Falko Mohrs
Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen heute den Entwurf einer Hochschulgesetznovelle vorstellen und zur Beratung übergeben zu können. Dieses Gesetz stellt die Weichen für die Zukunft unserer Hochschulen und damit für die Zukunft unseres Landes. Nach einem Vierteljahrhundert wurde es Zeit für eine umfangreiche Modernisierung. Über drei Viertel aller Paragrafen wurden überarbeitet. Jetzt sind wir wieder auf dem Weg zu einem der modernsten Hochschulgesetze in Deutschland. Wir alle wissen: Die Leistungsfähigkeit eines Bundeslandes hängt maßgeblich von der Stärke seiner Hochschulen und ihren Impulsen für Wirtschaft und Gesellschaft ab. Das Niedersächsische Hochschulgesetz bildet hierfür den zentralen Rahmen. Diesen gilt es zu modernisieren und strategisch weiterzuentwickeln. Genau das leistet die hier vorgelegte Novelle. Wir wollen unsere Hochschulen wettbewerbsfähig, autonom, innovativ, und zugleich wollen wir sie in ihrer Verantwortung für die Gesellschaft stärken. Lassen Sie mich einige der wichtigsten Änderungen dieser umfangreichen Novelle hervorheben. Ein Kernpunkt der Reform ist die deutliche Stärkung der Autonomie. Künftig erhalten unsere Hochschulen Freiheiten bei der Wahl der Studiengänge, die sie anbieten, bei deren Einrichtung, Änderung oder auch Schließung. Das Land beschränkt sich bei den Vorgaben auf das Wesentliche, nämlich auf die Studiengänge mit besonderem Landesinteresse. Das Berufungsrecht für Professorinnen und Professoren kann dauerhaft auf die Hochschulen übertragen werden. All das sind ganz konkrete, spürbare Erleichterungen, auch hinsichtlich einer vereinfachten Bürokratie für unsere Hochschulen. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhalten die Möglichkeit für ein eigenes Promotionsrecht. Damit greifen wir den Entschließungsantrag dieses Landtages auf. Das stärkt die Attraktivität der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, deren wissenschaftlichen Nachwuchs und die Innovationskraft unseres Landes. Zudem sollen die Hochschulen mit Bauherrenverantwortung ein eigenes Baubudget erhalten. Das bewirkt eine Vereinfachung der Prozesse und eine Beschleunigung der Bauverfahren. Das alles bedeutet: weniger Detailsteuerung, mehr Agilität, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität bei Konzentrierung der strategischen Verantwortung dort, wo sie hingehört, nämlich vor Ort bei unseren Hochschulen. Ein weiteres Herzstück dieser Novelle ist die Stärkung der sogenannten Third Mission, also dem Transfer der Erkenntnisse in die Wirtschaft und in die Gesellschaft. Hochschulen sollen gezielt die berufliche Selbstständigkeit und Unternehmensgründungen durch zum Beispiel den Zugang zu ihrer Infrastruktur, zu Laboren und IT fördern können. Hierfür setzen wir einfache und klare Rahmenbedingungen und ermöglichen dadurch die Nutzung dieser Infrastrukturen. Das erleichtert den Gründungsprozess und löst ein seit vielen Jahren mehrfach an uns herangetragenes Problem. Zudem werden die Beteiligungen an und Gründungen von Unternehmen vereinfacht und entbürokratisiert und dies mit der Möglichkeit eines Gründungsfreisemesters für Lehrende flankiert. Sie sehen also, dass wir hiermit die Hochschulen deutlich stärken, damit sie Impulse für die Gesellschaft und unsere Wirtschaft geben können. Ein weiterer Fokus der Novelle liegt auf Verbesserungen für Studierende durch die Einführung eines Orientierungsstudiums, bessere Möglichkeiten zur Erbringung und Anerkennung von Studierendenleistungen sowie die stärkere Berücksichtigung individueller Lebenslagen, beispielsweise für Menschen mit Behinderungen oder Studierende, die im Mutterschutz sind. All das kann genauso wie die Frage der Pflege von Familienangehörigen in Zukunft besser berücksichtigt werden. Auch kann soziales Engagement beim Studienguthaben berücksichtigt und können finanzielle Härten in der Abschlussphase des Studiums verhindert werden. Auch das ist ein Beitrag zum gesellschaftlichen Engagement der Studierenden in unserem Land. Im Bereich der Governance schaffen wir klarere und leistungsfähigere Strukturen. Die Stärkung der Präsidien und ihrer Strategiefähigkeit, klarere Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse und die Erweiterung strategischer Kompetenzen sichern deren Weiterentwicklung. Gleichzeitig sichern wir auch die demokratischen Mitwirkungen und stärkeren Beteiligungsrechte unterschiedlicher Beteiligter. Ein zentrales Element dafür sind zum Beispiel die gesetzliche Verankerung von Landeskonferenzen, unter anderem für die Studierenden, die Personalräte oder die Gleichstellungsbeauftragten. Und noch ein weiterer wichtiger Punkt wird mit dieser Novelle aufgegriffen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir verbessern die Arbeitsbedingungen an unseren Hochschulen. Wir greifen die Empfehlungen des Wissenschaftsrates auf und führen neue Karrierewege, neue Personalkategorien und damit alternative Karrierewege neben der Professur an unseren Hochschulen ein. Das erhöht die Attraktivität der Hochschulen, schafft bessere Karriereperspektiven im Mittelbau und vereinfacht die Personalgewinnung unter anderem auch bei unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften; ich hatte auf das Promotionsrecht hingewiesen. Außerdem führen wir verpflichtende Dauerstellenkonzepte für unsere Hochschulen ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines intensiven Beteiligungsprozesses mit vielen Beteiligten. Ich kann Ihnen sagen: Noch bevor wir in die Verbandsanhörung gegangen sind und dann auch in der Verbandsanhörung selbst gab es sehr viele positive Rückmeldungen, weil wir in diesem intensiven Beteiligungsprozess die Anregungen, die Wünsche, die Notwendigkeiten aufgenommen haben. Mit der Einbringung dieses Gesetzes in den Landtag beginnt nun das parlamentarische Verfahren. Diese Novelle ist weit mehr als eine technische Anpassung. Sie ist ein vielschichtiger und umfassender strategischer Schritt für die Zukunft unseres Wissenschaftsstandortes. Dieses Gesetz bringt mehr Autonomie, bessere Arbeitsbedingungen, stärkt den Transfer von Wissen und Innovation in die Gesellschaft, schafft mehr Chancengerechtigkeit und moderne Strukturen. Es ist ein Gesetz für die Hochschulen von morgen! Für die intensive Arbeit, die sie an dieser Gesetznovelle in den letzten Monaten ich kann fast sagen: Jahren geleistet haben, danke ich besonders Frau Dr. Birr, Frau Dr. Hundertmark, Frau Dr. Waske, Herrn Jungeblodt und Frau Professorin Krügel. Das hat richtig viel Energie gekostet, aber es ist ein großartiges Ergebnis. Dafür von meiner Seite vielen herzlichen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie nun, dieses Vorhaben gemeinsam im Interesse unserer Hochschulen und für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes voranzubringen. Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Minister. - Als Nächstes hat sich
