Dr. Andreas Philippi
Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?
Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wiederhole gerne, was ich eben erläutert habe: Diese Entscheidung haben wir gemeinsam im Planungsausschuss diskutiert. Wir haben festgestellt, dass die Frage 30. September bedeutet: Wir brauchen an dieser Stelle einen politischen Prozess, eine Beteiligung des Landtags. Wir haben ein Gesetz und darin die Spielregeln gesetzt. Das ist auch gut so. Deshalb haben Sie als Abgeordnete die Möglichkeit, sich an dem Prozess, der ungefähr 20 Wochen dauern wird, zu beteiligen. Sie werden dann ganz transparent informiert werden, an welcher Stelle welche Leistungsgruppe aufgerufen wird. Sie können sicher sein, dass wir die Dinge, die jetzt aus dem MD zurückkommen, schon sehr deutlich vorsortiert haben. Wir haben eine sogenannte grüne Liste, die zeigt, dass wir uns bei vielen Dingen völlig im Klaren sind, was kommen kann. Trotzdem fehlt halt noch das endgültige MD-Gutachten dazu. Wir wollen uns auch nichts hinsichtlich der Gründlichkeit vorwerfen lassen. Ich habe nämlich keine Lust, wie in Nordrhein-Westfalen zu 50 % der Fälle Klagen auf dem Tisch zu haben. Wir wollen dazu Rechtssicherheit haben. Es ist Ihnen ja unbenommen, wenn der Gesetzgebungsprozess losgeht, die Dinge, die Sie dann wissen, sozusagen weiterzugeben. Wir sind da offen. Sie wissen, dass ich das die ganzen drei Jahre über so gehalten habe. Ich habe immer mit allen darüber gesprochen, auch mit denjenigen bevor es die Öffentlichkeit erfährt, wo wir kritische Situationen in der Leistungsgruppenverteilung sehen. Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für
