Sophie Ramdor
Freiheit und Selbstbestimmung auch im Tod stärken - niedersächsisches Bestattungsrecht modernisieren
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Thema, das uns alle berührt: den Umgang mit dem Tod und die Art und Weise, wie wir in unserer Gesellschaft Abschied nehmen wollen. Der Tod eines geliebten Menschen gehört zu den schwersten Momenten im Leben. Aus Sicht der CDU gilt der Grundsatz: Der Wille eines Menschen verdient auch über den Tod hinaus Respekt. Deshalb ist es richtig, über Modernisierung im Bestattungsrecht nachzudenken und offen zu prüfen, welche Regelungen noch zeitgemäß sind und welche möglicherweise angepasst werden sollten. Es geht heute somit um die Selbstbestimmung über den eigenen Tod hinaus. Gleichzeitig müssen wir jedoch sorgfältig abwägen. Denn beim Thema Bestattung geht es auch um die Bedürfnisse der Hinterbliebenen und um die Frage, wie Trauer langfristig ermöglicht wird. Es geht also auch um den Umgang mit dem Thema für die Trauernden und die praktische Umsetzung. Besonders deutlich wird das bei Diskussionen um die Aufbewahrung von Urnen im privaten Bereich. Viele Menschen empfinden den Gedanken als tröstlich, einen verstorbenen Angehörigen in ihrer Nähe zu wissen. Trauernde Menschen brauchen in dieser Situation aber auch Halt und einen Ort, an den sie gehen können. Was bedeutet es in der heutigen Zeit, wenn Urnen privat aufbewahrt werden können? Wir leben nicht mehr in den Familienstrukturen vergangener Jahrzehnte. Wir haben Patchworkfamilien, geschiedene Ehepartner, neue Partner, Kinder aus unterschiedlichen Beziehungen und nicht selten auch Streitigkeiten innerhalb der Familien. Wenn die Urne im Wohnzimmer eines einzelnen Angehörigen steht, werden andere Hinterbliebene faktisch ausgeschlossen. Der gemeinsame Ort der Trauer wird privatisiert. Wie wird ein dauerhafter und für alle Angehörigen zugänglicher Ort des Erinnerns gewährleistet? Wer entscheidet, wer die Urne zu Hause aufbewahren darf, und wer entscheidet über den Zugang zur Urne? Was passiert, wenn verschiedene Angehörige eines Verstorbenen sich Jahre nach dessen Tod nicht mehr einig sind und einigen der Zugang gewährt wird und anderen nicht? Aus einem Ort des Zusammenkommens wird möglicherweise ein neuer Streitpunkt innerhalb der Familie. Kann dann der Wille des Verstorbenen sicher abgebildet werden? Auch andere Fragen müssen durchdacht werden: Was passiert mit der Asche des Verstorbenen, wenn die Person, bei dem die Asche aufbewahrt wird, verstirbt? Wird man die Asche eines Verstorbenen vererben können, und wie steht das im Zusammenhang mit dem letzten Willen des Verstorbenen? Oder wird sie eingelagert, wird sie gar vergessen? Wer übernimmt die Verantwortung dafür? Diese Fragen zeigen, dass es hier nicht um etwas geht, worauf man schnelle Antworten finden kann. Die Änderungen des Bestattungsrechts müssen sehr sorgfältig abgewogen werden. Klar ist aber auch: Gesellschaftliche Vorstellungen verändern sich. Menschen wünschen sich mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Bestattung. Und selbstverständlich muss auch das Bestattungsrecht von Zeit zu Zeit überprüft werden. Einige Bundesländer haben bereits Öffnungen vorgenommen und erlauben es zum Beispiel, kleine Aschemengen für Erinnerungsstücke wie Gedenkdiamanten zu nutzen. Für uns stellen sich Modernisierung und Bewahrung in keinem Widerspruch dar. Wir sollten offen für neue Entwicklungen sein, wenn sie sinnvoll und verantwortungsvoll sind. Deshalb sollten wir Änderungen sorgfältig prüfen, unterschiedliche Interessen berücksichtigen und am Ende Lösungen finden, die Selbstbestimmung ermöglichen, ohne die Würde des Verstorbenen oder die Bedürfnisse der Hinterbliebenen außer Acht zu lassen. Wir stehen heute hier am Anfang der Beratung dieses komplexen und vor allem emotionalen Themas. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Viehoff, bitte!
