Miriam Staudte
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes
Frau Staudte, bitte! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich wirklich sehr, dass heute nach einem bekanntlich langen Prozess ein wirklich guter Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt. Er macht das Niedersächsische Jagdgesetz tierschutzgerechter und unbürokratischer, er macht etwas für den Hochwasserschutz, und er greift auch die Regelungen zum Thema Wolf auf. Ich interpretiere die kritischen Wortmeldungen und das Abstimmungsverhalten der CDU, das sich gleich zeigen wird, eher so: Man ist halt aus Prinzip dagegen, weil man Opposition ist. Aber in Wirklichkeit ist doch eine ganze Menge guter Punkte in diesem Gesetzentwurf. - Jeder hat seine Rolle. Ich möchte auf die Tierschutzaspekte eingehen. Das Thema „kein Einsatz von Hunden im Naturerdbau" ist ja schon angesprochen worden. Ich glaube, es ist absolut richtig und überfällig, dass wir das künftig untersagen, damit der Hund nicht mehr auf den Fuchs oder den Dachs unter Tage treffen kann und sich dann verbeißt. Es kam dabei zu schweren Verletzungen, Tiere wurden verschüttet, mussten ausgebaggert werden. Das wissen Sie alle. Ich möchte auch noch mal sagen: Es gibt so viele Möglichkeiten, Füchse zu bejagen. Die Zahlen von 2024 sagen: Nur 7,7 % der Füchse wurden bei der Baujagd und da wurde noch nicht mal zwischen Naturbau und Kunstbau differenziert erlegt. Ich glaube, diese Zahl sollte uns nicht davon abhalten, eine klare Regelung für den Tierschutz umzusetzen. Dann zum Thema wildernde Hunde: Die müssen in Zukunft eingefangen werden; sie dürfen nicht mehr so getötet werden. Ich glaube, inzwischen kann man in Deutschland immer den Besitzer, die Besitzerin eines Hundes ausfindig machen. Vor vielleicht 40, 50 Jahren war das noch eine andere Situation, als es tatsächlich noch streunende Hunde in Deutschland gab. Auch da haben wir jetzt eine wirklich überfällige Lösung. Das Thema wildernde Katzen ist angesprochen worden. Deren Bejagung wird eingegrenzt. Es ist nur noch zulässig, erkennbar verwilderte Katzen zu schießen, die sich mindestens 350 m der Abstand ist erhöht worden entfernt von einer Wohnbebauung aufhalten. Gerade wurde auch das Thema „Töten von Katzen, die in Fallen gefangen worden sind", angesprochen. Das ist weiterhin wie jetzt auch unzulässig. Wildernde Katzen dürfen geschossen werden, aber eine Katze, die versehentlich in einer Falle gefangen wurde, muss abgegeben werden. Das ist jetzt schon so, und das wird auch in Zukunft so sein. Dann zum Thema Totschlagfallen: Hier gibt es mittlerweile tolle technische Entwicklungen. Es gibt elektronische Fangmelder bei den Lebendfallen, die wir in den letzten Monaten mit 150 000 Euro gefördert haben. Das ist eine gute Alternative zur Totschlagfalle. Früher wurde immer gesagt: In der Lebendfalle ist das Tier so lange gefangen; das ist auch stressig - dann lieber gleich eine Totschlagfalle. Aber jetzt gibt es diese technische Entwicklung, und deswegen ist es richtig, dass wir das Jagdgesetz an dieser Stelle anpassen. Zum Thema Rehkitzsuche: Das läuft in ganz vielen Bereichen wunderbar, aber in einigen eben auch nicht. Im Gesetz haben wir jetzt ganz klar geregelt, wie die Abfolgen sind. Natürlich muss der, der mähen möchte, rechtzeitig Bescheid geben, und zwar 24 Stunden vor der Mahd - so steht es jetzt im Gesetz. Die Jagdausübungsberechtigten können dann die Suche aufnehmen. Wenn sie es nicht machen, dann müssen sie aber dulden, dass es andere sachkundige Menschen machen. Auch das schafft Klarheit im Sinne des Tierschutzes. Jagdgehege