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Carina Hermann

CDU 24.06.2026 11:02 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Gesetzes zum Rückbau kommunaler Bürokratie und zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen (Kommunales Bürokratierückbaugesetz)

Bitteschön, Frau Hermann! Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, Frau Innenministerin, Sie werden sich an den letzten Plenarabschnitt im Mai erinnern. Denn da haben mehr als 400 Vertreterinnen und Vertreter niedersächsischer Kommunen vor dem Landtag gestanden und demonstriert - unter dem Motto: „Leere Kassen, rote Zahlen - Rettet die Kommunen". Und sie haben auch gegen die Politik der rot-grünen Landesregierung demonstriert. Das war ein Hilferuf der kommunalen Familie, den es so in dieser Form noch nie gegeben hat, meine Damen und Herren. Denn in Niedersachsen lag das Defizit der Kommunen im Jahr 2025 bei minus 3,6 Milliarden Euro. Viele in den Kommunen wissen kaum noch, wie sie ihre Pflichtaufgaben erfüllen können. Sie müssen notwendige Investitionen streichen, freiwillige Leistungen Leistungen, die die Gesellschaft gerade zusammenhalten, beispielsweise im Bereich der Kultur müssen gestrichen und wichtige Projekte auf Eis gelegt werden. Die Landesregierung aber reagiert auf die strukturelle Finanzkrise bislang mit Einzelprogrammen, einzelnen Hilfeleistungen, aber mit keinem wirklichen Konzept. Das mag punktuell helfen, aber die dauerhafte Lösung fehlt. Die Kommunen brauchen eine Finanzausstattung, die zu den Aufgaben passt, die sie von Bund und Land bekommen. Dafür bräuchte es jetzt endlich mal eine Grundsatzentscheidung. Doch genau diese Entscheidungen werden von der rot-grünen Landesregierung nicht getroffen, weil Ihnen dafür schlicht und ergreifend die politische Kraft fehlt, meine Damen und Herren. Wie wenig handlungsfähig Rot-Grün inzwischen ist, zeigt sich auch ausgerechnet da, wo das Geld ja schon vorhanden ist. Wir haben vom Bund die Infrastrukturmittel zur Verfügung gestellt bekommen. In Niedersachsen sind sie bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen aber bislang überhaupt nicht angekommen. In anderen Ländern dagegen schauen wir mal nach Bayern, nach Baden-Württemberg, nach Nordrhein-Westfalen sind die gesetzlichen Grundlagen da. Da kann das Geld schon frühzeitig ausgegeben werden. Und was ist in Niedersachsen? Hier wird es von Rot-Grün schon als Erfolg gefeiert, dass dieser Gesetzentwurf jetzt endlich mal in die Verbandsanhörung gegangen ist. Da muss man sich doch fragen, was jetzt passiert. Jetzt wird noch beschlossen, verhandelt, und das ganze Jahr 2026 verstreicht, ohne dass das Geld in den Kommunen ankommt. Während anderswo bereits geplant und investiert wird, wird in Niedersachsen erst mit dem Gesetzgebungsverfahren begonnen. Das ist Niedersachsen unter Olaf Lies. Nicht groß, sondern Schlusslicht, Herr Ministerpräsident. Die Finanznot ist die eine Seite des Problems. Wir haben aber noch ein anderes Thema bei den Kommunen: Berichte, Nachweise, kleinteilige Vorgaben. Aus meiner Arbeit im Göttinger Stadtrat als Vorsitzende des Finanzausschusses weiß ich: Vor Ort müssen die Schulen unterhalten werden, die Kita-Plätze organisiert werden, die Straßen saniert werden, Kulturangebote müssen gesichert werden, Busverbindungen finanziert werden. Jede Stunde, die ein Mitarbeiter mit dem Bürokratieaufwand zu tun hat, den wir jetzt mit diesem Gesetz abschaffen wollen, soll er doch lieber dafür einsetzen, sich um die Menschen vor Ort zu kümmern, um die eigentlichen Probleme, die da sind. