wir haben bereits heute Kooperationen zwischen staatlichen Stellen und den Vertretern der Minderheit. Der Antrag selbst verweist ausdrücklich auf die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Landesverband. Deshalb beginnt Niedersachsen nicht bei null. Und genau deshalb möchte ich hier noch einmal die Frage stellen: Welches konkrete Problem soll dieser Antrag eigentlich zusätzlich lösen? Denn wenn man den Antrag aufmerksam liest, erkennt man schnell ein allzu bekanntes Muster rot-grüner Politik: Für jedes gesellschaftliche Problem gibt es eine neue Struktur, eine neue Strategie, einen neuen runden Tisch, eine neue Meldestelle - und selbstverständlich einen regelmäßigen Bericht dazu. Meine Damen und Herren, die entscheidenden Fragen, die wir uns stellen müssen, müssen aber doch sein: Wird dadurch auch nur ein einziges Problem kleiner? Wird dadurch ein Vorurteil verschwinden? Wird auch nur ein Jugendlicher dadurch von seinen Mitschülern respektvoller behandelt? Wird eine Diskriminierung dadurch verhindert? Oder produzieren wir vor allem neue Verwaltungsstrukturen? Genau darüber müssen wir heute sprechen. Denn zufällig diskutieren wir diesen Antrag nur wenige Tage, nachdem der Niedersächsische Landesrechnungshof der Landesregierung erneut ins Stammbuch geschrieben hat, dass Personalbestände wachsen und neue Strukturen entstehen und dass die Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen oft nicht ausreichend überprüft wird und vor allem oft auch nicht ausreichend ist. Und genau das ist der Punkt. Der Staat muss nicht alles dokumentieren. Der Staat muss auch nicht alles koordinieren. Der Staat muss vor allem eines tun: wirken. Die Bürger erwarten Lösungen. Sie erwarten keine endlose Produktion neuer Gremien. Natürlich kann man über eine Meldestelle sprechen. Aber dann muss man auch die Fragen beantworten: Welche konkrete Lücke soll denn dadurch geschlossen werden? Welche Erkenntnisse, die wir brauchen, liegen heute nicht vor? Warum reichen die bestehenden Strukturen nicht aus? Und wie wir überprüft, ob die neue Stelle tatsächlich etwas verbessert? Die Antworten auf diese entscheidenden Fragen bleibt der Antrag schuldig. Meine Damen und Herren, der Kampf gegen Antiziganismus entscheidet sich nicht in einer Behörde. Er entscheidet sich in den Schulen, er entscheidet sich in der politischen Bildung. Er entscheidet sich dort, wo Menschen miteinander leben, arbeiten und lernen. Deshalb unterstützen wir jede ernsthafte Bildungs- und Erinnerungsarbeit. Deshalb unterstützen wir die Zusammenarbeit mit den Selbstorganisationen. Deshalb unterstützen wir die konsequente Verfolgung von Hasskriminalität. Und deshalb unterstützen wir die Sichtbarkeit der Geschichte und Kultur der Sinti in Niedersachsen. Aber wir werden immer dann widersprechen, wenn Rot-Grün mal wieder den Eindruck erweckt, gesellschaftliche Probleme ließen sich vor allem durch immer neue Verwaltungsstrukturen lösen. Das ist zu wenig. Antiziganismus verschwindet nicht durch Organisationspläne. Er verschwindet durch Aufklärung, durch Begegnung, durch Bildung, durch Respekt und durch die konsequente Verteidigung unserer freiheitlichen Werte. Darauf sollte die Landesregierung endlich ihren Schwerpunkt legen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Machulla.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

irgendetwas zu diesen Sachen gesagt zu haben. Vielleicht können Sie den Vorwurf auch einfach zurücknehmen. - Herzlichen Dank. Herr Fühner, Sie haben das Thema Schulsozialarbeit und das Thema Gewalt genannt und gesagt, dazu hätten wir Dinge im Gesetz regeln müssen. Sie wissen genau, dass Mentale-Ersthelfer-Ausbildungen eben nicht im Gesetz geregelt werden, dass der Umgang mit Gewalt unterschwellig - Wir lesen das Protokoll gemeinsam. So können wir es doch verabreden. Dann habe ich nämlich jetzt noch ein bisschen Zeit für meine Inhalte. Denn wir bringen ein tatsächlich modernes Gesetz auf den Weg, welches eine gerechte Schule möglich macht.

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Delia Klages AfD

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Philippi, Sie haben gerade die Bedeutung des Sanitätsdienstes angesprochen. Welche Krankenhausstandorte in Niedersachsen halten Sie gerade in Krisenfällen für verzichtbar? - Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Klages.

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Melanie Walter

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Wir als Niedersächsische Landesregierung sind davon überzeugt, dass hier nur eine europäische Regelung sozusagen den nötigen Nutzen bringt, und deswegen spreche ich dazu. Ein wesentlicher Grund dafür ist das Geschäftsmodell der Plattformen.

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Delia Klages AfD

GKV-Reform mit Augenmaß: kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen

Frau Klages hat die Zwischenfrage zugelassen und hat für deren Beantwortung 50 Sekunden Redezeit gutgeschrieben bekommen. Sie sehen das, Frau Klages, und können jetzt fortfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den aktuellen Berechnungen des hcb-Institutes wird davon ausgegangen, dass den Krankenhäusern bis 2030 jährlich bis zu 7,3 Milliarden Euro entzogen werden könnten. Bundesweit wären rund 140 000 Arbeitsplätze gefährdet. Für Niedersachsen entspräche dies rein rechnerisch mehr als 12 000 Stellen. Gleichzeitig hören wir seit Jahren Klagen über Fachkräftemangel, überlastete Notaufnahmen und Versorgungsengpässe. Man beklagt den Mangel und schafft die Voraussetzungen, dass er größer wird. Das ist der eigentliche Widerspruch einer rot-grünen Politik. Doch die Menschen sorgen sich längst nicht nur um Zahlen, sie sorgen sich um ihre Krankenhäuser. Sie erinnern sich nämlich noch an die Aussage des Gesundheitsminister Philippi aus dem Dezember des vergangenen Jahres, als er kundgetan hat, dass wir in Niedersachsen 5 000 Krankenhausbetten zu viel haben. 5 000 Betten - das entspricht ungefähr der Kapazität von 20 Krankenhäusern. Und diese 20 Krankenhäuser beschäftigen Menschen. Menschen, die heute um ihren Arbeitsplatz bangen. Genau hier wird es interessant. Sagen Sie den Menschen, was auf sie zukommt, wer in der Zukunft kein eigenes Krankenhaus mehr in seinem Landkreis haben wird. Ich hatte bei der Beantwortung der Zwischenfrage schon erwähnt, wie es im Landkreis Holzminden aussieht. Schauen wir mal in den Norden nach Wilhelmshaven! Auch da ahne ich Böses. Vielen Dank.

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Eva Viehoff GRÜNE

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Herr Präsident! Sehr geehrter Minister, Sie haben gerade schon aufgezeigt, wer alles an dieser Festlegung beteiligt werden muss. Ich wüsste gerne, wie das konkrete Verfahren zur Beteiligung von Planungsausschuss und Landtag aussieht. Herr Minister! Herr

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Omid Najafi AfD

Clearingstelle des Landes Niedersachsen auflösen

Minuten nutzen. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Henning, meine Restredezeit widme ich Ihnen. Wenn ein mittelständisches Unternehmen sich über Bürokratie aufregt und Kritik äußert, dann sagen Sie: Wenden Sie sich an die Clearingstelle! Die Clearingstelle ist für Sie also einfach nur ein Papierkorb, in dem die Beschwerdebriefe der kleinen und mittleren Betriebe landen, die Sie sowieso nicht öffnen. Auf ihn zu verweisen, ist also eine Form von Bequemlichkeit. Denn welche Bürokratie haben Sie abgebaut? Welche Bürokratie genau? Seit Jahren ächzen der Mittelstand und die ganze Wirtschaft unter Bürokratielasten. Aber was hat die Clearingstelle bewirkt? Was kann die Clearingstelle, was Sie nicht auch ohne sie tun könnten? Welchen Nutzen hat sie? Ich habe Sie immer wieder gefragt, und bisher kam nichts von Ihnen. Vielen lieben Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da dies hier heute die erste Beratung ist,

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Christian Meyer

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Herr Minister! Herr Präsident! Sie haben aus meiner Sicht ja bewertet und wieder das wissenschaftliche Klimaphänomen angezweifelt. Es geht erst einmal darum, dass wir eine Klimakrise haben, eine Erhitzung, die weltweit zu enormen volkswirtschaftlichen Schäden führt. Das ist der Konsens aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; das sagen ja die IPCC-Berichte aus. Man kann dann darüber streiten, wie viele Milliarden es an Kosten auslöst, wenn der Meeresspiegel steigt, wenn wir mehr Dürren haben, wenn wir mehr Hitze haben, wie viele Gesundheitssystemfragen wir dadurch bekommen, wie viele Arbeitstage durch die Hitzezunahme ausfallen, wie oft dort Einschränkungen auftreten. Sie sehen gerade, dass die Wirtschaft auch unter der derzeitigen Hitzewelle leidet. Es betrifft nicht nur Dachdeckerinnen und Bauarbeiter, die in der Mittagszeit nicht arbeiten können. Das ist etwas, was die Wirtschaft schädigt. Zu Ihrer These, Klimaschutz koste Geld. Nichtstun kostet Geld! Nichtstun führt dazu, dass wir diese Risiken haben. Es gibt viele Maßnahmen die ich ja genannt habe, um Hausmeisterinnen und Hausmeistern zu schulen und Menschen zu helfen, niedrige Energiekosten zu haben, und Menschen zu helfen, eine Wärmepumpe statt einer fossilen Gas- oder Ölheizung einzubauen. Das sind alles Maßnahmen, die die Menschen unterstützen, die günstig sind und die dazu führen. Denn Ihre These ist falsch. Die günstigsten Energien sind die erneuerbaren. Sie sind diejenigen, die die Strompreise senken und die Wirtschaftsansiedlung stärken. Das Teuerste sind die fossilen Energien Ihrer Freunde Putin und Trump oder wen auch immer Sie dann haben wollen. Da geht es hin. Sie diskutieren nie darüber, dass wir jedes Jahr 80 Milliarden Euro für Fossilimporte von Öl, Gas und Kohle ausgeben. Wenn wir uns zu 100 % auf eine erneuerbare Energieversorgung mit heimischen Energien einstellen, müssen wir dieses Geld nicht mehr ins Ausland transferieren. Daher müssten Sie, wenn Sie Patrioten wären, für Klimaschutz sein. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage für

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Matthias Arends SPD

Finanzielle Spielräume für Verteidigung nutzen - militärisch relevante Hafeninfrastruktur in Niedersachsen stärken

Auch Sie haben anderthalb Minuten. Frau Präsidentin, besten Dank. - Herr Moorkamp, im Gegenteil - ich glaube, wir sind uns sehr einig, was NPorts angeht, was die Leistung von NPorts angeht, was die Leistung der Mitarbeitenden von NPorts angeht - und zwar nicht nur in der Planung der Projekte, die wir ihnen auferlegen, egal, ob es die Liegeplätze 5 bis 7 in Cuxhaven sind, ob das die man kann schon fast sagen rasante Errichtung des LNG-Terminals in Stade oder auch in Wilhelmshaven ist, der Großschiffsliegeplatz, der in Emden innerhalb von zwei Jahren realisiert wird, von der ersten Möglichkeit einer Realisierung bis zum ersten Spatenstich - bzw. dort war es der erste Rammschlag. Die Erweiterung der Liegeplätze, die dort in Emden danach folgen wird, ist ein 70‑Millionen-Euro-Projekt. All das macht NPorts. NPorts Sie haben es gerade gesagt hat sich mit den anderen Häfen in Norddeutschland zusammengetan, und das ist auch richtig so. Das ist die Aufgabe von NPorts; das ist es, was wir von NPorts erwarten: dass sie die Position unserer Häfen gegenüber der Bundesregierung konkret vertreten können, dass sie das, was wir von ihnen wollen, auf ihre Art und Weise und in ihrer Geschwindigkeit umgesetzt bekommen. NPorts hat seit Corona und dem Angriff der Russen auf die Ukraine gezeigt, wie handlungsfähig unser System NPorts ist, wie gut die Idee funktioniert hat, alle Häfen in Niedersachsen in dieser einen Struktur zu bündeln. Letzter Satz jetzt! Ich verstehe nicht, warum wir uns jetzt hier darüber streiten. Denn das Militärische ist das eine. Kommen Sie jetzt bitte zum Ende! Dieser militärische Punkt beinhaltet nicht die Stärkung unserer Häfen, er beinhaltet nur punktuelle Veränderungen in unserem Leben. Danke. Gehen Sie sonst gerne raus und diskutieren das noch mal. - Wir nehmen jetzt einen Wechsel im Sitzungsvorstand vor. Danach kann sich schon mal Herr Najafi von

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Grant Hendrik Tonne SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes

Bitteschön, Herr Tonne! Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir hier jetzt abschließend beraten, ist das Ergebnis der Diskussion, die wir im vergangenen Jahr zum Thema Verbot von Doppelspielhallen und Auslaufen der Übergangsregelungen geführt haben. Insofern ist das hier eine kleinere Änderung, aber es ist eine wichtige Änderung, weil sie auch verdeutlicht, dass wir Wort gehalten haben. Wir haben nämlich im letzten Jahr auch die Sorgen und Bedenken derer, die an uns herangetreten sind, ernst genommen und mit ihnen beraten, was es eigentlich heißt, auf der einen Seite bei den auslaufenden Regelungen Kurs zu halten nämlich dass ein Verbot der Doppelspielhallen in Kraft tritt, aber auf der anderen Seite die Rahmenbedingungen in einem vernünftigen Umfang zu verbessern. Genau das liegt Ihnen jetzt vor. Dafür sage ich herzlichen Dank. Wir haben Wort gehalten, und das ist richtig so, meine Damen und Herren. Wir wissen und sehen aber auch, dass wir weitere Arbeit vor uns haben. Wir haben aber auch immer gesagt, dass wir uns dafür erst mal angucken, welche Novelle der Spielverordnung es auf der Bundesebene tatsächlich geben wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ganz häufig führen wir Debatten darüber, auf der Bundesebene doch bitte keine Regelungen zu Themen vorzunehmen, die wir auf der europäischen Ebene haben, um dabei nicht in einen Widerspruch zu geraten. Genau dasselbe Wechselspiel haben wir gerade auch hier: Wir gucken uns die Spielverordnung an, und dann leiten wir daraus ab, was das für Niedersachsen heißt. Ich möchte einen herzlichen Dank an die Regierungsfraktionen richten, denn wir haben mit diesem Weg nicht den einfachen Weg genommen. Die Vorschläge der Opposition auch im Dezember waren von der Position getrieben, dass man weiß, man muss nicht selber das umsetzen, was man hier fordert. Das hat man hier nicht gemacht, sondern hier ist eine Regelung gefunden worden, die sinnvolle Erleichterungen vorsieht, die aber eine saubere Abwägung auch mit dem Thema Spielerschutz und mit dem Thema Suchtprävention vornimmt. Insofern ist es eben keine Drangsalierung, sondern eine notwendige Abschichtung und Abwägung von gleichrangigen Rechtsgütern, die wir dort haben und die auch vernünftig Berücksichtigung finden sollen. Deswegen werbe ich dafür, das Gesetz heute anzunehmen, und danke für diesen ausgewogenen Kompromiss. Vielen Dank, Herr Minister Tonne.

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Deniz Kurku SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes

den Sie ja persönlich adressiert haben? Ja. Herr Dorendorf, herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich frage Sie, da Sie hier eine ganze Reihe Kolleginnen und Kollegen vor mir schon genannt haben. Vorab bemerkt: Mir ist es schon wichtig, auch zu sagen, dass ich es sehr begrüße, dass das eine konzertierte Aktion war - im Übrigen nicht nur der Polizei, sondern auch der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, die mit Finanzämtern und vielen anderen zusammengearbeitet haben. Ich habe das als örtlicher Abgeordneter sehr wohl begleitet und natürlich über die Presse verfolgt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Ist Ihnen die Gewaltenteilung in Deutschland bekannt, dass Sie hier einen Abgeordneten fragen, ob er überhaupt weiß, was da los sei? Das verstehe ich nicht ganz. Können Sie das noch einmal erläutern? Herzlichen Dank für Ihre Frage. Gerade heute entscheiden wir ja etwas, und Sie hätten bestimmte Entscheidungen einfach besser mit reinnehmen

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

GKV-Reform mit Augenmaß: kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen

Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in Deutschland, in Niedersachsen eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Noch! Ich hatte das Privileg, fast 40 Jahre in diesem System tätig zu sein. Aber es kann durch falsche Gesundheitspolitik auch zu anderen Systemen kommen. Deshalb möchte ich Sie an einem Erlebnis teilhaben lassen. Ich möchte Ihnen mitteilen: Es gibt ein kleines Land in der Europäischen Union. Dort leben meine Schwiegereltern beide über 90 Jahre alt bis jetzt selbstständig in einer kleinen Wohnung in der dritten Etage. Dort stürzt der alte Herr; er wird ins Krankenhaus gebracht, wird operiert und bekommt eine dynamische Hüftschraube. Am dritten Tag nach der Operation wird er alleine nach Hause entlassen - mit einem Krankenwagenfahrer, ohne jegliche weitere Maßnahme. Das geschieht unter dem Hinweis: Die Verwandten sind für die weitere Versorgung verantwortlich. Keine Reha, keine Haushaltshilfe, keine Krankengymnastik! Ich frage Sie, ob wir durch diese falschen politischen Entscheidungen und die massiven Einschnitte und Einsparungen in unserem Gesundheitssystem wirklich in ähnliche Situationen kommen wollen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Rakicky. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich

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Jessica Miriam Schülke AfD

Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung für Niedersachsen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sie haben jetzt ganz viel gesagt, und ich habe nur 1:30 Minuten Zeit. Nur einmal ganz kurz dazu: Wir wollen erstens bündeln, das habe ich jetzt schon mehrfach gesagt. Und wir wollen selbstverständlich die einzelnen Akteure mit einbeziehen, eben um Kosten zu sparen, um nichts Neues aufzubauen, um keine Mehrkosten bzw. zumindest keinen neuen Aufbau an Bürokratie zu forcieren. Zweitens möchten wir die Kommunen natürlich auch nicht zwingen, sondern ihnen sozusagen die Option geben, wenn sie Probleme bekommen, in finanzielle Nöte kommen, dass wir dann eingreifen. Und dann ist es natürlich auch noch ganz schön, sich einmal ein bisschen die Genese anzugucken: Eine zentrale Kulturerbeverwaltung wird in der Landesregierung im Ministerium zumindest letztendlich auch positiv gesehen; schon in der 11., 16. und 18. Wahlperiode gab es dazu Überlegungen. Wir haben ganz konkrete Dinge gehört; 24 Objekte wurden sogar schon aufgelistet - im Ausschuss wurden sie vorgetragen; im Protokoll kann man das nachlesen. Ich wundere mich ein bisschen: Die CDU ist doch sonst immer für Innovation. Aber in dieser Hinsicht sind Sie irgendwie total in Ihren alten Strukturen festgefahren. Versuchen Sie doch mal was Neues! Nehmen Sie doch endlich mal das in die Hand, was übrigens auch von Ihrer Regierung das war ja auch in der Zeit einer CDU-Regierung schon mal angegangen worden ist! Sie bleiben aber lieber im Klein-Klein. Die Kosten steigen die Millionen sind da, und die Probleme sind nicht behoben. So, Frau Machulla, jetzt haben Sie anderthalb Minuten zur Erwiderung. Bitteschön!

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Katharina Jensen CDU

Immobilienrente fair und transparent gestalten - Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, Altersvorsorge stärken, Eigentum sichern

Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die eigenen vier Wände sind für viele Menschen immer noch der größte Traum, ihr Lebenswerk. Wer ihn sich heute noch erfüllen kann, ist zumeist bereit, lange dafür zu arbeiten, viel zu sparen und auf einiges im Leben zu verzichten. Ist die Immobilie dann abbezahlt, verbinden die Menschen damit oft weit mehr als einen reinen Vermögenswert. Im Idealfall ist das Häuschen zum Renteneintritt abbezahlt, der monatliche Abtrag entfällt, und alle können erst einmal aufatmen. Dennoch bleibt vielen Menschen gleichzeitig eine nur vergleichsweise geringe Rente. Bei steigenden Lebenshaltungskosten, bei einem Pflegebedarf oder auch bei Ausgaben, die unerwartet kommen, kann es dann im eigenen Geldbeutel schnell knapp werden. Das führt einige zur Frage: Wie kann vorhandenes, gebundenes Vermögen genutzt werden, ohne das eigene Zuhause aufgeben zu müssen? Für diese Menschen kann eine Immobilienrente sei es als Leibrente, als Teilverkauf oder als Umkehrhypothek eine sinnvolle Option sein. Deshalb ist es richtig, dass wir heute über Chancen und auch über Risiken dieser Modelle sprechen. Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen greift dabei einige der realen Herausforderungen auf, denn Immobilienrenten sind komplexe Finanzprodukte: Vertragsbedingungen sind nicht immer leicht verständlich, Kostenstrukturen nicht immer transparent, und Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor Fehlentscheidungen geschützt werden. An diesem Punkt gehe ich davon aus ja, Herr Domeier, dass zwischen den Fraktionen weitestgehend Einigkeit besteht. Allerdings stellt sich die Frage: Wie groß ist der tatsächliche Handlungsbedarf? Wer sich heute über Immobilienrenten informieren möchte, findet bereits umfangreiche Informationen bei der Verbraucherzentrale oder der Stiftung Warentest; da muss man tatsächlich nur googeln. Modelle, Risiken und Vertragsformen werden dort ausführlich erläutert und verglichen - wirklich ganz barrierefrei und einfach. Deshalb muss man fragen: Braucht es wirklich weitere Informationskampagnen des Landes? Meine Damen und Herren, mehr Transparenz beim Immobilienrentenmodell ist sinnvoll. Auch eine unabhängige Zweitberatung vor weitreichenden Entscheidungen kann Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzlich Sicherheit geben. Doch wer Handlungsbedarf erkennt, sollte konkrete Maßnahmen vorlegen. Stattdessen verbleibt der Antrag an vielen Stellen im Prüfmodus. Es soll geprüft werden, es soll sich eingesetzt werden, es soll auf Bundesebene angeregt werden. Mit Verlaub: Das ist weniger ein Gestaltungsantrag als vielmehr ein Prüf- und Weiterleitungsantrag. Vier der sechs Forderungen richten sich unmittelbar an den Bund. Das mag politisch bequem sein, schafft aber zunächst keine konkrete Verbesserung für die Menschen in Niedersachsen. Und dort, wo Rot-Grün selbst aktiv werden möchte, fällt Ihnen vor allem eines ein: eine weitere Informationskampagne. Wer Kampagnen fordert, muss aber natürlich auch Geld dafür bereitstellen. Ob Sie das tun, werden wir dann ja in einigen Wochen erleben. Meine Damen und Herren, für die CDU bleibt Wohneigentum die wichtigste Form privater Altersvorsorge. Deshalb müssen wir nicht nur darüber sprechen, wie Menschen ihr Eigentum im Alter verwerten können. Nein, wir müssen vor allem dafür sorgen, dass wieder mehr Menschen überhaupt zu Eigentum kommen. Deshalb haben wir als CDU in Niedersachsen am vergangenen Samstag auf unserem Landesparteitag in unserem Leitantrag einstimmig beschlossen, dass Familien beim Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims die Grunderwerbsteuer erstattet bekommen. So geht konkrete politische Gestaltung, liebe SPD, liebe Grüne. Denn wir wissen: Der beste Schutz vor finanziellen Sorgen im Alter ist nach wie vor die eigene Immobilie. Sehr geehrte Damen und Herren, wir unterstützen mehr Transparenz, bessere Vergleichbarkeit von Angeboten und starke unabhängige Beratung. Wir erwarten aber auch von einer Landesregierung mehr als Prüfaufträge, Appelle an den Bund und Informationskampagnen. Wer Handlungsbedarf feststellt, sollte auch konkrete Maßnahmen für Niedersachsen vorlegen, und genau das fehlt mir noch in Ihrem Antrag. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt aus der AfD-Fraktion. Herr Kühnlenz, bitte! Sie haben das Wort.

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Brian Baatzsch SPD

Schulabsentismus gemeinsam und präventiv begegnen - für einen altersgerechten und wirksamen Umgang mit Schulabsentismus in Niedersachsen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Najafi hat in seiner Rede zum Thema Clearingstelle mich persönlich angesprochen und explizit zwei Unwahrheiten von sich gegeben. Das eine war ich zitiere: Kerstin Liebelts Büroleiter war kein geringerer als Brian Baatzsch. - Ich war zu keinem Zeitpunkt der Büroleiter von Kerstin Liebelt. Das ist das Erste. Das war lediglich eine geringfügige Beschäftigung, und sie endete mehr als anderthalb Jahre vor meiner Kandidatur für den Niedersächsischen Landtag. Das Zweite war die Aussage: ein Direktmandat mit unlauteren Methoden abzuknöpfen. ‑ Auch das ist nicht der Fall, Herr Najafi. Das war tatsächlich eine innerparteiliche Wahl. Die SPD ist sehr demokratisch organisiert. Danach gab es eine allgemeine Landtagswahl, bei der ich das Mandat errungen habe. Das wollte ich zur Zurückweisung klarstellen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Baatzsch. Wir kommen nun zu: Tagesordnungspunkt 40: Erste Beratung: Sport stärkt - Ehrenamt wirkt. Gemeinsam für ein starkes und solidarisches Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Stephan Bothe AfD

Demokratie und Grundordnung schützen - Antifa- und Klimaterrorismus wirkungsvoll bekämpfen!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Brandanschlag auf das Umspannwerk in Reutlingen und der damit verbundene zeitweise Stromausfall von ca. 7 600 Haushalten Anfang dieses Monats hat erneut gezeigt, dass endlich Schluss sein muss mit der Verharmlosung des Links- und Klimaterrorismus. Die Landesregierung muss endlich begreifen, dass Linksterrorismus kein Randphänomen ist, sondern dass aus diesem Milieu heraus auch in Niedersachsen kritische Infrastruktur jederzeit gezielt angegriffen werden kann. Diese Angriffe können dabei Menschenleben gefährden und zum Zusammenbruch der öffentlichen Versorgung führen. Der Rechtsstaat muss endlich aufwachen und energisch durchgreifen. Dazu gehört unter anderem auch die lückenlose Aufklärung der Finanzströme, insbesondere staatlicher Gelder, die unter dem Deckmantel des Kampfes gegen rechts oder im Rahmen der angeblichen Demokratieförderprogramme letztlich linksextreme Strukturen mitfinanzieren. Frau Innenministerin, wie viele Fälle von Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Angriffen auf politische Gegner durch Personen aus dem Antifa-Spektrum brauchen Sie noch, damit Sie endlich erkennen, dass aus der Logik heraus von keiner Gefahr von einer demokratischen Rechtspartei ausgegangen werden kann, sondern von linksextremistischem Terrorismus? Ziehen Sie endlich die notwendigen Konsequenzen daraus, dass von linksextremen Gruppierungen eine erhebliche Sicherheitsgefahr für die Bevölkerung und für die Demokratie auch in Niedersachsen ausgeht! Die Extremisten der Antifa betrachten Gewalt als legitimes Mittel zum Umbau der Gesellschaft nach ihren Vorstellungen. Das muss endlich mit aller Härte bekämpft werden. In den Unterrichtungen der Landesregierung und wir hatten ja schon einige zu diesem Thema heißt es immer: Jaja, wir wissen schon, wir machen schon irgendwie irgendwas. Und beim Verfassungsschutzbericht wird jedes Jahr Copy-and-paste gemacht. Aber was sich unter dem Deckmantel des sogenannten Antifaschismus oder vorgeblichen Klimaschutzes in diesem Land abspielt, hat mit friedlichem und demokratischem Protest absolut nichts mehr zu tun. Wir erleben nicht nur eine fortschreitende Radikalisierung der linksextremen Szene. Wir sehen auch Gruppierungen der sogenannten Antifa, die ganz bewusst die sprachliche und ideologische Nähe zu militanten und kriminellen Netzwerken suchen, um politische Gegner anzugreifen und einzuschüchtern. Genauso haben sich die Extremisten der Klimabewegung längst von demokratischen Diskursen verabschiedet. Hier wird nicht mehr friedlich demonstriert oder sich nicht mal mehr auf die Straße geklebt. Hier wird blockiert, sabotiert und erpresst. Meine Damen und Herren, Sie nennen dieses gerne alles verharmlosend „Aktivismus". Dafür sind gerade die Grünen ein gutes Beispiel. Wenn aber Infrastruktur angegriffen wird, die Wirtschaft lahmgelegt wird und die Bevölkerung in Geiselhaft genommen wird, um ideologische Ziele durchzusetzen, dann ist das kein Aktivismus, sondern Terrorismus, meine Damen und Herren. Wir brauchen eine systematische Überprüfung antifaschistischer und radikaler Gruppen, die Überwachung und notfalls Schließung ihrer Treffpunkte und Rückzugsräume - letzter Satz, Frau Präsidentin - Transparenz in der Statistik und vor allem konsequente Vereinsverbote. Vielen Dank. Von der Fraktion der SPD hat sich zu Wort gemeldet: Herr Zinke. Herr Zinke, bitteschön! Sie haben das Wort!

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zum Rückbau kommunaler Bürokratie und zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen (Kommunales Bürokratierückbaugesetz)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Frau Hermann, wenn man mit einem Finger auf jemanden zeigt, zeigen immer drei Finger auf einen zurück. Sie als Union tragen im Bund Regierungsverantwortung, und Fun Fact! gerade heute wird die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie beschließen, in der mehr Energieberichterstattung vorgesehen ist, als wir in unserem Klimaschutzgesetz in Niedersachsen verankert haben. Also bitte auch immer wieder mal bei sich selber schauen, was man selbst ändern kann, bevor man hier solche Forderungen stellt und so eine Rede hält! Liebe KollegInnen, uns alle hier eint das Ziel, unsere Kommunen zu entlasten, zu unterstützen und arbeitsfähiger zu machen, denn nirgends ist Politik direkter, konkreter und spürbarer als vor Ort in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen. Was in unseren Kommunen geleistet wird, ist nicht nur die Grundlage für unser alltägliches Miteinander, liebe KollegInnen. Unsere Kommunen sind auch der Ort, an dem der Staat für die Menschen richtig greifbar wird, wo ein Gefühl dafür entsteht, was in diesem Land gut läuft und was vielleicht nicht so gut läuft. Demokratie beginnt vor Ort. Mit Blick auf die Herausforderungen, mit denen unsere Kommunen in den letzten Jahren konfrontiert waren und immer noch sind, ist Entbürokratisierung nur einer von mehreren wichtigen Ansätzen. Ich möchte hier beispielhaft erwähnen, dass wir als Landesregierung und als rot-grüne Koalition bereits die Bereitstellung der Mittel aus dem kommunalen Investitionspaket forciert haben. Ein weiterer großer Schritt in Richtung Entbürokratisierung war unser rot-grünes Niedersächsisches Kommunalfördergesetz, NKomFöG. Und das Niedersächsische Kommunalinfrastrukturfördergesetz ist jetzt auch auf dem Weg. Uns allen ist klar, dass unsere niedersächsischen Kommunen zwischen europäischen, bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorgaben sowie ihrer kommunalen Selbstverwaltung stehen. Sie müssen vieles im Blick behalten. In den kommunalen Vertretungen übernehmen Menschen ehrenamtlich Verantwortung für teils sehr große, kostspielige Entscheidungen. Von daher ist jetzt ein guter Moment, wieder einmal Danke zu sagen - Danke an alle ehrenamtlichen Rats- und Kreistagsmitglieder, die sich gerade in schwierigen Zeiten und in einem teils immer stürmischer werdenden politischen Diskurs vor Ort für ihr Dorf, ihre Stadt, ihren Landkreis stark machen und einsetzen und sich in diesem Jahr vielleicht wieder zur Wahl stellen. Sie halten das Herz unserer Kommunen mit ihrem Engagement am Schlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und es ist auch ein guter Moment zu betonen: Unser Vertrauen in die Menschen und die vor Ort Verantwortung Tragenden ist groß. Die kommunalen Spitzenverbände stellen klar, dass Misstrauen kein guter Grund für Verfahrensvorgaben ist. Ja, das sehen wir genauso. Wenn ein anderer Eindruck entstanden ist, dann müssen wir alles dafür tun, um gegenzusteuern. Auch in diesem Punkt sind wir uns sicherlich einig, liebe KollegInnen. Den hier vorliegenden Gesetzentwurf, der primär die Impulse und Forderungen der kommunalen Spitzenverbände aufgreift, werden wir als rot-grüne Regierungskoalition konstruktiv im Innenausschuss begleiten und beraten. Ob wirklich alles so umsetzbar ist, wird sich zeigen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Weippert.

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Omid Najafi AfD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Henning, ich habe es in meiner ersten Rede gesagt, ich habe es auch im Ausschuss betont: Das ist ein wichtiger Antrag, bzw. es ist wichtig, dass diese Problematik adressiert wird. Das ist absolut wichtig und hat auch seine Daseinsberechtigung. Wir enthalten uns allerdings, weil wir, auch wenn die Beratung im Ausschuss acht Monate gedauert hat, die Klosterkammer gerne noch ein‑, zweimal angehört hätten. Sie haben zwar gesagt, dass Sie mit der Klosterkammer debattiert oder diskutiert haben. Allerdings haben Sie die Wünsche der Klosterkammer eher ignoriert. Denn sie war nicht sehr begeistert von diesem Antrag. Die Bodenrichtwerte sind natürlich gestiegen, weil die Grundstückspreise gestiegen sind. Das liegt an der Energiepreisinflation, die sich in eine Lohn-Preis-Spirale umgemünzt hat. Letzten Endes sind dann alle Kosten gestiegen, und die Klosterkammer musste diese Preise eben an die Erbbaurechtsnehmer weitergeben. Allerdings hat die Klosterkammer auch in einer schriftlichen Antwort wiedergegeben, dass man gar nicht über den Daumen berechnen bzw. schätzen kann, ob auf einem Grundstück der Klosterkammer ein Einfamilienhaus steht, in dem eine Privatperson oder mehrere Privatpersonen wohnen, oder ein Mehrfamilienhaus wie sind die Eigentumsrechte in dem Mehrfamilienhaus? oder ob dort ein Studentenwohnheim steht. Für gewöhnlich müsste man hier also punktuell vorgehen. Wir enthalten uns, weil Sie hier bereits einen Lösungsvorschlag machen. Der Zehnjahresmedian beispielsweise das habe ich schon gesagt war auch nicht Ihr Favorit. Das weiß ich jedenfalls zu würdigen. Er würde aber die Problematik der gestiegenen Bodenrichtwerte um fünf Jahre in die Zukunft verlegen. Er würde das Problem also nur auf die nächste Regierung verschieben; das werden wahrscheinlich wir sein. Die Kappungsgrenze ist ein scharfes Schwert, das man anwenden kann. Letzten Endes wird dann die Frage sein, wie die Landesregierung dies in einen Gesetzentwurf ummünzt. Die Landeshaushaltsordnung muss dafür definitiv angerührt werden, weil die Klosterkammer nun einmal der Landeshaushaltsordnung unterliegt und sie den Erbbauzins festlegt. Dann können wir wirklich in medias res gehen. Dann können wir uns genau anschauen: Sind die Vorschläge akzeptabel? Werden sie eine Änderung hervorrufen? Werden sie die Situation irgendwie bändigen können? Aber aktuell nur dieser Entschließungsantrag selber Wie gesagt: Ein, zwei Sitzungen mehr, und wir hätten wahrscheinlich Lösungen gefunden. Es gibt eine Enthaltung. Ein wichtiges Thema! Wir werden uns wahrscheinlich demnächst wiedersehen, wenn der Gesetzentwurf fertig ist. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi. -

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Carina Hermann CDU

Entwurf eines Gesetzes zum Rückbau kommunaler Bürokratie und zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen (Kommunales Bürokratierückbaugesetz)

Bitteschön, Frau Hermann! Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, Frau Innenministerin, Sie werden sich an den letzten Plenarabschnitt im Mai erinnern. Denn da haben mehr als 400 Vertreterinnen und Vertreter niedersächsischer Kommunen vor dem Landtag gestanden und demonstriert - unter dem Motto: „Leere Kassen, rote Zahlen - Rettet die Kommunen". Und sie haben auch gegen die Politik der rot-grünen Landesregierung demonstriert. Das war ein Hilferuf der kommunalen Familie, den es so in dieser Form noch nie gegeben hat, meine Damen und Herren. Denn in Niedersachsen lag das Defizit der Kommunen im Jahr 2025 bei minus 3,6 Milliarden Euro. Viele in den Kommunen wissen kaum noch, wie sie ihre Pflichtaufgaben erfüllen können. Sie müssen notwendige Investitionen streichen, freiwillige Leistungen Leistungen, die die Gesellschaft gerade zusammenhalten, beispielsweise im Bereich der Kultur müssen gestrichen und wichtige Projekte auf Eis gelegt werden. Die Landesregierung aber reagiert auf die strukturelle Finanzkrise bislang mit Einzelprogrammen, einzelnen Hilfeleistungen, aber mit keinem wirklichen Konzept. Das mag punktuell helfen, aber die dauerhafte Lösung fehlt. Die Kommunen brauchen eine Finanzausstattung, die zu den Aufgaben passt, die sie von Bund und Land bekommen. Dafür bräuchte es jetzt endlich mal eine Grundsatzentscheidung. Doch genau diese Entscheidungen werden von der rot-grünen Landesregierung nicht getroffen, weil Ihnen dafür schlicht und ergreifend die politische Kraft fehlt, meine Damen und Herren. Wie wenig handlungsfähig Rot-Grün inzwischen ist, zeigt sich auch ausgerechnet da, wo das Geld ja schon vorhanden ist. Wir haben vom Bund die Infrastrukturmittel zur Verfügung gestellt bekommen. In Niedersachsen sind sie bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen aber bislang überhaupt nicht angekommen. In anderen Ländern dagegen schauen wir mal nach Bayern, nach Baden-Württemberg, nach Nordrhein-Westfalen sind die gesetzlichen Grundlagen da. Da kann das Geld schon frühzeitig ausgegeben werden. Und was ist in Niedersachsen? Hier wird es von Rot-Grün schon als Erfolg gefeiert, dass dieser Gesetzentwurf jetzt endlich mal in die Verbandsanhörung gegangen ist. Da muss man sich doch fragen, was jetzt passiert. Jetzt wird noch beschlossen, verhandelt, und das ganze Jahr 2026 verstreicht, ohne dass das Geld in den Kommunen ankommt. Während anderswo bereits geplant und investiert wird, wird in Niedersachsen erst mit dem Gesetzgebungsverfahren begonnen. Das ist Niedersachsen unter Olaf Lies. Nicht groß, sondern Schlusslicht, Herr Ministerpräsident. Die Finanznot ist die eine Seite des Problems. Wir haben aber noch ein anderes Thema bei den Kommunen: Berichte, Nachweise, kleinteilige Vorgaben. Aus meiner Arbeit im Göttinger Stadtrat als Vorsitzende des Finanzausschusses weiß ich: Vor Ort müssen die Schulen unterhalten werden, die Kita-Plätze organisiert werden, die Straßen saniert werden, Kulturangebote müssen gesichert werden, Busverbindungen finanziert werden. Jede Stunde, die ein Mitarbeiter mit dem Bürokratieaufwand zu tun hat, den wir jetzt mit diesem Gesetz abschaffen wollen, soll er doch lieber dafür einsetzen, sich um die Menschen vor Ort zu kümmern, um die eigentlichen Probleme, die da sind. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits im Mai 2025 80 konkrete Vorschläge unter dem Titel „Einfacher, schneller, günstiger - staatliche Handlungsfähigkeit sichern" vorgelegt. Im Januar dieses Jahres haben sie am Rande der Kabinettsklausur erklärt, ein Drittel der Ideen sei schon umgesetzt, ein weiteres Drittel befinde sich in der Umsetzungsperspektive. Der Niedersächsische Landkreistag hatte aber zwei Tage vorher schon gesagt: Aufgegriffen sei von diesen Vorschlägen bislang nichts. Ich wiederhole: Nichts sei bislang aufgegriffen. Wir haben Sie bei der MP-Befragung gefragt und auch Kleine Anfragen gestellt, welche konkreten 24 Maßnahmen von diesen Vorschlägen bereits umgesetzt sind. Die Landesregierung konnte dann auf einmal selbst nichts mehr finden. Stattdessen musste der Regierungssprecher öffentlich die falschen Angaben zurücknehmen und sich auch dafür entschuldigen. Herr Ministerpräsident, der kommunale Bürokratieabbau ist kein rot-grünes PR-Projekt, sondern da braucht es jetzt mal politische Führung, klare Führungsentscheidungen, damit es unseren Kommunen in Niedersachsen endlich besser geht. Wir haben Ihnen schon mehrfach gesagt: Sie müssen das jetzt als Regierungschef schlichtweg mal vorgeben! Es braucht klare Ziele, feste Fristen und einen konkreten Gesetzentwurf, den Sie vorlegen. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrem Papier aus dem Mai 2025 doch konstruktive Vorschläge gemacht. Das sind Vorschläge, die keine Arbeitsgruppen oder Prüfaufträge brauchen. Sie hätten einfach einen Gesetzentwurf schreiben und hier im Landtag vorlegen können. Unser Fraktionsvorsitzender hat Ihnen im Mai-Plenum noch gesagt: Legen Sie ein erstes Abschaffungsgesetz vor! Wenn Sie es nicht tun, dann werden wir es im Juni tun. Und genau das tun wir, meine Damen und Herren, in diesem Plenum. Wir haben das in zwei Stufen gemacht. Im Herbst 2025 haben wir mit dem „Bürokratierückbaugesetz zur Erleichterung kommunaler Vergaben" einen ersten Baustein vorgelegt. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass die Kommunen Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte einfacher durchführen können. Und heute kommt der zweite Baustein: Mit unserem Kommunalen Bürokratierückbaugesetz schlagen wir bei gleich acht Landesgesetzen Vereinfachungen im Sinne der Kommunen vor. Während Rot-Grün also den Bürokratieabbau weiter ankündigt, prüft und mit den Ministerien diskutiert, bauen wir die Bürokratie mit diesem Korsett ganz konkret ab. Ich bitte Rot-Grün, dies heute zur Kenntnis zu nehmen und dem zuzustimmen, meine Damen und Herren. Denn mir würde, ehrlich gesagt, auch kein Argument einfallen, warum Sie diesem Gesetz nicht zustimmen wollten. Ich will Ihnen ein paar konkrete Beispiele aus dem Gesetz nennen. Im Klimarecht streichen wir die Pflicht zu kommunalen Energieberichten und zum Entsiegelungskataster. Natürlich bleiben Energieeinsparungen, Entsiegelung und Klimaschutz wichtige Aufgaben. Aber mit einem Bericht, den eine Kommune schreibt, der dann in Hannover einfach abgeheftet wird, sparen wir nicht eine Kilowattstunde ein, sondern am Ende binden wir Ressourcen für Berichte. Das brauchen wir nicht, das wird in Hannover ungesehen abgeheftet, und deswegen schaffen wir das mit diesem Gesetz schlichtweg ab. Auch bei der Akzeptanzabgabe für Windenergie- und Photovoltaikanlagen sagen wir: Lasst doch die Kommunen einfach entscheiden, was sie mit diesem Geld machen! Da brauchen wir keine komplizierte Regelung aus Hannover. Vor Ort weiß man am besten, wo das Geld ausgegeben werden soll. Es führt zu Akzeptanz in den Kommunen für die Windenergie- und Photovoltaikanlagen, wenn nicht aus Hannover vorgegeben wird, wofür das Geld in der Kommune eingesetzt wird. Machen wir mit dem Schulrecht weiter! Da digitalisieren und beschleunigen wir mit diesem Gesetz. Wenn jemand zu einer anderen als der zuständigen Schule gehen will, kann der Antrag elektronisch gestellt werden. Die Schulbehörde des Landes koordiniert das Verfahren, und dann muss innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Und wenn nicht entschieden wird, dann gilt der Antrag einfach als genehmigt. Das schafft Bürokratieabbau, und das ist auch ein wirklicher Fortschritt für die Kommunen. Bei den sogenannten Flexi-Kindern ziehen wir die Entscheidung auf den 1. März vor. Da schaffen wir Planungssicherheit für Familie, Schule und kommunale Schulträger. Dann haben wir auch die Finanzierung von Verwaltungskräften geregelt. Hier geben wir dem Land mehr Verantwortung. Alle, die bei uns Schulbesuche machen, hören von den Schulleitungen: zu viele administrative Aufgaben, zu viel Verwaltungsaufwand. Auch das soll mit diesem Gesetz jetzt besser werden. Beim Kindertagesstättenrecht schaffen wir mehr Flexibilität. Wir erleichtern die Bildung größerer Einrichtungen. Ein zusätzliches Konzept aufgrund der Größe braucht es jetzt nur noch ab sieben Gruppen erst dann muss man ein Konzept vorlegen, bislang waren es fünf Gruppen. Bei der Sprachförderung sagen wir ganz klar: Warum lassen wir qualifizierte Berufsgruppen hier nicht zu? Logopäden, Ergotherapeuten - diese Personen können die Standards auch erfüllen. Das ist keine Absenkung von Standards, sondern das ist eine Stärkung multiprofessioneller Teams. Angesichts des Fachkräftemangels ist es doch mehr als sinnvoll, dass qualifizierte Menschen auch wenn sie nicht in die bisherigen Personenkategorien fallen hier tätig sein können. Dann streichen wir die Anzeigepflicht gegenüber dem Landesjugendamt, wenn ein Träger die tägliche Kernzeit einer Gruppe ausweiten will. Mir war zum Teil gar nicht klar, dass es solche Bürokratievorschriften gibt, als wir uns an die Arbeit am Gesetz gemacht haben. Das wäre doch im Interesse von Kindern und Eltern. Wer die Betreuungszeiten ausweiten will, der soll das doch nicht erst beim Landesjugendamt anzeigen müssen. Da braucht es kein zusätzliches Anzeigeverfahren, sondern da muss man einfach mal machen. Das ist, glaube ich, der richtige Weg. Und zum Denkmalschutzrecht ein weiteres Landesgesetz: Die Kommunen stehen finanziell teilweise schon jetzt mit dem Rücken zur Wand. Also sagen wir: Wenn etwas wirtschaftlich unzumutbar ist, dann brauchen wir im Denkmalschutzrecht die Möglichkeit für eine Stadt, zu sagen: Wir nehmen Aufgaben im Denkmalschutz nicht weiter wahr, sondern können diese aufs Land verlagern. Wir streichen unter engen Voraussetzungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit auch bestimmte Aufgaben im Denkmalschutz. Auch Vereinfachungen im Hunde- und im Fischereirecht haben wir vorgeschlagen. Und wir schlagen vor, die Erleichterungen bei den kommunalen Jahresabschlüssen bis 2028 zu verlängern. Auch das ist ein wichtiger Punkt für die Kommunen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir legen heute ein konkretes Entlastungsgesetz vor, und ich wünsche mir, dass das auch zur Kenntnis genommen wird. Immer wird von Entbürokratisierung gesprochen - jetzt machen wir es endlich. Alle wollen es haben, also stimmen Sie zu! Es dient den Städten, den Gemeinden und den Landkreisen. Offensichtlich sind wir als CDU auf dem richtigen Weg: Der Niedersächsische Landkreistag sieht darin das Potenzial, der Staatsmodernisierung weiteren Schwung zu verleihen. Auch der Niedersächsische Städtetag hat unser Gesetz ausdrücklich begrüßt. Wir wollen mehr Vertrauen in die kommunale Ebene schaffen: weniger kleinteilige Vorgaben aus Hannover, mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben, mehr kommunale Handlungsfähigkeit. Deswegen werben wir dafür, dass sich angesichts der breiten kommunalen Unterstützung von Landkreistag und Städtetag auch SPD und Grüne mit diesem Gesetz jetzt endlich mit uns auf den Weg machen. Gerade in einer Zeit, in der staatliche Handlungsfähigkeit unter Druck steht, in der unsere Demokratie unter Druck steht, können wir nicht weiter diskutieren und prüfen, da müssen wir handeln! Denn am Ende sind doch starke Kommunen die Grundlage für ein starkes Niedersachsen. Deshalb: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Vielen Dank.

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Miriam Staudte

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Frau Staudte, bitte! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich wirklich sehr, dass heute nach einem bekanntlich langen Prozess ein wirklich guter Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt. Er macht das Niedersächsische Jagdgesetz tierschutzgerechter und unbürokratischer, er macht etwas für den Hochwasserschutz, und er greift auch die Regelungen zum Thema Wolf auf. Ich interpretiere die kritischen Wortmeldungen und das Abstimmungsverhalten der CDU, das sich gleich zeigen wird, eher so: Man ist halt aus Prinzip dagegen, weil man Opposition ist. Aber in Wirklichkeit ist doch eine ganze Menge guter Punkte in diesem Gesetzentwurf. - Jeder hat seine Rolle. Ich möchte auf die Tierschutzaspekte eingehen. Das Thema „kein Einsatz von Hunden im Naturerdbau" ist ja schon angesprochen worden. Ich glaube, es ist absolut richtig und überfällig, dass wir das künftig untersagen, damit der Hund nicht mehr auf den Fuchs oder den Dachs unter Tage treffen kann und sich dann verbeißt. Es kam dabei zu schweren Verletzungen, Tiere wurden verschüttet, mussten ausgebaggert werden. Das wissen Sie alle. Ich möchte auch noch mal sagen: Es gibt so viele Möglichkeiten, Füchse zu bejagen. Die Zahlen von 2024 sagen: Nur 7,7 % der Füchse wurden bei der Baujagd und da wurde noch nicht mal zwischen Naturbau und Kunstbau differenziert erlegt. Ich glaube, diese Zahl sollte uns nicht davon abhalten, eine klare Regelung für den Tierschutz umzusetzen. Dann zum Thema wildernde Hunde: Die müssen in Zukunft eingefangen werden; sie dürfen nicht mehr so getötet werden. Ich glaube, inzwischen kann man in Deutschland immer den Besitzer, die Besitzerin eines Hundes ausfindig machen. Vor vielleicht 40, 50 Jahren war das noch eine andere Situation, als es tatsächlich noch streunende Hunde in Deutschland gab. Auch da haben wir jetzt eine wirklich überfällige Lösung. Das Thema wildernde Katzen ist angesprochen worden. Deren Bejagung wird eingegrenzt. Es ist nur noch zulässig, erkennbar verwilderte Katzen zu schießen, die sich mindestens 350 m der Abstand ist erhöht worden entfernt von einer Wohnbebauung aufhalten. Gerade wurde auch das Thema „Töten von Katzen, die in Fallen gefangen worden sind", angesprochen. Das ist weiterhin wie jetzt auch unzulässig. Wildernde Katzen dürfen geschossen werden, aber eine Katze, die versehentlich in einer Falle gefangen wurde, muss abgegeben werden. Das ist jetzt schon so, und das wird auch in Zukunft so sein. Dann zum Thema Totschlagfallen: Hier gibt es mittlerweile tolle technische Entwicklungen. Es gibt elektronische Fangmelder bei den Lebendfallen, die wir in den letzten Monaten mit 150 000 Euro gefördert haben. Das ist eine gute Alternative zur Totschlagfalle. Früher wurde immer gesagt: In der Lebendfalle ist das Tier so lange gefangen; das ist auch stressig - dann lieber gleich eine Totschlagfalle. Aber jetzt gibt es diese technische Entwicklung, und deswegen ist es richtig, dass wir das Jagdgesetz an dieser Stelle anpassen. Zum Thema Rehkitzsuche: Das läuft in ganz vielen Bereichen wunderbar, aber in einigen eben auch nicht. Im Gesetz haben wir jetzt ganz klar geregelt, wie die Abfolgen sind. Natürlich muss der, der mähen möchte, rechtzeitig Bescheid geben, und zwar 24 Stunden vor der Mahd - so steht es jetzt im Gesetz. Die Jagdausübungsberechtigten können dann die Suche aufnehmen. Wenn sie es nicht machen, dann müssen sie aber dulden, dass es andere sachkundige Menschen machen. Auch das schafft Klarheit im Sinne des Tierschutzes. Jagdgehege sind, glaube ich, wirklich ein Relikt aus Kaisers Zeiten. Man hat ein Gebiet mit völlig überhöhten Wildbeständen eingegrenzt, in dem dann jemand für Geld mal schießen darf. Ich glaube, es hat nichts mit waidgerechter Jagd zu tun, Tiere zu töten, ohne dabei Hege und Pflege zu praktizieren. Insofern ist es völlig richtig, dass die Jagdgehege für eine Übergangsfrist von fünf Jahren geöffnet bleiben dürfen. Das heißt, es bleibt genug Zeit, um die Wildbestände anzupassen, sodass die Öffnung kein Problem mehr darstellt. Ein Punkt ist vielleicht überhaupt nicht so im Bewusstsein: Wir haben eine rechtliche Lücke geschlossen. Es ist nämlich so, dass man bislang die Jägerprüfung ablegen konnte, auch wenn man keinen Ausbildungskurs gemacht hat. Ich glaube, in der Praxis ist das kaum vorgekommen, aber es ist richtig, dass wir das jetzt klargestellt haben. Wir haben eine Verordnungsermächtigung ins Gesetz aufgenommen, die alles beinhaltet, was jagdliche Ausbildung angeht, zum Beispiel auch das Thema Falknerprüfung. Und ich freue mich, dass wir die Verordnungen, die schon in der Schublade liegen, bald in Kraft setzen können. Das Thema Jagdhundeausbildung ist angesprochen worden. Sie haben recht, das war strittig. Das war einer der Punkte, um die wir am längsten gerungen haben. Es gibt eine Verordnungsermächtigung, aber das ist auch ein Prozess, der noch aussteht. Ein anderer Punkt zum Thema Tierschutz: Im Revier muss jemand vor Ort benannt werden, der zur Jagd berechtigt ist, falls etwas passiert - ein Unfall zum Beispiel. Es kann nicht sein, dass der Jagdausübungsberechtigte in dem jeweiligen Revier mehrere Stunden entfernt wohnt und nicht erreichbar ist. Deshalb braucht es diese Benennung. Das wurde sicherlich oft so praktiziert, aber eben nicht immer. Deswegen ist es gut, dass wir das jetzt klar regeln. Was die Jägerinnen und Jäger sicherlich interessiert, sind die Punkte zum Thema Entbürokratisierung. Der Rehwild-Abschussplan wird abgeschafft. Er hatte sowieso keine wirklich steuernde Wirkung. Man wusste eigentlich meistens gar nicht, wie viele Rehe man eigentlich im Revier hat - das ist oft eine wirklich sehr hohe Zahl. Insofern schaffen wir da etwas ab, was im Grunde nur auf dem Papier wirklich existiert hat, denn es konnte nicht nachvollzogen, nicht kontrolliert werden. Ein anderer Punkt, der in der Anhörung eingebracht wurde und den ich sehr sinnvoll finde, betrifft das Thema „Töten von Tieren im befriedeten Bereich". Ist zum Beispiel ein Waschbär in einer Falle in einer Wohnsiedlung gefangen worden, dann darf er durch einen Jäger, eine Jägerin getötet werden. Bisher musste dann immer eine Extragenehmigung zum Mitführen der Waffe beantragt werden. Das lassen wir wegfallen; dieses Töten ist jetzt beschränkte Jagdausübung. Ein weiterer Punkt: Es gibt keine Pflicht mehr zur Trophäenschau. Ich glaube, viele Jägerinnen und Jäger werden erleichtert sein, dass sie nicht mehr den Unterkiefer, den Kopfschmuck auskochen müssen, um ihn zu präparieren. Die Jagdbehörden die unteren Jagdbehörden, wie ich sie gerne nenne, auch wenn sie nicht mehr so heißen können weiterhin für Hochwildhegegemeinschaften anordnen, dass maximal einmal im Jahr eine solche Trophäenschau stattfindet. Aber das muss nicht zwingend gemacht werden. Ein weiterer Punkt ist vielleicht für alle Mitglieder von Jagdgenossenschaften interessant: Wenn man selber einmal nicht zur Versammlung der Jagdgenossenschaft gehen kann, kann man sich vertreten lassen. Bislang musste man das vom Notar beglaubigen lassen. Ich habe arge Zweifel, dass das jemand so praktiziert hat. Jetzt schaffen wir Rechtsklarheit. Man kann sich vertreten lassen und muss deswegen nicht extra zum Notar gehen. Zum Thema Hochwasserschutz das ich vorhin schon erwähnt und der Duldungspflicht bei der Nutriabejagung: In Revieren, wo Hochwasserschutz wichtig ist, wo es Deiche gibt, wo Deichschutz wichtig ist, kann die Jagdbehörde in Absprache mit dem NLWKN sagen: Hier muss mehr gejagt werden. Und wenn das nicht gemacht wird, dann muss man dulden, dass andere das übernehmen. Hier muss der Hochwasserschutz vorgehen. Ich glaube, dass wir Auseinandersetzungen in diesem Zusammenhang falls es welche geben sollte wirklich gelassen entgegenschauen können. Dann zum Thema Wolf: Letztendlich haben wir einige Regelungen aus dem Niedersächsischen Jagdgesetz gestrichen. Wir hatten sehr viele Regelungen zum Thema Wolf. Bisherige Verordnungen haben im Zusammenspiel mit dem Bundesjagdgesetz keinen Sinn mehr gemacht; das wird angepasst. Wir regeln die Zuständigkeit für Managementpläne - diese erlässt das Land. Ich glaube, das ist auch absolut richtig. Wir wollen keinen Flickenteppich bei Managementplänen. Sonst könnten wir nicht gewährleisten, dass die maximale Zahl an Wölfen, die im jeweiligen Jagdgebiet entnommen werden dürfen, auch wirklich eingehalten wird. Wir wissen auch: Wolfsrudel kennen keine Landkreisgrenzen. Deswegen macht es einfach keinen Sinn, auf Landkreisebene zu versuchen, lauter kleine Managementpläne zu verfassen. Herr Willeke hat es auch gesagt: Auch im Bundesjagdgesetz ist das genau so vorgesehen. Es ist auch richtig das ist ein Thema für den Managementplan und hat nichts direkt mit dem Jagdgesetz zu tun, dass die Rissereignisse zählen, wenn es um einen Schnellabschuss oder um die Etablierung eines Interventionsgebietes geht, wenn der Herdenschutz überwunden worden ist. Herr Mohrmann, das steht in Ihrem Gesetz auf Bundesebene: Schnellabschuss erst dann, wenn zumutbarer Herdenschutz überwunden worden ist. Insofern verstehe ich Ihre Argumentation nicht, dass einfach jedes Rissgeschehen gezählt werden soll. Ich glaube, wir haben hier ein wirklich gutes Gesetz vorgelegt. Der Wolf wird im Jagdgesetz an einigen Stellen mit anderen Tieren gleichgestellt, was den Umgang mit ihm angeht - sei es bei Verkehrsunfällen, wenn ein Tier erlöst werden muss, oder auch mit Blick auf die Nachsuche. Das ist auch ein sehr spannendes Thema, zu dem wir noch mal in einen intensiven Austausch mit der Jägerschaft treten müssen: Wie kann gewährleistet werden, dass sich alle bei solchen Situationen sicher fühlen? Ich möchte allen, die sich konstruktiv in diese langen Debatten der letzten Monate eingebracht haben, danken - innerhalb der Regierungsfraktionen, aber auch Einzelnen in der Opposition. Herzlichen Dank dafür! Und natürlich möchte ich mich bei meinem Haus einige aus dem Jagdreferat sind da und bei meiner Staatssekretärin bedanken - alles jagdlich aktive Menschen, die sich mit Fachwissen und Erfahrungswissen eingebracht haben, um wirklich viele Dinge auf die Spur zu bringen. Mein Dank gilt selbstverständlich auch Frau Brüggeshemke und ihrem Team vom GBD, die in kürzester Zeit Stellung genommen, konstruktive Vorschläge für Formulierungen gemacht haben und mich, was die Sachkunde und die Schnelligkeit angeht, wirklich immer wieder beeindrucken. Herzlichen Dank! Ich freue mich, dass es jetzt diesen Beschluss gibt. Wir werden sicherlich zu dem einen oder anderen Punkt im Bereich Wolfsmanagement noch Debatten führen. Aber auch das gehört zu dem lernenden System des Wolfsmanagements. Wir in Niedersachsen sind da ganz weit vorne. Herzlichen Dank.

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Sebastian Penno SPD

Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung für Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal: Ich finde es spannend, dass Sie, Frau Schülke, in der abschließenden Beratung angefangen haben, Fragen zu beantworten, die wir schon im Ausschuss hätten besprechen können. Unsere Ausschussberatung haben Sie ja auch angesprochen, deshalb möchte ich noch mal festhalten: Der Erhalt unseres kulturellen Erbes ist eine wichtige Aufgabe - nichts anderes haben auch wir im Ausschuss gesagt. Niedersachsen verfügt über eine außergewöhnlich vielfältige Kulturlandschaft. Unsere Schlösser, Burgen, Klöster, Herrenhäuser und historischen Anlagen prägen unser Bundesland. Sie erzählen Geschichte, sind identitätsstiftend und vielerorts kulturelle wie touristische Anziehungspunkte. Deshalb kann man durchaus auf die Idee kommen, über die Einrichtung einer zentralen Schlösserverwaltung nachzudenken. Das hat Ihnen auch niemand abgesprochen. Aber und das ist ein wirklich großes Aber der Antrag der AfD bietet kein tragfähiges kulturpolitisches Konzept, sondern vor allem ein zentralistisches Verwaltungsprojekt mit unklarer Finanzierung, zweifelhaftem Nutzen und erstaunlich vielen offenen Fragen. Denn die AfD tut in ihrem Antrag so, als könne man die Strukturen anderer Bundesländer einfach kopieren und auf Niedersachsen übertragen. Die Realität ist aber wesentlich komplexer. Die historische Entwicklung Niedersachsens unterscheidet sich grundlegend von der vieler anderer Länder. Während in Bayern, Sachsen oder Hessen Sie haben es angesprochen nach dem Ende der Monarchie 1918 große Hofverwaltungen in staatliche Schlösserverwaltungen überführt wurden, war dieser Prozess in weiten Teilen unseres Landes bereits Jahrzehnte zuvor durch die preußische Annexion Hannovers im Jahre 1866 überlagert worden. Die Folge ist eine außerordentlich vielfältige Eigentums- und Nutzungsstruktur. Wir haben im Rahmen der schriftlichen Unterrichtung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur deutlich dargelegt bekommen, dass Niedersachsen eine völlig andere historische Ausgangslage als etwa Bayern oder Sachsen hat. Unsere Kulturlandschaft ist kleinteilig organisiert und von großer Vielfalt geprägt. Viele bedeutende Gebäude befinden sich im Landesbesitz. Andere gehören Kommunen, Stiftungen oder privaten Eigentümerinnen und Eigentümern. Manche werden museal genutzt, andere als Gerichte, Universitäten, Behörden oder kulturelle Zentren. Ich sage ganz deutlich: Diese Vielfalt ist nicht Ausdruck von Versäumnissen, sondern das Ergebnis unserer Geschichte. Auch die extra vom Ministerium für die Unterrichtung erstellte Auflistung landeseigener Kulturdenkmale hat diese Vielfalt deutlich gezeigt. Vielen Dank noch einmal dafür! Das sind alles keine leerstehenden Gebäude, die man ohne Weiteres in eine zentrale Verwaltung überführen könnte. Es sind komplex genutzte öffentliche Gebäude mit gewachsenen Strukturen, unterschiedlichen Trägerinnen und Trägern und vielfältigen Zuständigkeiten. Und hier liegt das Grundproblem Ihres Antrags: Sie versprechen einfache Lösungen für hochkomplexe historische, rechtliche und finanzielle Strukturen. Sie behaupten in Ihrem Antrag, dass all das mehr oder weniger kostenneutral umgesetzt werden könne. Aber sind wir doch mal ehrlich! All diejenigen, die die Herausforderungen der Denkmalpflege kennen, wissen, welche Summen allein für die Sanierung einzelner Schlösser, Burgen oder historischer Parkanlagen erforderlich sind bzw. wären. Sprich: Die Aussage, dass all dies praktisch kostenneutral umgesetzt werden könne, ist schlicht nicht glaubwürdig. Und wir alle wissen doch auch, dass die eigentlichen Probleme vieler historischer Gebäude nicht fehlende Behörden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es schon in der ersten Beratung angesprochen, und es bleibt dabei: Wir sehen auch den geschichtspolitischen Unterton Ihres Antrags weiterhin kritisch. Über weite Strecken beschäftigt sich die AfD mit Fürstenhäusern, höfischer Repräsentation und monarchischer Tradition. Natürlich gehört auch dieses Kapitel zu unserer Geschichte. Aber die Geschichte Niedersachsens besteht eben nicht nur aus Residenzen und Dynastien. Sie besteht auch aus demokratischen Bewegungen, Arbeitergeschichte, Industrialisierung, Migration und gesellschaftlichem Wandel. Kulturpolitik darf historische Erinnerung nicht auf nostalgische Sehnsuchtsbilder verengen. Sie muss die gesamte historische Vielfalt unseres Landes abbilden. Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Wir lehnen Ihren Antrag nicht ab, weil wir die Bedeutung unseres kulturellen Erbes geringschätzen - ganz im Gegenteil! Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil wir unser kulturelles Erbe ernst nehmen und deshalb auf tragfähige Konzepte statt auf symbolische Schnellschüsse setzen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herr Penno, auch auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention von Frau Schülke. Bitte, Frau Schülke!

