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Nadja Weippert

GRÜNE 23.06.2026 3:12 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und über die Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Auch in Niedersachsen fordert uns die sicherheitspolitische Zeitenwende heraus, unsere Vorkehrungen aktiv an die wachsenden Herausforderungen anzupassen. Wir sind mit gestiegenen Fallzahlen von Spionage und Sabotageakten konfrontiert. Fremde Geheimdienste spähen unser Land aus. Aus hybriden Bedrohungen sind mittlerweile hybride Maßnahmen geworden. Diese veränderte Sicherheitslage zwingt uns, sensible Informationen besser zu schützen. Zwei öffentlich bekannte Beispiele der Bundesebene möchte ich an dieser Stelle kurz anführen: Zum einen ist da das Verfahren gegen einen ehemaligen Referatsleiter beim Bundesnachrichtendienst, der Informationen aus Verschlusssachen an den russischen Geheimdienst weitergegeben haben soll, zum anderen der Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Abgeordneten Krah, der für die chinesische Regierung Verfahrensgänge im EU-Parlament ausspioniert haben soll. Gegen solche Vorfälle und die daraus resultierenden Folgen und Risiken müssen wir uns dringend proaktiv schützen, liebe KollegInnen. Deshalb modernisieren wir das Sicherheitsüberprüfungsgesetz mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage und passen es an das kürzlich novellierte Bundesgesetz an. Mit der Rolle der Geheimschutzbeauftragten, die die Sicherheitsüberprüfung durchführen soll, schaffen wir eine starke Verankerung des Geheimschutzes in öffentlichen Stellen. Dabei stellen wir sicher, dass die Beauftragte unabhängig von anderen Stellen tätig und die Einhaltung des Trennungsgebots gewährleistet wird. Zudem novellieren wir die Sicherheitsüberprüfung. Bisher ist es nicht möglich gewesen, auf etwaige Social-Media-Accounts einer zu überprüfenden Person zuzugreifen. Ob jemand rechtsextremistische Memes teilt oder eine geheime Identität hat, die ihn gegebenenfalls erpressbar macht, ist aber unserer Meinung nach essenziell wichtig für die Sicherheitsfreigabe einer Person. Es ist daher nur folgerichtig, dass wir das bisherige Verfahren an die heutige digitale Lebenswirklichkeit der Menschen anpassen. Zeitgleich braucht es gerade auch im Geheimschutz einen starken Datenschutz, da teils sehr private Informationen zur Einstufung der Sicherheitsüberprüfung nötig sind. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte wird daher sowohl bei den öffentlichen als auch bei den nicht öffentlichen Stellen den Datenschutz kontrollieren. Er erhält diesbezüglich ein weites Auskunftsrecht und jederzeit Zugriff auf relevante Diensträume. So werden das aktuelle Datenschutzrecht und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gleichzeitig gewährleistet. Zu guter Letzt gehen wir auch einen weiteren Schritt in der Verwaltungsdigitalisierung. Denn der vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht es, sowohl Sicherheitsakten als auch Sicherheitsüberprüfungsakten digital zu führen und diese, soweit es gesichert möglich ist, auch schnell digital zu übertragen. Liebe KollegInnen, ich freue mich auf die weitere Beratung dieses wichtigen Gesetzentwurfs im Innenausschuss. Lassen Sie uns Niedersachsen gemeinsam etwas sicherer machen! Vielen Dank. Vielen Dank. - Von der Fraktion der SPD hat

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