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Christian Frölich

CDU 24.06.2026 7:29 min Tagungsabschnitte 19/35

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines vorweg: Herr Henning, ich finde es schwierig, dann, wenn jemand eine andere, differenzierte Meinung hat, zu sagen, das sei mit fehlendem Engagement für die Bürger und für die Betroffenen gleichzusetzen. Das wird der Sache nicht gerecht. Da bin ich, ehrlich gesagt, etwas enttäuscht von Ihren Ausführungen hier. Meine Damen und Herren, wir beraten heute abschließend über einen Antrag, der bei vielen Betroffenen wirklich Hoffnung geweckt hat. Ich will ausdrücklich sagen: Diese Sorgen sind berechtigt; das ist ganz klar. Wer ein Haus auf einem Erbbaugrundstück gebaut hat, es über Jahrzehnte abbezahlt hat und dies vielleicht auch als Altersvorsorge verstanden wissen will, darf nicht plötzlich das Gefühl bekommen, dass ihm diese Lebensleistung unter den Füßen durch zu hohe Erbpachtzinsen aufgrund gestiegener Bodenrichtwerte entwertet wird. Deshalb war es richtig, dass wir uns mit diesem Thema ernsthaft auch parteiübergreifend durch viele Gespräche mit den Bürgerinitiativen, bei denen ich mich ganz herzlich für ihr Engagement, dieses Thema hier so zu platzieren, bedanken möchte; wir haben zusammen eine große Podiumsdiskussion in Hildesheim geführt beschäftigt haben. Aber gerade weil es für die Betroffenen so ernst ist, darf man keine Erwartungen wecken, die man später nicht erfüllen kann. Und genau das ist das Problem dieses Entschließungsantrags von SPD und Grünen. Am Anfang wurde hier Großes angekündigt: Wir machen jetzt grundlegende Änderungen. Es war die Rede von stärkerer Kontrolle, von Aufsichtsratsstrukturen, von weitergehenden Eingriffen in die gute Ertragslage der Klosterkammer. Das klang nach entschlossenem Handeln - und alles wohl mit Rückendeckung von höchster Ebene aus Fraktionen und Landesregierung. Man könnte auch sagen: Gut gebrüllt! Nur war in den abschließenden Beratungen im Wirtschaftsausschuss am 12. Juni 2026 davon nicht mehr viel übrig. Da hieß es dann sinngemäß, die Landesregierung werde aus dem Antrag schon etwas Vernünftiges machen, und das mit dem Gremium oder einem Aufsichtsrat sei ja nur ein Prüfauftrag gewesen. Meine Damen und Herren, das ist dann eben nicht der große Wurf. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn es hier nur um parlamentarische Rhetorik ginge. Aber es geht um Menschen, die konkrete Hilfe von uns erwarten, und denen ist nicht geholfen, wenn man ihnen erst große Lösungen verspricht und am Ende dann nur einen Prüfauftrag übriglässt. Die Beratungen haben sehr deutlich gezeigt: Der ursprüngliche Antrag von Rot-Grün ist rechtlich, haushaltsrechtlich, wirtschaftlich, verfassungsrechtlich an vielen Stellen nicht sauber durchdacht. Die Landesregierung bzw. die betroffenen Ministerien haben bei der Unterrichtung auf zentrale Grenzen hingewiesen: Die Klosterkammer unterliegt nicht einer politischen Fachsteuerung nach Belieben. Es geht um Stiftungsvermögen. Es geht um die Landeshaushaltsordnung. Es geht um die Frage, wann Rechtsaufsicht endet und unzulässige Fachaufsicht beginnt. Ihr Versuch, die Bodenrichtwertsteigerungen durch eine Zehnjahresmedian-Betrachtung zu bereinigen und eine Kappungsgrenze je Anpassungsintervall einzuführen, verschiebt die Problematik in die Zukunft. Bei der Kappungsgrenze sind sich die BIs auch gar nicht sicher, ob es nicht vielleicht eher doch zu ihren Ungunsten geschieht. In der abschließenden Ausschusssitzung haben Sie vorgetragen, das seien ja nur Ideen, und diese sollten nicht im Sinne von „sowohl als auch", sondern eher im Sinne von „entweder oder" gelten. Auch die Forderung, zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus auf bis zu drei Viertel des