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es immer faszinierend, dass Sie, Herr Fühner und in Teilen auch Herr Rykena, versuchen, hier anhand des Schulgesetzes plötzlich Grundsatzreden zu halten, und Themen benennen, die ins Gesetz geschrieben werden sollten, die aber nachweislich gar nicht ins Gesetz gehören. Personalsteuerung und Lehrermangel regeln wir nicht im Gesetz. Mit Schulsozialarbeit statten wir die Schulen aus; so etwas regeln wir aber nicht im Gesetz. Basiskompetenzen sind eine Selbstverständlichkeit; wir regeln sie in den Kerncurricula, aber nicht im Gesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute hier so zu tun, als müssten wir jedes Thema, das an Schule drängend ist, im Gesetz regeln, wird doch der Realität überhaupt nicht gerecht. Sie wissen genau, dass wir drei Stunden mehr für Basiskompetenzen in die Grundschulen geben, dass wir einen Leitfaden zum Schulabsentismus auf den Weg bringen, dass wir Unterstützung im Umgang mit Gewalt auf den Weg bringen, dass wir mentale Ersthelfende ausbilden. All das hat aber überhaupt nichts mit dem Schulgesetz zu tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch hier bitte zur Sache reden! Da haben wir nämlich eine Menge zu erzählen: wie wir Schulen mit dem Schulgesetz den Rücken stärken und sie voranbringen. Frau Ministerin Hamburg, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Fühner. Lassen Sie diese zu? Selbstverständlich. Aber ich habe noch nicht einmal angefangen, zum Schulgesetz zu reden, Herr Fühner. Herzlichen Dank, Frau Ministerin,

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Jens Nacke CDU

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Frau Präsidentin! Wir hätten auch eine andere Reihenfolge wählen können. Aber selbstverständlich ergreife ich gerne das Wort und bringe unseren Antrag ein. „Wir sind in der Verantwortung, unsere Kinder und Jugendlichen besser zu schützen in der digitalen Welt - aus meiner Sicht waren wir da über viele Jahre zu naiv." Dieses Zitat stammt von Ministerin Karin Prien, der Bildungs-, Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugendministerin des Bundes, in der ihr eigenen Art, die Dinge zu formulieren. Das ist der Grund, warum sie eine Expertenkommission eingesetzt hat, in der genau diese Fragen des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt beraten werden sollen. Die Expertenkommission hat bereits Papiere vorgelegt und Erkenntnisse zusammengetragen. Zur Stunde werden die Ergebnisse dieser Kommission in Berlin präsentiert. Ich habe mich intensiv mit dieser Frage beschäftigt, weil ich es bei diesem Thema sehr schwierig fand auch in der Anhörung, mir zu dem Antrag, den die Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hier eingebracht haben, eine Meinung zu bilden. Ich fand es gut, dass wir dazu eine Anhörung durchgeführt haben. Auch wenn ich hier sonst auf private Anmerkungen verzichte, muss ich sagen: Die Beschäftigung mit diesem Thema hat mich jedenfalls zu der Erkenntnis gebracht, dass ich meinen jugendlichen Kindern gegenüber der Sache nicht gerecht geworden bin. Meine Damen und Herren, im Antrag von SPD und Grünen steht, dass Kinder und Jugendliche Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube nicht nur zur Unterhaltung nutzen, sondern zunehmend auch als Informationsquelle. Ich glaube, Sie müssen sich klarmachen, dass Sie damit die Nutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen bei sozialen Medienangeboten nur sehr unzureichend beschreiben. Angebote im Internet und Angebote der sogenannten sozialen Medien werden heute zur Information, zur Kommunikation, zur Unterhaltung und wohl auch zum Handel genutzt. Alles das sind ja gute Dinge, sodass man nicht einfach sagen kann, dass darin nur Schlechtes ist. In allem stecken aber natürlich durchaus Gefahren, die wir nicht ausblenden können. Wenn es um Informationen geht, sind folgende Fragen zu stellen: Aus welchen Quellen stammen Informationen? Sind sie wahr, oder sind sie falsch? Soll hier bewusste Desinformation stattfinden? Wenn wir über Kommunikation sprechen, müssen wir folgende Fragen stellen: Ist das Gegenüber in einer solchen Kommunikation noch real? Ist die Person, mit der ich dort kommuniziere, auch tatsächlich die Person, die ich dort erwarte und als die sich diese Person ausgibt? Soll einem Kind dort Schaden zugefügt werden? Wenn wir über die Unterhaltung sprechen, dürfen wir die Suchtgefahren nicht ausblenden, genauso wenig beispielsweise In-Game-Käufe, die ein finanzielles Risiko bergen. Wenn wir über den Handel sprechen, dürfen wir die zahlreichen Möglichkeiten des Betruges an dieser Stelle nicht ausblenden. Hinzu kommen noch ganz wesentliche Dinge, die eine entscheidende Rolle spielen. Das eine ist, dass die Daten von Internetnutzern und Nutzern von Social Media ein sehr wertvoller Rohstoff sind. Als ich noch in der Versammlung der Landesmedienanstalt sein durfte das müsste jetzt ungefähr neun oder zehn Jahre her sein, habe ich einmal einen Vortrag der Kommission für Jugendmedienschutz gehört. Aus diesem Vortrag vor zehn Jahren habe ich schon den Satz mitgenommen: Wenn im Netz etwas umsonst angeboten wird, bin ich nicht Kunde, sondern Ware. Denn genau darum geht es: Daten über jeden Einzelnen von uns zu sammeln. Gleichzeitig gibt es ein maximales Interesse, Nutzer auf der Plattform zu halten, um genau diese Daten zu nutzen und später zu verwenden. Da bleibt Ihr Antrag zu kurz. Wir werden ihn deswegen ablehnen. Der Antrag bleibt zu kurz, weil er sich im Wesentlichen tatsächlich nur auf den Bereich der Kinder konzentriert. Ich möchte dazu einladen, dass wir den Antrag, den die Fraktion der CDU nun formuliert hat und den wir jetzt auch in die Beratung im Medienausschuss einbringen werden, nutzen, um auch über die Ergebnisse der Kommission, die heute vorgestellt werden, zu sprechen, damit wir auch mal beraten, wie wir denn als Land Ergebnisse dieser Kommission umsetzen. Da wird einiges an Verantwortung auch auf uns zukommen. Ich sehe da drei Dinge, die entscheidend sind. Das ist zum einen die Frage des Verbots von Social-Media-Angeboten für unter 14‑Jährige, wie wir es in beiden Anträgen formuliert haben. Die Kommission spricht jetzt von unter 13‑Jährigen. Man kann sich natürlich noch einmal darüber austauschen, welche Zahl da richtig ist. Aber entscheidend muss bei einem solchen Verbot das Kindeswohl sein. Wir können nicht außer Acht lassen, dass zum Beispiel der Deutsche Ethikrat gesagt hat, hier ist die Teilhabe ein ganz wesentlicher Punkt. Ich sprach vorhin über positive Elemente von Kommunikation und Information. Herr Kollege Nacke, lassen Sie die Zwischenfrage des Kollegen Schulz-Hendel zu? Bitteschön! Frau Präsidentin! Lieber Kollege Nacke, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

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Anna Bauseneick CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

die Abgeordnete Anna Bauseneick. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Ende dieser Beratung lässt sich der Kern dieses Gesetzes in einem Satz zusammenfassen: Aus 2026 wird 2028 - mehr Zeit, neue Fristen, aber keine neue Richtung. Das ist keine umfassende Novelle des NKiTaG. Das ist die Verlängerung von Ausnahmen, weil Rot-Grün die angekündigten strukturellen Entscheidungen erneut vertagt. Eine Ausnahme gibt es aber die wurde eben bereits genannt: unseren gemeinsamen Antrag zur zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe. Damit stärken wir die Prävention und erreichen gerade Kinder, die sonst vielleicht nicht regelmäßig zum Zahnarzt gehen. Gleichzeitig wird unnötiger Papierkram vermieden. Künftig müssen nicht mehr im Vorhinein die Einverständniserklärungen aller Eltern eingesammelt werden. Stattdessen können Eltern der Untersuchung widersprechen. Im Ausschuss wurde diese Regelung von allen Fraktionen unterstützt. Dass sie nun systematisch richtig in die allgemeinen Vorschriften aufgenommen wird, ist folgerichtig. Ich möchte an dieser Stelle für meine Fraktion beantragen, eine Einzelabstimmung zu Artikel 1 Nr. 0/1 Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe vorzunehmen. Aber ein richtiger Punkt macht aus einem unzureichenden Gesetz noch keine Reform. Der Kern bleibt unverändert. Die befristeten Flexibilisierungen werden bis 2028 verlängert. Dabei war 2024 etwas anderes angekündigt worden. Damals nannte Rot-Grün die Flexibilisierung nur einen ersten Schritt. Für 2026 wurden Änderungen versprochen, mit klaren Strukturen und der Korrektur von Fehlentwicklungen. Man sagte: Der Rest kommt. Heute wissen wir: Der angekündigte Rest liegt nicht vor. Es kommt nur die nächste Frist. Auch § 41 NKiTaG setzt eine klare Marke: Die Auswirkungen des Gesetzes sollen bis zum 31. Juli 2026 überprüft werden. Doch statt die Ergebnisse in eine echte Weiterentwicklung zu übersetzen, verlängern Sie die Übergangsregelungen um zwei weitere Jahre. Die Praxis hatte konkrete Erwartungen: eine vergütete Ausbildung, Ressourcen für Praxismentoring, eine bessere Fachberatung, Entlastung von Verwaltungsaufgaben, Inklusion und eine verlässliche Finanzierung. Auch wir als CDU-Fraktion fordern schon lange eine vergütete, dualisierte Erzieherausbildung. Wo würden wir heute stehen, wenn wir diese schon zum Kita-Jahr 2023/2024, wie wir gefordert hatten, umgesetzt hätten? Die Stadt Lehrte bildet seit 2021 selbst elf Erzieherinnen und Erzieher pro Jahr in einer dreijährigen, vergüteten Ausbildung aus. In 2023 waren die ersten Fachkräfte fertig ausgebildet. Vielleicht sollte uns das zum Denken anregen. Der Deutsche Kitaverband nennt den nun vorliegenden Entwurf „insgesamt enttäuschend", weil er sich „im Wesentlichen auf die ... Verlängerung ... bestehender Übergangs- und Ausnahmeregelungen" beschränkt. Das ist also nicht die Kritik der Opposition allein, das ist die Rückmeldung aus der Praxis. Diese Praxis hat sich auch hier im Landtag sehr deutlich zu Wort gemeldet. In der öffentlichen Anhörung im März dieses Jahres zur Petition „Verbesserung der Rahmenbedingungen und Finanzierung der Kindertagesstätten in Niedersachsen" wurde keine kosmetische Korrektur verlangt, sondern eine wirklich umfassende Reform. Die Petenten forderten unter anderem eine bezahlte Ausbildung, verlässliche Vertretungsreserven, angemessene Leitungs- und Verfügungszeiten, kleinere Gruppen, eine zusätzliche Fachkraft und eine Finanzierung, die tatsächliche Kosten besser abbildet. Kitas brauchen einen klaren Fahrplan in die Zukunft und keine weiteren Provisorien. Meine Kollegen aus Lüneburg wissen das sehr gut. Sowohl Pascal Mennen als auch Philipp Meyn waren mit mir zusammen erst in der letzten Woche in einer Kita vor Ort, wo genau diese Sorgen vorgetragen und deutlich gemacht wurden. Rot-Grün macht nur das Nötigste das wird deutlich, obwohl unsere Kinder eigentlich die größtmögliche Bedeutung in unserer Gesellschaft haben sollten. Nehmen Sie die Anliegen also ernst und handeln Sie! Denn wenn auf dem Arbeitsmarkt keine Fachkraft verfügbar ist, wird dies durch reines Abwarten auch nicht besser. Wie wenig Gestaltungsanspruch in diesem Entwurf steckt, zeigt seine eigene Begründung. Dort heißt es sinngemäß: Wo bislang keine dritte Kraft gefunden worden sei, werde voraussichtlich auch weiterhin keine auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein. Meine Damen und Herren, das ist eine Beschreibung des Mangels, aber es ist keine Strategie gegen den Mangel. Die Aufgabe einer Landesregierung ist nicht, den Fachkräftemangel bis 2028 fortzuschreiben. Ihre Aufgabe ist es, die Bedingungen so zu verändern, dass mehr Menschen diesen Beruf wählen, ihre Ausbildung abschließen und langfristig in unseren Kitas bleiben. Die Diakonie-Erhebung aus dem Jahr 2025 zeigt, wie ernst die Lage bleibt: 77 % der befragten Kitas mussten Gruppen zeitweise schließen, 79 % reduzierten ihre Randzeiten, und 75 % kürzten ihre Kernbetreuungszeiten. Mehr Flexibilität kann im Einzelfall helfen, aber sie ersetzt keine verlässliche Personalstrategie. Rot-Grün sagt, dieses Gesetz schaffe Planungssicherheit. Ja, es schafft Sicherheit darüber, dass die Ausnahmen noch zwei Jahre lang weitergelten. Es schafft aber keine Sicherheit darüber, wann die versprochene Reform kommt. Es schafft keine neue Fachkraft, es verbessert keine Leitungszeit, es finanziert keine Vertretungsreserve, es macht die Ausbildung nicht attraktiver. Es erhält den Status quo - ohne Anpassungen und neue Ideen. Es macht die Lage für die Fachkräfte in unseren Kitas nicht besser, sondern verlängert ihr Warten auf eine Verbesserung um weitere Jahre. Aber wie lange können die Fachkräfte in dem jetzigen System noch durchhalten? Das ist Verwaltung des Mangels, das ist keine Gestaltung der Zukunft. Wir als CDU-Fraktion hingegen setzen uns dafür ein, dass die Kita von heute nicht die Kita von morgen bleibt, und machen ganz konkrete Vorschläge. Und genau das werden wir heute beim Tagesordnungspunkt 16 deutlich machen. Wir wollen, dass sich insbesondere bei der Sprachförderung für unsere Jüngeren etwas verbessert. Klar ist: Das ist eine Maßnahme, aber es braucht noch viel mehr Maßnahmen, um etwas zu ändern. Da brauchen wir definitiv kein weiteres Aufschieben, wie es Rot-Grün aktuell tut. Der richtige Schritt wäre jetzt eine echte Reform des NKiTaG mit klaren Standards. Diesen Schritt gehen Sie nicht. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen. Für eine bessere frühkindliche Bildung muss man mehr tun, als das Datum zu ändern. Vielen Dank.

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Christoph Plett CDU

Arbeitspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber konsequent umsetzen - Integration fördern, Kommunen entlasten, gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Diallo Hartmann, hier von Ausbeutung zu sprechen, halte ich für einen Fehlgriff bei Ihrer Wortwahl. Das grenzt schon an Realitätsverweigerung. Das, was Sie gerade sagten, entspricht ja nicht der Wahrheit. Die Asylbewerber bekommen Unterkunft, Krankenversorgung und weitere finanzielle Unterstützung. Und es ist nicht so, dass nur die 80 Cent pro Stunde für gemeinnützige Arbeit gezahlt werden; sie werden zusätzlich zu den anderen geldlichen Mitteln gezahlt. Da von Ausbeutung zu sprechen, Frau Diallo Hartmann, halte ich für vollkommen falsch. Und an den Kollegen von der AfD: Ich kann mich daran erinnern, dass es auch Mitglieder der AfD in Kreistagen gibt. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass sie dort irgendwelche Anträge eingebracht haben. Herr Plett, ich muss Sie leider unterbrechen. Das ist eine Kurzintervention auf den Beitrag von Frau Di allo Hartmann. Ja, das war jetzt mal notwendig. Nein! Das geht nicht. Ich bitte Sie, jetzt damit aufzuhören. Sie können auf Frau Diallo Hartmann reagieren. Frau Diallo Hartmann, was Sie von Herrn Dobrindt fordern, das macht er: Er macht eine ordnungsgemäße und solide Migrationspolitik, in der darauf geachtet wird, dass diejenigen, die Asyl bekommen dürfen, dieses auch erhalten, und dass diejenigen, die kein Asylrecht haben, abgeschoben werden. Das ist die Folge.

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Herr Präsident, vielen Dank. - In den letzten Wochen und Monaten geisterte ja der Buckelwal durch die Medien, wobei von einem männlichen Buckelwal die Rede war, obwohl es ein Weibchen gewesen ist. Jetzt frage ich Sie, nachdem in den östlichen Bundesländern ein gewisser Herr Backhaus ja sehr viel Initiative gezeigt hat: Wie würden Sie vorgehen, wie würde Niedersachsen vorgehen, wenn dasselbe hier eintreten würde? Bitteschön, Minister Meyer! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

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Guido Pott SPD

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Ebenfalls acht Minuten, Herr Pott! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Landesrechnungshof hat in seinem aktuellen Bericht wichtige Fragen aufgeworfen, Fragen, die wir ernst nehmen sollten. Denn selbstverständlich gilt: Klimaschutzmaßnahmen müssen wirksam sein, und öffentliche Mittel müssen verantwortungsvoll eingesetzt werden. Aber genau deshalb sollten wir bei den Fakten bleiben. Denn der Landesrechnungshof hat keineswegs festgestellt, dass die Klimaschutzmaßnahmen des Landes wirkungslos sind. Er hat auch nicht die Notwendigkeit ambitionierter Klimaschutzziele infrage gestellt. Die zentrale Frage lautet vielmehr: Wie lässt sich die Wirkung einzelner Maßnahmen möglichst exakt erfassen und bewerten? Und genau hier macht es sich die CDU etwas zu leicht. Denn nicht alles, was wirkt, lässt sich bis auf die einzelne Tonne CO2 exakt berechnen. Wer Windenergie ausbauen will, braucht Flächen. Wer klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglichen will, braucht kommunale Wärmeplanung. Wer den Umbau unserer Industrie voranbringen will, braucht Genehmigungen, Infrastruktur und Investitionen. Diese Maßnahmen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Emissionen überhaupt gesenkt werden können. Ihre Wirkung ist real. Aber häufig lässt sich nicht seriös bestimmen, welcher Anteil eines Erfolgs genau auf eine einzelne Maßnahme zurückzuführen ist. Deshalb sollten wir vorsichtig sein, fehlende Quantifizierbarkeit mit fehlender Wirkung gleichzusetzen. Bemerkenswert ist dabei noch etwas anderes. Die CDU fordert heute detailliertere Nachweise und umfassendere Wirkungsanalysen für eine Vielzahl von Klimaschutzmaßnahmen. Das ist ihr gutes Recht. Aber dann muss man auch darüber sprechen, wie diese Informationen erhoben werden sollen. Denn zusätzliche Wirkungsanalysen setzen zusätzliche Daten voraus. Und je genauer man Wirkung erfassen will, desto größer wird zwangsläufig der Aufwand für Datenerhebung und Auswertung. Ich frage mich ganz konkret, liebe CDU, wie dieser zusätzliche Aufwand für unsere Kommunen mit dem von Ihnen gestern eingebrachten Gesetz zum Rückbau kommunaler Bürokratie übereingebracht werden kann. Sehr geehrte Damen und Herren, entscheidend ist doch, wie wir unsere Klimaziele tatsächlich voranbringen. Und da können sich die Erfolge unserer Landesregierung durchaus sehen lassen. Niedersachsen ist Spitzenreiter bei geförderten Wärmepumpen pro Einwohner. Ich kann Ihnen allerdings nicht sagen, wie viele Wärmepumpen auch ohne Beratung durch die KEAN installiert worden wären. Ein großer Erfolg ist des Weiteren, dass 2025 in Niedersachsen 807 Windkraftanlagen mit einer Leistung von über 5,2 GW genehmigt worden sind. Die Genehmigungszeit für neue Windenergieanlagen liegt mittlerweile bei rund 10,6 Monaten. Und ganz ehrlich: Auch hier kann ich Ihnen nicht genau darlegen, wie viele Anlagen konkret darauf zurückzuführen sind, dass wir mit der Task-Force Energiewende die Genehmigungsbehörden vor Ort massiv gestärkt haben. Hinzu kommt die Transformation unserer Industrie. Mit dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und Projekten wie SALCOS in Salzgitter schaffen wir die Grundlage dafür, dass Niedersachsen auch künftig Industrieland bleibt: klimaneutral, wettbewerbsfähig und mit guten Arbeitsplätzen. Herr Minister Meyer hat es bereits erwähnt: Allein aus den niedersächsischen IPCEI-Wasserstoffprojekten ergibt sich eine kumulierte CO2-Einsparung von ca. 55 Millionen t bis zum Jahr 2040. Bund und Land fördern hier insgesamt mit rund 2,8 Milliarden Euro, wovon alleine 850 Millionen Euro aus Niedersachsen stammen. Und wir sehen die Wirkung all unserer Maßnahmen bereits heute. Die energiebedingten CO2-Emissionen lagen 2023 mit 51,6 Millionen t auf dem niedrigsten Stand seit 1990. Insofern finde ich es sehr schade, dass der vorliegende Bericht des Rechnungshofes sich lediglich auf die bis einschließlich 2022 vorliegenden Zahlen bezieht. Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof fordert mehr Transparenz und bessere Erfolgskontrolle. Hierzu kann auch der im Niedersächsischen Klimagesetz verankerte und Anfang dieses Jahres berufene Klimarat einen wichtigen Beitrag leisten. Mit diesem unabhängigen Gremium unter Vorsitz von Frau Professorin Dr. Anne Schierenbeck stellen wir zukünftig sicher, dass wissenschaftliche Expertise, praxisnahe Erfahrung und Bürgerperspektiven zusammenkommen. Für mich ist dies ein ganz wichtiger Meilenstein hinsichtlich der Akzeptanz und der Wirksamkeit des Klimaschutzes in Niedersachsen. Meine Damen und Herren, wir werden den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen: mit wirksamen Maßnahmen, mit verantwortungsvollem Umgang mit Steuergeld und mit einem Klimaschutz, der ökologische Verantwortung, wirtschaftliche Stärke und gesellschaftliche Akzeptanz miteinander verbindet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Kollege Pott. -

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie und eröffne die 93. Sitzung im 35. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 1: Ich bitte Sie, sich, soweit möglich, von den Plätzen zu erheben. Meine Damen und Herren, am 24. Mai 2026 verstarb der ehemalige Abgeordnete Johannes Kempmann im Alter von 72 Jahren. Johannes Kempmann gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von 1986 bis 1994 an. Während dieser Zeit war er unter anderem Mitglied im Ausschuss für innere Verwaltung, im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, im Ausschuss für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler sowie Fragen des Zonenrandgebietes und in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Wir widmen dem ehemaligen Kollegen ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen. Die Reihen sind sehr gut gefüllt. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrags liegen Ihnen vor. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag beschließen, dass die Reihenfolge der Beratungsgegenstände geändert wird. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion der CDU sowie die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben sich im Hinblick auf die Anwesenheit des Ministers für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung darauf verständigt, dass der Tagesordnungspunkt 26 der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 19/9620 „Soziale Beratung in Niedersachsen weiterentwickeln - Zugänge verbessern und Menschen wirksam unterstützen" heute nach dem Tagesordnungspunkt 10 dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes behandelt werden soll. Wenn entsprechend verfahren werden soll, muss der Landtag darüber jetzt beschließen. Ich bitte diejenigen um das Handzeichen, die dieser Änderung zustimmen möchten. - Das sind die Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU. Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion der AfD. Enthaltungen? - Bei Gegenstimmen der AfD ist das so beschlossen. Mit der Tagesordnung mit aktualisierten Redezeiten haben Sie Informationen über die von den Fraktionen umverteilten und die von dem fraktionslosen Mitglied des Hauses angemeldeten Redezeiten erhalten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten feststellen? - Es zeigt sich kein Widerspruch. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 19:10 Uhr enden. Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: Am 22. Juni hat in der Portikushalle die Performance „Chehelom: The 40th Silence" der Künstlerin Farzane Vaziritabar stattgefunden. Eine Installation der Künstlerin wird noch bis zum 3. Juli zu sehen sein. Die Veranstalter freuen sich über Ihr Interesse. Für das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung werden in den kommenden Tagen Schüler der BBS aus Peine mit einer Online-Redaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat der Abgeordnete Christoph Plett übernommen. - Ich bitte um etwas Ruhe! Wir möchten Gäste begrüßen. Die partnerschaftlichen Kontakte zwischen dem Niedersächsischen Landtag und der Eastern Cape Provincial Legislature werden bereits seit 1995 gepflegt und leben von einem intensiven Austausch. Umso mehr freue ich mich, heute eine Delegation unter der Leitung der Präsidentin der Provinzversammlung, Helen Sauls-August, des stellvertretenden Präsidenten, Vuyo Yali, und der Generalsekretärin, Nomawethu Ngcakani, im Niedersächsischen Landtag begrüßen zu dürfen. Die Delegation ist vom 21. bis zum 25. Juni in unserem wunderschönen Bundesland zu Gast. A very warm welcome to you all! Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer von Danwitz mit. Bitteschön! Es haben sich entschuldigt: von der Fraktion der SPD Karin Emken und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Michael Lühmann und Nadja Weippert bis 15 Uhr. Vielen Dank, Herr von Danwitz. Dann rufe ich auf: Tagesordnungspunkt 2: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 19/10451 - Beschlussempfehlung

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Michael Lühmann GRÜNE

Sport stärkt - Ehrenamt wirkt. Gemeinsam für ein starkes und solidarisches Niedersachsen

Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Nun zum Sport und zum Ehrenamt. Auch wenn das Ehrenamt viel mehr umfasst, fokussiere ich heute den Sport. Sport bewegt Ehrenamt und Ehrenamt den Sport. Daher zunächst mein Dank den Ehrenamtlichen, an Sportbünde, Verbände, Vereine. Sie alle sind Teil jenes zivilgesellschaftlichen Ganzen, das vieles am Laufen, am Turnen, am Rudern hält. Das ist groß. Sport ist dabei so etwas wie der wilde Bruder der Demokratie: gröber, verspielter, auch manchmal über die Stränge schlagend. Doch spielen beide nach ähnlichen Regeln, bauen auf gleichen Werten auf, vermitteln diese: Fairness, Respekt, Teamplay, aber auch Gewinnen und Verlieren lernen. Dazu kommt die Sozialisation im Verein und in Verbänden. Das ist Demokratie-Lernen von klein auf. Sport hat aus seiner dunklen Geschichte das übersehen Sie, Herr Bothe gelernt: tödliche Ausgrenzung im Nationalsozialismus, der offene Faschismus in Ostdeutschland ein Kind der Fußballstadien der 80er-Jahre, rechte Hooligans, Pegida, Nazi-Kampfsporttraining für den Tag X. Heute ist Sport darauf bin ich stolz „Kein Platz für Rassismus", „Nazis raus aus den Stadien" und auch „Keine Macht den Drogen". Sport in Niedersachsen ist Schule und Akteur wehrhafter Demokratie. Auch das ist groß. Der Landessportbund, die Sportjugend, der Vereinssport sind hier verlässliche Partner. „Sport mit Courage" und „Beweg was!" sind wichtige Demokratieprogramme ich weiß, dass Sie das stört, die wir weiter unterstützen. Bei all dem ist Sport natürlich auch: Sieg und Niederlage, Individualität, Aufgehen im Team, der Kampf um Millimeter, Sekunden, die Anzeigentafel. Heute tobt dann manchmal ein Kulturkampf um Bundesjugendspiele statt dem Ringen um die Ausstattung im Sport. Wir lösen das niedersächsisch rot-grün entspannt: Wir lassen Schulen die Entscheidung, kooperieren beim Ganztag mit hoch engagierten Vereinen und investieren in die Ausstattung. 35 Millionen Euro für kommunale Schwimmstätten, gestiegene Unterstützung des Landessportbundes bei der Sanierung von Vereinssportstätten, allein knapp 800 Maßnahmen in 2026, 3 Millionen Euro für die Finals hier in Hannover. Wir unterscheiden uns hier vom Bund, der die Sport-Milliarde drittelt und das in Insta-Posts noch feiert, als ob Sport und Ehrenamt das nicht merken würden. Das war peinlich, und das bleibt auch peinlich. Politik und Sport verbindet überdies das schwierige Verhältnis von Macht und der Gefahr von Machtmissbrauch. Sport der Mächtigen, Machtgefälle im Sport, körperliche Gewalt und Druck im Training, sexualisierte Gewalt - die Bandbreite ist leider viel zu groß. Ich danke den mutigen Sportlerinnen und stellvertretend Tabea Themann, die erlebte sexualisierte Gewalt im Sport öffentlich gemacht hat, ihr eine Stimme gegeben hat. Deshalb ist es richtig, dass wir gemeinsam mit dem Sport die Prävention von sexualisierter Gewalt stärken und dass wir uns mit interpersoneller Gewalt auseinandersetzen. Als Kind des DDR-Leistungssports ist mir das ein Herzensanliegen. Ich habe sie nie vergessen: die brutalen Methoden beim Leistungsturnen, die Schläge beim Judo, die erstmalige Vitamingabe im Nebenraum. Ich bin dankbar, dass im niedersächsischen Sport beim Thema Safe Sports immer die Türen weit offen stehen. Wenn wir über Macht im Sport sprechen, dann auch über die Verteilung von Macht. Ich begrüße sehr, dass sich der organisierte Sport des Empowerments von Frauen in Führungspositionen im Sport annimmt und sicher nicht nachlässt, bis Frauen die Hälfte der Macht haben. Noch wichtiger ist aber, dass sich die Strukturen ändern. Equal Pay muss auch im Leistungssport kommen. Sport und Ehrenamt sind viel mehr als Sportstätten, und doch liegt auch hier die Wahrheit auf dem Platz: Hitzestress, Reiseverkehre, tiefwurzelnder Rasen, Hartgummi statt Sand auf dem Tennisplatz, um Wasser zu sparen, Wintersport ohne Schnee, Traglufthallen mit Wärmepumpe und Solarfeld. Auch in der Klimakrise ist Sport Betroffener und Motor. Und das Ehrenamt muss all die Anträge schreiben. Deswegen bauen wir von Rot-Grün Bürokratie ab, auch bei der Ehrenamtskarte oder der Juleica. Nicht zuletzt und schon immer mittenmang ist Sport der Integrationsmotor schlechthin. Auf dem Platz und in der Kabine sind wir alle gleich, egal wann und woher wir gekommen sind. Wir erleben Selbstwirksamkeit, lernen demokratische Basics, üben Respekt und Resilienz ein, leben Inklusion. Ich freue mich auf die Special Olympics in Göttingen. Wir leben dort auch Integration im Sinne sozialer Teilhabe. Es ist großartig, dass sich der Landessportbund über das tägliche Engagement hinaus künftig auch in der Landesarmutskonferenz einbringt. Mein herzlicher Dank! Ein letzter wichtiger Gedanke: Zum Sport gehört auch das klare Bekenntnis zur Diversität als selbstverständlicher Teil des Breitensports und des Spitzensports. Auch wenn der Jungs-Fußball mal wieder hinterherhinkt: Auch Sport ist queer, und auch das klare Bekenntnis dazu ist gut so. Auch das ist groß. Sie sehen: Sport und Ehrenamt haben so viele Facetten. Wir reden viel zu selten darüber. Herr Lühmann, letzter Satz! Deshalb freue ich mich auf die Ausschussdebatte. Das wird hoffentlich richtig groß. - Das heute Abend wird hoffentlich auch richtig groß. Ich wünsche uns einen schönen Abend. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der CDU:

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Anne Kura GRÜNE

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Kollegin Anne Kura. Sechseinhalb Minuten. Bitte! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Sie wissen: Niedersachsen. Das ist groß. Aber noch größer sind die Meere, und darüber reden wir heute. Sie bilden das größte Ökosystem unseres Planeten. Der renommierte britische Naturforscher Sir David Attenborough er ist übrigens gerade 100 Jahre alt geworden, ich finde das bemerkenswert meint deshalb, es passe eigentlich gar nicht, dass unser Planet „Erde" heißt, viel treffender wäre der Name „Ozean". Liebe Kollegin Koehler, die Ozeane sind eigentlich ein Ozean. Sie sind alle miteinander verbunden, auch durch Meeresströmungen. Von daher ist es schon wichtig, was wir hier in Niedersachsen mit Blick auf die Auswirkungen im Weltmeer tun. Denn mehr als 70 % unseres Planeten sind mit Salzwasser bedeckt. Darunter befinden sich 99 % der weltweiten Lebensräume. Die Meere produzieren den Großteil des Sauerstoffs in der Atmosphäre. Sie speichern Wärme, sie stabilisieren unser Klima. Man kann also ganz deutlich sagen: Wenn es dem Meer schlecht geht, dann geht es dem Planeten schlecht. Aber Meere sind nicht nur etwas für den Kopf, sondern auch fürs Herz. Das Meer ist vielleicht auch für viele von uns in den nächsten Wochen Sehnsuchts- und Urlaubsort. Das Meer und seine Bewohner faszinieren uns, besonders die Meeressäuger das stimmt, und sie bewegen viele Menschen emotional. Das hat die große Empathiewelle für die Buckelwalkuh Timmy und ihr Schicksal gezeigt. Viele fragen sich zu Recht: Wie können wir das Leid verhindern? Die Antwort lautet: mehr Schutz, nicht weniger. Wenn wir Wale retten wollen, dann müssen wir ihren Lebensraum erhalten. Timmy ist viral gegangen, aber die meisten Wale sterben unbeobachtet: in Stellnetzen, durch Kollisionen mit Schiffen oder durch Plastik statt Plankton im Magen. Liebe KollegInnen, ein Ankerpunkt des Meeresschutzes in Niedersachsen ist der Nationalpark Wattenmeer. Seit 40 Jahren leistet er wichtige Arbeit für den Erhalt eines der faszinierendsten Lebensräume der Welt. Er ist auch Weltnaturerbe der UNESCO. Übrigens das habe ich mal nachgeguckt: Genau morgen vor 17 Jahren wurde dieser Weltnaturerbestatus zuerkannt. Beim Meeresschutz gibt es tatsächlich Erfolge. Zum Beispiel die Kegelrobben sind in die Nordsee ins Wattenmeer zurückgekehrt. Das durfte ich neulich am eigenen Leib, am eigenen Herz erfahren, weil ich dabei sein durfte, wie zwei, die großgezogen wurden, ausgesetzt wurden. Danke an die Seehundstation! Der Minister hat da tatkräftig mitgeholfen. Das war ein sehr emotionaler Termin. Aber der Nationalpark allein kann die Nordsee nicht retten. Die Nordsee allein ist nicht nur eines der artenreichsten, sondern auch eines der am stärksten genutzten Meere der Welt, und sie ist in einem besorgniserregenden Zustand: von Sauerstoffmangel, verursacht durch Überdüngung und Erhitzung, über Plastikmüll, Verschlickung, PFAS also Ewigkeitschemikalien und Geisternetzen bis hin zu den Schäden durch Gas- und Ölbohrungen und den Folgen der Klimakrise. Dadurch geraten Lebensräume aus dem Gleichgewicht, und die biologische Vielfalt geht verloren. Während uns das Meer erwiesenermaßen dabei hilft, Stress abzubauen, setzen wir das Meer unter Dauerstress, und zwar so sehr, dass die Selbstheilungskräfte des Ozeans nicht mehr wirken. Ich bin Umweltminister Meyer deshalb sehr dankbar, dass er Meeresschutz zur Priorität macht. Liebe KollegInnen, neben dem Schutz der Lebensräume müssen wir die ökologische Wiederherstellung der Meere mit internationalen, nationalen und regionalen Initiativen vorantreiben. Auch hier gilt: Wir müssen die EU-Wiederherstellungsverordnung umsetzen. Ein Beispiel, das der Minister gerade angesprochen hat, ist das Seegras, ein Verbündeter mit echten Superkräften. Es stabilisiert den Meeresboden, schützt vor Erosion, produziert Sauerstoff, speichert große Mengen Kohlenstoff und dient vielen Fischarten und anderen Meerestieren als Kinderstube. Doch in unserem Wattenmeer zwischen Ems und Elbe sind bis zu 97 % der Bestände verschwunden. Deshalb ist es genau richtig, dass Umweltminister Meyer hier die Anstrengungen verschärft, die Seegraswiesen wiederherzustellen. Das gilt auch für die Salzwiesen und den Einstieg in das ökologische Sedimentmanagement. Liebe KollegInnen, auch das möchte ich erwähnen: Es ist ein erster wichtiger Schritt, dass Bundesumweltminister Schneider zumindest in den Schutzgebieten keine neuen Öl- und Gasbohrungen zulassen will. Denn die UNESCO-Kommission hat deutlich gemacht, dass Öl- und Gasförderung auch am Rande des Gebiets nicht nur Klima und Meer schädigen, sondern auch den Welterbestatus gefährden. Hoffnung macht, dass Minister Schneider einen Aktionsplan „Meer" angekündigt hat. Den Ankündigungen müssen jetzt Taten folgen. Liebe KollegInnen, es liegt in unserer Hand: Zerstören wir die Ökosysteme der Meere weiter, oder sorgen wir dafür, dass es wieder eine Balance zwischen Nutzung und Schutz gibt? Die Natur besitzt enorme Regenerationskräfte. Das hat das Beispiel der Kegelrobben gezeigt. Die waren fast ausgerottet, jetzt sind sie wieder da. Wir alle können noch eine Nordsee erleben, die artenreicher, gesünder und widerstandsfähiger ist als heute. Wir wissen, was dafür zu tun ist. Wir müssen nur den nötigen Willen dazu aufbringen. Ich finde, Umweltminister Meyer hat heute diesen Willen sehr deutlich gemacht, und wir sollten die Landesregierung dabei unterstützen und motivieren, da weiterzugehen. Versuchen wir nicht, einzelne Wale zu retten, sondern schützen wir sie alle! Das wäre wirklich großartig. Vielen Dank.

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Pascal Mennen GRÜNE

Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir sind ja alle gerade mehr oder weniger im Fußball-Freudentaumel. Ich erinnere mich noch ganz gut an das Sommermärchen 2006. Vielleicht rufe ich ein paar Erinnerungen wach: Weiß jemand, welche Handy-App zu diesem Zeitpunkt die erfolgreichste in Deutschland war? - Okay, das ist gerade erst ein Abiturientenleben her 20 Jahre, und viele haben es gerade reingerufen und wissen es: Es gab zu diesem Zeitpunkt keine Apps fürs Handy - kein TikTok, kein Facebook, kein Kicker. Das zeigt, wir debattieren auch heute über ein extrem schnelllebiges Thema. Das hat das Niedersächsische Kultusministerium erkannt und in den letzten Jahren auch entsprechend gehandelt. Liebe KollegInnen der CDU, bei Ihnen bin ich mir sicher, dass Sie genau wie die Regierungskoalition grundsätzlich das Wohl der SchülerInnen im Blick haben, dass Ihnen ebenso selbstverständlich daran gelegen ist, den Schulalltag in Zeiten digitaler Chancen aber auch Gefahren gewissenhaft und klug zu organisieren. Auch Ihnen ist daran gelegen, dass unseren SchülerInnen die Werte vermittelt werden, auf denen unsere freiheitliche, menschenachtende, demokratische Ordnung basiert. Und wir wissen: Das ist wichtiger denn je. Das Geschäftsmodell der „Partei des Hasses", wie es Michel Friedman hier im Haus formuliert hat, basiert hingegen auf Spaltung, Desinformation, Unfrieden schaffen und Feindbilder aufbauen. Das Instrument der PopulistInnen sind die digitalen Medien. Auch darum müssen wir unsere SchülerInnen stärken, unsere Lehrkräfte fortbilden und die Eltern informieren. Sehr geehrte KollegInnen, was ist in dieser Legislatur schon alles umgesetzt worden? Es gibt neben den erwähnten fachlichen Qualifizierungen eine Handyhandreichung, die vor allem hilfreiche Informationen enthält und unter anderem aufzeigt, warum ein gemeinsames Erarbeiten der Regeln zusammen mit den SchülerInnen wichtig ist, damit beispielsweise Regeln am Ende eine breite Akzeptanz genießen. Darüber hinaus wurde den Schulen ein Werkzeugkasten zur Verfügung gestellt. Dieser wird mir regelmäßig als extrem hilfreich beschrieben. Enthalten sind zum Beispiel eine Checkliste zur SchülerInnenbeteiligung, rechtlich geprüfte Musterschulordnungen, mehrsprachige Elterninformationsbriefe sowie erprobte gute Umsetzungsbeispiele aus einigen niedersächsischen Schulen und vieles mehr. Das Umsetzungsmotto des Ministeriums ist somit erstens Klarheit und zweitens Entlastung. Dazu gibt es, wie gesagt, zu Recht sehr überwiegend positive Rückmeldungen. Wir plädieren dafür, den Schulen vor Ort eine gewisse Entscheidungsfreiheit zu überlassen. Dennoch weiß ich als Lehrer und guter Landesbeamter, was eine konkrete Empfehlung des Kultusministeriums gleichzeitig bedeutet: Ich muss sie umsetzen. Rechtsetzend ist somit ein Verbot bis einschließlich Klasse 6. Das hat Ihnen gestern schon die Ministerin in der Debatte zum Schulgesetz selbst erklärt. Die Möglichkeit, dies bei erprobten Konzepten anders zu lösen, eine so genannte Opt-out-Regel, gibt es übrigens in sämtlichen anderen, auch CDU-geführten, Bundesländern ebenfalls. Aber niemand kennt die spezifischen Strukturen der Schulen besser als die Schulen selbst. Ich traue unseren Schulen zu, beispielsweise über Aspekte der Handynutzung klug selbst zu entscheiden. Wichtig ist: Das Land prüft zuvor den rechtlichen Rahmen und schafft Leitlinien. Dafür noch einmal herzlichen Dank an die Ministerin und das Ministerium. Wir haben somit zum Thema Handy- und Smartwatches-Nutzung in Niedersachsen vieles auf den Weg gebracht, was den Schulen hilft, und setzen uns mit Medien- und Demokratiebildung die wir übrigens auch über die politische Liste gestärkt haben auch auf inhaltlicher Ebene in den Schulen auseinander. Gerade diesen Aspekt finde ich als Pädagoge am wichtigsten. Dazu passt, dass wir mit den vom Land bereitgestellten Tablets nun ein für alle vorhandenes Medium zum Lernen haben. Dass das Vergabeverfahren dafür so schnell umgesetzt werden konnte, verdanken wir einer erheblichen Mehrarbeit im Kultusministerium. Sehr schön, dass das geklappt hat und dass zusätzliche Probleme wie die Systemadministration dafür mussten dicke Bretter gebohrt werden mit den Kommunen gelöst wurden! Mit Telli haben wir außerdem eine niedersächsische KI für die Schulen, an der die kritische Auseinandersetzung geübt werden kann. Die Unterrichtungen im Ausschuss haben gezeigt, wie sehr das Kultusministerium all diese Notwendigkeiten erkannt hat und was gerade alles getan wird, um Medienbildung, um den Umgang mit Endgeräten, mit KI usw. zu lernen. Heute sind Empfehlungen der Expertenkommission auf Bundesebene veröffentlicht worden. In der Mittagspause habe ich mir gerade die Aspekte zum Thema Schule angeguckt, und ich kann eine 95-prozentige Deckungsgleichheit bei den betreffenden Fragen feststellen. Auch dafür und für die vorausschauende Arbeit des Ministeriums herzlichen Dank! Für unsere Schulen hat diese Landesregierung und hat diese Kultusministerin in jedem Fall die wichtigen Grundlagen gelegt. Den Rest der Rede muss ich leider wegkürzen, weil die Zeit schon abgelaufen ist. Entschuldigung! Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort:

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Thore Güldner SPD

Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

und dann ist gut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Regelungsfragen dürfen wir eines ohnehin nicht vergessen: Selbst dort, wo klare Nutzungsregeln gelten, oder dort, wo Smartphones in ihrer Nutzung schon heute eingeschränkt sind, bleibt die digitale Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler bestehen, und die Konflikte aus sozialen Netzwerken und auch diejenigen vom Smartphone enden eben nicht an der Schultür. Deshalb ist es wichtig, dass wir digitale Kompetenzen systematisch stärken. Medienbildung, Aufklärung über Risiken sozialer Netzwerke und der Umgang mit digitalen Inhalten müssen weiter ausgebaut werden und vor allem dann auch fachübergreifend in der Schule wirken. Dabei ist für mich deutlich: Lehrkräfte alleine können diese Aufgabe gar nicht schultern. Es braucht einen bunten Strauß an verschiedenen Maßnahmen. Es braucht vor allem Köpfe in der Schule, es braucht Multiprofessionalität, die die Schulen gerade in den Fragen unterstützen, wie wir mit Themen wie Cybermobbing, Social Media und digitaler Prävention umgehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht kommen wir wohl nicht umhin auch das ist in den Handlungsempfehlungen deutlich geworden, die heute Mittag vom Bund herausgegeben wurden, auch die Frage der elterlichen Verantwortung in den Blick zu nehmen. Denn bei aller Berechtigung der Debatte hier müssen wir uns in einer ohnehin gesellschaftlich stark aufgeladenen Zeit ehrlich die Frage stellen, welche Erwartungen wir eigentlich an Schule richten und wann auch Grenzen der Erwartungshaltung erreicht sind. Schule kann und muss zu Recht viel leisten. Sie kann begleiten, sie kann auffangen, unterstützen und präventiv wirken. Aber alles das wird an Grenzen stoßen, wenn wir es nicht gleichzeitig schaffen, ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein hinzubekommen, dass die Verantwortung für Kinder und Jugendliche und ihr Medienverhalten nicht alleine in Schule liegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu kommt dann auch die soziale Frage. Damit bin ich beim dritten Teil des heutigen Tagesordnungspunktes. Digitale Kompetenzen zu stärken kann nur dann gelingen, wenn wir auch digitale Teilhabe ermöglichen. Ich bin deshalb stolz darauf, dass es dieser rot-grünen Regierung gelungen ist, einen Einstieg in das Thema der digitalen Endgeräte in Schulen für alle zu finden und jetzt zunächst mit 160 000 Geräten zu starten. Diese gehen nicht nur an Schülerinnen und Schüler, sondern auch an Lehrerinnen und Lehrer. Ich finde, das ist ein echter Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit in diesem Land. Damit hängt es künftig nicht mehr davon ab, welcher Schüler, welche Schülerin aus welchen familiären Verhältnissen kommt. Es hängt nicht davon ab, wie die finanziellen Rahmenbedingungen zu Hause sind. Es hängt nicht davon ab, welche Schulform eine Schülerin oder ein Schüler besucht. Ich finde, das ist ein richtig gutes Zeichen. Das war kein einfacher Weg. Gerade auch mit dem Blick auf die kommunale Seite das wurde gerade angesprochen hatten wir auch als Fraktion einige Fragen, die sich dann auch hier als Arbeitsauftrag an die Landesregierung im Antrag wiedergefunden haben. Das ist beispielsweise die Frage, wie unkompliziert wir eigentlich Bestellungsprozesse gestalten können, wie wir die Wartung und Administration sicherstellen können und wie es eigentlich mit der Langfristigkeit aussieht. Umso erfreulicher ist es, dass das Land und die Kommunen gemeinsam eine Vereinbarung gefunden haben, die funktionieren wird. Der Niedersächsische Städtetag hat das Modell mit den kommunalen Pauschalen von 125 Euro pro Gerät und den zusätzlichen Mitteln, die wir jährlich für die Administration geben, gestern ausdrücklich gelobt. Ich glaube, wir schaffen damit eine verlässliche Grundlage für die Umsetzung vor Ort, und ich finde, da muss die Verantwortung für diese Umsetzung auch unbedingt liegen. Wir haben gehört, was die CDU grundsätzlich zur Digitalisierung in Schulen sagt. Es wird darüber geredet, dass Endgeräte gar nicht in der Schule sein sollten. Das war die Forderung. Das steht in Ihrem Entwurf zum Niedersächsischen Schulgesetz, den wir gestern behandelt haben. Darin ist von mobilen Endgeräten und nicht von Smartphones die Rede. Es wird auch gesagt, wir wollen das Geld lieber für Schulsozialarbeit geben, obwohl Sie selber ganz genau wissen, dass das natürlich nicht aus diesen Mitteln finanziert werden kann. Daraus entwickelte sich Vorwurf, ob wir es überhaupt noch brauchen. Es wird auf Skandinavien abgestellt, wo jetzt im Primarbereich die Digitalisierung zurückgefahren wird. Ja, das ist richtig, da wollen wir sie auch gar nicht einführen. Die Tablets kommen ab Klasse 7, wie Sie vielleicht gemerkt haben. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird die selbstverständliche Realität von Schülerinnen und Schülern sein, insbesondere in den höheren Schulklassen, dass Lernstandserhebungen, Schulbücher, Materialien und komplexe Aufgaben an unseren Schulen mit digitalen Endgeräten bearbeitet werden, so wie es auch in der Arbeitswelt da draußen übrigens ganz selbstverständlich ist. Ich finde, davor sollten Sie nicht so viel Angst haben. Ich bin mir sicher: Das jetzige Austeilungsprogramm für Endgeräte wird ein echter Meilenstein für die digitale Bildung in Niedersachsen sein. Ich freue mich auf die Umsetzung, ich freue mich jetzt auf die Auslieferung und dass wir das in einigen Jahren als ein echtes Erfolgsprojekt dieser rot-grünen Landesregierung abfeiern können. Das wird wunderbar. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die Landesregierung hat nun das Wort:die Kultusministerin Hamburg. Bitteschön!

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Verena Kämmerling CDU

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

von Frau Kollegin Kämmerling für die Fraktion der CDU. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „,Milliarden ohne Wirkungsnachweis' für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?" Am 10. Juni 2026 veröffentlichte der Landesrechnungshof den Jahresbericht 2026 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2024. Einer der Schwerpunkte betrifft den Themenblock „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung". In der Einleitung des Berichts wird vermerkt: „Die Landesregierung kann die Wirkung und den Nutzen ihrer Klimaschutzstrategie nicht belegen, da vorgeschriebene Erfolgskontrollen unterblieben. 1,8 Milliarden Euro stellte Niedersachsen allein in den vergangenen fünf Jahren für den Klimaschutz zur Verfügung. Von den knapp 100 Klimaschutzmaßnahmen zielten nur acht auf eine konkrete Senkung der Treibhausgase. Der weitaus größte Teil bestand aus Begleitmaßnahmen ohne messbare Einsparungen wie z.B. Beratungsangebote zur Wärmeplanung oder Bildungsangebote an Schulen. Der Landesrechnungshof empfiehlt, sich auf Maßnahmen zu konzentrieren, die Treibhausgase auch tatsächlich messbar mindern." Neben den im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) vorgesehenen Monitoring- und Berichtspflichten kommt die Landesregierung dem Landesrechnungshof zufolge auch den haushaltsrechtlich vorgesehenen Erfolgskontrollen gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) bislang nicht hinreichend nach. Dazu äußerte das MU ausweislich des Jahresberichts des Landesrechnungshofs, „dass Erfolgskontrollen fachlich schwierig seien. ... Datenerhebungen und Auswertungen seien komplex und erforderten wissenschaftliche Expertise. Eine kleinteilige Überwachung einzelner Maßnahmen könne in einem Missverhältnis zum Erkenntnisgewinn stehen. Außerdem fehle in Niedersachsen eine nachgeordnete Umweltbehörde, die diese Aufgabe übernehmen könne." Einige Zeilen später ist nachzulesen: „Der LRH weist darauf hin, dass § 7 LHO und die Zielsetzung des NKlimaG das Land zur Erfolgskontrolle verpflichten. Schwierigkeiten entbinden ebenso wenig von der Pflicht zur Erfolgskontrolle wie der Verweis auf den Klimarat, der als unabhängiges Gremium außerhalb der Verwaltung steht." Darüber hinaus beanstandet der Landesrechnungshof etwaige Defizite bei der ressortübergreifenden Steuerung klimaschutzbezogener Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Gebäude der Landesverwaltung gemäß § 11 NKlimaG. In diesem Zusammenhang wird auf den „Klimaschutz jetzt: 4-Punkte-Plan" hingewiesen, der im August 2022 durch die Landesregierung beschlossen wurde und unter anderem eine Photovoltaikoffensive für landeseigene Gebäude vorsieht. Zu ihrer Ausgestaltung heißt es, dass bis zum Jahr 2040 alle landeseigenen Dachflächen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sein sollen. Als Zwischenziel definierte die Landesregierung bis zum Jahr 2025 eine Belegung von 30 %. Laut dem Landesrechnungshof seien aktuell „nicht einmal 3 %" der landeseigenen Dachflächen belegt. Im Fazit des Kapitels zum Klimaschutz formuliert der Landesrechnungshof unter anderem folgende Empfehlungen: „Die Landesregierung sollte sich aufgrund des ambitionierten Zeitplans auf Projekte konzentrieren, die tatsächlich Emissionen senken. Hierzu sind Erfolgskontrollen notwendig." Weiter heißt es: „Die Landesregierung braucht bei Klimaschutz und Klimafolgenanpassung eine verbindliche und kraftvolle Gesamtsteuerung. Der Zielpfad ist gesetzlich vorgegeben und muss von allen Ressorts einheitlich und abgestimmt verfolgt werden. Die Landesregierung muss hierzu wirksame Steuerungsinstrumente einsetzen." Frage 1: Wie begründet die Landesregierung, dass das MU unter Hinweis auf die Komplexität von Datenerhebungen und Auswertungen dem Vernehmen nach davon ausgeht, der haushaltsrechtlichen Verpflichtung zur Erfolgskontrolle nicht nachkommen zu können bzw. zu müssen, obwohl die übrigen Ressorts denselben Anforderungen unterliegen? Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung nachträglich die Anpassung der Klimaziele im NKlimaG im Dezember 2023 vor den Hintergründen, dass die CDU-Landtagsfraktion sowie die Wirtschaft im Gesetzgebungsverfahren wiederholt Bedenken hinsichtlich der Realisierbarkeit dieser Zielvorgaben geäußert hatten und der Landesrechnungshof nunmehr ebenfalls ausführt, dass Niedersachsen seine ambitionierten Klimaziele voraussichtlich nicht erreichen werde? Frage 3: Wie erklärt die Landesregierung vor dem Hintergrund der durch das NKlimaG nochmals verschärften PV-Pflichten für Privateigentümer und Investoren, dass laut dem Landesrechnungshof trotz des vom Land selbst gesteckten Ziels von 30 % bis 2025 aktuell „nicht einmal 3 %" der eigenen Dachflächen belegt sind? Vielen Dank, Frau Kollegin Kämmerling. -

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Tim Julian Wook SPD

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand von uns würde ein Kind allein in einen Raum voller Fremder schicken, in dem jeder nur eines will: dass es so lange wie möglich bleibt. Im Netz tun wir genau das jeden Tag. Denn die Wahrheit ist: Soziale Medien sind nicht für Kinder gemacht. Sie sind gemacht, um Aufmerksamkeit zu verkaufen. Und genau deshalb müssen wir endlich darüber sprechen, wie wir Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser schützen können. Vor gut einem Jahr haben wir genau hier diese Debatte angestoßen. Wir haben ein Mindestalter von 14 Jahren gefordert, und wir haben gesagt: Die bisherigen Schutzmechanismen reichen einfach nicht mehr aus. Damals hieß es: Braucht es das wirklich? Ist das jetzt nicht übertrieben? Heute ist die Antwort eigentlich eindeutig. Australien zieht ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige durch. Spanien hat im Februar nachgezogen. Österreich hat sich auf ein Mindestalter von 14 Jahren verständigt. Und in Großbritannien hat Premierminister Starmer weitreichende Einschränkungen angekündigt, mit einem bemerkenswerten Satz: Soziale Medien machen Kinder unglücklich. - Die Realität hat die Debatte längst eingeholt. Das zeigt: Unser Kurs war richtig, aber er war erst der Anfang. Denn die Anhörung hat uns klar gemacht: Das Problem ist größer als die Frage der Altersgrenze allein. Wir führen diese Debatte oft so, als liege das Problem bei den Kindern. Aber das Problem sind nicht die Kinder. Es sind auch nicht die Eltern. Das Problem ist das Geschäftsmodell. Und das ist simpel: Je länger Kinder scrollen, desto mehr verdienen Plattformen. Deshalb dürfen wir den Jugendschutz nicht denen überlassen, die am Wegsehen verdienen. Genau das bestätigt heute die Expertenkommission der Bundesregierung. In ihrem Bericht steht ein Satz, der den Kern trifft: Die strukturellen Risiken dürfen nicht nach unten an Kinder und Eltern abgewälzt werden. In der Verantwortung stehen die Plattformen. Treffender könnte man unseren Antrag eigentlich nicht unterstreichen. Soziale Medien funktionieren nicht zufällig. Es sind Empfehlungsalgorithmen, die Aufmerksamkeit belohnen. Es sind Endlosfeeds, die nie aufhören. Es ist Autoplay, das aus Minuten Stunden macht. Diese Systeme dürfen keine Blackbox bleiben. Kein Lebensmittelhersteller dürfte geheim halten, was in seinem Produkt steckt. Aber die Plattformen sollen geheim halten dürfen, wie die Algorithmen die Kinder steuern. Das kann nicht unser Anspruch sein. Deshalb fordern wir Transparenz. Die Aufsicht braucht einen softwarebasierten Zugang zu den Schnittstellen der Plattformen, um Reichweiten und Empfehlungsalgorithmen wirklich kontrollieren zu können. Und wir brauchen eine Aufsicht mit Biss - personell gestärkt mit einem abgestuften Sanktionsmodell, das im Ernstfall von den sofortigen Anordnungen bis zur Netzsperre als letztes Mittel reicht. Wer den Jugendschutz bewusst umgeht, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Mindestalter von 14 Jahren bleibt das Herzstück unseres Antrags. Und das ist keine willkürliche Grenze. Mit 14 Jahren beginnt bei uns die Strafmündigkeit. In diesem Alter können Jugendliche Risiken deutlich besser einschätzen als ein zehnjähriges Kind. Gerade die Jüngsten sind den Mechanismen sozialer Netzwerke fast schutzlos ausgeliefert. Die Kommission hat heute das Alter von 13 Jahren ins Gespräch gebracht. Wir sagen: 14 Jahre. Über das genaue Alter entscheiden wir am Ende am besten gemeinsam - europäisch. Aber: Sehen Sie schon mal, wie weit wir gekommen sind! Es geht nicht länger um das Ob, sondern es geht nur noch um das Wie. Mir ist wichtig zu sagen: Es geht hier nicht um Bevormundung. Es geht um Schutz. Manche warnen vor pauschalen Verboten - und das zu Recht. Deshalb fordern wir kein pauschales Verbot, sondern einen abgestuften Schutz. Unter 14 Jahren - eine ganz klare Grenze. Zwischen 14 und 16 Jahren - Zugang nur über echte Jugendversionen der Plattform. Und damit das keine leere Grenze bleibt, setzen wir auf eine verlässliche, datenschutzkonforme Altersverifikation: durchgesetzt gegenüber den Konzernen, nicht auf dem Rücken der Kinder, durchgesetzt europäisch. Ich will eine persönliche Erfahrung teilen. Wenn Schulklassen mich hier im Landtag besuchen, höre ich immer wieder denselben Satz von den Jugendlichen selber. Kinder unter 14 Jahren gehören eigentlich nicht auf TikTok oder Insta. Das sagen nicht wir Politiker, das sagen die Jugendlichen selbst. Sie reden über Schlafmangel, über ständige Vergleiche, über den Druck, permanent online sein zu müssen. Diese Debatte wird längst von den Jugendlichen selbst geführt. Aber damit endet die Frage nicht. Sie beginnt erst. Denn was passiert nach dem 14. Geburtstag? Soll ein 14-jähriges Mädchen denselben Mechanismen ausgesetzt sein wie ein 40-Jähriger? Unsere Antwort lautet da: Nein. Kein Endlos-Scrolling, kein Autoplay, keine Push-Benachrichtigungen rund um die Uhr, keine Algorithmen, die Jugendliche stundenlang festhalten. Ein sicherer Entwicklungsraum muss frei sein von suchtverstärkenden Designelementen. Denn echter Jugendschutz heißt nicht nur, Kinder von schlimmen Inhalten fernzuhalten. Er heißt auch, sie vor diesen Mechanismen zu schützen, die ihre Entwicklung gezielt beeinflussen. Und ja, wir müssen auch eine unbequeme Frage stellen. Darf eine Plattform wie TikTok dauerhaft von einem chinesischen Konzern gesteuert werden? Wir unterstützen die EU-Initiative, die TikTok analog zur Debatte in den USA zur Trennung von ByteDance verpflichtet. Denn wer Einfluss auf Millionen Menschen hat, darf kein Werkzeug fremder Einflussnahme sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wichtig Regeln und Aufsicht sind: Alleine reichen sie nicht. Kinder brauchen nicht nur Schutz, sie brauchen die Fähigkeit, sich auch selber im digitalen Raum zu bewegen. Deshalb ist die Stärkung von Medien- und Demokratiebildung als dritte Säule wichtig. Gerade in Zeiten von KI-generierten Bildern und Deepfakes gilt: Wer Desinformation erkennt, ist weniger manipulierbar. Wer Quellen hinterfragt, ist widerstandsfähiger gegen Extremismus. Deshalb stärken und verstetigen wir die Arbeit der Landesmedienanstalt, der Landeszentrale für politische Bildung und der Landesstelle Jugendschutz. Bei diesem Thema sollte es einen breiten demokratischen Konsens geben. Denn hier geht es nicht um Parteipolitik, es geht um den Schutz der Kinder. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ein Jahr lang haben wir gemeinsam beraten und angehört. Ausgerechnet am Tag der Ausschussberatung kamen Sie dann mit einem eigenen Antrag um die Ecke. Schauen wir hinein: Da steht viel Richtiges drin. Ein Verbot unter 14 Jahren, verbindliche Altersverifikation, algorithmische Transparenz, Schutz vor suchtverstärken Funktionen: Das alles fordern wir ja auch. Wer so viel teilt, muss den Antrag nicht ablehnen. Er könnte ihm auch einfach zustimmen. Um es deutlich zu sagen: Die heutigen Empfehlungen stammen von einer unabhängigen Kommission mit einer CDU-Politikerin an der Spitze, übergeben an eine CDU-Familienministerin, die ein Mindestalter ausdrücklich begrüßt. Im Bund trägt ihre Partei unsere Linie längst mit. Umso unverständlicher ist mir heute die Ablehnung, auch wenn ich mich auf die Beratung im Ausschuss freue. Der Unterschied ist nicht das Ziel, der Unterschied sind die Instrumente. Wir bleiben nicht beim Appell an die Konzerne stehen, wir geben der Aufsicht einen echten Zugang zu den Algorithmen. Wir verpflichten zu Jugendversionen ohne Suchtmechanik, und wir trauen uns an die Frage nach ByteDance heran. Gute Absichten schützen kein einziges Kind, verbindliche Regeln aber schon. Deshalb geht es heute nicht nur um Altersgrenzen. Es geht um Transparenz statt Blackbox, um Aufsicht statt Wegsehen, um Medienkompetenz statt Manipulation. Die Plattformen werden dieses Problem nicht von alleine lösen. Die Algorithmen ändern sich nicht von allein. Dafür braucht es politische Entscheidungen. Kinder sind keine Nutzerzahlen, Kinder sind keine Werbefläche, Kinder sind keine Geschäftsmodelle. Kinder sind unsere Verantwortung. Deshalb handeln wir heute - nicht irgendwann, nicht nach dem nächsten Skandal, nicht nach der nächsten Kommission, sondern jetzt. Für sichere Entwicklungsräume brauchen wir mehr Schutz, mehr Transparenz, und wir brauchen eine digitale Zukunft für Kinder, in der sie kein Spielball von Geschäftsmodellen großer Konzerne sind. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. - Für die Fraktion der AfD hat nun das Wort: der Kollege Brockmann. Bitte sehr!

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Dr. Dörte Liebetruth SPD

Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir als SPD-Fraktion wollen die Erbschaftsteuer gerechter gestalten. Klar ist gleichzeitig: Die neue Regelung muss verfassungsgemäß sein. Noch in 2026 will das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde zur Erbschaftsteuer entscheiden. Sollte das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer teilweise für gesetzeswidrig erklären, wäre die bisherige Regelung nichtig und der Ball beim Deutschen Bundestag. Der Bundestag wäre gezwungen, eine Reform durchzusetzen. SPD- und Unionsfraktion müssen sich einigen und sollten dabei kluge Kompromisse machen. Wenn es so weit ist, werden wir uns das Bundesverfassungsgerichtsurteil sehr genau anschauen. Denn wenn der Bund die Erbschaftsteuer verändert, dann muss die Reform Bestand haben, also die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllen. Aus Sicht der SPD-Fraktion muss Gerechtigkeit Dreh- und Angelpunkt bei der Erbschaftsteuer sein. Dazu gehört, dass es ein angemessenes Schonvermögen gibt, das zum Beispiel das Haus der Familie schützt. Wir wollen durch Freibeträge bei der Reform dafür sorgen, dass für Privatpersonen angemessene Vererbungen und Schenkungen möglich sind. Aber auf der anderen Seite müssen wir konsequent Schlupflöcher beseitigen, die dazu führen, dass starke Schultern gar nichts mehr tragen und sich stattdessen auf schwächere stützen. Das hat die Kollegin Pippa Schneider angesprochen, und sie hat einige dieser Schlupflöcher benannt. Wir halten das für eine Frage der Steuergerechtigkeit. Erben ist keine Leistung, füreinander Verantwortung übernehmen schon. Klar ist uns deswegen auch: Wir befinden uns in einer wirtschaftlich wirklich schwierigen Phase. Der Erhalt von Arbeitsplätzen hat für uns in dieser Phase und immer absoluten Vorrang. Deswegen setzen wir uns für Lösungen ein, die nicht die Unternehmenssubstanz angreifen. Im Zweifel muss für den Betrieb entschieden werden. Daher brauchen wir zum Beispiel einen Unternehmensfreibetrag, der kleine und mittlere Betriebe schützt. Auch langjährige Stundungsmöglichkeiten brauchen wir. Das erhält Familienunternehmen und sichert Arbeitsplätze. Ich habe jetzt lediglich einige Beispiele benannt. Wir brauchen kluge Lösungen für die Unternehmen. Wenn Unternehmen Arbeitsplätze sichern, dann kann die Steuer erlassen oder über viele, viele Jahre gestreckt werden. Wenn sehr große Erbschaften ihren gerechten Beitrag leisten, profitiert unsere Gesellschaft insgesamt. Das Geld fließt an die Länder und kann in gute Bildung für alle investiert werden - von der Kita bis zur Berufsbildung und zur Hochschule. Das ist nicht nur gerecht, sondern kann auch Zukunftschancen verbessern. Langfristig können durch eine gerechtere Erbschaftsteuer auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaft bei uns in Niedersachsen für künftige Generationen gestärkt werden, und das ist gut so. Vielen Dank, Frau Dr. Liebetruth. -

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche sind nicht der Spielball von Profitinteressen der großen Tech-Konzerne und dürfen das auch niemals werden. Klar ist deshalb: Wir müssen das Recht junger Menschen auf digitale Teilhabe mit dem gleichzeitigen Recht auf Schutz und Sicherheit in den sozialen Medien sinnvoll in Einklang bringen. Für viele junge Menschen gehören die sozialen Medien längst zum festen Bestandteil ihres Alltags. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass gerade die Nutzung der großen Plattformen wie TikTok und Co. mit erheblichen Risiken verbunden ist: Verbreitung von Falschinformationen, Gewaltverherrlichung, extremistische Inhalte, Cybermobbing oder auch sexuelle Belästigung sind nur eine wenige Beispiele, die das sehr deutlich machen. Herr Brockmann, dass Sie kein Interesse an Altersbegrenzungen haben, ist natürlich schon aufgrund der Falschinformationen klar; mehr muss ich dazu gar nicht sagen. Wenn man bei TikTok reinguckt, dann weiß man, warum Sie das nicht wollen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum hat für uns einen ganz besonders hohen Stellenwert und bleibt insgesamt eine der zentralen politischen Aufgaben. Genau dieses Ziel, meine Damen und Herren, verfolgt der rot-grüne Antrag, auf dessen wesentlichen Punkte ich gleich noch einmal etwas näher eingehen möchte. Vorab möchte ich aber auf die viel diskutierte Altersgrenze von 14 eingehen. Aus unserer Sicht verengt sich die Debatte immer zu sehr auf die Frage „14 oder nicht 14?". Aufgrund der aktuellen Risiken für Kinder und Jugendliche in sozialen Medien ist es notwendig, diese Altersgrenze zu fordern. Das machen wir folgerichtig auch mit unserem Antrag. Aber ich sage ganz deutlich: Perspektivisch muss es uns doch gelingen, dauerhafte Lösungen zu finden, die eine Altersgrenze überflüssig machen. Die EU wirft den großen Plattformen zu Recht vor, sich nicht an das geltende Recht zu halten. Der Digital Services Act, ein EU-Gesetz, muss konsequent umgesetzt werden. Und ich sage auch sehr klar: Betreiber, die wiederholt gegen Kinder- und Jugendschutzvorgaben verstoßen, sollten künftig nicht mehr nur mit Bußgeldern rechnen, die in den großen Konzernen vermutlich sowieso eingepreist sind und aus der Portokasse gezahlt werden. Vielmehr muss man im äußersten Fall das muss die EU-Kommission hinbekommen auch den Mut haben, von europaweiten Beschränkungen für die großen Plattformen Gebrauch zu machen - bis hin zur Abschaltung. Denn wenn diese großen Hightech-Konzerne in Europa abgeschaltet werden, wird ihnen das richtig wehtun. Es muss darum gehen, bestehende nationale und europäische Vorgaben konsequent umzusetzen und sie dort, wo es notwendig ist, auch weiterzuentwickeln. Mit unserem Antrag wollen wir auch die Präventionsarbeit stärken. Wir wollen die Medien- und Demokratiebildung sowohl im schulischen unsere Kultusministerin hat gesagt, das findet dort schon statt als auch im außerschulischen Bereich weiterentwickeln und stärken. Das gilt im Übrigen auch für den Bereich der Erwachsenenbildung. Die Medienaufsicht müssen wir personell und fachlich besser ausstatten. Gerade in diesem Bereich, meine Damen und Herren, kommt der Landesmedienanstalt in Niedersachsen bestenfalls in Kooperation mit anderen Landesmedienanstalten und dem Bund eine besondere Rolle zu. Wir brauchen nicht zuletzt auch wirkungsvolle Informationsangebote und Kampagnen, die Kinder und Jugendliche für einen sicheren und selbstbestimmten Umgang mit sozialen Medien stärken. Ich hatte es bereits gesagt: Ein wesentlicher Punkt ist, die Plattformbetreiber stärker als bisher in die Verantwortung zu nehmen - sind sie es doch, die Milliardengewinne machen. Wir müssen die Plattformen zu mehr Transparenz verpflichten. Die Aufsichtsbehörden müssen einen Zugang zu relevanten technischen Schnittstellen erhalten, um öffentliche Inhalte, aber auch Reichweiten kontrollieren zu können. Lassen Sie mich noch einen Satz zur Altersbegrenzung und in Folge dessen zur Verifizierung sagen. Die Anonymität im Netz ist für uns als Grüne ein unverzichtbares Gut für eine offene und freie Diskussionskultur. Hier muss es klare Regeln geben, die datenschutzkonform sind. Eine Altersbegrenzung zu nutzen, um mal locker nebenbei ein paar Daten einzusammeln, lehnen wir kategorisch ab. Entsprechend müssen wir natürlich auch alle Möglichkeiten dafür sorgfältig prüfen: Was ist richtig? Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Es bedarf bei diesem Thema des Schulterschlusses aller Bundesländer, es bedarf des politischen Willens auf der Bundesebene und einer starken EU-Kommission, die bereit ist, willensstark und konsequent vorzugehen. Ich bin sehr froh darüber, dass es die Expertenkommission gibt, die heute im Laufe des Tages ihre Empfehlungen vorstellen wird. Ich hoffe aber natürlich auch, dass, wenn nicht schon jetzt Kinder- und Jugendschutzorganisationen in dieser Kommission sind, dann aber im Nachgang sehr verbindlich mit diesen Organisationen darüber gesprochen wird. Wir reden hier ja nicht über uns, sondern über Kinder und Jugendliche und entsprechende Maßnahmen. Wir brauchen auf allen Ebenen Kraftanstrengungen, um der Plattformaufsicht echte Durchsetzungskraft und Zähne zu geben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das

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Veronika Bode CDU

30. Eingabenübersicht

weiß nicht. Ich glaube nicht, dass du einverstanden sein wirst, lieber Detlev. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der hier strittigen Eingabe wurde im Wege einer Sammelpetition eine Beschwerde zur Schülerbeförderung von der Gemeinde Amt Neuhaus zum Schulzentrum Bleckede eingereicht. Es seien regelmäßig nahezu 100 Schülerinnen und Schüler betroffen, die für ihren Schulweg auf die Elbfähre angewiesen seien. Die Kinder seien immer wieder von den Beförderungsproblemen der Elbfähre betroffen. Aufgrund von Niedrigwasser oder im Winter wegen Eisgangs könne die Fähre häufig nicht eingesetzt werden, und die Schülerinnen und Schüler müssten auf Schulbusse mit großen Umwegen ausweichen, was Fahrzeiten von bis zu zwei Stunden pro Strecke bedeute. Das macht für die betroffenen Kinder tagtägliche Schulbeförderungszeiten von vier Stunden aus. Aus meiner Sicht ist das für die Kinder unzumutbar. Das Kultusministerium führt hierzu in seiner Stellungnahme aus, dass eine Zuständigkeit des Landes Niedersachsen für den Ausfall der Elbfähre mit den damit verbundenen wiederkehrenden Beförderungsproblemen nicht gegeben sei. Im engeren Sinne ist das natürlich auch so. Aber, meine Damen und Herren, die Diskussion über die für die Kinder und Jugendlichen unzumutbare Schülerbeförderung würde sich komplett erübrigen, wenn es hier eine Brücke gäbe und man überhaupt nicht auf eine Fähre angewiesen wäre. Hierzu hole ich jetzt etwas aus, und dazu muss man ein bisschen in den Geschichtsbüchern lesen: Die Gemeinde Amt Neuhaus wurde nach dem Zweiten Weltkrieg aus rein praktischen Gründen der DDR zugeschlagen. Nach dem Fall der Mauer wurde der Ort durch den Staatsvertrag im Jahr 1993 dann wieder Teil des Landkreises Lüneburg und gehört somit nun wieder zu Niedersachsen. Praktisch aber macht diese Änderung Probleme, denn faktisch ist die Gemeinde durch die Elbe geografisch vom Land Niedersachsen getrennt. Und es fehlt eben eine Brücke - die auch alle seit Jahrzehnten für erforderlich halten. Inzwischen, nämlich im Mai dieses Jahres wir als CDU-Fraktion hatten vor Ort, in Hitzacker, zufällig unsere Jahresklausur abgehalten, wurde vom Landkreis Lüneburg der Planfeststellungsbeschluss bekannt gegeben. Und gerade heute, tatsächlich just zur Stunde, entscheidet der Landkreis Lüneburg über den Bau der Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau, um die sogenannte Baureife herzustellen. Warum stellen wir hier nun den Änderungsantrag? Das will ich Ihnen gerne erläutern. Die Petenten fordern in der Eingabe, dass wir als Niedersächsischer Landtag uns aktiv und mit Nachdruck für eine schnellstmögliche Realisierung einer festen Elbquerung, einer Brücke, einsetzen. Da haben wir tatsächlich und nicht unwesentlich Einflussmöglichkeiten. Diese Erwartung habe ich jetzt auch an Sie: dass wir die Realisierung positiv begleiten, sowohl hinsichtlich der finanziellen Fördermöglichkeiten als auch bei Fragen rund um die Raumordnung. Ich gebe die Frage mal zurück. Herr Meyn hört zwar nicht zu, aber die Frage ist ja gerade gestellt worden. Ich stelle also die Gegenfrage: Wenn Herr Wunderling-Weilbier seine Zusicherung gegeben hat, dieses Projekt zu begleiten, warum stimmen Sie bei dieser Petition dann nicht für „Erwägung" oder sogar für „Berücksichtigung"? Das kann ich nicht nachvollziehen. Denn und das sage ich insbesondere auch als Abgeordnete aus dem Landkreis Helmstedt, in dem ich direkt an der ehemaligen Grenze aufgewachsen bin die Elbbrücke Neu-Darchau ist ein Brückenschlag zur Vollendung der deutschen Einheit. Sie verbindet dauerhaft, was politisch längst zusammengehört. Wir setzen uns dafür ein. Daher beantragen wir, das Votum zu ändern und die Eingabe der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen. Vielleicht denken Sie noch einmal darüber nach, ob man sich dem nicht anschließen sollte! Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat sich ich nehme an,

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Christoph Willeke SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir die Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes. Sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite des Plenums darf ich die Vertreterinnen und Vertreter der Jägerschaft begrüßen - das freut mich sehr. Ich möchte zu Beginn eines deutlich sagen und mich dabei auch auf die Kritik aus der CDU-Fraktion beziehen ich wurde ja auch zitiert, die ich spannend finde. Denn wenn man genau ins Gesetz schaut und ich habe den GBD extra noch mal dazu befragt, dann sieht man: Auch in Ihrem Gesetz ist das schon unklar; denn darin steht die gleiche Grundlage - Stichwort „verwilderte Katzen". Das heißt: Wenn Sie mich dafür kritisieren, dann müssten Sie sich eigentlich auch an die eigene Nase fassen. Aber das lasse ich jetzt einfach mal so stehen. - Das stimmt schon genau so. Vielen Dank für den Einwurf! Das können Sie gerne noch mal nachlesen. Es ist ein Gesetz für die Praxis: für die Jägerinnen und Jäger, für die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter und für den Natur- und Artenschutz. Und natürlich ist das Jagdgesetz immer ein Gesetz für die Menschen im ländlichen Raum. Zu Herrn Dannenberg möchte ich noch sagen: Alle 16 Bundesländer ändern ihre Jagdgesetze. Das sind also nicht nur wir, sondern das machen alle 16 Bundesländer jetzt nach und nach. Wir sind nur ein bisschen schneller. Wir müssen auch nicht darüber diskutieren, ob es Konflikte mit dem Wolf gibt. Natürlich gibt es die! Es war richtig, dass der Bund das Jagdrecht angepasst und uns damit Spielräume gegeben hat. Und deshalb ist es genauso richtig, dass wir nun in Niedersachsen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese neuen Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden können. Mit Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes war unser Ziel klar: Wir wollen ab dem 1. Juli handlungsfähig sein, und in gewohnter Manier wird diese Landesregierung liefern. Mit dieser Gesetzesnovelle schaffen wir also die Grundlage für den Managementplan für den Wolf. Dann kann er veröffentlicht werden, und dann kann es auch losgehen. Vorher gab es dafür ja gar keine Gesetzesgrundlage. Dafür haben Landesregierung die Ministerien, Fraktionen, Verbände und der GBD in den vergangenen Wochen mit enormem Einsatz gearbeitet. Und dafür möchte ich ausdrücklich Danke sagen. Wir erleben aktuell bundesweit, dass viele Länder noch darüber diskutieren, wie sie die neuen bundesrechtlichen Möglichkeiten überhaupt umsetzen wollen. Niedersachsen hingegen schafft jetzt die Grundlage für ein aktives Wolfsmanagement. Wir gehören damit bundesweit zu den ersten Ländern, die die neuen Möglichkeiten tatsächlich in Landesrecht überführen. Und genau darum geht es: nicht über Wolfsmanagement reden, sondern Wolfsmanagement machen. Dabei setzen wir auf einen revierübergreifenden Managementplan. In den letzten Wochen gab es die Frage: Warum macht das nicht jeder Landkreis selbst? Zum einen ist es im Bundesgesetz so verankert, dass es 16 Managementpläne gibt. Damit ist schon relativ eindeutig, woher diese Zahl kommt. Zudem ergibt es auch fachlich einfach keinen Sinn, weil natürlich ein Wolfsrudel weit über einen einzelnen Landkreis hinaus wandern kann. Dass alle Landkreise auf eigene Faust vorgehen, halte ich also fachlich nicht für sinnvoll. Das haben uns auch die Kommunen in der Anhörung so zurückgespiegelt - man lese das Protokoll. Besonders wichtig ist: Der Managementplan soll nicht nur Zahlen verwalten, er soll natürlich die Probleme lösen. Und wir wissen bereits heute: Nur wenige Rudel verursachen einen überproportional hohen Anteil an den Nutztierrissen. Genau da setzen wir an. Deshalb setzen wir stark auf die angesprochenen Interventionsgebiete, und ich finde es schön, dass wir auch von der CDU in diesem Punkt gelobt wurden. Dort, wo wiederholt Risse vorkommen und erhebliche Schäden entstehen, müssen wir schneller und wirksamer handeln können. Dazu gehört auch der Schnellabschuss nach einem Rissereignis. Denn Wölfe kehren häufig innerhalb kurzer Zeit an den Ort des Risses zurück. Wenn wir handeln wollen, müssen wir das tun können - rechtssicher, praktikabel und ohne unnötige Bürokratie. Dafür wird der Managementplan die Grundlage schaffen. Ich möchte ausdrücklich betonen: Aktives Wolfsmanagement bedeutet nicht das Ende des Artenschutzes, im Gegenteil: Der günstige Erhaltungszustand bleibt die Grundlage unseres Handelns. Genau deshalb arbeiten Landwirtschafts- und Umweltministerium den Artenschutzteil gemeinsam durch. Und genau deshalb wird der Managementplan kontinuierlich evaluiert, überprüft und fortgeschrieben. Ja, wir betreten hier Neuland. Es wird auch nicht vom ersten Tag an alles perfekt laufen. Ich glaube, die Jagd auf einen Wolf ist etwas Hochkomplexes, und ich habe größten Respekt davor. Wir müssen bereit sein, Erfahrungen auszuwerten, Regelungen zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern. Das ist kein Zeichen von Schwäche, das ist verantwortungsvolle Politik. Diese Gesetzesnovelle besteht aber nicht nur aus dem Wolf. Wir schaffen auch an vielen anderen Stellen Verbesserungen. Wir schaffen unnötige Bürokratie ab, etwa bei den behördlich angeordneten Hegeschauen und den Abschussplänen für Rehwild. Vielen Dank auch noch einmal an Herrn Toepffer für das Lob in der Ausschusssitzung! Wir vereinfachen Verfahren. Wir stärken den Hochwasser- und Deichschutz durch bessere Möglichkeiten beim Umgang mit Nutria. Wir schaffen Klarheit bei der Ausbildung von Jagdhunden. Wir regeln die Wildtierrettung bei der Mahd praxisnah, und wir streichen Regelungen, die in der Praxis keinen Mehrwert mehr bringen. Ein weiterer Punkt, der hier angesprochen wurde, ist die Baujagd. Das Einschliefen des Jagdhundes im Naturerdbau wird in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Auch hier haben wir die Hinweise aus den Stellungnahmen ernst genommen. Wir haben intensiv darüber diskutiert, welche Formen der Jagdausübung heute noch notwendig, tierschutzgerecht und praktikabel sind. Das Ergebnis ist ein ausgewogener Kompromiss. Dass insbesondere die Jagd auf Beutegreifer wie den Fuchs für den Artenschutz wichtig ist, ist wissenschaftlich unbestritten. Gleichzeitig gibt es abseits der Jagd im Naturerdbau andere Formen der Fuchsjagd, die die Jagd ausreichend ermöglichen: die Ansitzjagd, die Kastenfalle und die Baujagd im Kunstbau zum Beispiel. Besonders wichtig ist mir eines: Dieses Gesetz ist eben nicht am Schreibtisch entstanden. Viele Anregungen aus der Anhörung wurden aufgenommen. Viele Hinweise der Jägerschaft wurden berücksichtigt. Auch die kommunalen Spitzenverbände, die Landwirtschaft, die Fachverbände und zahlreiche Praktiker haben ihren Beitrag geleistet. So entsteht gute Gesetzgebung - nicht durch ideologische Grabenkämpfe, sondern durch Zuhören, Abwägen und Verbessern. Deshalb möchte ich mich noch mal ausdrücklich bedanken: bei den Jägerinnen und Jägern, bei den kommunalen Spitzenverbänden, beim Dialogforum Weidetierhaltung und Wolf, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien, bei den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen und ganz besonders noch mal beim GBD. Was dort in den vergangenen wenigen Wochen in der Schnelle auf den Weg gebracht und geleistet wurde, ist ganz außergewöhnlich. Mein größter Dank gilt also Frau Brüggeshemke. Meine Damen und Herren, uns eint eigentlich ein gemeinsames Ziel: zum 1. Juli handlungsfähig zu sein - handlungsfähig beim Thema Wolf, handlungsfähig für die Weidetierhaltung, handlungsfähig für den Natur- und Artenschutz und für den ländlichen Raum insgesamt. Dieses Gesetz schafft die Grundlage genau dafür. Deshalb bitte ich insbesondere die CDU, weil ich auch positive Signale von Ihnen in den Beratungen vernommen habe, noch mal um Zustimmung. Vielen Dank.