sind, glaube ich, wirklich ein Relikt aus Kaisers Zeiten. Man hat ein Gebiet mit völlig überhöhten Wildbeständen eingegrenzt, in dem dann jemand für Geld mal schießen darf. Ich glaube, es hat nichts mit waidgerechter Jagd zu tun, Tiere zu töten, ohne dabei Hege und Pflege zu praktizieren. Insofern ist es völlig richtig, dass die Jagdgehege für eine Übergangsfrist von fünf Jahren geöffnet bleiben dürfen. Das heißt, es bleibt genug Zeit, um die Wildbestände anzupassen, sodass die Öffnung kein Problem mehr darstellt. Ein Punkt ist vielleicht überhaupt nicht so im Bewusstsein: Wir haben eine rechtliche Lücke geschlossen. Es ist nämlich so, dass man bislang die Jägerprüfung ablegen konnte, auch wenn man keinen Ausbildungskurs gemacht hat. Ich glaube, in der Praxis ist das kaum vorgekommen, aber es ist richtig, dass wir das jetzt klargestellt haben. Wir haben eine Verordnungsermächtigung ins Gesetz aufgenommen, die alles beinhaltet, was jagdliche Ausbildung angeht, zum Beispiel auch das Thema Falknerprüfung. Und ich freue mich, dass wir die Verordnungen, die schon in der Schublade liegen, bald in Kraft setzen können. Das Thema Jagdhundeausbildung ist angesprochen worden. Sie haben recht, das war strittig. Das war einer der Punkte, um die wir am längsten gerungen haben. Es gibt eine Verordnungsermächtigung, aber das ist auch ein Prozess, der noch aussteht. Ein anderer Punkt zum Thema Tierschutz: Im Revier muss jemand vor Ort benannt werden, der zur Jagd berechtigt ist, falls etwas passiert - ein Unfall zum Beispiel. Es kann nicht sein, dass der Jagdausübungsberechtigte in dem jeweiligen Revier mehrere Stunden entfernt wohnt und nicht erreichbar ist. Deshalb braucht es diese Benennung. Das wurde sicherlich oft so praktiziert, aber eben nicht immer. Deswegen ist es gut, dass wir das jetzt klar regeln. Was die Jägerinnen und Jäger sicherlich interessiert, sind die Punkte zum Thema Entbürokratisierung. Der Rehwild-Abschussplan wird abgeschafft. Er hatte sowieso keine wirklich steuernde Wirkung. Man wusste eigentlich meistens gar nicht, wie viele Rehe man eigentlich im Revier hat - das ist oft eine wirklich sehr hohe Zahl. Insofern schaffen wir da etwas ab, was im Grunde nur auf dem Papier wirklich existiert hat, denn es konnte nicht nachvollzogen, nicht kontrolliert werden. Ein anderer Punkt, der in der Anhörung eingebracht wurde und den ich sehr sinnvoll finde, betrifft das Thema „Töten von Tieren im befriedeten Bereich". Ist zum Beispiel ein Waschbär in einer Falle in einer Wohnsiedlung gefangen worden, dann darf er durch einen Jäger, eine Jägerin getötet werden. Bisher musste dann immer eine Extragenehmigung zum Mitführen der Waffe beantragt werden. Das lassen wir wegfallen; dieses Töten ist jetzt beschränkte Jagdausübung. Ein weiterer Punkt: Es gibt keine Pflicht mehr zur Trophäenschau. Ich glaube, viele Jägerinnen und Jäger werden erleichtert sein, dass sie nicht mehr den Unterkiefer, den Kopfschmuck auskochen müssen, um ihn zu präparieren. Die Jagdbehörden die unteren Jagdbehörden, wie ich sie gerne nenne, auch wenn sie nicht mehr so heißen können weiterhin für Hochwildhegegemeinschaften anordnen, dass maximal einmal im Jahr eine solche Trophäenschau stattfindet. Aber das muss nicht zwingend gemacht werden. Ein weiterer Punkt ist vielleicht für alle Mitglieder von Jagdgenossenschaften interessant: Wenn man selber einmal nicht zur Versammlung der Jagdgenossenschaft gehen kann, kann man sich vertreten lassen. Bislang musste man das vom Notar beglaubigen lassen. Ich habe arge Zweifel, dass das jemand so praktiziert hat. Jetzt