Dr. Dörte Liebetruth
Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir als SPD-Fraktion wollen die Erbschaftsteuer gerechter gestalten. Klar ist gleichzeitig: Die neue Regelung muss verfassungsgemäß sein. Noch in 2026 will das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde zur Erbschaftsteuer entscheiden. Sollte das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer teilweise für gesetzeswidrig erklären, wäre die bisherige Regelung nichtig und der Ball beim Deutschen Bundestag. Der Bundestag wäre gezwungen, eine Reform durchzusetzen. SPD- und Unionsfraktion müssen sich einigen und sollten dabei kluge Kompromisse machen. Wenn es so weit ist, werden wir uns das Bundesverfassungsgerichtsurteil sehr genau anschauen. Denn wenn der Bund die Erbschaftsteuer verändert, dann muss die Reform Bestand haben, also die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllen. Aus Sicht der SPD-Fraktion muss Gerechtigkeit Dreh- und Angelpunkt bei der Erbschaftsteuer sein. Dazu gehört, dass es ein angemessenes Schonvermögen gibt, das zum Beispiel das Haus der Familie schützt. Wir wollen durch Freibeträge bei der Reform dafür sorgen, dass für Privatpersonen angemessene Vererbungen und Schenkungen möglich sind. Aber auf der anderen Seite müssen wir konsequent Schlupflöcher beseitigen, die dazu führen, dass starke Schultern gar nichts mehr tragen und sich stattdessen auf schwächere stützen. Das hat die Kollegin Pippa Schneider angesprochen, und sie hat einige dieser Schlupflöcher benannt. Wir halten das für eine Frage der Steuergerechtigkeit. Erben ist keine Leistung, füreinander Verantwortung übernehmen schon. Klar ist uns deswegen auch: Wir befinden uns in einer wirtschaftlich wirklich schwierigen Phase. Der Erhalt von Arbeitsplätzen hat für uns in dieser Phase und immer absoluten Vorrang. Deswegen setzen wir uns für Lösungen ein, die nicht die Unternehmenssubstanz angreifen. Im Zweifel muss für den Betrieb entschieden werden. Daher brauchen wir zum Beispiel einen Unternehmensfreibetrag, der kleine und mittlere Betriebe schützt. Auch langjährige Stundungsmöglichkeiten brauchen wir. Das erhält Familienunternehmen und sichert Arbeitsplätze. Ich habe jetzt lediglich einige Beispiele benannt. Wir brauchen kluge Lösungen für die Unternehmen. Wenn Unternehmen Arbeitsplätze sichern, dann kann die Steuer erlassen oder über viele, viele Jahre gestreckt werden. Wenn sehr große Erbschaften ihren gerechten Beitrag leisten, profitiert unsere Gesellschaft insgesamt. Das Geld fließt an die Länder und kann in gute Bildung für alle investiert werden - von der Kita bis zur Berufsbildung und zur Hochschule. Das ist nicht nur gerecht, sondern kann auch Zukunftschancen verbessern. Langfristig können durch eine gerechtere Erbschaftsteuer auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaft bei uns in Niedersachsen für künftige Generationen gestärkt werden, und das ist gut so. Vielen Dank, Frau Dr. Liebetruth. -
