Jens-Christoph Brockmann
Chancen nutzen und Gefahren begrenzen - für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich eines klarstellen: Der Schutz von Kindern im digitalen Raum ist eine wichtige Aufgabe. Niemand wird bestreiten, dass soziale Medien Risiken mit sich bringen. Die Frage ist also nicht, ob wir Kinder schützen wollen, die Frage ist, wie wir das tun wollen. Im Ausschuss hat mich Herr Schulz-Hendel dafür kritisiert, dass ich im Zusammenhang mit diesem Antrag von Verboten gesprochen habe. Ehrlich gesagt, verstehe ich diese Kritik bis heute nicht, denn wenn ich einen Antrag lese, der ein gesetzliches Mindestalter von 14 Jahren für soziale Medien fordert, dann verstehe ich das so: Das ist ein Verbot für alle unter 14. Wenn Jugendlichen bis 16 Jahre die Nutzung nur noch über staatlich vorgegebene Jugendversionen möglich sein soll, dann ist das eine Zugangsbeschränkung. Wenn algorithmisch gesteuerte Feeds verboten werden sollen, dann ist das ein Verbot. Wenn personalisierte Empfehlungen verboten werden sollen, dann ist das ein Verbot. Wenn Autoplay abgeschaltet werden soll, dann ist auch das ein Verbot. Die Liste ließe sich noch weiterführen, aber die Redezeit ist beschränkt. Meine Damen und Herren, man kann alle diese Forderungen richtig oder auch falsch finden, aber man kann doch nicht ernsthaft behaupten, dass es sich hierbei nicht um Verbote handelt. Ich sage ganz ausdrücklich: Ich habe überhaupt kein Problem mit dem Begriff „Verbot". Es gibt sinnvolle Verbote: Wir verbieten Diebstahl, wir verbieten Mord und Totschlag. Verbote können notwendig und richtig sein. - Ihre Zwischenrufe beweisen wieder, dass Sie eben nicht unterscheiden können, welche Verbote richtig sind und welche Verbote falsch sind. Sie sind dazu offensichtlich nicht in der Lage. Deswegen erkläre ich es Ihnen ja jetzt auch. - Ich habe es doch gerade schon gesagt, Herr Schulz-Hendel: Auch Ihr Zwischenruf beweist, dass Sie es nicht können. Ich verstehe nicht, warum Sie ein Problem damit haben, Ihre Forderungen als das zu bezeichnen, was sie sind. Denn der Streit dreht sich doch nicht um die Wortwahl, er dreht sich um die Frage, ob diese Verbote am Ende verhältnismäßig sind. Denn in diesem Antrag bleibt es ja nicht bei zwei oder drei sinnvollen Schutzmaßnahmen. Er baut ein ganzes Regelwerk auf - mit Altersgrenzen, Zugangsbeschränkungen, technischen Vorgaben, zusätzlichen Pflichten für Plattformen und neuen Aufgaben für die Aufsicht. Da muss man sich schon fragen: Was davon ist am Ende wirklich sinnvoll und wirksam? Wir reden hier immer noch über den digitalen Raum, in dem sich eben vieles nicht einfach durch einen Landtagsbeschluss wegregulieren lässt. Am Ende kann man zum Beispiel über VPN-Zugänge das meiste, was Sie hier fordern, relativ einfach aushebeln. Und dann stellt sich die Frage, ob wir nicht die nächste Interventionsspirale bekommen. Besonders kritisch sehe ich einen weiteren Punkt: Rot-Grün möchte Auskunftsansprüche auch auf juristische Personen ausweiten, also etwa Vereine oder Verbände, die dann Zugang zu IP-Adressen und Portnummern bekommen sollen. Dazu sage ich ganz klar: Das geht zu weit. Die Identifizierung von Personen ist Aufgabe des Staates. Wenn Straftaten begangen werden, dann haben Polizei, Staatsanwalt und Gerichte die nötigen Befugnisse. Sie handeln auf gesetzlicher Grundlage, sie sind an rechtsstaatliche Verfahren gebunden. Meine Damen und Herren, dieser Antrag folgt aus unserer Sicht einem Muster, das wir in der Politik leider immer öfter sehen: Es gibt ein reales Problem, und die Antwort darauf lautet: mehr Regulierung, mehr Kontrolle, mehr Nachweispflichten, mehr Aufsicht. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab: weil er an vielen Stellen über das Ziel hinausschießt, weil er neue Bürokratie schafft, ohne dass der Nutzen wirklich überzeugt, und weil er bei der Frage staatlicher Befugnisse eine Grenze überschreitet, die man nicht gleichzeitig verschieben sollte. Vielen Dank. Vielen Dank. - Auf Ihren Redebeitrag gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Nacke. Bitte sehr!
