Dr. Andreas Hoffmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes
Herr Dr. Hoffmann, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Präsidentin! Liebe KollegInnen! Das Flächen-Lage-Modell ist ein Erfolgsmodell. Das Finanzgericht hat erst in der letzten Woche die Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Insgesamt gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern muss man sagen, dass die Grundsteuerreform hier gut gelungen ist. Heute fügen wir quasi den letzten Baustein hinzu: die Härtefallregelung. Wir haben in den letzten Monaten und Jahren zugehört, evaluiert und eine pragmatische Lösung gefunden. Das Ziel der Reform des Gesetzes war eine einfache und transparente Lösung - kein Bürokratiemonster mit tausend Einzelfalllösungen. Das haben wir geschafft. Kurz zur Beschwerde des Kollegen von der AfD, nicht genug Beratungszeit zu haben: Das ist ein bisschen eigenartig, da Sie selbst nur an der Hälfte der Beratungen teilgenommen haben und in letzter Zeit eher durch Abwesenheit glänzen. Aber gut! Der GBD mahnt klare Begrifflichkeiten und Handlungsanweisungen an. Das haben wir zur Kenntnis genommen. Es ist aus der Sicht des GBD absolut nachvollziehbar und berechtigt, mehr Sicherheit für die Kommunen zu schaffen. Gleichwohl geben starre Regelungen aus unserer Sicht eben nicht den Spielraum für lokale Lösungen, wie wir ihn gerne hätten. Kommunale Eigenverantwortung und Einfachheit sind nun gerade Kernanliegen des Flächen-Lage-Modells. Erlauben Sie mir zum Abschluss noch eine letzte Anmerkung: Die Grundsteuer ist derzeit die einzige Vermögenssteuer, die in Deutschland noch erhoben wird. Sie kommt allein den Kommunen zugute. Genau so muss es sein. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt von unserem
