Gerald Heere
Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten
Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir über Steuern sprechen, dann sprechen wir letztlich immer über eine Grundfrage unseres Gemeinwesens: Wie finanzieren wir gemeinsam die Leistungen, auf die sich alle Menschen verlassen können müssen: gute Schulen, eine leistungsfähige Polizei, funktionierende Gerichte, sichere Verkehrswege und eine moderne Infrastruktur? Damit ein Steuersystem Herr Thiele, hören Sie zu! gesellschaftlich dauerhaft akzeptiert wird, muss es als gerecht empfunden werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass jede und jeder entsprechend der eigenen Leistungsfähigkeit zum Gemeinwesen beiträgt. Genau an diesem Punkt haben wir bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein Problem, und das müssen wir angehen. Denn hören Sie weiter zu! während kleinere vererbte Vermögen durch die großzügigen Freibeträge bis zu 500 000 Euro sowieso ausgenommen sind und die mittleren Vermögen regelmäßig ihren angemessenen Erbschaftsteuerbeitrag leisten, gibt es bei sehr großen Vermögensübertragungen Gestaltungsmöglichkeiten, die zu erheblichen Ungleichbehandlungen führen können. Deshalb haben wir gemeinsam mit meinen Ministerkolleginnen und ‑kollegen aus den fünf norddeutschen Finanzressorts am vergangenen Freitag konkrete Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vorgelegt. Denn wir sind der gemeinsamen Überzeugung: Diese Gerechtigkeitslücken müssen endlich geschlossen werden. Meine Damen und Herren, die Zahlen zeigen den Handlungsbedarf deutlich. Mit insgesamt rund 8,8 Milliarden Euro Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer die größte Steuersubvention laut passen Sie auf! Subventionsbericht der Bundesregierung, und zwar vollständig auf Kosten der Landeshaushalte. Schauen wir uns dabei die Verschonungsbedarfsprüfung an sie ist schon genannt worden, eine Regelung im Erbschaftsteuerrecht für besonders große Vermögen ab 26 Millionen Euro. Allein 2024 wurden bundesweit in 45 Fällen ursprünglich festgesetzte Erbschaftsteuerbeträge von insgesamt 3,6 Milliarden Euro auf zu zahlende Steuern von nur 0,2 Milliarden Euro reduziert. Das entspricht einem Erlass von 95 %. Und dabei geht es nicht um das Einfamilienhaus der Eltern oder um das kleine Familienunternehmen um die Ecke. Es geht um sehr große Vermögen und um Regelungen, die teilweise gezielt genutzt werden, um Steuerzahlungen nahezu vollständig zu vermeiden. Mit dem Schutz von Arbeitsplätzen oder dem Erhalt von Unternehmen hat das nichts zu tun. Deshalb sage ich ganz klar: Solche Gestaltungsmöglichkeiten gehören auf den Prüfstand und möglichst abgeschafft. Das ist eine Frage der steuerlichen Fairness, und es ist eine Frage von Chancengerechtigkeit. Denn es ist schwieriger geworden, sich allein mit Bildung und seiner eigenen Hände Arbeit ein Vermögen aufzubauen. Zu häufig kann das leider nur, wer ausreichend erbt. Und das widerspricht nun einmal dem Leistungsversprechen in unserem Land. Daher fordern unter anderem auch die Wirtschaftsweisen und die OECD Deutschland zu Reformen bei der Erbschaftsteuer auf. Das ist längst überfällig. Gleichzeitig gilt aber ebenso deutlich: Wir wollen eine Reform für starke Unternehmen und sichere Arbeitsplätze. Deshalb schlagen wir ausdrücklich vor, die Möglichkeiten zur Stundung von Erbschaftsteuerzahlungen auszuweiten. Wenn ein Betrieb vererbt wird, darf die Steuer nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen unterbleiben oder Arbeitsplätze gefährdet werden. Nein, Unternehmen brauchen Luft zum Atmen, sie brauchen Planungssicherheit und ausreichend Liquidität. Genau deshalb wollen wir treffsicher reformieren: weniger ungerechte pauschale Ausnahmen, dafür mehr Zielgenauigkeit und bessere Möglichkeiten zur Zahlung der Steuer verteilt auf längere Zeiträume. So geht eine gerechte Erbschaftsteuer. Ein weiterer Punkt betrifft die steuerliche Behandlung großer Wohnungsbestände - das Beispiel ist schon genannt worden. Die aktuellen Regelungen können dazu führen, dass eine Erbschaft von wenigen Wohnungen Steuern auslöst, aber ein Immobilienbestand von mehr als 300 Wohneinheiten steuerfrei bleibt. Auch hier stellt sich die Frage Herr Heere, da stellt sich die Frage, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers, Ihres Vorgängers, zulassen. Gerne. Vielen Dank für das Zulassen dieser Zwischenfrage.
