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Christoph Willeke

SPD 23.06.2026 8:10 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir die Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes. Sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite des Plenums darf ich die Vertreterinnen und Vertreter der Jägerschaft begrüßen - das freut mich sehr. Ich möchte zu Beginn eines deutlich sagen und mich dabei auch auf die Kritik aus der CDU-Fraktion beziehen ich wurde ja auch zitiert, die ich spannend finde. Denn wenn man genau ins Gesetz schaut und ich habe den GBD extra noch mal dazu befragt, dann sieht man: Auch in Ihrem Gesetz ist das schon unklar; denn darin steht die gleiche Grundlage - Stichwort „verwilderte Katzen". Das heißt: Wenn Sie mich dafür kritisieren, dann müssten Sie sich eigentlich auch an die eigene Nase fassen. Aber das lasse ich jetzt einfach mal so stehen. - Das stimmt schon genau so. Vielen Dank für den Einwurf! Das können Sie gerne noch mal nachlesen. Es ist ein Gesetz für die Praxis: für die Jägerinnen und Jäger, für die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter und für den Natur- und Artenschutz. Und natürlich ist das Jagdgesetz immer ein Gesetz für die Menschen im ländlichen Raum. Zu Herrn Dannenberg möchte ich noch sagen: Alle 16 Bundesländer ändern ihre Jagdgesetze. Das sind also nicht nur wir, sondern das machen alle 16 Bundesländer jetzt nach und nach. Wir sind nur ein bisschen schneller. Wir müssen auch nicht darüber diskutieren, ob es Konflikte mit dem Wolf gibt. Natürlich gibt es die! Es war richtig, dass der Bund das Jagdrecht angepasst und uns damit Spielräume gegeben hat. Und deshalb ist es genauso richtig, dass wir nun in Niedersachsen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese neuen Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden können. Mit Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes war unser Ziel klar: Wir wollen ab dem 1. Juli handlungsfähig sein, und in gewohnter Manier wird diese Landesregierung liefern. Mit dieser Gesetzesnovelle schaffen wir also die Grundlage für den Managementplan für den Wolf. Dann kann er veröffentlicht werden, und dann kann es auch losgehen. Vorher gab es dafür ja gar keine Gesetzesgrundlage. Dafür haben Landesregierung die Ministerien, Fraktionen, Verbände und der GBD in den vergangenen Wochen mit enormem Einsatz gearbeitet. Und dafür möchte ich ausdrücklich Danke sagen. Wir erleben aktuell bundesweit, dass viele Länder noch darüber diskutieren, wie sie die neuen bundesrechtlichen Möglichkeiten überhaupt umsetzen wollen. Niedersachsen hingegen schafft jetzt die Grundlage für ein aktives Wolfsmanagement. Wir gehören damit bundesweit zu den ersten Ländern, die die neuen Möglichkeiten tatsächlich in Landesrecht überführen. Und genau darum geht es: nicht über Wolfsmanagement reden, sondern Wolfsmanagement machen. Dabei setzen wir auf einen revierübergreifenden Managementplan. In den letzten Wochen gab es die Frage: Warum macht das nicht jeder Landkreis selbst? Zum einen ist es im Bundesgesetz so verankert, dass es 16 Managementpläne gibt. Damit ist schon relativ eindeutig, woher diese Zahl kommt. Zudem ergibt es auch fachlich einfach keinen Sinn, weil natürlich ein Wolfsrudel weit über einen einzelnen Landkreis hinaus wandern kann. Dass alle Landkreise auf eigene Faust vorgehen, halte ich also fachlich nicht für sinnvoll. Das haben uns auch die Kommunen in der Anhörung so zurückgespiegelt - man lese das Protokoll. Besonders wichtig ist: Der Managementplan soll nicht nur Zahlen verwalten, er soll natürlich die Probleme lösen. Und wir wissen bereits heute: Nur wenige Rudel verursachen einen überproportional hohen Anteil an den Nutztierrissen. Genau da setzen wir an. Deshalb setzen wir stark auf die angesprochenen Interventionsgebiete, und ich finde es schön, dass wir auch von der CDU in diesem Punkt gelobt wurden. Dort, wo wiederholt Risse vorkommen und erhebliche Schäden