Colette Thiemann
Clearingstelle des Landes Niedersachsen auflösen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den heutigen Antrag der AfD liest, dann wirkt er auf den ersten Blick wie ein klassischer Beitrag zur Debatte über Bürokratieabbau: weniger Strukturen, weniger Kosten, mehr Effizienz - das ist das Narrativ. Aber Politik erschöpft sich nicht in Schlagworten, und wer genauer hinschaut, erkennt schnell: Dieser Antrag ist kein Beitrag zur Verbesserung der Verwaltungskultur in Niedersachsen, er ist einfach ein Beitrag zur Simplifizierung komplexer Probleme und damit letztendlich zur Verschlechterung der politischen Steuerungsfähigkeit. Wer die Clearingstelle abschaffen will, weil sie angeblich nicht wirksam genug ist, der verwechselt Ursache und Wirkung - Kernkompetenz der AfD. Ich sage das auch mit einer ganz persönlichen politischen Einordnung, denn die Clearingstelle ist nicht zufällig in Niedersachsen entstanden. Sie ist das Ergebnis eines bewussten politischen Prozesses und einer Entscheidung des damaligen CDU-Wirtschaftsministers Bernd Althusmann, und zwar aufgrund entsprechender Forderungen der Wirtschaftsverbände, die ich damals in meiner Funktion im Wirtschaftsministerium mitinitiiert habe und die mit einem klaren Ziel nach Niedersachsen geholt wurde: frühzeitige Identifikation von Bürokratielasten und stärkere Mittelstandsorientierung im Gesetzgebungsprozess. Und ja, es mag sein: Sie ist heute nicht so wirksam, wie sie sein könnte. Aber hier beginnt doch die eigentliche politische Analyse. Und das liegt nicht daran, dass die Idee falsch wäre, sondern dass sie zunächst institutionell bewusst begrenzt wurde. Unter der damaligen SPD-geführten Landesregierung ist trotz aller Bemühungen der CDU als größter gemeinsamer Nenner eine Struktur geschaffen worden, die vor allem eines war: ein politischer Kompromiss zwischen Steuerungsanspruch und Eigenlogik. Die Clearingstelle durfte damals Stellung nehmen, aber sie durfte nicht verpflichtend wirken. Sie durfte analysieren, aber nicht strukturell eingreifen. Sie durfte bewerten, aber nicht verbindlich beeinflussen. Und sie wurde zudem nur dort eingebunden, wo die Ministerien selbst eine erhebliche Mittelstandsrelevanz gesehen haben. Meine Damen und Herren, das ist kein systematischer Ansatz zur Bürokratievermeidung; das ist selektive Beteiligungslogik. Die heutige Kritik, die die AfD daraus ableitet, ist jedoch bemerkenswert eindimensional - die demokratischen Kollegen hier im Hause wird das nicht wundern. Sie sagt: geringe Fallzahlen, keine Bindungswirkung, begrenzte Wirkung - also: Abschaffung. Das ist, politisch betrachtet, eine Logik der institutionellen Kurzstrecke. Denn sie ignoriert einen zentralen Punkt: Die Wirkung einer solchen Einrichtung bemisst sich nicht an der Zahl der Stellungnahmen, sondern an ihrer systematischen Einbindung in den Gesetzgebungsprozess, und da liegt der Hebel. Dass das längst geforderte Initiativrecht nun endlich eingeführt ist, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber wenn die Stellungnahmen weiterhin keine Verpflichtungswirkung entfalten, dann bleiben sie lediglich beratend statt gestaltend. Und wenn ihre Vorschläge nicht systematisch in ein Comply-or-Explain-System eingebunden sind, dann bleibt ihre Wirkung zwangsläufig begrenzt. Die Konsequenz daraus ist aber nicht Abschaffung, liebe Kollegen der AfD, sondern eine konsequente Weiterentwicklung. Genau das ist der Unterschied