Carina Hermann
Vollzugslockerungen für Mörder - wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?
Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Es ist, wenn im Land ein Straftäter, der wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung verurteilt worden ist, aus dem Vollzug flieht und bis nach Italien kommen kann, dann mehr oder weniger durch Zufall wieder gefasst wird und die Möglichkeit hat, mit einem Motorrad während eines Ausgangs zu entweichen, unsere Aufgabe als Opposition, lieber Herr Bajus, hier Strukturen im Justizvollzug und in der Praxis des Justizministeriums zu hinterfragen. Dass Sie das hier infrage stellen, verwundert mich schon sehr. Sie wissen genau, (Wiard Siebels 'SPD': Das hat er nicht infrage gestellt. Mit keinem einzigen Wort! im Unterausschuss für Justizvollzug wird dieser Fall vertraulich unterrichtet. Hier im Plenum haben wir natürlich die Aufgabe, auch Strukturen des Justizvollzugs zu hinterfragen, und das haben wir heute mit unserer Aktuellen Stunde gemacht, Herr Bajus. Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben keine Antworten darauf gegeben, ob Sie die Erlasspraxis des Justizministeriums zu den Lockerungen hinterfragen. Natürlich steht die CDU für Resozialisierung, und wir wissen auch, dass es Lockerungen im Strafvollzug geben muss. Aber klar ist doch auch, dass jemand, der wegen Mordes und schwerer versuchter Vergewaltigung verurteilt ist, eine Gefährlichkeitsprognose erhält und genau geschaut werden muss, ob solche Straftäter in Zukunft Ausgang bekommen oder ihnen nicht vielmehr eine Ausführung mit Begleitung von Justizvollzugsbeamten zugestanden wird. Sie haben auch nichts dazu gesagt, ob, wenn schon ein Justizvollzugsbeamter mit dabei ist, dieser zumindest auch Sicherheitsaufgaben übertragen bekommt und dafür sorgen muss, dass so jemand dann nicht entweicht. Sie haben auch keine Ausführungen dazu gemacht, ob Sie als Justizministerin und als rot-grüne Landesregierung die Kraft haben, in einen Erlass zu schreiben, dass es bei schweren Straftätern und solchen Straftaten und einer solchen Qualität nicht jeden Monat einen Ausgang gibt, sondern möglicherweise nur vier Ausgänge pro Jahr, so wie es das Bundesverfassungsgericht vorsieht. Frau Hermann, Sie müssen zum Ende kommen, bitte. Außerdem haben Sie als Justizministerin die Bevölkerung einen Tag lang überhaupt nicht informiert, dass ein solcher Straftäter frei herumläuft. Auch da müssen Sie sich fragen, wie Ihr Kommunikationsmanagement im Justizministerium läuft. Es ist Ihre Aufgabe als Ministerin, auch das hier zu erklären.
