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Julia Willie Hamburg

GRÜNE 25.06.2026 8:20 min Tagungsabschnitte 19/35

"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?

Frau Kultusministerin Hamburg. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und täglich ich müsste sagen: monatlich grüßt das Murmeltier. Kaum findet an unseren Schulen eine Veranstaltung zur Demokratiebildung statt, warten wir schon gebannt auf die nächste Anfrage der AfD-Fraktion. Und das nicht etwa, weil unsere Schulen das falsch machen, sondern weil es System hat: Sie wollen damit Schulen verunsichern und auch in der Gesellschaft den Eindruck erwecken, unsere Schulen wären nicht glaubwürdig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das weise ich an dieser Stelle entschieden zurück. War es vor Kurzem noch eine Lesung, wenig später der fahrende Adenauerbus, der Sie hier in Rage versetzt hat, so sind es nun hannoversche Schülerinnen und Schüler, die sich für die Demokratie, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und für Menschenrechte einsetzen, für ein solidarisches Miteinander auf die Straße gehen, die Sie hier in Rage bringen. Für Demokratinnen und Demokraten ist sowas eine Selbstverständlichkeit, für andere in diesem Saal offensichtlich ein Ärgernis. Das lasse ich jetzt einfach mal so stehen. Und auch heute gebe ich Ihnen wieder eine klare Antwort und stärke dabei unseren engagierten Schulen den Rücken, die vorbildhafte Arbeit machen: Ich bin als Niedersächsische Kultusministerin das sage ich in aller Deutlichkeit stolz darauf, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler für Demokratie engagieren und hier ein lautes und starkes Zeichen setzen. Und ich bin ebenso stolz auf Lehrkräfte und Schulleitungen, die zu Fragen der Demokratie und zur Frage der Freiheit eine klare Haltung beziehen, dass sie Schülerinnen und Schüler bei ihrem Engagement unterstützen. Denn Schulen sind bei Fragen des Grundgesetzes, bei Fragen unserer Demokratie und der Freiheit genau das: Orte der Haltung - und eben nicht wertneutral, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern auf dem Pfad unseres Grundgesetzes unterwegs. Die von vielen Schulen veröffentlichten Mitteilungen und Berichte zum Sternmarsch kann ich nur unterstreichen: „Wir ... setzen ... ein Zeichen für eine pluralistische, offene und bunte Gesellschaft." „Ziel war es, Demokratie durch gemeinsames Engagement erlebbar zu machen und ein Zeichen dafür zu setzen, dass die Politik der Jugend mehr Beachtung schenkt, da es sich um unsere Zukunft handelt." „Der Sternmarsch zeigte eindrucksvoll, dass Demokratie nicht nur im Unterricht vermittelt, sondern auch aktiv gelebt werden kann." Ich finde, das alles spricht für sich. Ich frage Sie als AfD-Fraktion: Was haben Sie hieran eigentlich auszusetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen? Der „Sternmarsch für Demokratie" zeigte hiervon konnte ich mir auch persönlich vor Ort ein Bild machen auf eindrucksvolle Weise, wie Schülerinnen und Schüler engagiert, kritisch, selbstbewusst, aber auch selbstwirksam für die Demokratie eintreten. Ich finde es höchst beachtlich, dass sie ehrenamtlich ein so großes Projekt organisiert haben. Ich will auch deutlich sagen: Das, was wir in der Schule als gesellschaftlichen Bildungsauftrag formuliert und gesetzlich im Schulgesetz niedergelegt haben Mündigkeit auf der Grundlage einer klaren Werteorientierung und kritischen Haltung, kam hier gleich tausendfach zum Ausdruck. Eines möchte ich an dieser Stelle ganz entschieden zurückweisen: Es ist schlicht und ergreifend geschichtsvergessen das möchte ich hier auch so deutlich sagen, diesen Sternmarsch mit den Propagandamärschen der DDR zu vergleichen. Wer das tut, verwischt die Unterschiede zwischen Demokratie und Diktatur und verkennt den Zustand der Unfreiheit und der Staatsgewalt, dem die Menschen in diesem Unrechtsstaat damals ausgesetzt waren. Insofern ist es leider auch bedauerlich, dass es darüber hinaus rechte Nachrichtenportale gibt, die sich auf Schülerinnen und Schüler stürzen und diese in dieser Form verunsichern. An die Fraktion der AfD möchte ich Folgendes sagen: Bevor Sie unsere Schulen an dieser Stelle wieder mal kritisieren, Schulleitungen und Lehrkräfte attackieren und unsere Schülerinnen und Schüler an