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Kirsikka Lansmann SPD

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute verabschieden wir ein Schulgesetz, das unsere Schulen an vielen Stellen besser macht - nicht mit einer großen Überschrift, sondern mit vielen konkreten Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler, für Eltern und Lehrkräfte. Denn genau darum geht es. Ob ein Kind gute Bildungschancen hat, darf nicht davon abhängen, welche Voraussetzungen es mitbringt. Schule muss Chancen eröffnen, Talente fördern und jedes Kind bestmöglich unterstützen. Wir waren im Vorfeld zu vielen Themen im engen Austausch mit den Verbänden, haben Hinweise aufgenommen und den Gesetzentwurf an vielen Stellen noch einmal verbessert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Punkt, der mir dabei besonders wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass künftig alle Schülerinnen und Schüler Zugang zu einem digitalen Endgerät erhalten. Ob ein Kind die gleichen Chancen hat wie seine Mitschülerinnen und Mitschüler darf nicht davon abhängen, was sich die Eltern leisten können. Digitale Teilhabe ist heute ein selbstverständlicher Bestandteil guter Bildung. Deshalb investieren wir in die Ausstattung unserer Schülerinnen und Schüler, und wir lassen die Kommunen damit ausdrücklich nicht allein. Das Land finanziert nicht nur die Geräte, wir beteiligen uns dauerhaft an den Kosten für Administration und Support. Denn ein Tablet hilft niemandem, wenn es nicht eingerichtet werden kann oder niemand da ist, der sich um die Technik kümmert. Gerade erst heute waren der Ministerpräsident und die Kultusministerin an der IGS Südstadt und haben dort sozusagen die Tablets ausgeliefert. Man sieht, es geht voran. Lieber Kollege Fühner, das sind Investmittel, die nicht für Personal ausgegeben werden können. Ich weiß nicht, wann Sie das endlich mal verstehen wollen - dann sehen wir da mal weiter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schule muss sich aber auch auf neue Herausforderungen einstellen können. Deshalb schaffen wir mit dieser Novelle erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen für Distanzunterricht. Wenn außergewöhnliche Situationen eintreten, etwa extreme Wetterlagen wie Glatteis oder andere Ereignisse, die einen regulären Unterricht unmöglich machen, dann können Schülerinnen und Schüler künftig trotzdem weiter lernen. Das schafft Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für Schulen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. Und wir gehen noch einen wichtigen Schritt weiter: Wir verbessern auch die Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer längerfristigen Erkrankung, einer seelischen Störung oder aus anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. Künftig können diese Schülerinnen und Schüler beispielsweise über einen Avatar am Unterricht ihrer Klasse teilnehmen oder an einer außerschulischen Einrichtung unterrichtet werden. Eine Krankheit oder eine seelische Belastung darf nicht darüber entscheiden, welche Bildungschancen ein Kind hat. Unser Ziel bleibt dabei immer dasselbe: So viel gemeinsamer Unterricht wie möglich, und dort, wo er zeitweise nicht möglich ist, passgenaue Unterstützung statt Ausgrenzung. Das ist für viele Familien eine echte Verbesserung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Bildung bedeutet aber vor allem, jedes einzelne Kind im Blick zu haben. Deshalb schaffen wir mit diesem Gesetz erstmals eine klare gesetzliche Grundlage für den Nachteilsausgleich und den Notenschutz. Das ist ein wichtiger Fortschritt, denn Kinder lernen unterschiedlich: Manche brauchen etwas mehr Zeit, manche brauchen andere Unterstützung, manche leben mit einer Lese-Rechtsschreibschwäche oder einer Rechenschwäche. Eines möchte ich ganz deutlich sagen: Eine Lese-Rechtschreibschwäche oder eine Rechenschwäche hat nichts mit mangelnder Intelligenz zu tun; das kann man nicht oft genug betonen. Diese Kinder sind genauso klug wie andere. Sie brauchen lediglich an bestimmten Stellen eine andere Unterstützung. Genau diese Unterstützung wollen wir ermöglichen. Denn Bildungsgerechtigkeit bedeutet nicht, alle einfach gleich zu behandeln. Bildungsgerechtigkeit bedeutet, jedem Kind die Unterstützung zu geben, die es braucht. Trotzdem sage ich ganz offen: Beim Thema Dyskalkulie hätten wir uns durchaus noch weitgehendere Regelungen vorstellen können, denn eine Rechenschwäche verschwindet nicht mit dem Ende der Grundschulzeit. Gleichzeitig tragen wir aber auch Verantwortung dafür, dass unsere Schulabschlüsse überall in Deutschland anerkannt werden. Deshalb müssen wir die gemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz einhalten. Umso wichtiger ist, dass wir das Thema mit dieser Novelle deutlich sichtbarer machen und erstmals gesetzlich verankern. Ich freue mich deshalb sehr, dass sich unsere Kultusministerin auf Ebene der Kultusministerkonferenz weiter für dieses Thema einsetzen wird. Danke schön dafür! Denn das ist heute ein wichtiger Schritt, aber er darf nicht der letzte sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer wichtiger Punkt, der mir am Herzen liegt, sind die Tagesbildungsstätten. Hier gehen wir heute einen wirklich großen Schritt. Über viele Jahre wurde darüber diskutiert, wie der Übergang von Tagesbildungsstätten zu Schulen in freier Trägerschaft gelingen kann. Viele Familien, viele Träger und viele Verbände haben sich dafür eingesetzt. Jetzt schaffen wir die gesetzliche Grundlage dafür. Darauf können wir gemeinsam stolz sein. Auch hier waren wir im engen Austausch mit den Verbänden. Deshalb sorgen wir jetzt dafür, dass aus den Tagesbildungsstätten hervorgehende Förderschulen die Finanzhilfe unmittelbar erhalten können. Das schafft Planungssicherheit und gibt den Trägern die Verlässlichkeit, die sie brauchen. Natürlich wissen wir auch, dass damit nicht alles erledigt ist. Jetzt kommt es auf eine gute Umsetzung an, und dazu gehört ein guter Erlass. Dabei wird man sicherlich nicht jeden Wunsch erfüllen können, denn wenn wir „Schule" draufschreiben, muss auch am Ende „Schule" drinstecken. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit den Trägern und Verbänden gute Lösungen finden werden. Denn der bisherige Prozess hat gezeigt: Wenn man miteinander spricht und gemeinsam nach Lösungen sucht, profitieren am Ende die Kinder und Jugendlichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf außerdem noch weiterentwickelt. Wir haben schon gehört: Wir stärken die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler, wir stärken die Schülervertretung, wir verankern die Bildungs-ID und viele weitere Punkte in diesem Schulgesetz. Lieber Kollege Fühner, Sie haben den Eindruck erweckt, als würden wir mit diesem Gesetz eine völlig neue Systematik bei den Förderschulen einführen, und das stimmt so nicht. Die Feststellung eines vorrangigen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs gehört bereits seit 2012 zum Feststellungsverfahren und ist in einer Verordnung festgehalten. Daran ändern wir überhaupt nichts. Die Förderdiagnostik bleibt unverändert; die sonderpädagogische Expertise bleibt unverändert. Mehrere Unterstützungsbedarfe werden selbstverständlich auch künftig festgestellt und berücksichtigt. Ebenso dürfen Schulen weiterhin Eltern beraten, RZIs übernehmen die Koordination. Frau Kollegin Lansmann, holen Sie bitte mal kurz Luft! Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: der Kollegin Bauseneick. Lassen Sie diese zu? Na klar. Bitteschön! Vielen herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage zum Thema der Förderschulen. Sie haben jetzt viel dazu ausgeführt,

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Kollegin Machulla, ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich ernsthaft mit diesem Antrag auseinandersetzen. Denn wenn Sie das getan hätten, wüssten Sie, dass der damalige Innenminister, Herr Seehofer, eine Kommission ins Leben gerufen hat, um das Thema anzugehen, damit wir Antiziganismus in diesem Land entschieden bekämpfen können. Daraus sind Handlungsempfehlungen hervorgegangen. Wir versuchen doch nur, unsere Hausaufgaben zu machen, indem wir diese Handlungsempfehlungen endlich auch in Niedersachsen umsetzen. Schauen Sie nach Bayern! Ich kann Ihnen sagen: Bayern ist weiter als wir; das müssen Sie mal zur Kenntnis nehmen. Sie haben Strukturen und Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Antiziganismus zu bekämpfen. Wir können uns darauf einigen, dass auch im Bildungsbereich etwas passieren muss. Es steht auch konkret in unserem Antrag, dass so, wie Hamburg es vorlebt, oder auch über Stiftungsgelder wie in Leer in Ostfriesland daran gearbeitet wird, dass wir durch die Begleitung von Kindern von Sinti und Roma herbeiführen, dass diese Kinder bessere Bildungschancen haben. Dieses Modellprojekt zeigt, dass sie es schaffen, Abschlüsse zu machen. Das sind Wege, die wir hier in Niedersachsen gehen wollen. Das kann doch nicht falsch sein! Ich freue mich auf den Austausch und auf die gemeinsame Beratung im Ausschuss. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir als demokratische Fraktion dieses Thema gemeinsam angehen. Denn bei der MPK ich glaube, bei der vorletzten, noch unter Herrn Weil gab es einstimmige Beschlüsse, auch mit Unions-MinisterpräsidentInnen, die genau das in ihren Bundesländern stärken wollten. Der Handlungsbedarf ist da! Das wollen wir angehen. Vielen Dank. Vielen Dank. - Frau Kollegin Machulla möchte antworten. Bitteschön! 90 Sekunden!

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Stephan Bothe AfD

30. Eingabenübersicht

steht? Warum treffen Sie diese Aussage hier? Sehr geehrter Herr Kollege Mennen, ich bin ja dankbar, dass Sie sich überhaupt mal zu diesem Thema äußern. Das haben Sie nämlich bisher nicht, Sie ducken sich da seit Jahren weg. Es ist ganz einfach: Erstens, die Änderungen des Raumordnungsprogramms haben Sie nicht zurückgezogen. Zweitens, warum stimmen Sie denn nicht für „Berücksichtigung", wenn Sie dieses Projekt unterstützen wollen? Warum bekennen Sie sich als örtlicher Landtagsabgeordneter nicht mal zu diesem Projekt? Warum kümmern Sie sich nicht um die Bürger und die Schüler? Es ist eine Verantwortungslosigkeit Ihrerseits, dass wir bis heute nicht weitergekommen sind. Jetzt hat sich der Kreistag auf den Weg gemacht. Er wird heute das Projekt weiter vorantreiben, und am Ende wird das Land rechtlich dazu gezwungen werden, dieser Förderung zuzustimmen, aber das ohne ihre Mithilfe. Das ist dann einfach ein Rechtsakt, der hier passiert. Was Sie auch Sie persönlich hier

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Harm Rykena AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Herr Rykena möchte erwidern. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Lange, mir ist das alles sehr bewusst. Ich bin früher Grundschullehrer gewesen und habe diese ganzen Sachen hautnah miterlebt. Sie machen aber einen großen Fehler: Sie argumentieren immer aus Sicht der Einrichtungen. Für die Einrichtungen ist das eine Sache, die schon lange existiert. Aus Sicht der Eltern und aus Sicht der Kinder ist das etwas ganz anderes. Für die Kinder ist es nämlich eine neue Maßnahme, die nicht schon seit Jahren existiert, weil diese Kinder gerade erst neu in die Kita gekommen sind. Bisher mussten die Eltern darüber informiert werden darauf konnten sie sich verlassen, weil man ja nachfragen musste. Zukünftig da bin ich mir sicher werden die Eltern nicht mehr informiert werden. Das kommt von ganz alleine. Und das ist das Problem. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat sich -

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Sebastian Penno SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben im Jahr 2026 - es ist wenig verwunderlich, dass sich die Studienlandschaft seit der Schaffung des NHZG im Jahr 1978 verändert hat. Deshalb gab es in der Vergangenheit immer wieder Anpassungen und Neufassungen, denn Studiengänge werden internationaler, Bildungsbiografien vielfältiger, und die Anforderungen an unsere Hochschulen steigen. Darauf hat die rot-grüne Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes reagiert, den wir im Ausschuss sehr einmütig beraten haben, wie sie auch der Ausschussempfehlung entnehmen können. Mit der vorliegenden Änderung des Gesetzes soll unseren Hochschulen mehr Flexibilität bei der Auswahl von Studierenden gegeben werden, ohne das Prinzip der Chancengerechtigkeit aus dem Blick zu verlieren. Ein zentraler Punkt ist deshalb die Erweiterung der Auswahlkriterien bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen. Künftig können Hochschulen stärker berücksichtigen, ob Bewerberinnen und Bewerber an studienvorbereitenden Angeboten teilgenommen haben, ob Bewerberinnen und Bewerber über besondere sprachliche Kompetenzen verfügen oder ob Bewerberinnen und Bewerber ihre Eignung in digitalen Prüfungsformaten nachweisen bzw. nachgewiesen haben. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Studienerfolg hängt längst nicht mehr ausschließlich von einer einzelnen Note ab. Vielmehr spielen Motivation, Vorbereitung und spezifische Fähigkeiten ebenfalls eine wichtige Rolle; das dürfte uns wohl allen klar sein. Aber der vorgelegene Gesetzentwurf regelt noch mehr: Das neue NHZG regelt auch die sogenannten Vorabquoten klarer. Dazu gehören die Härtefallquote, die Quote für internationale Bewerberinnen und Bewerber oder die Quote für beruflich Qualifizierte. Was sich jeweils dahinter verbirgt, dürfte klar sein. Neu ist aber die sogenannte Profilquote. Mit ihr können Hochschulen bestimmte Gruppen im öffentlichen Interesse stärker berücksichtigen. Ein Beispiel sind die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die aufgrund ihrer Trainings- und Wettkampfbedingungen an bestimmte Standorte gebunden sind - gerade im Lichte der Diskussion um die Olympischen Spiele in Deutschland ein wichtiger Punkt. Gleichzeitig eröffnet die Regelung Perspektiven für weitere Gruppen, beispielsweise für Menschen mit Behinderungen, sofern Hochschulen hierfür besondere Unterstützungsangebote bereithalten. Das wurde uns auch in der Ausschussberatung deutlich gemacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schafft der Gesetzentwurf zusätzliche Möglichkeiten für Teilhabe, ohne die Leistungsorientierung des Zulassungsrechts infrage zu stellen. Aber auch bei weiterführenden Studiengängen, insbesondere im Masterbereich, schafft der Gesetzentwurf mehr Flexibilität. Künftig können bestimmte Studienplätze auch unabhängig von der Bachelornote vergeben werden, wenn stattdessen geeignete Studieneignungstests durchgeführt werden. Das ist sinnvoll, weil das betone ich an dieser Stelle noch einmal Noten allein nicht immer die beste Aussage über den späteren Studienerfolg treffen. Hier sorgt der Gesetzentwurf für mehr Transparenz und Rechtsklarheit, um den Hochschulen zu ermöglichen, die Auswahl stärker an den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs auszurichten. Das eröffnet Chancen für talentierte Bewerberinnen und Bewerber, deren Potenzial sich nicht ausschließlich in einer Abschlussnote widerspiegelt. Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den ich abschließend eingehen will, betrifft internationale Studiengänge. Immer mehr Programme werden gemeinsam mit europäischen Partnerhochschulen angeboten. Der vorliegende Gesetzentwurf erleichtert solche Kooperationen, indem künftig auch Zulassungsregelungen des jeweiligen Partnerlandes berücksichtigt werden können. Das stärkt Niedersachsen als attraktiven Hochschulstandort im europäischen Hochschulraum, denn Niedersachsen ist ein Wissenschaftsstandort mit wachsender internationaler Bedeutung. Damit geht der Gesetzentwurf einen pragmatischen Schritt, der internationale Studienangebote erleichtert und bürokratische Hürden abbaut. Gleichzeitig bleibt die staatliche Verantwortung aber auch gewahrt, denn für grundständige Studiengänge und Studiengänge von besonderem Landesinteresse ist weiterhin eine Genehmigung durch das Fachministerium erforderlich. Darüber haben wir in der Ausschussberatung ja auch explizit gesprochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf verbindet Chancengerechtigkeit mit Qualität, Internationalisierung mit staatlicher Verantwortung und Hochschulautonomie mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb danke ich zum Abschluss auch Wissenschaftsminister Falko Mohrs und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur, insbesondere Herrn Dorenbusch, für diesen guten und zukunftsweisenden Gesetzentwurf im Sinne unserer Hochschulen und unserer Studierenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Prange wird im Anschluss noch zu den Medizinstudienplätzen in Oldenburg ergänzen. Ich bitte aber schon an dieser Stelle um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Der Kollege Prange hat jetzt das

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Dr. Andreas Hoffmann GRÜNE

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lüftung ist auch eine Form von Klimaanpassungsmaßnahme. Insofern passt das ja zum Thema. Noch eine Bemerkung vorweg: Ich bin erstaunt, dass das LabüN noch einmal angesprochen wurde. Das waren ja, wie wir letztes Jahr groß diskutiert haben, Fehler auch der vorangegangenen Regierungen. Dass das Thema jetzt aufgemacht wird, um noch einmal Zahlungen an Destinatäre wie die Anglerschaft oder die Jägerschaft infrage zu stellen, erstaunt mich etwas, zumal das LabüN fraktionsübergreifender politischer Wille dieses Parlaments war. Aber gut! Das Thema dieser Fragestunde basiert auf dem Schwerpunkt des aktuellen Jahresberichts des Landesrechnungshofs. Dessen Beratung liegt wie gewohnt in den bewährten und guten Händen des UAPrüfHR, des Unterausschusses „Prüfung der Haushaltsrechnungen". Nun können nicht alle Mitglieder des Landtages diesem sehr guten Ausschuss angehören. Wie das Verfahren zur Beantwortung der Frage nach den Konsequenzen aussieht insbesondere der Teil, der die Beschlussfassung des Landtages betrifft, sollte allerdings bekannt sein. Im September werden wir wahrscheinlich darüber beschließen. Was den direkt zu diesem Thema in vertraulicher Sitzung gefassten Beschluss angeht, müssen Sie sich aber leider noch bis September gedulden. Die klassische Arbeit des Rechnungshofs ist eine Rückschau. Das haben wir heute schon mehrfach gehört, und das hat auch die Präsidentin des Landesrechnungshofs vor vier Tagen in einem HAZ-Interview genau so gesagt. Das ist korrekt. Und entsprechend basieren die Daten des Berichts auf Erhebungen bis zum Jahr 2022. Um es klar zu sagen: Der Landesrechnungshof kritisiert vor allem die unzureichenden Maßnahmen vergangener Regierungen. Seit 2023 sinken die Emissionen in Niedersachen rasant. Die aktuelle Landesregierung hat den Klimaschutz-Turbo gezündet. Mit der Task-Force Energiewende haben wir eine Verfünffachung der Genehmigungen für Windräder erzielt. Der Minister hat die Fakten bereits dargelegt. Seit 2023 geht es mit großen Schritten voran - dank einer rot-grünen Politik, die deutlich ambitionierter agiert. Ja, der Landesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass von 100 Klimaschutzmaßnahmen nur 8 dieses konkrete Ziel, Treibhausgase zu reduzieren, verfolgen. Zudem fordert er, dass jede Klimaschutzmaßnahme auf ihre konkreten CO2-Einsparungen herunterzubrechen ist. Das klingt für mich vor allen Dingen nach Kontrolle und ist in der Praxis kaum durchführbar. Denn es wird dabei geflissentlich übersehen: Klimaschutz wirkt nun mal leider häufig indirekt. Kommunale Wärmeplanungen, Flächenausweisungen für Windenergie schaffen Rahmenbedingungen. Ob am Ende eine fossile Heizung ausgetauscht wird, hängt von individuellen Entscheidungen ab. Sollen wir das jetzt alles sein lassen, nur weil wir den Effekt nicht in Tonnen CO2 berechnen können? Ich glaube nicht. Erfolgskontrollen sind wichtig - ja, da sind wir uns alle einig. Aber bürokratische Detailberechnungen für jede einzelne Klimaschutzmaßnahme zu fordern und gleichzeitig überall Berichtspflichten abschaffen und Bürokratie abbauen zu wollen, passt nicht zusammen. Entweder Sie wollen mehr Kontrolle dann braucht es mehr Daten und Berichte, oder Sie wollen entlasten, weil am Ende ja BürgerInnen und Firmen diese Berichte erstellen müssen. Dann müssen Sie allerdings akzeptieren, dass nicht jede Maßnahme bis ins letzte Detail in CO2 quantifizierbar ist. Ich glaube, es steht fest: Ohne Klimaschutzmaßnahmen geht es nicht. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat berechnet: Jeder investierte Euro spart uns 1,40 bis 1,80 Euro an Folgekosten - durch vermiedene Dürren, Gesundheitskosten oder Importabhängigkeiten, wie der Herr Minister vorhin gesagt hat. - Herr Thiele, ich kann Ihnen diese Studie gerne im Nachgang zukommen lassen, wenn Sie das ihm Detail interessiert. - Melden Sie sich doch zu einer Kurzintervention! Wir haben ambitionierte Ziele, weil es sich lohnt. Ohne Klimaschutz drohen Deutschland Strafzahlungen von 34 Milliarden Euro; mit Klimaschutz schaffen wir zukunftssichere Jobs, reduzieren Abhängigkeiten von Energieimporten und schützen unser aller Lebensgrundlagen. Klimaschutz ist keine reine Kostenfrage, sondern eine Investition in unsere Zukunft. Und ja, manche Maßnahmen wirken nicht sofort. Aber sie sind notwendig, um Akzeptanz zu schaffen, unsere Gesundheit zu verbessern, Wissen zu vermitteln und Rahmenbedingungen zu setzen, damit am Ende auch die gesamte Bevölkerung mitzieht. Konkretes Beispiel hierfür ist unser KiSs-Projekt: Durch die Vernetzung der Beratungskompetenzen, etwa der freien Wohlfahrtspflege, der KEAN und weiterer Akteure, wird es der Sozialwirtschaft ermöglicht, sich klimaresilient aufzustellen. Das leistet einen wichtigen Beitrag zu Wissensvermittlung, Vernetzung und gegenseitigem Verständnis - und damit zum Klimaschutz. Die konkreten Treibhausgaseinsparungen in Tonnen CO2 zu messen, ist jedoch nahezu unmöglich. Um eines an dieser Stelle noch festzustellen: Niedersachsen ist neben Baden-Württemberg das einzige Bundesland, das überhaupt einen Klimacheck in den Haushalt integriert und Nachhaltigkeitsziele verankert hat. Vorige Regierungen haben hierfür keine Grundlagen geschaffen - darauf muss ich als Haushälter doch mal hinweisen. Meine Damen und Herren, liebe KollegInnen, Erfolgskontrollen von Maßnahmen sind notwendig - ja. Dass diese im Klimaschutz ausschließlich in Tonnen CO2 gemessen werden sollten, greift jedoch zu kurz. Es bleibt absolut richtig, hier den Druck aufrechtzuerhalten und an ambitionierten Zielen festzuhalten. Alles weitere zu diesem Thema kann dann in den Beschlussempfehlungen, die vom Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen" dem Landtag übermittelt werden, bzw. in der Antwort der Regierung später nachgelesen werden. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Dr. Hoffmann. Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen

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Dr. Andreas Philippi

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage, Frau Kollegin. Sobald die MD-Gutachten für eine Planungsebene also für eine Versorgungsregion; Sie kennen die acht Versorgungsregionen im Land und eine Leistungsgruppe vorliegen, erfolgt die Beratung im Planungsausschuss und in der vorbereitenden Arbeitsgemeinschaft. Der Planungsausschuss ist dabei sozusagen der Kopf, aber ihm wird zugearbeitet. An dieser Stelle liegt der erste Schritt beim Planungsausschuss selber. Es soll schrittweise nach abgeschlossenen Clustern wenn wir also sehen, wo sich die einzelnen Leistungsgruppen verteilen, wo Schwerpunkte sind, wo wir möglicherweise korrigierend eingreifen müssen beteiligt werden. Das könnten die Versorgungsregionen sein. Dabei möchten wir Leistungsgruppenanträge, die auf der Arbeitsebene schon geeint sind, auf die grüne Liste setzen ich hatte sie eben schon erwähnt, während strittige Vorgänge intensiv diskutiert werden müssen. Das erfolgt in aller Regel mit den Beteiligten des Leistungsausschusses, des Planungsausschusses, aber auch mit den Betroffenen. An dieser Stelle ist es wichtig, dass man, wenn man zu Entscheidungen kommt, das zunächst mit den Betroffenen bespricht. Das gebührt der Anstand in diesem Land. So haben wir uns auch die ganze Zeit in der Aufklärung sehr transparent verhalten. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die dritte Zusatzfrage für die Fraktion

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Thore Güldner SPD

Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

Praxis da ist, dann stellt sich die Frage, warum man dem nicht nachkommen möchte. Vielen Dank, Herr Fühner. Ich glaube, wir haben auch andere Stellungnahmen lesen können. In der Tat haben wir uns der Frage, wie wir mit Handys in Schulen umgehen, genähert, weil wir gemerkt haben, dass es gewisse Unsicherheiten in den Schulen gibt. Wir haben eine Präzisierung. Denn wir haben einen gesetzlichen Rahmen, nämlich das Niedersächsische Schulgesetz. In § 43 in Verbindung mit § 34 des Niedersächsischen Schulgesetzes ist verankert, wer die Ordnung an der Schule festlegt. Es sind die Schulleitungen, die das gemeinsam mit den Konferenzen, gemeinsam mit den demokratisch gewählten Gremien vor Ort machen. Deswegen war es wichtig, dass wir die Handlungsempfehlung ausgegeben haben, um klar zu zeigen, was möglich ist und im Übrigen auch das zu sagen, was nicht möglich ist. Über welche Grundrechtseingriffe reden wir eigentlich auch für Kinder, deren Eltern sich entscheiden, dass ihr Kind sein Handy mitnehmen darf? Das ist das, was ich gerade den Kollegen Reinken gefragt habe. Ich glaube, das müssen wir mit bedenken. Deswegen ist es eine schwierige Frage, die nicht einfach pauschal damit beantwortet werden kann, dass wir das im Schulgesetz regeln, und dann ist gut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Regelungsfragen dürfen wir eines

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Cindy Lutz CDU

Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wenn ein Wissenschaftsminister eine Hochschulgesetznovelle in die Tradition einer Oppermann-Reform stellt, dann ist das ein hoher Anspruch. Denn die Reform von 2002 hat die Hochschulsteuerung in Niedersachsen grundlegend verändert; das muss man auch anerkennen. Sie hat Hochschulen mehr Eigenverantwortung gegeben, Entscheidungsbefugnisse verlagert und ein neues Verhältnis zwischen Staat und Hochschule geschaffen. Genau deshalb haben wir im März gesagt: Eine große Reform misst sich nicht an ihrer Ankündigung, sondern letztendlich an ihrem Ergebnis. Wir haben gefragt: Wo ist die strategische Vision für die Hochschulen unseres Landes? Wo ist die Exzellenzstrategie? Wo ist die Schwerpunktbildung für die Wissenschaftslandschaft der Zukunft? Heute nun liegt endlich der Gesetzentwurf vor - und wir stellen fest: Viele dieser Fragen bleiben weiterhin unbeantwortet. Zunächst möchte ich ausdrücklich sagen: Dieser Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Ansätzen, die wir als CDU-Fraktion grundsätzlich begrüßen: Wir begrüßen die stärkere Ausrichtung auf Transfer und Innovation. Wir begrüßen insbesondere die vorgesehenen Verbesserungen für Ausgründungen aus Hochschulen; unser Gesetzesentwurf dazu liegt schon seit Längerem vor. Wir begrüßen auch die zusätzlichen Freiheiten bei Studiengängen und Berufungen. Und wir begrüßen den Versuch, attraktivere Karrierewege im Wissenschaftssystem zu schaffen. Meine Damen und Herren, es ist gut, dass die Landesregierung das endlich aufgreift. Aber richtige Einzelmaßnahmen ergeben noch lange keine große Reform. Denn wenn man diesen Gesetzentwurf insgesamt betrachtet, bleibt eine zentrale Frage offen: Was ist eigentlich das strategische Ziel dieser Novelle? Meine Damen und Herren, ein Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf Transfer und Gründungen. Die Richtung stimmt also an dieser Stelle. Viele der vorgesehenen Regelungen finden sich erfreulicherweise in ähnlicher Form auch in Vorschlägen wieder, die wir als CDU-Fraktion bereits hier im Plenum eingebracht haben. Offenbar haben gute Ideen die angenehme Eigenschaft, irgendwann auch auf der Regierungsbank zu landen. Entscheidend wird allerdings sein, ob tatsächlich mehr Unternehmen entstehen, ob Forschung schneller in die Anwendung gelangt und ob Niedersachsen im Wettbewerb um innovative Ausgründungen tatsächlich aufholt. Denn dafür braucht es mehr als eine neue Rechtsgrundlage. Es braucht Finanzierung, Beratungsstrukturen, Risikokapital und vor allem einen langen Atem. Meine Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs betrifft den wissenschaftlichen Mittelbau. Die Landesregierung führt neue Kategorien wie Lecturer, Senior Lecturer, Researcher, Wissenschaftsmanager oder Tandem-Professorin ein. Dass die Landesregierung die Probleme des wissenschaftlichen Mittelbaus anerkennt, ist grundsätzlich richtig. Aber wir sollten neue Stellenbezeichnungen jetzt nicht mit neuen Karriereperspektiven verwechseln. Die entscheidende Frage lautet nicht, wie eine Stelle heißt. Die entscheidende Frage lautet, ob daraus tatsächlich verlässliche berufliche Perspektiven entstehen können. Das Problem prekärer Beschäftigung wird hier nur beschrieben, aber es ist bislang nicht überzeugend gelöst. Stattdessen entsteht ein immer kleinteiligeres System neuer Kategorien, neuer Verfahren und neuer Evaluationen. Man könnte auch sagen: Das Problem wurde nicht beseitigt, es wurde einfach in andere Schubladen gesteckt. Deshalb werden wir sehr genau darauf achten, ob diesen Ankündigungen auch die notwendigen finanziellen Mittel folgen, denn gute Absichten im Hochschulgesetz ersetzen keine Finanzierung im Landeshaushalt. Meine Damen und Herren, die Landesregierung wirbt für diese Novelle mit Freiheit, Autonomie und Bürokratieabbau. Das sind gute Ziele, und grundsätzlich teilen wir sie. Wer Verantwortung vor Ort trägt, sollte aber auch entscheiden können. Deshalb begrüßen wir mehr Eigenständigkeit bei Studiengängen, Berufungen und auch Bauvorhaben. Aber Freiheit bedeutet eben nicht Beliebigkeit. Und Freiheit bedeutet auch nicht, dass Bürokratie lediglich ihren Standort ändert. Genau das werden wir in unseren Beratungen genau beobachten. Denn Freiheit entsteht nicht dadurch, dass sie im Vorwort des Gesetzesentwurfs angekündigt wird. Freiheit entsteht dann, wenn Hochschulen tatsächlich einfacher, schneller und eigenverantwortlich handeln können. Meine Damen und Herren, besonders kritisch sehen wir die offenen Finanzierungsfragen. Der Gesetzentwurf schafft neue Instrumente bei Bauvorhaben und Baubudgets. Das kann sinnvoll sein. Aber mehr Budgetverantwortung bedeutet auch ein höheres Budget, und ein auf dem Papier ausgewiesenes Baubudget saniert noch keinen Hörsaal, ein Paragraf modernisiert kein Labor, und eine neue Zuständigkeit beseitigt auch noch keinen Sanierungsstau. Die Hochschulen unseres Landes brauchen nicht nur neue Strukturen, sie brauchen Investitionen, sie brauchen moderne Infrastruktur und vor allen Dingen brauchen sie Planungssicherheit. Gerade deshalb bleibt die Finanzierung eine zentrale Frage dieser Reform. Meine Damen und Herren, besonders auffällig ist für uns jedoch, was im Gesetzentwurf fehlt. Bereits im März haben wir davor gewarnt, Hochschulpolitik nach dem Gießkannenprinzip zu betreiben. Wir haben schon damals die Bildung zentraler Schwerpunkte gefordert. Wir haben gefragt, welche wissenschaftlichen Prioritäten Niedersachsen künftig setzen will. Wir haben gefragt, wie wir international wettbewerbsfähig werden wollen. Und genau darauf liefert dieser Gesetzentwurf keine überzeugende Antwort. Es fehlt eine erkennbare Exzellenzstrategie, es fehlt ein Konzept für Spitzenforschung und vor allen Dingen für Profilbildung. Es fehlt eine klare Vorstellung davon, welche Hochschulstruktur Niedersachsen im Jahr 2035 haben soll. Und genau deshalb bleibt diese Novelle hinter dem historischen Anspruch des Ministers deutlich zurück. Die damalige große Reform stand für einen Systemumbau. Diese Novelle verändert vieles im Detail, aber sie ordnet das Hochschulsystem nicht neu. Sie ist umfangreich, aber sie bleibt strategisch unscharf. Meine Damen und Herren, wir werden diesen Gesetzentwurf konstruktiv begleiten, wir werden gute Vorschläge unterstützen, wir werden notwendige Verbesserungen einfordern, und wir werden kritisch nachfragen, wo Anspruch und Wirklichkeit noch weit auseinanderliegen. Danke schön. Vielen Dank, Frau Kollegin Lutz. - Als Nächstes hat

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, es gibt keine einheitliche Definition, was ein Krankenhaus ist. Zumindest habe ich keine allgemeingültige gefunden. Es gibt Definitionen im § 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz oder im SGB. Vor dem Hintergrund, dass Sie sagten, in Holzminden gibt es ein Eins-a-Krankenhaus: Wir wissen, das hat keine 24-Stunden-ärztliche-Versorgung. Deswegen möchte ich Sie fragen: Wie definieren Sie denn ein Krankenhaus? Weil Sie sagen: Die Krankenhausversorgung auf dem Land muss sichergestellt werden. - Vielen Dank.

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Omid Najafi AfD

Schwerlasttransporte: Rückgrat der niedersächsischen Häfen und der Energiewende

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schwertransporte gehören zu den Vitalfunktionen der deutschen Industrie. Diese Transporte umfassen etwa Großmaschinen, Baumaschinen und Kräne, Generatoren für Kraftwerke, Transformatoren, Fertigteile für Brücken und Tunnel, Fertighäuser, Schienenfahrzeuge und Bauteile für die Luftfahrt. Der vorliegende Antrag zur Verbesserung von Schwerlasttransporten trifft einen realen wirtschaftlichen Nerv: lange Bearbeitungszeiten, Engpässe bei Personal und Technik sowie ein Antragsverfahren das VEMAGS, Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte, das in der Praxis zu oft ins Stocken gerät. Ihr Antrag, Kollegen der CDU, fokussiert sich da etwas zu sehr auf die unwirtschaftlichen Windräder und den Unsinn der Energiewende. Das ist etwas schade bei einem so bedeutenden Thema. Unter Nr. 10 fordern Sie, dass „Transporte von Komponenten für Windenergieanlagen, Stromnetze und weitere kritische Energieinfrastrukturen als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse" prioritär behandelt werden. Und wenn Sie hier nur das Wort „Windenergieanlagen" streichen würden, dann wäre es eine runde Sache. Ihre Forderung unter Nr. 2 lautet, „gemeinsam mit den Kommunen und betroffenen Behörden auf Landesebene eine zentrale Koordinierungsstelle" einzurichten, „insbesondere für bundeslandübergreifende Streckenführungen". Dazu müsste es in den Nachbarbundesländern ebenfalls diese Koordinierungsstelle geben, da wir sonst mit einem unvorbereiteten System vorpreschen und unnötig Ressourcen verschwenden. Unter Nr. 3 fordern Sie indirekt einen Stellenaufwuchs bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Man könnte diese zwei Punkte bündeln und durch eine Bedarfsanalyse die Kräfte so mobilisieren, dass der Steuerzahler nicht noch mehr belastet wird durch noch mehr Staatsbedienstete - das ist aber ein relativ kleiner Kritikpunkt. Der Aufbau einer digitalen Streckendatenbank wird gefordert das ist allgemein zu begrüßen und könnte Hand in Hand gehen mit der Prüfung der Qualität von Fahrbahnen und Brücken hinsichtlich ihrer Befahr- und Belastbarkeit. Baustellensperrungen und Umleitungen in einer Datenbank zu erfassen und dies mit dem System VEMAGS zu kombinieren, damit unmittelbar Vorschläge für potenzielle Streckenführungen dargestellt werden können, ist in der Tat ein guter Ansatz. Die restlichen Forderungen haben ja einen recht ähnlichen Charakter. Das werden wir im Ausschuss genau beleuchten können. Es gibt ein paar Doppelungen. Zum Beispiel richten Sie sich an den Bund, dass VEMAGS länderübergreifende Transporte automatisch den betroffenen Anhörstellen zuordnet. Das würde die vorher genannte Koordinierungsstelle dann wieder redundant machen. Dennoch halten wir dies für einen würdigen Antrag, der als Arbeitsanweisung zu verstehen ist, wie man die bisherige Handhabung optimieren kann. Ich bedanke mich und wünsche eine schöne Sommerpause. Vielen Dank. Von der Fraktion der SPD hat sich Herr Bloem

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Thore Güldner SPD

Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben längst in einer digitalisierten Gesellschaft. Das gilt für uns Erwachsene genauso wie für unsere Schülerinnen und Schüler in ihrem Alltag. Digitale Endgeräte, Social Media, KI - sie prägen Kommunikation, sie prägen Freizeitverhalten, sie prägen Informationsbeschaffung und zunehmend auch Lernprozesse und politische Meinungsbildung. Und ich finde, daran ist per se erst mal überhaupt nichts auszusetzen. Im Gegenteil, ich finde nach wie vor, dass die Chancen der Digitalisierung und neuer Kommunikationsmittel deutlich gegenüber den vorhandenen Risiken überwiegen. Gleichzeitig müssen wir diese Risiken aber auch klar benennen. Dazu gehören vor allem bei Schülerinnen und Schülern Konzentrationsprobleme sie wurden gerade eben benannt, andere Auffälligkeiten, Cybermobbing, manipulative Inhalte, Deepfakes, Scams oder auch gefährliche Algorithmen in sozialen Netzwerken, die gerade junge Menschen besonders betreffen. All das macht deutlich: Die digitale Welt verändert sich schnell, und sie verändert damit auch Schulen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig auch wenn der Kollege Reinken das gerade anders gestellt hat, dass wir seit geraumer Zeit intensiv darüber diskutieren, wie der Umgang mit digitalen Endgeräten in Schulen geregelt werden sollte und wie wir Kinder und Jugendliche dazu befähigen, sich sicher und verantwortungsvoll in einer digitalen Welt zu bewegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße ausdrücklich die Handlungsempfehlungen, die gerade eben durch die Expertenkommission und die Bundesministerin veröffentlicht wurden. Ich glaube, sie stützen in weiten Teilen den Kurs, den die Niedersächsische Landesregierung eingeschlagen hat. Welcher Kurs ist das? Es ist der Kurs, der darauf angelegt ist, klare Rahmenbedingungen zu setzen, statt pauschal einfach herumzuverbieten. Man kann das machen, wenn man in der Opposition ist und sich mit ganz wichtigen gesetzlichen Fragen offensichtlich nicht auseinandergesetzt hat, was wir ja gerade eben auch in der Rede des Kollegen Reinken gehört haben. Wir wollen Orientierung geben, ohne die pädagogische Verantwortung vor Ort zu entziehen. Dazu gehört die von uns im Antrag geforderte und umgesetzte Handlungsleitlinie des Landes. Diese ist kein bloßes Begleitpapier, als das sie oft interpretiert wird, sondern ein konkreter Orientierungsrahmen für Schulen, welcher aufzeigt, was gesetzlich möglich ist und was eben nicht möglich ist. Sie macht übrigens auch deutlich, dass insbesondere in der Grundschule und in niedrigen Klassen im Sekundarbereich die Nutzung digitaler Endgeräte ausdrücklich nicht empfohlen wird, gerade weil Kinder in diesem Alter nur eine bedingte Selbstregulierungskompetenz haben. Gleichzeitig vertrauen wir in höheren Klassenstufen im Sekundarbereich den Schulen vor Ort. Wir trauen Schulleitungen und ihren Gremien zu, passgenaue Regelungen zu entwickeln, die zur jeweiligen Schule und ihren Rahmenbedingungen passen. Auch wenn die CDU das offensichtlich nicht teilt - dieses Vertrauen in Eigenverantwortung ist ein zentraler Bestandteil unseres Bildungs- und Schulverständnisses. Herr Kollege Güldner, lassen Sie eine Zusatzfrage des Kollegen Fühner zu? Ja. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Kollege Güldner, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sprechen von Vertrauen

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und über die Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Auch in Niedersachsen fordert uns die sicherheitspolitische Zeitenwende heraus, unsere Vorkehrungen aktiv an die wachsenden Herausforderungen anzupassen. Wir sind mit gestiegenen Fallzahlen von Spionage und Sabotageakten konfrontiert. Fremde Geheimdienste spähen unser Land aus. Aus hybriden Bedrohungen sind mittlerweile hybride Maßnahmen geworden. Diese veränderte Sicherheitslage zwingt uns, sensible Informationen besser zu schützen. Zwei öffentlich bekannte Beispiele der Bundesebene möchte ich an dieser Stelle kurz anführen: Zum einen ist da das Verfahren gegen einen ehemaligen Referatsleiter beim Bundesnachrichtendienst, der Informationen aus Verschlusssachen an den russischen Geheimdienst weitergegeben haben soll, zum anderen der Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Abgeordneten Krah, der für die chinesische Regierung Verfahrensgänge im EU-Parlament ausspioniert haben soll. Gegen solche Vorfälle und die daraus resultierenden Folgen und Risiken müssen wir uns dringend proaktiv schützen, liebe KollegInnen. Deshalb modernisieren wir das Sicherheitsüberprüfungsgesetz mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage und passen es an das kürzlich novellierte Bundesgesetz an. Mit der Rolle der Geheimschutzbeauftragten, die die Sicherheitsüberprüfung durchführen soll, schaffen wir eine starke Verankerung des Geheimschutzes in öffentlichen Stellen. Dabei stellen wir sicher, dass die Beauftragte unabhängig von anderen Stellen tätig und die Einhaltung des Trennungsgebots gewährleistet wird. Zudem novellieren wir die Sicherheitsüberprüfung. Bisher ist es nicht möglich gewesen, auf etwaige Social-Media-Accounts einer zu überprüfenden Person zuzugreifen. Ob jemand rechtsextremistische Memes teilt oder eine geheime Identität hat, die ihn gegebenenfalls erpressbar macht, ist aber unserer Meinung nach essenziell wichtig für die Sicherheitsfreigabe einer Person. Es ist daher nur folgerichtig, dass wir das bisherige Verfahren an die heutige digitale Lebenswirklichkeit der Menschen anpassen. Zeitgleich braucht es gerade auch im Geheimschutz einen starken Datenschutz, da teils sehr private Informationen zur Einstufung der Sicherheitsüberprüfung nötig sind. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte wird daher sowohl bei den öffentlichen als auch bei den nicht öffentlichen Stellen den Datenschutz kontrollieren. Er erhält diesbezüglich ein weites Auskunftsrecht und jederzeit Zugriff auf relevante Diensträume. So werden das aktuelle Datenschutzrecht und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gleichzeitig gewährleistet. Zu guter Letzt gehen wir auch einen weiteren Schritt in der Verwaltungsdigitalisierung. Denn der vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht es, sowohl Sicherheitsakten als auch Sicherheitsüberprüfungsakten digital zu führen und diese, soweit es gesichert möglich ist, auch schnell digital zu übertragen. Liebe KollegInnen, ich freue mich auf die weitere Beratung dieses wichtigen Gesetzentwurfs im Innenausschuss. Lassen Sie uns Niedersachsen gemeinsam etwas sicherer machen! Vielen Dank. Vielen Dank. - Von der Fraktion der SPD hat

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes

Danke schön, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Präsidentin! Liebe KollegInnen! Die Änderung des Spielhallengesetzes als Punkt 1 auf der Tagesordnung und ich als erster Redner. Da könnte ich doch flapsig mit dem Satz „Mögen die Spiele beginnen" starten. Aber nein, wenn ich über die Novellierung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes spreche, möchte ich doch zunächst auf die Gefahren der Spielsucht hinweisen. 1,3 Millionen Menschen in Deutschland sind spielsüchtig, was wiederum bedeutet, dass rund 15 % der Menschen in Deutschland eine spielsüchtige Person in ihrem Umfeld haben. Spielsucht ist kein kleines Randphänomen, sondern betrifft sehr viele. Die jetzt zu beschließende Verschiebung der Sperrzeiten ist nicht einfach so vom Himmel gefallen, sondern in enger Abstimmung mit allen beteiligten Verbänden entstanden. Sie ist also eine Lösung, die von allen Seiten getragen wird. Es ist mir auch wichtig zu betonen, dass wir weiterhin sechs Stunden Sperrzeit haben, nicht mehr und nicht weniger. Da bleibt alles unverändert; es ist nur an die Nachbarländer angepasst. Nur durch diese staatliche Steuerung des Glücksspiels haben wir die Handhabung, solche Dinge umsetzen zu können wie den Schutz vor Spielsucht und die Präventionsarbeit. Anderenfalls wäre das illegale Glücksspiel noch größer und noch entgrenzter. So klar möchte ich es hier auch sagen: Geht nicht spielen - nicht an Automaten, nicht an Pokertischen und auch nicht im Wettbüro! Abseits der Spielhallen steht auch noch im Internet Glücksspiel zur Verfügung und ist damit deutlich näher an den Nutzenden. Anders als bei den Spielhallen gibt es hier keine Sperrzeiten und weniger Suchtprävention. Das müssen wir uns als Nächstes angucken. Abschließend noch ein letzter Satz: Der CDU scheint Suchtprävention offensichtlich egal zu sein. Hier geht es nur um Gewinnmaximierung. Wer das nachlesen möchte, guckt sich bitte das Ausschussprotokoll der letzten Sitzung an. Danke schön.

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Melanie Walter

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Social Media suggeriert ein offenes soziales Miteinander. Die Realität ist aber oft geprägt von Hass, Hetze, Spaltung und gezieltem Streuen von Unwahrheiten. Das bringt unsere Demokratie unter Druck und hat nachweislich negative gesundheitliche Auswirkungen. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche. Als Mutter einer 13-jährigen Tochter weiß ich genau, wovon ich da rede. Deshalb müssen wir Nutzerinnen und Nutzer besser schützen und die Plattformen stärker in die Pflicht nehmen. Viele Jugendliche verbringen ebenso wie viele Erwachsene zu viel Zeit am Bildschirm. Frau Ministerin, ich muss Sie kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Nacke. Lassen Sie die Frage zu? Ja, gerne. Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Können Sie mir kurz erläutern, warum Sie als nicht zuständige Ministerin hier jetzt das

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Dr. Frank Schmädeke CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Jens Nacke CDU

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Jugendorganisationen vertreten sind? Da es eine Expertenkommission ist, würde ich vermuten, dass darin keine Kinder- und Jugendorganisationen vertreten sind. Die Liste der Einzelnen bin ich vorhin noch einmal durchgegangen. Ich kenne das Alter dieser Personen nicht, glaube aber, dass es alles Wissenschaftler sind. Das ist aber auch nicht entscheidend, weil das jetzt erst der Einstieg ist. Es ist ja genau diese Kommission, die jetzt sagt: Wir machen mal Vorgaben und Angebote, damit man darüber beraten kann,

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Der Kollege Brockmann möchte erwidern und hat auch anderthalb Minuten. Bitte sehr! Herr Nacke, ich kenne Sie eigentlich als ziemlich sachlichen Abgeordneten. Das haben wir gerade mit dem, worauf Sie hinauswollen, leider nicht erlebt. Ich habe es in meiner Rede schon gesagt: Mit einem VPN kommen Sie an diesen ganzen Verboten vorbei. Wenn das unser Problem wäre, dann hätten wir hier kein Problem. Denn in Australien, wo es dieses Verbot gibt, funktioniert das leider gar nicht. Das wird hier genau das Gleiche sein. Als ob 13-Jährige nicht in der Lage wären, solche technischen Erschwernisse sehr leicht auszudribbeln. Deswegen können wir die Eltern nicht aus der Verantwortung nehmen. - Ich weiß nicht, wo Sie Ihren Alkohol kaufen. Die Geschäfte, die ich kenne, kontrollieren das Alter. Also ich habe da großes Vertrauen in den deutschen Einzelhandel. Wenn Sie das nicht haben, dann ist das Ihr Problem. Ich weise das ganz stark zurück, was Sie hier behaupten. Wir haben dieses Problem nicht, denn wir reden ja hier von unter 18-Jährigen. Wähler sind ja sowieso die über 18-Jährigen. Die erreichen wir ja so oder so weiterhin. Das ist überhaupt gar kein Problem. Und wenn Sie Angst vor Fake News usw. haben, dann sollten Sie vielleicht mal Ihren Einfluss auf die Rundfunkräte etc. nutzen. Das ZDF fällt in letzter Zeit immer wieder dadurch auf und muss schon Unterlassungerklärungen unterschreiben, weil es Fake News mit Milliarden an Beitragsgeldern verbreitet. Das ist doch das viel größere Problem. Vielen Dank. Nun hat das Wort:

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Pippa Schneider GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hochschulzulassungsgesetz - das klingt erst mal sehr technisch, ist aber wichtig, um ein paar ganz konkrete Dinge umzusetzen. Da ist zum einen die Erhöhung der Medizinstudienplätze in Oldenburg auf 200 Studienplätze zum Studienjahr 2026/2027. Hierfür gibt es breite Zustimmung aus der gesamten Landespolitik, und die gibt sicherlich Rückenwind. Gleichzeitig kann man sagen, dass zwar auch in den vergangenen Legislaturen versucht wurde, hier einen Ausbau hinzubekommen, aber dass diese Landesregierung die erste ist, die eine Ausfinanzierung im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung hinbekommen hat. Das beinhaltet die Kosten für die eigentlichen Studienplätze, aber auch den Ausbau von Kapazitäten in den kooperierenden Krankenhäusern zur Begleitung des Studiums und den Aus- und Neubau von Lehrgebäuden, denn 200 Studierende brauchen auch Platz zum Lernen. Das ist etwas, was richtig gefeiert gehört, denn es verbessert ganz konkret die Versorgungssituation der Menschen im Nordwesten Niedersachsens. Im neuen Hochschulzulassungsgesetz ergänzen wir außerdem noch einige Regelungen, wie beispielsweise die Zulassungsmöglichkeiten zum Studium für SpitzensportlerInnen im Olympiakader. Mir fehlt jetzt ein bisschen die Zeit, das noch einmal inhaltlich auszudifferenzieren, aber Sie sehen: Das klingt vielleicht technisch, da steckt aber eine ganze Menge Inhalt drin. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das

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Harm Rykena AfD

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

Vielen Dank. - Herr Präsident! „,Sternmarsch für Demokratie' in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?" Am 12. Juni 2026 fand in Hannover die Veranstaltung „Sternmarsch für Demokratie" statt. Laut Medienberichterstattung sowie Veröffentlichungen in den sozialen Medien nahmen zahlreiche Schulen an der Veranstaltung jahrgangsweise teil. Offiziell handelte es sich dabei um ein Projekt der Schülervertretung, laut Angaben des Rundblick wurde die Veranstaltung jedoch von den beteiligten Schulen sowie der Stadt Hannover organisiert. Im Vorfeld wurde von mindestens einer Schule die Teilnahme aller Schüler zunächst als verpflichtend vorgegeben. Es war die Rede von „Überprüfung der Vollzähligkeit", worauf die Klassen dann gemeinsam zur zentralen „Kundgebung gegen Hass und Rechtsextremismus" ziehen sollten. Von einer „Demonstration für Demokratie" war an dieser Stelle des offiziellen Schreibens der Schule an Eltern und Erziehungsberechtigte, Schüler, Kollegen und die gesamte Schulgemeinschaft nicht die Rede. Teilnehmende Lehrkräfte berichteten, dass sie sich unter Druck gesetzt fühlten, an dieser Demonstration teilzunehmen. Demokratie lebt vom fairen Wettstreit politischer Ideen. Beim Sternmarsch für Demokratie zeigte sich Beobachtern zufolge jedoch eine deutliche Schlagseite nach links: Drei Politiker der Grünen und je einer von SPD, Linken, Piratenpartei sowie je einer von CDU und FDP bekamen die Möglichkeit eines Auftritts. Alle Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl im Herbst konnten sich den Schülern vorstellen, mit Ausnahme der Kandidatin der AfD. Diese war nicht eingeladen worden. Zudem sei sowohl auf dem Sternmarsch selbst sowie auf der Abschlusskundgebung explizit Stellung gegen die AfD bezogen worden. Schulen haben nach dem Niedersächsischen Schulgesetz den Auftrag zu politischer Bildung auf der Grundlage des Beutelsbacher Konsenses zu erfüllen. Dieser verlangt insbesondere die Wahrung des Überwältigungsverbots, die kontroverse Darstellung politischer Fragestellungen sowie die Befähigung der Schüler zu eigenständiger Urteilsbildung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang staatliche Stellen, Schulen oder öffentlich geförderte Organisationen an Vorbereitung, Bewerbung oder Durchführung der Veranstaltung beteiligt waren und ob die gebotene politische Neutralität staatlicher Schulen gewahrt wurde. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie deckt sich die Organisation einer staatlich geförderten Demonstration zur allgemeinen Politik in Deutschland durch eine Schülervertretung mit den Regelungen des Niedersächsischen Schulgesetzes, wonach den Schülervertretungen über ihre gesetzlich geregelten Mitwirkungsrechte bezüglich der Schulorganisation hinaus kein allgemeinpolitisches Mandat zusteht? 2. Welche Landesbehörden, öffentlichen Einrichtungen, öffentlich geförderten Organisationen oder sonstigen Zuwendungsempfänger des Landes waren nach Kenntnis der Landesregierung an der Vorbereitung, Bewerbung, Finanzierung oder Durchführung der Veranstaltung beteiligt? 3. Hält die Landesregierung es mit dem Neutralitätsgebot staatlicher Schulen für vereinbar, wenn Schüler während der Unterrichtszeit verpflichtend zu politischen Demonstrationen geführt werden sollen? Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. -

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Dr. Andreas Philippi

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Herr Minister! Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verstehe die Eile und den Druck, den Sie an dieser Stelle machen müssen. Aber hier ist es ähnlich wie in der Krankenhausplanung: Wir warten auf das Gesundheitssicherstellungsgesetz. Das ist in Berlin in der Mache. Von diesem Bundesgesetz ausgehend, können wir für Niedersachsen einzelne Gesetzesvorhaben oder Verordnungen auf den Weg bringen. Das GeSiG ist der erste Schritt; es soll in diesem Sommer kommen. Das heißt, wir sind relativ nahe dran. - Danke. Vielen Dank. -

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Omid Najafi AfD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Jeweils anderthalb Minuten! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So lange muss ich nicht reden. Herr Henning hat bei einem Punkt die Unwahrheit geäußert. Er hat die AfD-Fraktion angesprochen. Das betraf aber nicht mich persönlich, daher wäre eine persönliche Bemerkung das falsche Instrument. Herr Henning, nur zu Ihrer Information: Am 3. Juni 2022 gab es Herr Kollege Najafi, Sie haben um zusätzliche Redezeit gebeten. Diese dient dazu, die Rede des Ministers zu erwidern. Sie reagieren jetzt auf den Kollegen Henning; das ist etwas ganz anderes. Ich hatte meinen Zettel dafür schon vorher abgegeben. Hier steht drauf, Sie bitten um zusätzliche Redezeit. Ja, aber ich habe das vor der Rede des Ministers abgegeben. Ja, aber Sie haben um zusätzliche Redezeit gebeten. Zusätzliche Redezeit kann erbeten werden, wenn Sie auf die Rede des Ministers reagieren möchten. Wenn Sie etwas anderes hätten tun wollen, hätten Sie eine Kurzintervention auf die Rede des Kollegen abgeben können, eine Frage stellen können, sämtliche parlamentarische Möglichkeiten wählen können. Drehen Sie Ihre Rede um! Versuchen Sie, auf Herrn Tonne zu antworten! Wie viel Restredezeit habe ich denn noch übrig? Ich habe zusätzliche Redezeit beantragt, noch bevor Ja, und diese zusätzliche Redezeit bezieht sich auf die Rede des Ministers. So steht es in der Geschäftsordnung, Herr Najafi. Versuchen Sie doch, auf Minister Tonne zu antworten! Gut. Herr Minister Tonne, Sie haben auf die Zukunft verwiesen. Nach vielen Anträgen haben wir auf sehr viele Gesetzentwürfe gewartet, aber die sind nicht vorgelegt worden. Ich glaube, auch in den nächsten anderthalb Jahren werden Sie es nicht schaffen, einen Gesetzentwurf einzubringen, um die - Warum schreien Sie jetzt hier rein? Ich gehe auf den Herrn Minister ein, Frau Tippelt. Ich bin sehr gespannt darauf, ob Sie es in den nächsten anderthalb Jahren schaffen, einen Gesetzentwurf einzubringen. Ich denke, wir würden uns damit konstruktiv auseinandersetzen. Das wär's. Aber wir schauen noch mal in die Geschäftsordnung. Vielen lieben Dank. Kollege Frölich ebenfalls anderthalb Minuten! Sie sind mit Sicherheit mit der Geschäftsordnung vertraut. Bitteschön!

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Dr. Silke Lesemann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen

Frau Kollegin Dr. Lesemann. Bitteschön! Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Vielen Dank an Minister Mohrs für die Einbringung der Hochschulgesetznovelle. Mit ihr wird viel Liegengebliebenes aufgearbeitet, um unsere Hochschulen in Niedersachsen zukunftsfest zu machen. Ich freue mich, dass Frau Lutz eine grundsätzliche Zustimmung und eine konstruktive Mitarbeit signalisiert hat. Das ist sehr wichtig, weil wir uns in der Wissenschaftspolitik nicht grundsätzlich zerstreiten dürfen. Die Hochschulen brauchen unser aller Unterstützung. Denn Wissenschaft organisiert die Innovation, die wir für unseren wirtschaftlichen Wohlstand benötigen, der das Funktionieren unserer komplexer werdenden Gesellschaft sicherstellt. Ohne Universitäten und Hochschulen fehlten uns die Menschen, die mit Kreativität und Leidenschaft Ideen zur Klärung wichtiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Fragen entwickeln, und auch die Menschen, die zur Bewältigung globaler Herausforderungen beitragen und Technologien und Verfahren erarbeiten, die unseren Alltag erleichtern und die Lebensqualität steigern. Die Produktion von Wissen braucht ein faires und inspirierendes Umfeld, in dem Studierende, Beschäftigte und Forschende exzellente Bedingungen vorfinden, unter denen exzellente Wissenschaft entstehen kann. Getragen von diesem Gedanken hat sich Rot-Grün eine Novelle vorgenommen, die unseren Hochschulen erlaubt, ihre Kernaufgaben, nämlich Forschung, Lehre und Wissenstransfer, konsequenter als bisher zu verfolgen und sie zukunftsorientiert und vor allem strategisch weiterzuentwickeln. Es braucht die Freiräume, die nicht durch überflüssige Vorschriften begrenzt werden, Stichwort: Bürokratieabbau. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt den Hochschulen mehr Autonomie und Eigenverantwortung bei gleichzeitiger Qualitätssicherung sowie Stärkung der Diversität, Nachhaltigkeit und Inklusion. Im Bereich Governance und Beteiligung werden Leitungsstrukturen gestärkt und gleichzeitig Mitspracherechte verschiedener Hochschulgruppen institutionell abgesichert. Das ist eine sehr alte Forderung dieser Hochschulgruppen, und wir kommen ihr nach. Schlankere Entscheidungsprozesse und mehr Spielräume soll es künftig bei Studienangeboten, Bauvorhaben und bei der strategischen Ausrichtung geben. Meine Damen und Herren, mehr Autonomie einerseits und weniger staatliche Steuerung also mehr Wissenschaftsfreiheit und weniger Bürokratie andererseits setzen Vertrauen in unsere Hochschulen voraus - und das haben wir! Gleichzeitig eröffnen wir klarere Karrierewege neben der Professur Entfristungsperspektiven und setzen mit einer Reihe von Regelungen klare Signale gegen Diskriminierung, Machtmissbrauch und Gewalt. Viele gute Ideen entstehen an unseren Hochschulen. Wir erleichtern den Transfer in die Praxis und unterstützen Gründungen aus der Wissenschaft. Davon profitieren nicht nur die Hochschulen selbst, sondern auch unsere Wirtschaft, und der Wirtschaftsinnovationsstandort Niedersachsen wird gestärkt. Außerdem Minister Mohrs hat es gesagt führen wir das lange geforderte Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein und steigern damit deren Attraktivität im nationalen und internationalen Vergleich. Für Studierende mit Behinderung und familiären Aufgaben und auch durch ein Orientierungsstudium sowie erweiterte Beratungs- und Unterstützungsangebote werden wir die Chancen für ein gelingendes, für ein erfolgreiches Studium verbessern. Das ist wirklich wichtig, denn Studienabbrüche sind nicht nur menschlich gesehen oft problematisch, sondern auch eine Verschwendung öffentlicher Ressourcen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rückmeldungen aus der Verbandsanhörung das kann man dem Gesetzestext entnehmen waren überwiegend sehr erfreulich. Und auch wir werden uns mit einer Anhörung im Ausschuss beschäftigen und eventuell angesprochene Problemlagen und geäußerte Bedenken gegebenenfalls berücksichtigen. Meine Damen und Herren, das Wissenschaftsministerium legt die seit mehr als 20 Jahren umfassendste Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vor. Drei Viertel aller Paragrafen werden überarbeitet. Wir wissen, dass dies eine Kärrnerarbeit ist und viel Liegengebliebenes angefasst werden musste, damit Niedersachsen wieder zu anderen Bundesländern aufschließen kann. Herzlichen Dank dafür an das Team um Wissenschaftsminister Falko Mohrs, Joachim Schachtner und die genannten Kolleginnen und Kollegen aus dem MWK. Das war wirklich viel Arbeit, und Sie haben unseren ganz herzlichen Dank. Das letzte Mal, dass das NHG grundsätzlich novelliert wurde, war Anfang der 2000er-Jahre unter Thomas Oppermann; das ist erwähnt worden. Damals hatten wir das modernste Hochschulgesetz in ganz Deutschland. Seitdem ist viel Wasser die Leine hinabgeflossen und eine sehr umfangreiche NHG-Novelle nötig geworden. Dieses Reformwerk liegt nun vor, damit unsere Hochschullandschaft zukunftsfest aufgestellt werden kann. Zwischenzeitlich haben wir uns immer wieder mit dem NHG beschäftigt, aber es waren mehr oder weniger kleine Reformen. Fun Fact am Rande und ein kleines Quiz: Wer weiß denn, wer in den vergangenen 20 Jahren die längste Zeit den Wissenschaftsminister stellte? Die längste Zeit hatte die CDU das Wissenschaftsministerium inne, die sich hier auch immer gerne als Kritikerin allererster Güte aufspielt! Aber, Frau Lutz hat es gesagt: Sie will unterstützen und eher einend als in auseinanderdividierend wirken. - Sie wollen sich bessern, genau! Meine Damen und Herren, diese Novelle verbindet mehr Eigenverantwortung mit klaren Leitplanken für Chancengleichheit, Qualität und gesellschaftliche Verantwortung. Damit machen wir unsere Hochschulen fit für die Zukunft. Ich bin gespannt auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und freue mich auf eine breite Unterstützung im Parlament. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Lesemann. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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Laura Hopmann CDU

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

der CDU stellt Frau Kollegin Hopmann. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass wir nun schon seit Jahren darüber sprechen und sehen, dass kaum noch Krankenhäuser schwarze Zahlen schreiben und inflationsbedingt und aus anderen Gründen immer höhere Ausgaben haben die Kostensteigerungen sind immens: Haben Sie keine Sorge, dass während dieses zusätzlichen Jahres, das Sie sich im Gegensatz zu anderen Bundesländern Zeit nehmen, Kliniken schließen, gegebenenfalls sogar unkontrolliert, die wir eigentlich anschließend für die flächendeckende Versorgung im Flächenland Niedersachsen benötigen? Herr Minister!

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Laura Hopmann CDU

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

haben. Da könnten Sie noch viel mehr Fragen stellen. Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie meine Frage zulassen. Ich möchte in eine ähnliche Richtung wie Anna Bauseneick fragen. Ehrlich gesagt, hat mich Ihre Ausführung nicht ganz zufriedengestellt. Deshalb möchte ich es noch mal anders und ein bisschen einfacher formulieren: Glauben Sie, dass es mit dieser Schulgesetzänderung für ein Kind in Zukunft einfacher oder schwieriger wird, eine Förderschule besuchen zu können? Es wird für Kinder einfacher und klarer, die richtige Förderschule für sie zu finden.

