Heiko Sachtleben
Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute abschließend den EA zu fairem Erbbaurecht auf der Tagesordnung. Und das ist gut so, denn die Menschen draußen im Land, die von den Erbbauregeln betroffen sind, haben es verdient und können von uns erwarten, dass wir im politischen Raum die Sache endlich so regeln, dass sie wieder in Ruhe schlafen können. Meine Fraktion hat mich vor einem guten Dreivierteljahr mit dem Auftrag losgeschickt, eine sozialverträgliche Lösung zu finden, die keine Verliererin hinterlässt. Ich denke, da ist gelungen: mit der Einführung einer Kappungsgrenze, mit der Berücksichtigung des Zehnjahresmedians der örtlichen Bodenrichtwerte und mit der Absenkung des Erbbauzinses auf zum Beispiel 1,25% . Mit diesen Maßnahmen ist der Weg geebnet für ein faires Erbbaurecht. Leider ist mit der heutigen Beschlussfassung der Weg nicht zu Ende beschritten. Vielmehr geben wir die Aufgabe in andere Hände. Unser heutiger Beschluss ist von daher erst einmal nicht viel mehr als eine höfliche Bitte an unseren Minister Falko Mohrs. Er hat nun die Aufgabe, zusammen mit der Klosterkammer Hannover ein Verfahren zu vereinbaren, das bei auslaufenden und zu erneuernden Erbbauverträgen Anwendung findet. Auch wenn es neben der Klosterkammer noch eine Reihe von anderen Erbpachtgebern gibt Kommunen, Kirchengemeinden, auch das Land Niedersachsen, wird die künftige Ausgestaltung der Erbbauverträge der Klosterkammer aufgrund der hohen Anzahl an Verträgen bundesweit hat sie den größten Bestand an Erbpachtverträgen eine Blaupause dafür sein, wie Erbbaurechtsverträge in unserem Land abgeschlossen werden. Zur Klosterkammer möchte ich noch sagen: Auch sie ist keine Verliererin. Die Klosterkammer wird nur etwas weniger Mehreinnahmen haben. Aber nach unseren Vorschlägen steht sie auch dann besser da, als sie jetzt mit ihren Altverträgen dasteht. Denn natürlich soll sie ihre Aufgaben im kulturellen und sozialen Bereich und der Förderung erfüllen und dies nach Kräften auch ausbauen. Das sollte ihr aber auch nicht schwerfallen. Denn sie bekommt, wie gesagt, mehr, und bei einer Ergebnisrücklage Stand: 31. Dezember 2024 von 137 Millionen Euro, davon knapp 54 Millionen Euro freie Rücklagen, sollte diese Aufgabe auch gelingen. Daher lässt mich die harte Haltung der Klosterkammer bei den Verhandlungen über die neue Berechnungsgrundlage doch ein Stück weit ratlos zurück. Ich bin kein Christ, stehe aber zu den sozial-christlichen Traditionen und den Normen und Werten, die daraus für unsere Gesellschaft erwachsen sind. Viele Erbbaunehmer können sich die neuen Verträge, die sie jetzt abschließen müssen, eigentlich nicht wirklich leisten. - Uli, es wäre schön, wenn du auch zuhören würdest. - Es kann doch nicht das Ziel sein, dass Menschen, für die wir vor über 70 Jahren das Erbbaurecht geschaffen haben, nun aus diesen Verträgen herausgedrängt werden. Das ist nicht im Sinne unserer Tradition. Daher bitte ich alle, die jetzt verhandeln und die neuen Berechnungsgrundlagen festlegen, Erbbaurechtsregeln auszuhandeln, die im Sinne dieses EAs sind und die in diesem Bereich auch wieder zum sozialen Frieden beitragen. Danke schön.
