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Delia Klages

AfD 24.06.2026 8:03 min Tagungsabschnitte 19/35

Freiheit und Selbstbestimmung auch im Tod stärken - niedersächsisches Bestattungsrecht modernisieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Art und Weise, wie wir mit unseren Verstorbenen umgehen, sagt unheimlich viel über eine Gesellschaft aus. Denn dabei geht es nicht allein um Recht, um Verwaltung oder um Zuständigkeiten. Es geht um Abschied. Es geht um Trauer und es geht um Erinnerung. Und es geht um die Würde des Menschen auch über den Tod hinaus. Wer einen nahestehenden Menschen verliert, erlebt, dass Erinnerungen nicht in Gesetze passen. Trauer folgt keinem Verwaltungsverfahren und die Verbundenheit mit einem Menschen endet nicht an den Grenzen eines Friedhofs. Deshalb beschäftigen sich viele Menschen früher oder später mit der Frage, wie sie selbst einmal bestattet werden wollen. Wo soll meine letzte Ruhestätte sein? Wie möchte ich, dass meiner gedacht wird? Und wer soll darüber entscheiden? Diese Fragen sind zutiefst persönlich. Umso wichtiger ist es, dass das Bestattungsrecht den Menschen ausreichend Raum für persönliche Entscheidungen lässt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben in einer Zeit, in der die persönliche Selbstbestimmung einen hohen Stellenwert besitzt. Menschen treffen täglich Entscheidungen über die Gestaltung ihres Lebens, ihrer Familie und ihrer Zukunft. Umso bemerkenswerter ist es, dass ausgerechnet am Ende des Lebens die Möglichkeiten persönlicher Entscheidungen noch immer vergleichsweise gering sind. Genau hier setzt unser Antrag an, denn die Bestattungs- und Erinnerungskultur hat sich geändert. Immer mehr Menschen wünschen sich individuelle Formen des Gedenkens. Sie möchten die Erinnerung an einen geliebten Menschen auf persönliche Weise bewahren und selbst entscheiden, wie Trauer, Erinnerung und Verbundenheit Ausdruck finden sollen. Für manche ist es das Grab, für andere ein Baum, und wieder andere wählen einen Erinnerungsdiamanten oder ein persönliches Erinnerungsstück. Man muss nicht alle diese Wünsche teilen, aber man sollte anerkennen, dass sie Ausdruck gesellschaftlicher Veränderungen sind. Und man sollte sich fragen, ob das Bestattungsrecht diesen Veränderungen ausreichend Rechnung trägt. Niedersachsen verfügt heute bereits über verschiedene Bestattungsformen. Neben der klassischen Erd- und Feuerbestattung gibt es Seebestattungen, Baumgräber, Friedwälder und Ruheforste. Trotzdem hält das niedersächsische Bestattungsrecht weiter in wesentlichen Bereichen an Vorgaben fest, die individuelle Entscheidungen maximal begrenzen. Die private Aufbewahrung einer Urne ist nicht zulässig. Die Verwendung kleiner Mengen der Totenasche für Erinnerungsgegenstände ist nicht zulässig. Viele Formen eines persönlichen, selbstbestimmten Gedenkens bleiben ausgeschlossen. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Entspricht diese Rechtslage im Jahr 2026 noch den Vorstellungen vieler Bürger? Wir meinen, nein. Darüber muss offen diskutiert werden. Ein Blick in die Entwicklung des Bestattungsrechts in Niedersachsen zeigt dabei ein interessantes Bild. Das Recht wurde durchaus in der Vergangenheit verändert. Die wesentlichen Änderungen der vergangenen Jahre betrafen jedoch vor allem Verfahrensfragen, Dokumentationspflichten und die Ausstellung von Totenbescheinigungen. Eine grundlegende Diskussion über mehr Selbstbestimmung im Bestattungsrecht hat dagegen bislang kaum stattgefunden. Gleichzeitig entwickelt sich das Bestattungswesen weiter. In den vergangenen Jahren wurden neue Bestattungsformen, wie die sogenannte Reerdigung, ermöglicht und erprobt. Auch in Niedersachsen wird darüber diskutiert. Aktuell befasst sich der Landtag mit einer Petition, in der es um die Zulassung der Reerdigung geht. Damit stellt sich zwangläufig die grundsätzliche Frage: Wie weit wollen wir das Bestattungsrecht künftig liberalisieren? Welche Formen des Abschieds wollen wir ermöglichen? Welche Formen des Gedenkens werden wir in Zukunft zulassen? Und an welcher Stelle kommen wir zu dem Ergebnis, wo eine Grenze sinnvoll und notwendig ist? Die eigentliche Frage lautet nicht, ob es Grenzen geben soll. Die eigentliche Frage lautet, wo diese Grenzen verlaufen sollen. Selbstverständlich braucht das Bestattungsrecht einen klaren rechtlichen Rahmen. Es muss die Würde der Verstorbenen schützen, berechtigte öffentliche Interessen berücksichtigen und dort Grenzen setzen, wo Schutzgüter der Allgemeinheit betroffen sind. Aber innerhalb dieses Rahmens soll der Gesetzgeber den Menschen so viel Freiheit wie möglich und nur so wenig Einschränkungen wie nötig auferlegen. Genau darüber müssen wir sprechen. Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt, dass diese Debatte in der Gesellschaft längst geführt wird. Bremen hat sein Bestattungsrecht bereits liberalisiert. Rheinland-Pfalz hat erst vor Kurzem weitreichende Reformen beschlossen und ermöglicht heute deutlich mehr individuelle Entscheidungen als Niedersachsen. Sachsen-Anhalt hat die Herstellung von Erinnerungsdiamanten aus Totenasche zugelassen. Und auch andere Bundesländer diskutieren weitere Öffnungen des Bestattungsrechts. Noch deutlicher wird dies im europäischen Vergleich. In den Niederlanden, in Belgien, in Österreich und in der Schweiz bestehen seit Jahren Möglichkeiten, die in Niedersachsen nicht gegeben sind. Die Erfahrungen dort zeigen, dass Würde, Pietät und persönliche Freiheit keine Gegensätze sein müssen. Ein modernes Bestattungsrecht sollte deshalb nicht in erster Linie Verbote formulieren. Es sollte einen verlässlichen Rahmen schaffen, innerhalb dessen Menschen ihre persönlichen Vorstellungen eines würdevollen Abschieds verwirklichen können. Friedhöfe werden dabei auch künftig ein wichtiger Bestandteil unserer Bestattungskultur sein. Für viele Menschen sind sie Orte des Gedenkens, der Erinnerung und der familiären Verbundenheit. Zugleich sollte eine moderne Gesellschaft Raum für weitere Formen des würdevollen Abschieds schaffen. Denn Menschen leben unterschiedlich. Deshalb nehmen sie auch unterschiedlich Abschied. Am Ende geht es um eine einfache Frage: Sind wir bereit, den letzten Willen eines Menschen künftig stärker zu berücksichtigen als bisher? Sind wir bereit, Angehörigen mehr zu vertrauen als bisher? Und sind wir bereit, ein Bestattungsrecht behutsam an die gesellschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen? Wir meinen, ja - aus Respekt vor den Verstorbenen, aus Respekt vor den Angehörigen und aus Respekt vor der Freiheit der Menschen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Die nächste Wortmeldung kommt aus der SPD-Fraktion. Frau Schüßler, bitte!

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