zwischen populistischer Vereinfachung und seriöser Verwaltungsmodernisierung. Wir sollten uns nichts vormachen: Bürokratie entsteht nicht im Nachhinein, sie entsteht im Moment der Normsetzung. Und deshalb brauchen wir Institutionen, die nicht erst reagieren, wenn alles beschlossen ist, sondern frühzeitig in der Entstehung von Recht eingreifen, im Sinne von Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit. Was wäre denn also die richtige Konsequenz? Nicht weniger Clearingstelle, sondern eine stärkere Clearingstelle! Erstens: eine verpflichtende Einbindung bei allen wirtschafts- und mittelstandsrelevanten Vorhaben als fester Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens. Zweitens und das ist ganz wichtig: eine klare Explain-Struktur. Wenn die Clearingstelle auf übermäßige Bürokratielasten hinweist, muss die abweichende Entscheidung nachvollziehbar begründet werden - nicht optional, sondern verpflichtend. Drittens: eine frühzeitige Integration, sprich: mit dem ersten Referentenentwurf und nicht erst im Zeitraum der Ressortabstimmung. Und viertens brauchen wir eine klarere Definition von Mittelstandsrelevanz, damit die Beteiligung nicht beim Ermessen verwässert wird. Wenn wir diese Schritte gehen, dann verändert sich der Charakter der Clearingstelle grundlegend - von einer beratenden Nebenstruktur zu einer echten Frühwarn- und Steuerungskultur für bessere Regulierung. Die AfD schlägt den entgegengesetzten Weg vor: Abschaffung statt Reform. Doch das ist keine Lösung des Bürokratieproblems in Niedersachsen, das ist eine Verlagerung des Problems in die Zukunft. Und wenn wir die Clearingstelle abschaffen, verschwindet nicht einfach die Bürokratie, dann verschwindet ein Instrument, das sie frühzeitig sichtbar macht. Ich will an dieser Stelle auch ganz klar sagen: Wer ernsthaft Bürokratieabbau will, der muss auch bereit sein, Machtfragen an die Verwaltung zu stellen. Bürokratieabbau ist kein technisches Projekt. Er ist ein politischer Eingriff in bestehende Routinen, Zuständigkeiten und Entscheidungslogiken. Deshalb ist es so einfach, ihn zu fordern, und so verdammt schwer, ihn umzusetzen. Natürlich ist die Clearingstelle kein Allheilmittel, aber sie ist ein Baustein moderner Gesetzgebungsarchitektur. Und wer diesen Baustein herausbricht, ohne ihn zu ersetzen, der schwächt nicht ein Instrument, der schwächt die Fähigkeit des Staates, sich selber zu verbessern. Deshalb sage ich: Wir gehen in die Ausschussberatung mit einer klaren Erwartung. Ich glaube, mit den demokratischen Parteien in diesem Hause werden wir dort zu einer guten, zu einer besseren Lösung kommen. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass die Clearingstelle weiterentwickelt werden muss - hin zu mehr Verbindlichkeit, früherer Einbindung und klarer struktureller Wirkung im Gesetzgebungsprozess. Denn am Ende gilt: Ein moderner Staat ist nicht ein Staat ohne Kontrolle. Ein moderner Staat ist ein Staat, der Kontrolle möglichst bürokratiearm so organisiert, dass sie Wirkung entfaltet. Da ich noch 1:30 Minuten habe, möchte ich noch ein ganz besonderes Wort an Herrn Najafi richten. Ich finde es hochgradig unverschämt und enttarnend, wie herabwürdigend Sie sich hier gegenüber unserer ehemaligen Landtagskollegin Frau Liebelt geäußert und auf ihren Nachfolger Herrn Baatzsch Bezug genommen haben. Wer es nötig hat, sich so über Menschen zu äußern, der hat inhaltlich und fachlich vermutlich nichts zu sagen. Vielen Dank.
