Christoph Plett
Arbeitspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber konsequent umsetzen - Integration fördern, Kommunen entlasten, gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Antrag, der eigentlich nichts Neues fordert - im Gegenteil! Wir sprechen über die konsequente Anwendung geltenden Rechts. Bereits seit dem Jahr 1993 sieht § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes vor, dass arbeitsfähige Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu zumutbaren gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen werden können. Diese gesetzliche Regelung besteht also schon seit mehr als drei Jahrzehnten. Eines ist offensichtlich: Wer Schutz, Unterkunft und Unterstützung durch unsere Gesellschaft erhält, sollte im Rahmen seiner Möglichkeiten auch einen Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Das ist kein Ausdruck von Härte, es ist Ausdruck von Fairness. Es ist der Kern des bewährten Prinzips von Fordern und Fördern. Und es ist der Ausdruck der Solidarität mit denjenigen, die die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erarbeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer auf den Gehaltszettel guckt und über 40 % Sozialabgaben feststellt, der erwartet von denjenigen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, auch eine Gegenleistung. Denn wenn das nicht mehr erfolgt, werden die Fragen deutlicher werden, warum über 40 % Sozialabgaben gezahlt werden sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Artikel 16a Grundgesetz setzt Folgendes fest: Absatz 1: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Dazu stehen wir als CDU. Die CDU steht fest zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Gewalt fliehen, verdienen unseren Schutz - schon allein aus unserer historischen Verantwortung heraus. Aber Humanität und Mitwirkungspflichten schließen sich nicht aus. Sie gehören, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, zusammen. Gemeinnützige Tätigkeit schafft Struktur. Gemeinnützige Tätigkeit vermittelt Verantwortung. Sie bringt Menschen miteinander in Kontakt, und Arbeit ist einer der wichtigsten Schlüssel für erfolgreiche Integration. Diesen Leistungsgedanken, der damit verbunden ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, den wollen wir auch vermitteln. Es nützt nichts, ideologische Scheuklappen aufzusetzen. Schon Kurt Schumacher hat gesagt: Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. Wer tage-, wochen- und monatelang ohne Beschäftigung in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, verliert häufig Orientierung und Perspektive. Das fördert weder die Integration noch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gemeinnützige Tätigkeiten können hier einen wichtigen Beitrag leisten. Ob bei der Pflege von Grünanlagen, in Kleiderkammern, bei Unterstützungsleistungen in kommunalen Einrichtungen oder bei der Instandhaltung von Gemeinschaftsunterkünften - die Möglichkeiten sind vielfältig. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, reguläre Arbeitsplätze zu ersetzen. Das Gesetz setzt hier klare Grenzen. Die Tätigkeiten müssen gemeinnützig und zumutbar sein. Persönliche, gesundheitliche und familiäre Umstände sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Genau das ist die Arbeitspflicht: eine Chance. Sie bietet eine Tagesstruktur, sie fördert Sprachkenntnisse, sie stärkt soziale Kontakte, und sie erleichtert häufig den späteren Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zahlreiche Kommunen in Niedersachsen haben diesen Zusammenhang längst erkannt. Die Landkreise Peine, Gifhorn, Celle, Northeim oder Osnabrück sowie die Städte Salzgitter und Wilhelmshaven und, wie ich jetzt erfahren habe, auch der Landkreis Rotenburg haben sich bereits mit dem Thema beschäftigt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Weitere Kommunen prüfen derzeit ähnliche Schritte. Auch mein Heimatlandkreis Peine hat frühzeitig Verantwortung übernommen und deutlich gemacht, dass bestehende gesetzliche Möglichkeiten genutzt werden sollen. Diese Kommunen zeigen: Die Umsetzung ist möglich. Aber sie zeigen auch: Die Umsetzung bedeutet, dass neue Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Genau deshalb richtet sich unser Antrag nicht an die Kommunen, sondern an die Landesregierung. Wir fordern keine neue Bürokratie und keine neuen Verpflichtungen. Wir fordern Unterstützung. Die Kommunen brauchen klare Handlungsempfehlungen, rechtssichere Verfahren und verlässliche Rahmenbedingungen. Sie brauchen Musterkonzepte, Standards für Arbeits- und Versicherungsschutz sowie Hilfestellung bei der Zusammenarbeit von Ausländerbehörden, Sozialämtern, Unterkunftsbetreibern und gemeinnützigen Trägern. Kurz gesagt: Das Land muss die Kommunen in die Lage versetzen, geltendes Recht praktikabel umzusetzen. Meine Kolleginnen und Kollegen, es geht bei diesem Antrag auch um die Akzeptanz unserer Flüchtlingspolitik in der Bevölkerung. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum bestehende gesetzliche Regelungen nicht angewendet werden. Sie erwarten zu Recht, dass Rechte und Pflichten gleichermaßen verteilt sind. Wenn Menschen sehen, dass Leistungsgewährung und Mitwirkungspflichten miteinander verbunden sind, stärkt das das Vertrauen in staatliches Handeln. Wer Solidarität erfährt, darf auch Verantwortung übernehmen. Genau dieses Signal wollen wir senden. Teilhabe durch Mitwirkung ist die notwendige Antwort. Ich will einmal einige Daten zur Grundlage dieses Antrages vortragen, Daten aus dem Mikrozensus des Bundesbildungsministeriums aus dem Jahr 2025. Hiernach haben 74,5 % der Syrer im Alter von 25 bis 34 Jahren in Deutschland keinen Abschluss, bei Afghanen: 72,1 %. Insgesamt haben mehr als eine Million Menschen, die in unser Land gekommen sind und denen wir Schutz gewähren, in der Altersgruppe keinen beruflichen Abschluss. Diese Daten sind unter anderem auch in der Welt veröffentlicht. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, aktiv zu werden, die Kommunen zu unterstützen und die Voraussetzung für eine möglichst flächendeckende Umsetzung der bestehenden Arbeitspflicht nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz zu schaffen. Integration gelingt nicht durch Untätigkeit. Integration gelingt durch Sprache, Begegnung, Verantwortung und auch durch Arbeit. Lassen Sie uns deshalb die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen für eine bessere Integration, für starke Kommunen und für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt in Niedersachsen. Politik in dieser Form ist machbar. Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
