Sebastian Zinke
Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und über die Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon viel über dieses spannendste Thema des heutigen Tages gesagt worden. Frau Ministerin, ich frage mich nur, warum die Medienvertreter bei diesem spannenden Thema nicht da sind. Aber das können wir heute wahrscheinlich nicht mehr klären. Meine Damen und Herren, in einer idealen Welt gäbe es maximale Transparenz. Alle staatlichen Entscheidungen, alle Abwägungsprozesse könnten für jede Bürgerin und für jeden Bürger öffentlich einsehbar sein. Vielleicht gibt es auch in diesem Raum Menschen, die sich eine solche ideale Welt wünschen und gerne maximale Transparenz bei staatlichen Entscheidungen hätten. Wir haben das in manchen Gesetzen. Das gälte dann auch für Baupläne von Industrieanlagen, die ins Internet gestellt werden, oder für Protokolle der Kabinettssitzungen der Niedersächsischen Landesregierung oder für Protokolle sämtlicher Besprechungen von Runden innerhalb des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Man könnte auch gleich im Internet übertragen. In einer idealen Welt wäre das möglich, meine Damen und Herren. Leider leben wir aber nicht in einer solchen idealen Welt, und wir müssen sehr genau überlegen, wer welche Informationen bekommen darf und wer welche Informationen in welcher Form weitertragen darf. Das gilt insbesondere für Informationen der öffentlichen Hand, für Informationen der Sicherheitsbehörden oder auch für den Bereich besonderer Forschungseinrichtungen. Dafür gibt es seit Jahren und Jahrzehnten ein abgestuftes System, das sich bewährt hat. Und dieses bewährte System bekommt jetzt ein Update. Ich selber bin mal überprüft worden, als ich zur Polizei kam. Als Führungskraft bin ich dann für den Grad vertraulich überprüft worden. Als einer derjenigen, der in diesem Hohen Hause im Kontrollgremium sein darf, habe ich die höchste Stufe absolviert. Ich habe den einen oder anderen Redebeitrag gehört den von Herrn Bothe zum Beispiel, bei dem ich den Eindruck gewonnen habe, dass nicht bekannt ist, was da eigentlich vor sich geht, um was es eigentlich genau geht und welche Abläufe es da gibt. Meine Damen und Herren, diejenigen, die in linken Terrorzellen tätig sind so wie Herr Bo the sie beschreibt, kriegen ein Problem bei der Freigabe von Informationen. Aber, Herr Bothe, genauso kriegen diejenigen ein Problem, die in einer gesichert rechtsextremen Partei gerichtlich geprüft sind. Deswegen, meine Damen und Herren von der AfD, kann ich verstehen, dass auch Sie damit Ihre Schwierigkeiten haben. Es ist richtig, dass wir jetzt dieses Update durchführen, dass wir zukünftig das Internet und soziale Medien als Recherchemöglichkeit nutzen können und dass wir eine Anpassung ans Bundesrecht vornehmen. Denn die Ministerin hat es gesagt es macht Sinn, dass die Überprüfungen bei den Bundesländern und Bundesbehörden gegenseitig anerkennungsfähig sind und wir die Regelungen des materiellen Geheimschutzes mit aufnehmen und die Verfahren digitalisieren. Wir leben nicht in einer idealen Welt, sondern wir leben in einer Situation, in der die allgemeine Gefährdungslage unverändert hoch ist. Spione und Saboteure sind unter uns. Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden und auch andere staatlichen Einrichtungen absichern und auch das Land selbst sicherer machen. Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist vielleicht doch nicht das spannendste, was wir heute beraten. Aber es ist ein Baustein dafür, unser Land und unsere staatlichen Einrichtungen sicherer zu machen. Insofern freuen auch wir uns auf die Ausschussberatungen. Herzlichen Dank. Vielen Dank Herr Zinke. Damit ist die erste Beratung
