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Jörn Schepelmann

CDU 23.06.2026 3:46 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Gesetz zur Änderung der Grundsteuer in Niedersachsen. Ich möchte vorwegstellen, dass dieses Gesetz ein Paradebeispiel dafür ist, wie wichtig und wie gut es ist, solche Entwürfe in einem Ausschuss zu diskutieren. - Genau! Der Applaus ist berechtigt. Denn durch unsere Beratungen im Ausschuss wurde aus einer absolut guten Idee ein am Ende gutes Gesetz, welchem wir gerne zustimmen werden. ‑ Applaus von der SPD ist auch mal ganz erfreulich! Vorab, bevor ich auf die Details eingehe, möchte ich aber ganz erfreut feststellen, dass das von der letzten Regierung, der wir angehören durften, festgelegte Flächen-Lage-Modell als unser Grundsteuermodell abweichend von dem Bürokratiemonster auf Bundesebene vollumfänglich bestätigt worden ist. Insofern können wir beruhigt und erfreut feststellen: Das Flächen-Lage-Modell ist verfassungskonform. Unsere Grundsteuer bleibt gültig, und sie bleibt für die Menschen vor Ort einfach. Auch ein solches einfaches Gesetz hat in der praktischen Auslegung natürlich ein paar Probleme. Es braucht Anpassung; das ist bereits gesagt worden. Denn natürlich war uns allen klar, dass ein neues Grundsteuergesetz, eine neue Reform, dazu führen wird, dass es Unwuchten gibt. Insbesondere Eigentümer großer Grundstücke müssen jetzt nach der Reform natürlich deutlich mehr zahlen - und das mitunter auch für Grundstücke, die sie gar nicht wirklich nutzen können. Insofern haben wir uns auf den Weg gemacht, um nach intensiven Beratungen das heute vorgelegte Gesetz zu beschließen, um in dreierlei Fällen für Erleichterungen zu sorgen, die wir ausdrücklich teilen: Erstens große Höfe, wo Scheunen mit mehr als 300 m² Fläche gar nicht genutzt werden, aber auf dem Grundstück vorhanden sind, also die guten alten Resthöfe. Da soll zukünftig eine Steuerbefreiung für die leerstehenden Scheunen auf den Weg gebracht werden können, um unnötige Härten zu vermeiden. Zweitens große Grundstücke von über 3 000 m² Grundfläche, die nicht genutzt werden können, zum Beispiel weil sich darauf ein großer See befindet, sodass dort auch keine Landwirtschaft betrieben werden kann. Auch dafür kann man zukünftig Steuern erlassen. Auch das halten wir für richtig. Besonders erfreulich ist aus unserer Sicht der dritte Regelungstatbestand: Da geht es um die Sportplätze. Vermutlich haben wir alle landauf, landab in unseren Wahlkreisen mindestens einen Verein, der von dieser neuen Regelung profitieren können wird. Es geht um Sportvereine, die private Flächen pachten, um dort ihrer Tätigkeit nachzugehen. In meinem konkreten Beispielfall kann ich den Reit- und Fahrverein in Hermannsburg-Bergen nennen. Er ist ein privater Pächter einer großen Fläche für seine Tätigkeit. Der Verpächter hätte jetzt unglaublich viel mehr Grundsteuer zahlen müssen, was zur Folge gehabt hätte, dass der Mietvertrag angepasst und die Tätigkeit des dortigen Sportvereins wahrscheinlich kurz- oder mittelfristig eingestellt werden müsste. All das kann jetzt vor Ort durch einen Erlass der Kommune vermieden werden. Das halten wir für sehr wichtig und für sehr richtig. Dafür ganz herzlichen Dank! Alles in allem das habe ich schon erwähnt: Insofern werden wir diesem Gesetz zustimmen, das Ganze aber nicht ohne Dank insbesondere an die Kollegen meiner Fraktion, die diese gute Idee durch gute Fragen zu einem guten Gesetz gemacht haben. Insbesondere möchte ich mich dem Kollegen Beck anschließen: Der GBD hat hier herausragende Arbeit geleistet. Ganz herzlichen Dank!

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