Jessica Miriam Schülke
Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren und Damen! Zusammen mit dem neuen 10 Millionen Euro teuren Slogan der Landesregierung „Niedersachsen. Das ist groß!" kommt jetzt auch endlich die lang angekündigte große Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, kurz: NHG. Ob dieses Gesetz tatsächlich hält, was uns die Landesregierung verspricht, wird sich erst noch zeigen. Auf den ersten Blick weist der Gesetzentwurf doch ein paar Mankos und Unklarheiten auf. Ein Punkt zum Beispiel ist die Ausweitung des Promotionsrechts auf Hochschulen für angewandte Wissenschaften, HAWs, und Fachhochschulen, FHs. Dieses Vorhaben sehen wir kritisch. Aktuell gibt es bereits mehrere Möglichkeiten, im Anschluss an ein Studium an einer FH oder HAW zu promovieren. Diese wurden in der Vergangenheit allerdings kaum genutzt. Daher sehen wir hier keinen Änderungsbedarf. Weiterhin ist zu befürchten, dass ein eigenständiges Promotionsrecht für HAWs und FHs die bestehende Tendenz zur Inflation und Entwertung akademischer Titel noch einmal verstärkt. Hinzu kommen noch die erheblichen Mehrkosten, die eine Ausweitung des Promotionsrechts mit sich brächte. Ein weiterer kritischer Punkt im Gesetzentwurf zum NHG ist die geplante Förderung von Diversität. Was uns die Landesregierung hier als „Chancengleichheit" und „Personalentwicklung" verkauft, ist in Wirklichkeit längst zu einem Hebel politischer Steuerung geworden. Denn Begriffe wie Diversität, Gleichstellung und Nachhaltigkeit stellen linkspolitische Kriterien dar, deren Durchsetzungszwang vermehrt in Meinungszensur und Quotenregelungen gipfelt. Zum Erhalt der Wissenschaftsfreiheit müssen diese woken Ideologien, die in anderen Ländern längst abgeschafft werden, dringend auch aus unseren Hochschulen entfernt werden. Berufungsverfahren haben primär dem Leistungsprinzip und der Bestenauswahl zu folgen. Eine andere dazu passende Neuregelung soll mehr Optionen zur Bildung neuer Gremien schaffen. Es ist anzunehmen, dass hier das wurde sogar schon gesagt die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten gemeint ist und auch die Gremien dieser ähneln sollen. Solche Zusammenschlüsse halten wir für eine unnötige Aufblähung hochschulischer Strukturen, die zudem finanzielle Mittel binden, die anderswo in Forschung und Lehre deutlich besser investiert sind. Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Landesregierung, dies sind nur drei herausgenommene Beispiele dafür, dass der vorliegende Gesetzentwurf des NHG natürlich noch intensiver Beratung bedarf. Ich freue mich daher auf konstruktive Gespräche und sachlichen Austausch im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Kollegin Schülke. -