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Peer Lilienthal AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Aber ich hoffe, Sie wissen, was die persönliche Bemerkung beinhaltet. Ich weiß, was das ist, Frau Präsidentin. Vielen Dank. Frau Präsidentin! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil mir der Kollege Hoffmann vorgeworfen hat, ich sei bei der Hälfte der Beratungen nicht da gewesen. Ich habe meinen Stellvertreter geschickt. Kollege Hoffmann, ich war in der Zeit bei meinem kleinen Sohn im Krankenhaus. Er ist operiert worden. Ich finde es eine Unverschämtheit und einen absoluten Stilbruch, dass Sie hier so ein Ding durchziehen!

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Harm Rykena AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

der Abgeordnete Rykena. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über dieses knappe Gesetz ist eigentlich schon alles gesagt worden: zuerst bei den Lesungen des nahezu gleichlautenden Entschließungsantrags zur Zahngesundheit aus dem Jahr 2025 und dann in der ersten Lesung. Letztlich wiederholen wir uns dabei. Die Fristverlängerung der finanziellen Übergangsregelung ist in Ordnung. Das ist ein Zeichen, dass wir die Realität in unseren Kitas anerkennen und praktikabel handeln müssen. Auch die neue Lösung zum Umgang mit der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe vereinfacht die Arbeit für die Kindergärten erheblich. Deswegen wird die AfD auch hier zustimmen. Aber und das ist ein äußerst bedenklicher Punkt dieses Gesetz markiert einen Einstieg in die Widerspruchslösung im Gesundheitswesen. Der Staat darf aber nicht über den Körper der Menschen verfügen. Jeder hat das Recht am eigenen Körper. Dazu gehören sowohl das Recht zu einem unvernünftigen Umgang damit als auch das Recht an den eigenen Organen. Gleichzeitig macht die hier vorgesehene Regelung einen wirksamen Widerspruch nahezu unmöglich. Zukünftige Elterngenerationen werden nämlich gar nicht mehr wissen, dass diese Maßnahme bei ihren Kindern durchgeführt wird. Eine gesetzliche Informationspflicht über die Zahnprophylaxe ist nämlich nicht im Gesetz festgeschrieben. Das Ministerium hat im Ausschuss dazu lapidar erklärt, das liege in der Verantwortung der Träger. Ergo: Früher oder später wird diese Information ausbleiben. Wie aber soll man einer Maßnahme widersprechen, von der man nichts weiß? Genau diese Logik der stillschweigenden Verfügung über den Körper ohne echte informierte Möglichkeit zum Widerspruch treiben andere derweil mit großer Entschlossenheit voran. Gerade erst letzte Woche hat der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Interview erneut die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende gefordert. Im gesamten Medizinrecht gilt jedoch der Grundsatz, dass bei Eingriffen eine ausdrückliche informierte Zustimmung erforderlich ist. Und die Widerspruchslösung kehrt das um. Schweigen wird als Zustimmung fingiert. Der Körper wird damit in die Nähe eines Kollektivguts geführt, wie sowohl die EKD als auch die Deutsche Bischofskonferenz immer wieder warnend betonen. Und wenn der Staat einmal den eigenen Körper als Default-Ressource behandelt, wird es leichter, ähnliche Logiken auf andere Bereiche auszudehnen, zum Beispiel bei anderen medizinischen Maßnahmen. Meine Damen und Herren, was hier als kleiner praktischer Schritt zur Entlastung der Kitas und zur Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern präsentiert wird, kann in Wahrheit der Einstieg in ein gefährliches Prinzip sein. Der Staat maßt sich an, über unsere Körper und die unserer Kinder zu verfügen, solange wir nicht aktiv widersprechen, und sorgt dann gleichzeitig dafür, dass viele Betroffene von dieser Möglichkeit auch gar nichts erfahren. Und dazu darf es nicht kommen. - Ich komme zum Schluss. Die AfD-Fraktion stimmt diesem Gesetz zu, weil die Bürokratieentlastung für die Kitas und die zahnmedizinische Prophylaxe wichtig sind. Aber wir warnen mit Nachdruck davor, den Weg der Widerspruchslösung im Gesundheitswesen weiter zu beschreiten. Vielen Dank. Herr Rykena, auf Ihren Redebeitrag hin gibt es den

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Verena Kämmerling CDU

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, wenn man Ihnen so zuhört, dann könnte man glauben, Niedersachsen sei auf bestem Weg. Sie sprechen über den Windkraftturbo, über Genehmigungen, über Photovoltaikzubau und über Wasserstoffprojekte. Das klingt beeindruckend. Nur leider hatte das mit dem eigentlichen Gegenstand unserer Anfrage wenig zu tun. Denn wir haben heute nicht nach dem Windkraftausbau gefragt. Wir haben nach den Feststellungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofs gefragt. Und die fallen ernüchternd aus. Der Landesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass Niedersachsen sein Klimaziel voraussichtlich verfehlt. Und dieses Ziel stammt aus Ihrem Klimagesetz. Sie haben es sich selbst gegeben. Sie haben die Treibhausgasneutralität auf das Jahr 2040 vorgezogen - fünf Jahre früher als der Bund. Ich habe Ihnen damals schon gesagt: Ziele sind keine Absichtserklärungen. Ziele müssen erreichbar und messbar sein, sonst sind es keine Ziele. Noch schwerer wiegt ein anderer Punkt. Der Rechnungshof kritisiert nicht primär die Klimaziele, er kritisiert die Art und Weise, wie diese Landesregierung arbeitet. Das Kapitel trägt die Überschrift „Viel Anspruch, wenig Steuerung". Treffender kann man die Bilanz dieser Landesregierung kaum beschreiben. Es ist ein Trauerspiel, dass Niedersachsen weder beim Klimaschutz noch bei der Klimafolgenanpassung über ein funktionierendes Monitoring verfügt. Gesetzlich vorgesehene Berichte fehlen. Und dem federführenden Umweltministerium fehlt der Überblick über laufende Maßnahmen. Diese Analyse ist deshalb so schwerwiegend, weil sie selbst im Niedersächsischen Klimagesetz ein umfassendes Monitoring vorgeschrieben haben. Dort steht ausdrücklich, dass Berichte erstellt, Maßnahmen dokumentiert, Entwicklungen überwacht und die Ergebnisse veröffentlicht werden müssen. Das ist geltendes Recht, und Gesetze gelten eben nicht nur für Bürger, Unternehmen und Kommunen. Gesetze gelten auch für Ministerien. Wir reden hier über Steuergeld, über sehr viel Steuergeld. Der Landesrechnungshof stellt fest, dass allein in den vergangenen Jahren rund 1,8 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben wurden. Und er kritisiert, dass die Wirkung und der Nutzen vieler Maßnahmen nicht ausreichend nachgewiesen werden können. Die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung verpflichtet die Ministerien zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Wer öffentliche Mittel ausgibt, muss nachweisen können, dass diese Mittel wirksam eingesetzt werden. Erfolgskontrollen sind eine zentrale Voraussetzung verantwortungsvoller Haushaltsführung. Doch genau hier stellt der Rechnungshof erhebliche Defizite fest. Besonders deutlich werden diese Probleme bei der Vorbildfunktion des Landes. Auch diese Vorbildfunktion ist ausdrücklich im Klimaschutzgesetz festgeschrieben. Das Land hat sich vorgenommen, bis Ende 2025 30% der geeigneten Dachflächen landeseigener Gebäude mit Solarenergien auszustatten. Aber was ist die Realität? Nicht einmal 3 % der geeigneten Dachflächen hat diese Landesregierung mit PV-Anlagen belegt. Und Sie haben hier eben eine fehlerhafte Rechnung vorgetragen, Herr Minister. Denn in dem Bericht über die Photovoltaik-Offensive im Dezember 2025 wurden nicht drei Regionen Niedersachsens betrachtet und vollständig ausgewertet, sondern nur für zwei dieser drei Regionen waren die entsprechend geeigneten Dachflächen aufgeführt. Wenn man das dann zusammennimmt, sind es 503 geeignete Gebäude in zwei von drei Regionen. Und auf diesen 503 Gebäuden befinden sich nur 18 Photovoltaikanlagen. Also von 25 % sind wir für ganz Niedersachsen sehr weit entfernt. Und ganz ehrlich: Das ist für einen Turbo-Minister ein sehr peinliches Ergebnis. Sie verpflichten Unternehmen, Sie verpflichten Hauseigentümer, aber den Solarausbau, für den Sie verantwortlich sind, vergeigen Sie. Und das ist das eigentliche Problem und beschädigt die Glaubwürdigkeit dieser Regierung. Der Landesrechnungshof geht ja noch weiter. Er kritisiert ausdrücklich, dass die Landesregierung bei den eigenen Gebäuden keine ausreichende Steuerung erkennen lässt. Kein einziges Ministerium hat ein schlüssiges Konzept vorgelegt, wie die Emissionen der eigenen Gebäude systematisch gesenkt werden sollen. Auch bei der angekündigten Reduzierung von Büroflächen fehlt eine belastbare Strategie. Das Land Hessen will 30 % der Verwaltungsflächen abstoßen, Sie mickrige 10 % - und selbst da haben Sie nichts erreicht. Auch das ist ein Problem der Glaubwürdigkeit. Die fehlende Steuerung zeigt sich nicht nur bei den Landesgebäuden. Letzte Woche Dienstag wurde bei einer Veranstaltung der Grünen über Moorschutz berichtet. Dort schilderte eine Mitarbeiterin der Niedersächsischen Landesforsten laut Rundblick, dass nicht fehlende Konzepte das Problem seien, sondern fehlendes Personal. Für den Naturschutz stünden in den Landesforsten für 24 Forstämter lediglich 17 Stellen zur Verfügung. Die Landesregierung beschließt also ehrgeizige Programme, schafft aber nicht die Voraussetzungen für deren Umsetzung - und das, wo gerade bei der Moorwiedervernässung die landeseigenen Flächen der Schlüssel zum Erfolg sind. Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist die diesjährige Kritik des Landesrechnungshofs am Umweltministerium nicht die erste Abmahnung. Wir erinnern uns an die Beanstandung der rechtswidrigen Finanzierung des Landesbüros für Naturschutz im vergangenen Jahr. Herr Minister, Sie haben damals ein Naturschutzfördergesetz versprochen, ein Gesetz, das die Förderung auf eine saubere gesetzliche Grundlage stellen sollte. Dieses Gesetz liegt bis heute nicht vor, und es entsteht der Eindruck, dass haushaltsrechtliche Anforderungen in Ihrem Ministerium keine Priorität genießen: Beim Landesbüro für Naturschutz fehlt die angekündigte gesetzliche Grundlage - das Geld fließt trotzdem. Bei den Berichtspflichten des Klimagesetzes fehlen vorgeschriebene Berichte, bei der Klimaschutzstrategie fehlen Erfolgskontrollen, bei den Landesgebäuden werden die eigenen Ziele verfehlt. Und beim Erreichen der Klimaziele stellt der Landesrechnungshof fest, dass Niedersachsen scheitern wird. Diese Probleme können Sie nicht auf andere schieben, Herr Minister. Das sind Probleme Ihrer Amtsführung. Sie reden gerne über den Ausbau der Erneuerbaren, aber Sie haben Ihr eigenes Haus nicht im Griff. Nach dem Bericht des Landesrechnungshofs zum LabüN hätten Sie die penible Einhaltung der Landeshaushaltsordnung im Umweltministerium zur Chefsache machen müssen. Stattdessen haben Sie das laufen lassen und kassieren erneut eine Abmahnung. Abschließend: Mich entsetzt vor allem etwas ganz Grundsätzliches: Dass ein grün-geführtes Ministerium ausgerechnet beim Kernthema der Grünen dermaßen versagt, ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die Sie für mehr Klimaschutz gewählt haben. Sie enttäuschen Ihre Wähler, und Sie gießen Wasser auf die Mühlen jener, die den Klimaschutz abschaffen wollen. Für uns als CDU-Fraktion ist klar: Klimaschutzziele müssen realistisch sein und Klimaschutzmaßnahmen wirksam, und Steuergelder müssen dort eingesetzt werden, wo sie auch messbar zur Treibhausgasreduktion beitragen. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank für die Frage. Das Beteiligungsverfahren in Niedersachsen unterscheidet sich von dem in anderen Bundesländern in erster Linie darin, wie wir § 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes umsetzen, also die allgemeine Vorgabe zur Mitwirkung aller Beteiligten. In Niedersachsen gestalten wir diese besonders umfassend aus, weil wir glauben, dass die Krankenhausfrage nicht eine parteipolitische Frage ist, sondern gemeinsam von allen demokratischen Parteien getragen werden muss. Wir müssen Leitplanken vorgeben da sind wir uns ja auch einig, die über Jahre und Jahrzehnte gut funktionieren können. Das betrifft auch und Gott sei Dank die Beteiligung des Landtages bei der Neuaufstellung des Krankenhausplans, an der wir ja grundsätzlich nichts verändern wollen. Aber es gilt dafür auch: Die Beteiligung des Krankenhausplanungsausschusses und des Landtages benötigen etwas Zeit. Ich hatte des eben schon erläutert. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion

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Christian Schroeder GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten zwei Jahren wurde sehr intensiv diskutiert. Es wurde gestritten, und es wurde sogar demonstriert. Es gab Exkursionen. Unter anderem waren wir in Dänemark. Es wurde abgewogen, und zum Schluss hat auch das neue Bundesjagdgesetz noch Impulse gegeben, die mitgedacht werden sollten. Ich nenne nur das Stichwort „Wolf". Dieser Abwägungsprozess und der Versuch des Interessenausgleichs zeigten, wie schwer es ist, bei solch einem emotionalen Thema, das so hitzig diskutiert wird, einen Konsens zu finden. Auch gab es zahlreiche, ganz unterschiedliche Petitionen, die beachtet werden sollten. Wie schwer es war, möchte ich mittels einer kleinen Geschichte aus der Sitzung zur Einbringung des Gesetzentwurfs erzählen. In der Sitzung zeigte sich, dass selbst unter den jagenden Mitgliedern der CDU ganz unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf das neue Gesetz existieren. Es gab die gesamte Bandbreite von fundamentaler Ablehnung durch Herrn Dorendorf, der sich in erster Linie darum sorgte, ob er dann noch einen Wolfspelz bekommt, über eine sehr parteipolitische Sicht durch den Generalsekretär ich finde, das ist durchaus legitim und auch sein Job; das wird heute sicherlich ebenso sein bis hin zu doch sehr konstruktiver Kritik mit dem Anspruch, im laufenden Prozess tatsächlich noch Verbesserungen hinzubekommen. So hat dann die eine oder andere Bemerkung durch Herrn Toepffer zum Nachdenken angeregt. Vielen Dank dafür! Stichwort: Übergangsregelungen bezüglich der Abschusspläne, die nun zu einem Änderungsantrag der die Regierung tragenden Fraktionen geführt haben. Noch einmal vielen Dank an dieser Stelle. So funktioniert konstruktive Oppositionsarbeit: Es werden Änderungen vorgeschlagen. Wir nehmen sie auf und stellen entsprechende Anträge. Diese kleine Geschichte zeigt vor allem eines, nämlich dass es sehr differenzierte Sichtweisen zu diesem Jagdgesetz gibt. Auch in der organisierten Jägerschaft nehme ich sehr unterschiedliche Meinungen und Stimmen wahr. Auf die Details möchte ich an dieser Stelle gar nicht eingehen. Denn ich glaube, dass nach einer so langen Zeit und einem so intensiven Prozess irgendwann einmal Dinge ausdiskutiert sein müssen. Bei anderen Dingen wissen wir allerdings durchaus, dass es noch weiteren Bedarf für Nachbesserungen gibt. Auch hier sei Herr Toepffer erwähnt, der das Thema der Wildfolge von krankgeschossenem Wild im Nachbarrevier angesprochen hat. Hierfür haben wir bisher keine gute Lösung. Die gab es aber auch nicht unter der Vorgängerregierung. Also: Eine Novelle des Jagdgesetzes ist in der nächsten Regierungszeit durchaus noch einmal angesagt. Schlussendlich gibt es nun aber einen Lösungsvorschlag für ein Gesetz, welches durch den Managementplan für den Wolf ergänzt wird. Beides ist auch darauf ausgerichtet, dass der Wolf weiterhin ein geschütztes Tier bleibt und der gute Erhaltungszustand erhalten bleibt. Das ist wichtig, damit Abschüsse und die Pläne nicht beklagt werden, sondern für alle Beteiligten Handlungssicherheit besteht und so schnell und pragmatisch gehandelt werden kann, wie wir dies jetzt planen. Dieser Plan, meine Damen und Herren - das möchte ich ausdrücklich betonen, ist bundesweit einmalig. Kein anderes Bundesland ist so weit, wie es Niedersachsen jetzt ist. An dieser Stelle sei ausdrücklich der Landesregierung gedankt. Denn es ist nicht einfach, in Bezug auf den Managementplan einen Kompromiss zu finden, der nachher wirklich umsetzbar ist und von den Jägerinnen und Jägern draußen getragen wird. Mein Dank gilt hier Olaf Lies und Christian Meyer als Umweltminister sowie natürlich unserer Jagdministerin Miriam Staudte. Bedanken möchte ich mich auch bei den Fachpolitikerinnen und - politikern der Fraktionen; ausdrücklich bei der SPD-Fraktion, aber auch bei der CDU-Fraktion. Denn eine solch schnelle Abfolge der Beratungen in den Ausschüssen ist nur möglich, wenn wir das alle gemeinsam wollen und uns nicht gegenseitig das Leben noch schwerer machen, als es ohnehin schon ist. Ein solches schnelles Verfahren konnte nur gemeinsam gelingen. Einen großen Dank deshalb an dieser Stelle auch an Frank Schmädeke und Frau Stürzebecher, die eine so schnelle Abfolge der Sitzungen ermöglicht haben. ‑ Ich glaube, das ist einen Applaus wert. Auch den GBD möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. Frau Brüggeshemke stand stets kompetent beratend zur Seite. Klar wurde bei der Beratung dieses Gesetzes aber auch, dass Gesetze generell, immer, auf die aktuellen Herausforderungen in der Gesellschaft und in der Natur angepasst werden müssen. Das wird auch künftig so sein und bleiben. Ich bitte deshalb um einen verantwortungsvollen Umgang bei der Abstimmung zu diesem Gesetz und hoffe auf breite Zustimmung. Danke schön. Die

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Martina Machulla CDU

Vollzugslockerungen für Mörder - wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?

für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Martina Machulla. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ein wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Straftäter erhält seinen 38. Ausgang. Er gelangt an das Motorrad, mit dem er sich dem Strafvollzug entzieht, er verlässt Deutschland, und er wird erst Tage später in Italien wieder festgenommen. Die Menschen in Niedersachsen fragen sich zu Recht: Wie sicher ist unser Strafvollzug in Niedersachsen unter Rot-Grün? Meine Damen und Herren, ich möchte ausdrücklich eines vorwegschicken: Niemand in der CDU-Fraktion stellt den Resozialisierungsauftrag unseres Strafvollzugs infrage, den auch das Bundesverfassungsgericht zu Recht verlangt. Aber das Bundesverfassungsgericht verlangt nicht, Sicherheitsrisiken auszublenden. Resozialisierung und Sicherheit sind keine Gegensätze. Sie müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Lebenstüchtigkeit ja, Fluchttüchtigkeit nein. Genau darum geht es heute. Das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz unterscheidet ausdrücklich zwischen der Ausführung und dem Ausgang. Bei der Ausführung steht der Gefangene unter unmittelbarer Aufsicht. Beim Ausgang verzichtet die Justizvollzugsanstalt bewusst auf diese unmittelbare Überwachung. Wer einem Gefangenen einen Ausgang gewährt, erklärt damit zugleich: Von diesem Gefangenen geht keine erhebliche Flucht- oder Missbrauchsgefahr aus. Genau deshalb stellt sich heute die entscheidende Frage: War die Wahl dieser Lockerungsform in diesem konkreten Fall richtig? Denn die erfolgreiche Flucht allein beweist noch nicht, dass eine Prognose falsch war. Sie wirft aber die Frage auf, ob in diesem Fall ein Ausgang tatsächlich die richtige Entscheidung war. Meine Damen und Herren, die Landesregierung weist zu Recht darauf hin, dass eine Begleitperson nach den geltenden Vorschriften nicht die Aufgabe hat, eine Flucht zu verhindern. Die Begleitung dient vielmehr der Unterstützung des Gefangenen. Genau deshalb stellt sich eine weitere Frage: Warum wurde überhaupt eine Begleitung angeordnet? Welcher Unterstützungsbedarf wurde denn gesehen? Und warum wurde ausgerechnet diese Form der Lockerung gewählt? Denn entweder bestand kein relevantes Risiko dann stellt sich die Frage, warum eine Begleitung erforderlich war, oder es wurde ein Risiko gesehen dann stellt sich die Frage, warum keine Ausführung angeordnet war. Genau diesen Widerspruch muss die Landesregierung heute auflösen! Meine Damen und Herren, der entflohene Häftling wurde wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Wir reden hier also über einen Täter, dessen Verbrechen weit über Niedersachsen hinaus Entsetzen ausgelöst hat. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Entscheidungen über Vollzugslockerungen in einem solchen Fall überzeugend begründet werden. Nach den bisherigen Informationen handelte es sich bereits um den 38. Ausgang. Auch hierzu erwarten wir Antworten. Waren die vorausgegangenen Lockerungen tatsächlich alles Ausgänge, oder gab es jemals auch Ausführungen? Und welche Risikobewertung lag dieser Entscheidung zugrunde? Meine Damen und Herren, wer das Vertrauen in Vollzugslockerungen erhalten will, muss aus solchen Fällen Konsequenzen ziehen. Wir brauchen klare und landeseinheitliche Kriterien für Vollzugslockerungen bei schwersten Gewalt- und Sexualdelikten! Wir brauchen verbindliche Vorgaben für die Entscheidung zwischen Ausgang und Ausführung! Wir brauchen besondere Sicherheitsstandards für lebenslang verurteilte Täter! Und es stellt sich die Frage, ob das Justizministerium künftig durch verbindliche Vorgaben oder einen Erlass klar regeln muss, unter welchen Voraussetzungen Ausgänge und unter welchen Voraussetzungen Ausführungen in welchem Umfang in Betracht kommen. Denn eines darf sich nicht wiederholen: dass ein wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung verurteilter Straftäter während einer Vollzugslockerung nach Italien flieht. Frau Ministerin, Sie tragen die politische Verantwortung für den niedersächsischen Strafvollzug. Die Menschen erwarten Antworten, sie erwarten Aufklärung, und sie erwarten Konsequenzen. Deshalb stellen wir heute die Frage: Wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün? Vielen Dank.

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Omid Najafi AfD

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bratmann, auch für Sie Zahlen Sie wissen ja, dass meine Argumentationen sehr zahlenlastig sind; Zahlen sind politisch weder rechts noch links einzuordnen und lügen nun mal nicht: Laut dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft haben sich die Standortkosten ‑ Sie können doch einfach mal den Zahlen zuhören! Vielleicht regt sich dann auch etwas bei Ihnen. Die staatlichen Standortkosten betrugen 2025 bei den Flughäfen in Deutschland 4,4 Milliarden Euro. Gegenüber 2019, dem Vorkrisenniveau, sind sie um 1,1 Milliarden Euro gestiegen - also eine Steigerung um 25 %. Ich möchte hier nur darauf hinweisen, dass Sie gerade in Ihrer Rede etwas von Entlastungen gesagt haben. Diese 25 % werden über die Ticketkosten auf die Bürger abgewälzt. Sie haben jetzt gleich 90 Sekunden Zeit, den Menschen bzw. den Abgeordneten hier aufzuzeigen, mit welchen Entlastungen Sie rechnen. Denn diese 25 % werden letzten Endes auf die Bürger abgewälzt, und das aufgrund der Luftverkehrssteuer, die auch Ihre Partei im Bundestag eingeführt hat. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi. - Herr Kollege Bratmann möchte antworten. Ebenfalls 90 Sekunden. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir können das relativ kurz machen. Ich habe ja die Zahlen aufgezeigt. Erst einmal: Die Zuständigkeiten liegen beim Bund, ganz klar. Wir haben es in der Luftverkehrsbranche mit erheblichen Kostensteigerungen zu tun,

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Gerald Heere

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen hat sich bei der Grundsteuerreform in der vergangenen Legislaturperiode für ein einfaches wertunabhängiges Flächen-Lage-Modell entschieden. Das haben wir in der vergangenen und in dieser Legislaturperiode sehr erfolgreich umgesetzt. Es freut mich auch sehr, dass es verfassungskonform ist. Das hat erst in der letzten Woche am Donnerstag das Niedersächsische Finanzgericht bestätigt. Insofern: Die Hoffnung, es im nächsten Jahr wieder anzufassen, brauchen wir zum Glück nicht zu haben, denn das Urteil hat klar gezeigt: Unser Grundsteuermodell ist verfassungsgemäß, und es wird Bestand haben. Darüber freue ich mich sehr. Wir haben es mit dem Wechsel von einem komplexen wertabhängigen System alter Lesart zu einem deutlich einfacheren zu tun. Er hat natürlich dazu geführt, dass es hier und da zu Belastungsverschiebungen gekommen ist. Das war natürlich richtig so! Denn wenn alles so geblieben wäre wie zuvor, hätten wir die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts an eine neue verfassungsgemäße Regelung nicht erfüllt. Wir haben dann erkannt das ist eben in der Debatte ausgeführt worden, dass es in wenigen, besonders gelagerten Härtefällen zu Belastungsverschiebungen kommt, deren Konstellationen man sich genauer anschauen muss: Die Resthöfe, die unbebauten und ungenutzten Grundstücke und auch die Grundstücke für Sportzwecke. Deshalb danke ich auch für die Beratungen im Ausschuss sehr, dass es das Gesetz, das heute zur Beschlussfassung vorliegt, ermöglicht, dass die Gemeinden in Zukunft in diesen Fällen die Grundsteuer ganz oder zum Teil erlassen können. Das entscheidende Wort ist hier „können". Denn es handelt sich ausdrücklich um eine Kann-Regelung, die niemanden zwingt, sie anzuwenden, aber den Kommunen vor Ort die Entscheidungsfähigkeit gibt: Sie können entscheiden, wo sie angewendet werden soll. Die kommunalen Spitzenverbände haben ein paar Bedenken geäußert, weil sie einen zusätzlichen Aufwand für die Gemeinden befürchten. Er ist aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angepasst worden. Wir haben Mindestflächen eingeführt, die dazu beitragen, die Fallzahlen für die Gemeinden zu reduzieren. Zudem haben wir die Tatbestandsvoraussetzungen präzisiert. Ein Erlass der Grundsteuer setzt eine Ermessensentscheidung der Gemeinde voraus, die an die besonderen Umstände des Einzelfalls vor Ort anknüpft. Das ermöglichen wir an dieser Stelle. Die Gemeinden haben nun die Möglichkeit, Härtefälle abzumildern und gute, an die lokalen Verhältnisse angepasste Lösungen zu finden. Deshalb vielen Dank noch einmal für die konstruktiven Beratungen! Ich bitte ich Sie ganz herzlich, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. Von der AfD-Fraktion hat sich Herr Lilienthal zu einer

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Jan-Philipp Beck SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Jan-Philipp Beck. Bitteschön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Flächen-Lage-Modell zur Berechnung der Grundsteuer steht in Niedersachsen für ein einfaches, gerechtes und transparentes Berechnungssystem. Genau dieses System ist erst vor einigen Tagen vor Gericht bestätigt und als verfassungskonform eingestuft worden. Das ist eine gute Nachricht aus der vergangenen Woche mit einer klaren Botschaft. Unser System zur Berechnung der Grundsteuer funktioniert in Niedersachsen gut, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und trotzdem ist bei einer so großen Reform wie bei der Reform der Grundsteuer immer klar, dass es auch zu gewissen Unwuchten kommt und dass sie im Einzelfall auch zu unzumutbaren Belastungen führt. Genau diese Fälle nehmen wir mit der heutigen Beratung in den Blick und wollen diese regeln. Darauf warten viele Bürgerinnen und Bürger im Land schon längere Zeit. Von daher ist es gut, dass wir heute die gesetzlichen Ausnahmeregelungen definieren und verankern. Das ist eine gute Ergänzung zur bisherigen Praxis des Berechnungsverfahrens. Drei Dinge waren uns in der Beratung besonders wichtig: Politisch ist es unser Ziel, Eigentümerinnen und Eigentümer von Resthöfen zu entlasten. Aber wir nehmen auch Flächen für den Umwelt- und Naturschutz und für den Sport in den Blick. Genau diese Fallgruppen halten wir auch im Entwurf des Gesetzes für richtig adressiert. Sie prägen insbesondere den ländlichen Raum, die ländlichen Bereiche in unserem Land. Daher ist es gut, dass wir für diese Bereiche die Voraussetzung für eine wirksame Entlastung schaffen und damit letztlich auch die Gemeinwohlinteressen vor Ort stärken. Auch das ist eine gute Nachricht der heutigen Gesetzesberatung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir schaffen mit der Gesetzesänderung ein flexibles und bürgernahes Instrument für die kommunale Ebene, um Härtefälle zu regeln. Im Rahmen einer Ermessensentscheidung besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen. Das halten wir für den richtigen Verfahrensweg, denn die Kommunen wissen am besten, wo vor Ort ungenutzte Gebäude oder brachliegende Flächen nicht mehr in Wert gesetzt werden können. Daher ist es, glaube ich, eine faire und ausgewogene Lösung, dazu vor Ort zu einer Regelung zu kommen. Gleichzeitig ist es uns aber wichtig, dass die Kommunalverwaltungen vor Bagatellfällen geschützt werden und der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten wird. Daher begrüßen wir, dass es schon jetzt durch die Beschreibung der Fallgruppenbeispiele zu einer Eingrenzung der Fälle gekommen ist. Das schützt letztlich vor einer Antragsflut in den Kommunalverwaltungen. Trotzdem kann es zusätzlich hilfreich sein wie im Ausschuss auch erörtert, dass den Kommunalverwaltungen eine Art Handlungsfahrplan an die Hand gegeben wird. Das hilft dann für eine einfache und transparente Umsetzung in der Anwendung. Denn klar ist: Wir wollen eine bürokratiearme Lösung. Das gilt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag stellen, als auch für die Kommunalverwaltungen. Zum Schluss will ich noch meinen Dank an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und an das Finanzministerium richten. Ich glaube, es ist in der Beratungsfolge sehr deutlich geworden, dass es sehr komplex ist, eine solche Härtefallregelung auf den Weg zu bringen und zu formulieren. Ich glaube aber, es ist durch Gespräche zwischen Ministerium und Gesetzgebungs- und Beratungsdienst insbesondere in der Schlussphase der Gesetzesberatung gelungen, zu einer guten und entscheidungsreifen Basis zu kommen. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön! Von daher stimmen wir heute auch gerne zu. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank, Herr Beck. - Die nächste Wortmeldung kommt

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Jens Nacke CDU

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Das ist aber auch nicht entscheidend, weil das jetzt erst der Einstieg ist. Es ist ja genau diese Kommission, die jetzt sagt: Wir machen mal Vorgaben und Angebote, damit man darüber beraten kann, welches die richtigen Wege und welches die richtigen Einschränkungen sind. - Genau darüber haben wir ja gesprochen. Da ist auch die AfD auf einem falschen Weg, muss ich sagen. Denn Sie haben dieses Kindeswohl nicht im Blick. Sie sagen einen Satz: Die Eltern sollen sehen, dass sie damit klarkommen. - Das ist zu wenig. Das ist im Ausschuss noch einmal sehr deutlich geworden. Es geht um drei Fragen. Die erste Frage ist: Wie kontrolliere ich, dass ein Verbot für unter 14‑Jährige auch tatsächlich umgesetzt werden kann? Dieser Kritikpunkt wird immer wieder angeführt. Dafür spricht ja auch das ist der Punkt, dass viele unter 13‑Jährige durchaus Angebote nutzen, die für sie gar nicht geeignet sind und die für sie auch nicht gedacht sind. Deswegen haben wir einen ganz großen Schwerpunkt auf Medienkompetenz gelegt. Der zweite Punkt, der außer Acht gelassen wird: Ich kann natürlich für unter 14‑Jährige etwas verbieten. Ich kann auch Regeln bis 16 schaffen, wie Sie das in Ihrem Antrag machen. Das ändert aber nichts an dem Umstand, dass es jugendgefährdende Dinge im Netz gibt. Das wissen wir alle. Es gibt Dinge wie Pornografie, Gewaltdarstellung und Glücksspiel, die schon jetzt für unter 18‑Jährige verboten sind. Das heißt: Der Altersnachweis, die verbindliche Kontrolle des Alters eines Nutzers, muss eingerichtet werden und muss wirksam werden, unabhängig davon, ob wir ein Verbot erlassen oder nicht. Der dritte und letzte Punkt, Frau Präsidentin, der auch entscheidend ist, ist das Angebot für Erwachsene. Die Probleme, die junge Menschen bei der Nutzung sozialer Medien mit sich herumtragen, haben auch Erwachsene. Wenn wir so tun, als sei das alles für Erwachsene kein Problem, liegen wir falsch. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, und ich würde mich freuen, wenn wir dazu eine Anhörung machen dürften. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. Ich möchte noch einen Hinweis an die Besucherinnen und Besucher geben: Sie dürfen kurz ein Foto machen,

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Omid Najafi AfD

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Christ, Sie haben am Anfang Ihrer Rede den Flughafen Hannover vor allem im nationalen Vergleich betrachtet. Danach haben Sie noch die Kurve gekriegt. Aber ich möchte Ihnen ein paar Zahlen zeigen, damit Sie wirklich vor Augen haben, wie stark die deutschen Flughäfen aufgrund von verfehlter Politik und harter Besteuerung in Mitleidenschaft gezogen werden: Seit 2019 ist die Anzahl der Passagiere um 11% gesunken - nur in Deutschland. Außerhalb Deutschlands in der EU ist sie aber um 6 % bzw. ohne Deutschland um 8 % gestiegen. Das EU-Ausland hat ja dieselben Herausforderungen wie Deutschland: Nahostkrieg, Ukrainekrieg, Anstieg der Energiepreise etc. Dennoch haben sich die Flughäfen außerhalb Deutschlands erholt, während hier noch immer ein grünes Schrumpfen stattfindet. Und Sie wollen weiterhin daran festhalten. Ich finde, das hat keine Zukunftsperspektive. Sie haben ja am Ende noch gesagt, aus ökonomischer Sicht sei dieser Antrag nicht gut. Aus ökonomischer Sicht ist Wachstum etwas Gutes, aber Sie sind leider der Bremsklotz für Wachstum. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi. - Der Kollege Christ möchte nicht antworten. So kommen wir zum nächsten Redner:

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Stephan Bothe AfD

Sport stärkt - Ehrenamt wirkt. Gemeinsam für ein starkes und solidarisches Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Meyn, entschuldigen Sie bitte die Namensverwechslung eben. Aber kurz gesagt: Ihr Antrag ist ideologisch getrieben und hat mehr Schwächen als Stärken. Ich persönlich glaube, ich spreche für die große Mehrheit der Bevölkerung, wenn ich sage: Sport ‑ Ich glaube schon. Ich glaube, dass ich für die meisten Bürger spreche, wenn ich sage: Sport muss ein politik- und ideologiefreier Raum bleiben. Niemand außer einer kleinen linken politischen Blase will eine Nationalmannschaft mit Regenbogenbinde oder eine Nationalmannschaft, die sich die Hand vor den Mund hält. Niemand in der breiten Bevölkerung möchte politische Aktionen, weder bei der Fußball-WM noch beim Amateursport. Die Einzigen, die das wollen, sind politische Funktionäre oder jeweilige Regierungspolitiker. Dieser Antrag zeigt das in diesem Fall ganz offen: Es wird die einseitige linke Politisierung des Vereinssports vorangetrieben. Extremismusbekämpfung soll ausschließlich gegen rechts gerichtet sein. Wir lehnen aber diese Politisierung des Ehrenamts entschieden ab. Wir werden Sie auch nicht damit durchkommen lassen, dass die niedersächsischen Ehrenämter und die aufopferungsvoll geführten Vereine zu NGOs und Vorfeldorganisationen von SPD und Grünen umfunktioniert werden. Das ist nämlich am Ende Ihr Ziel. Bereits heute ist das Programm „Sport mit Courage" komplett einseitig ausgerichtet. Die Workshop-Angebote befassen sich ausschließlich mit Zitat rechten Parolen im Sportverein, Rechtsextremismus im Sport, Facetten des modernen Rechtsextremismus. Rot-Grün will jetzt diese Einseitigkeit weiter zementieren und verkennt die wirklichen Gefahren, die wir haben: Gefahren durch linke und islamistische Extremisten, durch Diskriminierung muslimischer Mädchen, die sich aus Angst vor muslimischen Männern oft nicht mehr auf Sportveranstaltungen trauen, gewalttätige Vorfälle und Spielabbrüche im Amateursport, häufig geprägt durch migrantische Mannschaften. All das liest man in Ihrem Antrag nicht. Es wird weiterhin das ewige Mantra des Kampfes gegen rechts bemüht. Ich bleibe dabei: Die Bürger wollen das nicht, und wir wollen das auch nicht. Wir wollen keinen ideologisierten Sport, weder im Profisport Letztes Wort, Herr Bothe! ‑ noch im Amateursport. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

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Constantin Grosch SPD

Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich zitiere Davina Cordua: „Man sah mir meine Fremdartigkeit an. Selbst im Winter, wenn die Hautfarbe der anderen Kinder zu einem blassen Rosa wurde, verlor meine Haut ihren sonnengebräunten Teint nicht. Als ich in die Schule kam, nannten sie mich Zigeunerin. In meiner Sprache, dem Romanes, ist es ein Schimpfwort, es bedeutet,ziehende Gauner'. Mein Vater ist Sinto, meine Mutter Deutsche. ... Als ich in die dritte Klasse kam, rief ein älterer Schüler in der Pause zu mir herüber:,Euch haben sie wohl vergessen zu vergasen.' Der Satz verwirrte mich. Der Hass, der darin lag, bedrückte mich sehr, wusste ich doch schon damals genau, wovon der Junge sprach." Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich und die meisten von uns hier sind Gadsche. Der Begriff „Gadsche" stammt aus der Sprache Romanes und ist die Bezeichnung für all jene Menschen, die nicht zu den Sinti und Roma gehören. Und ich als Gadsche kann mir kaum vorstellen, wie sich die erlebte Diskriminierung im Alltag anfühlen muss. Ich bin mir sicher, dass ich damit nicht alleine bin. Gerade deshalb ist es so wichtig, valides, empirisches Wissen und Material über Antiziganismus zu haben, um wenigstens nüchtern über Entstehungsbedingungen und Vorkommen von Antiziganismus sprechen zu können. Doch wie schon die Unabhängige Kommission Antiziganismus feststellte, ist dieses empirische Wissen aufgrund der jahrzehntelangen Nichtbearbeitung und Abwehr von Rassismus gegen Sinti und Roma kaum vorhanden. Besonders beklemmend muss es allerdings sein, wenn nicht nur aus dem Alltagsgeschehen heraus Ablehnung, Ausschluss und Hass erfahren werden, sondern gerade aus den Institutionen heraus, die eigentlich als Garanten für Sicherheit, Freiheit und Teilhabe stehen sollten. Keine andere Minderheit muss derart manifestierte und strukturelle Diskriminierung durch staatliche und öffentliche Akteure erdulden. All das zeigt MIA, die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus, zuletzt bei der Vorstellung ihres neuesten Jahresberichts vor zwei Wochen. Auch deshalb ist es so wichtig, MIA zu unterstützen und möglichst auch in Niedersachsen zu aktivieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine historische Verantwortung, Rassismus gegenüber Sinti und Roma zu verhindern. Aber wie war das eigentlich damals? Meist ohnehin schon benachteiligte Sinti und Roma wurden in informelle und illegale Mietverhältnisse gedrängt. Ihnen wurden überhöhte Mieten abgenommen. Weil sie keine andere Option hatten, bekamen sie oft nur Wohnungen in schlechtem Zustand. Gesetze erlaubten, Menschen unterschiedlich zu behandeln, wenn es um die Schaffung von sozial stabilen Bewohnerstrukturen geht. Dies wurde umgekehrt ausgelegt, sodass Sinti und Roma nur Wohnungen in bestimmten Straßen angeboten wurden. Es gab besonders drastische Fälle, in denen Roma von Wohnungsbaugesellschaften explizit als Roma registriert wurden. Bei einer Gesellschaft gab es interne Vermerke, Menschen aus der Minderheit gar keine Wohnung anzubieten. Und dann kam eine politische Gruppe und zwang alle, die sie für Roma hielt, dazu, mit Besen und Kelle die Straßen zu putzen. „Putzaktion" nannten sie das und propagierten: Diese Menschen müssen unsere Stadt verlassen. Zentralratspräsident Romani Rose bezeichnete das als „ekelhaften und abscheulichen Rassismus". MIA-Leiter Guillermo Ruiz sagte zu dem Vorfall, dieser „erinnert an Demütigungspraktiken der Nationalsozialisten gegenüber Juden". Denn das, liebe Kolleginnen und Kollegen, was ich gerade beschrieb, ist nicht damals, nicht in lang vergangener Zeit passiert, sondern passierte vor drei Wochen in Gelsenkirchen. Es gibt Akteure, auch in unseren kommunalen Räumen und Parlamenten, die das tiefsitzende Ressentiment gegen Sinti und Roma nicht abbauen, sondern bewirtschaften. Wer Minderheiten vorführt, wer soziale und ökonomische Problemlagen ethnisiert, wer damit Beifall im digitalen Raum erhaschen mag, der betreibt kalkulierte Degradierung von Menschen und offenbart seine politische Unreife. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, Antiziganismus ist kein Phänomen von damals und auch keines, was nur mal eben da ist. 600 Jahre Sinti und Roma in Deutschland lehren uns, dass unsere Gesellschaft ein strukturelles Problem hat. Horst Seehofer sagte 2021 anlässlich der Veröffentlichung der unserem Antrag zugrunde liegenden Empfehlungen: Man wende sich leider diesem Thema oft nur dann zu, wenn konkret etwas passiere. Dann diskutiere man für einige Tage und Wochen, bevor das Land wieder zur Tagesordnung übergehe. - Recht hat er! Die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma hat durch ihren jahrzehntelangen friedlichen Kampf einen unverzichtbaren Beitrag zur Demokratisierung und Entnazifizierung der Bundesrepublik geleistet. Sie hat uns gelehrt, wo die blinden Flecke unseres Rechtsstaates liegen. Ich möchte Sie daher zum Schluss auf die mir Hoffnung machende Bewegung der jungen Sinti und Roma hinweisen, die sich Sinti-Roma-Pride nennt und aktuell übrigens Spenden für ein Buchprojekt zur Aufklärung von Schülerinnen und Schüler sammelt. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber debattieren, wie wir verhindern, dass es menschenfeindliche und rassistische politische Gruppen gibt, wie wir sicherstellen, dass die Sinti und Roma sicher und frei leben können und wie wir als Land Niedersachsen dazu einen Beitrag leisten können! Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Grosch.

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Dr. Andreas Philippi

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Förderprogramme so, wie es im Planungsausschuss vorgesehen ist haben wir verteilt, weil das Geld ja fällig war. Natürlich gucken wir in der Planung immer darauf, aber wir sind natürlich auch darauf angewiesen, uns am aktuellen politischen Geschehen zu orientieren. Vor ein paar Monaten haben wir noch intensiv über den Transformationsfonds gesprochen. Inzwischen wissen wir, dass 70 % der Gelder aus dem Transformationsfonds in den nächsten Jahren 4,5 Mrd. Euro sozusagen kofinanziert, also in unsere Kassen gespült werden. So können wir natürlich viel, viel mehr bei der Infrastruktur investieren - neu bauen, zentralisieren, Qualität steigern. Es ist immer unser Ansinnen, aus der gegebenen politischen Situation heraus genau das zu tun, was Sie eingefordert haben, nämlich zu gucken, wie stabil das für die nächsten Jahre und die nächsten Jahrzehnte ist. Sie wissen auch, dass wir im Land drei verschiedene Trägerstrukturen haben. Wir sind nicht immer in der Lage, sozusagen wirtschaftliche Begleitung für den einen oder anderen zu bieten. Die müssen natürlich mit ihren Geldern zurechtkommen und auch planen. Insolvenzen sind politisch nicht gewünscht, aber sie passieren an der einen oder anderen Stelle, und Sie wissen genau, aus welchen Gründen dies passiert. Danke. Vielen Dank. - Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion der AfD stellt Frau Kollegin Klages.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren und Damen! Zusammen mit dem neuen 10 Millionen Euro teuren Slogan der Landesregierung „Niedersachsen. Das ist groß!" kommt jetzt auch endlich die lang angekündigte große Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, kurz: NHG. Ob dieses Gesetz tatsächlich hält, was uns die Landesregierung verspricht, wird sich erst noch zeigen. Auf den ersten Blick weist der Gesetzentwurf doch ein paar Mankos und Unklarheiten auf. Ein Punkt zum Beispiel ist die Ausweitung des Promotionsrechts auf Hochschulen für angewandte Wissenschaften, HAWs, und Fachhochschulen, FHs. Dieses Vorhaben sehen wir kritisch. Aktuell gibt es bereits mehrere Möglichkeiten, im Anschluss an ein Studium an einer FH oder HAW zu promovieren. Diese wurden in der Vergangenheit allerdings kaum genutzt. Daher sehen wir hier keinen Änderungsbedarf. Weiterhin ist zu befürchten, dass ein eigenständiges Promotionsrecht für HAWs und FHs die bestehende Tendenz zur Inflation und Entwertung akademischer Titel noch einmal verstärkt. Hinzu kommen noch die erheblichen Mehrkosten, die eine Ausweitung des Promotionsrechts mit sich brächte. Ein weiterer kritischer Punkt im Gesetzentwurf zum NHG ist die geplante Förderung von Diversität. Was uns die Landesregierung hier als „Chancengleichheit" und „Personalentwicklung" verkauft, ist in Wirklichkeit längst zu einem Hebel politischer Steuerung geworden. Denn Begriffe wie Diversität, Gleichstellung und Nachhaltigkeit stellen linkspolitische Kriterien dar, deren Durchsetzungszwang vermehrt in Meinungszensur und Quotenregelungen gipfelt. Zum Erhalt der Wissenschaftsfreiheit müssen diese woken Ideologien, die in anderen Ländern längst abgeschafft werden, dringend auch aus unseren Hochschulen entfernt werden. Berufungsverfahren haben primär dem Leistungsprinzip und der Bestenauswahl zu folgen. Eine andere dazu passende Neuregelung soll mehr Optionen zur Bildung neuer Gremien schaffen. Es ist anzunehmen, dass hier das wurde sogar schon gesagt die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten gemeint ist und auch die Gremien dieser ähneln sollen. Solche Zusammenschlüsse halten wir für eine unnötige Aufblähung hochschulischer Strukturen, die zudem finanzielle Mittel binden, die anderswo in Forschung und Lehre deutlich besser investiert sind. Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Landesregierung, dies sind nur drei herausgenommene Beispiele dafür, dass der vorliegende Gesetzentwurf des NHG natürlich noch intensiver Beratung bedarf. Ich freue mich daher auf konstruktive Gespräche und sachlichen Austausch im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Kollegin Schülke. -

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Omid Najafi AfD

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Flughafen Hannover ist über die Landesgrenzen hinaus der Dreh- und Angelpunkt des internationalen Flugverkehrs in Niedersachsen. Es ist folglich Aufgabe der Landesregierung, diesen Standortfaktor weiterhin zu sichern und auch anlässlich der ortsansässigen Unternehmen die Wirtschaftlichkeit aufrechtzuerhalten. In der ersten Beratung erwähnte ich bereits, dass bundesweit die deutschen Flughäfen sich seit der Corona-Zeit nicht erholt haben, anders als die Flughäfen in den europäischen Staaten, welche verglichen mit 2019 wieder ein Wachstum erfuhren. Unser Antrag zielt darauf ab, die von Ihren Parteien auferlegten Bremsklötze zu entfernen, sodass unsere Flughäfen wieder florieren können: Abschaffung der Luftverkehrssteuer bzw. Ticketsteuer, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsministern der Bundesländer einen Plan zu erarbeiten, die Luftsicherheitsgebühren zu senken, die Kosten für die militärische Flugsicherung vollständig aus Bundesmitteln zu decken, anstatt nur anteilig, weitere Ausbaupotenziale am Flughafen Hannover zu erarbeiten, sodass die Wirtschaftskraft unseres heimischen Flughafens verstärkt wird und Arbeitsplätze geschaffen werden, und letzten Endes zusammen mit der Luftverkehrswirtschaft zu prüfen, ob die EU-Anforderungen für sogenannte nachhaltige Flugkraftstoffe im Rahmen des Green Deal überhaupt wirtschaftlich und bezahlbar seien. Wenn man sich diese Forderungen anschaut, kann man unserem Antrag nur zustimmen. Sie allerdings ziehen es vor, am Klimaschwindel festzuhalten und weiterhin die selbstverstümmelnde Politik weiterzubetreiben - ohne Rücksicht auf Verluste. Und dazu sind Sie um keine neue Besteuerung verlegen. Die deutsche Wirtschaft schrumpft, die Industrie wandert ab, Betriebe schließen, der Mittelstand bricht weg, Arbeitsplätze gehen verloren. Aber das interessiert Sie alles nicht. Die Lebensader einer Industrienation ist eine intakte Infrastruktur, und dazu zählt eben der Flughafen Hannover allemal. Wir zeigen Ihnen, wie es gehen kann, wenn man am Wohl der Nation tatsächlich interessiert wäre. Unsere Forderungen wurden eins zu eins übernommen von der Luftverkehrswirtschaft und den dazugehörigen Verbänden. Sie hätten diesen Antrag folglich auch selbst stellen können, wenn Ihnen wirklich an einem konstruktiven Dialog gelegen wäre. Aber wer sich kein Flugticket leisten kann, der soll doch Lastenrad fahren, lautet anscheinend Ihre Antwort. Wir würden es jedoch begrüßen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi.

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Britta Kellermann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Christian Meyer

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Vielen Dank. - Minister Meyer wird antworten. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns hat ein Wal ja wochenlang beschäftigt. Ich habe gestern im HAZ-Ticker gesehen: Es ist schon wieder ein angeschlagener Buckelwal in der Ostsee vor der dänischen Küste unterwegs in Richtung Süden. Das läuft jetzt gerade schon wieder. Es haben sich viele Menschen mit dem Thema Walschutz beschäftigt, und deshalb war es auch richtig, dass auf der letzten Umweltministerkonferenz ausgehend von Mecklenburg-Vorpommern gesagt worden ist: Wir müssen Walrettungen verbessern - das muss man sicher machen. Wie ist man darauf vorbereitet, wenn es solche Strandungen gibt die wir übrigens auch ständig haben? Vor ungefähr einem Jahr hatten wir einen ungefähr gleich großen Buckelwal beim Minsener Oog vor Wangerooge liegen, der aber schon tot war. Wir sind dann da hingefahren, und er wurde untersucht - es gab ja auch Berichte darüber. Er ist dann dort liegen gelassen und der Natur überlassen worden. Wir haben also immer wieder Funde von größeren Pottwalen, Zwergwalen und natürlich auch Schweinswalen in unserem Bereich. Man geht davon aus, dass allein in der Nordsee um die 1 000 Schweinswale im Jahr durch die verschiedensten Formen von Eingriffen sterben. Deshalb haben wir dann auf der Konferenz auch gesagt: Wir müssen weitere Verbesserungen schaffen, so wie das auch zitiert worden ist. Wir haben dann mit zwölf Bundesländern und dem Bund leider haben die CDU-geführten Umweltministerien keinen Bedarf gesehen, sich auch um den Zustand unserer Meere zu kümmern eine Protokollerklärung abgegeben, die auf unseren Anträgen basiert ich zitiere daraus: Die zwölf Bundesländer und der Bund „weisen auch vor dem Hintergrund der mehrfachen Strandung eines in einem Stellnetz verfangenen Buckelwals in der Ostsee auf den besorgniserregenden Zustand der Ökosysteme, Lebensräume und Arten der Nord- und Ostsee hin. Beide Meere sind aufgrund stofflicher Einträge und vielfältiger menschlicher Nutzungen zu hohen Belastungen ausgesetzt." Auch letztes Jahr wurde gemeldet, dass Nord- und Ostsee noch nie so heiß waren wie jetzt. Ich weiß nicht, wie es dieses Jahr wird, aber auch für dieses Jahr erwarten wir durch die Klimakrise ein Umkippen der Systeme. Und davon sind natürlich auch Wale und viele andere Tier- und Pflanzenarten massiv betroffen - zusammen mit den Veränderungen, die sich durch den steigenden Meeresspiegel ergeben. Deshalb sind sich Bund und Länder einig, dass dem gemeinsam von Bund und Küstenländern verabschiedeten Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zur Verbesserung des Zustandes der Nord- und Ostsee eine höhere gesellschaftliche Priorität und Dringlichkeit eingeräumt werden muss. Dies dient neben dem Schutz der Ökosysteme auch den Menschen und ist Grundlage dafür, Nord- und Ostsee nachhaltig nutzen zu können. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat letztens vor einer Woche in der HAZ noch einmal die Bedeutung des Schutzes unserer Meere betont. Ich teile die Auffassung, dass Stichwort „Stellnetze", die ja auch im Mund von dem Wal waren die Zahl der vorhandenen Geisternetze reduziert werden muss, dass der Plastikmüll, der in die Meere gelangt, reduziert werden muss. Es gibt ja weltweit mittlerweile sehr viele Walschutzgebiete, und wir haben uns dafür eingesetzt, dass Ruhe- und Rückzugsräume in Nord- und Ostsee eingerichtet werden müssen, in denen sich Arten und Lebensräume ohne direkte Beeinträchtigung durch menschliche Nutzung erholen können und Tiere nicht Gefahr laufen, durch Stellnetze, Speedboote oder Lärm gestört, verletzt oder gar getötet zu werden. Gerade auch der Meereslärm ist eine riesige Herausforderung. Ich bin sehr dankbar, dass zum Beispiel bei der Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen inzwischen darauf geachtet wird, dass diese mit lärmarmen Methoden erfolgt, um auch wissenschaftlich begleitet den Lärm, auch den Unterwasserlärm, der viele Wale gerade auch Schweinswale bedroht, deutlich zu minimieren. Ich setze mich auch dafür ein, dass das immer eine klare Vorgabe ist: So wie an Land höchste Umweltstandards bei Windrädern gelten müssen, müssen sie natürlich auch auf See gelten, wenn man sie dort baut. Auch das ist notwendig. Das gilt auch, wenn auf dem Meeresboden Seekabel verlegt werden. Dann sind umweltschonende und lärmarme Techniken einzusetzen. Wir brauchen natürlich auch ein Monitoring, an was diese Meeressäuger und tauchenden Meeresvögel in deutschen Meergewässern sterben. Wir haben hohe Zahlen von Vögeln im Wattenmeer, die Plastikpartikel in sich tragen, die unterschiedlichster Art sind, was zu erheblichen Gefahren führt. Ich habe gelernt: Wenn wir so weitermachen, hätten wir, glaube ich, Ende der 2040er-Jahre mehr Plastikmüll in unseren Weltmeeren als Fischbiomasse. Das muss man sich mal vorstellen! Im Pazifik gibt es mittlerweile riesige Flächen größer als Niedersachsen, wo unsere Wohlstandsabfälle in Form von Plastikmüll sind. Wir haben uns dafür ausgesprochen, sensible Lebensräume des Meeresbodens wie Riffe besser zu schützen, entsprechend dem Aktionsplan „Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei". Da geht es darum, das Verbot grundberührender Fischerei auch auf Grundlage nationaler und internationaler wissenschaftlicher Erkenntnisse in den bereits ausgewiesenen Meeresschutzgebieten also in den Nationalparkgebieten stärker umzusetzen. Wir sind dazu als Regierung ja in einem Dialogverfahren. Da geht es auch um die Industriefischerei. Ich wusste erst gar nicht, was das genau ist. Das heißt, dass man Fische nicht für den menschlichen Verzehr fängt, sondern um sie als Futter für andere Fische zu nutzen. Auch das ist ein großer Eingriff. Da haben wir gesagt: In deutschen Meeresgewässern muss zumindest für Gebiete, in denen ein Verbot der Industriefischerei bereits für deutsche Fischer gilt, auch für ausländische Fischer wirksam werden. Zweiter Punkt: Meeresschutz beginnt natürlich an Land, denn alles, was wir Menschen an Müll einbringen, führt zu einer Verunreinigung unserer Ozeane und Meere. Es geht zum Beispiel auch darum das haben wir gefordert, dass die Eutrophierung in der Ostsee gibt es eine ganze Reihe von toten Zonen, wo Sauerstoff wegen einer Algenblüte fehlt, was etwas mit Eutrophierung, also mit Nährstoffeinträgen, zu tun hat stärker berücksichtigt wird. Wir haben parteiübergreifend gefordert, dass das zum Beispiel bei den Diskussionen zum Düngerecht stärker berücksichtigt werden kann. Auch da vielleicht ein Lob: Durch die Gewässerrandstreifen, die wir in Niedersachsen haben 3, 5 und 10 m, haben wir weniger dieser Einträge, sowohl von Düngemitteln als auch Pestiziden, zumindest mittel- und langfristig in unsere Gewässer. Diese Gewässer münden am Ende alle in die Nordsee. Auch damit tragen wir dazu bei, dass die Nährstofffracht, die bei uns in der Nordsee, aber auch in der Ostsee, ankommt, sinkt. Ferner haben wir uns auf die Kommunalabwasserrichtlinie, die KARL, bezogen. Ich war gerade in Wolfsburg, wo die vierte Reinigungsstufe durch das Land gefördert wird. Das dort ist ein großer Vorreiterbetrieb. Dort geht es darum, bei der Reinigung von diesen Partikeln noch besser zu werden. Wir haben auch noch einmal gesagt: Wir wollen, dass das weiterhin die Hersteller bezahlen müssen, damit unsere kommunalen Betriebe nicht überfordert werden. Wir haben das Thema PFAS, die wir auch immer wieder im Meeresschaum finden, diese Ewigkeitschemikalien. Wir haben uns noch einmal dafür ausgesprochen, dass sie nur dort zum Einsatz kommen, wo keine geeigneten Alternativen vorhanden sind. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Reduzierung der Belastung durch Munitionsaltlasten, die wir in Nord- und Ostsee in großen Mengen haben. Ich begrüße, dass der Bund jetzt Gelder bereitstellen will, um dort diese Bomben und anderen Sprengstoffe aus der Vergangenheit, die mittlerweile sehr korrodieren, die die Fischer gefährden, die dort mit ihren Netzen arbeiten, und natürlich auch die Umwelt gefährden, zu bergen. Deshalb müssen wir auch diese Altlasten der Vergangenheit herausholen. Und es geht um die Schaffung von Seegraswiesen. Sie gehen massiv, um über 70 %, rund 80 %, zurück, und diese sind für viele Fischarten eben eine ganz wichtige Struktur. Es geht auch um Riffe. Deshalb wollen wir die Wiederherstellungsverordnung der EU dort ambitioniert umsetzen. Zu Frage 2: Die Konferenz von Esbjerg betrifft ja etwas Einzigartiges. Das ist unser einzigartiges Weltnaturerbe Wattenmeer, durch die UNESCO anerkannt, von drei Ländern: Dänemark, Niederlande und Deutschland. Dort finden immer wieder die Konferenzen zum Schutz dieses Lebensraums von europa-, wenn nicht gar weltweiter Bedeutung statt. Das Wattenmeer ist das flächenmäßig größte Natura-2000-Gebiet in Niedersachsen. Natürlich ist es viel älter als die 40 Jahre, die wir jetzt den Nationalpark haben. Ich bin sehr froh, dass diese Zusammenarbeit länderübergreifend weiter gestärkt wird. Gerade das trilaterale Wattenmeerzentrum in Wilhelmshaven wir haben den Sitz des gemeinsamen Wattenmeersekretariats wird in den nächsten Jahren noch deutlich gestärkt. Dazu konnte ich mit der Stadt Wilhelmshaven eine Vereinbarung unterschreiben, in der es darum geht, dass dort 3 Millionen Euro für den Neubau des trilateralen Wattenmeerzentrums, das zugleich der Sitz unserer Nationalparkverwaltung werden soll, jetzt investiert werden. Ich bin dem Bund und unseren Nationalparkverwaltungen sehr dankbar, dass wir die Nationalparkhäuser an der Küste massiv energetisch sanieren und klimagerecht machen und modernisieren können. Ich war jetzt bei einigen dieser neuen Nationalparkhäuser. Wir wollen auch, dass die Nationalparkrangerinnen und ‑ranger in dem Gebiet weiter gestärkt werden, um unser Ziel, unser Weltnaturerbe dauerhaft für kommende Generationen zu schützen, zu unterstützen. Zu Frage 3: Wie unterstützt die Landesregierung gegebenenfalls zusammen mit dem Bund Maßnahmen für die Wiederherstellung von Salzwiesen, Seegras, Riffen und gegen Plastikmüll, Geisternetze, und Munitionsaltlasten für einen besseren Schutz im Wattenmeer? Wir haben eben über den Klimaschutz geredet. Ich bin sehr froh: Es gibt das „Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz" des Bundes. Darin gibt es auch Küstenprogramme, die natürlich vor allem wir und nicht etwa Bayern und Baden-Württemberg nehmen. Wir haben im Handlungsfeld 3 „Meere und Küsten" schon jetzt fünf niedersächsische Projekte im Gesamtumfang von 42 Millionen Euro gefördert; fast alles Bundesmittel, ein bisschen Kofinanzierung vom Land; also auch da etwas. Damit schaffen wir eine Win-win-Situation, denn diese Salzwiesen binden das wusste ich vorher auch nicht, anders als in Süßwasser, massiv CO2. Sie sind also ähnlich wie Moore ein natürlicher CO2-Speicher. Sie tragen also selbst dazu bei, das Wattenmeer zu schützen, wenn man diese Salzwiesen wiederherstellt. Und sie sind natürlich für viele Tier- und Pflanzenarten ein einzigartiger Lebensraum. Dort haben wir fünf Projekte: Kohlenstoffspeicherung durch natürliche Salzwiesenentwicklung im Bereich von Sommerpoldern der Wurster Küste - das müsste oben bei Cuxhaven sein. Erhöhung des Kohlenstoffspeicherpotenzials auf dem Hund-Paapsand durch die Wiederansiedelung von Seegraswiesen im Rahmen eines ökologischen Sedimentmanagements. Da bin ich auch den Fraktionen sehr dankbar. Ihr habt das ökologische Sedimentmanagement unterstützt, sodass wir nicht immer diese Kreislaufbaggerung machen, sondern das Material dort benutzen können, um Seegraswiesen wiederherzustellen. Wir machen auch im Dollart quasi zur Verbesserung des Masterplans Ems an der Küste die Stärkung der Klimaresilienz und Kohlenstoffspeicherung. Dort geht es auch darum, ob man eine neue Vogelinsel aus den Sedimenten anlegt, die man sonst aus der Ems baggert und weit draußen hinausbringt. Also Win-win-Strategien! Diese und die weiteren beiden Projekte dienen dazu, das Küstenökosystem deutlich zu verbessern, denn der Rückgang der Seegraswiesen ist besorgniserregend. Wir haben weitere Forschungs- und Maßnahmenprojekte. So unterstützen wir im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Maßnahmen zu Riffen. Wir haben den Runden Tisch Meeresmüll, der unter dem Vorsitz Niedersachsens tagt. Er thematisiert die Fragen zum Plastikmüll im Meer. Er macht die Programme mit den Fischern, also Fishing for Litter: Wenn die Fischer Müll anlanden, den ja nicht die Fischer verursacht haben, sondern wir alle, wird er an Land entsorgt. Damit müssen auch nicht die Kommunen an der Küste die Abfallgebühren tragen, sondern wir als Land machen diese Maßnahmen. Ich bin den Fischern sehr dankbar, dass diese Programme auch von ihnen vorangetrieben werden und sie uns dabei unterstützen, die Meere wieder sauberer zu machen. Es geht um die Geisternetze, die durch die Meere ziehen, dass man sie herausholt. In diesen Dolly Ropes verfangen sich viele Delfine und Wale und sterben darin. Es geht um das Bewusstsein bei Berufs- und Freizeitschifffahrt. So führen wir immer wieder Debatten über Trassen am Wattenmeer. Das Land fordert schon lange, dass die Schiffe mit sensiblen Ladungen weit draußen fahren müssen, damit wir eine Katastrophe zum Beispiel mit Öl vermeiden. Ich habe erst letztens mit Erschrecken festgestellt, dass dort Paraffinklumpen auf den Inseln gefunden werden. Sie entstehen durch die Tankreinigung auf See. Ich dachte eigentlich: Das kann doch nicht sein, dass das immer noch erlaubt ist. Ich habe mit Erschrecken festgestellt, dass es immer noch erlaubt ist, dass Schiffe draußen auf See sozusagen durchgespült werden und wir dann diese Paraffinklumpen ich glaube, sie sind auf Norderney und Borkum angespült worden entsorgen müssen. Sie stellen natürlich eine Gefahr für den Menschen und auch für die Vögel dar. Auch da wäre es gut, wenn wir die Schifffahrt klimaneutral und ökologischer aufstellen, indem wir die Voraussetzungen machen, dass niemand mehr eine Reinigung auf See machen kann und so seine Reste ins Wasser bringt. Der letzte Punkt: Munitionsaltlasten. Der Bund hat ein Förderprogramm mit 100 Millionen Euro für die pilothafte Erkundung und Bergung. Das startet erst einmal in der Ostsee. Aber wir hoffen, dass auch wir dann davon profitieren, um eben unser Weltnaturerbe und unseren Nationalpark weiterhin dauerhaft zu schützen. Wir wollen den vielen Menschen, die diesen Schutz sehen, die sich für Wale einsetzen, die sich für Delfine einsetzen, die die Schweinswaltage in Wilhelmshaven besuchen, sagen: Ja, wir kümmern uns um diese Weltmeere. Sie sind ein einzigartiger Schatz, nicht nur für unseren Lebensraum und unsere Welt. Sie sind eine Grundlage für viele, viele Tier- und Pflanzenarten. Das ist ein riesiger, energiereicher Lebensraum. Deshalb ist es wichtig, an diesem Programm zu arbeiten und nicht immer nur über einen Wal zu diskutieren, sondern wir müssen über den Meeresschutz insgesamt neu nachdenken.

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Stephan Christ GRÜNE

Finanzielle Spielräume für Verteidigung nutzen - militärisch relevante Hafeninfrastruktur in Niedersachsen stärken

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Infrastruktur ist in die Jahre gekommen. Das ist keine neue, aber eine immer dringlicher werdende Erkenntnis. Brücken, die gesperrt werden müssen, Straßen, die auf moorigem Grund wegsacken, Bahnstrecken, die mehr und mehr Verspätung hervorrufen. Aber auch unsere Häfen bedürfen weiterer Investitionen. Niedersachsen engagiert sich im Rahmen seiner Verantwortung hier kontinuierlich und verlässlich. Meine Damen und Herren, jetzt gilt mehr denn je: Seehäfen sind nicht nur Angelegenheit der Länder, sie sind immer auch eine bundesweite Angelegenheit. Das muss sich jetzt auch in ihrer Finanzierung widerspiegeln. Das gilt für ihre zivile und natürlich noch einmal mehr für ihre militärische Bedeutung. Unsere grünen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag haben im letzten Jahr für das Sondervermögen des Bundes mitgestimmt und für die entsprechende Mehrheit gesorgt - und das nicht, weil wir Schulden um der Schulden willen irgendwie gut finden. Nein, aus Verantwortung für unser Land, auch für die künftige Generation. Liebe CDU-Fraktion, ja, an dem Ansatz, aus dem Sondervermögen Mittel für die Stärkung militärisch relevanter Hafeninfrastruktur auch für Niedersachsen einzuwerben, ist nichts auszusetzen - im Gegenteil. Ich danke der Landesregierung und hier Minister Tonne ausdrücklich, dass er genau das beim Bund bei vielen Gelegenheiten immer wieder anmerkt und es auch weiterhin tut. Und ich danke ebenfalls, dass die Landesregierung für Investitionen, wo immer es geht, auch das Dual-Use-Prinzip prüft. Es ist doch nur sinnvoll, die Nutzung für militärische und zivile Zwecke ausdrücklich nicht nebeneinander, sondern miteinander verzahnt zu denken. Starke Häfen benötigen wir für die militärische und die zivile Nutzung. Ein ausdrückliches Herausrechnen militärischer Maßnahmen wird dem nicht gerecht. Meine Damen und Herren, ich danke der Union dafür, dass sie mit diesem Antrag dieses für Niedersachsen wichtige Thema auf die Agenda gesetzt hat. Ich danke aber auch, wie schon gesagt, für das verantwortungsvolle Regierungshandeln und dafür, dass die Landesregierung in dieser Frage bereits aktiv und auf einem guten Weg ist. Deswegen lehnen wir diesen Antrag heute hier ab. Vielen Dank. Vielen Dank. - Von der Fraktion der SPD hat sich Herr Arends zu Wort gemeldet. Bitte,

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Stephan Bothe AfD

30. Eingabenübersicht

Was Sie auch Sie persönlich hier getan haben, war immer verantwortungslos.

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich eines klarstellen: Der Schutz von Kindern im digitalen Raum ist eine wichtige Aufgabe. Niemand wird bestreiten, dass soziale Medien Risiken mit sich bringen. Die Frage ist also nicht, ob wir Kinder schützen wollen, die Frage ist, wie wir das tun wollen. Im Ausschuss hat mich Herr Schulz-Hendel dafür kritisiert, dass ich im Zusammenhang mit diesem Antrag von Verboten gesprochen habe. Ehrlich gesagt, verstehe ich diese Kritik bis heute nicht, denn wenn ich einen Antrag lese, der ein gesetzliches Mindestalter von 14 Jahren für soziale Medien fordert, dann verstehe ich das so: Das ist ein Verbot für alle unter 14. Wenn Jugendlichen bis 16 Jahre die Nutzung nur noch über staatlich vorgegebene Jugendversionen möglich sein soll, dann ist das eine Zugangsbeschränkung. Wenn algorithmisch gesteuerte Feeds verboten werden sollen, dann ist das ein Verbot. Wenn personalisierte Empfehlungen verboten werden sollen, dann ist das ein Verbot. Wenn Autoplay abgeschaltet werden soll, dann ist auch das ein Verbot. Die Liste ließe sich noch weiterführen, aber die Redezeit ist beschränkt. Meine Damen und Herren, man kann alle diese Forderungen richtig oder auch falsch finden, aber man kann doch nicht ernsthaft behaupten, dass es sich hierbei nicht um Verbote handelt. Ich sage ganz ausdrücklich: Ich habe überhaupt kein Problem mit dem Begriff „Verbot". Es gibt sinnvolle Verbote: Wir verbieten Diebstahl, wir verbieten Mord und Totschlag. Verbote können notwendig und richtig sein. - Ihre Zwischenrufe beweisen wieder, dass Sie eben nicht unterscheiden können, welche Verbote richtig sind und welche Verbote falsch sind. Sie sind dazu offensichtlich nicht in der Lage. Deswegen erkläre ich es Ihnen ja jetzt auch. - Ich habe es doch gerade schon gesagt, Herr Schulz-Hendel: Auch Ihr Zwischenruf beweist, dass Sie es nicht können. Ich verstehe nicht, warum Sie ein Problem damit haben, Ihre Forderungen als das zu bezeichnen, was sie sind. Denn der Streit dreht sich doch nicht um die Wortwahl, er dreht sich um die Frage, ob diese Verbote am Ende verhältnismäßig sind. Denn in diesem Antrag bleibt es ja nicht bei zwei oder drei sinnvollen Schutzmaßnahmen. Er baut ein ganzes Regelwerk auf - mit Altersgrenzen, Zugangsbeschränkungen, technischen Vorgaben, zusätzlichen Pflichten für Plattformen und neuen Aufgaben für die Aufsicht. Da muss man sich schon fragen: Was davon ist am Ende wirklich sinnvoll und wirksam? Wir reden hier immer noch über den digitalen Raum, in dem sich eben vieles nicht einfach durch einen Landtagsbeschluss wegregulieren lässt. Am Ende kann man zum Beispiel über VPN-Zugänge das meiste, was Sie hier fordern, relativ einfach aushebeln. Und dann stellt sich die Frage, ob wir nicht die nächste Interventionsspirale bekommen. Besonders kritisch sehe ich einen weiteren Punkt: Rot-Grün möchte Auskunftsansprüche auch auf juristische Personen ausweiten, also etwa Vereine oder Verbände, die dann Zugang zu IP-Adressen und Portnummern bekommen sollen. Dazu sage ich ganz klar: Das geht zu weit. Die Identifizierung von Personen ist Aufgabe des Staates. Wenn Straftaten begangen werden, dann haben Polizei, Staatsanwalt und Gerichte die nötigen Befugnisse. Sie handeln auf gesetzlicher Grundlage, sie sind an rechtsstaatliche Verfahren gebunden. Meine Damen und Herren, dieser Antrag folgt aus unserer Sicht einem Muster, das wir in der Politik leider immer öfter sehen: Es gibt ein reales Problem, und die Antwort darauf lautet: mehr Regulierung, mehr Kontrolle, mehr Nachweispflichten, mehr Aufsicht. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab: weil er an vielen Stellen über das Ziel hinausschießt, weil er neue Bürokratie schafft, ohne dass der Nutzen wirklich überzeugt, und weil er bei der Frage staatlicher Befugnisse eine Grenze überschreitet, die man nicht gleichzeitig verschieben sollte. Vielen Dank. Vielen Dank. - Auf Ihren Redebeitrag gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Nacke. Bitte sehr!