entstehen, müssen wir schneller und wirksamer handeln können. Dazu gehört auch der Schnellabschuss nach einem Rissereignis. Denn Wölfe kehren häufig innerhalb kurzer Zeit an den Ort des Risses zurück. Wenn wir handeln wollen, müssen wir das tun können - rechtssicher, praktikabel und ohne unnötige Bürokratie. Dafür wird der Managementplan die Grundlage schaffen. Ich möchte ausdrücklich betonen: Aktives Wolfsmanagement bedeutet nicht das Ende des Artenschutzes, im Gegenteil: Der günstige Erhaltungszustand bleibt die Grundlage unseres Handelns. Genau deshalb arbeiten Landwirtschafts- und Umweltministerium den Artenschutzteil gemeinsam durch. Und genau deshalb wird der Managementplan kontinuierlich evaluiert, überprüft und fortgeschrieben. Ja, wir betreten hier Neuland. Es wird auch nicht vom ersten Tag an alles perfekt laufen. Ich glaube, die Jagd auf einen Wolf ist etwas Hochkomplexes, und ich habe größten Respekt davor. Wir müssen bereit sein, Erfahrungen auszuwerten, Regelungen zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern. Das ist kein Zeichen von Schwäche, das ist verantwortungsvolle Politik. Diese Gesetzesnovelle besteht aber nicht nur aus dem Wolf. Wir schaffen auch an vielen anderen Stellen Verbesserungen. Wir schaffen unnötige Bürokratie ab, etwa bei den behördlich angeordneten Hegeschauen und den Abschussplänen für Rehwild. Vielen Dank auch noch einmal an Herrn Toepffer für das Lob in der Ausschusssitzung! Wir vereinfachen Verfahren. Wir stärken den Hochwasser- und Deichschutz durch bessere Möglichkeiten beim Umgang mit Nutria. Wir schaffen Klarheit bei der Ausbildung von Jagdhunden. Wir regeln die Wildtierrettung bei der Mahd praxisnah, und wir streichen Regelungen, die in der Praxis keinen Mehrwert mehr bringen. Ein weiterer Punkt, der hier angesprochen wurde, ist die Baujagd. Das Einschliefen des Jagdhundes im Naturerdbau wird in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Auch hier haben wir die Hinweise aus den Stellungnahmen ernst genommen. Wir haben intensiv darüber diskutiert, welche Formen der Jagdausübung heute noch notwendig, tierschutzgerecht und praktikabel sind. Das Ergebnis ist ein ausgewogener Kompromiss. Dass insbesondere die Jagd auf Beutegreifer wie den Fuchs für den Artenschutz wichtig ist, ist wissenschaftlich unbestritten. Gleichzeitig gibt es abseits der Jagd im Naturerdbau andere Formen der Fuchsjagd, die die Jagd ausreichend ermöglichen: die Ansitzjagd, die Kastenfalle und die Baujagd im Kunstbau zum Beispiel. Besonders wichtig ist mir eines: Dieses Gesetz ist eben nicht am Schreibtisch entstanden. Viele Anregungen aus der Anhörung wurden aufgenommen. Viele Hinweise der Jägerschaft wurden berücksichtigt. Auch die kommunalen Spitzenverbände, die Landwirtschaft, die Fachverbände und zahlreiche Praktiker haben ihren Beitrag geleistet. So entsteht gute Gesetzgebung - nicht durch ideologische Grabenkämpfe, sondern durch Zuhören, Abwägen und Verbessern. Deshalb möchte ich mich noch mal ausdrücklich bedanken: bei den Jägerinnen und Jägern, bei den kommunalen Spitzenverbänden, beim Dialogforum Weidetierhaltung und Wolf, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien, bei den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen und ganz besonders noch mal beim GBD. Was dort in den vergangenen wenigen Wochen in der Schnelle auf den Weg gebracht und geleistet wurde, ist ganz außergewöhnlich. Mein größter Dank gilt also Frau Brüggeshemke. Meine Damen und Herren, uns eint eigentlich ein gemeinsames Ziel: zum 1. Juli handlungsfähig zu sein - handlungsfähig beim Thema Wolf, handlungsfähig für die Weidetierhaltung, handlungsfähig für den Natur- und Artenschutz und für den ländlichen Raum insgesamt. Dieses Gesetz schafft die Grundlage genau dafür. Deshalb bitte ich insbesondere die CDU, weil ich auch positive Signale von Ihnen in den Beratungen vernommen habe, noch mal um Zustimmung. Vielen Dank.

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