Erbbauzinses für Zeiträume von bis zu 75 Jahren zu verzichten, stellen Sie ins Schaufenster. Diese Forderung hat mit den Anliegen der Betroffenen gar nichts zu tun, erweckt aber den Anschein, im Bereich „sozialer Wohnungsbau" jetzt noch mal aktiv zu werden und einen Spielstein aufs Feld zu setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns bitte politisch ehrlich bleiben. Erstens. Die Klosterkammer ist nicht für sozialen Wohnungsbau verantwortlich, allenfalls die WohnRaum Niedersachsen GmbH. Zweitens. Wenn der Klosterkammer auf Dauer erhebliche Einnahmen entzogen werden, dann berühren wir ihre Fähigkeit, ihre Stiftungszwecke zu erfüllen. Wir brauchen eine Lösung, die rechtssicher, wirtschaftlich tragfähig und sozial verantwortbar ist. Diese Lösung muss zusammen mit der Klosterkammer, die sich übrigens von Ihrem Entschließungsantrag gar nicht richtig mitgenommen gefühlt hat, im Konsens erarbeitet werden. Dann könnten nämlich auch Lösungen erarbeitet werden. Dann könnten individuelle Lösungen erarbeitet werden, beispielsweise auch für das Studentenwerk in Göttingen, zum Beispiel, dass die Klosterkammer dort eventuell sogar als Investor auftritt. Denn niemandem ist geholfen, wenn am Ende ein Antrag beschlossen wird, der Erwartungen weckt, aber anschließend vor dem Staatsgerichtshof oder in rechtlichen Auseinandersetzungen lange vor sich hindümpelt. Dann haben die Betroffenen nichts gewonnen. Im Gegenteil: Das Ganze verschlechtert sich dadurch. Wir haben also gesagt: Ja, es gibt Handlungsbedarf. Ja, insbesondere in Regionen mit stark gestiegenen Bodenrichtwerten entstehen soziale Härten. Ja, es muss möglich sein, diese Härten abzufedern. Die Klosterkammer ist hier nicht irgendein Gegner. Sie ist Teil der Lösung. Wer glaubt, man könne über die Klosterkammer hinweg eine gute Lösung erzwingen und dann auch noch einen Aufsichtsrat installieren, der verkennt die rechtliche und tatsächliche Lage. Unser Ansatz ist deshalb: Wir müssen den neuen Rechtsrahmen, das verfügbare Stufenmodell und die bestehenden Instrumente konsequent auf soziale Härten überprüfen. Zusätzlich müssen wir der Klosterkammer Werkzeuge an die Hand geben, damit sie in den betroffenen Fällen besser reagieren kann. Dazu gehören aus unserer Sicht zum Beispiel weitere Abschläge bei vorzeitiger Verlängerung. Dazu gehören besondere Regelungen für Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer auf angespannten Wohnungsmärkten. Dazu gehören transparente Härtefallregelungen. Dazu gehört aber auch eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen, und dazu gehört auch, nicht mit einer Gießkanne zu arbeiten. Dazu gehört auch, Erschließungskosten, Grundstücksgrößen und tatsächliche Nutzbarkeit stärker zu berücksichtigen. Besonders unverständlich ist für mich, dass Rot-Grün offenbar kein Interesse hatte, das von der Bürgerinitiative aus Hildesheim vorgelegte und mit der Klosterkammer positiv diskutierte Bodenwertstaffelzinsmodell noch einmal gemeinsam mit der Klosterkammer im Ausschuss zu diskutieren. Das wäre genau der Ansatz gewesen, den es aus unserer Sicht jetzt noch gebraucht hätte. Genau diese Fragen hätten wir gemeinsam vertiefen müssen. Stattdessen verweisen Sie diese Fragen Originalton im letzten Ausschuss an die Landesregierung nach dem Motto: Die werden das schon richten. Gerade weil uns die Betroffenen nicht egal sind, lehnen wir daher Ihren Antrag ab, der mehr Erwartungen geweckt hat, als er am Ende einlösen wird. Was wir brauchen, ist nicht der lauteste Antrag, der mit der Gießkanne arbeitet. Was wir brauchen, ist eine Lösung, die am Ende bei den Betroffenen ankommt, und das gemeinsam als Verhandlungsergebnis mit der Klosterkammer. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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