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Dr. Andreas Philippi

25.06.2026 1:33 min Tagungsabschnitte 19/35

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage, Frau Kollegin. Sobald die MD-Gutachten für eine Planungsebene also für eine Versorgungsregion; Sie kennen die acht Versorgungsregionen im Land und eine Leistungsgruppe vorliegen, erfolgt die Beratung im Planungsausschuss und in der vorbereitenden Arbeitsgemeinschaft. Der Planungsausschuss ist dabei sozusagen der Kopf, aber ihm wird zugearbeitet. An dieser Stelle liegt der erste Schritt beim Planungsausschuss selber. Es soll schrittweise nach abgeschlossenen Clustern wenn wir also sehen, wo sich die einzelnen Leistungsgruppen verteilen, wo Schwerpunkte sind, wo wir möglicherweise korrigierend eingreifen müssen beteiligt werden. Das könnten die Versorgungsregionen sein. Dabei möchten wir Leistungsgruppenanträge, die auf der Arbeitsebene schon geeint sind, auf die grüne Liste setzen ich hatte sie eben schon erwähnt, während strittige Vorgänge intensiv diskutiert werden müssen. Das erfolgt in aller Regel mit den Beteiligten des Leistungsausschusses, des Planungsausschusses, aber auch mit den Betroffenen. An dieser Stelle ist es wichtig, dass man, wenn man zu Entscheidungen kommt, das zunächst mit den Betroffenen bespricht. Das gebührt der Anstand in diesem Land. So haben wir uns auch die ganze Zeit in der Aufklärung sehr transparent verhalten. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die dritte Zusatzfrage für die Fraktion

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