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Dr. Andreas Philippi

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben natürlich einen sehr, sehr großen Überblick. Aber Ihre Frage kann ich im Spezifischen nicht beantworten, weil wir gerade auf den Rücklauf der MD-Gutachten warten. Also muss ich an dieser Stelle sagen: Nein, wir haben im Moment noch nicht den kompletten Überblick. Wir wissen zwar eine ganze Menge aus der ersten Runde, aber die zweite Runde nehmen wir mit, weil wir dann mehr Rechtssicherheit haben werden. Vielen Dank. - Die vierte Zusatzfrage für die Fraktion

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kultusausschuss hat beschlossen, noch vor der Sommerpause das Thema Zahngesundheit im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz zu regeln und hiermit ein Widerspruchsverfahren einzuführen, sodass die Sicherstellung der Zahngesundheit von Kindern durch Zahnärzte in den Kitas die Regel ist und Eltern widersprechen können, wenn sie nicht wollen, dass der Zahnarzt den Kindern in den Mund schaut oder mit ihnen Aufklärungsmaßnahmen durchführt. Das wird für mehr Zahngesundheit sorgen. Das wird am Ende auch für mehr Entlastung in den Kitas sorgen, weil sich die Erzieherinnen und Erzieher nicht um jede Einverständniserklärung kümmern müssen, wenn sie im Prinzip vorliegt, aber die Eltern vergessen, sie abzugeben. Insofern ist das eine sehr gute Maßnahme, die wir jetzt, wie auch Sie von der CDU es wünschten, vor der Sommerpause umsetzen. Ich möchte den Fraktionen ganz herzlich dafür danken, dass hier ein so breites Bekenntnis zur Zahngesundheit und zur Entlastung der Kindertagesstätten abgegeben wird. Ich freue mich darüber hinaus sehr, dass Sie diese Novelle auch direkt dafür nutzen, weitere Vereinfachungen für die Kindertagesstätten vorzunehmen, sodass beispielsweise künftig überhaupt erst ab einer siebengruppigen Kita ein Antrag gestellt werden muss und das darüber hinaus mit Blick auf die Bürokratie deutlich vereinfacht wird. Ich begrüße auch sehr, dass Sie als Abgeordnete von SPD und Grünen sehr nah an den Einrichtungen dran sind, wahrnehmen, dass es wichtig ist, die Maßnahmen noch einmal zu verlängern, weil der Fachkräftemangel immer noch anhält. Wir stabilisieren die Öffnungszeiten der Einrichtungen und sorgen dafür, dass sie deutlich flexibler mit dem Fachkräftemangel umgehen können. Das hat sich in den letzten zwei Jahren bewährt und wird sich auch in den nächsten Jahren bewähren. Insofern herzlichen Dank für Ihre Entscheidung, den Einrichtungen weiterhin diese Möglichkeiten zu geben. Gleichzeitig möchte ich noch einmal deutlich machen, dass wir die Ausbildungszahlen in den letzten Jahren deutlich gesteigert haben. Daher wird der Fachkräftemangel nicht mehr ewig anhalten. Es sind 19 200 und weitere 19 600 Menschen in der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher. Das ist absolut ermutigend, weil wir dadurch wissen, dass wir die Fachkräfteversorgung perspektivisch in naher Zukunft sichern können und die Einrichtungen qualitativ hochwertig aufstellen können. Insofern ist es gut, dass wir die Übergangszeit pragmatisch gestalten. Frau Bauseneick, ich kann vieles von dem, was Sie sagen, teilen. Die Abgeordneten haben sowohl im Ausschuss als auch jetzt sehr deutlich gemacht, dass das noch nicht die Novelle ist, die auf der Revision beruht. Wenn Sie uns dabei unterstützen wollen, hier schneller zu werden, dann sprechen Sie doch mit Ihrer Kollegin Karin Prien! Denn sobald wir die Eckpunkte und die finanziellen Rahmenbedingungen des Qualitätsentwicklungsgesetzes kennen und sie sich erfolgreich gegen den Bundeskanzler durchgesetzt hat, hierfür Geld zu bekommen, können wir auch ein grundständiges Kindertagesstättengesetz in Niedersachsen auf den Weg bringen. Ich sage Ihnen aber auch deutlich: Was überhaupt gar keinen Sinn macht, ist, jetzt einfach irgendein Gesetz zu beschließen, und wenn dann in drei Monaten ein Qualitätsentwicklungsgesetz kommt, den Einrichtungen zu sagen: „Huch! Jetzt machen wir aber mal alles anders!", liebe Kolleginnen und Kollegen. Insofern appelliere ich auch an Sie als CDU-Fraktion: Setzen Sie sich auf Bundesebene dafür ein, dass wir Geld über das Qualitätsentwicklungsgesetz bekommen! Setzen Sie sich dafür ein, dass wir sehr zeitnah verlässliche Eckpunkte bekommen, denn dann können wir unser Kindertagesstättengesetz auf den Weg bringen. Wir sind darauf im Grundsatz vorbereitet und würden uns auch darüber freuen, wenn es bald käme - je schneller, desto besser. Herzlichen Dank. Frau Ministerin, der Abgeordnete Holsten hat sich rechtzeitig gemeldet, ich habe es aber nicht rechtzeitig gesehen. Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Holsten zu? Aber gerne, Herr Holsten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

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Christian Meyer

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Lena Nzume GRÜNE

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

die jetzt den zweiten Teil und noch eine Restredezeit von vier Minuten hat. Das hat er gut hingekriegt. - Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Dieses Gesetz macht Schule demokratischer, macht Schule gerechter und macht Schule diskriminierungsärmer. Und natürlich machen wir die Schule zukunftsfest. Dieses Gesetz macht die Schule besser. Das möchte ich an vier Punkten zeigen. Demokratischer: Demokratie lernt man nicht aus dem Lehrbuch. Man lernt sie, indem man sie erlebt. Genau deshalb verankern wir die Wahl einer Klassenvertretung in allen Schulformen, im Primarbereich und in den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Wir trauen auch den Jüngsten eine Mitbestimmung zu. Und wir sichern die Geschäftsstelle des LandesschülerInnenrates. Ich bin froh, dass der LandesschülerInnenrat heute auch hier ist. Zweitens: Wir machen Schule gerechter. Wir schaffen faire Chancen für alle Kinder mit klaren Regelungen zum Nachteilsausgleich. Der Nachteilsausgleich stellt sicher: Jedes Kind kann zeigen, was es kann - mit angepassten Prüfungsbedingungen. Wir lassen die Kinder ihre Potenziale entfalten. Wir lassen die Kinder mutig vorangehen und sich selber zeigen. Und alle bekommen eine faire Chance. Drittens: Wir machen Schule diskriminierungsärmer. Das Recht auf diskriminierungsfreie Bildung wird endlich ausdrücklich festgeschrieben. Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung bekommen die Aufgabe einer Antidiskriminierungsstelle. Vor wenigen Tagen ist der nationale Bildungsbericht erschienen. Das war ein Alarmsignal: Kinder aus finanziell armen oder finanziell benachteiligten Familien erhalten seltener eine Gymnasialempfehlung. Diese Ungleichheit ist strukturell. Warum ist es so wichtig, gegen Diskriminierung anzugehen? Weil Diskriminierung in unseren Schulen messbar und strukturell ist. Beispielsweise die Lesekompetenz bei Kindern aus Arbeiterfamilien: Sie brauchen 559 Punkte für eine Gymnasialempfehlung. Bei Kindern aus Akademikerfamilien liegt es nur bei 510. Gleiche Leistung, unfaire Chancen. Was fehlt, ist also ein System, das die Kinder fair behandelt. Auch beim Aufstieg oder bei der Durchlässigkeit haben wir ein Thema: Nur 27 % gelingt der Aufstieg, fast 60 % steigen ab. Genau deshalb verankern wir den Schutz vor Diskriminierung. Ich sage aber auch sehr klar: Das ist erst ein Anfang. Wir brauchen einen klaren Rechtsrahmen, geschärfte Befugnisse für die Menschen und ein Antidiskriminierungsrecht. Deswegen brauchen wir ein LADG jetzt. Wir brauchen Menschen, die diskriminierungskritisch handeln, aber die eben auch das Antidiskriminierungsrecht kennen. Erst dann wird das Recht auf Schutz nicht nur ein Papiertiger, sondern es kommt im Schulalltag an. Wir machen die Schule aber auch zukunftsfest. Darüber freue ich mich sehr. Nach 40 Jahren schaffen wir es, die Tagesbildungsstätten endlich zu Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung weiterzuentwickeln. Das ist ein historischer Schritt. Ich bin besonders froh, dass wir diesen Weg parteiübergreifend gehen, mit SPD, Grünen und CDU voranschreiten. Wir schaffen für das Personal einen verlässlichen Weg, damit die Menschen weiterhin beschäftigt sein können und ihre wertvolle Arbeit weiterführen können. Ich komme zum Abschluss. Ich möchte mich noch mal sehr herzlich bei allen bedanken, die hier wirklich intensiv gearbeitet haben. Und ich möchte sagen: Wir machen Schule mit diesem Gesetz. Dieses Gesetz macht Schule demokratischer, weil jede Stimme zählt. Dieses Gesetz macht Schule gerechter, weil jedes Kind zeigen kann, was in ihm steckt. Dieses Gesetz macht Schule diskriminierungsfreier, weil niemand Angst haben muss und einfach dazugehört. Und dieses Gesetz macht Schule zukunftsfest, weil wir endlich nach 40 Jahren Türen öffnen, die zu lange verschlossen waren. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat das Wort: die Fraktion der CDU mit dem Kollegen Christian Fühner. Bitteschön!

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Omid Najafi AfD

Clearingstelle des Landes Niedersachsen auflösen

Herr Najafi hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ändert ja dennoch nichts an dem Vorwurf, dass die Clearingstelle nicht gebraucht wird. Wir haben den Mittelstandsbeirat den haben Sie ja selber aufgezählt und die IHK. Die kann man direkt kontaktieren. Dafür brauchen wir die Clearingstelle nicht. Im Mittelstandsbeirat sind die Handwerksverbände, die kommunalen Spitzenverbände, die Gewerkschaften - da ist extrem viel drin. Wir brauchen keine zwischengeschaltete Instanz, die pro Person 10 000 Euro im Monat kostet und am Ende nur Stellungnahmen abgibt, die sowieso nicht berücksichtigt werden. Die haben keine Rechtsbindung. Laut § 31a der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung wird die Clearingstelle bei einer Mittelstandsrelevanz nur herangezogen, aber es gibt, wie gesagt, keine Rechtsbindung, wenn sie eine Stellungnahme abgibt. Und welche Bürokratie Sie abgebaut haben? Ja, okay, Sie haben es bei der NBauO ermöglicht, dass man das Dachgeschoss leichter ausbauen kann. Ist das jetzt der große Wurf? Wozu braucht man die Clearingstelle? Zu Ihrem Vorwurf mit der Vetternwirtschaft: Ich wüsste nicht, welche Vetternwirtschaft bei uns Sie meinen. Wenn Sie irgendwelche Namen haben wer von uns hier seine Schwester, seinen Bruder oder sonst wen beschäftigt, können Sie sie gerne hier nennen. Vielen lieben Dank. Auch der Kollege Henning möchte seine anderthalb Minuten nutzen.

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Colette Thiemann CDU

Clearingstelle des Landes Niedersachsen auflösen

Ich glaube, die Antwort kann man ganz kurz und knapp geben. Die AfD hat neben dem Gesicht, das sie eben hinsichtlich meiner Intervention in Bezug auf das herabwürdigende Verhalten gegenüber unserer Ex-Kollegin und unseres amtierenden Kollegen gezeigt hat, gezeigt, dass sie noch nicht mal imstande ist, mir oder dem Kollegen Sachtleben auch nur zuzuhören. Vielen Dank. Als Nächstes hat das Wort: aus der Fraktion der SPD

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Holger Kühnlenz AfD

Immobilienrente fair und transparent gestalten - Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, Altersvorsorge stärken, Eigentum sichern

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für viele Menschen ist das Eigenheim eine Lebensleistung, das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit, von Sparsamkeit und Selbstverantwortung. Doch immer mehr ältere Menschen geraten heute in eine schwierige Lage. Die Rente reicht kaum aus, und insbesondere die Pflegekosten belasten viele Familien erheblich. An dieser Stelle wird häufig die Immobilienrente als Lösung präsentiert. Das Grundprinzip klingt zunächst attraktiv: Das eigene Haus wird verrentet, der Eigentümer erhält eine monatliche Zahlung und kann weiterhin darin wohnen. Aber die Lebensleistung der Eigentümer wird damit schrittweise in ein Finanzprodukt umgewandelt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist dabei auf erkennbare Risiken hin: Oft bleiben die Kosten der Instandhaltung beim Alteigentümer. Dort, wo eine neue Heizungsanlage, Dämmung, Dachsanierung wegen der Klimapolitik nötig sind, tut sich für den Alteigentümer eine Armutsfalle auf. Ebenso gibt es sehr verschiedene Modelle: vom Seniorendarlehen über Nießbrauch und Teilverkauf bis zur Zusatzrente. Verträge sind zuweilen sehr kompliziert und gerade für ältere Menschen ohne Angehörige oder Erben schwer in ihren Folgen zu beurteilen. Tatsächlich ist die Rechtslage noch nicht so ausgestaltet, dass Risiken für Rentner ausgeschlossen werden. Der Verbraucherschutz wird eines unserer Ziele bei den anstehenden Ausschussberatungen sein. Wer jahrzehntelang Eigentum aufgebaut hat, darf am Ende seines Lebens nicht vor der Wahl stehen, entweder sein Haus zu verkaufen oder seinen Lebensstandard aufzugeben. Wenn Menschen den Weg der Immobilienrente nur deshalb wählen, weil die Rente nicht reicht oder weil die Pflegekosten sie dazu zwingen, dann offenbart das ein politisches Versagen. Unser aller Ziel muss sein, dass ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können. Dazu gehören bezahlbare Pflege, altersgerechtes Wohnen und eine Altersversorgung, die diesen Namen auch verdient. Und wenn wir als Beispiel nicht in Tansania Elektroboote finanzieren würden, hätten wir wahrscheinlich auch ein bisschen mehr Geld für unsere Rentner. Und das sollte uns zu denken geben. Man könnte das Geld umschichten. Danke schön. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Schroeder, bitte!

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Christian Frölich CDU

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Sie sind mit Sicherheit mit der Geschäftsordnung vertraut. Bitteschön! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Tonne, jetzt muss ich doch noch mal ans Pult treten. Ich habe mich gerade gefragt: Was haben Ihre Ausführungen jetzt bei den vielen Bürgerinitiativen von Betroffenen bewirkt? Ich glaube, großes Erstaunen und Entsetzen, weil Sie eigentlich nur gesagt haben: „Wir müssen darüber reden", aber viel mehr ist dabei nicht herausgekommen. Das finde ich ziemlich enttäuschend. Das ist genau das, was ich eben schon befürchtet habe: Ich glaube, wir werden darüber reden, aber dass nachhaltige Verbesserungen dabei rauskommen werden, haben Sie nicht in Aussicht gestellt, sondern sie haben nur in den Fokus gestellt, dass man dieses Thema weiter besprechen sollte. Und das fand ich ziemlich enttäuschend. So weit zu dem Thema, wie nah wir am kleinen Bürger sind. Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Daher treten wir in die Abstimmung ein. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung folgen und damit

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Delia Klages AfD

Freiheit und Selbstbestimmung auch im Tod stärken - niedersächsisches Bestattungsrecht modernisieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Art und Weise, wie wir mit unseren Verstorbenen umgehen, sagt unheimlich viel über eine Gesellschaft aus. Denn dabei geht es nicht allein um Recht, um Verwaltung oder um Zuständigkeiten. Es geht um Abschied. Es geht um Trauer und es geht um Erinnerung. Und es geht um die Würde des Menschen auch über den Tod hinaus. Wer einen nahestehenden Menschen verliert, erlebt, dass Erinnerungen nicht in Gesetze passen. Trauer folgt keinem Verwaltungsverfahren und die Verbundenheit mit einem Menschen endet nicht an den Grenzen eines Friedhofs. Deshalb beschäftigen sich viele Menschen früher oder später mit der Frage, wie sie selbst einmal bestattet werden wollen. Wo soll meine letzte Ruhestätte sein? Wie möchte ich, dass meiner gedacht wird? Und wer soll darüber entscheiden? Diese Fragen sind zutiefst persönlich. Umso wichtiger ist es, dass das Bestattungsrecht den Menschen ausreichend Raum für persönliche Entscheidungen lässt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben in einer Zeit, in der die persönliche Selbstbestimmung einen hohen Stellenwert besitzt. Menschen treffen täglich Entscheidungen über die Gestaltung ihres Lebens, ihrer Familie und ihrer Zukunft. Umso bemerkenswerter ist es, dass ausgerechnet am Ende des Lebens die Möglichkeiten persönlicher Entscheidungen noch immer vergleichsweise gering sind. Genau hier setzt unser Antrag an, denn die Bestattungs- und Erinnerungskultur hat sich geändert. Immer mehr Menschen wünschen sich individuelle Formen des Gedenkens. Sie möchten die Erinnerung an einen geliebten Menschen auf persönliche Weise bewahren und selbst entscheiden, wie Trauer, Erinnerung und Verbundenheit Ausdruck finden sollen. Für manche ist es das Grab, für andere ein Baum, und wieder andere wählen einen Erinnerungsdiamanten oder ein persönliches Erinnerungsstück. Man muss nicht alle diese Wünsche teilen, aber man sollte anerkennen, dass sie Ausdruck gesellschaftlicher Veränderungen sind. Und man sollte sich fragen, ob das Bestattungsrecht diesen Veränderungen ausreichend Rechnung trägt. Niedersachsen verfügt heute bereits über verschiedene Bestattungsformen. Neben der klassischen Erd- und Feuerbestattung gibt es Seebestattungen, Baumgräber, Friedwälder und Ruheforste. Trotzdem hält das niedersächsische Bestattungsrecht weiter in wesentlichen Bereichen an Vorgaben fest, die individuelle Entscheidungen maximal begrenzen. Die private Aufbewahrung einer Urne ist nicht zulässig. Die Verwendung kleiner Mengen der Totenasche für Erinnerungsgegenstände ist nicht zulässig. Viele Formen eines persönlichen, selbstbestimmten Gedenkens bleiben ausgeschlossen. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Entspricht diese Rechtslage im Jahr 2026 noch den Vorstellungen vieler Bürger? Wir meinen, nein. Darüber muss offen diskutiert werden. Ein Blick in die Entwicklung des Bestattungsrechts in Niedersachsen zeigt dabei ein interessantes Bild. Das Recht wurde durchaus in der Vergangenheit verändert. Die wesentlichen Änderungen der vergangenen Jahre betrafen jedoch vor allem Verfahrensfragen, Dokumentationspflichten und die Ausstellung von Totenbescheinigungen. Eine grundlegende Diskussion über mehr Selbstbestimmung im Bestattungsrecht hat dagegen bislang kaum stattgefunden. Gleichzeitig entwickelt sich das Bestattungswesen weiter. In den vergangenen Jahren wurden neue Bestattungsformen, wie die sogenannte Reerdigung, ermöglicht und erprobt. Auch in Niedersachsen wird darüber diskutiert. Aktuell befasst sich der Landtag mit einer Petition, in der es um die Zulassung der Reerdigung geht. Damit stellt sich zwangläufig die grundsätzliche Frage: Wie weit wollen wir das Bestattungsrecht künftig liberalisieren? Welche Formen des Abschieds wollen wir ermöglichen? Welche Formen des Gedenkens werden wir in Zukunft zulassen? Und an welcher Stelle kommen wir zu dem Ergebnis, wo eine Grenze sinnvoll und notwendig ist? Die eigentliche Frage lautet nicht, ob es Grenzen geben soll. Die eigentliche Frage lautet, wo diese Grenzen verlaufen sollen. Selbstverständlich braucht das Bestattungsrecht einen klaren rechtlichen Rahmen. Es muss die Würde der Verstorbenen schützen, berechtigte öffentliche Interessen berücksichtigen und dort Grenzen setzen, wo Schutzgüter der Allgemeinheit betroffen sind. Aber innerhalb dieses Rahmens soll der Gesetzgeber den Menschen so viel Freiheit wie möglich und nur so wenig Einschränkungen wie nötig auferlegen. Genau darüber müssen wir sprechen. Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt, dass diese Debatte in der Gesellschaft längst geführt wird. Bremen hat sein Bestattungsrecht bereits liberalisiert. Rheinland-Pfalz hat erst vor Kurzem weitreichende Reformen beschlossen und ermöglicht heute deutlich mehr individuelle Entscheidungen als Niedersachsen. Sachsen-Anhalt hat die Herstellung von Erinnerungsdiamanten aus Totenasche zugelassen. Und auch andere Bundesländer diskutieren weitere Öffnungen des Bestattungsrechts. Noch deutlicher wird dies im europäischen Vergleich. In den Niederlanden, in Belgien, in Österreich und in der Schweiz bestehen seit Jahren Möglichkeiten, die in Niedersachsen nicht gegeben sind. Die Erfahrungen dort zeigen, dass Würde, Pietät und persönliche Freiheit keine Gegensätze sein müssen. Ein modernes Bestattungsrecht sollte deshalb nicht in erster Linie Verbote formulieren. Es sollte einen verlässlichen Rahmen schaffen, innerhalb dessen Menschen ihre persönlichen Vorstellungen eines würdevollen Abschieds verwirklichen können. Friedhöfe werden dabei auch künftig ein wichtiger Bestandteil unserer Bestattungskultur sein. Für viele Menschen sind sie Orte des Gedenkens, der Erinnerung und der familiären Verbundenheit. Zugleich sollte eine moderne Gesellschaft Raum für weitere Formen des würdevollen Abschieds schaffen. Denn Menschen leben unterschiedlich. Deshalb nehmen sie auch unterschiedlich Abschied. Am Ende geht es um eine einfache Frage: Sind wir bereit, den letzten Willen eines Menschen künftig stärker zu berücksichtigen als bisher? Sind wir bereit, Angehörigen mehr zu vertrauen als bisher? Und sind wir bereit, ein Bestattungsrecht behutsam an die gesellschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen? Wir meinen, ja - aus Respekt vor den Verstorbenen, aus Respekt vor den Angehörigen und aus Respekt vor der Freiheit der Menschen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Die nächste Wortmeldung kommt aus der SPD-Fraktion. Frau Schüßler, bitte!

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Dr. Andreas Philippi

GKV-Reform mit Augenmaß: kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen

Bitteschön, Herr Doktor! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Klages, es wäre schön, wenn Sie nicht über Dinge reden würden, von denen Sie nichts verstehen. Und vor allen Dingen: Hören Sie auf damit, den Menschen im Land mit Ihrer Unwissenheit Angst zu machen und sie zu verunsichern! Es stimmt nämlich erstens nicht, dass Holzminden kein Krankenhaus hat. Es hat ein Level-1i-Krankenhaus, ein Regionales Versorgungszentrum - ein Modellprojekt für ganz Deutschland, das wir in Niedersachsen aufgesetzt haben. - Ja. Zweitens. Machen Sie bitte nicht so einen Nebel um Wilhelmshaven! Wilhelmshaven ist auf einem sehr guten Weg. Es gibt im Landkreis Friesland und in Wilhelmshaven insgesamt drei Kliniken. Der Landkreis hat sich entschlossen, eine gemeinsame Zentralklinik im Sinne eines Transformationsprojekts zu bauen und auf den Weg zu bringen, genauso, wie es der Landkreis Diepholz, genauso, wie es der Landkreis Ostfriesland, und genauso, wie es der Heidekreis tut. In Hannover hat sich das KRH auf den Weg gemacht und strukturiert sich neu. Und auch in anderen Regionen des Landes sind wir mit unserer Politik auf dem komplett richtigen Weg. Wir haben sie alle mitgenommen. Dazu gehören Ihr ehemaliger Kollege Meyer der jetzt im Landkreis Diepholz ist und Herr Schwarz, die in der Enquetekommission angefangen haben, diese Dinge auf den Weg zu bringen. Da sind wir viel weiter, als es andere denken. Das wird auch in der ganzen Bundesrepublik so wahrgenommen. Meine Damen und Herren, die gesetzliche Krankenversicherung steht unstrittig vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Ausgaben entwickeln sich deutlich dynamischer als die Einnahmen, was zu einer wachsenden strukturellen Finanzierungslücke führt. Herr Minister, darf ich Sie kurz unterbrechen? Es gibt das Begehr des Abgeordneten Ulf Thiele nach einer Zwischenfrage. Nein, lassen Sie mich mal zu Ende ausführen. Wir besprechen das nachher beim Kaffee. Bitteschön! Das war eine Einladung. Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in aller Grundsätzlichkeit zu begrüßen. Dieser Prozess darf aber nicht zulasten der Strukturen gehen, die für eine qualitativ hochwertige, innovative und krisenfeste Versorgung unverzichtbar sind. Dies gilt vor allem für die Krankenhäuser und auch mit Blick auf zukünftige Herausforderungen, denen sich die Krankenhäuser nämlich in möglichen Krisenfällen stellen müssen. Bisher galt immer ein einfaches Prinzip: Steigende Kosten in den Krankenhäusern, insbesondere bei den Löhnen, werden ausgeglichen. Das ist eine notwendige Grundlage für eine stabile Versorgung. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes weicht aber eben davon ab. Künftig soll die Anpassung an die Grundlohnsumme, vielleicht auch an den TVöD oder an die Inflationsrate gebunden sein und zusätzlich auch noch gekürzt werden. Dadurch werden reale Kostensteigerungen nicht mehr vollständig berücksichtigt. Es entsteht eine strukturelle Unterfinanzierung. Das betrifft nicht etwa abstrakte Zahlen, das betrifft ganz unmittelbar, ganz direkt das medizinische Personal und damit auch die Menschen, die diese in unseren Krankenhäusern pflegen. In Zeiten des Fachkräftemangels steigen die Personalkosten aber deutlich an. Wenn diese nicht gedeckt werden können, wächst der wirtschaftliche Druck auf die Einrichtungen. Es ist absehbar, dass viele Kliniken diese fehlenden Mittel nicht durch weitere Einsparungen erwirtschaften können. Infolge dieses Prozesses müssten stationäre oder ambulante Versorgungsangebote auch noch reduziert werden. Dies hätte insbesondere im ländlichen Versorgungsbereich erhebliche Auswirkungen, denn Niedersachsen ist eben groß. In der ländlichen Fläche müssten mit großer Wahrscheinlichkeit Kliniken schließen, und die dort ansässige Bevölkerung hätte längere Versorgungswege und eine spürbare Schwächung der Notfallstrukturen zu akzeptieren. Dieser Zustand stellt dann aber den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichwertige Lebensbedingungen mit Blick auf Stadt und Land infrage. Und das zwingt die finanziell ebenfalls notleidenden Kommunen zusätzlich zum Ausgleich der Finanzierungsdefizite ihrer kommunalen Einrichtungen. Die möglichen Folgen sind erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und zusätzliche Belastungen für das Gesundheitssystem. Gleichzeitig stehen wir vor einer umfassenden Krankenhausreform, die Verlässlichkeit und Planungssicherheit erfordert. Das passt allerdings nur sehr schwierig zusammen. Bei allem Verständnis für eine gesunde Finanzierung der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den vorliegenden Regelungen eine deutliche Schieflage insbesondere zulasten der Krankenhäuser zu erkennen. Diese Schieflage hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2026 mit entsprechenden Änderungsanträgen deutlich gemacht und ist diesen entgegengetreten. Leider hat die Bundesregierung nach ihrer Gegenäußerung diese aus Ländersicht wichtigen und berechtigten Änderungsvorschläge nicht angenommen. Für das parlamentarische Verfahren wurde angeregt, in Absprache mit den Sozialpartnern eine Regelung zur Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen zu prüfen, die sowohl die Kostendynamik der GKV begrenzt als auch das Ziel einer höheren Tarifbindung berücksichtigt. Ob und mit welchem Ergebnis dieser Prozess erfolgt, bleibt abzuwarten. Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein: Ich bleibe an diesem Thema dran. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus Hamburg, aus Nordrhein-Westfalen, aus Hessen, aus Berlin, aus Schleswig-Holstein, aus Thüringen und aus Bayern ist Niedersachsen dabei, dafür zu kämpfen, dass die regierungstragenden Fraktionen gemeinsam mit dem Bundesministerium zu einer Lösung kommen, die den Namen Reform dann auch verdient. Es ist auch davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf in den anstehenden parlamentarischen Beratungen im Bundestag darüber hinaus noch umfangreiche Änderungen erfahren wird. Das gilt auch wegen der neuen Finanzierungslücke Sie haben sicherlich schon davon gehört in einer Höhe von weiteren 2,5 Milliarden Euro, die sich nach neuesten Prognosen des BMG für 2027 aufgetan hat. Daher werden wir im Schulterschluss mit den anderen Ländern im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat den dann vorliegenden Gesetzentwurf im Hinblick auf eine mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses insbesondere wegen der Regelung für unsere Krankenhäuser sehr sorgsam prüfen. Vielen Dank und Glück auf!

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Britta Kellermann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Harm Rykena AfD

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Hamburg, einige der Vorgaben der Wilhelm-Raabe-Schule, die für die Schüler zunächst doch verpflichtend waren, wurden zurückgenommen. Weshalb fand dies nach Ihren Kenntnissen statt? Vielen Dank. - Frau Ministerin!

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Was sagen Sie dieser Schule? Wie reagieren Sie darauf, wenn dort vielleicht weniger ausgebildet werden kann? Sehr geehrter Herr Holsten, das hat jetzt gar nichts mit dem Kindertagesstättengesetz als solchem zu tun, aber ich beantworte Ihnen diese Frage natürlich trotzdem herzlich gerne. Hintergrund ist ein von CDU und SPD beschlossener Entschließungsantrag der letzten Legislaturperiode, in dem Sie die Landesregierung aufgefordert haben, - Jawoll! - Lehrkräftezulassungen an die Finanzhilfe zu koppeln. Wir haben mit den Verbänden darüber geredet, dass mit dem Letter of Intent, den Herr Tonne damals abgegeben hat daran anknüpfend haben wir als SPD und Grüne die Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft in dieser Legislaturperiode maßgeblich verbessert, natürlich auf der anderen Seite auch einhergeht, dass wir in der Frage der Lehrkräftezulassung Regelungen treffen. Das ist ein dezidierter Auftrag Ihres Entschließungsantrags, den wir umsetzen - übrigens gemeinsam mit allen Trägern der freien Schulen. Wir haben das mit ihnen gemeinsam entwickelt und erarbeitet. Wir führen gerade eine Anhörung durch, deren Ergebnisse wir sehr kurzfristig auswerten werden, damit es hier dann auch Sicherheit gibt. Ich kann Ihnen sagen: Wir sind sehr weit gegangen übrigens auch bei der Anerkennung schon bestehenden Personals, damit es hier keine Probleme gibt. Aber ich kann Ihnen auch sagen, dass ich sowohl mit Abgeordneten von SPD und Grünen als auch mit Abgeordneten der CDU im Gespräch dazu bin, ob wir da richtig justiert sind. Wir nehmen das Feedback der Verbände natürlich ernst; da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Das ist mein Job, und den nehme ich an. Herzlichen Dank.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

und Schülerinnen zu definieren oder anhand der Schulstruktur vor Ort? Sehr geehrte Frau Kollegin Bauseneick, die Begutachtung erfolgt immer anhand des Bedarfs der Schülerinnen und Schüler vor Ort. Insofern orientiert sich auch die Frage, welche Schulen Schülerinnen und Schüler besuchen, daran. Schulträger sind im Übrigen dazu verpflichtet, das schulische Angebot für die Kinder entsprechend den Wünschen der Eltern vorzuhalten. Daher stellt das meines Erachtens überhaupt keinen Widerspruch dar, sondern ist eigentlich logische Kausalität. Ich möchte zum Schluss meiner Rede noch auf zwei Aspekte hinweisen, bei denen ich besonders stolz darauf bin, dass wir das geschafft haben, weil wir damit tatsächlich

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Arbeitspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber konsequent umsetzen - Integration fördern, Kommunen entlasten, gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Mein sehr verehrter Herr Kollege, ich kann mich nur wiederholen: Es ist nicht erklärbar, warum man Menschen für 80 Cent die Stunde arbeiten lassen sollte, wenn die Möglichkeit besteht, Arbeitsverbote aufzuheben und diesen Menschen die Möglichkeit zu geben, in den Arbeitsmarkt zu kommen und für Mindestlohn zu arbeiten. Unser Grundgesetz gibt vor, dass alle Menschen gleich behandelt werden sollen. Es ist einer christdemokratischen Partei nicht würdig, Menschen ausbeuten zu wollen. Frau Diallo Hartmann, entschuldigen Sie bitte! Herr Bock und Frau Butter, wenn Sie jetzt noch einmal dazwischenrufen, dann kriegen Sie von mir einen Ordnungsruf, denn es reicht mir langsam. Jetzt ist Ruhe! Gerade wurde Herrn Plett zugehört. - Herr Holsten, wir sind in einer Kurzintervention, da können Sie keine Zwischenfrage stellen. Sie haben noch die gesamte Ausschussberatung. - Herr Bock, ich habe es einmal gesagt: Damit erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Das ist die Entscheidung des Präsidiums. - Und das ist der zweite Ordnungsruf. Noch ein weiterer, und dann müssen Sie den Saal verlassen. Frau Diallo Hartmann, fahren Sie bitte fort! Und ich bitte um Ruhe! Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Es ist der Christdemokratie nicht würdig, dass Sie Menschen für 80 Cent die Stunde arbeiten lassen wollen. Kommen Sie endlich in der Realität des demografischen Wandels, kommen Sie in der Realität des Arbeits- und Fachkräftemangels an! Lassen Sie uns Geflüchtete in diesem Land fördern, damit sie Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Das ist der Weg, den wir hier gehen - nicht den Weg des Populismus. Damit helfen Sie nur den gesichert Rechtsextremen. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Soziale Beratung in Niedersachsen weiterentwickeln - Zugänge verbessern und Menschen wirksam unterstützen

Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Reformen sind notwendig, Bürokratieabbau ist notwendig, Synergien können Geld sparen, und schauen wir gemeinsam nach Berlin Reformen brauchen gute Grundlagen und vor allen Dingen Beteiligung. Meine Damen und Herren, soziale Beratung hilft Menschen, Krisen zu bewältigen und ihr Leben wieder selbstständig zu gestalten. Und um diese bewährte Beratung weiterzuentwickeln, wird die Landesregierung in dem vorliegenden Entschließungsantrag gebeten, eine externe wissenschaftliche Studie zu sozialen Beratungsangeboten in Niedersachsen durchzuführen. Im Fokus der Überlegung steht dabei das habe ich bei den meisten Rednern auch genau so herausgehört, dass erstens die sozialen Beratungsangebote langfristig tragfähig bleiben, zweitens sie unterschiedliche Bedarfe abbilden und drittens die Qualität der Angebote dauerhaft gesichert wird. Wir befinden uns in einer Zeit des Umbruchs und werden in vielen Sozialbereichen mit enormen Herausforderungen konfrontiert auch das ist unstrittig: dem demografischen Wandel, den globalen Krisen mit Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft sowie den angespannten Haushaltslagen beim Bund, bei den Ländern und insbesondere bei den Kommunen. Um unseren Sozialstaat zukunfts- und funktionsfähig zu erhalten, braucht es also Reformen. Wir alle wissen: So, wie es jetzt ist, sollte es bitte nicht weitergehen. Stillstand bedeutet Rückschritt. Mit den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform wurde bereits ein umfassendes Reformpaket zu den steuerfinanzierten Sozialleistungen vorgelegt. Mit dem Entschließungsantrag wird nun der Fokus auf den Bereich gelegt, der ganz überwiegend in der Hand der Freien Wohlfahrtspflege liegt das ist eben schon erwähnt worden und der genauso vom Wandel betroffen ist. Auch die sozialen Beratungsangebote haben mit Fachkräftemangel, mit steigenden Kosten und mit angespannten Haushaltslagen zu kämpfen. Daher stellt sich auch hier die Frage, wie es gelingen kann, die Strukturen langfristig tragfähig aufzustellen. Die Studie wird ein wichtiger Impulsgeber genau dafür sein. Neben einer Bestandsanalyse der aktuellen Beratungslandschaft in Niedersachsen sollen auch Empfehlungen zur zukunftsgerichteten Weiterentwicklung aufgestellt werden. Mit der Studie soll eine externe wissenschaftliche Einrichtung beauftragt werden. Dem Sozialministerium sind hierfür für 2026 Mittel über die politische Liste zur Verfügung gestellt worden. Der Austausch mit den Sozialpolitiken der demokratischen Parteien war und ist uns daher genauso wichtig wie die Rückkopplung mit den Sozialverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden. Denn am Ende gilt es, auf Grundlage der Studienergebnisse Lösungen zu finden, die breit von allen mitgetragen werden. Aufgrund des Auftragsvolumens ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Ergebnisse der Studie sind daher erst im nächsten Jahr zu erwarten. Ich bin sehr gespannt darauf. Niedersachsen ist in der Lage, auch an dieser Stelle wieder eine Vorbildfunktion für andere zu übernehmen. Gerne werden wir den Landtag beizeiten über den Vorgang und das Ergebnis informieren. Vielen Dank und Glück auf!

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Journalismus transparent gestalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entschließungsantrag verfolgt ein nachvollziehbares Ziel: mehr Transparenz beim Einsatz von KI im Journalismus und damit mehr Vertrauen in die Medien. Dieses Ziel teilen wir ausdrücklich. Trotzdem geht der Antrag in seiner konkreten Ausgestaltung an mehreren Stellen über das Ziel hinaus. Erstens verschiebt er die Aufsicht über KI-Transparenzpflichten stark in Richtung der Landesmedienanstalten, ohne eine kohärente Gesamtarchitektur der KI-Aufsicht zu schaffen. Bei einer Querschnittstechnologie wie KI drohen so Doppelstrukturen und Kompetenzkonflikte. Zweitens unterschätzt der Antrag die praktische Komplexität journalistischer KI-Anwendungen. KI reicht im Redaktionsalltag von Assistenzsystemen bis zu datengetriebenen Analysen. Zu schematische Kennzeichnungspflichten schaffen hier schnell Rechtsunsicherheit und könnten dazu führen, dass Redaktionen aus Vorsicht auf sinnvolle Anwendungen verzichten. Drittens bleibt der Antrag insgesamt zu stark auf Kontrolle und Aufsicht fokussiert. Es fehlen Impulse für Qualifizierung, Medienkompetenz und verantwortungsvolle Nutzung von KI in Redaktion. Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen bei KI im Journalismus Transparenz, klare Verantwortung und den Schutz journalistischer Integrität, aber wir brauchen auch eine Regulierung, die praktikabel, kohärent und innovationsfreundlich ist. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

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Kirsikka Lansmann SPD

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

denn die läuft mir hier langsam ab. Ja. Bitteschön! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage, Kollege Fühner. Dann zeigen Sie mir bitte, wo in unserem Positionspapier steht, dass es gesetzlich geregelt werden muss. Denn auch in der Handreichung steht, dass wir in Grundschulen keine Handys wollen. Also zeigen Sie mal bitte, wo das steht, bevor Sie hier falsche Sachen behaupten! Frau Kollegin Lansmann, ich kann Ihnen gerne noch mal

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Frank Henning SPD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Bürger. Um auf die Bedenken der Klosterkammer und auch Ihre Bedenken noch einmal einzugehen: Es geht ausdrücklich nicht darum, die Klosterkammer zum Zuwendungsempfänger des Landes zu machen. Es geht das sage ich noch einmal sehr deutlich in Richtung des Herrn Kollegen Hilbers um eine Begrenzung der Mehrerlöse. Die Klosterkammer hat nach eigenen Berechnungen aufgrund ihrer jetzigen Handhabe ungefähr drei Millionen Euro Mehrerlöse pro Jahr. Würde man unseren Entschließungsantrag eins zu eins das erwarte ich gar nicht im Einzelnen umsetzen, hätten wir noch immer Mehrerlöse von rund einer Million Euro. Danke übrigens an die Klosterkammer für diese Berechnungsgrundlagen, die sie uns zur Verfügung gestellt haben. Es geht darum, eine sozialverträgliche Begrenzung der Mehrerlöse zu erreichen. Um nichts anderes geht es. Wir wollen keinen Zuwendungsempfänger des Landes daraus machen, sondern den Menschen helfen, das Ganze sozialverträglich gestalten und die Klosterkammer natürlich am Leben halten und ihr ordentliche Mehrerlöse zugestehen, was ja auch vernünftig ist, weil die Grundstückswerte natürlich steigen. Meine Damen und Herren, die Landesregierung soll auch Vorschriften prüfen. Insbesondere möchte ich auf die Ziffer 1 eingehen. Wir haben dort angeregt das könnten wir als Landtag beschließen; wir haben das erst einmal offengelassen, die Landeshaushaltsordnung zu ändern. Wir könnten in der Landeshaushaltsordnung von heute auf morgen regeln, geringere Zinssätze festzusetzen. Wir könnten eine Kappungsgrenze einführen. Wir könnten verbindliche Härtefallregelungen schaffen. All das kann man auch durch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung machen. Wie man das im Einzelnen maht, wird demnächst die Landesregierung mit der Klosterkammer zu besprechen haben. Wir alle sind aber der Meinung, es muss eine sozialverträgliche Lösung gefunden werden, damit das Erbbaurecht wieder zu dem wird, was es mal war, nämlich ein Instrument für bezahlbaren Wohnraum in diesem Land. Sie alle wissen, dass bezahlbarer Wohnraum in diesem Land knapp ist und dass wir deswegen hier zu sozialverträglichen Lösungen kommen müssen. Meine Damen und Herren, die Botschaft heute ist klar. Wir haben geprüft, wir haben angehört, wir haben zugehört, wir haben abgewogen. Und jetzt gilt es zu handeln. Ich bedanke mich zum Schluss bei drei beteiligten Ministerien für die erfolgreiche Zuarbeit: beim MW, beim MWK und auch beim Finanzministerium, MF. Ich bedanke mich insbesondere bei unserem Fachminister Falko Mohrs, der demnächst noch mit unserer Unterstützung die Hauptarbeit zu leisten hat. Und ich bedanke mich ausdrücklich auch bei der Klosterkammer für die gute Zuarbeit und für die Diskussionen mit ihr. Wir haben da, glaube ich, auf Augenhöhe miteinander gesprochen und gute Diskussion geführt. Ich bedanke mich auch für das sozialpolitische Engagement der vielen Bürgerinitiativen in diesem Land, insbesondere bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Bürgerinitiativen. Die Betroffenen erwarten jetzt zu Recht, dass aus unserer achtmonatigen Diskussion über Entlastungen nun konkrete Entlastungen entstehen. Eine Vervielfachung der bisherigen Pachtpreise beispielsweise 900 % in Verden ist keine Entlastung. In diesem Sinne freue ich mich auf die kommenden Gespräche. Vielen Dank.

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Omid Najafi AfD

Clearingstelle des Landes Niedersachsen auflösen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Glück ist es ja dieses Jahr klimatisiert hier im Landtag. Seit dem Jahr 2020 gibt es in Niedersachsen bei der IHK, bei der Industrie- und Handelskammer, eine Institution namens Clearingstelle. Die Clearingstelle soll Bürokratie abbauen - hat ja bis dato nicht so gut geklappt. Sie hat aber jährlich 540 000 Euro Steuergeld, folglich 3,5 Millionen Euro bis heute versenkt. Doch bekommen haben wir nichts - aber nicht ganz! Die Antwort auf unsere Anfrage Drucksache 19/9951 hat ergeben, dass die Clearingstelle Stellungnahmen abgegeben hat, die aber nicht rechtsbindend sind. Es wurde folglich nur Papier verschwendet. Aber bei Richtlinienentwürfen für Förderung ist sie wohl doch noch ins Tun gekommen, und zwar durch die ich zitiere aus der Antwort auf die Anfrage „Bereitstellung einer Karte mit den unterschiedlichen Fördergebieten". Sie hat also eine Karte, einen Flyer, was auch immer angefertigt. Potzblitz! Dann gab es bei der Förderung Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ einen „Hinweis auf die Zielgruppe der Förderrichtlinie durch die Bewilligungsbehörde". Einen Hinweis gab es also! Bei der Förderung für Hightech-Inkubatoren hat die Clearingstelle Folgendes erbracht: „Verringerung des Rechercheaufwands für Antragsteller durch das Ausschreiben von Abkürzungen und einen Link zur Niedersächsischen regionalen Inventionsstrategie". Sie haben Abkürzungen ausgeschrieben. Dann ist ja Niedersachsen endlich gerettet vor Bürokratie. Schlussendlich noch ein letztes Beispiel, die Kirsche auf der Sahnehaube sozusagen: Bei der Förderung von Start-up-Zentren hat die Clearingstelle mit schweißtreibender Mühe Folgendes auf die Beine gestellt: „Umformulierung des Erfordernisses,niedersächsischer Hochschulstandort' in,Hochschulstandort'". Sie hat ein Wort gestrichen. Liebe Kollegen, lassen Sie es mich so parlamentarisch wie nur möglich ausdrücken: Die Clearingstelle Niedersachsen ist zu nichts weiter zu gebrauchen, außer als Trostpreis beim Schrottwichteln. Sie bringt nichts zustande. Sie kostet jedes Jahr 540 000 Euro Steuergeld - bei drei Mitarbeitern. Sie ist völlig unnütz. Schaffen wir dieses Steuergrab unverzüglich ab! Drei Mitarbeiter, meine Damen und Herren, die 68 % des Budgets verschlingen! Das sind 367 200 Euro bzw. gleichmäßig auf drei Personen verteilt 122 400 Euro pro Jahr. Über 10 000 Euro im Monat, um Wörter zu streichen und Abkürzungen auszuschreiben! Das ist ein Skandal, wie unverschämt und dreist Sie mit dem Steuergeld der Bürger umgehen! Doch es kommt noch taktloser: Die Geschäftsführerin der Clearingstelle ist Kerstin Liebelt. Diejenigen Abgeordneten aus der letzten Legislatur kennen Frau Liebelt noch als Landtagsabgeordnete aus dem Kultus- und dem Landwirtschaftsausschuss. Kerstin Liebelts Büroleiter war kein Geringerer als ein gewisser Brian Baatzsch. Die Namensgleichheit ist wahrscheinlich nur Zufall. Doch vielleicht mag ja Kollege Baatzsch uns daran teilhaben lassen, wie er seiner Chefin damals das Direktmandat abgeknöpft hat. Frau Liebelt ist jedoch von ihren SPD-Kollegen ganz weich aufgefangen worden und verdient nun deutlich über 10 000 Euro im Monat, um Abkürzungen auszuschreiben und Wörter zu streichen. Und um ihre unnütze Position notgedrungen noch als wichtig zu gestalten, wurde die Clearingstelle im Jahr 2024 mit dem Initiativrecht versehen. Sie kann also initiativ aufzeigen, wo Bürokratie drinsteckt, hat es aber bis zum heutigen Tag nicht getan. Stattdessen gab es irgendwelche Praxischecks. Meine Damen und Herren, wenn ich eine Stellungnahme von der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen haben möchte, rufe ich Herrn Oppermann, Frau Bielfeldt oder Frau Scherf an. Ich brauche keine zwischengeschalteten Versorgungsposten für gescheiterte Parteimitglieder der SPD, die von ihren eigenen Kollegen mit ausgesprochen einfallsreichen Methoden weggewatscht wurden. Sie machen sich den Staat zur Beute; die Clearingstelle ist das beste Beispiel dafür. Wir werden das nicht dulden. Schaffen wir unverzüglich diesen Unsinn ab! Vielen lieben Dank. Als Nächstes hat das Wort:

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Christian Frölich CDU

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Kollege Frölich möchte antworten. Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Henning, Herr Sachtleben, ich glaube, in den Diskussionen im Ausschuss haben wir schon deutlich gemacht, wie unsere Positionen sind. Wir haben diese Positionen auch ziemlich intensiv mit der Klosterkammer erörtert. Wir haben sie auch ziemlich intensiv zum Beispiel mit dem Studentenwerk erörtert. Sie haben und dabei bleibe ich bei den Betroffenen die Erwartung geweckt, dass sich tatsächlich dieses Jahr etwas tun wird. Mich würde mal interessieren, wie weit das Ministerium ist, ob wir in diesem Jahr noch mit einem überarbeiteten Rechtsrahmen rechnen können. Die Chance, über einen Änderungsvorschlag zu Ihrem Antrag, der wie in Stein gemeißelt war, eine Änderung zu erzielen, möchte ich mal gleich null setzen. Insofern hatte es überhaupt keinen Sinn, mit einem Änderungsvorschlag auf Sie zuzukommen. Wir haben unsere Ideen dazu geäußert und sie in die Beratung im Ausschuss intensiv eingebracht. Wir sind gespannt, ob das Ministerium diese großen Ankündigungen, die Sie gemacht haben, jetzt tatsächlich erfüllen wird. Wir haben da größte Bedenken. Vielen Dank. Für die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet:

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Harm Rykena AfD

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Hamburg, inmitten der Kundgebung der Schüler waren unter anderem Stände der „Omas gegen Rechts" zu sehen, die ja offensichtlich keine Schüler sind. Wurde diese Organisation von den Schülern dazu eingeladen? Frau Ministerin!

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Oliver Ebken SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes

Bitteschön! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf ist nicht nur nicht schädlich, Herr Najafi, sondern er ist hilfreich. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir eine praxisnahe, ausgewogene Regelung für die Spielhallen in Niedersachsen. Wir passen die Sperrzeiten den heutigen Rahmenbedingungen an, ohne den Spielerschutz zu schwächen. Die gesetzlich vorgeschriebene Schließzeit von insgesamt sechs Stunden bleibt vollständig erhalten. Etwas anderes war nie in der Diskussion. Gleichzeitig geben wir den Betrieben aber das war uns wichtig eine Menge an Flexibilität. Sie können darauf reagieren, und sie können dadurch übrigens deutlich den illegalen Spielangeboten Einhalt gebieten. Dieser Spielraum wird uns ausdrücklich durch den Glücksspielstaatsvertrag ermöglicht, und genau diesen nutzen wir verantwortungsvoll. Unser Ziel ist klar: Wir verbinden wirtschaftliche Vernunft mit einem wirksamen Schutz der Spielerinnen und Spieler. Das ist eine ausgewogene Lösung, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Ich möchte an diesem Punkt noch sagen Herr Dorendorf spricht ja wahrscheinlich gleich nach mir: Wenn man mit allen Verbänden, mit allen Playern anständig in das Gespräch geht und sich mit den Leuten im Gespräch auf Sachen einigt, dann ist es nicht sinnvoll, hinterher in den Ausschüssen laut zu werden und zu sagen: Das fehlt noch, und das fehlt noch. Wir haben die Wünsche, die uns die Betreiber und die Verbände mit auf den Weg gegeben haben, tatsächlich umgesetzt. Das hat zu diesem Ergebnis geführt. Von daher würde ich alle Beteiligten bitten: Was den Spielerschutz und die Sucht angeht, das könnten wir demokratischen Parteien im Schulterschluss regeln, ohne in irgendwelchen Wellen noch mal vorzutreten und zu sagen: Ich bin auch noch da! Das ist nicht hilfreich. Von daher bin ich auf Ihre Rede gespannt, Herr Dorendorf. Aber eines ist klar: Wir haben beide Gutes gemacht, und nun halten Sie sich daran! Schönen Tag noch!

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Brian Baatzsch SPD

Den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Journalismus transparent gestalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Antrag komme, möchte ich an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass dies die letzte parlamentarische Initiative unseres verstorbenen Kollegen Dennis True war. Dass der Landtag heute abschließend darüber entscheidet, gibt Anlass, an dieser Stelle noch einmal an sein Engagement zu erinnern. Künstliche Intelligenz bringt Tempo und Reichweite im Journalismus. Sie hilft bei Datenanalyse, Recherchevorbereitung, Faktenprüfung und beim Finden relevanter Infos. Vor allem ausgedünnte Redaktionen können dadurch natürlich spürbar entlastet werden. Aber sie ersetzt nicht das, was guten Journalismus ausmacht: Kein Algorithmus hat kritisches Urteilsvermögen, journalistische Intuition oder das Gespür dafür, welche Geschichte wie erzählt werden sollte. Vor allem trägt KI keine menschliche Verantwortung. Und genau deshalb ist Vorsicht nötig. Journalismus ist keine Branche wie jede andere, Journalismus ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Öffentlichkeit. Er liefert Menschen Informationen, auf die sie für freie Meinungsbildung und Entscheidungen angewiesen sind. Dieses Vertrauen darf nicht durch unklare Nutzung künstlicher Intelligenz untergraben werden. Wir dürfen nicht länger so tun, als hätten wir keine rechtlichen Instrumente an der Hand. Die KI-Verordnung der Europäischen Union sieht in Artikel 50 verbindliche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte vor. Der Medienstaatsvertrag schafft auf nationaler Ebene eine ergänzende Grundlage. Das Recht ist also da. Das Defizit liegt daher nicht im Fehlen von Regeln, sondern in ihrer konsequenten Durchsetzung und unklaren Zuständigkeiten. Und genau da setzen wir nun mit diesem Antrag an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, KI bietet große Chancen für Journalismus: Sie kann Redaktionen unterstützen und neue Möglichkeiten eröffnen, aber Verantwortung, Transparenz und die Herkunft von Informationen dürfen nicht im Verborgenen bleiben. Journalismus ist weit mehr als die Weitergabe von Informationen. Er ordnet ein, deckt Missstände auf und schafft die Grundlage für eine informierte öffentliche Debatte. Gerade deshalb müssen beim Einsatz künstlicher Intelligenz klare Regeln gelten. Die Europäische KI-Verordnung setzt also die Maßstäbe. Jetzt kommt es darauf an, diese Vorgaben wirksam umzusetzen, Transparenz sicherzustellen und die journalistische Selbstregulierung zu stärken. So schaffen wir Vertrauen und stärken zugleich Demokratie und Medienvielfalt. Eines ist klar: Gute journalistische Arbeit braucht faire Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch, dass diejenigen, die Inhalte schaffen, angemessen berücksichtigt und geschützt werden. Nur wenn journalistische Qualität und kreative Leistungen auch im digitalen Zeitalter gesichert sind, kann Journalismus seine wichtige Rolle für unsere Demokratie dauerhaft erfüllen. Dafür stehen wir als SPD. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die Wortmeldung aus der Fraktion der

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Kirsikka Lansmann SPD

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

aus dem inklusiven Schulsystem rausgedrängt werden sollen? Vielen Dank für die Zwischenfrage, die Sie eigentlich gerade selber beantwortet haben: Genau deswegen müssen wir ja auch die Regelschulen weiter stärken. Und ich habe auch gesagt, was bei den Förderschulen weiterhin alles möglich ist und dass die Diskussion in eine ganz verkehrte Richtung geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich wissen wir,

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Frank Henning SPD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Danach können Sie antworten. - Bitteschön, Herr Kollege Henning! 90 Sekunden. vorber094.docx Schü / 24.06.2026 GK / 24.06.2026 Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Frölich, Sie haben recht: Entscheidend ist nicht der lauteste Antrag, sondern dass überhaupt ein Antrag gestellt wird, ist entscheidend. Wo ist eigentlich Ihr Antrag? Wo sind Ihre Vorschläge, das Problem zu lösen? Wir haben hier etwas vorgelegt und damit einen Diskussionsaufschlag gemacht. Ich habe Ihnen den Antrag noch mal mitgebracht. Da steht drin: Es soll geprüft werden, ob die Landeshaushaltsordnung anzupassen ist. Es soll in Zusammenarbeit mit der Klosterkammer darauf hingewirkt werden, dass ... All solche Formulierungen stehen da drin. Deswegen noch mal zur Qualität dieses Antrags: Wir als Parlamentarier haben Vorschläge gemacht. Es geht um die Kappungsgrenze, es geht um den Zehnjahresmedian, es geht um eine sozialverträgliche Begrenzung der Erbbauzinsen. Wo sind Ihre Vorschläge? Sie haben nichts eingebracht! Sie haben die acht Monate nicht einmal ansatzweise genutzt, um mit uns einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu machen. Ich weiß ja, Herr Frölich und das erkenne ich ausdrücklich an, dass Sie persönlich durchaus nah bei unserem Antrag sind und dass wir mit Ihnen gemeinsam wahrscheinlich auch etwas hinbekommen hätten. Aber Sie hätten sich bei Ihrem ehemaligen Finanzminister durchsetzen müssen, der sich nämlich nur schützend vor eine Landesbehörde stellt, ohne das Thema Sozialpolitik überhaupt auch nur im Ansatz mitzudenken. Wir haben Vorschläge gemacht. Dieser Antrag hat einfach die Qualität eines groß angelegten Verhandlungsauftrages, den die Landesregierung jetzt hat. Es gilt die Gewaltenteilung. Wir als Parlament positionieren uns heute, machen Vorschläge. Ich erwarte gar nicht, dass alles eins zu eins umgesetzt wird. Das ist ein Prüfauftrag; das haben Sie selber gesagt. Und im Übrigen steht in keiner Weise das will ich an dieser Stelle auch noch mal sagen, weil meine Redezeit abläuft da drin, dass wir einen Aufsichtsrat oder irgendein anderes Gremium schaffen wollen. In der Ziffer 2 steht, dass das bestehende Gremium, das Kuratorium, bei der Erneuerung der Erbbaurechtsverträge das Gebot angemessener Vertragsgestaltung zur Anwendung bringen soll. Das heißt Herr Kollege Henning, das können Sie nicht mehr ausführen. Bei einer Kurzintervention müssen wir streng sein, das wissen Sie. Danke. Als Nächstes hat sich, ebenfalls für eine Kurzintervention, Herr Kollege Sachtleben zu Wort gemeldet. Bitteschön!

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

wurden zurückgenommen. Weshalb fand dies nach Ihren Kenntnissen statt? Vielen Dank. - Frau Ministerin! Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach meiner Kenntnis wurde nichts zurückgenommen, sondern eingeordnet, nämlich dass wie übrigens in allen anderen Schulen auch keine Teilnahmeverpflichtung bestand, was missverständlicherweise in die Aussagen der Schule reininterpretiert wurde. Vielen Dank. - Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion

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Jörn Schepelmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Gesetz zur Änderung der Grundsteuer in Niedersachsen. Ich möchte vorwegstellen, dass dieses Gesetz ein Paradebeispiel dafür ist, wie wichtig und wie gut es ist, solche Entwürfe in einem Ausschuss zu diskutieren. - Genau! Der Applaus ist berechtigt. Denn durch unsere Beratungen im Ausschuss wurde aus einer absolut guten Idee ein am Ende gutes Gesetz, welchem wir gerne zustimmen werden. ‑ Applaus von der SPD ist auch mal ganz erfreulich! Vorab, bevor ich auf die Details eingehe, möchte ich aber ganz erfreut feststellen, dass das von der letzten Regierung, der wir angehören durften, festgelegte Flächen-Lage-Modell als unser Grundsteuermodell abweichend von dem Bürokratiemonster auf Bundesebene vollumfänglich bestätigt worden ist. Insofern können wir beruhigt und erfreut feststellen: Das Flächen-Lage-Modell ist verfassungskonform. Unsere Grundsteuer bleibt gültig, und sie bleibt für die Menschen vor Ort einfach. Auch ein solches einfaches Gesetz hat in der praktischen Auslegung natürlich ein paar Probleme. Es braucht Anpassung; das ist bereits gesagt worden. Denn natürlich war uns allen klar, dass ein neues Grundsteuergesetz, eine neue Reform, dazu führen wird, dass es Unwuchten gibt. Insbesondere Eigentümer großer Grundstücke müssen jetzt nach der Reform natürlich deutlich mehr zahlen - und das mitunter auch für Grundstücke, die sie gar nicht wirklich nutzen können. Insofern haben wir uns auf den Weg gemacht, um nach intensiven Beratungen das heute vorgelegte Gesetz zu beschließen, um in dreierlei Fällen für Erleichterungen zu sorgen, die wir ausdrücklich teilen: Erstens große Höfe, wo Scheunen mit mehr als 300 m² Fläche gar nicht genutzt werden, aber auf dem Grundstück vorhanden sind, also die guten alten Resthöfe. Da soll zukünftig eine Steuerbefreiung für die leerstehenden Scheunen auf den Weg gebracht werden können, um unnötige Härten zu vermeiden. Zweitens große Grundstücke von über 3 000 m² Grundfläche, die nicht genutzt werden können, zum Beispiel weil sich darauf ein großer See befindet, sodass dort auch keine Landwirtschaft betrieben werden kann. Auch dafür kann man zukünftig Steuern erlassen. Auch das halten wir für richtig. Besonders erfreulich ist aus unserer Sicht der dritte Regelungstatbestand: Da geht es um die Sportplätze. Vermutlich haben wir alle landauf, landab in unseren Wahlkreisen mindestens einen Verein, der von dieser neuen Regelung profitieren können wird. Es geht um Sportvereine, die private Flächen pachten, um dort ihrer Tätigkeit nachzugehen. In meinem konkreten Beispielfall kann ich den Reit- und Fahrverein in Hermannsburg-Bergen nennen. Er ist ein privater Pächter einer großen Fläche für seine Tätigkeit. Der Verpächter hätte jetzt unglaublich viel mehr Grundsteuer zahlen müssen, was zur Folge gehabt hätte, dass der Mietvertrag angepasst und die Tätigkeit des dortigen Sportvereins wahrscheinlich kurz- oder mittelfristig eingestellt werden müsste. All das kann jetzt vor Ort durch einen Erlass der Kommune vermieden werden. Das halten wir für sehr wichtig und für sehr richtig. Dafür ganz herzlichen Dank! Alles in allem das habe ich schon erwähnt: Insofern werden wir diesem Gesetz zustimmen, das Ganze aber nicht ohne Dank insbesondere an die Kollegen meiner Fraktion, die diese gute Idee durch gute Fragen zu einem guten Gesetz gemacht haben. Insbesondere möchte ich mich dem Kollegen Beck anschließen: Der GBD hat hier herausragende Arbeit geleistet. Ganz herzlichen Dank!

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Jessica Miriam Schülke AfD

Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung für Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! 2025 war für die Schlösserverwaltung ein Jahr der Superlative: Unsere Märchenschlösser wurden zum UNESCO-Welterbe ernannt. Über 5 Millionen Besucher haben 2025 die Sehenswürdigkeiten unserer Schlösserverwaltung besichtigt. Sehr geehrte Damen und Herren, diese stolze Bilanz, aus der ich eben zitiert habe, stammt aus Bayern. Aber wie verhält es sich für Niedersachsen? Hier gibt es nicht einmal Zahlen, aber eben auch keine Schlösserverwaltung. Andere Bundesländer setzen hingegen Maßstäbe. In Mecklenburg-Vorpommern ist gerade Schloss Ludwigslust in neuem Glanz wiedereröffnet worden. Gut, dass es dort eine Schlösserverwaltung gibt! Im Potsdamer Neuen Palais wird der Dachstuhl saniert. Dies geschieht, anders als bei der niedersächsischen Marienburg, sogar bei laufendem Museumsbetrieb. Auch dort existiert eine zentrale Schlösserverwaltung. In Hessen bietet dieser Tage das frühere Fürstenhaus seine hauseigene Kulturstiftung dem Land an. Sie ahnen es - auch Hessen verfügt über eine Schlösserverwaltung. Diesen guten Beispielen sollte Niedersachsen aufgrund seiner reichen Kulturgeschichte unbedingt folgen. Denn wer mit offenen Augen durch unser Bundesland geht, sieht das reiche Erbe unserer Vorfahren: die Spuren der Ottonen und Welfen, die Residenzen der Herzogtümer Braunschweig und Oldenburg, der Fürstentümer Schaumburg-Lippe und Pyrmont. Über 110 Schlösser sind in unserem Denkmalatlas verzeichnet. Doch dieses Erbe zerfällt. Denn bis 2030 wird es einen dringenden Sanierungsbedarf bei vielen dieser historischen Gebäude geben, so zum Beispiel beim Schloss Bad Pyrmont, beim Leineschloss oder beim Schloss Celle. Laut Ministerium sind für die wichtigsten Liegenschaften im Landesbesitz in den nächsten Jahren rund 75 Millionen Euro Sanierungsmittel nötig. Rechnet man die Marienburg hinzu, kommt man auf 100 Millionen Euro. Andere Bundesländer investieren dank ihrer zentralen Verwaltungen groß angelegt und strukturiert. Thüringen und Sachsen-Anhalt zum Beispiel wenden zusammen mit dem Bund jeweils 200 Millionen Euro für den Erhalt ihres kulturellen Erbes auf. Berlin und Brandenburg stecken gemeinsam mit dem Bund 400 Millionen Euro in die Objekte der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Niedersachsen hingegen verliert sich derweil in vielen unüberschaubaren Einzelmaßnahmen. Dabei liegt die Idee einer zentralen Kulturerbeverwaltung geradezu Frau Schülke, entschuldigen Sie bitte kurz! - Ich darf die erste Reihe der CDU-Fraktion inklusive Herrn Bajus bitten, das Gespräch nach draußen zu verlegen. - Danke. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Niedersachsen hingegen verliert sich derweil in vielen unüberschaubaren Einzelmaßnahmen. Dabei liegt die Idee einer zentralen Kulturerbeverwaltung geradezu auf der Hand. Denn im Rahmen der Unterrichtung zu unserem Antrag im Ausschuss haben wir seitens des Ministeriums durchaus entsprechende Signale erhalten. Ich zitiere: „Aus denkmalfachlicher und kulturpolitischer Sicht wäre grundsätzlich zu begrüßen, wenn es zur Einrichtung einer zentralen Kulturerbeverwaltung mit allen damit verbundenen Vorteilen kommen würde." Aha! Das ist klar und deutlich. Und unser Antrag sieht genau dies vor: die Einrichtung einer zentralen Verwaltung für unser kulturelles Erbe. Dabei fordern wir keine teuren Doppelstrukturen oder neuen Bürokratieberge, sondern die Zusammenführung und Effizienzsteigerung des bereits vorhandenen Personals und der Budgets des Staatlichen Baumanagements, des Landesamts für Denkmalpflege und des Landesliegenschaftsfonds. Dass Niedersachsen eine solche Trägerstruktur meisterhaft führen kann, beweist im Übrigen die Klosterkammer Hannover. Es fehlt uns also weder an Expertise noch an historischen Vorbildern. Was einzig fehlt, ist der politische Wille. Wie hat es ein Vertreter der SPD im Ausschuss ausgedrückt: Man habe andere Prioritäten. Traurig, dass gerade Parteien in Regierungsverantwortung keine Prioritäten im Erhalt unseres bedeutenden und identitätsstiftenden Kulturerbes sehen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Ablehnung unseres Antrags wäre ein verheerendes Signal an die Bürger Niedersachsens und an die Kommunen, die oft mit dem Erhalt so wichtiger Baudenkmale alleingelassen werden. Deshalb stimmen Sie bitte für unseren Antrag! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die Fraktion der CDU hat sich Frau Machulla zu Wort gemeldet. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin!