schaffen wir Rechtsklarheit. Man kann sich vertreten lassen und muss deswegen nicht extra zum Notar gehen. Zum Thema Hochwasserschutz das ich vorhin schon erwähnt und der Duldungspflicht bei der Nutriabejagung: In Revieren, wo Hochwasserschutz wichtig ist, wo es Deiche gibt, wo Deichschutz wichtig ist, kann die Jagdbehörde in Absprache mit dem NLWKN sagen: Hier muss mehr gejagt werden. Und wenn das nicht gemacht wird, dann muss man dulden, dass andere das übernehmen. Hier muss der Hochwasserschutz vorgehen. Ich glaube, dass wir Auseinandersetzungen in diesem Zusammenhang falls es welche geben sollte wirklich gelassen entgegenschauen können. Dann zum Thema Wolf: Letztendlich haben wir einige Regelungen aus dem Niedersächsischen Jagdgesetz gestrichen. Wir hatten sehr viele Regelungen zum Thema Wolf. Bisherige Verordnungen haben im Zusammenspiel mit dem Bundesjagdgesetz keinen Sinn mehr gemacht; das wird angepasst. Wir regeln die Zuständigkeit für Managementpläne - diese erlässt das Land. Ich glaube, das ist auch absolut richtig. Wir wollen keinen Flickenteppich bei Managementplänen. Sonst könnten wir nicht gewährleisten, dass die maximale Zahl an Wölfen, die im jeweiligen Jagdgebiet entnommen werden dürfen, auch wirklich eingehalten wird. Wir wissen auch: Wolfsrudel kennen keine Landkreisgrenzen. Deswegen macht es einfach keinen Sinn, auf Landkreisebene zu versuchen, lauter kleine Managementpläne zu verfassen. Herr Willeke hat es auch gesagt: Auch im Bundesjagdgesetz ist das genau so vorgesehen. Es ist auch richtig das ist ein Thema für den Managementplan und hat nichts direkt mit dem Jagdgesetz zu tun, dass die Rissereignisse zählen, wenn es um einen Schnellabschuss oder um die Etablierung eines Interventionsgebietes geht, wenn der Herdenschutz überwunden worden ist. Herr Mohrmann, das steht in Ihrem Gesetz auf Bundesebene: Schnellabschuss erst dann, wenn zumutbarer Herdenschutz überwunden worden ist. Insofern verstehe ich Ihre Argumentation nicht, dass einfach jedes Rissgeschehen gezählt werden soll. Ich glaube, wir haben hier ein wirklich gutes Gesetz vorgelegt. Der Wolf wird im Jagdgesetz an einigen Stellen mit anderen Tieren gleichgestellt, was den Umgang mit ihm angeht - sei es bei Verkehrsunfällen, wenn ein Tier erlöst werden muss, oder auch mit Blick auf die Nachsuche. Das ist auch ein sehr spannendes Thema, zu dem wir noch mal in einen intensiven Austausch mit der Jägerschaft treten müssen: Wie kann gewährleistet werden, dass sich alle bei solchen Situationen sicher fühlen? Ich möchte allen, die sich konstruktiv in diese langen Debatten der letzten Monate eingebracht haben, danken - innerhalb der Regierungsfraktionen, aber auch Einzelnen in der Opposition. Herzlichen Dank dafür! Und natürlich möchte ich mich bei meinem Haus einige aus dem Jagdreferat sind da und bei meiner Staatssekretärin bedanken - alles jagdlich aktive Menschen, die sich mit Fachwissen und Erfahrungswissen eingebracht haben, um wirklich viele Dinge auf die Spur zu bringen. Mein Dank gilt selbstverständlich auch Frau Brüggeshemke und ihrem Team vom GBD, die in kürzester Zeit Stellung genommen, konstruktive Vorschläge für Formulierungen gemacht haben und mich, was die Sachkunde und die Schnelligkeit angeht, wirklich immer wieder beeindrucken. Herzlichen Dank! Ich freue mich, dass es jetzt diesen Beschluss gibt. Wir werden sicherlich zu dem einen oder anderen Punkt im Bereich Wolfsmanagement noch Debatten führen. Aber auch das gehört zu dem lernenden System des Wolfsmanagements. Wir in Niedersachsen sind da ganz weit vorne. Herzlichen Dank.
