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Lukas Reinken

CDU 24.06.2026 4:57 min Tagungsabschnitte 19/35

Handys, Smartphones, Smartwatches - verlässliche Rahmen für die Mediennutzung für Schulen, Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeiten

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Eine Studie der Universität Leipzig aus dem Jahr 2025 hat sehr deutlich gezeigt, dass die Aufmerksamkeitsspanne von Schülerinnen und Schülern, die eine sehr hohe tägliche Bildschirmzeit haben, deutlich geringer ausfällt als bei Schülerinnen und Schülern ohne hohe Bildschirmzeiten. Und ehrlich gesagt, erkennen wir das doch auch an uns selber: Ist das Handy in der Nähe, dann gelingt das mit der Konzentration nicht so recht. Es könnte ja doch eine wichtige Nachricht reingekommen sein. - Herr Bajus schaut schon, ob was gekommen ist. Genau! Meine Damen und Herren, wir sehen also, dass wir hier durchaus ein Thema haben. In den letzten Wochen habe ich in meinem Wahlkreis viele Schulen und auch Kindergärten besucht. Was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mir dort berichtet haben, ist oft sehr ähnlich: Die Kinder und die Schülerinnen und Schüler werden unruhiger, sie sind weniger konzentriert und sind auch durch das, was manchmal so auf dem Schulhof gefilmt wird oder an Filmchen herumgeht, stark belastet. Lehrkräfte übrigens auch in unserer Anhörung im Kultusausschuss berichten von gestiegenen Fallzahlen von Cybermobbing, Cybergrooming und mentalen Problemen. Auch die Schülerinnen und Schüler haben das längst erkannt. Wir waren gestern Vormittag mit dem Kultusausschuss auf der IdeenExpo und dort auch am Stand des Landesschülerrates. Eines der ersten Themen, die die Vertreterinnen und Vertreter des Landesschülerrates angesprochen haben, war ihr wichtigstes Anliegen: Mental Health bei Schülerinnen und Schülern. Natürlich hat nicht jeder Fall von Mobbing oder mentalen Krisen direkt mit dem Handy in der Schule zu tun. Aber es lässt sich eben auch nicht leugnen, dass sie in der Praxis oft ein Problem im Schulalltag darstellen. Meine Damen und Herren, wir machen in unserem Antrag konkrete Vorschläge zum Ausbau der Medienbildung und zum Ausbau von Präventionsstrukturen im Schulalltag. Medienkompetenz lässt sich dabei übrigens nicht nur direkt am Gerät lernen, sondern auch ohne den Einsatz eines solchen Gerätes vermitteln; dazu gibt es genügend Beispiele. Meine Damen und Herren, wir wissen, die Beschränkung der Nutzung von Smartphones oder Smartwatches muss eingebunden sein in ein klares Medienbildungskonzept, welches unser Antrag fordert. Die Schulen brauchen entsprechend einen Maßnahmenkatalog, mit dem sie die Lage in den Griff bekommen können. Dazu zählen eben auch der deutliche Ausbau von Schulsozialarbeit und die Weiterbildung von Lehrkräften. Aber dazu zählen eben auch klare Rechtssicherheit und eine Landesregierung, die sich hier nicht wegduckt. Die äußerst ausführliche Anhörung, die wir alle gemeinsam dazu im Ausschuss hatten, hat ergeben: Der überwiegende Teil der Verbände im Schulsystem wünscht sich klare Regeln. Ich darf dazu mal beispielhaft zwei Aussagen konkret zitieren. Der Schulleitungsverband führte in der Anhörung aus: „Angesichts der ... verheerenden Auswirkungen" ‑ sie sprechen über die Smartphones in der Schule „halten wir eine gesetzliche Regelung für eine Antwort auf angemessenem Interventionsniveau. Wer will, dass Kinder und Jugendliche ohne Pornografie und Gewalt aufwachsen und mit Freude und Erfolg lernen, sollte das stärkste zur Verfügung stehende Instrument wählen, um das zu garantieren." Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte sagte: „Aus Sicht der Lehrkräfte ist eine gesetzliche Regelung erforderlich und sachlich geboten. Die Problemlage ist eindeutig. Die Auswirkungen sind im Schulalltag täglich spürbar. Die bisherigen schulindividuellen Regelungen reichen nicht aus. Eine landesweit einheitliche gesetzliche Regelung ist das einzig wahre angemessene Instrument." Ich verstehe nicht, warum Sie sich trotz dieser klaren Äußerungen immer noch mit Handlungsempfehlungen zufriedengeben können und eben keine Rechtssicherheit in den Schulen schaffen wollen. Es geht nämlich auch darum, sich schützend vor die Lehrkräfte, schützend vor die Schulleitungen zu stellen, die auch manchmal damit konfrontiert sind, dass Eltern bestimmte Regelungen, die eben nicht gesetzlich, sondern nur schulintern gefasst worden sind, nicht akzeptieren. Erst gestern hat die Ministerin hier wieder ausgeführt Herr Me nnen hat das auch getan, dass ihre Handlungsempfehlungen die Handynutzung in der Grundschule verbieten würden. Das Gegenteil ist doch der Fall! Erst letzte Woche war ich bei einer Grundschulleiterin in meinem Wahlkreis und sie berichtete mir: „Das ist ja schön und gut. Und dann kommen die Eltern zu mir und sagen: Ja, wo steht es denn, dass es wirklich verboten ist. Ich möchte, dass mein Kind jeden Tag ein Handy mit zur Schule nimmt und habe kein Interesse daran, dass es ein Verbot gibt." Was machen wir denn in solchen Fällen? Da geht es auch darum, sich schützend vor die Lehrkräfte und die Schulleitungen zu stellen. Wir haben hier einfach ein massives Umsetzungsproblem. Dass Sie das noch nicht mal bei Kindern zwischen sechs und zehn Jahren umsetzen wollen, halte ich, ehrlich gesagt, für fatal und für dramatisch. Herr Kollege Reinken, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Güldner zu? Gerne. Bitteschön! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage.

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