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Daniela Behrens

SPD 23.06.2026 4:21 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und über die Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG)

Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verspreche Ihnen: Bei diesem Punkt wird es etwas spannender als bei dem Punkt eben. Es geht nämlich um das Thema Sicherheitslage in Niedersachsen insgesamt und darüber hinaus. Wir haben in diesem Landtag schon oft darüber gesprochen, dass sich die Sicherheitslage sehr stark verändert hat. Deswegen müssen wir die Sicherheitsarchitektur des Landes Niedersachsen stärken und wie man heute so schön sagt resilient aufstellen. Das wollen wir mit der Novelle des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes machen. Unser aktuell gültiges Gesetz stammt im Kern aus dem Jahre 1998. Die letzte große Änderung liegt mehr als 20 Jahre zurück. Angesichts der Sicherheitsentwicklung und der Lageentwicklung brauchen wir also dringend eine Neujustierung unseres Sicherheitsüberprüfungsgesetzes. Denn die Lebenswirklichkeiten haben sich sehr verändert. Wir haben vor allen Dingen im Bereich der Digitalisierung und der Bedrohung neue Herausforderungen, denen wir begegnen müssen. Wir stellen auch in Niedersachsen fest: Wir haben eine zunehmende Gefahr durch Extremismus, durch Spionage, durch Sabotage, durch hybride Bedrohung, und es gibt immer mehr Versuche, auf lebens- und verteidigungswichtige Einrichtungen und deren Informationen einzuwirken. Das passiert auf unterschiedlichsten Wegen. Daher gehört zum staatlichen Geheimschutz nicht nur, sich gegen physische Angriffe von außen wehren zu können. Es gilt auch, dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, keine Zweifel an ihrer Deswegen setzt genau hier die Neufassung des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes an. Unsere Instrumente zum Schutz sensibler Informationen und sicherheitsrelevanter Bereiche müssen auf der Höhe der Zeit sein. Daher brauchen wir vor allem, was das Thema digitale Kommunikationsräume angeht, eine neue Bedeutung und ein neues Hinschauen. Daher sollen Sicherheitsüberprüfungen künftig stärker an die Realität des digitalen Zeitalters angepasst werden. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit ergänzender Internetrecherchen. Öffentlich zugängliche Informationen können heute wichtige Hinweise auf sicherheitsrelevante Sachverhalte liefern. Sie können Erkenntnisse über die Zuverlässigkeit, die Verfassungstreue oder auch die mögliche Angreifbarkeit von Personen liefern. Dabei geht es ausschließlich um die Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen, soweit sie für die Sicherheitsüberprüfung notwendig sind. Die Befugnisse bleiben hier bewusst begrenzt, meine Damen und Herren. Darüber hinaus sollen nunmehr auch Regelungen zum materiellen Geheimschutz also zu baulich-technischen Sicherungen in das Sicherheitsüberprüfungsgesetz eingearbeitet werden, um deren Bedeutung weiter zu stärken. Wir brauchen also beides: Wir brauchen sowohl die Personenüberprüfung als auch den materiellen baulich-technischen Schutz. Auf diese Weise erfolgt eine ganzheitliche Stärkung des Schutzniveaus in personeller und, wie gesagt, in materieller Hinsicht. Die Novellierung, die wir Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete, vorlegen, orientiert sich in vielen Bereichen an den kürzlich beschlossenen Neuregelungen des Bundes. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für ein einheitliches Sicherheitsniveau. Es macht ja keinen Sinn, dass 16 Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben, sondern wir brauchen eine Regelung, die in ganz Deutschland funktioniert. Denn auch die Sicherheitsarithmetik und die Sicherheitsarchitektur in Deutschland sind auf die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer angewiesen und sind nicht autark zu betrachten. Meine Damen und Herren, wir leisten hier einen wichtigen Fortschritt beim Thema Sicherheit. Wir wollen beim Thema Sicherheit vor allen Dingen den Schutz sensibler Informationen und staatliche Handlungsfähigkeit zusammenbringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir dafür ein modernes und zeitgemäßes Fundament, das in diesen Zeiten, in dieser Sicherheitslage, dringend notwendig ist. Ich wünsche mir deswegen Unterstützung von Ihnen allen bei diesem Gesetzentwurf und wünsche Ihnen eine konstruktive Beratung im Fachausschuss. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. -

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