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Volker Bajus GRÜNE

Vollzugslockerungen für Mörder - wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?

zu Wort gemeldet: der Abgeordnete Volker Bajus. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einem Mörder und verurteiltem Sexualstraftäter ist die Flucht gelungen. Das ist ein ernsthafter, ein schwerwiegender Vorgang, und das ist auch wenn er inzwischen gefasst wurde etwas, das uns alle nachdenklich macht. Das hört man hier auch heute Morgen wieder. Wie muss es den Angehörigen des Opfers gehen, wenn sie diese Nachricht hören, wie den Menschen zum Beispiel in Peine, wenn sie sich Sorgen machen müssen, weil so jemand frei herumläuft? Ihnen und uns allen sind wir es schuldig: Dieser Fall wird aufgearbeitet gründlich, transparent, lückenlos, und wenn Fehler gemacht wurden oder wenn es strukturelle Mängel geben sollte, dann werden natürlich Konsequenzen gezogen. So ist es immer, und so wird es auch diesmal sein: kein parteipolitisches Profilierungsgehabe, keine gekünstelte Empörungsshow, Frau Machulla, auch keine verantwortungslose Horrorinszenierung die uns die AfD heute erspart hat, aber sonst ja gerne liefert, sondern Aufklärung, Analyse und Folgerungen. Das erwarten die Menschen von uns. Das wird Rot-Grün auch diesmal wieder liefern. Der Strafvollzug in Niedersachsen ist mit uns sicher. Dafür steht das Ministerium, dafür stehen die Fachleute, die Mitarbeitenden in den Justizvollzugsanstalten, und dafür steht auch Ministerin Kathrin Wahlmann. Meine Damen und Herren, was an dieser Aktuellen Stunde der CDU allerdings am allermeisten irritiert, ist: Morgen wird die Justizministerin übrigens auf Ihren Antrag hin den Ausschuss über die Hintergründe umfassend informieren. Morgen! Die CDU hat aber ihr Urteil schon heute gefällt, mindestens schon in der Überschrift. Sie kennen die Fakten nicht, sie scheinen Sie auch gar nicht wirklich zu interessieren, Sie kennen auch die Hintergründe nicht, aber Sie wollen schon die Schuldigen benennen. Meine Damen und Herren, das ist keine seriöse Aufklärungsarbeit. Das ist in der Tat billiger Populismus. Sie spielen bewusst mit Sorgen und Ängsten der Menschen, statt hier aufzuklären. Natürlich steckt hinter der Debatte noch eine ganz andere Frage: Soll es überhaupt Vollzugslockerungen geben? Soll es Ausführungen, begleiteten Ausgang, Freigang oder sogar Hafturlaub geben? Die Antwort gibt der demokratische Rechtsstaat seit Jahrzehnten, bundesweit seit 1977: Ja, natürlich! Der Strafvollzug hat einen klaren Auftrag. Er soll die Allgemeinheit schützen, und er muss die Menschen befähigen, künftig ohne Straftaten zu leben. Schließlich werden die allermeisten Gefangenen morgen wieder in Freiheit leben, unsere Nachbarn sein und unter uns sein, und darauf muss man sie vorbereiten. Die Frage ist doch: Wollen wir Menschen entlassen, die über Jahre keinerlei Verantwortung außerhalb von Gefängnismauern übernehmen mussten, oder wollen wir sie Schritt für Schritt auf ein straffreies Leben vorbereiten? Das ist keine banale oder Bagatellfrage, das ist eine zentrale Frage des Strafvollzugs. Dafür gibt es Vollzugslockerungen. Diese gibt es keineswegs automatisch, keineswegs leichtfertig, sondern erst nach sehr sorgfältiger Prüfung. Wer das nicht mehr will, Frau Machulla, der sollte das ehrlich sagen und sich nicht hinter Fragen verstecken, wie Sie es heute Morgen wieder gemacht haben. Wer grundsätzlich Vollzugslockerungen für bestimmte Tätergruppen infrage stellt, ‑ das haben Sie für bestimmte Tätergruppen eben doch gemacht, der rüttelt an einem zentralen Prinzip unseres Strafvollzugs. Dass die AfD grundsätzlich gerne in vorzivilisatorische Zeiten zurück will - geschenkt! Das wissen wir. Aber dass nun auch die CDU in Niedersachsen damit beginnt, meine Damen und Herren, das ist ein gefährlicher Irrweg. Kommen Sie zurück und erkennen Sie die Erfolge dieses Rechtsstaates an! Noch eines ist mir wichtig, meine Damen und Herren: Die Entscheidung über Ausgang oder Freigang trifft doch nicht die Justizministerin. Die treffen auch nicht Leute aus der SPD oder der Grünen-Fraktion. Sie wird das wissen Sie ganz genau von Fachleuten im Justizvollzug getroffen, von Menschen, die jeden Tag Verantwortung für die Sicherheit in diesem Land übernehmen anders als Sie; so kommt es mir zumindest vor. Denen müssen wir an dieser Stelle noch mal ausdrücklich danken. Die Beschäftigten im niedersächsischen Justizvollzug machen jeden Tag eine herausragende Arbeit. Sie verdienen Respekt, sie verdienen gute Arbeitsbedingungen und unsere Unterstützung. Was sie nicht verdient haben, ist das falsche Spiel der CDU, dieses Thema hier für parteipolitische Interessen zu missbrauchen. Die Fakten das wissen Sie sprechen eine andere Sprache, als Sie es suggerieren. Die Zahl der Entweichungen ist über Jahre systematisch zurückgegangen. Und warum? Weil das ein lernendes System ist, weil die Leute über Fehler nachdenken. Genau das machen wir jetzt auch. Der niedersächsische Strafvollzug ist gut, und er wird immer besser, weil wir aus Fehlern lernen wollen, weil die Systeme auf mehr Sicherheit und weniger Risiko ausgelegt sind und weil wir gute Mitarbeitende haben. Ich komme zum Schluss. Natürlich wird auch dieser Fall aufgeklärt, und natürlich werden wir prüfen, wie es noch sicherer werden kann. Aber wir sollten zuerst die Fakten kennen und dann urteilen. Die CDU macht es andersherum: erst das Urteil, dann die Fakten. Das mag für eine Schlagzeile reichen. Für verantwortungsvolle Politik, die die Menschen in diesem Land brauchen, reicht es nicht. Vielen Dank.

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Thomas Uhlen CDU

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

der CDU stellt der Kollege Uhlen. Bitteschön! Herr Präsident! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie vorhin Planungssicherheit und Verlässlichkeit als notwendige Rahmenbedingungen gerade auch für die Kliniklandschaft in Niedersachsen so betont haben, frage ich Sie: Weshalb ist es nicht möglich, auch schon vor dem 30. September 2026, den Sie eben als spätestes Datum für die Entscheidung über die Leistungsgruppen genannt haben, Entscheidungen über unstrittige Fälle zu treffen, um den Krankenhäusern Planungssicherheit zu geben? Woher rühren diese Verzögerungen? Herr Minister! Herr Präsident!

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Heike Koehler CDU

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Frau Koehler! Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: Welchen zusätzlichen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung zur Verringerung von Ewigkeitschemikalien in Nordsee und Wattenmeer? Bitteschön, Herr Meyer! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

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Christian Meyer

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Herr Meyer! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit „Ewigkeitschemikalien" sind Partikel gemeint, die sich nicht abbauen lassen und die in unseren Körpern sind, die in den Fischen sind, die in der Natur sind. Dazu haben wir schon öfter auf Umweltministerkonferenzen Beschlüsse gefasst, übrigens auch schon, als Olaf Lies noch Umweltminister war. Wir meinen das habe ich eben schon gesagt, dass wir dort, wo es Alternativen gibt, diese auch nutzen sollten. PFAS sind ja in einer ganzen Reihe von Stoffgruppen enthalten. Ich habe gelernt, dass es viele Hersteller gibt, die Teflon-Bratpfannen ohne PFAS anbieten. Ich war gerade bei einer Druckerei in Lachendorf im Landkreis Celle, bei Drewsen Spezialpapiere. Die machen ihr Papier ohne PFAS. Damit werben sie auch, das kann man auf ihrer Webseite sehen. Doch es gibt viele Betriebe, die ich weiß nicht, wofür man das bei Papier braucht immer noch auf PFAS setzen. Wir unterstützen die Regulierung in der EU. Es muss darum gehen, bei den Stoffen, bei denen man Alternativen hat, diese auch zu nutzen. Und bei den anderen Stoffen, bei denen man noch nicht auf PFAS verzichten kann, muss man weiter forschen und Substitutionen unterstützen. Denn jedes PFAS ist zu viel, und deshalb müssen wir dafür sorgen, dass wir immer mehr PFAS-freie Produkte haben. Da gibt es ja unterschiedliche Gruppen, und das unterstützen wir als Land. Ich habe Ihnen eben Beispiele genannt. Ich freue mich sehr, dass viele Betriebe darauf achten, dass PFAS immer weniger eingesetzt wird. Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage:

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Stephan Bothe AfD

Demokratie und Grundordnung schützen - Antifa- und Klimaterrorismus wirkungsvoll bekämpfen!

Bleiben Sie also in der Nähe! - Bitte, Herr Bothe! Anderthalb Minuten, wie immer. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Kollenrott, Sie sind hier gerade nicht auf einer Antifa-Demo. Da sind Sie vielleicht am Wochenende wieder. Sie haben, glaube ich, die Reden gerade verwechselt. Ich glaube, solche Beiträge sind diesem Hohen Hause nicht würdig. Meine Frage ist aber: Sie sprachen immer von Aktivisten. Ich glaube, keiner von uns hat irgendetwas gegen ein Demonstrationsrecht. Wenn Menschen sich für irgendetwas stark machen wollen und hier vor dem Landtag oder sonst wo ein Schild hochhalten, dann ist das ihr gutes Recht. Darum geht es in diesem Antrag nicht. Ich weiß gar nicht, ob Sie sich damit überhaupt beschäftigt haben. Hier geht es vielmehr um terroristische Anschläge wie Anfang dieses Jahres in Berlin, wo Tausende Menschen eine Woche lang ohne Strom waren, ohne Wasser waren, in der Kälte, als Menschen ihre Häuser verlassen mussten. Wir hatten jetzt einen terroristischen Anschlag mutmaßlich auch von Linksterroristen in Reutlingen, wo fast 8 000 Menschen wiederum keinen Strom hatten und aus ihren Häusern heraus mussten. Wir haben es immer wieder mit Anschlägen auf das Bahnnetz zu tun, wie in NRW, aber auch im norddeutschen Raum. Jetzt habe ich mal eine konkrete Frage an Sie: Ist das für Sie Terrorismus, oder ist das für Sie Aktivismus? Ist das noch legitim? Da habe ich auch noch eine Frage: Wie sehen Sie es eigentlich mit Hausbesetzungen in dieser Szene? Ist das noch Aktivismus, oder ist das kriminell? Das hätte ich gerne beantwortet. Vielen Dank. Na ja, es ist keine Fragestunde, sondern eine Kurzintervention. Frau Kollenrott hat nun die Möglichkeit, darauf zu antworten. - Das möchte sie nicht. ‑ Ich bitte alle um ein bisschen Ruhe, denn es geht weiter in der Beratung des Antrags. Wir kommen zur nächsten Wortmeldung

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Christian Meyer

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Bitteschön, Minister Meyer! Vielen Dank, Herr Präsident. - Die kurze Antwort wäre natürlich: Klimaschutz. Invasive Arten haben wir durch die Erwärmung und durch die Einschleppung. Sie kennen das große Problem mit der Pazifischen Auster. Die wird man dort nicht mehr ausrotten können. Sie hat sich dort massiv angesiedelt und verdrängt jetzt die heimischen Arten. Das Problem haben wir bei anderen Arten auch. Wir merken das jetzt übrigens auch an den Fängen: Die Heringe gehen weiter raus in die Nordsee, es sind also nicht mehr so viele Heringe im deutschen Küstengebiet. Es ist die Erwärmung unserer Ozeane, die zu einer Veränderung des Artenspektrums führt. Und dann geht es auch darum, dass man verhindern sollte, dass invasive Arten eingeschleppt werden. Das ist bei einem weltweiten Schiffsverkehr schwierig. Ich habe beschrieben, was auf See passiert und welche Schiffe da fahren: Wenn dort verschiedenste Pflanzenreste und Mikroorganismen sind, dann tragen die natürlich auch dazu bei. Wir unterstützen Maßnahmen gegen invasive Arten und versuchen zusammen mit dem Bund, das Problem zu bekämpfen. Aber das Wichtigste wird sein, dass wir den Lebensraum so erhalten, wie er ist, und uns auf die heimischen Arten konzentrieren. Die nächste und somit letzte Zusatzfrage aus der Fraktion

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Christian Meyer

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Bitteschön, Minister Meyer! Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Schweinswal ist ja unsere Hauptart, die wir in der Nordsee haben. Es gibt eine Reihe von Studien, auch der TiHo Hannover, wonach der Bestand an Schweinswalen in der deutschen Nordsee seit 2002 stark zurückgegangen ist. Diese Studien hatten seinerzeit eine Abnahme um 1,79 % prognostiziert. Der Trend ist besorgniserregend, sagen die Forscherinnen und Forscher der Tierärztlichen Hochschule Hannover. In den Studien werden unterschiedliche Ursachen genannt: der starke Schiffsverkehr in der Nordsee Kollisionen etc., der Unterwasserlärm, auch durch Antriebe von Schiffen und durch Baumaßnahmen, die Überfischung, der Beifang durch diese Netze, die zwar nicht von den heimischen Fischern bei uns an der Küste eingesetzt werden, aber die trotzdem irgendwo in der Nordsee sind und dann dazu führen, dass sich Schweinswale die sind ja Säugetiere, die Luft brauchen darin verfangen und einen grausamen Erstickungstod sterben. Es geht aber auch um die Lärmbelästigung durch Offshore-Windparks und, wie es damals hieß, Ölbohrinseln. Die Gasförderung haben sich die Studien noch nicht angeschaut, aber auch dort wird es natürlich Effekte geben. Die Studien hatten damals ermittelt, dass das Hauptgebiet, wo es einen massiven Rückgang gab, vor Sylt war. Und der einzige Ort, wo der Bestand in den letzten Jahren zugenommen hat, waren die Gebiete und Riffe um Borkum herum. Die Gasförderung gab es da damals noch nicht, aber es gab dort eben die Untersuchungen. Daher ist einer unserer besonders wichtigen Punkte, dass wir gerade in den Meeresschutzgebieten Schutzmaßnahmen für die Schweinswale und ihre Rückzugsräume ergreifen. Der Bund hat vor, die Meeresschutzgebiete, die unter seiner Verwaltung stehen, deutlich besser abzusichern, während wir in unserem Bereich mit Nationalpark und dem Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund schon sehr weit sind. Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion

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Eva Viehoff GRÜNE

Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung für Niedersachsen

Kommen Sie gern nach vorne! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD erweckt doch eigentlich nur den Eindruck, dass wir in unseren historischen Liegenschaften ein strukturelles Defizit haben, das nur durch eine zentrale Schlösserverwaltung zu beheben ist. Dieser Darstellung müssen wir entschieden widersprechen. Richtig ist, dass Niedersachsen bis heute über keine zentrale Schlösserverwaltung verfügt. Richtig ist aber auch, dass das das hat der Kollege schon ausgeführt historisch begründet ist: Durch die preußische Annexion des Königreichs Hannover endete die eigenständige Monarchie auf dem Gebiet des heutigen Niedersachsens schon deutlich früher als 1918. In anderen Bundesländern wurden die Hofverwaltungen 1918 in Schlossverwaltungen überführt. Aufgrund dieser historischen Entwicklung haben wir unterschiedliche Eigentums- und Nutzungsverhältnisse. Daraus den Schluss zu ziehen, dass das Kulturerbe nicht ausreichend verwaltet wird, ist falsch. Die Realität sieht nämlich anders aus. Die historischen Schlösser und Residenzen Niedersachsens werden heute vielfältig genutzt. Zum Beispiel ist das Leineschloss, in dem wir uns hier befinden, das Herz der parlamentarischen Demokratie. Das Welfenschloss beherbergt eine der bedeutendsten Universitäten unseres Landes. Andere Anlagen auch das wurde schon gesagt werden von Kommunen, Stiftungen oder privaten Eigentümern verantwortungsvoll betrieben. Es ist also nicht die Einfalt, sondern gerade diese Vielfalt, die den Weg aufzeigt, historisches Erbe zu bewahren. Es haben sich daher über Jahrzehnte tragfähige Strukturen entwickelt, die den jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Liegenschaften gerecht werden. Jetzt so zu tun, als würde Niedersachsen sein kulturelles Erbe sich selbst überlassen, ist falsch. Das Land investiert über den Denkmalschutz, die Sanierung und die Bestandserhaltung. Auch Kommunen, Stiftungen, Vereine und private Eigentümer kümmern sich um ihre Liegenschaften und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt für unser Kulturerbe. In der Frage der Zusammenarbeit kann man sicher schauen, wie diese besser mit den Kommunen, mit den Stiftungen in einer Art Netzwerk passieren kann. Aber eine zentrale Behörde mit mehr Bürokratie ist nicht automatisch mehr Denkmalschutz. Eine neue Behörde garantiert eben nicht einen besseren Erhalt historischer Bausubstanz. Die Wahrheit ist doch: Der Aufbau einer Schlösserverwaltung würde zusätzliche personelle Ressourcen binden. Sie bleiben die Antwort schuldig, woher diese Ressourcen kommen und wo der konkrete Mehrwert einer solchen Verwaltungsebene liegt. Wir bleiben bei den Fakten nicht so Ihr Ding, ich weiß: Das bestehende System ist historisch gewachsen, und es funktioniert. Die niedersächsischen Schlösser, Gärten und historischen Anlagen werden erhalten, sie werden genutzt, sie werden weiterentwickelt. Unser kulturelles Erbe ist in Niedersachsen in guten Händen. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet: unser Minister für Wissenschaft und Kultur, Herr Mohrs. Bitte, Herr Mohrs! Kommen Sie gerne ans Rednerpult!

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Christian Meyer

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Erstes kümmern wir uns natürlich um den Schutz der Menschen. Das ist Küstenschutz: Wir investieren in die Klimadeiche. Sie wissen, wir müssen um mindestens einen Meter, perspektivisch um zwei Meter aufstocken. Das ist wichtig, um 1,1 Millionen Menschen das sind nur die Niedersachsen, habe ich gelernt; die Bremer und die Hamburger schützen wir natürlich auch mit und 200 Milliarden Euro an Werten vor dem Meeresspiegelanstieg zu schützen. Damit schützen wir natürlich auch einen Lebensraum und einen Ökoraum. Welche Maßnahmen wir beim Klimaschutz machen, dazu habe ich vorhin schon vieles gesagt. Der ökologische Zustand des Wattenmeers ist nicht in allen Teilen gut, sondern manchmal auch schlecht. Deshalb unterstützen wir Maßnahmen zu Seegraswiesen. Ich bin auch sehr froh über die Maßnahmen zum ökologischen Sedimentmanagement, die ihr vor Ort mit angetrieben habt und die durch den Abgeordneten Bloem unterstützt worden sind. Da haben wir ja Ästuar-Material aus der Ems genommen. Mit Landwirten haben wir getestet, ob man das das ist ja schadstofffrei nicht zum Beispiel nutzen kann, um Böden zu verbessern, oder für den Deichbau oder für Seegraswiesen. Die Antwort war: Ja, das kann man. Bislang wurde das herausgebaggert und dann irgendwo in der Nordsee wieder eingebracht. Das war nicht gerade ökologisch, denn die Sedimente kamen wieder. Jetzt schaffen wir es, die Ems zu verbessern. Und deshalb ist das ökologische Sedimentmanagement nicht etwas, was wir nur an der Ems machen, sondern was wir auch an der Weser oder an der Elbmündung machen können. Wir sind auch dabei im ersten Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms stand es ja schon drin, den Sandabbau, der dort immer stattfindet, auch in neuen Sandvorranggebieten zu machen - die eben nicht im Nationalpark und auch nicht weit draußen liegen, sondern kurz danach, um auch dort bestimmte Schutzbereiche zu haben und den ökologischen Vorrang für verschiedene Bodenorganismen umzusetzen. Vielen Dank. - Die zweite und somit letzte Zusatzfrage

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Saskia Buschmann CDU

Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und über die Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal erlebt man im Landtag etwas Seltenes. Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, und man muss sagen: Willkommen im 21. Jahrhundert, liebe Landesregierung! Das kommt nicht jeden Tag vor. Deshalb will ich ausdrücklich sagen: Frau Ministerin, dieser Entwurf ist im Grundsatz richtig. Er erkennt eine veränderte Sicherheitslage an, er passt niedersächsisches Recht an Bundesrecht an, und er sorgt dafür, dass Niedersachsen bei der Sicherheitsüberprüfung nicht hinter anderen Ländern zurückbleibt. Das ist genau richtig, das ist überfällig, und, ja, das kann man auch als Opposition einmal anerkennen. Aber, meine Damen und Herren, ein Gesetz ist noch kein funktionierender Staat. Ein guter Paragraf ersetzt keinen guten Vollzug, und moderne Überschriften machen noch keine moderne Sicherheitspolitik aus. Sicherheit entsteht nicht im Gesetzesblatt. Sicherheit entsteht dort, wo der Staat handlungsfähig ist. Und genau daran werden wir diese Landesregierung messen. Worum geht es in diesem Gesetz? Es geht um Sicherheitsüberprüfungen. Das klingt trocken, das klingt nach Formularen, Aktenzeichen und Verwaltungsvorschriften. Aber in Wahrheit geht es um etwas Grundsätzliches. Es geht um Vertrauen. Die Tochter eines Bekannten arbeitet im Katastrophenschutz, der Nachbar arbeitet im Wasserwerk, die Frau von nebenan ist bei der Polizei - drei normale Menschen, drei normale Berufe, aber drei Stellen, bei denen es im Ernstfall darauf ankommt, dass die richtigen Menschen an der richtigen Stelle sitzen. Denn die sicherheitspolitische Lage hat sich verändert, aber leider verändert sich der Staat oft langsamer als seine Feinde. Hybride Bedrohungen, Spionage, Sabotage gegen kritische Infrastrukturen sind keine theoretischen Fußnoten mehr. Sie sind Teil der Realität in Deutschland und in Niedersachsen. Deshalb reicht es nicht mehr, Sicherheit so zu organisieren, als lebten wir noch in einer Zeit, in der Aktenordner schwerer wogen als Datenströme und Sabotage nur mit Bolzenschneider und Brechstange begangen wurde. Die Bedrohung ist im 21. Jahrhundert angekommen, und der Staat muss es auch. Wer Zugang zu sensiblen Informationen oder kritischer Infrastruktur hat, trägt Verantwortung. Und Verantwortung braucht Vertrauen. Aber Vertrauen im Staat heißt nicht: Augen zu, Stempel drauf, wird schon gut gehen. Vertrauen aus Sicht des Staates heißt: Prüfen, abwägen und entscheiden. Das ist kein Misstrauen gegenüber den vielen Beschäftigten, die tagtäglich zuverlässig ihren Dienst versehen. Es ist Respekt vor der Bedeutung ihrer Aufgabe. Denn wer die Falschen an den falschen Stellen übersieht, gefährdet am Ende die Richtigen, die jeden Tag Verantwortung tragen. Das erleben wir leider häufig und immer wieder. Ein Staat, der nicht prüft, ist nicht besonders liberal. Er ist im Zweifel einfach schlecht vorbereitet. Schauen wir auf das, was tatsächlich neu ist: Die Wiederholungsprüfung wird künftig für alle drei Stufen verpflichtend. Bisher galt sie nur für die höchste Stufe. Das ist überflüssig. Eine Sicherheitsüberprüfung ist keine Ehrenurkunde, die man einmal bekommt und dann lebenslang an die Wand heftet. Sie ist eher wie ein TÜV. Wer Sicherheit ernst nimmt, schaut regelmäßig hin. Lebensumstände ändern sich, Kontakte ändern sich, Abhängigkeiten ändern sich, Risiken ändern sich. Wer vor 10 oder 15 Jahren überprüft wurde, ist deshalb nicht automatisch heute noch derselbe Sicherheitsfall oder Nichtsicherheitsfall wie damals. Wer Sicherheit ernst nimmt, verlässt sich nicht auf Aktenlagen von damals, sondern auf Erkenntnisse von heute. Es ist richtig, dass der materielle Geheimschutz geregelt wird. Denn das Parlament ist nicht nur Dekoration. Das Parlament ist der Ort, an dem staatliches Handeln legitimiert, begrenzt und kontrolliert wird. Wenn der Staat Geheimnisse schützt, muss der Rechtsstaat sichtbar bleiben. Die Internetrecherche wird grundsätzlich verankert; auch das ist richtig. Wer heute Sicherheitsrisiken bewertet, kann nicht so tun, als sei das Internet eine Nebensache für Katzenvideos oder Urlaubsfotos. Öffentlich zugängliche Informationen können sicherheitsrelevant sein. Ausländische Geheimdienste wissen das, extremistische Akteure wissen das, organisierte Kriminelle wissen das. Nur der Staat tut manchmal so, als sei moderne Technik erst dann zulässig, wenn sie anderswo schon seit Jahren Standard ist. Das ist nicht rechtsstaatlich besonders feinfühlig, das ist manchmal einfach nur gefährlich langsam. Ein Staat, der seine Gegner im 21. Jahrhundert bekämpfen will, darf nicht auf Werkzeuge aus dem Behördenmuseum zurückgreifen. Aber gerade deshalb kommt es auf die Grenzen an. „Öffentlich zugänglich" heißt nicht „beliebig verwertbar". Erforderlich, verhältnismäßig, zweckgebunden: Das sind nicht die drei schönsten Worte aus dem Datenschutzseminar, das sind Leitplanken des Rechtsstaates. Der wehrhafte Staat unterscheidet sich vom misstrauischen Staat: Der misstrauische Staat verdächtigt pauschal, der wehrhafte Staat prüft konkret. Ein Sicherheitsrisiko darf deshalb nicht aus Herkunft, Lebensentwurf, Krankheit oder bloßer Mutmaßung konstruiert werden. Es braucht tatsächliche Anhaltspunkte, es braucht konkrete Tatsachen, es braucht rechtsstaatliche Prüfungen. Wir wollen keinen Staat, der pauschal misstraut. Wir wollen einen Staat, der konkrete Risiken erkennt, rechtsstaatlich handelt und seine Bürgerinnen und Bürger wirksam schützt. Damit komme ich zum entscheidenden Punkt dieses Gesetzentwurfs: Papier ist geduldig - Sicherheitslagen sind es nicht. Diese Landesregierung hat häufig ein Problem: Sie beschreibt richtige Ziele, organisiert aber falsche Wege. Sie ist schnell bei Ankündigungen, aber langsam bei der Umsetzung. Sie nennt es Modernisierung, aber zu oft bleibt es beim Etikett. Und bei der inneren Sicherheit darf genau das nicht passieren. Deshalb erwarten wir drei Dinge: Erstens. Die zusätzlichen Stellen beim Verfassungsschutz müssen real besetzt werden. Zweitens. Kleine Kommunen und öffentliche Stellen brauchen praxistaugliche Übergänge. Drittens. Die elektronische Aktenführung braucht einen sicheren Übertragungsweg. Digitalisierung ist richtig, aber die Digitalisierung ist kein Weihwasser. Nur, weil etwas digital ist, ist es noch nicht modern - und schon gar nicht sicher. Herzlichen Dank.

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André Bock CDU

Demokratie und Grundordnung schützen - Antifa- und Klimaterrorismus wirkungsvoll bekämpfen!

geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das, was wir gerade gesehen haben, erleben wir bei diesen Debatten häufig. Das habe ich auch in der Rede im Januar zu diesem Antrag bereits deutlich gemacht. Kommt in der Sache etwas vom rechten Spektrum, regt sich die linke Seite sozusagen auf, und umgekehrt ist es genauso. Das sorgt deutlich für Irritationen, sicherlich auch beim Publikum. Das, was Sie, Frau Kollenrott, gerade abgeliefert haben, war, hoffe ich, jetzt nicht der Beitrag zu sagen, dass das, was Klimakleber und andere, die Recht gebrochen haben, getan haben, lediglich eine Bagatelle und alles gar nicht so schlimm gewesen sei. Doch es war schlimm, und es war Rechtsbruch. Deswegen wird so etwas auch angeprangert. Sie hätten sich an dieser Stelle lieber zum Antrag konkret äußern sollen, statt über das allgemeine Klimageschehen zu philosophieren. Das hilft an dieser Stelle, glaube ich, uns allen insgesamt nicht weiter. Für die Union, die CDU in Deutschland, aber auch in Niedersachsen ist ganz klar: Ob Extremismus von rechts, von links, ausländisch motiviert, Graue Wölfe und andere, die es in unserem Land gibt, aus der Türkei, aber auch islamistisch motiviert und andere, auch Antisemitismus - jeglicher Extremismus ist abzulehnen, zu bekämpfen. Unsere Demokratie und Grundordnung sind mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu schützen. Diese können wir auch noch erweitern. Und ja, natürlich, an die AfD gerichtet: Linksextremismus ist auch ein Bereich, der stark in den Blick genommen werden muss, gerade in Zeiten, in denen Russland auch versucht, gerade in diese Gruppen zu infiltrieren. Aber vielleicht sind Sie an der Stelle auch nicht ausgenommen. In Reutlingen gab es offensichtlich laut den dortigen Sicherheitsbehörden einen linksterroristischen Anschlag auf ein Umspannwerk, ähnlich wie wir es in Berlin von der Vulkangruppe zu verzeichnen hatten. Darauf muss ein Augenmerk geworfen werden. Das tut der Bundesinnenminister Dobrindt. Das tun aber auch die Länderminister. Das wurde jüngst auch auf der Innenministerkonferenz in Hamburg besprochen. Aber, meine Damen und Herren, ich habe bereits im Januar gesagt: Der Antrag der AfD, der heute abschließend zur Beratung vorliegt, greift an dieser Stelle zu kurz, weil das Spektrum von Verfassungsfeinden, Menschen und Organisationen, die unsere Demokratie zerstören wollen, breiter ist, als nur nach links oder nach rechts zu schauen. Wir reden über ausländisch motivierten Extremismus und Antisemitismus. Jeder, der im Innenausschuss vor einer Woche dabei war, wird das ja mitbekommen haben: Es boomt zurzeit auf allen Kanälen auf hohem Niveau mit hohen Zahlen. Das muss bekämpft werden, egal ob rechts, links oder anders motiviert. Hier muss der Rechtsstaat handeln. Die Union steht dafür! Wir haben in Niedersachsen rund 600 Salafisten - stagnierend, aber mit deutlich jüngeren Menschen zurzeit. Wir haben, wenn man die Marxisten noch dazuzählt, ungefähr 1 300 Menschen im linksextremen Spektrum. Wir haben aber auch im Rechtsextremismus 2 750 Personen in Niedersachsen, die eine Bedrohung für unsere Demokratie darstellen. Die AfD habe ich dabei noch gar nicht mit hineingerechnet, gehört aber weil Verdachtsobjekt auch dazu. Wir haben 2 500 türkische Links- und Rechtsextremisten Graue Wölfe, PKK in Niedersachsen, die eine Bedrohung für unsere Freiheit darstellen. Deswegen müssen unsere Dienste mit Instrumenten finanzieller Art und personeller Art gestärkt werden, um mithalten zu können, gerade auch im Cyberbereich online, aber eben auch, was die technischen Strukturen insgesamt angeht. Hier geht es um Analyse-Software, Stichwort „Palantir" und andere Dinge. All das muss kommen. Da muss aufgerüstet werden. Es geht um unsere Freiheit und Demokratie. Die ist mit allen Mitteln der Demokratie und des Rechtsstaates zu schützen. Und noch einmal: Dafür steht die Union gerade federführend auch jetzt mit Alexander Dobrindt im Bund. Meine Damen und Herren, in diesen Bereichen sehen wir einen Anstieg. Ich nehme an dieser Stelle auch die Gesellschaft nicht aus. Warum? Weil wir gerade in allen Phänomenbereichen deutlich mehr jüngere Menschen sehen, die radikalisiert werden oder die sich radikalisieren. Das läuft eben nicht über Broschüren oder andere Dinge. Es läuft vor allem online, im Internet. Da muss der Staat und müssen auch wir als niedersächsische Dienste und Behörden noch mehr und besser hinschauen, als das vielleicht bisher getan wird. Denn es reicht nicht, Ausstellungen als präventive Maßnahme zu machen, wie das teilweise hier im Landtag oder in Schulen erfolgt, und es reicht nicht, Broschüren zu verteilen. Wir müssen online reingehen. Wir müssen junge Menschen erreichen. Wir müssen verhindern, dass sie sich radikalisieren oder radikalisiert werden, und in diesen Zeiten dafür sorgen, dass sie diesen Leuten, die da ihren Unfug treiben und unsere Demokratie untergraben wollen, nicht in die Arme laufen. Deswegen gilt es noch einmal mehr, nicht nur die Dienste und Sicherheitsbehörden aufzurüsten, sondern auch stärker zu sensibilisieren, gerade an Schulen Stichwort: Gewalt an Schulen und in Jugendzentren. Aber auch die Vereine in diesem Land haben hier eine besondere Verantwortung, also ganz deutlich auch die Gesellschaft und am Ende auch wir. In dem Antrag „Demokratie und Grundordnung schützen" so ist er ja tituliert geht es darum, Antifa-Linksextremismus zu bekämpfen. Aber ich sage noch einmal ganz deutlich und klar: Auch die andere Seite, das andere Spektrum, nämlich Rechtsextremismus, gehört ausdrücklich dazu. Das zeigen die Statistiken und die Entwicklungen. Und noch einmal ganz ausdrücklich: Die AfD als Verdachtsobjekt ist hier nicht auszuklammern. Auch Sie gehören aus meiner Sicht zu den Verfassungsfeinden in diesem Land. Deswegen können wir, weil Ihr Antrag sowieso zu kurz greift das habe ich im Januar auch schon gesagt, aber auch grundsätzlich einem solchen Antrag von Ihnen nicht zustimmen und ihn nicht mittragen. Wie gesagt, ist das Spektrum breiter. Wir haben hier entsprechende Vorschläge gemacht und werden das auch künftig tun. In diesem Sinne werden wir diesen Antrag heute ablehnen. Vielen Dank. Danke schön. - Für die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet: die Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Frau Behrens. Bitte! Das RednerInnenpult gehört Ihnen.

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Pascal Mennen GRÜNE

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

‑ Ich glaube, er lässt sie zu. Ja, sehr gerne, Herr Mennen. Bitteschön! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Meckern hat ein Gesetz ja noch nie besser gemacht. Ich frage mich, wo Ihr Änderungsantrag ist. Aber ich möchte Sie vor dem Hintergrund, dass mir ein Schreiben des Niedersächsischen Städtetages vorliegt, in dem ganz genau beschrieben wird, wie sich Herr Lies und auch Frau Hamburg für das Thema Tablets an Schulen und das Thema Schuladministration eingesetzt haben, erstens fragen: Kennen Sie dieses Schreiben? Darin ist explizit von Lob die Rede. Sie haben gerade das genaue Gegenteil behauptet. Ich möchte Sie zweitens fragen, was genau Sie an der Tatsache schlecht finden, dass alle mit einem Tablet ausgestattet werden. Uns liegen viele Informationen vor, dass finanzschwache Familien immer und immer wieder vor die Herausforderung gestellt wurden, diese Kosten nicht bezahlen zu können. Und für genau diese Familien machen wir das. Sehr geehrter Herr Kollege Mennen,

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Dr. Andreas Philippi

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Rakicky, ganz simpel gesagt ist das ein Krankenhaus, was im Plan steht. Das ist einfach so. Das legen wir politisch fest. Das ist ein Plan. Wenn Sie nicht wissen, wie dieser Plan aussieht, bin ich gerne bereit, Ihnen zum Beispiel noch mal das Papier der Enquetekommission vorzulegen. Da steht für Niedersachsen beschrieben drin, wie man sich die verschiedenen Krankenhausstufen vorstellt: Grund- und Regelversorgung, Schwerpunktversorger, Maximalversorger. Da kann man sehr gut sehen, wie das definiert ist, wie viele Betten dahin gehören, wie viele anästhesiologische Beatmungsplätze dahin gehören, wie viel Chirurgie und Allgemeinmedizin und Innere Medizin in so eine Klinik gehört. Das ist alles genau beschrieben. Das ist jetzt keine Hexerei. Ich schicke Ihnen das gerne zu, dann können Sie das noch mal nachlesen. Also: Definiert ist ein Krankenhaus, wenn es im Krankenhausplan steht. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen zu Zusatzfragen liegen

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Nico Bloem SPD

Schwerlasttransporte: Rückgrat der niedersächsischen Häfen und der Energiewende

Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir hier heute über Schwerlasttransporte reden, dann reden wir nicht über irgendetwas Spezialisiertes für die Behörden und die Logistikunternehmen, sondern wir reden über mehr. Wir reden über Wirtschaft, wir reden über Arbeitsplätze, wir reden über die Energiewende, wir reden darüber, dass wir auch die wirtschaftliche Stärke bei uns in Niedersachsen haben. Viele Menschen kommen mit den Schwerlasttransporten in Berührung, wenn sie abends einem hinterherfahren müssen oder wenn sie sie über Tag am Rande, auch an den Autobahnen und teilweise auf den Stellplätzen, sehen, aber dahinter steckt natürlich viel, viel mehr. Die Schwerlasttransporte tragen dafür Sorge, dass die Windkraftanlagen an den Platz kommen. Sie tragen dafür Sorge, dass wir die Maschinen bei uns in der Industrie, in der Wirtschaft haben. Sie tragen dazu bei, dass wir die Wirtschaft verknüpfen und auch stärken und die Energiewende vorantreiben. Deswegen ist für uns als SPD-Fraktion natürlich völlig klar: Wir unterstützen die Schwerlasttransporte, weil wir wissen, was sie leisten, und helfen auch, wo es schneller und einfacher geht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade bei uns in der Region, glaube ich, wissen wir sehr wohl, was das Ganze bedeutet. Wir wissen nicht nur um die generelle Bedeutung, sondern auch, was vor Ort passiert. Wir haben dort Unternehmen, die Windkraftanlagen fertigen, wir haben starke Serviceunternehmen und wir haben das ist gerade schon angeklungen unsere starken Häfen, die Tor zur Welt sind, die Tor zur Energiewende sind und die immer wieder deutlich machen, wie wertvoll sie für Niedersachsen sind. Das will ich auch in diesem Zusammenhang sagen: Wir können stolz auf unsere Häfen sein, stolz auf die Hafenwirtschaft, weil sie auch einen erheblichen Beitrag für die Energiewende leisten. Deswegen auch an der Stelle herzlichen Dank! Wir wissen natürlich auch um die große generelle Bedeutung der Schwerlasttransporte. Wir wissen natürlich auch, was es bedeutet, wenn diese stehen bleiben: dass ein Windpark nicht gebaut werden kann, dass Lieferketten in Verzug geraten, dass Investitionen infrage gestellt werden usw. usf. Allein im letzten Jahr waren es mehr als 137 000 Anträge, die dort auf den Weg gebracht, bearbeitet und behandelt worden sind. Deswegen will ich auch heute an dieser Stelle sagen: Hinter jedem Antrag steckt verdammt viel Arbeit. Deswegen herzlichen Dank an alle Beschäftigten in den Straßenverkehrsämtern von den Kommunen, aber auch bei unserer Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, aber auch bei der Polizei, die alle immer dafür sorgen, dass Transporte im wahrsten Sinne auch wirklich auf die Strecke gehen. Herzlichen Dank für diese Arbeit, dass sie täglich dafür sorgen, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und auch Infrastruktur weiter voranzubringen! Wenn ich mir jetzt den Antrag der CDU angucke, dann wirkt er auf mich so, als sei nie etwas passiert. Aber genau das Gegenteil ist ja Fakt! Denn das, was Sie mit Ihrem Antrag darstellen, stimmt einfach nicht! Sie tun so, als ob das Thema heute rausgekommen sei und wir das jetzt anpacken müssen. Aber Sie wissen genauso gut, dass in den letzten Jahren schon genug passiert ist. Und so können wir jeden einzelnen Punkt durchgehen, den Sie in Ihren Antrag aufgenommen haben. Wir wissen, dass bei den Behörden, in den Häfen, in den Kommunen überall! genug läuft. Sie reden von Digitalisierung - läuft alles schon! Sie reden von Streckenplanung - auch das wird alles modernisiert. Sie reden von Infrastrukturdaten - ebenfalls besser vernetzt! Sie reden davon, dass andere Bauteile, die von besonderer Bedeutung sind, vorrangig behandelt werden - auch das passiert schon bei Kabelrollen oder auch bei Großtransformatoren. All das zeigt: Sie sagen mit Ihrem Antrag das, was aktuell schon ist. Und kurz gesagt man kann es auch andersherum formulieren: Während Sie noch im Hafen sind, sind wir schon mit dem Schwerlasttransporter unterwegs und bringen die Bauteile an den richtigen Ort. Herr Bloem, entschuldigen Sie, es gibt einen Antrag auf eine Zwischenfrage durch Herrn Hilbers. Möchten Sie sie zulassen? Nein danke. Ich glaube, im Ausschuss haben wir noch genug Zeit, darüber zu debattieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zum Ende hin sagen: Es ist nach wie vor eine große Chance mit unseren Schwerlasttransporten verbunden. Wir wissen, dass wir an der Seite stehen und natürlich auch unterstützen wollen, wenn es darum geht, dass wir dieses Thema einfacher, digitaler und schneller gestalten wollen. Das Ganze funktioniert aber nur, wenn alle Beteiligten mitmachen. Deswegen will ich mich herzlich für die hervorragende Arbeit, die geleistet wird, bedanken, auch bei dem Wirtschaftsministerium. Ich bin mir sicher, dass wir mit den Richtlinien, die im nächsten Jahr neu veröffentlicht werden, Schritte für die Digitalisierung und für die Vereinfachung machen werden, damit die Schwerlasttransporte schneller auf die Straße kommen und es einfacher geht - für die Energiewende, für unsere Häfen, für die Zukunft in Niedersachsen. Herzlichen Dank.

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Dr. Frank Schmädeke CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Gerald Heere

Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir über Steuern sprechen, dann sprechen wir letztlich immer über eine Grundfrage unseres Gemeinwesens: Wie finanzieren wir gemeinsam die Leistungen, auf die sich alle Menschen verlassen können müssen: gute Schulen, eine leistungsfähige Polizei, funktionierende Gerichte, sichere Verkehrswege und eine moderne Infrastruktur? Damit ein Steuersystem Herr Thiele, hören Sie zu! gesellschaftlich dauerhaft akzeptiert wird, muss es als gerecht empfunden werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass jede und jeder entsprechend der eigenen Leistungsfähigkeit zum Gemeinwesen beiträgt. Genau an diesem Punkt haben wir bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein Problem, und das müssen wir angehen. Denn hören Sie weiter zu! während kleinere vererbte Vermögen durch die großzügigen Freibeträge bis zu 500 000 Euro sowieso ausgenommen sind und die mittleren Vermögen regelmäßig ihren angemessenen Erbschaftsteuerbeitrag leisten, gibt es bei sehr großen Vermögensübertragungen Gestaltungsmöglichkeiten, die zu erheblichen Ungleichbehandlungen führen können. Deshalb haben wir gemeinsam mit meinen Ministerkolleginnen und ‑kollegen aus den fünf norddeutschen Finanzressorts am vergangenen Freitag konkrete Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vorgelegt. Denn wir sind der gemeinsamen Überzeugung: Diese Gerechtigkeitslücken müssen endlich geschlossen werden. Meine Damen und Herren, die Zahlen zeigen den Handlungsbedarf deutlich. Mit insgesamt rund 8,8 Milliarden Euro Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer die größte Steuersubvention laut passen Sie auf! Subventionsbericht der Bundesregierung, und zwar vollständig auf Kosten der Landeshaushalte. Schauen wir uns dabei die Verschonungsbedarfsprüfung an sie ist schon genannt worden, eine Regelung im Erbschaftsteuerrecht für besonders große Vermögen ab 26 Millionen Euro. Allein 2024 wurden bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Erbschaftsteuerbeträge von insgesamt 3,6 Milliarden Euro auf zu zahlende Steuern von nur 0,2 Milliarden Euro reduziert. Das entspricht einem Erlass von 95 %. Und dabei geht es nicht um das Einfamilienhaus der Eltern oder um das kleine Familienunternehmen um die Ecke. Es geht um sehr große Vermögen und um Regelungen, die teilweise gezielt genutzt werden, um Steuerzahlungen nahezu vollständig zu vermeiden. Mit dem Schutz von Arbeitsplätzen oder dem Erhalt von Unternehmen hat das nichts zu tun. Deshalb sage ich ganz klar: Solche Gestaltungsmöglichkeiten gehören auf den Prüfstand und möglichst abgeschafft. Das ist eine Frage der steuerlichen Fairness, und es ist eine Frage von Chancengerechtigkeit. Denn es ist schwieriger geworden, sich allein mit Bildung und seiner eigenen Hände Arbeit ein Vermögen aufzubauen. Zu häufig kann das leider nur, wer ausreichend erbt. Und das widerspricht nun einmal dem Leistungsversprechen in unserem Land. Daher fordern unter anderem auch die Wirtschaftsweisen und die OECD Deutschland zu Reformen bei der Erbschaftsteuer auf. Das ist längst überfällig. Gleichzeitig gilt aber ebenso deutlich: Wir wollen eine Reform für starke Unternehmen und sichere Arbeitsplätze. Deshalb schlagen wir ausdrücklich vor, die Möglichkeiten zur Stundung von Erbschaftsteuerzahlungen auszuweiten. Wenn ein Betrieb vererbt wird, darf die Steuer nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen unterbleiben oder Arbeitsplätze gefährdet werden. Nein, Unternehmen brauchen Luft zum Atmen, sie brauchen Planungssicherheit und ausreichend Liquidität. Genau deshalb wollen wir treffsicher reformieren: weniger ungerechte pauschale Ausnahmen, dafür mehr Zielgenauigkeit und bessere Möglichkeiten zur Zahlung der Steuer verteilt auf längere Zeiträume. So geht eine gerechte Erbschaftsteuer. Ein weiterer Punkt betrifft die steuerliche Behandlung großer Wohnungsbestände - das Beispiel ist schon genannt worden. Die aktuellen Regelungen können dazu führen, dass eine Erbschaft von wenigen Wohnungen Steuern auslöst, aber ein Immobilienbestand von mehr als 300 Wohneinheiten steuerfrei bleibt. Auch hier stellt sich die Frage Herr Heere, da stellt sich die Frage, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers, Ihres Vorgängers, zulassen. Gerne. Vielen Dank für das Zulassen dieser Zwischenfrage.

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Harm Rykena AfD

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

der AfD stellt erneut Herr Kollege Rykena. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Hamburg, finden Sie den Umgang mit Unterrichtszeit richtig, bei dem ein Teil des Schulvormittags für eine staatlich organisierte Demonstration genutzt wird, wobei Schüler auf eigenen Wunsch auch einfach freimachen können?

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Brian Baatzsch SPD

Clearingstelle des Landes Niedersachsen auflösen

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Laura Hopmann CDU

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Möchten Sie dem entsprechend? Gerne. Bitteschön, Frau Kollegin. Vielen Dank, dass Sie meine Frage zulassen, sehr geehrter Herr Kollege. Vor dem Hintergrund, dass Entschließungsanträge keine rechtliche Verbindlichkeit herstellen: Können Sie denn zusagen, dass es hier einen Gesetzesvorschlag Ihrer Fraktion oder der Landesregierung geben wird? Vielen Dank, Frau Hopmann. Was glauben Sie denn, welches Ziel wir mit diesem Entschließungsantrag verfolgen? Selbstverständlich wird es zu Änderungen kommen, weil wir, wie mit jedem Entschließungsantrag,

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Christian Meyer

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Herr Minister! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Klimagesetz, sowohl im alten der Großen Koalition als auch im neuen, steht ja, dass wir natürlich davon abhängig sind Niedersachsen ist keine Insel, wie in Europa und im Bund die Entwicklung verläuft. Dass der Verkehr auf Elektromobilität umgestellt werden soll, können wir auf Landesebene nicht allein erreichen. Wir können auch die Ziele beim Gebäudesektor nicht allein erreichen. Auch die Energiewende können wir nicht allein erreichen. Dass wir so große Ausbauzahlen haben, war auch ein Erfolg der letzten Bundesregierung, an der SPD und Grüne beteiligt waren. Da haben wir die Erneuerbaren mit einem Schub bundesweit nach vorne gebracht. Wenn das jetzt zurückgedreht wird, wenn jetzt ausgebremst wird, dann stehen nicht nur die Klimaziele infrage. Wenn man bei Gebäuden fossile Gas- und Ölheizungen weiter zulässt, wenn man wieder mehr auf Verbrennungsmotoren setzt, wenn man die Förderung da sollten wir uns eigentlich einig sein, weil das auch eine Forderung ist für Dach-PV-Anlagen, die viele Menschen haben, jetzt einschränken will das ist ein sehr erfolgreiches Modell, um einen riesigen Boom bei Dachsolaranlagen zu bekommen., wenn man das alles zurückdreht und gleichzeitig fossile Gaskraftwerke mit hohen Subventionen baut, die dann über den Strompreis in Deutschland umgelegt werden, ist das natürlich auch eine Gefahr für den Standort. Der Landesverband Erneuerbare Energien hat zusammen mit den Unternehmerverbänden auf einer Pressekonferenz verdeutlicht, dass Investitionen von 32 Milliarden Euro allein in Niedersachsen durch die Pläne der Bundesministerin Reiche gefährdet sind. Ich bin der SPD sehr dankbar dafür, dass sie das Netzpaket angehalten hat und dass der Bundesumweltminister gesagt hat, das mit dem 3‑%-Redispatch-Vorbehalt wird so nicht kommen. Herr Lechner hat mehrfach erklärt, dass er eigentlich alles bei der Bundesregierung gut findet, nur das mit der 3-%-Ausbausperre nicht. Dann sollten Sie von der CDU da schnell sein. Die Menschen in Niedersachsen bzw. die Unternehmen haben rechtskräftige Genehmigungen. Ich dachte, die CDU ist auch für diese Rechtskraft. Deshalb sollten auch Sie sich dafür einsetzen, dass diese Ausbausperre für genehmigte Wind- und Solaranlagen in großen Teilen Niedersachsens endlich vom Tisch kommt. Denn die Leistungen, die jetzt im Emsland, in Rotenburg, in der Region Hannover bei den Erneuerbaren gebracht worden sind, müssen wir endlich umsetzen. Das würde nicht nur dazu beitragen, Klimaziele zu erreichen, sondern es geht hier ja auch um Kosten. Jedes neue Windrad senkt den Strompreis - und da zitiere ich wieder die Bundesregierung. Wir haben zusammen mit Bayern eine Sonderausschreibung für 12 Gigawatt Windenergie gefordert. Das steht jetzt im Klimaschutzplan der Bundesregierung, und da steht auch drin: Wenn diese 12 Gigawatt bundesweit kommen, senkt sich der Strompreis für alle Haushalte um 0,6 % - dauerhaft! Also, bei der Windenergie geht es darum, jetzt endlich zu machen. Frau Reiche schreibt immer noch nicht diese Mengen aus, die Bayern zusammen mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein gefordert hat. Da könnten wir Tempo machen und würden ohne große Subventionen, sondern eher kostengünstig erreichen, dass der Strompreis sinkt und wir die Klimaziele einfacher erreichen. Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion

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Delia Klages AfD

GKV-Reform mit Augenmaß: kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen

Ich jedenfalls habe das in dieser Form nicht gesagt. Meine Uhr läuft hier weiter, aber doch sicherlich nicht für die Beantwortung der Frage. Machen Sie mal! Wir haben hier alles im Griff. Frau Schüßler, welchen Eindruck Sie mit Ihrer Rede hinterlassen haben, habe ich in meinen Ausführungen ganz deutlich gesagt. Sie vermitteln mir und uns hier den Eindruck, dass Sie betroffen sind über die Ergebnisse, die über Jahrzehnte durch Regierungshandeln entstanden sind. Ich komme aus Südniedersachsen. Der Landkreis Holzminden hat schon heute gar kein Krankenhaus mehr. Wir werden feststellen, wer in Zukunft keine Krankenhäuser mehr hat. Sagen Sie es doch den Kommunen! Sagen Sie es den Menschen doch! Und sagen Sie es vor allen Dingen vor der Kommunalwahl!

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Martina Machulla CDU

Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung für Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wenn man den vorliegenden Antrag der AfD liest, könnte man den Eindruck gewinnen, die niedersächsischen Schlösser und Burgen hätten vor allem ein Verwaltungsproblem. Ich glaube aber, dass das eigentliche Problem an einer völlig anderen Stelle liegt. Die Herausforderungen liegen nämlich nicht in den Zuständigkeiten. Sie liegen vielmehr im Erhalt der Gebäude, in steigenden Baukosten und der Frage, wie wir unser kulturelles Erbe dauerhaft sichern. Genau darüber sollten wir sprechen. Denn unsere Burgen und Schlösser sind ein bedeutender Teil der niedersächsischen Geschichte. Sie prägen Regionen, sie vermitteln Geschichte, sie sind kulturelle Orte und wichtige touristische Ziele und tragen zur Identität unseres Landes bei. Gerade Niedersachsen ist historisch von einer besonderen Vielfalt geprägt. Die unterschiedlichen historischen Landesteile prägen unsere Kulturlandschaft bis heute. Diese Vielfalt ist keine Schwäche, diese Vielfalt ist eine Stärke. Und genau deshalb müssen wir sehr genau prüfen, ob eine zentrale Schlösserverwaltung überhaupt der richtige Weg sein kann. Aus Sicht der CDU ist das nicht der Fall. Die entscheidende Frage lautet doch: Welches konkrete Problem soll denn eigentlich durch eine zentrale Schlösserverwaltung gelöst werden? Der Antrag beantwortet diese Frage nicht. Niedersachsen verfügt bereits heute über vielfältige und historisch gewachsene Strukturen - Strukturen die sich sehr von denen zum Beispiel in Bayern unterscheiden, wo Schlösser und Burgen vor allem in staatlichem Besitz sind. In Niedersachsen sind Land, Kommunen, Stiftungen, private Eigentümer und bestehende Einrichtungen aber diejenigen, die die Verantwortung dafür übernehmen. Wir haben nicht den gleichen Anteil an Schlössern in Staatsbesitz wie andere Bundesländer. Eine zusätzliche Landesbehörde würde diese Vielfalt auch nicht ersetzen, sie würde lediglich eine weitere Verwaltungsebene schaffen. Und genau deshalb stellt sich die Frage, welchen konkreten Mehrwert eine solche Behörde überhaupt hätte. Denn eines ist doch offensichtlich: Eine neue Verwaltung saniert kein Dach, eine neue Verwaltung repariert keine Schlossflügel, eine neue Verwaltung beseitigt auch keine Feuchtigkeitsschäden. Dafür braucht es Geld, dafür braucht es Prioritäten, die in der Kulturpolitik gesetzt werden müssten. Es braucht eine Kulturpolitik, die sich um die konkreten Probleme, die auf der Straße liegen, kümmert. Gerade deshalb müssen wir endlich auch darüber sprechen, ob für den Erhalt unseres kulturellen Erbes dauerhaft ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Denn der Zustand unserer historischen Gebäude entscheidet sich nicht an Organigrammen, sondern an den Möglichkeiten, sie zu erhalten. Und genau deshalb muss man den Antrag auch an seinen konkreten Vorschlägen messen. Der Antrag bleibt aber unkonkret. Es gibt keine Aussagen zu den Kosten, es gibt keine Aussagen zum Personalbedarf, es gibt keine Aussagen dazu, welche Einrichtungen überhaupt in eine solche Verwaltung überführt werden sollen. Wer eine neue Landesinstitution schaffen will, muss beantworten: Wie viele Stellen werden benötigt? Welche Aufgaben sollen eigentlich übertragen werden? Welche Kosten entstehen, und wer soll das bezahlen? Darauf bleibt der Antrag eindeutig jede Antwort schuldig. Hinzu kommt: Viele bedeutende historische Anlagen befinden sich, wie bereits ausgeführt, gar nicht im Eigentum des Landes. Sie gehören unseren Kommunen, unseren Stiftungen, sie befinden sich in privater Hand. Und deshalb greift die Vorstellung einer zentralen Schlösserverwaltung zu kurz. Wie soll denn die Übertragung erfolgen? Wen will man denn zwingen, und auf welcher Rechtsgrundlage? Die tatsächlichen Herausforderungen würden darüber hinaus ohnehin nicht gelöst. Viele Kommunen, Fördervereine und lokale Initiativen engagieren sich bereits heute für den Erhalt historischer Anlagen. Sie organisieren Veranstaltungen, sie werben Spenden ein, sie tragen dazu bei, dass Geschichte vor Ort lebendig bleibt. Dieses Engagement verdient echte Anerkennung, und dieses Engagement ist es, das Unterstützung verdient. Die Antwort kann nicht darin bestehen, diese Einrichtungen abzuschaffen und stattdessen Verwaltung draufzusetzen. Das sehen wir doch auch bei anderen Dingen in unserem Land: Sobald wir staatlich lenken und keine private Initiative mehr dabei ist, funktioniert es nicht mehr richtig. Auch die Forderung, verlorenes oder veräußertes Inventar möglichst zurückzuführen, überzeugt nicht. Natürlich wäre es total wünschenswert, historische Ausstellungsstücke wieder an ihren ursprünglichen Orten zu sehen. In vielen Fällen ist das aber rechtlich, finanziell und praktisch gar nicht umsetzbar. Von daher sind es nur Ideen, die aber jeder Grundlage entbehren. Wir müssen die begrenzten Mittel, die wir haben, dort einsetzen, wo sie tatsächlich Wirkung entfalten: beim Erhalt der Gebäude, bei notwendigen Sanierungen und bei der öffentlichen Zugänglichkeit unserer historischen Anlagen. Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, Kulturpolitik bedeutet nicht, immer neue Strukturen zu schaffen. Kulturpolitik bedeutet, Verantwortung zu übernehmen; sie bedeutet, bestehende Einrichtungen zu stärken, Eigentümer und Träger zu unterstützen, unser kulturelles Erbe lebendig zu halten. - Jetzt ist meine Redezeit abgelaufen, und ich werde ganz nervös, wenn ich weiterrede. Daher bedanke ich mich jetzt. Vielen Dank. Das ist sehr rücksichtsvoll, Frau Machulla. Sie können gleich noch mal reden, weil es eine Kurzintervention auf Ihren Beitrag von Frau Sc hülke gibt. Also: Nachdem Frau Schülke ihre Kurzintervention eingebracht hat, haben Sie noch mal anderthalb Minuten. -

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe mich nicht in der Rolle, privaten Veranstaltern Angaben dazu zu machen, wie sie diese organisieren.

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Uwe Dorendorf CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anpassung der Sperrzeit beseitigt einen Wettbewerbsnachteil für die niedersächsischen Spielhallen. Das ist vernünftig, und das begrüßen wir als CDU-Fraktion. Aber die Änderung bleibt Stückwerk, lieber Kollege. Denn die eigentlichen Probleme des Glücksspielmarktes in Niedersachsen bestehen unverändert fort: ein überregulierter legaler Markt und ein wachsender illegaler Markt. Genau darüber müssten wir heute doch eigentlich sprechen. Stattdessen haben wir eine verschobene Uhr und einen weiterhin drangsalierten legalen Markt - mehr nicht. Die Gelegenheit für weitere Entlastungen wurde verpasst. Absurde Regelungen bleiben bestehen. Ein Beispiel: das Bewirtungsverbot. Ein Friseur darf seinen Kunden einen Kaffee anbieten. Ein Autohaus darf Sekt einschenken. Eine Spielbank darf Begrüßungsgetränke, Cocktails oder Snacks reichen. Aber eine legale, kontrollierte, besteuerte Spielhalle? - Verboten! Keine Softgetränke, kein Kaffee - nichts! Sie hätten dieses irrsinnige Verbot aus § 13 zumindest gleich mitstreichen können. Während der legale Betreiber keine Cola ausschenken darf und wir heute nur über die Verschiebung der Sperrzeit beraten, wächst der illegale Markt stetig weiter: hinter Kiosk-Kühlschränken, in Shisha-Bars, in Hinterzimmern - ohne Verlustgrenzen, ohne Jugendschutz, ohne jede Kontrolle. Die Illegalen machen Kasse gleich hier um die Ecke. Erst vor zwei Wochen erfolgte die Beschlagnahme von illegalen Spielautomaten in Hannover-West. Im November hatten wir bereits eine Großrazzia im Steintor mit acht Glücksspielverfahren. Unerlaubtes Glücksspiel und illegale Sportwettenvermittlung mitten in unserer Landeshauptstadt! Aber das ist kein Hannoveraner Sonderproblem. Es ist ein niedersächsisches Gesamtproblem. Zwischen Januar 2025 und heute gab es landesweit Dutzende Razzien: in Göttingen, in Celle, in Wunstorf, in Delmenhorst, in Quakenbrück, im ostfriesischen Aurich und Norden, in Emden, in Papenburg, in Osnabrück und Walsrode. Überall! ‑ Ich habe von Niedersachsen gesprochen. Wir sind immer noch in Niedersachsen. Hamburg ist nicht Niedersachsen und Berlin auch nicht, liebe Kollegin. Überall Razzien, überall illegales Glücksspiel. Und aus genau diesen Regionen kommen viele der Abgeordneten von SPD und Grünen, die diesen zu kurzgreifenden Gesetzentwurf heute unterstützen. ‑ Ja. Was ist los? Was ist los, werte Abgeordnete Margraf, Kollenrott, Hamburg, Osigus, Zinke, Kurku, Pott, Henning, Kura, Bloem, Siebels und Arends? Ist das, was Sie heute hier beschließen werden, wirklich Ihre Antwort auf illegales Glücksspiel und gefährdeten Spielerschutz in Ihren Wahlkreisen? Dabei kennen Sie doch die Bedrohung. Herr Dorendorf! Ja. Ehe Sie sich komplett in Wallung reden: Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Deniz Kurku zu, den Sie ja persönlich adressiert haben? Ja.

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Verena Kämmerling CDU

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Sehr geehrter Herr Präsident! In § 7 des Klimagesetzes wird ein Monitoring vorgeschrieben. Bisher hat das Umweltministerium keinen der vier dort gesetzlich geforderten Berichte vorgelegt. Wo liegen die Schwierigkeiten bei der Erstellung dieser Berichte? Wie lange noch sollen die Vorgaben des eigenen Klimagesetzes vom Umweltministerium ignoriert werden? Herr Minister! Vielen Dank. -

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Colette Thiemann CDU

Clearingstelle des Landes Niedersachsen auflösen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den heutigen Antrag der AfD liest, dann wirkt er auf den ersten Blick wie ein klassischer Beitrag zur Debatte über Bürokratieabbau: weniger Strukturen, weniger Kosten, mehr Effizienz - das ist das Narrativ. Aber Politik erschöpft sich nicht in Schlagworten, und wer genauer hinschaut, erkennt schnell: Dieser Antrag ist kein Beitrag zur Verbesserung der Verwaltungskultur in Niedersachsen, er ist einfach ein Beitrag zur Simplifizierung komplexer Probleme und damit letztendlich zur Verschlechterung der politischen Steuerungsfähigkeit. Wer die Clearingstelle abschaffen will, weil sie angeblich nicht wirksam genug ist, der verwechselt Ursache und Wirkung - Kernkompetenz der AfD. Ich sage das auch mit einer ganz persönlichen politischen Einordnung, denn die Clearingstelle ist nicht zufällig in Niedersachsen entstanden. Sie ist das Ergebnis eines bewussten politischen Prozesses und einer Entscheidung des damaligen CDU-Wirtschaftsministers Bernd Althusmann, und zwar aufgrund entsprechender Forderungen der Wirtschaftsverbände, die ich damals in meiner Funktion im Wirtschaftsministerium mitinitiiert habe und die mit einem klaren Ziel nach Niedersachsen geholt wurde: frühzeitige Identifikation von Bürokratielasten und stärkere Mittelstandsorientierung im Gesetzgebungsprozess. Und ja, es mag sein: Sie ist heute nicht so wirksam, wie sie sein könnte. Aber hier beginnt doch die eigentliche politische Analyse. Und das liegt nicht daran, dass die Idee falsch wäre, sondern dass sie zunächst institutionell bewusst begrenzt wurde. Unter der damaligen SPD-geführten Landesregierung ist trotz aller Bemühungen der CDU als größter gemeinsamer Nenner eine Struktur geschaffen worden, die vor allem eines war: ein politischer Kompromiss zwischen Steuerungsanspruch und Eigenlogik. Die Clearingstelle durfte damals Stellung nehmen, aber sie durfte nicht verpflichtend wirken. Sie durfte analysieren, aber nicht strukturell eingreifen. Sie durfte bewerten, aber nicht verbindlich beeinflussen. Und sie wurde zudem nur dort eingebunden, wo die Ministerien selbst eine erhebliche Mittelstandsrelevanz gesehen haben. Meine Damen und Herren, das ist kein systematischer Ansatz zur Bürokratievermeidung; das ist selektive Beteiligungslogik. Die heutige Kritik, die die AfD daraus ableitet, ist jedoch bemerkenswert eindimensional - die demokratischen Kollegen hier im Hause wird das nicht wundern. Sie sagt: geringe Fallzahlen, keine Bindungswirkung, begrenzte Wirkung - also: Abschaffung. Das ist, politisch betrachtet, eine Logik der institutionellen Kurzstrecke. Denn sie ignoriert einen zentralen Punkt: Die Wirkung einer solchen Einrichtung bemisst sich nicht an der Zahl der Stellungnahmen, sondern an ihrer systematischen Einbindung in den Gesetzgebungsprozess, und da liegt der Hebel. Dass das längst geforderte Initiativrecht nun endlich eingeführt ist, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber wenn die Stellungnahmen weiterhin keine Verpflichtungswirkung entfalten, dann bleiben sie lediglich beratend statt gestaltend. Und wenn ihre Vorschläge nicht systematisch in ein Comply-or-Explain-System eingebunden sind, dann bleibt ihre Wirkung zwangsläufig begrenzt. Die Konsequenz daraus ist aber nicht Abschaffung, liebe Kollegen der AfD, sondern eine konsequente Weiterentwicklung. Genau das ist der Unterschied zwischen populistischer Vereinfachung und seriöser Verwaltungsmodernisierung. Wir sollten uns nichts vormachen: Bürokratie entsteht nicht im Nachhinein, sie entsteht im Moment der Normsetzung. Und deshalb brauchen wir Institutionen, die nicht erst reagieren, wenn alles beschlossen ist, sondern frühzeitig in der Entstehung von Recht eingreifen, im Sinne von Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit. Was wäre denn also die richtige Konsequenz? Nicht weniger Clearingstelle, sondern eine stärkere Clearingstelle! Erstens: eine verpflichtende Einbindung bei allen wirtschafts- und mittelstandsrelevanten Vorhaben als fester Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens. Zweitens und das ist ganz wichtig: eine klare Explain-Struktur. Wenn die Clearingstelle auf übermäßige Bürokratielasten hinweist, muss die abweichende Entscheidung nachvollziehbar begründet werden - nicht optional, sondern verpflichtend. Drittens: eine frühzeitige Integration, sprich: mit dem ersten Referentenentwurf und nicht erst im Zeitraum der Ressortabstimmung. Und viertens brauchen wir eine klarere Definition von Mittelstandsrelevanz, damit die Beteiligung nicht beim Ermessen verwässert wird. Wenn wir diese Schritte gehen, dann verändert sich der Charakter der Clearingstelle grundlegend - von einer beratenden Nebenstruktur zu einer echten Frühwarn- und Steuerungskultur für bessere Regulierung. Die AfD schlägt den entgegengesetzten Weg vor: Abschaffung statt Reform. Doch das ist keine Lösung des Bürokratieproblems in Niedersachsen, das ist eine Verlagerung des Problems in die Zukunft. Und wenn wir die Clearingstelle abschaffen, verschwindet nicht einfach die Bürokratie, dann verschwindet ein Instrument, das sie frühzeitig sichtbar macht. Ich will an dieser Stelle auch ganz klar sagen: Wer ernsthaft Bürokratieabbau will, der muss auch bereit sein, Machtfragen an die Verwaltung zu stellen. Bürokratieabbau ist kein technisches Projekt. Er ist ein politischer Eingriff in bestehende Routinen, Zuständigkeiten und Entscheidungslogiken. Deshalb ist es so einfach, ihn zu fordern, und so verdammt schwer, ihn umzusetzen. Natürlich ist die Clearingstelle kein Allheilmittel, aber sie ist ein Baustein moderner Gesetzgebungsarchitektur. Und wer diesen Baustein herausbricht, ohne ihn zu ersetzen, der schwächt nicht ein Instrument, der schwächt die Fähigkeit des Staates, sich selber zu verbessern. Deshalb sage ich: Wir gehen in die Ausschussberatung mit einer klaren Erwartung. Ich glaube, mit den demokratischen Parteien in diesem Hause werden wir dort zu einer guten, zu einer besseren Lösung kommen. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass die Clearingstelle weiterentwickelt werden muss - hin zu mehr Verbindlichkeit, früherer Einbindung und klarer struktureller Wirkung im Gesetzgebungsprozess. Denn am Ende gilt: Ein moderner Staat ist nicht ein Staat ohne Kontrolle. Ein moderner Staat ist ein Staat, der Kontrolle möglichst bürokratiearm so organisiert, dass sie Wirkung entfaltet. Da ich noch 1:30 Minuten habe, möchte ich noch ein ganz besonderes Wort an Herrn Najafi richten. Ich finde es hochgradig unverschämt und enttarnend, wie herabwürdigend Sie sich hier gegenüber unserer ehemaligen Landtagskollegin Frau Liebelt geäußert und auf ihren Nachfolger Herrn Baatzsch Bezug genommen haben. Wer es nötig hat, sich so über Menschen zu äußern, der hat inhaltlich und fachlich vermutlich nichts zu sagen. Vielen Dank.

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Swantje Schendel GRÜNE

Soziale Beratung in Niedersachsen weiterentwickeln - Zugänge verbessern und Menschen wirksam unterstützen

Frau Schendel, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Herr Uhlen, ich habe vernommen, dass Sie grundsätzlich auch einen Reformbedarf bei der sozialen Beratung sehen. Dann frage ich mich aber, wenn Sie so unzufrieden mit unserem Vorgehen sind: Wo bleibt denn Ihr Vorschlag? Wo bleibt denn die ganz konkrete Idee, bei der Sie sagen: „Genau so muss es jetzt passieren"? Darauf warte ich. Vielleicht halten Sie es aber auch wie Friedrich Merz, der immer wieder betont, wir könnten uns diesen Sozialstaat nicht mehr leisten. Das scheint ein echter Glaubenssatz von ihm zu sein. Vielleicht schließen Sie sich diesem Satz ja an. Er sagt das schließlich oft genug. Doch ein starker Sozialstaat ist eben kein Luxus. Er ist das Sicherheitsversprechen unserer Demokratie. Und genau deshalb werden morgen vor dem Landtag 19 Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbände demonstrieren und deutlich machen: Am Menschen zu sparen, ist der falsche Weg. Für diese Demonstration haben die Demonstrierenden vollste Solidarität meiner Fraktion. Wir haben uns bereits vor zwei Wochen mit dem Bündnis zum Gespräch getroffen und dabei festgestellt, dass auch wir tatsächlich Reformbedarf sehen, zum Beispiel bei den Sozialgesetzbüchern auf Bundesebene, damit nicht an jeder Stelle derselbe Antrag neu und immer wieder gestellt werden muss. Pauschale Kürzungen sind eben noch keine Reformen. In Niedersachsen wollen wir stattdessen echte Reformen angehen, vorantreiben, nicht kürzen, sondern Hilfen effizienter und zugänglicher machen. 97 % der NiedersächsInnen halten soziale Angebote auch für wichtig und sehr wichtig. Doch trotz unseres gut ausdifferenzierten Hilfenetzwerks fallen immer wieder Menschen durch unsere Raster - vielleicht, weil ihnen Zugänge und Wissen fehlen, vielleicht, weil Zuständigkeiten unklar sind, oder vielleicht auch, weil es tatsächlich eine Lücke im Hilfesystem gibt. Fakt ist: Warum manche Menschen die Hilfe, die wir bieten, nicht erreicht, ist noch nicht eindeutig erklärbar. Deswegen braucht es zuerst eine Analyse, bevor man vorschnell Lösungen präsentiert. Denn nur schnelle Ankündigungen sind noch lange keine gute Politik. Auf Bundesebene erleben wir doch auch gerade, wie immer neue Vorschläge verkündet, kurz darauf eingeschränkt, korrigiert und wieder infrage gestellt werden. Das schafft keine Orientierung, das verunsichert Menschen. Das verunsichert Menschen, die verlässlich auf Unterstützung angewiesen sind, und es verunsichert auch diejenigen, die jeden Tag diese Unterstützung leisten. Während im Bund die Freie Wohlfahrt viel zu spät und erst nach viel Druck mit an den Tisch geholt wurde, wollen wir sie von Anfang an beteiligen. Eine tragfähige Lösung entsteht nämlich nicht über die Köpfe der Beteiligten hinweg. Sie entsteht auf einer guten wissenschaftlichen Grundlage und einer guten fachlichen Grundlage gemeinsam mit den Beteiligten und gemeinsam mit den Betroffenen. Deswegen braucht es diese Analyse. Ich hoffe, Herr Uhlen, das ist Ihnen jetzt auch mal klar. Liebe Kolleg'innen, wer in Niedersachsen Hilfe braucht, soll schnell eine Anlaufstelle finden, die zuhört, Orientierung gibt und zuverlässig weiterhilft. Bei der Weiterentwicklung der sozialen Beratung geht es aber auch noch um mehr. Es geht um einen verlässlichen, starken Sozialstaat und das Signal: Wir entscheiden nicht über eure Köpfe hinweg, wir machen Politik mit und für euch. Genau deswegen werbe ich heute für Zustimmung zum Antrag. Danke. Die nächste Wortmeldung ist von unserem Minister für Soziales,

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Christian Meyer

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Herr Minister! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch da sind wir natürlich dran, was die klimaneutrale Landesverwaltung bis 2035 angeht. Ich habe Ihnen das eben zur Solarenergie gesagt. Natürlich würde man sich wünschen, dass manches schneller geht. Deshalb sind wir da ambitioniert dran. Schauen Sie sich unsere Elektromobilitätszahlen an! Wir haben hier im Parlament letztens diskutiert, dass das Innenministerium viele Polizeiautos mit Elektroantrieb ausgeschrieben hat. Der Auftrag ging dann nach Bayern, nämlich zu Audi in Ingolstadt. Da gab es ja eine große Debatte. Niedersachsen ist im bundesweiten Vergleich sehr weit vorne, was den Einsatz von emissionsarmen Dienstfahrzeugen angeht. Das Verkehrsministerium macht die Ausschreibungen für die Bahnverkehre usw., bei denen es dann auch um Elektrifizierung geht. Das Deutschland-Ticket ist eine unserer großen Klimaschutzmaßnahmen. Es wird vom Land kofinanziert, um damit den Umstieg zu erreichen. Wir schauen natürlich in allen Bereichen, wie wir auch bei unseren Gebäuden weiter vorgehen. Auch Entwicklungen im Gebäudebestand, was die Flächenreduzierungen angeht, sind in den einzelnen Punkten immer daraufhin zu prüfen, dass wir diese Reduzierung und diese Ziele erreichen. Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Dr. Hoffmann. Bitteschön! -

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Daniela Behrens SPD

Demokratie und Grundordnung schützen - Antifa- und Klimaterrorismus wirkungsvoll bekämpfen!