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits im Mai 2025 80 konkrete Vorschläge unter dem Titel „Einfacher, schneller, günstiger - staatliche Handlungsfähigkeit sichern" vorgelegt. Im Januar dieses Jahres haben sie am Rande der Kabinettsklausur erklärt, ein Drittel der Ideen sei schon umgesetzt, ein weiteres Drittel befinde sich in der Umsetzungsperspektive. Der Niedersächsische Landkreistag hatte aber zwei Tage vorher schon gesagt: Aufgegriffen sei von diesen Vorschlägen bislang nichts. Ich wiederhole: Nichts sei bislang aufgegriffen. Wir haben Sie bei der MP-Befragung gefragt und auch Kleine Anfragen gestellt, welche konkreten 24 Maßnahmen von diesen Vorschlägen bereits umgesetzt sind. Die Landesregierung konnte dann auf einmal selbst nichts mehr finden. Stattdessen musste der Regierungssprecher öffentlich die falschen Angaben zurücknehmen und sich auch dafür entschuldigen. Herr Ministerpräsident, der kommunale Bürokratieabbau ist kein rot-grünes PR-Projekt, sondern da braucht es jetzt mal politische Führung, klare Führungsentscheidungen, damit es unseren Kommunen in Niedersachsen endlich besser geht. Wir haben Ihnen schon mehrfach gesagt: Sie müssen das jetzt als Regierungschef schlichtweg mal vorgeben! Es braucht klare Ziele, feste Fristen und einen konkreten Gesetzentwurf, den Sie vorlegen. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrem Papier aus dem Mai 2025 doch konstruktive Vorschläge gemacht. Das sind Vorschläge, die keine Arbeitsgruppen oder Prüfaufträge brauchen. Sie hätten einfach einen Gesetzentwurf schreiben und hier im Landtag vorlegen können. Unser Fraktionsvorsitzender hat Ihnen im Mai-Plenum noch gesagt: Legen Sie ein erstes Abschaffungsgesetz vor! Wenn Sie es nicht tun, dann werden wir es im Juni tun. Und genau das tun wir, meine Damen und Herren, in diesem Plenum. Wir haben das in zwei Stufen gemacht. Im Herbst 2025 haben wir mit dem „Bürokratierückbaugesetz zur Erleichterung kommunaler Vergaben" einen ersten Baustein vorgelegt. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass die Kommunen Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte einfacher durchführen können. Und heute kommt der zweite Baustein: Mit unserem Kommunalen Bürokratierückbaugesetz schlagen wir bei gleich acht Landesgesetzen Vereinfachungen im Sinne der Kommunen vor. Während Rot-Grün also den Bürokratieabbau weiter ankündigt, prüft und mit den Ministerien diskutiert, bauen wir die Bürokratie mit diesem Korsett ganz konkret ab. Ich bitte Rot-Grün, dies heute zur Kenntnis zu nehmen und dem zuzustimmen, meine Damen und Herren. Denn mir würde, ehrlich gesagt, auch kein Argument einfallen, warum Sie diesem Gesetz nicht zustimmen wollten. Ich will Ihnen ein paar konkrete Beispiele aus dem Gesetz nennen. Im Klimarecht streichen wir die Pflicht zu kommunalen Energieberichten und zum Entsiegelungskataster. Natürlich bleiben Energieeinsparungen, Entsiegelung und Klimaschutz wichtige Aufgaben. Aber mit einem Bericht, den eine Kommune schreibt, der dann in Hannover einfach abgeheftet wird, sparen wir nicht eine Kilowattstunde ein, sondern am Ende binden wir Ressourcen für Berichte. Das brauchen wir nicht, das wird in Hannover ungesehen abgeheftet, und deswegen schaffen wir das mit diesem Gesetz schlichtweg ab. Auch bei der Akzeptanzabgabe für Windenergie- und Photovoltaikanlagen sagen wir: Lasst doch die Kommunen einfach entscheiden, was sie mit diesem Geld machen! Da brauchen wir keine komplizierte Regelung aus Hannover. Vor Ort weiß man am besten, wo das Geld ausgegeben werden soll. Es führt zu Akzeptanz in den Kommunen für die Windenergie- und Photovoltaikanlagen, wenn nicht aus Hannover vorgegeben wird, wofür das Geld in der Kommune eingesetzt wird. Machen wir mit dem Schulrecht weiter! Da digitalisieren und beschleunigen wir mit diesem Gesetz. Wenn jemand zu einer anderen als der zuständigen Schule gehen will, kann der Antrag elektronisch gestellt werden. Die Schulbehörde des Landes koordiniert das Verfahren, und dann muss innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Und wenn nicht entschieden wird, dann gilt der Antrag einfach als genehmigt. Das schafft Bürokratieabbau, und das ist auch ein wirklicher Fortschritt für