den Pranger stellen: Machen Sie doch bitte zunächst einmal Ihre Hausaufgaben! Wieder einmal zeigen Sie, dass sie den Beutelsbacher Konsens, vor allem aber die Frage der parteipolitischen Neutralität, die eben keine allgemeine Neutralitätspflicht darstellt, sondern das Grundgesetz als Grundlage hat, im Gegensatz zu unseren Lehrkräften, Schulleitungen und den Schülerinnen und Schülern nicht richtig verstanden haben oder nicht verstehen wollen. Auch können oder wollen Sie den Anlass und die Zielsetzung des Sternmarsches der Schülerinnen und Schüler offenbar missverstehen oder nicht verstehen und offensichtlich nicht unterstützen. Denn wenn sich Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines solchen Sternmarsches kritisch mit Rechtsextremismus auseinandersetzen, dann ist das deren gutes, grundgesetzlich garantiertes Recht, und dann müssen Sie es als Fraktion auch aushalten, dass Menschen ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Umgekehrt sind es eigentlich doch Sie, die sich hier für einseitige Indoktrination, für Denk- und Redeverbote starkmachen. Denn wenn Sie beispielsweise nach Sachsen-Anhalt gucken, wo Sie Lehrkräften unter dem mindestens irreführenden Verweis auf die vermeintliche Neutralität ihre Meinung verbieten wollen, dann missachtet das nicht nur unser Schulgesetz, sondern auch unsere Verfassung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade Sie, die Sie mit Ihren Verdächtigungen und den ständigen Skandalisierungs­versuchen im Verbund mit einschlägigen Online-Portalen einen vermeintlichen Konformitätsdruck in unseren Schulen anprangern, tragen doch vor allem selbst ein Klima der Unsicherheit in unsere Schulen. Denn eigentlich wollen Sie offenbar genau das, nämlich Konformität in Ihrem Sinne, und dass es niemand wagt, die Politik Ihrer Partei zu kritisieren. Das ist ein interessantes Demokratieverständnis, kann ich an dieser Stelle nur feststellen. Unsere Schülerinnen und Schüler lernen im Zuge einer klugen Medienbildung, nicht allen Behauptungen im Internet zu glauben, und das ist auch gut so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die soeben erschienenen Ergebnisse des Deutschen Schulbarometers weisen übrigens aus, dass Lehrkräfte in ostdeutschen Bundesländern also in Bundesländern, in denen Sie besonders stark vertreten sind häufiger von Unsicherheiten im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Neutralitätsgebot berichten als Lehrkräfte in den westdeutschen Bundesländern. Ich vermute, dass das kein Zufall ist. Aber es bestärkt uns hier in Niedersachsen wie auch bundesweit darin, dieser Verunsicherung entgegenzutreten und unseren Schulen den Rücken zu stärken, den Beutelsbacher Konsens umzusetzen und das Grundgesetz aktiv zu verteidigen. Ich danke insofern allen beteiligten Schülerinnen- und Schülervertretungen, den Lehrkräften und Schulleitungen, aber auch der Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus der Landeshauptstadt Hannover für ihren Einsatz. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler am Leben in der Schule und bei der Entscheidung über schulische Angelegenheiten ergibt sich aus dem Bildungsauftrag der Schule. Entsprechend dem Schulgesetz soll die Schule den Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich sind. Die Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem lernen, erstens an der Gestaltung ihres eigenen Lebensraums aktiv mitzuwirken und zweitens staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung beizutragen. Zudem dürfen Schülervertretungen durchaus zu Demonstrationen aufrufen, sofern diese zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule beitragen. Dies ist angesichts der öffentlich kommunizierten Zielsetzung nämlich ein Aufruf zur Demokratie des Sternmarsches in Hannover der Fall. Zweitens. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen, Herr Rykena, wurde die Veranstaltung durch die Landeshauptstadt Hannover finanziell und organisatorisch unterstützt, nicht jedoch durch Landesbehörden. Zur Ihrer dritten Frage: Es trifft nicht zu, dass die Teilnahme verpflichtend war. Dies ist im Vorfeld auch entsprechend kommuniziert worden. Das Neutralitätsgebot im Sinne des § 33 des Beamtenstatusgesetzes wird hier insofern nicht berührt.

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