Dr. Kathrin Wahlmann
Vollzugslockerungen für Mörder - wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?
Sie haben jetzt das Wort für die Landesregierung. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nach dem Titel der Aktuellen Stunde könnte man auf die Idee kommen, dass es einen Gegensatz zwischen Vollzugslockerungen auf der einen Seite und der Sicherheit der Bevölkerung auf der anderen Seite gebe. Er suggeriert, dass Vollzugslockerungen und Sicherheit sich gegenseitig ausschließen. Ich will Ihnen an dieser Stelle ganz klar sagen: Wer das denkt, unterliegt einem Irrtum. Ja, auf den ersten Blick erscheint es sicher, eine zu einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe verurteilte Person für die Dauer der Haftzeit schlicht und einfach wegzusperren und erst nach dem Ende der regulären Haftzeit in die Freiheit zu entlassen, am besten noch ohne jegliche Angebote im Vollzug das ist ja alles viel zu viel Aufwand und ohne Perspektive nach der Entlassung. Wenn man aber auch nur kurz darüber nachdenkt, dann kommt man zu dem Schluss, dass diese Sicherheit trügt. Denn ich erinnere an das Zitat des ehemaligen Leiters der JVA Oldenburg: Morgen sind sie wieder unsere Nachbarn. Sprich: Ob man es gut findet oder nicht, irgendwann kommt fast jeder wieder raus. Wenn jemand entlassen wird, dann wollen doch wir alle, dass derjenige befähigt ist, zukünftig ein straffreies Leben in der Gesellschaft zu führen. Das kommt aber nicht von allein. Dafür braucht es Behandlungsmaßnahmen, dafür braucht es Entlassungsvorbereitungen, dafür braucht es Übergangsmanagement, dafür braucht es einen sozialen Empfangsraum. Ich glaube, Sie können sich alle vorstellen, was es für einen Unterschied macht, wenn jemand entlassen wird, der aus der Haft heraus regelmäßig Kontakte zu seiner Familie hatte, der unmittelbar nach der Haft eine Wohnung, eine Arbeit und tragfähige soziale Beziehungen hat, die ihn stützen. Sie können sich vorstellen, wie dagegen die Legalprognose bei jemandem ist, der ohne Behandlung, ohne Lockerung nach vielen Jahren ohne Arbeit und ohne Wohnung auf der Straße steht. Da ist der Rückfall, wenn auch nicht ausdrücklich vorprogrammiert, aber doch deutlich wahrscheinlicher. Bei allem möglicherweise auch berechtigtem Interesse an der Sühnefunktion der Strafe -überlegen Sie sich mal, was am Ende für die Bevölkerung sicherer ist: ein weitestgehend resozialisierter Verurteilter, der in stabile Verhältnisse entlassen wird, oder jemand, der nach jahrelanger Haft orientierungslos wieder in alte Verhaltensmuster zurückfällt? Deshalb möchte ich an dieser Stelle ganz klar sagen: Die Resozialisierung von Straftätern schafft Sicherheit für die Bevölkerung. Zu Recht verlangt das Bundesverfassungsgericht, der oberste Hüter unseres Grundgesetzes, daher, dass auch der Vollzug von lebenslangen Freiheitsstrafen am Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist. Es verlangt deshalb zu Recht, dass auch Menschen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt sind, grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihr Vollzug gelockert wird, selbst dann, wenn kein konkreter Entlassungszeitpunkt feststeht. Im konkreten Einzelfall kann der Vollzug nach dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz gelockert werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entzieht oder die Lockerungen für Straftaten missbraucht. Die Entscheidung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, trifft die Justizvollzugsanstalt auf der Basis einer Prognoseentscheidung. Im Fall des zunächst geflohenen und dann wieder verhafteten Gefangenen Benjamin F. hat die zunächst zuständige JVA Wolfenbüttel auf der Grundlage eines ausführlichen