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Jan-Philipp Beck

SPD 23.06.2026 3:37 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Jan-Philipp Beck. Bitteschön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Flächen-Lage-Modell zur Berechnung der Grundsteuer steht in Niedersachsen für ein einfaches, gerechtes und transparentes Berechnungssystem. Genau dieses System ist erst vor einigen Tagen vor Gericht bestätigt und als verfassungskonform eingestuft worden. Das ist eine gute Nachricht aus der vergangenen Woche mit einer klaren Botschaft. Unser System zur Berechnung der Grundsteuer funktioniert in Niedersachsen gut, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und trotzdem ist bei einer so großen Reform wie bei der Reform der Grundsteuer immer klar, dass es auch zu gewissen Unwuchten kommt und dass sie im Einzelfall auch zu unzumutbaren Belastungen führt. Genau diese Fälle nehmen wir mit der heutigen Beratung in den Blick und wollen diese regeln. Darauf warten viele Bürgerinnen und Bürger im Land schon längere Zeit. Von daher ist es gut, dass wir heute die gesetzlichen Ausnahmeregelungen definieren und verankern. Das ist eine gute Ergänzung zur bisherigen Praxis des Berechnungsverfahrens. Drei Dinge waren uns in der Beratung besonders wichtig: Politisch ist es unser Ziel, Eigentümerinnen und Eigentümer von Resthöfen zu entlasten. Aber wir nehmen auch Flächen für den Umwelt- und Naturschutz und für den Sport in den Blick. Genau diese Fallgruppen halten wir auch im Entwurf des Gesetzes für richtig adressiert. Sie prägen insbesondere den ländlichen Raum, die ländlichen Bereiche in unserem Land. Daher ist es gut, dass wir für diese Bereiche die Voraussetzung für eine wirksame Entlastung schaffen und damit letztlich auch die Gemeinwohlinteressen vor Ort stärken. Auch das ist eine gute Nachricht der heutigen Gesetzesberatung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir schaffen mit der Gesetzesänderung ein flexibles und bürgernahes Instrument für die kommunale Ebene, um Härtefälle zu regeln. Im Rahmen einer Ermessensentscheidung besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen. Das halten wir für den richtigen Verfahrensweg, denn die Kommunen wissen am besten, wo vor Ort ungenutzte Gebäude oder brachliegende Flächen nicht mehr in Wert gesetzt werden können. Daher ist es, glaube ich, eine faire und ausgewogene Lösung, dazu vor Ort zu einer Regelung zu kommen. Gleichzeitig ist es uns aber wichtig, dass die Kommunalverwaltungen vor Bagatellfällen geschützt werden und der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten wird. Daher begrüßen wir, dass es schon jetzt durch die Beschreibung der Fallgruppenbeispiele zu einer Eingrenzung der Fälle gekommen ist. Das schützt letztlich vor einer Antragsflut in den Kommunalverwaltungen. Trotzdem kann es zusätzlich hilfreich sein wie im Ausschuss auch erörtert, dass den Kommunalverwaltungen eine Art Handlungsfahrplan an die Hand gegeben wird. Das hilft dann für eine einfache und transparente Umsetzung in der Anwendung. Denn klar ist: Wir wollen eine bürokratiearme Lösung. Das gilt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag stellen, als auch für die Kommunalverwaltungen. Zum Schluss will ich noch meinen Dank an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und an das Finanzministerium richten. Ich glaube, es ist in der Beratungsfolge sehr deutlich geworden, dass es sehr komplex ist, eine solche Härtefallregelung auf den Weg zu bringen und zu formulieren. Ich glaube aber, es ist durch Gespräche zwischen Ministerium und Gesetzgebungs- und Beratungsdienst insbesondere in der Schlussphase der Gesetzesberatung gelungen, zu einer guten und entscheidungsreifen Basis zu kommen. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön! Von daher stimmen wir heute auch gerne zu. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank, Herr Beck. - Die nächste Wortmeldung kommt

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