die Kommunen. Bei den sogenannten Flexi-Kindern ziehen wir die Entscheidung auf den 1. März vor. Da schaffen wir Planungssicherheit für Familie, Schule und kommunale Schulträger. Dann haben wir auch die Finanzierung von Verwaltungskräften geregelt. Hier geben wir dem Land mehr Verantwortung. Alle, die bei uns Schulbesuche machen, hören von den Schulleitungen: zu viele administrative Aufgaben, zu viel Verwaltungsaufwand. Auch das soll mit diesem Gesetz jetzt besser werden. Beim Kindertagesstättenrecht schaffen wir mehr Flexibilität. Wir erleichtern die Bildung größerer Einrichtungen. Ein zusätzliches Konzept aufgrund der Größe braucht es jetzt nur noch ab sieben Gruppen erst dann muss man ein Konzept vorlegen, bislang waren es fünf Gruppen. Bei der Sprachförderung sagen wir ganz klar: Warum lassen wir qualifizierte Berufsgruppen hier nicht zu? Logopäden, Ergotherapeuten - diese Personen können die Standards auch erfüllen. Das ist keine Absenkung von Standards, sondern das ist eine Stärkung multiprofessioneller Teams. Angesichts des Fachkräftemangels ist es doch mehr als sinnvoll, dass qualifizierte Menschen auch wenn sie nicht in die bisherigen Personenkategorien fallen hier tätig sein können. Dann streichen wir die Anzeigepflicht gegenüber dem Landesjugendamt, wenn ein Träger die tägliche Kernzeit einer Gruppe ausweiten will. Mir war zum Teil gar nicht klar, dass es solche Bürokratievorschriften gibt, als wir uns an die Arbeit am Gesetz gemacht haben. Das wäre doch im Interesse von Kindern und Eltern. Wer die Betreuungszeiten ausweiten will, der soll das doch nicht erst beim Landesjugendamt anzeigen müssen. Da braucht es kein zusätzliches Anzeigeverfahren, sondern da muss man einfach mal machen. Das ist, glaube ich, der richtige Weg. Und zum Denkmalschutzrecht ein weiteres Landesgesetz: Die Kommunen stehen finanziell teilweise schon jetzt mit dem Rücken zur Wand. Also sagen wir: Wenn etwas wirtschaftlich unzumutbar ist, dann brauchen wir im Denkmalschutzrecht die Möglichkeit für eine Stadt, zu sagen: Wir nehmen Aufgaben im Denkmalschutz nicht weiter wahr, sondern können diese aufs Land verlagern. Wir streichen unter engen Voraussetzungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit auch bestimmte Aufgaben im Denkmalschutz. Auch Vereinfachungen im Hunde- und im Fischereirecht haben wir vorgeschlagen. Und wir schlagen vor, die Erleichterungen bei den kommunalen Jahresabschlüssen bis 2028 zu verlängern. Auch das ist ein wichtiger Punkt für die Kommunen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir legen heute ein konkretes Entlastungsgesetz vor, und ich wünsche mir, dass das auch zur Kenntnis genommen wird. Immer wird von Entbürokratisierung gesprochen - jetzt machen wir es endlich. Alle wollen es haben, also stimmen Sie zu! Es dient den Städten, den Gemeinden und den Landkreisen. Offensichtlich sind wir als CDU auf dem richtigen Weg: Der Niedersächsische Landkreistag sieht darin das Potenzial, der Staatsmodernisierung weiteren Schwung zu verleihen. Auch der Niedersächsische Städtetag hat unser Gesetz ausdrücklich begrüßt. Wir wollen mehr Vertrauen in die kommunale Ebene schaffen: weniger kleinteilige Vorgaben aus Hannover, mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben, mehr kommunale Handlungsfähigkeit. Deswegen werben wir dafür, dass sich angesichts der breiten kommunalen Unterstützung von Landkreistag und Städtetag auch SPD und Grüne mit diesem Gesetz jetzt endlich mit uns auf den Weg machen. Gerade in einer Zeit, in der staatliche Handlungsfähigkeit unter Druck steht, in der unsere Demokratie unter Druck steht, können wir nicht weiter diskutieren und prüfen, da müssen wir handeln! Denn am Ende sind doch starke Kommunen die Grundlage für ein starkes Niedersachsen. Deshalb: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Vielen Dank.

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