Thore Güldner
Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten
Praxis da ist, dann stellt sich die Frage, warum man dem nicht nachkommen möchte. Vielen Dank, Herr Fühner. Ich glaube, wir haben auch andere Stellungnahmen lesen können. In der Tat haben wir uns der Frage, wie wir mit Handys in Schulen umgehen, genähert, weil wir gemerkt haben, dass es gewisse Unsicherheiten in den Schulen gibt. Wir haben eine Präzisierung. Denn wir haben einen gesetzlichen Rahmen, nämlich das Niedersächsische Schulgesetz. In § 43 in Verbindung mit § 34 des Niedersächsischen Schulgesetzes ist verankert, wer die Ordnung an der Schule festlegt. Es sind die Schulleitungen, die das gemeinsam mit den Konferenzen, gemeinsam mit den demokratisch gewählten Gremien vor Ort machen. Deswegen war es wichtig, dass wir die Handlungsempfehlung ausgegeben haben, um klar zu zeigen, was möglich ist und im Übrigen auch das zu sagen, was nicht möglich ist. Über welche Grundrechtseingriffe reden wir eigentlich auch für Kinder, deren Eltern sich entscheiden, dass ihr Kind sein Handy mitnehmen darf? Das ist das, was ich gerade den Kollegen Reinken gefragt habe. Ich glaube, das müssen wir mit bedenken. Deswegen ist es eine schwierige Frage, die nicht einfach pauschal damit beantwortet werden kann, dass wir das im Schulgesetz regeln, und dann ist gut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Regelungsfragen dürfen wir eines
