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Daniela Behrens

SPD 23.06.2026 3:34 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich komme Ihnen jetzt mit einem vermeintlich sehr drögen Thema, nämlich dem amtlichen Vermessungswesen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass es sich zwar dröge anhört, aber überhaupt nicht dröge ist, denn das amtliche Vermessungswesen ist die elementare Grundlage für viele Dinge, die Behörden unsere Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger brauchen. Deswegen müssen wir es novellieren. Das amtliche Vermessungswesen sorgt nämlich dafür, dass Grundstücke, Gebäude und Eigentumsverhältnisse zuverlässig erfasst und nachvollziehbar dokumentiert sind. Aktuelle und verlässliche Geodaten sind heute wichtiger denn je - bei Bauvorhaben, bei Planungsprozessen, beim Grundstücksverkehr und auch für eine moderne Verwaltung. Stellen Sie sich vor, Sie haben Besitz und könnten diesen gar nicht richtig eintragen lassen! Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf wollen wir das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen sowie das Niedersächsische Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und ‑ingenieure an aktuelle fachliche, technische und organisatorische Anforderungen anpassen. Meine Damen und Herren, ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Frage, wie wir die Daten im Liegenschaftskataster aktuell halten können. Denn in der Praxis vergeht derzeit häufig einige Zeit zwischen der Fertigstellung eines Gebäudes und seiner Erfassung im Kataster, und das ist nicht gut, meine Damen und Herren. Ziel ist ein Datenbestand, der die tatsächlichen Verhältnisse möglichst zeitnah widerspiegelt und damit eine verlässliche Grundlage für Verwaltung, für Wirtschaft und für Planung bietet. Um dies zu erreichen, wollen wir das Verfahren der Gebäudevermessung weiterentwickeln. Grundstückseigentümerinnen und ‑eigentümer sollen zukünftig verpflichtet bleiben, neu errichtete oder veränderte Gebäude vermessen zu lassen und deren Eintragung zu veranlassen. Sie wissen, wenn Sie selber ein Haus besitzen, müssen Sie das tun und sind dafür zuständig; das soll auch so bleiben. Aber wir wollen diese Verpflichtung klarer regeln und stärker am Zeitpunkt der Vermessungsreife ausrichten. Zugleich schaffen wir ein ergänzendes Verfahren für das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen. Künftig kann das LGLN tätig werden, wenn Vermessungsaufträge nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraums bearbeitet werden. Damit sollen die Verfahren effizienter und schneller werden, meine Damen und Herren. Darüber hinaus wollen wir die Bereitstellung von Geobasisdaten vereinfachen. Behörden und viele weitere Nutzer sollen schneller und einfacher auf die benötigten Daten zugreifen können. Wenn Sie berücksichtigen, was diese Daten alles bewegen, dann können Sie sich vorstellen, dass es wichtig ist, dass sie so breit wie möglich zugänglich sind. Auch beabsichtigen wir einige Anpassungen am Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und ‑ingenieure. Ziel sind klarere Regeln und die Ermöglichung einer engen Zusammenarbeit untereinander, um Engpässe bei der Aufgabenerledigung besser aufzufangen und Abläufe insgesamt zu beschleunigen. Beide, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und ‑ingenieure und die weiteren LGLN-Kolleginnen und -Kollegen, können besser zusammenarbeiten; davon sind wir überzeugt. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen also am späten Nachmittag nicht zu viel versprochen: Das amtliche Vermessungswesen wird unterschätzt - politisch und inhaltlich. Ich hoffe, ich habe Sie für unseren Gesetzentwurf interessiert, und ich wünsche Ihnen eine gute und konstruktive Beratung im Fachausschuss. Herzlichen Dank.

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