psychologischen Gutachtens die Prognose getroffen, dass weder eine Flucht noch ein Missbrauch des Ausgangs für Straftaten zu befürchten sei. Daraufhin wurden dem Gefangenen zunächst Ausführungen unter Aufsicht von zwei Bediensteten und später dann Ausgänge unter Begleitung eines Bediensteten gewährt. Diese Ausführungen und Ausgänge verliefen ohne Beanstandung. Dann wurde der Gefangene in die JVA Celle verlegt, und diese hat auf Grundlage der bisher beanstandungsfrei verlaufenden Ausgänge entschieden, die Ausgänge weiterhin so zu gewähren. Insgesamt wurden dem Gefangenen 37 beanstandungsfreie Ausgänge in Begleitung gewährt. Ich werde dazu das wurde eben schon angesprochen morgen in der Mittagspause des Plenums im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe" gemeinsam mit der Leiterin der JVA Celle unterrichten. Daher halte ich mich an dieser Stelle mit Details zurück. Was ich aber klarstellen möchte, auch zum Schutz des Bediensteten, der den Ausgang begleitet hat: Der Gefangene erhielt seit September 2023 begleitete Ausgänge, keinen Freigang und auch keine Ausführung. Ein Ausgang bedeutet, dass der Gefangene die Anstalt ohne Aufsicht des Justizvollzugsbediensteten für eine bestimmte Zeit verlassen darf. Die Begleitung diente also auch in diesem Fall der Unterstützung des Gefangenen, nicht seiner Bewachung. Gleichwohl ist es extrem bedauerlich, dass der 38. Ausgang nach 37 beanstandungsfreien Ausgängen, aufgrund derer die Anstalt keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass eine Flucht zu befürchten wäre, zur Flucht missbraucht wurde. Ich möchte es an dieser Stelle aber auch noch einmal ganz klar sagen: Jede Entweichung ist eine Entweichung zu viel. Da gibt es nichts zu beschönigen. Aber die Zahlen zeigen, dass sich Entweichungen bei Ausgängen nicht ganz vermeiden lassen. Bis auf eine Ausnahme kam es in den letzten 16 Jahren jedes Jahr zu Entweichungen bei Ausgängen. In den Jahren 2010 und 2011 waren es sogar Entweichungen im zweistelligen Bereich. Auch unter meiner Vorgängerin kam es bei Ausgängen zu diversen Entweichungen. Im Jahr 2018 gab es zum Beispiel sechs. Insoweit muss ich die Zahlen von Herrn Jahn ein wenig korrigieren. Seit ich Justizministerin bin, liegen wir deutlich darunter. In diesem Jahr war die eine Entweichung bislang die einzige. Trotzdem sage ich: Jede Entweichung ist eine zu viel. Das nehme ich sehr ernst. Das nimmt mein Haus sehr ernst. Wir setzen alles daran, dass sich eine Flucht wie von Benjamin F. nicht wiederholt. Ich habe ein großes Vertrauen in unsere Bediensteten, unsere Entscheidungsträgerinnen und -träger im Vollzug. Sie leisten unverzichtbare und wertvolle Arbeit und das jeden Tag und rund um die Uhr. Nichtsdestotrotz nehmen wir den aktuellen Fall zum Anlass, die Abläufe in den JVAs zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen. Wir sind dabei, den Sachverhalt aufzuarbeiten, und zwar umfassend und detailliert. Wir nehmen strukturelle Aspekte genauso in den Blick wie das Verhalten einzelner Bediensteter. Wir prüfen, ob es in diesem Fall zu Fehlern gekommen ist, um deren Wiederholung zukünftig zu vermeiden. Zu guter Letzt möchte ich mich bei den Strafverfolgungsbehörden bedanken, die die Festnahme von Benjamin F. ermöglicht haben, insbesondere bei den Beamtinnen und Beamten der Staatsanwaltschaft und des LKA Niedersachsen. Sie haben unmittelbar die Fahndung eingeleitet und alle Hebel in Bewegung gesetzt, um Benjamin F. schnell zu finden. Auch wenn der Unfall die Festnahme am Ende beschleunigt hat, so ist es der Verdienst unserer Strafverfolgungsbehörden, dass Benjamin F. am 16. Juni in Italien festgenommen werden konnte. Herzlichen Dank für diesen Einsatz. Vielen Dank.
