Eva Viehoff
Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung für Niedersachsen
Kommen Sie gern nach vorne! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD erweckt doch eigentlich nur den Eindruck, dass wir in unseren historischen Liegenschaften ein strukturelles Defizit haben, das nur durch eine zentrale Schlösserverwaltung zu beheben ist. Dieser Darstellung müssen wir entschieden widersprechen. Richtig ist, dass Niedersachsen bis heute über keine zentrale Schlösserverwaltung verfügt. Richtig ist aber auch, dass das das hat der Kollege schon ausgeführt historisch begründet ist: Durch die preußische Annexion des Königreichs Hannover endete die eigenständige Monarchie auf dem Gebiet des heutigen Niedersachsens schon deutlich früher als 1918. In anderen Bundesländern wurden die Hofverwaltungen 1918 in Schlossverwaltungen überführt. Aufgrund dieser historischen Entwicklung haben wir unterschiedliche Eigentums- und Nutzungsverhältnisse. Daraus den Schluss zu ziehen, dass das Kulturerbe nicht ausreichend verwaltet wird, ist falsch. Die Realität sieht nämlich anders aus. Die historischen Schlösser und Residenzen Niedersachsens werden heute vielfältig genutzt. Zum Beispiel ist das Leineschloss, in dem wir uns hier befinden, das Herz der parlamentarischen Demokratie. Das Welfenschloss beherbergt eine der bedeutendsten Universitäten unseres Landes. Andere Anlagen auch das wurde schon gesagt werden von Kommunen, Stiftungen oder privaten Eigentümern verantwortungsvoll betrieben. Es ist also nicht die Einfalt, sondern gerade diese Vielfalt, die den Weg aufzeigt, historisches Erbe zu bewahren. Es haben sich daher über Jahrzehnte tragfähige Strukturen entwickelt, die den jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Liegenschaften gerecht werden. Jetzt so zu tun, als würde Niedersachsen sein kulturelles Erbe sich selbst überlassen, ist falsch. Das Land investiert über den Denkmalschutz, die Sanierung und die Bestandserhaltung. Auch Kommunen, Stiftungen, Vereine und private Eigentümer kümmern sich um ihre Liegenschaften und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt für unser Kulturerbe. In der Frage der Zusammenarbeit kann man sicher schauen, wie diese besser mit den Kommunen, mit den Stiftungen in einer Art Netzwerk passieren kann. Aber eine zentrale Behörde mit mehr Bürokratie ist nicht automatisch mehr Denkmalschutz. Eine neue Behörde garantiert eben nicht einen besseren Erhalt historischer Bausubstanz. Die Wahrheit ist doch: Der Aufbau einer Schlösserverwaltung würde zusätzliche personelle Ressourcen binden. Sie bleiben die Antwort schuldig, woher diese Ressourcen kommen und wo der konkrete Mehrwert einer solchen Verwaltungsebene liegt. Wir bleiben bei den Fakten nicht so Ihr Ding, ich weiß: Das bestehende System ist historisch gewachsen, und es funktioniert. Die niedersächsischen Schlösser, Gärten und historischen Anlagen werden erhalten, sie werden genutzt, sie werden weiterentwickelt. Unser kulturelles Erbe ist in Niedersachsen in guten Händen. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet: unser Minister für Wissenschaft und Kultur, Herr Mohrs. Bitte, Herr Mohrs! Kommen Sie gerne ans Rednerpult!