Das RednerInnenpult gehört Ihnen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt keinen guten Extremismus. Es gibt überhaupt keine Gründe, Gewalt auszuüben, egal für welches vermeintlich gute politische Ziel. In unserem Land gibt es eine ganz klare Regelung: das Gewaltmonopol des Staates. Das Gewaltmonopol wird durch die Polizei umgesetzt. Das ist die Rechtsgrundlage. Alle, die sich außerhalb dieser Rechtsgrundlage verhalten, haben damit zu rechnen, dass die Sicherheitsbehörden mit aller Konsequenz dagegen vorgehen. Das tun wir in Niedersachsen. Sowohl der Verfassungsschutz mit seinem Auftrag der Analyse und der Informationssammlung als auch unsere Polizei gehen mit allem, was sie haben, sehr konsequent gegen Extremismus jeder Art vor. Da haben wir überhaupt keine blinden Flecken in unserer Aktion, sondern wir machen das mit großer Sorgfalt. Wir sind mit den anderen Bundesländern abgestimmt, wir sind mit dem Bund abgestimmt, und wir sind international abgestimmt. Daher gilt: Alles, was man in diesen sehr anstrengenden Zeiten tun kann, tun die Sicherheitsbehörden in Niedersachsen. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen, meine Damen und Herren. Das ist ein gutes Gefühl. Wenn man den Verfassungsschutzbericht nicht mag, Herr Bothe das haben Sie ja an vielen Stellen gesagt, kann man auch in die Polizeiliche Kriminalstatistik gucken. Darin sind ganz klar die Straftaten gezählt, die wir in den Sicherheitsbehörden, in der Polizei sammeln. Da haben wir unabhängig davon, ob wir uns über das Personenpotenzial einigen oder nicht einigen ein sehr klares Bild. Die Zahl der Straftaten im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität links" lag im Jahr 2024 bei 1 219 und im Jahr 2025 bei 1 589. Das heißt, dass wir bei den linksextremen Straftaten eine klare Entwicklung haben, nämlich einen Trend nach oben. Das ist nicht gut. Deswegen gehen wir da sehr klar vor. Zum Gesamtbild gehört aber übrigens auch, dass wir im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität rechts" 4 000 Straftaten im Jahr 2024 hatten und die Zahl im Jahr 2025 auch auf dieser Ebene lag. Das heißt, dass die größte Gefahr im Bereich der politisch motivierten Kriminalität von rechts ausgeht, meine Damen und Herren. Das ist auch der Grund für diesen Antrag. Die AfD möchte verschleiern, sie möchte den Rechtsstaat unterwandern, sie möchte den Rechtsstaat verächtlich machen, und sie möchte von ihrer eigenen Verantwortung ablenken. Das lassen wir nicht zu. Deswegen muss dieser Antrag hier abgelehnt werden. Sehr geehrte Mitglieder des Landtags, Sie können sich auf die Sicherheitsbehörden in Niedersachsen verlassen. Jeder Extremismus wird bekämpft, so wie es sich gehört. Wir übersehen nichts, und wir gehen im Sinne des Schutzes der Bürger gegen alles entsprechend vor. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/9614 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. -

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Melanie Walter

Neues Motto für Niedersachsen - ist das groß?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank an die rechte Seite des Hauses, dass ich heute zur Standortkampagne Stellung nehmen kann. Denn Ihr Beitrag hat tatsächlich gezeigt, wie wichtig es aktuell ist, diese Standortkampagne zu starten. Wir müssen zuversichtlich in die Zukunft blicken. Wir müssen die Zuversicht geben, dass wir die Zukunft gestalten können, und sollten nicht einfach alles nur schlechtreden. Wir stehen aktuell vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Der internationale Wettbewerb um Investitionen, um Innovationen und damit verbunden um gute Arbeitsplätze wird immer härter. Um einen Standort unter diesen Bedingungen zu stärken, reichen gute Voraussetzungen allein nicht aus; sie müssen auch sichtbar sein. Niedersachsen hat starke Standortvorteile zu bieten: die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien also eine saubere und resiliente Energieversorgung, eine starke Infrastruktur und logistische Anbindung im Herzen Europas, einen bedeutsamen Mittelstand, hervorragende Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur, gut ausgebildete Fachkräfte und eine hohe Lebensqualität. Wir als Niedersächsische Landesregierung verfolgen das Ziel, diese so wichtigen Standortfaktoren nach außen deutlich sichtbarer zu machen. Wirtschaftsverbände und Kammern haben gegenüber dem Land schon länger den Bedarf an einer neuen, integrierten Standortkampagne formuliert. Sie soll den Standort Niedersachsen insgesamt nach außen sichtbar machen und attraktiv vermarkten und dabei alle relevanten Partner einbinden. Genau das gab es bisher nicht. So zeigt beispielsweise eine von NiedersachsenMetall in Auftrag gegebene Studie wir haben es gerade schon kurz gehört, dass nur 9 % der Bürgerinnen und Bürger aus anderen Bundesländern eine genauere Vorstellung davon haben, was Niedersachsen eigentlich ist. Dieses unklare Bild kann und soll mit einer integrierten Standortkampagne geschärft werden. Es geht also darum, Niedersachsen sichtbarer zu machen, selbstbewusst aufzutreten und mit den eigenen Stärken zu überzeugen. Die Standortkampagne ist viel mehr als nur ein Slogan. Sie soll möglichst viele Menschen davon überzeugen, dass Niedersachsen ein starkes und attraktives Land ist - zum Leben, zum Arbeiten und um hier zu investieren. Sie richtet sich an Menschen vor Ort ebenso wie in ganz Deutschland und darüber hinaus, an Investorinnen und an Investoren, an Unternehmen genauso wie an Fachkräfte aus verschiedenen Branchen. Bereits vor zwei Jahren haben wir damit begonnen, die bessere Sichtbarkeit unserer Standortfaktoren vorzubereiten, mit der Neuaufstellung unserer Wirtschaftsagentur Niedersachsen.next. Eine weitere Säule stellt jetzt diese neue Standortkampagne dar, die wir vor zwei Wochen vorgestellt haben. Mit dem Claim „Niedersachsen. Das ist groß.", mit einem neuen Imagefilm und einem Soundlogo, das es in dieser Form in keinem weiteren Bundesland gibt, präsentieren wir uns nicht mehr so zurückhaltend und bescheiden wie bisher, sondern mutig und der eigenen Stärken bewusst. Die allseits bekannte Kampagne aus Baden-Württemberg „The Länd" hat übrigens in ihrer Gesamtheit 21 Millionen Euro gekostet; das nur am Rande. Wir geben dabei nicht an. Wir sagen nicht: Wir sind die Größten. Aber wir beschreiben, was ist: Wir sind das Land, das die richtigen Rahmenbedingungen bietet, um die großen Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Neben der Standortkampagne wurde auch eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft vorgestellt. Das Ergebnis der Analyse von Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenzialen in insgesamt 25 Wachstumsmärkten: 2035 ist eine Bruttowertschöpfung von rund 60 Milliarden Euro möglich, verbunden mit bis zu 538 000 Arbeitsplätzen. Das ist ein zuversichtlicher Blick in die Zukunft. Im bundesweiten Vergleich der allgemeinen Ausgangsbedingungen für zukünftiges Wachstum liegt Niedersachsen auf Platz zwei, hinter Bayern und vor Baden-Württemberg. Unsere besondere Stärke dabei: die verfügbaren freien Industrieflächen - sehr gute Voraussetzungen für Neuansiedlungen, Pilotanlagen und Erweiterungsinvestitionen. Als eine weitere Säule hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium die Ansiedlung neu aufgestellt. Das Wirtschaftsministerium gibt weiterhin die strategische Richtung vor, während die operative Umsetzung künftig innerhalb der Landesgesellschaft Niedersachsen.next gebündelt wird. Gemeinsam haben wir also eine klare und moderne Arbeitsteilung geschaffen. Wir können deshalb nach dem Start der Standortkampagne mit der sich im Herbst anschließenden Wirtschaftskampagne sehr umfänglich in die Standortvermarktung einsteigen, um Niedersachsen weiter zukunftsfest zu machen. Unsere neue Ansiedlungspolitik und die Kampagne gehen Hand in Hand: Die Standortkampagne schafft Aufmerksamkeit und Interesse. Die Ansiedlungsorganisation sorgt für Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze. Auch das im April anerkannte Net-Zero Valley „Net Zero Nordwest Deutschland" zahlt darauf ein, Niedersachsen als einen attraktiven Standort zu vermarkten. Diese europäische Initiative soll unter anderem Ansiedlungen im Bereich erneuerbarer Energien beschleunigen. Alle genannten Säulen, alle Maßnahmen verfolgen ein gemeinsames Ziel: Die Rahmenbedingungen für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Niedersachsen nachhaltig zu stärken und zu verbessern. Wir reden nicht nur darüber, wie gut unser Land ist; wir setzen auch den Rahmen, damit hier noch viel Großes entstehen kann. Und deshalb gilt umso mehr: Niedersachsen. Das ist groß. Danke. Vielen Dank.

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Thomas Uhlen CDU

Den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Journalismus transparent gestalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann den Menschen nur vor den Kopf gucken - bei KI muss man aber auch hineingucken, weil die Large Language Models mit den verschiedensten Informationen trainiert werden, die im Internet verfügbar sind und dazu führen, dass wir manchmal gar nicht mehr genau wissen, was alles vorher in den Trichter hineingeflossen ist, der nachher die Antworten ausgibt. Das hat Denis Lehmkemper, unser Landesdatenschutzbeauftragter, dazu gebracht, in der Unterrichtung im Ausschuss etwas sehr Wichtiges zu sagen: Nicht alles, was im Internet steht, ist wahr und richtig. Und damit hat er recht. Das müssen wir uns erst einmal grundlegend vor Augen führen, wenn wir darüber reden, wie KI im Journalismus, aber natürlich auch darüber hinaus eingesetzt wird - in unserer Arbeit, in unseren Reden, vielleicht auch bei der Erarbeitung von Vorlagen oder bei der Analyse von Regierungsdokumenten. Wir müssen uns immer bewusst machen, dass das, was in das Language Model eingeflossen ist, nicht unserer Kontrolle unterliegt. Gerade deswegen ist es wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir vernünftige Schutzmechanismen aufbauen, dass wir auch schaffen, in die großen Modelle hineinzuschauen, und das auch bei den großen Tech-Konzernen, die uns ansonsten doch so häufig an der Nase herumführen, meine Damen und Herren. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den Entschließungsantrag durch die Beratung im Ausschuss besser gemacht haben. Es stand kurz auf Messers Schneide, ob der erste Antragsentwurf im Medien-Ausschuss so beschlossen oder der Hinweis von Jens Nacke und mir doch aufgenommen und gesagt werden würde: Okay, wir nehmen den Antrag noch einmal in die Beratung zurück und gehen dann mit einem neuen Antrag hinaus, der es schafft, das zu betonen, was wirklich notwendig ist. Journalismus braucht Glaubwürdigkeit; das brauchen auch unsere Reden, das braucht die Regierungsarbeit und auch die Oppositionsarbeit. Diese herzustellen, schafft man, indem man ganz konsequent deutlich macht, dass ein Mensch hinter den Reden steckt, dass ein Mensch hinter den journalistischen Artikeln steckt. Und das schafft man auch relativ schnell, denn die Menschen merken, wenn ihnen etwas KI-Produziertes vorgelegt wird. Die KI-Verordnung auf europäischer Ebene, das Bundes- und auch das Landesrecht haben wesentliche Mechanismen dazu geschaffen. Wir müssen aber leider auch feststellen, dass wir uns das aus niedersächsischer Perspektive anders gewünscht hätten das hat auch Denis Lehmkemper deutlich gemacht, nämlich indem die KI-Kontrolle bei den Landesdatenschutzbehörden verankert worden wäre und eben nicht bei der Bundesnetzagentur und sie somit auch näher an die Menschen gebracht worden wäre. Das ist leider nicht der Fall gewesen, sodass wir jetzt eine ein wenig abstrakte Kontrollinstanz eingerichtet haben. Aber um diese Glaubwürdigkeit auch dauerhaft zu schützen, ist es notwendig, dass wir eine Kontrolle und auch eine Konsequenz vor Ort spüren. Gerade deswegen ist es so wichtig, dass die Landesmedienanstalt bei der Beurteilung einbezogen ist, dass der Presserat in der Lage ist, aber auch wir alle als demokratisch gewählte Abgeordnete in der Lage sind, zu kontrollieren, was journalistisch erarbeitet worden ist, und zu kritisieren, wenn wir der festen Überzeugung sind, dass Inhalte falsch wiedergegeben worden sind, und feststellen, dass ein Algorithmus eben kein Taktgefühl hat. Manchmal besteht gerade im Journalismus hier die Gefahr des Missbrauchs. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag in der jetzt vorliegenden Form ist gut vorbereitet und ganz offensichtlich von dem Wissen gespeist, das nicht nur SPD und Grüne, sondern auch wir als CDU-Fraktion in der Ausschussarbeit zusammengetragen haben. Er ist auch ganz wesentlich davon getragen, dass uns Denis Lehmkemper als Landesdatenschutzbeauftragter die notwendigen Informationen gegeben hat, damit wir wissen, wo Handlungsbedarf besteht, und der besteht das hat Kollege Baatzsch eben schon deutlich gemacht insbesondere bei der Kontrolle und eben nicht bei der Erfassung neuer Transparenzmechanismen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann nur empfehlen, diesem Antrag heute zuzustimmen, und bedanke mich ganz herzlich bei allen, die daran mitgearbeitet haben, dass das am Schluss wirklich ein guter, runder Antrag geworden ist. Herzlichen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der AfD der

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Pippa Schneider GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir nach so vielen Debatten zum Hochschulgesetz heute endlich die große Novelle ins Plenum einbringen können. Wir fassen Dreiviertel aller Paragrafen an das haben wir schon gehört und starten damit die größte Reform seit 25 Jahren. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an unseren Minister und an das gesamte Team im Ministerium! Mit dieser Gesetzesnovelle geben wir unseren Hochschulen mehr Freiräume. In den Bereichen Berufung, Umgestaltung von Studiengängen und Bauen können sie in Zukunft autonomer entscheiden, ohne viel Bürokratie. Wir trauen den Hochschulen mehr zu, denn sie können vor Ort am besten selbst entscheiden. Mit mehr Freiräumen kommt aber auch mehr Verantwortung. Hierfür setzen wir im Hochschulgesetz die Rahmenbedingungen in den Bereichen Antidiskriminierung, Gleichstellung und gute Arbeitsbedingungen. Mit diesem Hochschulgesetz gehen wir auch lange geforderte studentische Themen an. Wir stärken den Antidiskriminierungsauftrag der Hochschulen, wir streichen die Langzeitstudiengebühren bei besonderem sozialen Engagement, wir bauen die Möglichkeit des Teilzeitstudiums aus, und wir verankern die Landesstudierendenvertretung endlich im Gesetz. Anders als die AfD uns weismachen will, gibt es diese Landesstudierendenvertretung bereits. Sie wird nur jetzt im Gesetz verankert. Damit stärken wir die Mitbestimmung von Studierenden und damit auch die Demokratie an unseren Hochschulen. Gerade die Hochschulpolitik und die Mitarbeit in der Studierendenvertretung führt viele junge Menschen an demokratische Prozesse heran. Man beginnt sich für seine Belange einzusetzen, für die Belange der Studierendenschaft, für kostengünstiges Mittagessen in den Mensen, für gute Prüfungsbedingungen, für bessere Lehre und für studentische Freiräume. Und ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung versichern: Dabei lernt man auch sehr viel über Aushandlungsprozesse und Kompromissfindung. Alles das kann man an vielen Stellen gut gebrauchen - ob in Kommunalparlamenten, in Vereinen oder anderswo; überall dort brauchen wir demokratisch engagierte Menschen. Uns ist es wichtig, Studierende ernst zu nehmen und ihre Sorgen zu hören, anders als das gerade auf Bundesebene passiert. Da wird zuerst eine Reform des BAföG versprochen und dann: Upsie, doch nicht! Studierende seien ja schon so privilegiert, die bräuchten das gar nicht. Das ist einfach nur noch blanker Hohn. Auch für die Beschäftigten an den Hochschulen braucht es sichere Perspektiven. Beschäftigte an den Hochschulen hasten von einer Befristung zur nächsten, von einem Job in den nächsten, von einer Stadt in die nächste. Oft wissen sie nicht, ob sie in zwei Monaten noch einen Job haben oder ob der Vertrag dann eben doch nicht verlängert wird. Statt einem innovativen System ähnelt das eher einem Durchlauferhitzer. Das gehen wir nun an: Mit einem Kodex für Gute Arbeit erarbeiten wir gemeinsam Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Karriereperspektiven für den akademischen Mittelbau. Die Hochschulen erstellen unter Beteiligung der zuständigen Personalvertretung Dauerstellenkonzepte, und wir führen neue Personalkategorien neben der Professur ein, und zwar mit einer klaren Entfristungsperspektive. Es braucht Dauerstellen für Daueraufgaben und unbefristete Beschäftigungsperspektiven neben den Professuren. Damit schaffen wir Sicherheit für die Beschäftigten. Lassen Sie uns zusammen Hochschulen der Zukunft bauen, in denen Lehrende Spaß daran haben, ihr Wissen weiterzuvermitteln, und in denen Studierende selbstbestimmt mitentscheiden können, wie diese Lernumgebungen aussehen sollen! Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. Weitere Wortmeldungen zu diesem

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Jens Nacke CDU

Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Brockmann, auch Sie haben die Anhörung im Ausschuss miterlebt, und ich will das jetzt nicht einfach so stehen lassen. Wir haben die Problematik, dass junge Menschen von mir aus zwischen 14 und 18, aber eben auch Erwachsene genau an dieser Stelle zustimmen müssen, dass ihre Daten verkauft werden und dass sie möglichst lange im Netz bleiben. Sie müssen Endlos-Feeds und algorithmusgesteuerten Angeboten zustimmen, die in besonderem Maße auf Empörung und auf Emotion und auf Hass und auf Hetze abstellen. Das ist nachgewiesen. Das ist der Grund, Herr Kollege Brockmann, warum die AfD das nicht möchte. Sie haben den Eindruck und das Gefühl, dass Ihnen genau diese Angebote von amerikanischen und chinesischen Unternehmen die Möglichkeiten geben, in die Kinderzimmer hineinzukommen. Das ist der Grund, warum Sie das nicht wollen. Sagen Sie hier doch wenigstens die Wahrheit, und tun Sie nicht so, als ob Sie hier irgendetwas gegen Verbote ausrichten wollen! Das ist nicht die Wahrheit. Der Kollege Brockmann möchte erwidern und hat auch anderthalb

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Dr. Andreas Philippi

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir erschließt sich die Frage, was ich für verzichtbar halte, nicht so ganz. Es gibt in Niedersachsen ein Bundeswehrkrankenhaus, das ist Westerstede. Es gibt viele Kooperationen der Bundeswehr mit großen Krankenhäusern, insbesondere zur Behandlung von Kriegsverletzten; die MHH spielt dabei eine Rolle, die Universitätsmedizin in Göttingen spielt dabei eine Rolle. Verzichtbar im Sinne Ihrer Definition ist keines unserer Krankenhäuser, damit auch in kritischen Situationen die Versorgung der Bevölkerung gut und stabil bleibt. Insofern will ich auf gar keines dieser Krankenhäuser in dem von Ihnen beschriebenen Fall verzichten. Danke. Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion

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Dr. Kathrin Wahlmann

Vollzugslockerungen für Mörder - wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?

Sie haben jetzt das Wort für die Landesregierung. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nach dem Titel der Aktuellen Stunde könnte man auf die Idee kommen, dass es einen Gegensatz zwischen Vollzugslockerungen auf der einen Seite und der Sicherheit der Bevölkerung auf der anderen Seite gebe. Er suggeriert, dass Vollzugslockerungen und Sicherheit sich gegenseitig ausschließen. Ich will Ihnen an dieser Stelle ganz klar sagen: Wer das denkt, unterliegt einem Irrtum. Ja, auf den ersten Blick erscheint es sicher, eine zu einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe verurteilte Person für die Dauer der Haftzeit schlicht und einfach wegzusperren und erst nach dem Ende der regulären Haftzeit in die Freiheit zu entlassen, am besten noch ohne jegliche Angebote im Vollzug das ist ja alles viel zu viel Aufwand und ohne Perspektive nach der Entlassung. Wenn man aber auch nur kurz darüber nachdenkt, dann kommt man zu dem Schluss, dass diese Sicherheit trügt. Denn ich erinnere an das Zitat des ehemaligen Leiters der JVA Oldenburg: Morgen sind sie wieder unsere Nachbarn. Sprich: Ob man es gut findet oder nicht, irgendwann kommt fast jeder wieder raus. Wenn jemand entlassen wird, dann wollen doch wir alle, dass derjenige befähigt ist, zukünftig ein straffreies Leben in der Gesellschaft zu führen. Das kommt aber nicht von allein. Dafür braucht es Behandlungsmaßnahmen, dafür braucht es Entlassungsvorbereitungen, dafür braucht es Übergangsmanagement, dafür braucht es einen sozialen Empfangsraum. Ich glaube, Sie können sich alle vorstellen, was es für einen Unterschied macht, wenn jemand entlassen wird, der aus der Haft heraus regelmäßig Kontakte zu seiner Familie hatte, der unmittelbar nach der Haft eine Wohnung, eine Arbeit und tragfähige soziale Beziehungen hat, die ihn stützen. Sie können sich vorstellen, wie dagegen die Legalprognose bei jemandem ist, der ohne Behandlung, ohne Lockerung nach vielen Jahren ohne Arbeit und ohne Wohnung auf der Straße steht. Da ist der Rückfall, wenn auch nicht ausdrücklich vorprogrammiert, aber doch deutlich wahrscheinlicher. Bei allem möglicherweise auch berechtigtem Interesse an der Sühnefunktion der Strafe -überlegen Sie sich mal, was am Ende für die Bevölkerung sicherer ist: ein weitestgehend resozialisierter Verurteilter, der in stabile Verhältnisse entlassen wird, oder jemand, der nach jahrelanger Haft orientierungslos wieder in alte Verhaltensmuster zurückfällt? Deshalb möchte ich an dieser Stelle ganz klar sagen: Die Resozialisierung von Straftätern schafft Sicherheit für die Bevölkerung. Zu Recht verlangt das Bundesverfassungsgericht, der oberste Hüter unseres Grundgesetzes, daher, dass auch der Vollzug von lebenslangen Freiheitsstrafen am Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist. Es verlangt deshalb zu Recht, dass auch Menschen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt sind, grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihr Vollzug gelockert wird, selbst dann, wenn kein konkreter Entlassungszeitpunkt feststeht. Im konkreten Einzelfall kann der Vollzug nach dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz gelockert werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entzieht oder die Lockerungen für Straftaten missbraucht. Die Entscheidung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, trifft die Justizvollzugsanstalt auf der Basis einer Prognoseentscheidung. Im Fall des zunächst geflohenen und dann wieder verhafteten Gefangenen Benjamin F. hat die zunächst zuständige JVA Wolfenbüttel auf der Grundlage eines ausführlichen psychologischen Gutachtens die Prognose getroffen, dass weder eine Flucht noch ein Missbrauch des Ausgangs für Straftaten zu befürchten sei. Daraufhin wurden dem Gefangenen zunächst Ausführungen unter Aufsicht von zwei Bediensteten und später dann Ausgänge unter Begleitung eines Bediensteten gewährt. Diese Ausführungen und Ausgänge verliefen ohne Beanstandung. Dann wurde der Gefangene in die JVA Celle verlegt, und diese hat auf Grundlage der bisher beanstandungsfrei verlaufenden Ausgänge entschieden, die Ausgänge weiterhin so zu gewähren. Insgesamt wurden dem Gefangenen 37 beanstandungsfreie Ausgänge in Begleitung gewährt. Ich werde dazu das wurde eben schon angesprochen morgen in der Mittagspause des Plenums im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe" gemeinsam mit der Leiterin der JVA Celle unterrichten. Daher halte ich mich an dieser Stelle mit Details zurück. Was ich aber klarstellen möchte, auch zum Schutz des Bediensteten, der den Ausgang begleitet hat: Der Gefangene erhielt seit September 2023 begleitete Ausgänge, keinen Freigang und auch keine Ausführung. Ein Ausgang bedeutet, dass der Gefangene die Anstalt ohne Aufsicht des Justizvollzugsbediensteten für eine bestimmte Zeit verlassen darf. Die Begleitung diente also auch in diesem Fall der Unterstützung des Gefangenen, nicht seiner Bewachung. Gleichwohl ist es extrem bedauerlich, dass der 38. Ausgang nach 37 beanstandungsfreien Ausgängen, aufgrund derer die Anstalt keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass eine Flucht zu befürchten wäre, zur Flucht missbraucht wurde. Ich möchte es an dieser Stelle aber auch noch einmal ganz klar sagen: Jede Entweichung ist eine Entweichung zu viel. Da gibt es nichts zu beschönigen. Aber die Zahlen zeigen, dass sich Entweichungen bei Ausgängen nicht ganz vermeiden lassen. Bis auf eine Ausnahme kam es in den letzten 16 Jahren jedes Jahr zu Entweichungen bei Ausgängen. In den Jahren 2010 und 2011 waren es sogar Entweichungen im zweistelligen Bereich. Auch unter meiner Vorgängerin kam es bei Ausgängen zu diversen Entweichungen. Im Jahr 2018 gab es zum Beispiel sechs. Insoweit muss ich die Zahlen von Herrn Jahn ein wenig korrigieren. Seit ich Justizministerin bin, liegen wir deutlich darunter. In diesem Jahr war die eine Entweichung bislang die einzige. Trotzdem sage ich: Jede Entweichung ist eine zu viel. Das nehme ich sehr ernst. Das nimmt mein Haus sehr ernst. Wir setzen alles daran, dass sich eine Flucht wie von Benjamin F. nicht wiederholt. Ich habe ein großes Vertrauen in unsere Bediensteten, unsere Entscheidungsträgerinnen und -träger im Vollzug. Sie leisten unverzichtbare und wertvolle Arbeit und das jeden Tag und rund um die Uhr. Nichtsdestotrotz nehmen wir den aktuellen Fall zum Anlass, die Abläufe in den JVAs zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen. Wir sind dabei, den Sachverhalt aufzuarbeiten, und zwar umfassend und detailliert. Wir nehmen strukturelle Aspekte genauso in den Blick wie das Verhalten einzelner Bediensteter. Wir prüfen, ob es in diesem Fall zu Fehlern gekommen ist, um deren Wiederholung zukünftig zu vermeiden. Zu guter Letzt möchte ich mich bei den Strafverfolgungsbehörden bedanken, die die Festnahme von Benjamin F. ermöglicht haben, insbesondere bei den Beamtinnen und Beamten der Staatsanwaltschaft und des LKA Niedersachsen. Sie haben unmittelbar die Fahndung eingeleitet und alle Hebel in Bewegung gesetzt, um Benjamin F. schnell zu finden. Auch wenn der Unfall die Festnahme am Ende beschleunigt hat, so ist es der Verdienst unserer Strafverfolgungsbehörden, dass Benjamin F. am 16. Juni in Italien festgenommen werden konnte. Herzlichen Dank für diesen Einsatz. Vielen Dank.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulen ins digitale Zeitalter zu überführen, ist eben nicht nur eine Frage der Technik und Ausstattung das haben wir gerade gehört, sondern auch eine Frage der gesellschaftlichen Aushandlung und der pädagogischen Gestaltung. Herr Rykena, es ist nicht so, dass wir Schulen unnötig mit zusätzlichen Aufgaben belasten. Vielmehr regeln wir hier sinnvoll, was schon längst Aufgabe von Schule ist. Hier brauchen die Schulen Unterstützung, hier brauchen sie Handlungssicherheit und am Ende auch klare Regeln, und genau das geben wir ihnen an dieser Stelle. Wir haben in der Debatte viel über Risiken und Defizite gesprochen. Das kann ich verstehen. Aber ich kann nur dafür werben, auch die vielen Chancen in den Blick zu nehmen, die wir dadurch haben, dass wir künftig alle Siebtklässlerinnen und Siebtklässler mit digitalen Endgeräten ausstatten. Denn plötzlich wird das individualisierte Lernen möglich. Kinder in einer Klasse mit unterschiedlichsten Leistungsniveaus können auf ihrem Niveau lernen. Man kann sich über eine KI mit Ludwig XIV. unterhalten und Geschichte so viel intensiver erleben. Im Biologie- oder Chemieunterricht kann man seine Experimente ganz anders begleiten und aufbereiten. Insofern ist digitale Bildung ein echter Quantensprung. Den bringen wir aus guten Gründen mit dieser Regierung voran. Herr Reinken, wir bilden die Ausstattung mit Tablets, mit digitalen Endgeräten im gesamten Mipla-Zeitraum im Haushalt ab. Mitnichten werden nur zwei Jahrgänge beliefert. Nein, im Gegenteil, wir werden die Geräte aufwachsend ausliefern und bedenken auch die berufsbildenden Schulen finanziell. Das ist Verantwortung. Das ist Rot-Grün, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich verstehe, dass Sie als Opposition Kritik üben müssen. Das liegt in der Natur Ihrer Rolle. Aber wenn die kommunalen Spitzenverbände Sie wissen, dass sie selten darum verlegen sind, uns zu kritisieren sagen, dass sie noch nie einen solch guten Prozess erlebt haben, dass sie mit dem Ergebnis der Verhandlungen mit uns zufrieden sind und dass sie dafür dankbar sind, dass wir das Schulgesetz von der Kreidezeit ins digitale Zeitalter überführen, wenn wir also etwas wirklich Gutes schaffen, das sich sehen lassen kann, dann sollten wir Demokratinnen und Demokraten uns über solche Möglichkeiten für die Kommunen freuen. Lassen Sie mich auch an dieser Stelle noch einmal Danke sagen, und zwar sowohl dem zuständigen Referat in meinem Ministerium und dem Abteilungsleiter als auch dem Innenministerium und IT.Niedersachsen! Für die Ausstattung mit Tablets und digitalen Endgeräten haben wir in weniger als einem Jahr einen wirklich guten Prozess auf den Weg gebracht. Darin steckt viel Arbeit vieler Beteiligter. Herzlichen Dank, dass die Zusammenarbeit so gut geklappt hat! Natürlich ist vollkommen klar, dass wir unseren Kindern und Jugendlichen nicht nur Teilhabe ermöglichen müssen, sondern dass wir sie auch vor Risiken und Gefahren schützen müssen. Das ist unser Anspruch, und dafür setzen wir uns ein. Sie werden wahrgenommen haben, dass ich mich deshalb auf Bundesebene für ganz klare Altersregelungen und für den Kinder- und Jugendschutz bei der Benutzung von Software und süchtig machenden Angeboten wie Social Media einsetze. Es ist vollkommen klar: Wer eine solche Plattform betreibt, der muss Kinder- und Jugendschutz mitdenken. Wir erlauben ihm nicht, unsere Kinder und Jugendlichen an dieser Stelle zu schädigen. Genauso gehen wir auch in Niedersachsen mit unseren Handlungsmöglichkeiten um. Die Handreichung zum Thema Handynutzung, von der Sie, Herr Reinken, die ganze Zeit gesprochen haben, haben wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten entwickelt. Wir haben an dieser Stelle einen breiten Beteiligungsprozess durchgeführt. Das dürfte auch der Grund dafür sein, dass sie sich von den Empfehlungen der Kommission auf Bundesebene gar nicht so stark unterscheidet. Natürlich besagt diese Handreichung ganz deutlich, dass Handys in Grundschulen und bis einschließlich Klasse 6 nichts verloren haben, dass kein Kind das braucht. Wenn Sie vom Thema Rechtssicherheit sprechen: Wir haben in diese Handreichung für die Schulen Musterregelungen für die Schulordnung hineingeschrieben, zum Beispiel für ein Handyverbot. Jede Grundschule, die diese Handreichung nutzt, kann eine solche Regelung also rechtssicher treffen. Wir haben natürlich beobachtet, wie die Schulen an dieser Stelle vorgehen. Ein Großteil der Schulen, die uns dazu Mitteilung gemacht haben, hat längst solche Handyregeln. Es dürfte Sie nicht überraschen, dass eigentlich alle Grundschulen in Niedersachsen Handys nicht erlauben. Insofern scheint die Handlungsunsicherheit hier tatsächlich nicht so groß zu sein. Interessant ist übrigens, dass diese Handreichung sehr begrüßt wird. Mehrere Schulen haben uns mitgeteilt, dass sie ihnen sehr geholfen hat, aber dass Smartwatches in der Praxis ein viel größeres Problem sind als Smartphones. Wir werden schauen, wie wir die Handreichung insofern ergänzen können. Wenn wir Handyverbote im Schulgesetz regeln würden, dann wäre es nicht leichter. Wir müssten eine Ausnahme nach der anderen regeln, zum Beispiel für Kinder mit Diabetes, die sich einen Wecker stellen müssen, und für andere Kinder, weil sie irgendeinen Anspruch haben. Das heißt, eine gesetzliche Regelung wäre sehr unflexibel. Gerade angesichts der Dynamik des digitalen Wandels ist unser Weg, den Schulen mit der Handreichung schnell Flexibilität und Handlungssicherheit zu geben, einfach viel sinnvoller. Trotzdem eint uns: Wir brauchen hier klare Regeln. Ich habe mich immer dafür eingesetzt, auch bundesweit. Denn es versteht doch wirklich niemand, warum in Niedersachsen eine andere Situation vorherrschen soll als in Hessen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ist sehr wichtig, gleichzeitig die Medienkompetenz voranzubringen. Herr Rykena und Herr Reinken, für Sie habe ich die Information, dass wir schon längst grundsätzliche Regelungen zur Förderung der Medienkompetenz an unseren Schulen haben. Auch hier unterstützen wir die Schulen. Ich möchte der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr herzlich dafür danken, dass sie uns über den Haushalt zusätzliche Mittel für den Bereich Demokratiebildung und Medienkompetenz zur Verfügung gestellt haben. Diese Mittel haben es uns ermöglicht, einen Social-Media-Pass zu entwickeln, wie die Expertenkommission ihn jetzt fordert wir haben ihn Niedersachsen bereits, und viele weitere Angebote zu machen, bis hin zu Selbstlernangeboten für Lehrkräfte. All das ging dank dieser Gelder. Wir haben sie gut investiert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Neben dem Kinder- und Jugendschutz die Debatte ist notwendig, und ich führe sie gerne mit Ihnen ist mir die Teilhabe junger Menschen besonders wichtig. Die Expertenkommission hat deutlich gesagt: Wir können junge Menschen dort, wo ihr Leben stattfindet, nicht einfach ausschließen. Sie müssen vielmehr beteiligt werden, wenn es um den Kinder- und Jugendschutz geht. Deswegen werden wir in Niedersachsen weiterhin darauf setzen, entsprechende Konzepte gemeinsam mit Eltern und Kindern voranzutreiben. Ich will auch noch einmal betonen, dass wir die Eltern definitiv wie es auch die Expertenkommission empfiehlt in die Pflicht nehmen müssen. Denn Schule ist immer nur ein Teil der kindlichen Realität. Wir alle müssen Vorbilder für Kinder sein. Unser Umgang mit dem Handy, mit dem Smartphone hat maßgebliche Auswirkungen darauf, was Kinder sich abgucken. Ich möchte hier noch einmal deutlich appellieren: Lassen Sie Ihre Kinder nicht zu früh ans Smartphone und an digitale Endgeräte! Denn es wirkt sich negativ auf die Sprachentwicklung und die Konzentrationsfähigkeit aus, wenn Kinder, die dafür zu jung sind, Handys und Smartphones im Übermaß nutzen. Da sind wir alle in der Pflicht. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Clearingstelle des Landes Niedersachsen auflösen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Es vergeht kein Plenum ohne einen populistischen AfD-Antrag. Heute ist wieder so ein Tag, an dem wir einen Antrag mit Formulierungen wie „Regulierungssucht der EU" besprechen müssen. Was mich daran wirklich ärgert, ist, dass es dabei um ein durchaus wichtiges Thema geht, das die AfD durch ihre populistische Art und Weise aber völlig entwertet. Ja, wir haben zu viel Bürokratie. Sie behindert, blockiert, verlangsamt oft den Entscheidungsprozess und ist somit investitionshemmend. Zugleich ist unsere Bürokratie aber notwendig, denn sie sorgt für Transparenz und sichert unsere demokratischen Prozesse ab. Kein Wunder, dass die AfD da mit dem Rasenmäher drüber möchte. Natürlich haben wir auch Anhörungen von Verbänden, Gewerkschaften und Betroffenen in den Ausschüssen, aber immer sehr spezialisiert und im zusätzlichen Rahmen ihrer eigentlichen Arbeit. Um den Bürokratieabbau so schnell und effizient wie möglich umsetzen zu können, ist eine Stelle wie die Clearingstelle gut geeignet. Die Forderung nach der Auflösung der Clearingstelle hört sich erst mal nach Bürokratieabbau an, ist aber genau das Gegenteil. Für meinen Bereich halte ich gerne nach oben, dass wir uns schon sehr intensiv um den Abbau von Bürokratie gekümmert haben. Ich muss nicht wieder die NBauO loben, ich mache es aber gerne und lange, denn damit haben wir gezeigt, wie wir Regularien zurückbauen, Bürokratie abbauen und damit eine bessere Umsetzung in die Praxis erreichen - auch das in Zusammenarbeit mit der Clearingstelle. Aber wenn Bürokratieabbau bedeutet, dass eine Stellplatzpflicht für Pkw entfällt, dann ist die AfD natürlich gleich wieder für mehr Bürokratie. In ihrem eigenen Antrag beschwert sich die AfD darüber, dass Berichte der Clearingstelle kürzer werden - vermutlich ohne überhaupt einmal reingeguckt oder sie gar gelesen zu haben. Nicht immer ist die Länge eines Textes Indiz dafür, dass er auch inhaltsschwer ist. Abseits dessen besteht die Arbeit der Clearingstelle nicht nur aus Berichten wenn Sie sich informiert hätten, wüssten Sie das, sondern auch aus dem Begleiten von Veranstaltungen, Werkstattgesprächen, Workshops und Praxischecks. Als Beispiel möchte ich hier „Einfacher Gründen für Start-Ups" und „Junge Unternehmen im Handwerk" nennen. Da muss die AfD sich schon mal entscheiden, was sie will: Bürokratieabbau oder Streichung der Clearingstelle. Danke schön. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort: die Kollegin Thiemann von der Fraktion der CDU. Bitte sehr!

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Christian Schroeder GRÜNE

Immobilienrente fair und transparent gestalten - Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, Altersvorsorge stärken, Eigentum sichern

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viele Menschen in Niedersachsen haben ihr Leben lang ihr Haus, ihre Wohnung abbezahlt. Sie haben viel dafür gearbeitet, und trotzdem reicht die Rente im Alter nicht für den Alltag und schon gar nicht für die anstehenden Reparaturen aus. Wir haben es von den Kolleginnen und Kollegen gehört und darüber bin ich froh, dass wir uns in der Sache über alle Fraktionsgrenzen hinweg soweit tatsächlich mal einig sind - auch wenn die AfD es trotzdem noch schafft, in so eine Rede etwas Unsachliches hineinzupacken. Verschärft wird die Situation bei den Rentnerinnen und Rentnern jetzt auch durch die Pflegekosten. Deshalb denken immer mehr Eigentümerinnen und Eigentümer darüber nach, sich über ihre Immobilie zusätzliches Geld im Alter zu verschaffen: durch Leibrente, Teilverkauf oder wie auch Frau Jensen es genannt hat die Umkehrhypothek, uns auch bekannt als Immobilienrente. Das Problem: Diese Modelle sind kompliziert; wir haben es gehört. Die Verträge haben es wirklich in sich. Verbraucherschutzzentralen auch die niedersächsische warnen seit Jahren, dass viele Angebote teuer und intransparent sind. Gerade beim Teilverkauf zahlen die Eigentümerinnen und Eigentümer oft jahrelang Nutzungsentgelte und sind teilweise eben auch für die Instandhaltungsarbeiten zuständig. Rechenbeispiele zeigen, dass bei Immobilienwerten durchaus mal 10 % in zehn Jahren verloren gehen können. Das müssen die Menschen wissen, bevor sie unterschreiben. Was ist also zu tun? Wir müssen die unabhängige Beratung der Verbraucherschutzzentralen in Niedersachsen auch wohnortnah in den ländlichen Räumen weiter stärken. Es braucht klare bundeseinheitliche Regelungen, verbindliche Informationspflichten und eine unabhängige Zweitberatung. Die ist, glaube ich, sehr wichtig; darüber haben auch Sie gesprochen, Frau Jensen. Das muss natürlich vor Vertragsabschluss passieren; es muss vergleichbare Produktinformationsblätter geben, und den Anbietern muss verbindlich auferlegt werden, diese bereitzustellen. Im Idealfall schaut es also so aus: Wer eine Immobilienrente abschließen will, trifft eine informierte Entscheidung. Ältere Menschen können dann länger und sicherer in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Und wir verhindern vor allem, dass am Ende überregionale Kapitalgesellschaften von schlecht informierten Verbraucherinnen und Verbrauchern profitieren, während Eigentum in der Fläche verloren geht. Ich persönlich stelle dieses Konstrukt das muss ich ehrlich sagen grundsätzlich infrage. Aber wir haben dieses Angebot, und wenn wir dieses Angebot nun mal haben, dann müssen wir dafür sorgen, dass die Regeln so aussehen, dass die Menschen vernünftig beraten werden und am Ende keine Fallstricke auftauchen. Ich freue mich auf eine sachliche Debatte im Ausschuss. Der Antrag ist offen formuliert, ja. Ich glaube, das liegt auch daran, dass das Konstrukt einfach so umfassend ist. Das sollte man sich mit den Fachexperten wirklich genau angucken. Wie gesagt: Ich freue mich darauf. Ich freue mich auch, einmal als letzter Redner vor dem Präsidium natürlich hier noch etwas sagen zu dürfen. Schönen Feierabend! Danke schön. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung. Federführend soll sein: der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, vorbereitende Beratung im Unterausschuss „Verbraucherschutz". Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. -

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Alfred Dannenberg AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Bitte! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Never change a running system. Wir haben ein gutes Jagdgesetz, aber Rot-Grün meint, wieder daran herumschrauben zu müssen. Dabei wurde es doch erst vor vier Jahren mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit erneuert auch mit den Stimmen der SPD und von der Jägerschaft für gut befunden. Aber dann kamen die Grünen in Regierungsverantwortung. Sie hatten im Bereich Jagd wohl noch eine Rechnung offen. Die Jagd würde ich jetzt nicht unbedingt als das natürliche Habitat der Grünen bezeichnen. Man spricht von den Jägern zwar gerne als „grüne Zunft", aber politisch grün sind wohl nur die wenigsten. Denn es gilt der Grundsatz: Je dichter dran an der Natur, desto weniger grün im Kopf, und umgekehrt je weiter weg von der Natur, desto grüner politisch. Das ist leider so. Aber genau diejenigen novellieren jetzt das Niedersächsische Jagdgesetz. In einem ersten Aufschlag vor zwei Jahren haben sie erst mal richtig die Terriermeute ins Treiben geschickt. Für alle, die nicht verstehen, was mit diesem jagdlichen Sprachbild gemeint ist: Die Grünen hatten damals gewaltig Aufruhr verursacht mit überbordenden Vorschlägen. Geplant waren zum Beispiel empfindliche Einschränkungen in der Jagdhundeausbildung. Dabei sind gute Jagdhunde doch essenziell für das waidgerechte Jagen. Außerdem sollte jeder Fallenstandort an die Jagdbehörde gemeldet werden völlig übertrieben und vieles mehr. Ergebnis? 20 000 Jäger demonstrierten hier am Landtag und setzten ein eindrucksvolles Zeichen für den Erhalt des Waidwerks in seinem bewährten Rechtsrahmen. In diesem Zusammenhang ist mir ein Hinweis besonders wichtig: Die Jäger hatten den Platz am Ende picobello sauber hinterlassen. Kein Müll trotz 20 000 Leuten. Werte Grüne, daran sollte sich Ihr Vorfeld mal ein Beispiel nehmen, also die Fridays for Schulfrei oder dieser fragwürdige Sternmarsch vorletzte Woche. Die Fotos vom Müll auf dem Opernplatz liegen mir vor. Jedenfalls zurück zum Jagdgesetz in ein paar Punkten ruderte die Landesregierung damals zurück. Ob das bei Ihnen von Anfang an eingepreist war? Wer weiß. Aber ich weiß: Welch ein geringschätziger Umgang mit den Jägern! Nur zur Erinnerung: Die Landesjägerschaft ist mit gut 60 000 Mitgliedern der drittstärkste anerkannte Naturschutzverband Niedersachsens nach dem NABU und dem Anglerverband. Herr Dannenberg, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schroeder zu? Nein, Frau Präsidentin. Ich möchte gern zu Ende ausführen. Das Wissen und Tun der Jägerschaft rund um die Natur in ihren Revieren steht außer Frage und verdient Wertschätzung, aber gewiss keine Verschärfung des Jagdgesetzes zu ihren Ungunsten. Einige Beispiele aus dem neuen Gesetz: Rot-Grün will die Jagd im Fuchsbau verbieten, obwohl das ein sehr wirksames Mittel zum Raubwildmanagement ist, was letzten Endes den Bodenbrütern zugutekommt. Es existieren nicht mal Zahlen, wie viele Fälle es überhaupt gibt, in denen ein in einem Erdbau feststeckender Hund wieder ausgebaggert werden musste. Keine valide Datengrundlage für eine Gesetzesänderung, finde ich. Rot-Grün will die Bejagung von Nutria im Revier durch Dritte erlauben; immerhin nun doch solche mit Jagdschein. Aber ein Konfliktpotenzial mit dem jeweiligen Revierinhaber bleibt. Rot-Grün will das Recht des Jägers auf Aneignung des Wildes im Falle des Wolfes einschränken. Warum eigentlich? Eine DNA-Probe kann man auch ohne diese Einschränkung ziehen. Und überhaupt: der Wolf, der Heilige Gral links-grüner Tagträumerei. Wie viele Weidetiere sollen ihm eigentlich noch zum Opfer fallen? In gut einer Woche, am 1. Juli, könnte ein aktives Wolfsmanagement gemäß Bundesjagdgesetz starten. ‑ Ich amüsiere mich über Sie. Sie haben nämlich bis heute noch keinen Managementplan vorgelegt. Herr Schroeder, Sie sprachen eben vom Managementplan. Wo bleibt er denn, Ihr Plan? Eine gute Woche noch! Ich bekräftige an dieser Stelle die AfD-Forderung: Wenn die Landesregierung nicht zeitgerecht liefert, lassen Sie die Managementpläne von den unteren Jagdbehörden aufstellen! Die sind erfahren und kompetent. Herr Dannenberg, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schroeder zu? Nein, Frau Präsidentin, ich möchte gerne zu Ende ausführen. Gut, dann erklären Sie, dass Sie bis zum Ende Ihrer Rede Herr Schroeder kann gerne Moment! Ich habe das Wort, Herr Dannenberg. Dann erklären Sie hiermit: Bis zum Ende Ihrer Rede lassen Sie keine Zwischenfragen zu. Dann können wir das einmal so festhalten. Nächster Punkt: Rot-Grün will weg von verpflichtenden Hegeschauen. Damit droht aber der Wegfall eines gewichtigen Stückes jagdlichen Kulturgutes, das auch in der Neuzeit seine Berechtigung hat - wenn ich den großen wildbiologischen Informationsgehalt sehe und wie viele Schulklassen zum Beispiel die Hegeschau meiner Jägerschaft in Walsrode besuchen. Der Fairness halber möchte ich aber auch einen positiven Punkt aus dem neuen Gesetz nennen: Durchziehende Hirsche sollen zugunsten des genetischen Austausches zukünftig stärker geschont werden. Ja, das ist gut. Dieser Passus kam auch erst spät hinein. Wenn da mal nicht der AfD-Antrag mit dem Titel „Unserem Rotwild das Wandern ermöglichen" der Impulsgeber war! Jedoch: handwerklich kein guter Gesetzentwurf. Noch heute früh kam eine Änderung von Rot-Grün mit letzten rechtlichen Anpassungen. Heute früh! Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages meinte, es sei ein ausgesprochen hektisches Verfahren. Man konnte nicht an allen Stellen rechtlich vertieft prüfen. Unbestimmte Rechtsbegriffe, zum Teil sogar verfassungsrechtliche Bedenken, wenn zum Beispiel Bewirtschafter für jagdliche Maßnahmen mit in die Pflicht genommen werden. Somit lautet meine Gesamtabwägung: überwiegend schlechte Inhalte und schlecht aufgeschrieben. Meine AfD-Fraktion wird es gleich ablehnen, und ich prophezeie: Diese rot-grüne Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes ist ein ganz heißer Kandidat für eine baldige Rückabwicklung, sobald konservativ regiert wird. Also schon bald! Vielen Dank.

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Matthias Arends SPD

Finanzielle Spielräume für Verteidigung nutzen - militärisch relevante Hafeninfrastruktur in Niedersachsen stärken

Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines ist uns allen klar: Unsere niedersächsischen Häfen haben zentrale Bedeutung. Sie haben zentrale Bedeutung für die Wirtschaft, für Arbeitsplätze, Energiewende, Versorgungssicherheit und selbstverständlich auch für die Handlungsfähigkeit des deutschen Militärs. Wir nehmen dieses Thema sehr ernst. Deswegen können wir diesen Antrag der CDU heute nur ablehnen, denn er greift zu kurz. Er verengt Hafenpolitik nahezu ausschließlich auf Militärnutzung. Das wird der Realität unserer Häfen nicht gerecht. Unsere Häfen sind keine eindimensionalen Militärstandorte. Im Gegenteil: Wir haben in der Vergangenheit in Häfen wie Emden, Cuxhaven etc. neben Autos und Massengütern auch immer Militärgüter umgeschlagen. Egal in welcher Krisensituation wir uns in der Welt zurechtfinden mussten ob das der Irak war, ob das Afghanistan war, ob das Krisensituationen in Afrika waren: Jedes Mal haben unsere Häfen mit ihrer Infrastruktur dazu beigetragen, diese Möglichkeiten und dieses Know-how weiterzugeben. Das ist Know-how, das wir immer wieder nutzen. Es ist gerade angesprochen worden: Dual-Use. Ich weiß gar nicht, warum das so niedergeredet wird. Dual-Use heißt einfach, dass wir die Möglichkeiten in unseren Häfen, die wir tagtäglich für unsere normale Wirtschaft, für unsere normale Infrastruktur, für die Energieversorgung nutzen können, auch für die Versorgung unseres Militärs, für die Unterstützung von NATO-Partnern nutzen können müssen. Deswegen ist für uns der Ansatz Dual-Use ein richtiger Ansatz für unsere Häfen, weil er nicht nur für militärische Nutzbarkeit, sondern auch für die normale Nutzbarkeit während Nichtkrisensituationen steht. Wir arbeiten genau daran: Wir investieren massiv in unsere Häfen, wir investieren in NPorts. NPorts bekommt in diesem Jahr über 220 Millionen Euro für die Hafeninfrastruktur - nicht projektbezogen. Das heißt, NPorts kann selber entscheiden, wo das Geld am sinnvollsten eingesetzt wird. Zusätzlich gibt es natürlich die projektbezogenen Maßnahmen, die Ihnen allen bekannt sind und die weiterhin realisiert werden: Ob das Stade ist, ob das Wilhelmshaven ist, ob das der Großschiffsliegeplatz in Emden ist, die Sanierung der Großen Seeschleuse oder jetzt die Erweiterung der Kaianlagen im Binnenhafen. Das kann man bei allen Häfen sehen. Auch ich danke Holger Banik er ist gerade schon erwähnt worden und seinem gesamten Mitarbeiterteam von NPorts für das, was sie dort leisten. Denn das, was wir ihnen an Mitteln zur Verfügung stellen, ist nur die eine Seite der Medaille - sie müssen das auch umsetzen können. Und das tun sie in einer hervorragenden Art und Weise. Zusätzlich haben wir 375 Millionen Euro bereitgestellt, um eine Kofinanzierung der Mittel des Bundes für Maßnahmen an der Hafeninfrastruktur zur Verfügung stellen zu können, damit wir dort gemeinsam mit dem Bund schneller vorankommen. Ich glaube, unsere beiden Fraktionen im Bund geben ein klares Signal an unsere Bundesregierung, dass wir hier in Niedersachsen bereit sind, Geld in die Hand zu nehmen und zu investieren, wenn der Bund seiner Verpflichtung nachkommen will. Der Unterschied zwischen Ihrem Antrag und unserem Handeln ist ganz einfach zu erkennen: Wir beschreiben nicht nur Bedarfe, sondern wir handeln. Wir bauen moderne Kaianlagen, Schleusen, Häfen, Hafenflächen, Hafenhinterlandstrukturen und sanieren sie. Wir treiben Digitalisierung voran, wir betreiben Planungsbeschleunigung, und wir setzen uns weiterhin auch mit unserem Koalitionspartner in Berlin dafür ein, dass Hafeninfrastruktur seitens der Bundesregierung besser gefördert wird, als es jetzt der Fall ist. Ich verstehe nicht, Herr Moorkamp, dass Sie das in Ihrer Rede kritisiert haben. Ich glaube, es ist sehr wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass seitens des Bundes eine größere Finanzierung des Bereichs der nationalen Infrastruktur unsere Häfen sehe ich als nationale Infrastruktur an stattfinden muss. Echte Resilienz auch dieses Thema haben Sie gerade schon angesprochen ist keine Überschrift, echte Resilienz bedeutet Planungssicherheit und konkrete Projekte, in die wir investieren, aber nicht, einfach nur einen Antrag zu stellen, in dem Militär ganz groß über die Hafenpolitik geschrieben wird, wodurch das Thema insgesamt aber nicht umfassend genug beschrieben wird. Unsere Häfen das habe ich gerade schon erwähnt sind wirtschaftlich, energiepolitisch und sicherheitspolitisch relevant. Darum lehnen wir als SPD Ihren Antrag ab - nicht, weil Sicherheit egal ist auch uns ist sie nicht egal, sondern weil wir Sicherheit für unsere Heimat umfassend denken und daher bereits konkrete Hafenpolitik mit den Beispielen, die ich Ihnen gerade genannt habe, umsetzen. Und eines noch zu dem Thema Bundeswehr: Wir hatten eine Bundeswehr, die für die Landesverteidigung aufgebaut war, eine Bundeswehr, die einen Gegner hatte, der sich in unmittelbarer Nähe zum eigenen Territorium befand. Daraus resultierte die Zersiedelung von Militäreinheiten. Herr Arends, kommen Sie bitte zum Schluss! In den 90er-Jahren hat sich das geändert, und deswegen haben wir zentralisiert. Wir sind jetzt dabei, diese Zentralisierung wieder abzuschaffen. Ich würde ich mich freuen, wenn auch Emden dabei eine große Rolle spielen würde - neben Wilhelmshaven, Kiel oder auch Bremerhaven. Besten Dank. Herr Arends, auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention

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Nicolas Mülbrecht Breer GRÜNE

Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Petitionen sind keine bloßen Aktenzeichen. Sie sind das direkte Sprachrohr. Sie sind die echten, ungeschminkten Anliegen aus der Bevölkerung unseres Landes. Breiter diskutiert werden die öffentlichen Petitionen. Ihnen sind vermutlich die Petitionen zum „Weltfrauentag als gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen" oder „Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Tieren" bekannt. Darüber hinaus gibt es aber noch unzählige nicht öffentliche Petitionen, die aufgrund von persönlichen Belangen vertraulich diskutiert, aber dennoch mit viel Engagement von den Abgeordneten bearbeitet werden. Gerade in einer Zeit, in der so viel über Spaltung unseres Landes gesprochen wird, Misstrauen gesät wird und Menschen das Gefühl haben, nicht mehr gehört zu werden, sind Petitionen ein wichtiger Seismograph. Sie zeigen uns jeden Tag: Ein besseres Niedersachsen ist machbar, wenn wir den Menschen zuhören, ihre Probleme konkret lösen oder aber auch Alternativen aufzeigen können. Genau das haben wir getan. 306 Eingaben wurden 2025 von uns abschließend beraten und votiert. Hinter jeder einzelnen Zahl steht ein menschliches Schicksal, eine Sorge oder ein wichtiger Verbesserungsvorschlag für unser Land. Besonders spannend ist: Wenn Behauptungen der Opposition aufkommen, dass Rot-Grün vieles falsch mache, hält dies den Fakten im Petitionsausschuss nicht stand. Die Wahrheit sieht nämlich so aus: Wir hatten 2025 über 92 % Einigkeit bei den Beschlüssen im Petitionsausschuss mit der CDU. Nur bei 7,8 % gab es abweichende Beschlussempfehlungen. Das beweist: Wenn es um die konkreten Sorgen der Menschen in Niedersachsen geht, finden wir über Parteigrenzen hinweg gute Kompromisse. Wir tauschen uns mit den Petentinnen und Petenten fraktionsübergreifend aus und arbeiten gemeinsam an Lösungen. Hören wir also auf, unnötig Gräben aufzureißen! Arbeiten wir lieber weiter für die Menschen und die Vielfalt in unserem Land! Abschließend bedanke ich mich herzlich bei den Mitarbeitenden des Eingabenbüros für die hilfreiche Arbeit. Vielen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort: der Kollege Kühnlenz aus der Fraktion der AfD. Bitteschön!

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Ulf Thiele CDU

Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten

Thiele. Bitteschön, Herr Thiele! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es war ja zu vermuten, dass die Aktuelle Stunde der Grünen sich auf das Papier der norddeutschen Finanzminister beziehen würde. Es gibt übrigens ein ganz ähnliches sogenanntes Eckpunktepapier zur Erbschaftsteuer aus SPD-Kreisen, das kürzlich veröffentlicht wurde. Wissen Sie, was das Bedauerliche an diesen Diskussionen ist? Dass sie gar keinen Beitrag dazu leisten, das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken, dass Bundes- und Landesregierung die Steuerthemen in den Griff bekommen. Gar keinen Beitrag! Meine Damen, meine Damen, dieses Land ist in einer wirtschaftlich wirklich schwierigen Lage. Anstatt in einer solchen Situation ernsthaft und konzentriert miteinander darüber zu diskutieren, wie wir die Unternehmen in Deutschland wieder wettbewerbsfähig machen, wie wir einen Beitrag dazu leisten können, Steuern, Abgaben und Bürokratielasten zu senken, ist die einzige Debatte, die den übrigens durchgängig sozialdemokratischen und grünen Finanzministern aus Norddeutschland einfällt, eine Neiddebatte über die Erbschaftsteuer, die Sie heute mit der Aktuellen Stunde im Parlament fortsetzen. Wir bedauern das sehr. Aufgabe der Politik wäre es in dieser Situation, darüber nachzudenken, wie wir zu einem klugen Kompromiss kommen, der in der Summe zu einer Entlastung und zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation führt. Und dann kommen Sie mit der Verschonungsregelung, die angeblich ungerecht sei. Gucken wir uns das Erbschaftssteuerrecht einmal genau an! Wen trifft das denn eigentlich? Wer profitiert von dieser Verschonungsregelung? Welches Kapital ist das, das am Ende nicht über die Erbschaftsteuer in die Staatskasse fließt, sondern in den Unternehmen bleibt? Das ist der Handwerker im Eichsfeld, das ist der Mittelständler, der Inhaber eines kleinen Betriebes in Ostfriesland, der jeden Tag auf der Baustelle seine Leute beschäftigt, das ist der Frisörmeister in Stade. - Dazu komme ich gleich noch. 95 % des Kapitals dieser Unternehmen liegt nicht auf Bankkonten, sondern ist im Fuhrpark, im Maschinenpark, in Gebäudestruktur und in dem, was man braucht, um die Arbeitnehmer jeden Tag zu beschäftigen beispielsweise Lagerkapazitäten und Ähnliches, gebundenes Kapital. Wenn Sie dieses gebundene Kapital anfassen, dann sorgen Sie dafür, dass die Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe im Erbschaftsfall reduziert wird. Das ist eine relativ einfache Rechnung. Nun sagen Sie: Wir haben uns überlegt, anstatt der Verschonungsregelung machen wir eine Stundungsregelung. - Was bedeutet denn das? Eine Stundungsregelung bedeutet, dass dafür eine Rückstellung gebildet werden muss. Eine Stundungsregelung schwächt das Eigenkapital. Eine Stundungsregelung reduziert die Fremdfinanzierungsmöglichkeiten. Eine Stundungsregelung bedeutet nichts anderes, als dass die Unternehmen in der Breite der Wirtschaft im Erbschaftsfall in den nächsten Jahren werden viele dieser Fälle auf uns zukommen in einer Generation an Wettbewerbsfähigkeit, an Investitionsfähigkeit, an Innovationsfähigkeit verlieren. Das betrifft die Landwirte, die Handwerker, die Maschinenbauer. Das betrifft den Kern der niedersächsischen Wirtschaft, den Sie damit schädigen. Und dann kommen Sie mit dem Stiftungsmodell. Ich sage Ihnen ganz offen: Wenn es das Stiftungsmodell nicht gäbe, dann würden in Aurich bei der Firma Enercon heute keine Windenergieanlagen mehr gebaut. Das Stiftungsmodell war die einzige Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass das Unternehmen in der Zeit der Krankheit von Aloys Wobben und nach seinem Tod überhaupt weiterexistieren und damit weiter einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende in Niedersachsen leisten konnte. Und dieses Modell wollen Sie mit einer Neiddebatte torpedieren! Meine Damen, meine Herren von Grünen, wir brauchen keine Neiddebatte, sondern eine Entlastungsdebatte. Mit Verlaub: Wir müssen über eine rechtsformneutrale Steuerreform reden. Wir müssen über den Spitzensteuersatz reden. Wir müssen über die absolut überfällige Anhebung der Freibeträge reden. Wir müssen darüber reden, wie wir die Unternehmenssteuern absenken. Und wenn wir dazu keinen Kompromiss hinkriegen, weil die Landesfinanzminister sich alle dagegen sperren, dann greifen Sie den Vorschlag unseres Fraktionsvorsitzenden auf! Dann reden wir eben über die versicherungsfremden Leistungen, die die Krankenversicherung momentan bei den Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsempfängern finanziert! Das würde sofort für eine Entlastung von Betrieben und Arbeitnehmern in Höhe von 15 Milliarden Euro sorgen. Das wäre ein richtiges Pfund für unsere Wirtschaft. Das würde sie entlasten und dazu führen, dass wir wieder mehr Dynamik bekommen, dass wir mehr Investitionsfähigkeit und mehr Innovationsmöglichkeiten in die Unternehmen bekommen. Das würde unsere Wirtschaft stärken. Das, was Sie vorhaben, ist eine so eklatante Schwächung unserer mittelständischen Wirtschaft, dass wir dazu nur Nein sagen können. Vielen Dank.

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Ulf Prange SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Sebastian Penno, erst einmal vielen Dank für die tolle Einführung und die Übergabe des Wortes. Dieses Gesetz wird den Anforderungen gerecht, die Universitäten heutzutage benötigen. Ich will das Augenmerk auf § 12 NHZG lenken. Dort wird festgeschrieben, dass die Universitätsmedizin Oldenburg zum kommenden Wintersemester 200 Plätze für Studienanfänger in der Humanmedizin bekommt. Das ist gut so, das schafft Planungssicherheit und Rechtssicherheit. Das ist ein Meilenstein in der Entwicklung, die wir hier im Landtag in den letzten Jahren begleitet haben. Ich will Falko Mohrs Danke dafür sagen, dass es gelungen ist, gemeinsam mit uns, den regierungstragenden Fraktionen, diesen Weg so konsequent zu gehen. Es gibt sind drei Bausteine: Wir haben die Baumaßnahmen für die Medizin in Oldenburg durchfinanziert und vorangebracht. Wir haben zusätzliche Mittel für die Uni, aber insbesondere auch für die kooperierenden Krankenhäuser bereitgestellt. Sie wachsen in den nächsten Jahren auf; auch das ist unheimlich wichtig. Und zuletzt geht es um die Zahl 200 - die Studienplätze, die wir jetzt mit diesem Gesetz auf den Weg bringen. Es ist genau die richtige Antwort, dass wir den dritten Standort der Humanmedizin stärken - in Oldenburg. Davon profitiert die Stadt, davon profitiert die Region, und davon profitiert auch ganz Niedersachsen, weil das, was in Oldenburg gemacht wird ich will es noch einmal sagen, die praxisnahe Ausbildung und die enge Verzahnung mit den Arztpraxen in der Region ist. Das ist, glaube ich, ein ganz entscheidender Punkt, damit es gelingt, junge Absolventinnen und Absolventen in Niedersachsen, in der Region, zu halten. Das ist eine ganz wichtige Antwort auf den Ärztemangel, den wir ja unbestritten haben, und vielleicht auch etwas, von dem andere Krankenhäuser bzw. Unimedizinstandorte lernen können. Heute ist also ein guter Tag für Oldenburg und für Niedersachsen. Wichtig ist aber auch, dass der Ausbau der Studienplätze in Niedersachsen und auch am Standort Oldenburg weitergehen muss. Das wird uns auch noch in den nächsten Jahren beschäftigen. Aber das, was wir heute tun, ist, glaube ich, ein ganz großer Schritt. Er stärkt die gesundheitliche Versorgung und die universitäre Exzellenz in Niedersachsen. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Veronika Bode CDU

Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025

die Kollegin Bode von der CDU. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört: 315 Eingaben, also öffentliche und Einzelpetitionen, wurden im Berichtsjahr 2025 abschließend behandelt. Wie hoch, denken Sie, ist eigentlich der Anteil von Männern und Frauen, die sich mit Eingaben an diesen Landtag wenden? Tatsächlich ist es so, dass drei Viertel der Eingaben von Männern eingelegt wurden und nur zu einem Viertel von Frauen eingereicht wurden. Meine Damen, ich glaube, da geht noch etwas! Sehr geehrte Damen und Herren, vor uns liegt mit dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsnachweis des Petitionsausschusses. Ich darf Ihnen verraten, der Bericht ist insgesamt noch lebendiger als in den Vorjahren geworden. Während die bisherigen Berichte eher eine statistische Zusammenfassung, ein Ergebnisprotokoll der Arbeit des Petitionsausschusses waren, wurde sich hier sehr viel Mühe gemacht, auch die Herleitung der Entscheidungen darzulegen. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Herrn Weigel bedanken, der den Bericht federführend erarbeitet hat. Wir finden, insbesondere die Darstellung der konkreten Petitionsanliegen in den Abschnitten 5 und 6 sind besonders gut gelungen. Als CDU-Fraktion hatten wir uns schon im vergangenen Jahr für eine Möglichkeit für individuelle Kommentierungen und Begleitworte der Fraktionen eingesetzt, damit eben auch die parlamentarische Auseinandersetzung mit den Eingaben transparenter und auch für die Öffentlichkeit klarer wird. Unsere Idee hatte seinerseits zunächst sogar einigen Zuspruch erhalten, wurde dann aber doch von den regierungstragenden Fraktionen leider abgelehnt. Dies haben wir in diesem Jahr natürlich wieder vorgetragen, und tatsächlich haben auch die Grünen einen entsprechenden Änderungsvorschlag eingebracht, aber letztlich fand auch in diesem Jahr unser Anliegen leider keine Berücksichtigung. Umso mehr freut es uns, dass unser Alternativvorschlag, den wir als Kompromiss eingebracht haben, aufgegriffen wurde und tatsächlich umgesetzt wird. So wird nun die Niederschrift über unsere heutige Aussprache in den Tätigkeitsbericht als Anlage aufgenommen. Hierfür bedanke ich mich sehr herzlich insbesondere bei Rot-Grün, dass sie hier unserem Vorschlag gefolgt sind. Meine Damen und Herren, wir von der CDU-Fraktion sehen unsere Aufgabe im Petitionsausschuss darin, die Anliegen der Petenten aufzugreifen und zu prüfen, ob und inwiefern es Handlungsbedarfe gibt, bestehende Regelungen oder Gesetze ändern zu müssen. Und wir sehen unsere Voten als politisches Signal an die Landesregierung. In 25 Fällen haben wir Änderungsanträge zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses gestellt, die zwar durchgehend alle abgelehnt wurden. Es darf an dieser Stelle aber auch gesagt werden, dass wir in sehr vielen Fällen im Sinne der Petenten schon im Ausschuss überzeugt haben das ist das, was Herr Breer eben angedeutet hat, und dass sich in vielen Fällen unseren Entscheidungen angeschlossen wurde. Dies findet sich im Tätigkeitsbericht leider nicht wieder, weil diese Kommentierung eben nicht zugelassen wurde. Meine Damen und Herren, in vier Fällen hat der Landtag im Berichtsjahr 2025 das höchste Votum ausgesprochen und die Eingaben der Petenten der Landesregierung zur Berücksichtigung überwiesen, und in acht Fällen lautete das Votum „Erwägung". Wenn man jetzt mal prüft, was aus diesen Anliegen geworden ist das lässt sich natürlich überprüfen, muss hier, ohne tiefer einsteigen zu wollen, leider festgestellt werden, dass die Ergebnisse bisher eher ernüchternd sind. Zumindest in einem Fall bei der Änderung des Jagdgesetzes vorgestern ist das Anliegen eines Petenten übernommen worden. Und das, denke ich, kann man durchaus als großen Erfolg sehen, und das sollte die Menschen weiterhin motivieren, sich mit Petitionen an den Landtag zu wenden. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich sehr herzlich bei dem gesamten Team, bei Ihnen allen als Kollegen, insbesondere aber auch bei Frau Obst und ihrem Team aus der Landtagsverwaltung, für ihre geduldige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Danke schön. Vielen Dank. - Damit ist die Besprechung des Berichts abgeschlossen.

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Britta Kellermann GRÜNE

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Frau Kellermann! Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Meyer, auf See kommt es ja immer wieder zu Schadstoffunfällen, die erhebliche Risiken für die marinen Ökosysteme mit sich bringen. Gibt es da zusätzlichen Übungsbedarf? Minister Meyer wird antworten. Vielen Dank, Herr Präsident. -

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Thore Güldner SPD

Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Güldner zu? Gerne. Bitteschön! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, den wir gestern beraten haben, bezog sich ja alleine auf die Frage der Handynutzung in Schule. Haben Sie in diesen Gesetzentwurf reingeschrieben, dass Kinder kein Handy mit zur Schule nehmen sollen? Und wie bewerten Sie eigentlich die grundrechtlichen Fragen dahinter? Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage, die wir ja auch gestern schon sehr ausführlich diskutiert haben, wenn auch nicht ich, sondern mein Kollege Herr Fühner.

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Meyer, als Wissenschaftler und Unternehmer interessiert mich natürlich sehr direkt: Wie viel muss man denn investieren, damit das Klima wieder kühler wird? Und welche Projekte priorisieren Sie, die Emissionen tatsächlich messbar mindern, insofern die 1,8 Milliarden Euro tatsächlich und real nach Maßnahmen und Output wirksam verausgabt worden sind? Herr Minister! Herr Präsident!

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Christian Meyer

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

Für die Landesregierung wird die Anfrage beantwortet von Herrn Minister Meyer. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist, glaube ich, richtig, in diesen Tagen über Klimaschutz und auch über Wirtschaftlichkeit zu reden. Wir erleben in Europa und weltweit gerade die größte Hitzewelle aller Zeiten. ‑ Ja, da kann die AfD wieder lachen. Wir haben einen beschleunigten Klimawandel. Nach den Daten der Wissenschaft sind wir in Deutschland bei 2,5 Grad Erwärmung. Das sagt der Deutsche Wetterdienst. Wenn Sie jetzt auch noch das anzweifeln, dann ist das wirklich absurd. Wir verzeichnen eine Zunahme von solchen Ereignissen, und die Prognosen besagen, dass solche Hitzewellen immer häufiger kommen. Sie haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft. Erkrankungen nehmen zu. Wer kann schon bei 30 Grad draußen arbeiten? Von daher ist die Klimakrise auch eine ganz große Herausforderung für die Wirtschaft. Das Nichtstun und das Nicht-in-den-Klimaschutz-Investieren ist deutlich teurer. Ich erinnere nur an die Ahrtal-Katastrophe, die viele Menschenleben gefordert hat. Alleine diese Katastrophe hat volkswirtschaftliche Kosten von 30 Milliarden Euro verursacht. Die tragen wir übrigens solidarisch: Bund und Länder zahlen diese 30 Milliarden gemeinsam ab. Die Hälfte geht über die Länder. Niedersachsen zahlt über 1 Milliarde Euro in den Topf für die Beseitigung der durch diese Hochwasserkatastrophe verursachten Schäden in den beiden betroffenen Bundesländern ein. Wenn man mit Landwirten redet, wenn man sich die Trockenheit, die abnehmende Bodenfeuchte, das Waldsterben, das durch die Trockenheit zunimmt, und das Austrocknen von Flüssen und Gewässern anguckt, sieht man: Es ist auch ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden, wenn wir weiterhin auf eine weltweite Überhitzung zusteuern und wenn Extremwetterlagen mit der Folge von Hochwasser, Dürre, Wassermangel und Waldbränden deutlich zunehmen. Deshalb haben wir zumindest die demokratischen Parteien; das steht ja auch im Bericht des Landesrechnungshofs in Niedersachsen den Klimaschutz in die Verfassung geschrieben - als eines der ersten Bundesländer. Wir haben die Klimagesetze verabschiedet. Die Prüfung des Landesrechnungshofs betrifft ja Maßnahmen, die vor allem die alte Landesregierung getroffen hat. In den Klimaschutzgesetzen ist für Niedersachsen klargestellt worden, dass wir klimaneutral werden wollen. Das begrüßen wir sehr. Ab 2021 sind dafür Mittel bereitgestellt worden. Das überprüft der Landesrechnungshof. Sie sagen, das hat nicht gewirkt. Dazu zitiere ich aus der Pressemitteilung zu dem Bericht des Landesrechnungshofs: „Tatsächlich sank der Treibhausgasausstoß in Niedersachsen seit 1990 bis zum Jahr 2022 lediglich um 27 Prozentpunkte. Um das gesetzliche Zwischenziel von 75 % bis 2030 zu erreichen, müssten also innerhalb weniger Jahre doppelt so viele Einsparungen erzielt werden wie in den vergangenen drei Jahrzehnten." Ich habe das einmal durchgerechnet: Von 1990 bis 2022, also zum Ende der Regierungszeit der alten Koalition, hatten wir eine Senkung um 27 Prozentpunkte, also 0,84 Prozentpunkte pro Jahr. Es stimmt: Wenn wir in dem Schneckentempo der vergangenen Zeiten weitermachen, wird man die Klimaziele nicht erreichen! Das in der Pressemitteilung des Landesrechnungshofs genannte Enddatum als Beweis dafür, dass wir die Klimaziele nicht erreichen, ist der 31. Dezember 2022. Da war ich einen Monat im Amt! Das ist schon eher schwierig. Das Landesamt für Statistik hat jetzt die Zahlen für 2023 veröffentlicht. 2023 ist das erste Jahr von Rot-Grün. Da haben wir die Task-Force Energiewende eingerichtet, einen Schub gemacht und Solarpflichten erlassen. Im jenem Jahr haben wir in Niedersachsen laut Landesamt für Statistik eine Senkung um 9,6 Prozentpunkten. In einem Jahr, dem ersten Jahr von Rot-Grün, minus 9,6 Prozentpunkte, sonst im Schnitt minus 0,84 Prozentpunkte! Der Landesrechnungshof hat gefordert, wir müssen unsere Anstrengung verdoppeln, um das Ziel zu erreichen. In einem Jahr haben wir sogar eine Verzehnfachung des Schneckentempos seit 1990 erreicht! Das heißt aber nicht, dass wir jetzt nachlassen dürfen. Wir haben ein Windenergiegesetz gemacht. Die Kommunen weisen die Flächen aus. Ich berichte Ihnen ständig vom Turbo bei den Erneuerbaren. 2020 haben wir in Niedersachsen 113 Windräder genehmigt, 2025 haben wir in Niedersachsen 807 Windräder genehmigt. Die sind natürlich noch nicht gebaut und können noch keine CO2-Minderungen erzielen, aber sie geben natürlich die Perspektive dafür, dass wir unser ehrgeiziges Klimaziel 2040 erreichen werden. Das kann natürlich noch nicht in der Bilanz auftauchen, aber das sind die Erfolge, deren Grundstein schon in der Vergangenheit gelegt worden ist. Das gilt auch für die Flächenausweisungen, die die Kommunen erfolgreich durchgeführt haben. Da steht noch nicht überall ein Windrad, aber sie sind die Grundlage dafür, um etwas zu erreichen. Von daher müssen wir beim Klimaschutz eher mehr Tempo machen als weniger. Nun zu Ihren konkreten Fragen. An erster Stelle möchte ich ein Missverständnis auflösen. Die Prüfung durch den Landesrechnungshof bezieht sich nicht auf die haushaltsrechtliche Verpflichtung zur Erfolgskontrolle an sich. Was der Landesrechnungshof in seinem Bericht einfordert, ist vielmehr eine Erfolgskontrolle in Bezug auf die konkrete CO2-Minderungswirkung von einzelnen Maßnahmen, also wie viele Tonnen CO2 mit einer Maßnahme weniger emittiert werden. Dieser Wunsch ist nachvollziehbar, das hätten wir auch gerne. Die Wirkungsmessung von Klimaschutzmaßnahmen ist aber leider eine komplexe Angelegenheit. Ich habe Ihnen das Beispiel Task-Force Energiewende genannt, mit der wir die Genehmigungsverfahren in Niedersachsen so beschleunigt haben, dass wir dabei Rekordhalter sind. Jetzt ist die Frage: Wie wollen wir nachweisen, dass das dazu geführt hat, dass die Kommunen mehr Windräder genehmigt haben? Und dann kommt noch hinzu: Wie rechnen wir aus, welche konkreten CO2-Minderungen ein neues Windrad bringt? Denn das Windrad selber ist erst mal klimaneutral. Es muss ja erst ein Kohlekraftwerk vom Netz gehen, damit wir eine reale CO2-Einsparung haben. Dann ist aber auch die Frage, ob das Kohlekraftwerk in Niedersachsen oder in NRW vom Netz geht. Wenn es in Niedersachsen vom Netz geht, wirkt sich das in unserer Klimabilanz aus. Ich glaube, Sie stimmen mir alle zu: Es ist für das Weltklima genauso wichtig, wenn es in Nordrhein-Westfalen vom Netz geht. Deshalb ist auch das nicht nachzuweisen, weil ich nicht sagen kann, dass das Windrad, das in Rotenburg gebaut wird, ein Gaskraftwerk in Bayern oder ein Kohlekraftwerk in der Stadt Hannover ersetzt. Es ist also eine sehr schwierige Angelegenheit, die Minderung nachzuweisen. Wir können nur sagen, dass wir sie damit erreichen. Deshalb haben wir ein wissenschaftliches Gutachten beauftragt. Der Landesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass wir das gemacht haben; darauf stützt er sich. In diesem Gutachten kommen nicht wir, sondern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass nur wenige Maßnahmen des Landes hinsichtlich ihrer Treibhausgasminderung tatsächlich messbar sind. Gleichzeitig bestätigen die WissenschaftlerInnen in ihrem Gutachten aber, dass auch Maßnahmen, für die kein konkreter CO2-Effekt ausgewiesen werden kann, eine hohe Relevanz für Klimaschutz besitzen können. Wir bieten zum Beispiel massiv Beratungen für Hausbesitzer und Unternehmen an, was Wärmepumpen angeht. Und da habe ich mich sehr gefreut. Ich kenne nämlich die Zahlen der Anträge pro Einwohner in Deutschland, die durch die Förderprogramme der Bundesregierung gelaufen sind. Danach ist Niedersachsen bei den geförderten Wärmepumpen bundesweit auf Platz 1, also Spitzenreiter! Wie soll ich jetzt nachweisen, ob sich die private Hausbesitzerin in Garbsen wegen der Beratungsangebote der Klimaschutz- und Energieagentur für eine Wärmepumpe entschieden hat oder ob sie dies aus anderen Gründen getan hat? Wir können jedenfalls nachweisen: Niedersachsen war früher bei Wärmepumpen weit hinten wir waren eher das Land der Gasheizungen, und jetzt sind wir innerhalb von zwei Jahren ganz weit nach vorne gekommen. Aber zu wie viel CO2-Einsparung diese Maßnahme der Beratung geführt hat, ist schwierig zu sagen. Ich habe Kommunen mit Preisen ausgezeichnet, die Energieeffizienzmaßnahmen durchführen, etwa Schulungen von Hausmeistern, in denen gezeigt wird, wie man durch eine vernünftige Steuerung von Geräten den Stromverbrauch um 20 bis 30% herunterfährt. Wie kann ich jetzt nachweisen, um wie viel Prozent unsere Beratungsstellen die CO2-Emissionen gesenkt haben? Im Nachhinein kann man das machen. Ich weise da auch gerne auf einen Widerspruch hin: Die CDU hat gestern mit ihrem Gesetzentwurf gefordert, dass wir die Berichterstattung der Kommunen über ihre Energieverbräuche streichen sollen, obwohl die Bundesregierung gestern das Energieeffizienzgesetz beschlossen hat, mit dem man von den Kommunen sehr viel mehr Berichte erwartet. Wenn ich aber keinen Nachweis habe, wie viel Energie in einer Kommune verbraucht wird, wie soll ich dann Ihrer Forderung und der des Landesrechnungshofs nachkommen, auszurechnen, wie viel CO2 konkret eingespart wird? Dafür brauche ich natürlich den Verbrauch vorher und nachher. Wir sind bei dieser Messherausforderung nicht allein. Auf Betreiben Niedersachsens haben sich die Bundesländer im Rahmen der Umweltministerkonferenz auch mit dem Thema der Quantifizierung der Effekte von Klimaschutzmaßnahmen befasst. Dort wurde festgestellt, dass sie auch durch Rebound-Effekte beim Ersatz einer Anlage schwierig zu messen ist. Aber sie haben auch alle festgestellt: Diese Maßnahmen sind hoch wirksam. Man weiß immer erst hinterher, welche Einsparungen mit einer Flächenausweisung, aus einem Beteiligungsgesetz, mit einer Fördermaßnahme konkret erzielt worden sind. Aber der Landesrechnungshof sagt ja: Es wird schwierig, die Ziele zu erreichen - um es mal so zu sagen. Ich teile das und danke auch für die Unterstützung. Denn die Ziele sind nicht hinterfragt worden, sondern es wurde eher gesagt, dass wir da schneller werden müssen. Ich könnte jetzt viele weitere Punkte ansprechen: die kommunale Wärmeplanung, für die wir den Kommunen 60 Millionen Euro im Rahmen der Konnexität ausschütten. Wie soll ich nachweisen, wie viel CO2 so weniger ausgestoßen wird? Sonst müsste ich den Kommunen riesige Berichtspflichten und Dokumentationspflichten auferlegen, denn 95 % dieser Gelder aus den Förderprogrammen gehen an Unternehmen bzw. Kommunen, die wir ja eigentlich entlasten und entbürokratisieren wollen. Wenn wir jetzt aufs Gramm genau ausrechnen, was dabei herauskommt, dann überzieht man sie mit Bürokratie, und die Menschen verlieren die Freude am Klimaschutz. Deshalb wollen wir reale Messungen haben. Wie gesagt, wir haben die Zahlen von 2023. Die Zahlen von 2024 und 2025 haben wir noch nicht. Mich ärgert es auch, dass es immer so lange dauert, bis man die neuen Zahlen hat, weil es auch ein sehr hoher bürokratischer Aufwand ist, das zu ermitteln. Aber wir werden zeigen, dass wir in Niedersachsen dort auf Kurs sind. Wir wollen also weiterhin bei niedrigschwelligen Prüfpflichten bleiben und bei Kommunen, Programmen oder Förderteilnehmern keine riesigen Prognosen machen, was jede einzelne Maßnahme genau bringt, sondern es wird bei diesen Schätzungen bleiben. Zu Frage 2. Das ist die Frage, ob man die Ziele noch erreichen könne. Die CDU-Landtagsfraktion hat ja jetzt einen Rückschritt gefordert: dass man von 2040 wieder auf 2045 hochgehen sollte. Dazu sage ich noch einmal: Die Ziele werden vom Landesrechnungshof nicht infrage gestellt. Wie gesagt, sie haben in Niedersachsen Verfassungsrang. Führen wir uns die aktuelle Klimaerhitzung, den Meeresspielanstieg vor Augen! Sie wissen, wie viele Millionen Euro wir in die Deiche investieren müssen, um sie um mindestens einen Meter zu erhöhen. Wenn ich das jetzt ausrechne: Milliarden! Deshalb ist jedes Windrad, jede Wärmepumpe, jede Solaranlage, jede Einsparung von Energie, die wir erzielen, auch ein Beitrag, damit wir beim Küstenschutz, beim Hochwasserschutz weniger solche Risiken haben. Deshalb ist das auch richtig investiertes Geld, was unsere Wirtschaftskraft stärkt. Das sagen auch viele Studien: Die Energiewende ist ein Wirtschaftsbooster. Sie schafft Zehntausende von Arbeitsplätzen in all diesen Branchen, im Handwerk und in vielen anderen Bereichen. Ich zitiere jetzt wieder inhaltlich Studien vom Landkreis Emsland ich glaube, der ist CDU-geführt, der ausgerechnet hat: Wenn er seine Flächen ausweist, dann führen die damit möglichen Investitionen dazu, dass man über 4 Milliarden, bis zu 5 Milliarden Euro alleine im Bereich der Windenergie in den nächsten Jahren einnimmt: durch Gewerbesteuereinnahmen, durch die Akzeptanzabgabe, durch Gebühren und eben durch die Investitionen in diesem Bereich. Wir haben das ja auch letztes Mal diskutiert. Wir sind das steht im Klimagesetz natürlich abhängig von dem, was im Bund passiert. Wenn Frau Reiche in ihrem Netzpaket diese Rückschritte plant, dann sagt die Wirtschaft: Da werden riesige Investitionen und dann auch ein Erreichen der Klimaziele gefährdet. Dann hört es sich ja so an, als seien das viele Maßnahmen. Also, man nimmt einfach die Zahl der Maßnahmen und sagt die Konkretion: Der große Teil der Maßnahmen sind die IPCEI-Wasserstoffprojekte. Niedersachsen gibt mittlerweile zusammen mit dem Bund 2,6 Milliarden Euro Förderung für diese Wasserstoffprojekte aus: ein Drittel vom Land, zwei Drittel vom Bund, angefangen unter der Großen Koalition, und das ist ja auch richtig. Sie wissen, den Bescheid mit der größten Förderung haben wir jetzt für das SALCOS-Projekt der Salzgitter AG übergeben: 1,32 Milliarden Euro. Da können wir sogar eine Zahl dranschreiben. Denn wenn das Wasserstoffprojekt fertig ist, dann haben wir eine bei der Salzgitter AG CO2-Reduktion um 55 Millionen Tonnen bis 2040. Bund und Land unterstützen dies. Wir können dort alleine durch die Umstellung auf grünen Wasserstoff 11 % unserer Treibhausgasemissionen verhindern, wenn wir dieses Projekt zum Erfolg bringen. Deshalb steht diese Landesregierung zu grünem Stahl, zu den Investitionen, die dort kommen. Das sollte man nicht infrage stellen, denn dann wäre die gesamte Stahlindustrie in Niedersachsen und in Deutschland gefährdet. Auch Georgsmarienhütte setzt auf grünen Stahl, weil sie ja Elektrostahl ganz viel Strom dafür braucht und eben nicht mit fossilen Energien produzieren will. Damit sind unsere Stahlwerke auf einem richtigen Weg. Alleine die Umsetzung dieses einen vom Land und vom Bund geförderten Projekts wird mehr als 10 % der Treibhausgasemissionen verhindern. Das ist das, was Rot-Grün als Steigerung gegenüber dem alten Gesetz gemacht hat. Und wir haben auch noch den Turbo bei Erneuerbaren, bei Speichern und bei Netzen. Deshalb sind wir dort auf Kurs, wenn man sich die aktuellen Entwicklungen und Zahlen anschaut. Zu Frage 3 nach den Landesgebäuden und den PV‑Pflichten: Bei diesen 3 %, die Sie nennen, geht es wohl vor allem um die Gesamtsumme der für PV-Zwecke ausgewiesenen nutzbaren landeseigenen Dachflächen im PV-Kataster des Landes von 2019 in Höhe von 1,44 Millionen m² Dachfläche. Wie dem Landesrechnungshof bereits in der Vorbereitung seines Denkschriftbeitrags „Photovoltaik-Offensive - Mehr Dynamik erforderlich" zum Jahresbericht 2023 eingehend erläutert wurde, müsste selbst bei Verwendung dieser Ausgangsgröße aus diversen Gründen Veräußerung, Verselbstständigung, Drittüberlassung eine umfangreiche Bereinigung erfolgen, wonach sich am Ende theoretisch eine Reduzierung um fast ein Viertel auf höchstens noch 1,108 Millionen m² Dachfläche ergeben würde. Jetzt ist das PV-Kataster aber erst mal eine grobe Abschätzung zu der Frage, ob es theoretisch möglich ist, dort etwas zu setzen. Die genaue Geeignetheit prüft man natürlich dann auch noch, wenn es um Dachaufbauten, Dacheinbauten geht. Es sind ja vorhandene Gebäude und nicht Neubauten, denn Letztere müssen ja mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Wenn man sich das dann anschaut, dann kommt man zu einer kleineren Bezugsgröße der Dachfläche. Darüber ist auch dem Landtag in der 131. Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen schriftlich Vorlage 290 und mündlich zum Sachstand der PV-Offensive zum 31. Dezember 2025 berichtet worden. Wenn man sich das anschaut: Für die Regionen Hannover und Nord-West/südlicher Bereich steht ohne jede weitere solare Vorfilterung ein Bruttoportfolio von 601 717 m² landeseigener Gesamtdachfläche vertraglich zur PV-Belegung durch Dritte zur Verfügung. Sie wissen, hier macht es Enercity. Wir haben ja ausgeschrieben, und dann machen Dritte diese Solaranlagen. Davon sind bislang 251 000 m² als endgültig ungeeignet ausgeschlossen worden, und für 110 998 m² steht eine endgültige Eignungsaussage noch aus. Darüber hinaus erfordern Dachflächen von 84 414 m² vorab noch erheblichen Sanierungsaufwand, und für eine Dachfläche von zusammen 28 243 m² ist die Sanierung entweder konkret beauftragt worden oder befindet sie sich bereits in der Umsetzung. Damit bleibt das war der letzte Stand zum 31. Dezember 2025 in den beiden Vertragsregionen, die ich genannt habe, eine konkret belegbare landeseigene Dachfläche von 110 998 m² übrig. Davon waren, Stand Ende letzten Jahres, 33 657 m² mit PV-Anlagen betriebsbereit ausgestattet. Das entspricht nicht einem Anteil von 3 %, sondern von 25,52 %. Es stimmt, das sind nicht die 30 %, die wir uns vorgenommen haben. Aber wir sind da auf einem sehr guten Weg und haben gegenüber der Vorgängerregierung und den 3 %, die man vorher hatte, in diesem Bereich mittlerweile auf 25,52 % gesteigert. Aber Sie haben natürlich recht: Wir werden auch in diesem Bereich Weiteres tun. Die Region Süd-Ost hat den Zuschlag am 13. Oktober 2025 bekommen, und die Ausschreibung für Nord-Mitte ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Sie sehen daran: Wir statten unsere vorhandenen Landesgebäude intensiv mit Solaranlagen aus, unterstützen aber auch private Hausbesitzer und Unternehmen dabei, dass sie die erneuerbaren Energien deutlich, deutlich nutzen.

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Dr. Andreas Philippi

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Klages, wir haben im Rahmen der GMK sehr intensiv über Resilienz gesprochen. Resilienz betrifft in diesem Fall nicht nur eine Kriegssituation, sondern das können auch Cyberangriffe, Stromausfälle, Massenanfälle von Verletzten, Unfälle usw. sein. Meine Staatssekretärin hat sich zusammen mit anderen Staatssekretärinnen letzte Woche am Petersberg getroffen und hat ein speziell für die Gesundheitspolitik ausgearbeitetes Papier auf den Weg gebracht, in dem sehr genau dargelegt wird, was es zum Beispiel für Flächenländer wie Niedersachsen bedeutet, wenn es zu einer Situation kommt, die erfordert, dass größere Mengen von Truppen durch das Land verlegt werden müssen. Wie sorgen wir dafür, wenn Unfälle passieren, dass die Leute versorgt werden? Wo können wir bestimmte Knotenpunkte vorbereiten? Es wurde auch darüber gesprochen, was passieren kann, wenn es zu terroristischen Angriffen mit biologischen Erregern kommt. Wir sind an dieser Stelle mit unserem Landesgesundheitsamt sehr gut aufgestellt. Trotzdem ist es natürlich eine neue Art der Bedrohung, die entsteht. Ich weiß zum Beispiel das habe ich gestern von einem Kollegen aus der Berliner Charité gehört: In Polen wird eine neue Herzchirurgie gebaut, bei der auf systematische Art und Weise, ähnlich wie in Israel, die unteren zwei Stockwerke so vorgesehen werden, dass dort Schutzräume und auch Notfall-OPs entstehen könnten. Das ist etwas, worauf wir in Zukunft gucken müssen und worüber wir immer wieder nachdenken müssen: Wie planen wir vernünftig, das Land an dieser Stelle resilient zu machen? Danke. Vielen Dank. - Die dritte Zusatzfrage für die Fraktion

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Christoph Bratmann SPD

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Luftfahrt ist in Niedersachsen ein großes Thema, nicht nur zur demnächst beginnenden Urlaubszeit. Und manches, was in diesem Antrag gefordert wird, ist auch gar nicht so abwegig, muss man ganz klar sagen. Abwegig war nur wieder der Vortrag des Kollegen Najafi. Wer den regierungstragenden Fraktionen entgegenhält, Rot-Grün will den Luftverkehr zerstören, damit die Leute Lastenrad fahren, dem ist, glaube ich, nicht an einer sachgerechten Debatte gelegen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine sachgerechte Debatte sollten wir aber führen, denn Niedersachsen ist ein Top-Luftstandort in Europa. Das möchte man gar nicht denken, denn wir haben nicht so viele Flughäfen. Aber wir haben 30 000 Beschäftigte in der Luft- und Raumfahrtindustrie, wir haben 250 Unternehmen an 350 Standorten im Bereich der Luftverkehrswirtschaft, und wir sind ein Hotspot der Luft- und Raumfahrtforschung. Allein deshalb ist es wichtig, dass wir diese Thematik hier immer wieder aufgreifen. Der Antrag der AfD greift durchaus reale Belastungen der Luftverkehrswirtschaft auf. Die meisten Forderungen liegen aber überhaupt nicht in Landeszuständigkeit, sondern richten sich an den Bund oder an die EU. Manche sind auch abzulehnen, wie der Kollege Christ eben schon deutlich gemacht hat. Die zentralen Themen, die hier aufgegriffen werden, sind: Senkung der Luftverkehrssteuer, Senkung der Luftsicherheitsgebühren, Senkung der Flugsicherungskosten und Überprüfung ich interpretiere im Falle der AfD: mit dem Blick auf Abschaffung der ReFuelEU-Aviation-Verordnung und der Sustainable Aviation Fuels (SAF); dabei geht es um nachhaltige Flugkraftstoffe. Mit Blick auf den Klimaschutz ist das für uns unverhandelbar. Das ist auch richtig; denn auch der Luftverkehr ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass er in Zukunft nachhaltig und klimagerecht sein muss. Von daher ist das für uns nicht verhandelbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. Landespolitisch relevant sind vor allen Dingen die Standorte Hannover Airport er ist genannt worden, der Forschungsflughafen Braunschweig-Wolfsburg, die Landesbeteiligung an der HannBG, die Nachtflugregelungen zum Lärmschutz, über die wir hier schon mehrfach diskutiert haben, und natürlich die Standortpolitik für die Luft- und Raumfahrtindustrie, die ich schon genannt habe. Ich möchte einzelne Punkte des Antrags durchgehen: Die Ziffer 1 betrifft den Schutz vor regulatorischen Betriebsbeschränkungen. In den Beratungen ist nicht ganz deutlich geworden, worum es dabei geht. Ich habe interpretiert, dass es möglicherweise um Nachtflugverbote geht. Da haben wir im Moment eine gute Lösung für den Flughafen Hannover-Langenhagen. Deswegen besteht aus unserer Sicht kein konkreter Handlungsbedarf. Zur Aussetzung der Luftverkehrssteuer: Dabei handelt es sich um eine Bundessteuer. Da gab es eine Erhöhung in 2024. Diese Erhöhung ist bereits zurückgenommen worden. Das hat der Bundestag am 21. Mai beschlossen. Das heißt, es gelten jetzt geringere Sätze, es kommt bereits Entlastung. Die Forderung der AfD ist hier in Teilen überholt. Eine vollständige Abschaffung auch das hat der Kollege Christ schon gesagt ist aber abzulehnen, denn die Luftverkehrssteuer hat auch immer eine Lenkungsfunktion mit Blick auf Klima, Lärm und externe Kosten. Sinnvoller wäre eine europäisch abgestimmte Lösung statt nationaler Alleingänge, auch mit Blick auf die Konkurrenzfähigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unter der Ziffer 3 wird die Senkung der Luftsicherheitsgebühren gefordert. Auch das ist ein viel diskutiertes Thema auf Bundesebene, aber auch auf europäischer Ebene. Auch die Luftsicherheitsgebühren liegen in der Bundeszuständigkeit. Hannover liegt derzeit bei 15 Euro je kontrolliertem abfliegenden Fluggast. Das ist recht hoch. Zum Vergleich: Berlin-Brandenburg liegt ungefähr bei 9 Euro, Düsseldorf bei 11 Euro, München auch bei etwas über 9 Euro. Das heißt, wir sind da recht ungünstig unterwegs. Die Gebührenobergrenze steigt zudem noch auf 20 Euro. Hier besteht tatsächlich Handlungsbedarf. Aber auch hier liegt die Zuständigkeit beim Bund. Die Landesregierung ist in Gesprächen mit dem Bund dazu. Flughafen und Bund arbeiten bereits an Entlastungsoptionen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zu Ziffer 4: militärische Flugsicherungskosten. Auch das ist im Moment sehr stark im Fokus. Die Deutsche Flugsicherung finanziert sich schließlich überwiegend über Gebühren der Luftraumnutzer. Zu den gebührenfinanzierten Aufgaben gehören: Luftraumüberwachung, Infrastrukturvorhaltung, Krisenreaktion, militärische Anforderungen und natürlich die 24/7-Verfügbarkeit. Auch hier ist das Anliegen sachlich nicht abwegig. Aber auch hier ist die Bundesebene zuständig, und es besteht aktuell kein landesseitiger Handlungsbedarf. Etwas absurd wird es dann bei Ziffer 5, nämlich bei den Ausbaupotenzialen des Hannover Airports. Der Hannover Airport hat Kapazitäten für 10 Millionen Passagiere jährlich. Aktuell sind es rund 5 Millionen Passagiere jährlich. Insofern zeigen schon die Zahlen: Es besteht kein Handlungsbedarf, was den Ausbau angeht, weil dieser Flughafen einfach nicht ausgelastet ist. Aktuell erfolgt eine umfassende Sanierung der Nordbahn, was unglaublich wichtig ist. Die Infrastruktur muss in Schuss gehalten werden. Aber es besteht kein Grund zum Ausbau. Ausbau muss immer bedarfsgerecht sein. Das ist die Forderung dieses AfD-Antrags eben nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Abschließend kann man zu diesem Antrag also sagen: Wir sagen ganz klar Ja zur Stärkung des Luftverkehrsstandorts Niedersachsen und Nein zur Symbolpolitik ohne saubere Zuständigkeitsklärung. Die Bundesregierung hat bei der Luftverkehrssteuer bereits gehandelt. Bei Luftsicherheit und Flugsicherung liegt der Ball ebenfalls beim Bund. Beim Hannover Airport geht es derzeit nicht um Kapazitätsausbau, sondern um Modernisierung und Erhalt der Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund werden wir diesen Antrag ablehnen und stehen weiterhin zu unserer Luftverkehrswirtschaft. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bratmann. - Auch auf Ihren Wortbeitrag gibt es den Wunsch nach einer Kurzintervention: durch den Kollegen Najafi. Bitteschön! Vielen Dank. -

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Marten Gäde SPD

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Minister, Sie haben gerade schon die Beteiligung angesprochen. Inwieweit unterscheidet sich das Beteiligungsverfahren in Niedersachsen von denen anderer Bundesländer? Herr Minister!

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Birgit Butter CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen

Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Innenministerin hat gesagt, das Gesetz sei dröge. Auf Sauerländer Platt nennt man es „droige". Insofern musste ich gerade zu einem Schluck Wasser greifen. In der Tat: Auf den ersten Blick wirkt das Vermessungswesen wie ein technisches Nischenthema. Tatsächlich geht es aber um etwas Grundsätzliches: um Eigentumssicherheit, um Rechtssicherheit und um die Verlässlichkeit staatlicher Register. Jeder Grundstückskauf, jede Bauplanung, jede Infrastrukturmaßnahme und jede kommunale Entwicklung baut darauf auf, dass die Daten im Liegenschaftskataster korrekt, aktuell und nachvollziehbar sind. Deshalb ist es richtig, dass wir uns heute mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen. Die CDU-Fraktion erkennt ausdrücklich an, dass es Modernisierungsbedarf gibt. Insbesondere die stärkere Digitalisierung und die Bereitstellung offener Geobasisdaten sind Schritte, die wir grundsätzlich unterstützen. Geodaten sind längst ein wichtiger Rohstoff für Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger. Wenn europäische Vorgaben nun eine stärkere Öffnung dieser Daten verlangen, dann, meine Damen und Herren, sollten wir diese Chancen nutzen. Doch Modernisierung darf nicht bedeuten, dass berechtigte Interessen von Eigentümern und Datenschutzbeauftragten oder bewährte Strukturen unter die Räder geraten. Meine Damen und Herren, ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Verpflichtung von Grundstückseigentümerinnen und ‑eigentümern, Neubauten zeitnah vermessen und in das Liegenschaftskataster eintragen zu lassen. Erfolgt dies nicht, kann die Vermessungsbehörde künftig nach einer Frist selbst tätig werden und die Kosten den Eigentümern auferlegen. Das Ziel dahinter ist nachvollziehbar: Ein Kataster kann nur dann seine Funktion erfüllen, wenn es aktuell ist. Aber wir müssen uns auch fragen: Liegt das Problem tatsächlich bei den Eigentümerinnen und Eigentümern, oder liegen die Ursachen nicht oftmals in langen Bearbeitungszeiten, im Fachkräftemangel oder in fehlenden digitalen Prozessen? Wer neue Pflichten schafft, muss zugleich sicherstellen, dass die Verfahren effizient und bürgerfreundlich funktionieren. Sonst wird aus einer Modernisierung schnell eine zusätzliche Belastung für diejenigen, die bauen, investieren und Wohnraum schaffen. Kritisch sehen wir die neue Möglichkeit, dass die staatliche Vermessungsverwaltung in bestehende Aufträge öffentlich bestellter Vermessungsingenieure eingreifen kann. Genau an diesem Punkt haben die Berufsverbände erhebliche Bedenken angemeldet. Sie befürchten eine schleichende Verschiebung von Aufgaben zulasten der freiberuflichen Vermessungsingenieure und damit einen Eingriff in das bewährte Zusammenspiel von Staat und freien Berufen. ‑ Herr Watermann, dieses Gesetz kommt zu uns in den Innenausschuss, insofern wäre es ganz schön Denn von links höre ich hier doch relativ viel. Ich versuche, es so attraktiv wie möglich zu verkaufen, Herr Watermann, aber es scheint mir nicht zu gelingen. Diese Kritik sollte die Landesregierung ernst nehmen. Denn öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und ‑ingenieure sind keine Wettbewerber des Staates, sondern seit Jahrzehnten ein wesentlicher Bestandteil unseres Vermessungswesens. Wer Rückstände abbauen will, sollte zunächst die Zusammenarbeit verbessern, digitale Schnittstellen ausbauen und Verfahren beschleunigen, bevor neue Eingriffsbefugnisse geschaffen werden. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt betrifft den Datenschutz. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Widerspruchsrecht gegen bestimmte Verarbeitungen personenbezogener Daten im Liegenschaftskataster auszuschließen. Die Landesregierung begründet dies mit dem öffentlichen Interesse an einem funktionsfähigen und vollständigen Kataster. Dieses Interesse ist zweifellos vorhanden. Ich bin zwar kein Freund von überzogenem Datenschutz, der uns lähmt und notwendige Prozesse und Vorgänge hemmt oder gar verhindert und pragmatischen Lösungen im Wege steht. Die erheblichen Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz gegenüber Teilen dieser Regelung sollten uns aber zumindest Anlass sein, im parlamentarischen Verfahren genau hinzusehen. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält viele sinnvolle und notwendige Anpassungen. Aber er zeigt auch ein Grundproblem dieser Landesregierung: Sie setzt häufig auf neue Regelungen, neue Verpflichtungen und neue Eingriffsmöglichkeiten, statt zunächst bestehende Verfahren einfacher, schneller und effizienter zu machen. Unser Maßstab als CDU ist klar: Wir wollen ein modernes Vermessungswesen. Wir wollen digitale und offene Geodaten. Wir wollen aktuelle und verlässliche Kataster. Aber wir wollen ebenso Verhältnismäßigkeit und starke freie Berufe. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren kritisch begleiten und dort nachbessern, wo die Balance zwischen Modernisierung und Freiheitsrechten noch nicht stimmt. Denn ein modernes Vermessungswesen braucht nicht nur aktuelle Daten, sondern auch Akzeptanz bei den Menschen, die davon betroffen sind. Und da ich ein Menschenfreund bin, schenke ich Ihnen jetzt die letzten zwei Minuten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Frank Henning SPD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein besonderer Tag für viele Menschen in Niedersachsen, denn wir kommen nach acht Monaten langer Beratung wir haben im November letzten Jahres diesen Antrag eingebracht heute zur abschließenden Beschlussfassung zum Thema „Klosterkammer und Erbbauzinsen". Für mich haben diese acht Monate deutlich gezeigt: Das Problem ist real. Die Menschen und die Belastungen für Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmer sind existenziell. Es gibt rechtliche das ist das Entscheidende für uns und politische Möglichkeiten für uns als Politik, darauf zu reagieren. Es haben sich in ganz Niedersachsen, auch in meiner Heimatstadt Osnabrück, Bürgerinitiativen gegründet, beginnend in Lüneburg. Das waren die Ersten, weil es dort auch Probleme mit kommunalen Erbbaurechten gab. Es gibt Initiativen in Hildesheim, Hannover und ganz aktuell wer die Berichterstattung verfolgt hat, weiß das jetzt auch in Verden. Gerade die neue Dynamik in Verden zeigt die ganze Dramatik auf. Dort stehen Erbbauzinserhöhungen von bis zu 900% im Raum. Das ist für mich keine normale Anpassung mehr. Das ist für die Betroffenen schlicht nicht zumutbar, meine Damen und Herren. Wir haben uns deshalb mit vielen Bürgerinitiativen getroffen. Wir haben mit ihnen und mit Verbänden gesprochen, wir haben aber auch mit der Klosterkammer und natürlich auch mit unserer eigenen Landesregierung gesprochen. Wir haben eine sehr, sehr ausführliche Anhörung durchgeführt, und wir haben aufgrund der besonderen rechtlichen Problematik mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gesprochen und uns beraten lassen. Der GBD hat übrigens gesagt, die Hauptproblematik liegt darin, dass wir hier ein 180 Jahre altes Gesetz des Königreichs Hannover haben, was leider in Teilen heute immer noch gilt, und über 50 Jahre alte Rechtsprechungen, die wir heute noch anwenden müssen. Daraus ein modernes Erbbaurecht zu konstruieren, ist rechtlich nicht so ganz einfach. Das Ergebnis ist aus unserer Sicht klar. Alle Vorschläge, die wir in unserem Entschließungsantrag gemacht haben, hat der GBD als rechtlich einwandfrei und nicht ausgeschlossen bezeichnet. Es geht, liebe CDU, man muss es politisch nur wollen. Wir stehen an der Seite der Bürgerinitiativen. Ich sage das ganz deutlich, weil es da um Existenzfragen geht. Diese Landesregierung und auch die sie tragenden Fraktionen haben das sehr deutlich gemacht. Ich wundere mich über CDU und insbesondere über Herrn Frölich. Er hat in der Anhörung und auch in der ganzen Diskussion für unseren Antrag sehr große Sympathien geäußert. Aber dann hat sich am Ende Herr Hilbers durchgesetzt und sich schützend vor eine Landesbehörde gestellt. Sie müssen ja wissen, was Sie tun, liebe CDU. Aber ich wundere mich, wie man sich so stark vor eine Landesbehörde stellen kann, wobei Ihnen die Interessen der Menschen in diesem Land offensichtlich egal sind. Die Anhörung hat zudem gezeigt, wir sind ja nicht alleine, meine Damen und Herren. Sie sind alleine. Denn der Verband der Wohnungswirtschaft, der Verband der Grundstücksnutzer Niedersachsen, das Studentenwerk Göttingen, wo es um die Studentenwerkswohnungen geht, der Verband Wohneigentum und natürlich die Landesarbeitsgemeinschaft der vielen Bürgerinitiativen haben uns unterstützt und sagen, dass unser Antrag in die richtige Richtung geht. Die einzige, die wirklich Bedenken geäußert hat wen wundert es, war die Klosterkammer. Aber wir nehmen diese Bedenken durchaus sehr ernst. Ich war gestern Abend noch beim Parlamentarischen Abend der Klosterkammer. Wir haben uns da nicht nur den schönen Rosengarten angesehen, sondern wir haben auch noch mal Gespräche geführt. Herr Kollege Henning, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage: der Kollegin Hopmann. Möchten Sie dem entsprechend? Gerne. Bitteschön, Frau Kollegin. Vielen Dank, dass Sie meine Frage zulassen, sehr geehrter Herr Kollege. Vor dem Hintergrund, dass Entschließungsanträge keine rechtliche Verbindlichkeit herstellen:

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Christian Fühner CDU

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Lansmann, Sie sagten gerade, ich hätte den Eindruck erweckt, dass man mit den Förderschulen vernünftig umgehen und sich im Grunde gar nichts ändern würde. Da habe ich mich dann doch genötigt gefühlt, das noch mal richtigzustellen. Denn das ist nicht der Eindruck, den der Kollege Fühner vermitteln will, sondern das ist etwas Ernstes, was die Förderschulen in den letzten Tagen Annähernd 100 Schulen in diesem Land, die ein Riesenproblem mit diesem Schulgesetz haben, haben einen Brandbrief unterschrieben - es ist nicht der Kollege Fühner, der diesen Eindruck vermittelt. In der Anhörung im Ausschuss ist das klar geworden. Frau Bauseneick hat gefragt: Befürchten Sie, dass Schulen schließen müssen? Die Antwort der Schulen war: Ja, das befürchten wir. Deswegen: Das ist hier ein erneuter Angriff auf das Förderschulsystem in Niedersachsen. Seien Sie doch einfach mal ehrlich, statt immer die Schulen zu besuchen und so scheinheilig ihre Arbeit zu loben, aber hintenherum solche Gesetze zu beschließen! Die Schulen sollen keine Förderzentren mehr sein, die Schulen sollen bestimmte Schüler, die multiple Förderbedarfe haben, nicht mehr aufnehmen können, wenn diese nicht vorrangig sind. Sie greifen in die Grundarbeit dieser Schulen ein, und die Schulen haben es Ihnen gesagt - nicht die CDU, sondern die Sonderpädagogen, die Grundschulen, die Förderschulen in diesem Land, die super Arbeit leisten und sich um die Kinder kümmern, die den riesigen Förderbedarf haben. Wir stehen für die Förderschulen ein, Sie tun es nicht. Sie fahren aber überall hin und loben die Arbeit, und deswegen ist das scheinheilig. Sie wollen eigentlich die Arbeit der Förderschulen gar nicht stärken, sondern Sie wollen sie weiter schwächen. Seien Sie ehrlich, und sagen Sie es dann auch mal!

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Rykena, die Organisation oblag den Schülerinnen und Schülern. Ich habe keine Kenntnis darüber, wen diese Schülerinnen und Schüler eingeladen haben, weil sie diese Veranstaltung im eigenen Ermessen organisiert haben. Vielen Dank. - Die dritte Zusatzfrage für die Fraktion

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Nico Bloem SPD

Wale retten - unsere Meere besser vor Bedrohungen schützen

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister, welche ökologischen Maßnahmen ergreift das Land, um sich auf die Folgen des Meeresspiegelanstiegs vorzubereiten? Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (Gesetz zur Förderung von Paludikulturen auf Moorflächen)

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Frank Henning SPD

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Kollegen Henning. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Zwei Punkte: Punkt eins. Ich weiß nicht, wie lange Sie noch beraten wollen. Wir haben acht Monate gebraucht. Wir haben eine intensive Debatte mit allen beteiligen Verbänden geführt, mit Bürgerinnen und Bürgern, mit der Landesregierung, mit den Ministerien. Wie lange wollen Sie noch beraten? Irgendwann muss man entscheiden. Punkt zwei. Ich bin Ihnen eigentlich dankbar für Ihre Enthaltung und auch für Ihre Rede. Sie haben hier sehr deutlich gemacht, wo Sie eigentlich stehen. Ihre ganze Rede hilft den Menschen da draußen in keinster Art und Weise. Sie werden doch nicht müde, uns skandalöserweise als Altparteien zu bezeichnen. Ja, wir sind alt! Wir sind 160 Jahre alt und stehen seit 160 Jahren an der Seite der Menschen da draußen. Sie bezeichnen uns als Altparteien. Sie werden nicht müde, uns als „nicht mehr die Partei des kleinen Mannes" zu bezeichnen. Sie seien angeblich die Partei des kleinen Mannes. Ich will Ihnen mal was sagen: Sie haben gegen den Mindestlohn gestimmt, Sie haben gegen die Vermögensteuer gestimmt, Sie haben gegen die paritätische Mitbestimmung gestimmt, Sie haben gegen die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung gestimmt. Und heute stimmen Sie gegen unseren Entschließungsantrag, der den Menschen draußen hilft, wenn man ihn denn vernünftig umsetzt, weil es dann zu einer sozialverträglichen Regelung der Erbbauzinsen kommt. Sie könnten heute einmal durch Ihr Abstimmungsverhalten dokumentieren - wenn Sie einmal zuhören würden, wäre ich Ihnen ganz dankbar, dass Sie wirklich an der Seite der Leute stehen. Aber die Leute draußen sehen, wie Sie sich heute verhalten: Sie enthalten sich. Sie stehen eben nicht an der Seite der Menschen draußen. Das werfe ich Ihnen vor. Sie sind nicht die Partei der kleinen Leute. Vielen Dank, Herr Kollege Henning. - Herr Kollege Najafi

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Dr. Andreas Philippi

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Gesundheit und Gleichstellung Dr. Andreas Philippi. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Krankenhäuser in Deutschland und in Niedersachsen stehen ohne Frage vor riesengroßen wirtschaftlichen Herausforderungen. Gerade habe ich bereits in der Aktuellen Stunde der SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass unsere Krankenhäuser finanzielle Planungssicherheit benötigen. Die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel und die weitere Senkung der Entgelte dürfen deshalb nicht erfolgen. Stattdessen benötigen alle Bundesländer und auch wir in Niedersachsen geordnete Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes und die Einführung der Leistungsgruppen. Meine Damen und Herren, worum geht es also in der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion? Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz kurz: KHAG wird § 6 a des Krankenhausgesetzes geändert. Für die Zuweisung der Leistungsgruppen an Krankenhausstandorte müssen die Krankenhäuser Mindestvoraussetzungen erfüllen. Das betrifft Qualitätskriterien für Personal, für Geräte wie Herzkatheter und MRTs, verwandte Leistungsgruppen und Strukturkriterien. Erfüllt ein Krankenhaus diese Mindestvoraussetzungen nicht, können wir die Leistungsgruppe nach Absatz 4 trotzdem als Ausnahme zuweisen. Das gilt für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung, Betriebseinstellungen oder Zusammenschlüsse/Kooperationen. Neu ist, dass die Länder diese Ausnahmen bis zum 31. Dezember 2026 im Benehmen mit der gesetzlichen Krankenversicherung festlegen können. Für Zuweisungen in 2027 in Niedersachsen spätestens zum 30. September 2027 gilt das Einvernehmen. Hierum geht es der CDU-Fraktion bei ihrer Frage. Die Argumentation lautet, dass wir in Niedersachsen wie viele andere Bundesländer auch versuchen sollten, die Leistungsgruppen bis Ende dieses Jahres zuzuweisen. Denn dann müssen die Krankenkassen ihr Einvernehmen für Ausnahmen nicht erteilen - deshalb ja das Benehmen. Das ermöglicht, dieser Logik folgend, Ausnahmen für flächendeckende Versorgung. Wir haben uns in Niedersachsen nach langer und reiflicher Überlegung und Austausch mit dem Krankenhaus-Planungsausschuss also dem Krankenhausplanungsgremium, in dem unter anderem die Krankenkassen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft und die kommunalen Spitzenverbände mit uns verhandeln zu einem anderen Vorgehen entschieden. Folgende Argumente haben dabei für uns eine maßgebliche Rolle gespielt: Erstens. Eine frühere Zuweisung wirkt sich finanziell nächstes Jahr überhaupt nicht aus. Im Jahre 2027 erfolgt sowieso eine budgetneutrale Phase in der Umsetzung. Erst ab 2028 beginnt die sogenannte Konvergenzphase ein Drittel Vorhaltekosten in 2028, zwei Drittel Vorhaltekosten in 2029 und komplette Umstellung in 2030 für die neue Vorhaltevergütung. Diese endet in 2030. Im Übrigen könnte man auch sagen, dass es ein bayerischer Taschenspielertrick ist, zum 31. Dezember 2026 zwar zuzuweisen, es aber erst zum 1. Januar 2028 scharf zu stellen. Zweitens. Eine Ausnahme im Benehmen kann nur für einmalig drei Jahre erfolgen. Zwar kann die Landesplanungsbehörde die Ausnahme um weitere drei Jahre verlängern. Dafür benötigen wir dann aber das Einvernehmen mit den Kassen. Das gilt auch, wenn man es zum 31. Dezember 2026 macht. Die Krankenhäuser in Niedersachsen befinden sich bereits ohne Krankenhausreform in einer erheblichen Umstrukturierungsphase; ich hatte das eben angedeutet. Viele Maßnahmen sind fast abgeschlossen oder auf einem richtig guten Weg. Wenn wir die Ausnahme bereits 2026 festlegen, steht für den Abschluss dieser Strukturveränderungen ein Jahr weniger Zeit zur Verfügung. - Herr Holsten, hören Sie mir zu? Also wenn wir es jetzt machen, haben wir ein Jahr weniger. Wir hätten etwas verloren, was wir so hinten dranhängen können. Das heißt, mit der späteren Zuweisung gewinnen wir für unsere Kliniken in der Umsetzung. 3 plus 3 sind 6 Jahre, und wenn man 27 plus 6 rechnet, kommt man auf 33 und nicht auf 32. Also das mit dem Rechnen klappt noch. Drittens. Wir mussten an dieser Stelle lange auf den Bundesgesetzgeber warten, auch das ist sicherlich richtig weil die Länder intensivst für Veränderungen im KHVVG gekämpft haben. Ich fasse es mal zusammen: Die Länder brauchen bei ihrer Krankenhausplanung mehr Beinfreiheit. Deshalb mussten wir auf den Bundesgesetzgeber warten. Sofort nach dem In-Kraft-Treten des KHAG in diesem Jahr konnten die niedersächsischen Krankenhäuser ihre Leistungsgruppen-Anträge aktualisieren. Wir haben allen Krankenhäusern die Möglichkeit gegeben, noch einmal zu überprüfen, was nach dem KHAG Neues kommt. Wir haben ungefähr zehn zusätzliche Anträge bekommen. Insgesamt sind es mehr als 2 500 - eine große Zahl, die bearbeitet werden muss. Dieser zweite Antragsvorgang führt zu einer erheblich höheren Rechtssicherheit im Verfahren, benötigt andererseits aber auch die notwendige Zeit. Ich habe heute Morgen bei der Sommertagung der Vereinigung Norddeutscher Chirurgie mit einer Kollegin aus NRW zusammengesessen, die das sehr genau analysiert hat. Mit Blick auf das Modellprojekt gucken wir natürlich nach NRW. Da ist die Klagerate erheblich höher, als ich sie mir wünschen würde - sie liegt nämlich bei fast 50 %. Nun schließt sich die Erstellung der Gutachten durch den Medizinischen Dienst an. Dieser Prozess läuft und war bei uns am 15. Juni 2026 abgeschlossen. Viertens. Die Krankenkassen in Niedersachsen haben mir persönlich zugesagt, mit der Einvernehmensregelung für Ausnahmen verantwortungsbewusst umzugehen. Das betrifft insbesondere die fachlich falsche Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen die PPUG sind im Moment in aller Munde als Strukturkriterium - wir machen hier in Niedersachsen eine bundespolitische Regel, die eigentlich eine Ausnahme sein sollte, zur Regel. Fünftens. Ich verstehe die Krankenhausreform zuletzt nicht als Entscheidung von oben, sondern als Partizipationsprozess, und nehme dabei alle Beteiligten sehr ernst. Das haben wir in den letzten Jahren auch an vielen Stellen bewiesen. Das betrifft die Krankenhäuser, den Krankenhaus-Planungsausschuss und insbesondere auch Sie, liebe Abgeordnete. Das ist eine Form von Demokratie, die Zeit braucht; sie führt dafür aber zu stabilen Entscheidungen, sodass wir am 31. Dezember 2026 bestehen können. Sechstens. Andere Länder haben anders entschieden. Wir haben die Gelegenheit, uns dies im Rahmen der Zusammenarbeit mit diesen anzusehen und im Zweifel möglicherweise aus Fehlern oder aus Gutgemachtem zu lernen. Ich pflege zu sagen: Wir sitzen sozusagen in der ersten Reihe und können im Laufe des ersten Halbjahrs noch korrigieren. Dies vorangestellt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu 1: Nein. Wir haben uns, wie soeben beschrieben, nach Abwägung für ein anderes Verfahren entschieden. Nach diesem Zeitplan konnten wir die zweite Antragsrunde bereits weitgehend abschließen. Nun schließen sich MD-Gutachten und Planungsprozess bis Ende des Jahres an. Die Beteiligung von Krankenhaus-Planungsausschuss und Landtag beginnt ab dem kommenden Jahr. Die Leistungsgruppen-Zuweisung erfolgt ich habe es schon gesagt bis spätestens zum 30. September 2027 ohne Taschenspielertricks mit Wirkung zum 1. Januar 2028. Dabei geht es uns nicht um politische Strategie, da die Entscheidungen durch die Beteiligung des Landtags bereits bekannt sein werden. Das heißt also, der Gesetzgebungsprozess wird schon lange vor dem 30. September in einem offenen, transparenten Verfahren Sie alle mitnehmen und Ihnen zeigen, in welche Richtung es läuft. Mir geht es an dieser Stelle um ein rechtssicheres Verfahren, das den niedersächsischen Krankenhäusern erhebliche Planungssicherheit ermöglicht. Dies kann nur durch eine weitreichende Beteiligung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und des Niedersächsischen Landtags erfolgen. Das haben wir übrigens gemeinsam in der Enquetekommission „Medizinische Versorgung" so verabredet und festgelegt. Zu 2: Diese Frage lässt sich weitgehend nur theoretisch beantworten. Denn derzeit liegen nur teilweise Gutachten des Medizinischen Dienstes, die sogenannten MD-Gutachten, vor, die zudem noch nach KHAG bestätigt werden müssen. Die beschriebenen Ausnahmen beziehen sich auf negative MD-Gutachten. Das bedeutet, der Krankenhausstandort erfüllt die Mindestvoraussetzungen für die Leistungsgruppe nicht. Hier könnte dann der Fall eintreten, dass die GKV das Einvernehmen zu einer Ausnahme möglicherweise nicht erteilt. Dabei muss man allerdings bedenken, dass diese Ausnahme dann nur für drei Jahre gilt, da bei der Verlängerung wieder das Einvernehmen greift. Spätestens dann muss das Krankenhaus die Mindestvoraussetzungen erfüllt haben. Ich gehe aufgrund des guten Verhältnisses zur GKV ganz fest davon aus, dass die GKV in solchen Fällen zu ihrem Wort steht und diese notwenigen Ausnahmen ermöglicht. Das gemeinsame Vorgehen zeigt sich auch daran, dass der Krankenhaus-Planungsausschuss vor zehn Tagen, am 17. Juni, einstimmig dem Vorschlag für eine erneuerte Zielplanung für die Leistungsgruppen gefolgt ist. Zu 3: Ungeachtet der bei der Leistungsgruppenerteilung zu berücksichtigenden Aspekte ist die Landesregierung bestrebt, strategische Aspekte der zivilen Verteidigung und des Krisenmanagements im Rahmen der Steigerung der Resilienz der Krankenhäuser zu berücksichtigen und zu fördern. Niedersachsen hat mit allen anderen Bundesländern den Beschluss 3/2026 der Gesundheitsministerkonferenz mit den ihm innewohnenden Erklärungen unterstützt. Aus diesem Grund ist die Sicherstellung der stationären und ambulanten Versorgung im Bündnisfall erklärtes Ziel unserer Landesregierung. Dabei ist Prämisse, dass die zivilen Strukturen im Gesundheitsbereich zur Verwirklichung dieses Ziels eng mit der Bundeswehr zusammenarbeiten. Im Rahmen der aktuellen Planungen werden diesbezüglich krisenresiliente Optimierungen auch schon bestehender Strukturen in Zukunft einen besonderen Teil der Entscheidungen bilden. In diesem Zusammenhang werden Überlegungen zur geografischen Lage von Einrichtungen, zur Drehscheibenfunktion und zu Kooperationen mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr von besonderer Bedeutung sein. Vielen Dank.

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Eike Holsten CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Aber gerne, Herr Holsten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund, dass Sie geschildert haben, wie viele Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung sind: Eine Schule in freier Trägerschaft, eine Erzieherausbilderschule, hat mich in dieser Woche angerufen und gesagt: Aufgrund eines Erlasses, was das Zulassen von Lehrkräften angeht, der ihr droht, komme sie im kommenden Schuljahr in große Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Lehrkräften, und sie habe da ein großes Problem. Was sagen Sie dieser Schule? Wie reagieren Sie darauf, wenn dort vielleicht weniger ausgebildet werden kann? Sehr geehrter Herr Holsten, das hat jetzt gar nichts mit dem Kindertagesstättengesetz als solchem zu tun, aber ich beantworte Ihnen diese Frage natürlich trotzdem herzlich

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Christoph Plett CDU

Arbeitspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber konsequent umsetzen - Integration fördern, Kommunen entlasten, gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Antrag, der eigentlich nichts Neues fordert - im Gegenteil! Wir sprechen über die konsequente Anwendung geltenden Rechts. Bereits seit dem Jahr 1993 sieht § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes vor, dass arbeitsfähige Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu zumutbaren gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen werden können. Diese gesetzliche Regelung besteht also schon seit mehr als drei Jahrzehnten. Eines ist offensichtlich: Wer Schutz, Unterkunft und Unterstützung durch unsere Gesellschaft erhält, sollte im Rahmen seiner Möglichkeiten auch einen Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Das ist kein Ausdruck von Härte, es ist Ausdruck von Fairness. Es ist der Kern des bewährten Prinzips von Fordern und Fördern. Und es ist der Ausdruck der Solidarität mit denjenigen, die die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erarbeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer auf den Gehaltszettel guckt und über 40 % Sozialabgaben feststellt, der erwartet von denjenigen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, auch eine Gegenleistung. Denn wenn das nicht mehr erfolgt, werden die Fragen deutlicher werden, warum über 40 % Sozialabgaben gezahlt werden sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Artikel 16a Grundgesetz setzt Folgendes fest: Absatz 1: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Dazu stehen wir als CDU. Die CDU steht fest zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Gewalt fliehen, verdienen unseren Schutz - schon allein aus unserer historischen Verantwortung heraus. Aber Humanität und Mitwirkungspflichten schließen sich nicht aus. Sie gehören, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, zusammen. Gemeinnützige Tätigkeit schafft Struktur. Gemeinnützige Tätigkeit vermittelt Verantwortung. Sie bringt Menschen miteinander in Kontakt, und Arbeit ist einer der wichtigsten Schlüssel für erfolgreiche Integration. Diesen Leistungsgedanken, der damit verbunden ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, den wollen wir auch vermitteln. Es nützt nichts, ideologische Scheuklappen aufzusetzen. Schon Kurt Schumacher hat gesagt: Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. Wer tage-, wochen- und monatelang ohne Beschäftigung in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, verliert häufig Orientierung und Perspektive. Das fördert weder die Integration noch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gemeinnützige Tätigkeiten können hier einen wichtigen Beitrag leisten. Ob bei der Pflege von Grünanlagen, in Kleiderkammern, bei Unterstützungsleistungen in kommunalen Einrichtungen oder bei der Instandhaltung von Gemeinschaftsunterkünften - die Möglichkeiten sind vielfältig. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, reguläre Arbeitsplätze zu ersetzen. Das Gesetz setzt hier klare Grenzen. Die Tätigkeiten müssen gemeinnützig und zumutbar sein. Persönliche, gesundheitliche und familiäre Umstände sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Genau das ist die Arbeitspflicht: eine Chance. Sie bietet eine Tagesstruktur, sie fördert Sprachkenntnisse, sie stärkt soziale Kontakte, und sie erleichtert häufig den späteren Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zahlreiche Kommunen in Niedersachsen haben diesen Zusammenhang längst erkannt. Die Landkreise Peine, Gifhorn, Celle, Northeim oder Osnabrück sowie die Städte Salzgitter und Wilhelmshaven und, wie ich jetzt erfahren habe, auch der Landkreis Rotenburg haben sich bereits mit dem Thema beschäftigt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Weitere Kommunen prüfen derzeit ähnliche Schritte. Auch mein Heimatlandkreis Peine hat frühzeitig Verantwortung übernommen und deutlich gemacht, dass bestehende gesetzliche Möglichkeiten genutzt werden sollen. Diese Kommunen zeigen: Die Umsetzung ist möglich. Aber sie zeigen auch: Die Umsetzung bedeutet, dass neue Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Genau deshalb richtet sich unser Antrag nicht an die Kommunen, sondern an die Landesregierung. Wir fordern keine neue Bürokratie und keine neuen Verpflichtungen. Wir fordern Unterstützung. Die Kommunen brauchen klare Handlungsempfehlungen, rechtssichere Verfahren und verlässliche Rahmenbedingungen. Sie brauchen Musterkonzepte, Standards für Arbeits- und Versicherungsschutz sowie Hilfestellung bei der Zusammenarbeit von Ausländerbehörden, Sozialämtern, Unterkunftsbetreibern und gemeinnützigen Trägern. Kurz gesagt: Das Land muss die Kommunen in die Lage versetzen, geltendes Recht praktikabel umzusetzen. Meine Kolleginnen und Kollegen, es geht bei diesem Antrag auch um die Akzeptanz unserer Flüchtlingspolitik in der Bevölkerung. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum bestehende gesetzliche Regelungen nicht angewendet werden. Sie erwarten zu Recht, dass Rechte und Pflichten gleichermaßen verteilt sind. Wenn Menschen sehen, dass Leistungsgewährung und Mitwirkungspflichten miteinander verbunden sind, stärkt das das Vertrauen in staatliches Handeln. Wer Solidarität erfährt, darf auch Verantwortung übernehmen. Genau dieses Signal wollen wir senden. Teilhabe durch Mitwirkung ist die notwendige Antwort. Ich will einmal einige Daten zur Grundlage dieses Antrages vortragen, Daten aus dem Mikrozensus des Bundesbildungsministeriums aus dem Jahr 2025. Hiernach haben 74,5 % der Syrer im Alter von 25 bis 34 Jahren in Deutschland keinen Abschluss, bei Afghanen: 72,1 %. Insgesamt haben mehr als eine Million Menschen, die in unser Land gekommen sind und denen wir Schutz gewähren, in der Altersgruppe keinen beruflichen Abschluss. Diese Daten sind unter anderem auch in der Welt veröffentlicht. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, aktiv zu werden, die Kommunen zu unterstützen und die Voraussetzung für eine möglichst flächendeckende Umsetzung der bestehenden Arbeitspflicht nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz zu schaffen. Integration gelingt nicht durch Untätigkeit. Integration gelingt durch Sprache, Begegnung, Verantwortung und auch durch Arbeit. Lassen Sie uns deshalb die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen für eine bessere Integration, für starke Kommunen und für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt in Niedersachsen. Politik in dieser Form ist machbar. Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Harm Rykena AfD

Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder besprechen wir drei Tagesordnungspunkte gemeinsam. Schauen wir mal, wo hier der gemeinsame Nenner besteht: Es ist der Wunsch nach mehr Medienkompetenz für Schüler, würde ich sagen. Seit Jahren existiert der niedersächsische Orientierungsrahmen Medienbildung. Nahezu alle Schulen verfügen über Medienbildungskonzepte, Medienentwicklungs­konzepte und Regelungen zur Nutzung digitaler Endgeräte. Themen wie Cyber­mobbing, Datenschutz, Fake News und soziale Medien sind bereits heute Gegenstand des Unterrichts. Hinzu kommen Medienscouts, Fortbildungsangebote des NLQ sowie zahlreiche Präventionsprogramme und externe Unterstützungsangebote. Deshalb stellt sich hier die Frage, ob wirklich jede der in den Anträgen geforderten Maßnahmen einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bringt oder ob hier teilweise Strukturen gefordert werden, die längst vorhanden sind. Positiv ist allerdings, dass zumindest die CDU als erste Fraktion ausdrücklich darüber nachdenkt, Medienkompetenz stärker zu systematisieren und verbindlicher auszugestalten. Genau darin liegt aus unserer Sicht der eigentliche Mehrwert wenigstens dieses Antrags. Gleichzeitig müssen wir einen zweiten Punkt ansprechen: Jede neue Aufgabe, die wir den Schulen übertragen, hat Folgen. Jedes zusätzliche neue Curriculum, jedes neue Konzept, jede weitere Fortbildung und jede zusätzliche Präventionsmaßnahme binden Zeit und Arbeitskraft. Die Politik neigt seit Jahren dazu, auf nahezu jede gesellschaftliche Herausforderung mit einer neuen schulischen Aufgabe zu reagieren. Medienkompetenz, Demokratiebildung, Gesundheitsbildung, Gewaltprävention, Berufsorientierung, Nachhaltigkeitsbildung, Verbraucherbildung - die Liste wird immer länger. Die Unterrichtswoche wird dadurch allerdings nicht länger. Der Schulalltag hat nicht mehr Stunden als früher. Und die Lehrkräfte erhalten nicht automatisch zusätzliche Kapazitäten. Deshalb muss endlich ehrlich darüber gesprochen werden, woher die Zeit für all diese zusätzlichen Aufgaben kommen soll. Wer also Medienkompetenz stärken will, der muss auch sagen, welche Inhalte künftig weniger Raum einnehmen sollen und wie die Schulen entlastet werden können. Sonst bleibt jede zusätzliche Forderung letztlich eine weitere Belastung für Lehrkräfte und Schulleitungen. Wir werden dem CDU-Antrag zustimmen, weil die Problembeschreibung richtig ist und weil der Versuch einer verbindlichen Verankerung von Medienkompetenz grundsätzlich sinnvoll erscheint. Den SPD-Antrag zur Ausstattung der Schulen mit Tablets werden wir dagegen ablehnen, auch wenn er natürlich von der Landesregierung in großen Teilen längst umgesetzt ist. SPD und Grüne vertreten offenbar die Ansicht, dass mit der Anschaffung von Hardware das meiste getan ist. In der Anhörung hat Professor Zierer den Vertretern von Rot und Grün ganz gehörig den Kopf gewaschen, als es um den Einsatz der Geräte ging. Sehr eindrücklich warnte er vor den Gefahren der Digitalisierung des Unterrichts, und er betonte die Notwendigkeit einer stark auf den schulischen Kontext reduzierten Grundkonfiguration dieser Geräte. Auf unsere Nachfrage, ob und wie das MK bei der Anschaffung diesen Hinweis berücksichtigen werde, bekamen wir nur die Antwort: Das ist Aufgabe der Schulträger. - Ob die davon wissen? Ich habe übrigens bei mir in der Gemeinde mal nachgefragt: Die wissen nichts davon. Die Entwicklung der zum Umgang mit digitalen Endgeräten gehörenden Pädagogik verschiebt die Landesregierung im Übrigen auf die Zeit nach der Anschaffung. Und die Administration wälzt man komplett auf die Schulträger oder im Zweifelsfall doch wieder auf die Schulen und damit die Lehrkräfte ab. Verantwortungsvoller Umgang mit Investitionen in der Größenordnung von vielen hundert Millionen Euro sieht anders aus, vom Umgang mit den Lernentwicklungschancen ganzer Schülergenerationen einmal ganz zu schweigen. In anderen Ländern hat man die negativen Auswirkungen von Tablets auf den Unterricht nämlich bereits erkannt und kehrt wieder vermehrt zum analogen Lernen zurück. Schweden und Dänemark sind an dieser Stelle ganz besonders zu nennen. Abschließend möchte ich noch ein paar Worte zu unserem Abstimmungsverhalten zum Antrag über den angeblich „verlässlichen Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche" von SPD und Grünen sagen. Diesen lehnen wir ab. Ich wiederhole meine Argumente von gestern aus der Debatte zu TOP 5: Bezüglich des Handyverbots in Schulen ducken sich SPD und Grüne hier weg und überlassen den Schulen den Schwarzen Peter. Das geht so nicht! Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat sich zu Wort gemeldet er ist schon auf dem Weg: der Kollege Güldner von der

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Christian Fühner CDU

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

des Kollegen Fühner. Lassen Sie diese zu? Selbstverständlich. Aber ich habe noch nicht einmal angefangen, zum Schulgesetz zu reden, Herr Fühner. Herzlichen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben aber angefangen, meinen Namen zu erwähnen und zu sagen, dass ich irgendetwas gesagt hätte. Deswegen möchte ich Sie fragen, wann ich etwas über Basiskompetenzen, Lehrermangel oder Ähnliches gesagt haben soll. Ich habe ausschließlich über Inhalte des Schulgesetzes gesprochen. Sie haben recht, dass Herr Rykena diese Themen angesprochen hat. Aber ich kann mich nicht erinnern ich habe gerade noch einmal in mein Manuskript geguckt, irgendetwas zu diesen Sachen gesagt zu haben. Vielleicht können Sie den Vorwurf auch einfach zurücknehmen. - Herzlichen Dank. Herr Fühner, Sie haben das Thema Schulsozialarbeit und das Thema Gewalt genannt und gesagt, dazu hätten wir Dinge im Gesetz regeln müssen.

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das niedersächsische amtliche Vermessungswesen in die Zukunft geführt werden. Wie es der Name schon sagt, ist das Vermessungswesen dafür zuständig, Niedersachsen zu vermessen. Damit wird eine öffentliche Aufgabe erfüllt, mit der die meisten Menschen wenig zu tun haben, die aber wortwörtlich das Fundament Niedersachsens sichert. Vermessungsdaten werden unter anderem benötigt, um Bau, Städte und Straßenplanung voranzubringen. Diese Daten finden sich dann beispielsweise in Liegenschaftskatastern, mit denen die Flurstücke in einem Gebiet abgebildet werden. Als Grundlage der Grundbuchämter sind Vermessungen zudem zentral für das Bauwesen in Niedersachsen. Um unser Vermessungswesen auf dem Stand der Zeit zu halten, stellen wir mit diesem Gesetzentwurf unter anderem eine schnelle Bearbeitung von Vermessungsaufträgen sicher. Zudem modernisiert der vorliegende Gesetzentwurf die Arbeit des Vermessungswesens, indem er den neuen einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezug einführt. Vereinfacht gesprochen, kombiniert dieser Raumbezug geometrische und physikalische Informationen über die Erdoberfläche. Damit können abseits der klassischen Verwertung von Vermessungsdaten auch menschlich verursachte Veränderungen der Erdoberfläche dokumentiert werden - zum Beispiel die durch den Klimawandel. Auch die Datengrundlage im Vermessungswesen wird also upgedatet. Um die Entbürokratisierung voranzubringen, sollen offene Geobasisdaten geschaffen werden, mit denen beispielsweise Forschung betrieben werden kann. Diese Daten sollen dann auch komplett ohne Verwaltungsverfahren verfügbar sein, sodass etwaige langwierige Anfragen bei den zuständigen Behörden künftig der Vergangenheit angehören. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Innenausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Weippert.

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Omid Najafi AfD

Clearingstelle des Landes Niedersachsen auflösen

Herr Najafi hat jetzt anderthalb Minuten. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Thiemann, hätten Sie das Ende weggelassen, dann hätte ich jetzt auch nicht die Kurzintervention bemüht. - Nein, ganz einfach! Entschuldigung, Moment! Wir halten jetzt hier mal die Uhr an. Im Saal ist Ruhe, und Herr Najafi hat jetzt die Möglichkeit zu seiner Kurzintervention. Bitteschön! Ich habe aufgezeigt, dass die Clearingstelle es nicht schafft, Bürokratie abzubauen. Ich habe aufgezeigt und mit Zahlen unterstrichen, wie viel die Clearingstelle an Steuergeldern frisst. Ich habe aufgezeigt, wie viel das Personal verdient. Horrende Summen werden dort verdient - für nichts. Für nichts! Und das ist beschämend. Das ist ein Skandal! Es ist eigentlich eine Beleidigung für jeden Bürger, dass diese Clearingstelle überhaupt existiert, dass eine Frau Liebelt und noch eine Assistenz und noch ein Referent so viel Geld verdienen. Unsere Anfrage hat ergeben, dass die Clearingstelle noch auf fünf Personen aufgebläht werden soll. Also noch mehr Steuergeld soll einfach verbraucht werden! Ich bleibe bei den Aussagen. Das ist wirklich ein Skandal, wie hier mit Steuergeldern umgegangen wird. Deswegen müsste die Clearingstelle auch abgeschafft werden. Vielen lieben Dank. Ich gucke mal in Richtung der Kollegin Thiemann, die antworten möchte. Bitteschön!

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